Seliger, Politische Anwälte? Die Verteidiger der
Nürnberger Prozesse, 1. Auflage, Nomos 2016
Von Dr. Sebastian Felz, Köln
Schon ein erster
Blick in diese Dissertation ist vielversprechend, denn die Quellenbasis dieser Arbeit
ist beeindruckend. Der Augsburger Historiker Hubert Seliger hat 54 (!!!)
Archive besucht und dort Archivalien ausgewertet, darunter sieben Archive in
den USA. Schon diese Aufzählung ist außergewöhnlich. Sie lässt für die 533
Seiten der Darstellung viel erhoffen.
Als „politische
Anwälte“ in Anlehnung an Otto Kirchheimer möchte der Autor einen Teil der
Anwälte in Nürnberg analysieren. Kernthema dieser Untersuchung sei es nicht,
eine rechtsgeschichtliche Darstellung prozessualer und materialrechtlicher Herausforderungen
aus Verteidigersicht vorzulegen. Seliger geht es vielmehr um die politischen
Akteure, die in der Transitionsphase der Nachkriegszeit, die Deutungskämpfe um
diese Verfahren in der geschichtlich aufgeladenen Stadt Nürnberg aufnahmen. Es
geht um „Vergangenheitspolitik“: Welche Personen waren integrierbar in die
post-nationalsozialistische Gesellschaft? Welche Worte und Begriffe der letzten
zwölf Jahre waren noch sagbar? Seliger definiert den „politischen Anwalt“ wie
folgt:
„Jemand ist dann
politischer Anwalt […], wenn er im Rahmen eines juristischen Verfahrens
Aussagen über die vergangene oder gegenwärtige politische Ordnung trifft, die
über das reine Mandanteninteresse an einer effektiven Strafverteidigung oder
Prozessvertretung hinausgehen, also Aussagen im Spiel sind, die nicht mehr nur
die Kontextualisierung der konkreten Taten des Angeklagten oder eine konkrete
Rechtsposition betreffen, sondern einen Beitrag zum ‚Kampf um die rechte
Ordnung‘ liefern“.
Im ersten Teil
der Studie werden unter Heranziehung aufgrund der umfassenden Archiverhebungen
sämtliche Biographien der in den 13 Nürnberger Prozessen (Hauptprozess und
Nachfolgeprozesse) aufgetretenen Strafverteidiger und die Zusammensetzungen der
einzelnen Verteidigerteams untergliedert nach Mandantengruppen vorgestellt.
Dabei handelt es sich um 264 Personen, deren Geburtsjahrgänge von 1877 bis 1923
fast ein halbes Jahrhundert abdeckten und die meist aus Berlin bzw. dem
Großraum Nürnberg stammten. Fünf Verteidigerinnen waren darunter. Interessanterweise
waren 26 Verteidiger ohne juristische Vorkenntnisse, es handelte sich um
Sekretärinnen, Übersetzer, Ingenieure und Historiker, die zu Prozessvertretern
ernannt worden waren. Die Nürnberger Verteidiger hatten überwiegend einen
„bürgerlich-konservativ-nationalliberalen“ Hintergrund, so Seliger.
Nach seinen
Recherchen hatten ca. 61% der Nürnberger Verteidiger, d.h. 163 Personen,
zumindest zeitweise der NSDAP angehört. 60 Verteidiger waren Mitglied in der
SA, immerhin 18 Mitglieder in der SS bzw. Waffen-SS und sieben Verteidiger so genanntes
förderndes Mitglied der SS. Ämter in der NSDAP nahmen allerdings nur wenige
spätere Nürnberger Verteidiger ein, fast alle in den untersten Rängen des
Block- oder Zellenleiters. Immerhin drei Verteidiger hatten Offiziersränge in
der SS inne. Mit dem früheren Diplomaten Ernst Achenbach war mindestens einer
der Advokaten sogar direkt in den Holocaust verstrickt gewesen. Achenbach war
Botschaftsangehöriger der deutschen Vertretung in Paris und floh wegen eines
Haftbefehls aufgrund seiner Beteiligung an der Deportation von französischen
Juden in die britische Besatzungszone.
Die Analyse der
Verteidigerteams, die in Kapitel 2 der Studie vorgenommen wird, zeigt, dass die
in Nürnberg angeklagten Industriellen die verbliebenen Reste der Weimarer
Anwaltselite und die Konzernjuristen ihrer eigenen Unternehmen für sich
engagieren konnten. Außer Ernst von Weizsäcker gelang es nur den Angeklagten
aus der Wirtschaft, ausländische Anwälte für die Verteidigung zu gewinnen. In
den Militärprozessen hingegen übernahmen frühere Offiziere und Militärrichter
häufig die anwaltliche Interessenvertretung. Am schwierigsten hatten es die
hochrangigen Parteigrößen und Mitglieder der SS Rechtsbeiständen zu finden. Bei
ihren Verteidigern handelte es sich überwiegend Pflichtverteidiger, nicht
selten Flüchtlinge, die im Extremfall ihre Abneigung gegen ihre Mandanten offen
äußerten.
Im dritten
Kapitel untersucht der Autor die Einstellung der Verteidiger zu den „Nürnberger
Prozessen“. Wie die umfangreiche Analyse von Eigenpublikationen der Anwälte und
ausgewählter Prozessplädoyers zeigt, hatten gerade die reinen
Pflichtverteidiger, trotz aller Kritik an einzelnen Aspekten der Verfahren,
eine durchaus positive Einstellung zu „Nürnberg“ als einem Ort der
Gerechtigkeit und der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus. Mit ihren
Mandanten identifizierten sich die Anwälte der Industrie, die unter Berufung
auf die vermeintlich totalitäre Herrschaft Hitlers, gegen die jeglicher Widerstand
unmöglich gewesen sei, ihre Mandanten zu exkulpieren suchen. Dagegen war das
Ziel der sogenannten „jungen Radikalen“, die Prozesse als Ganzes zu Fall zu
bringen. Für sie ging es um die Verteidigung einer bestimmten Lebensweise und
Vorstellung von Gesellschaft, in der der Krieg als normales, eine Gesellschaft
formendes Wesen verstanden wurde. Dazu gehörten Otto Kranzbühler, Rudolf
Aschenauer und der später bayerische Innenminister Alfred Seidl.
Nach dem Ende
der Nürnberger Prozesse waren es einige dieser „jungen Radikalen“, die eine Generalamnestie
unterstützen und zusammen mit „Kameradennetzwerken“ ehemaliger hochrangiger
NS-Beamter und anderen rechtsextremen Kreisen zu Beginn der sechziger Jahre den
Versuch unternahm, eine Gegenbewegung zur verstärkten strafrechtlichen
Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen aufzubauen. So bildeten
einige Nürnberger „Veteranen“ durchaus ein „rechtes Gegenstück“ zu bekannten
„Links-Anwälten“ wie Friedrich Karl Kaul oder den RAF-Anwälten. Diese
Darstellung der Nachgeschichte unternimmt Seliger im vierten Kapitel und
erlaubt damit, Kontinuitäten und Diskontinuitäten der Lebensläufe
nachzuverfolgen.
Die Nürnberger
Verteidiger leisteten, so das Fazit, einen wichtigen Beitrag für die
Demokratisierung und die Etablierung eines Rechtsstaates in Deutschland. Dieser
Beitrag bedeutet nicht zwangsläufig eine positive Einstellung zur
Strafverfolgung von NS-Tätern oder ist einer liberalen, rechtsstaatlich
orientierten politischen Haltung zuzuordnen. Indem aber die Nürnberger Verteidiger
die Grenzen dessen ausloteten, welches Verhalten im NS-Regime zu rechtfertigen
war, erbrachten sie im Zusammenspiel mit den anderen Prozessakteuren bzw. als
Mitwirkende in der gesellschaftlichen Debatte um die Vergangenheit eine
eigenständige Leistung für die Auseinandersetzung mit dem NS-Regime.
Die Arbeit wird
durch Biogramme ausgewählter Anwaltspersönlichkeiten abgerundet.
Diese
Dissertation wurde 2014 mit dem Preis des Forums Anwaltsgeschichte
ausgezeichnet und steht auf der Shortlist der Volkswagenstiftung für den
Förderpreis „Opus Primum“ 2016. Ohne Zweifel hätte diese monumentale Untersuchung
auch den zweiten Preis verdient.