Von
RA'in, FA'in für
Medizinrecht, FA'in für Sozialrecht Elvira Bier, Saarbrücken
Ruland
/ Becker / Axer, Sozialrechtshandbuch (SRH), liegt
nunmehr in seiner 6. Auflage vor. Nachdem es seit der 5. Auflage 2012 durch die
Gesetzgebung in der vergangenen Legislaturperiode in sehr vielen Bereichen des
Sozialrechts zu erheblichen Änderungen gekommen ist, wurde eine Neuauflage
notwendig. Die aktuelle Rechtsprechung und Literatur sind in das Werk
eingearbeitet worden.
Der Aufbau des Handbuchs hat sich nicht
verändert, allerdings wurde wieder das Kapitel „Kommunale Sozialpolitik“ in das
Werk eingearbeitet. Neu aufgenommen wurden die Bereiche „Soziales EU-Verfassungsrecht“
und „EU-Koordinationsrecht“.
Zudem enthält diese Auflage das 9. SGB
II-Änderungsgesetz, das Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer
Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und in der
Sozialhilfe nach dem SGB XII, das Regelbedarf-Ermittlungsgesetz, die
Unterhaltsvorschussreform 2017, das 5. und 6. SGB IV-Änderungsgesetz, das
GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz und das
GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz sowie das Krankenhausstrukturgesetz und
das GKV-Versorgungsstärkegesetz. Verarbeitet werden die Änderungen durch das
Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz sowie die
Datenschutzgrund-Verordnung.
In Teil 1 wird das System des
Sozialrechts sowie die historische Entwicklung von der Arbeitergesetzgebung des
deutschen Reichs, der Sozialrechtsentwicklung im ersten Weltkrieg, in der
Weimarer Republik, in der Zeit des Nationalsozialismus sowie in der
Besatzungszeit bis hin zur Sozialrechtsentwicklung in der Berliner Republik
aufgearbeitet. Am Ende des Kapitels widmet sich der Autor der Zukunft des
Sozialstaats.
Teil 2 widmet sich den Sozialleistungsträgern
sowie den einzelnen Sozialleistungen. Sehr detailliert gelungen sind die
Ausführungen zum Sozialdatenschutz. Der Abschnitt endet mit dem Ablauf des außergerichtlichen
und gerichtlichen Verfahrens.
In Teil 3 wird sich mit der Organisation
und der Selbstverhaltung der Sozialversicherung auseinandergesetzt. Das
Krankenversicherungs-, das Unfallversicherungs-, das Rentenversicherungs-und
das Pflegeversicherungsrecht werden ausführlich erörtert. Im Rahmen der agrarsozialen
Sicherung folgen Ausführungen zu dem Versicherungsschutz der Landwirte. Daran
schließen sich Grundsätze der Künstlersozialversicherung an. Das Kapitel endet
mit Ausführungen zum Arbeitsförderungsrecht.
In Teil 4 werden die sonstigen Bereiche
des Sozialrechts erörtert. Zu Beginn setzen sich die Autoren mit den
berufsständigen Versorgungswerken auseinander. Daran schließen sich ausführliche
Grundsätze zum Sozialhilferecht und zu der Grundsicherung für Arbeitssuchende
an. Daran folgen Erläuterungen zum Kinder- und Jugendhilferecht, zum sozialen
Entschädigungsrecht, zum Schwerbehindertenrecht und zum Recht der
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Am Ende des Kapitels werden
das Wohngeldrecht und der Familienlastenausgleich dargestellt. Wie bereits
ausgeführt, schließt Teil 4 mit dem wiederaufgenommene Kapitel der Kommunalen
Sozialpolitik.
Das Werk endet mit Teil 5, worin
umfassende Ausführungen zu dem internationalen, dem supranationalen und dem
zwischenstaatlichen Sozialrecht folgen.
Das Sozialrechthandbuch soll primär in
die Strukturen des Sozialrechts einführen. Auch wenn es nicht ein umfassendes
Bild aller sozialrechtlichen Details vermitteln kann, so ist die Ausführlichkeit
des Werks hervorzuheben. Über 1.725 Seiten hinweg wird dem Leser das publizierte
Martyrium des Sozialrechts erklärt. Das Werk wird nicht nur Sachbearbeitern der
Sozialleistungsträger ans Herz gelegt sondern auch Fachanwälten für Sozialrecht
bzw. Richtern der Sozialgerichtsbarkeit. Im Hinblick auf die Ausführlichkeit
des Werks ist das Preis-Leistungsverhältnis (Preis: 160,00 Euro) als günstig zu
bewerten.