Donnerstag, 27. August 2026

Rezension: Waffenrecht

Heller / Soschinka / Rabe, Waffenrecht, 5. Auflage, C.H. Beck 2026

Von VRLG Dr. Benjamin Krenberger, Zweibrücken

Im Abstand von 6-7 Jahren wird das Handbuch zum Waffenrecht stets neu aufgelegt (Link zur Besprechung der Vorauflage 2020). Das Autorenteam ist konstant geblieben, sodass auch die Erwartungen der Rechtsanwender an das Werk kontinuierlich hoch bleiben dürfen und können. Das Handbuch, immer noch als Hardcover-Ausgabe erhältlich, umfasst, inklusive Verzeichnissen, nur noch knapp über 500 Seiten, was eine deutliche Verschlankung im Vergleich zur vierten Auflage (650 Seiten) darstellt. Die Erläuterungstexte werden mit Praxishinweisen, Checklisten, Bildern und Graphiken abgerundet.

Das Handbuch ist für eine Vielzahl von Adressaten gedacht, die mit dem Waffenrecht in Berührung kommen, sodass die Aufteilung der Ausführungen zweigeteilt ist: in einem ersten großen Abschnitt werden allgemeine Kenntnisse zum Waffenrecht vermittelt, wohingegen im zweiten Teil nach Anwendergruppen getrennt mögliche Besonderheiten und waffenrechtliche Fragestellungen aufgegriffen werden. Zwar ist der juristisch aus- oder vorgebildete Leser in Gerichten, Behörden oder Kanzleien der vornehmliche Nutzer des Werks. Jedoch werden auch juristische Laien mit Informationsbedürfnis zu ihrer waffenbezogenen Tätigkeit von den Ausführungen „abgeholt“.

Die Grundlagen des Waffenrechts in Teil A stellt zunächst einmal die verschiedenen Teilgebiete vor, mit denen man es im Zusammenhang mit Waffen zu tun bekommen kann. Ausgehend vom Waffengesetz werden bspw. Abgrenzungen zum Kriegswaffenkontrollgesetz, zum Sprengstoffrecht, zum Versammlungsrecht oder auch zum Gefahrgutrecht gezogen. Ein wichtiges und zu Recht ausführliches Unterkapitel widmet sich dem Zusammenspiel von Strafrecht und Waffenrecht Dort erfährt man zunächst, wo überhaupt straf- und bußgeldrechtliche Verbote geregelt sind und in welchen Normen des StGB die Waffe von Bedeutung ist. Die Autoren betonen zutreffend die Prüfungs- und Erkundigungspflichten von Personen, die Waffen besitzen oder gar führen, sodass das Berufen auf mögliche Irrtümer kaum belastbar ist. Ebenfalls erwähnt werden die verschiedenen Einziehungsmöglichkeiten, je nachdem ob präventiv oder repressiv gehandelt wird. Vornehmlich verwaltungsrechtliche Themen werden im Folgenden in den Kapiteln zu den allgemeinen Anforderungen gemäß § 4 WaffG oder zur Erteilung von Erlaubnissen angesprochen. Die verschiedenen Umgangsformen mit Waffen werden erläutert und mögliche Maßnahmen der Waffenbehörde samt Rechtsbehelfsmöglichkeiten werden vorgestellt. Aber auch in diesen verwaltungsrechtlich geprägten Kapiteln findet man immer wieder Rückbezüge zum Strafrecht.

In Teil B werden Personen, die Umgang mit Waffen haben, in 15 Unterkapiteln präsentiert und Rechtsprobleme rund um diese Personengruppen aufgegriffen. Dazu gehören zwangsläufig Jäger, Dienstwaffenträger und Waffensammler, aber auch Waffenhändler, Sportschützen oder Bewachungsunternehmen. Eigene Unterkapitel widmen sich sogar der Waffe als Spielzeug oder der Waffe als Dekorationsobjekt. Von großem Vorteil für das Verständnis der Kapitel sind die Fallsituationen, die die Autoren ihren jeweiligen Ausführungen voranstellen und mit Hinweisen in den Fußnoten auf die richtige Randnummer zur Lösung des Falles versehen.

Das Handbuch ist gut verständlich geschrieben, lehrreich und dennoch kompakt. Die Aufteilung nach Interessengruppen mit Bezug zu Waffen verleiht dem Werk einen bemerkbaren Mehrwert im Vergleich zu Kommentaren. Es eignet sich für strafrechtlich tätige Praktiker hervorragend, um waffenrechtliche Detailfragen zu ergründen oder sich einen solides Wissensfundament zum Waffenrecht anzueignen.