Von Dipl.-Ing. (FH) Martin Jurecka, ö.b.u.v.
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Der Titel ist
Programm: „Praxis-Handbuch Ingenieur- und Architektenrecht: Praktischer Ratgeber
für typische Rechtsfragen im Planungsbüro“ ist die kürzeste und
aussagekräftigste Kurz-Zusammenfassung für diesen Ratgeber, herausgeben im
September 2017 von Dr. Alexander Wronna, Rechtsanwalt Ralf Kemper und Dr. Karl
Schwarz im Rudolf Müller Verlag.
Was dieses Werk bietet: Es handelt
sich dabei um einen sehr handlichen und praktischen Ratgeber für zahlreiche rechtliche
Standardthemen wie z.B. Berufsrecht, Rechtsformen, Arbeitsrecht, Verträge,
Leistungspflichten und Haftung, Probleme bei Honorarberechnungen, Urheberrecht
und Störungen im Planungs- und Bauablauf sowie zu den Änderungen durch das neue
Bauvertragsrecht ab 01.01.2018.
Zu den immer wieder im Büroalltag
auftretenden Zeiträubern in Form von rechtlichen Fragen, die Ingenieure und
Architekten im Büroalltag plagen und oftmals
zwar von großer Bedeutung sind, aber eben von der eigentlichen Arbeit abhalten,
werden hier die Rechtsgrundlagen verständlich
erläutert und durch Beispiele, Praxistipps und ausgearbeitete
Formulierungsvorschläge ergänzt.
Was dieses Werk nicht bietet: Es
handelt sich hier nicht um einen thematisch sortierten Fragenkatalog, den man
nur aufschlägt und die Antwort direkt ablesen kann! Vielmehr werden die
einzelnen Themenbereiche übersichtlich und für Nicht-Juristen verständlich und
anschaulich erläutert und der Leser erhält durch die gut strukturierten Kapitel
schnell das erforderliche Hintergrundwissen um die Fragen selbst beantworten zu
können.
Fazit: Für einen
Preis von 59 EUR erhält man ein sehr nützliches, 261 Seiten umfassendes Werk
mit ca. 150 Abbildungen und Tabellen, das ein breites Spektrum des Ingenieur- und
Architektenrechts abdeckt. Gut angelegtes
Geld angesichts einer immer klagefreudigeren Gesellschaft und einer stetigen
Zunahme an rechtlichen Fallstricken. Berufs-Anfängern liefert es schnell
elementares und spezielles Hintergrundwissen, alten Hasen dient es zur
Auffrischung (z.B. neues Bauvertragsrecht) und als Nachschlagewerk für die nicht alltäglichen
Fragestellungen.