Sonntag, 6. Oktober 2024

Rezension: Arbeitsrecht in der anwaltlichen Praxis

Schreiner / v. Steinau-Steinrück [Hrsg.], Arbeitsrecht in der anwaltlichen Praxis – Festschrift für Axel Braun zum 65. Geburtstag, 1. Auflage, C.H. Beck 2024

Von Rechtsanwalt Dr. Marc Becker, Leipzig

Die vorliegende Festschrift stellt schon allein deshalb eine Besonderheit dar, da ausschließlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einen Rechtsanwalt – Axel Braun – ehren. Der Geehrte selbst ist eine herausragende Persönlichkeit des (anwaltlichen) Arbeitsrechts. Das Autorinnen- und Autorenteam rekrutiert sich im Wesentlichen aus Kanzleikolleginnen und -kollegen sowie – soweit ersichtlich – weiteren anwaltlichen Wegefährten. Insgesamt umfasst das Werk 28 Beiträge und ein überaus herzliches und launiges Vorwort über den Werdegang des Geehrten. Daneben muss man ausdrücklich festhalten, dass aus allen Beiträgen eine überaus hohe persönliche und fachliche Wertschätzung für den Geehrten spricht.

Die Festschrift – das lässt sich schon dem Titel entnehmen – legt inhaltlich einen klaren Fokus auf das Arbeitsrecht aus anwaltlicher Sicht. Dementsprechend besteht die Erwartung spannender und insbesondere praxisrelevanter Beiträge. Zur Überprüfung dieser Erwartungshaltung habe ich drei Beiträge exemplarisch herausgepickt, die sich mit besonders aktuellen Themen befassen:

Einem äußerst brisanten Thema widmet sich Bauer. Sie geht der Frage „Beschäftigtendatenschutz – wie viel Überwachung ist zulässig?“ (S. 47 ff.) nach. Ausgehend von den rechtlichen Grundlagen der Datenverarbeitung in DSGVO und BDSG beleuchtet die Autorin verschiedene praxisrelevante Aspekt der Mitarbeiterüberwachung. Eine Absage erteilt sie mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH der verdeckten Überwachung von Mitarbeitern. Deutlich differenzierter fällt das Ergebnis bei verschiedenen Anwendungsbereichen der offenen Überwachung aus, wobei die Autorin nachvollziehbar mögliche Anwendungsfälle, deren Zulässigkeit und deren Grenzen aufzeigt. Insgesamt handelt es sich um einen sehr prägnanten und informativen Einblick in die Rechtsfragen rund um die Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Überwachungskontext. Gern hätte der Beitrag noch durch Ausführungen zur Mitbestimmung des Betriebs- bzw. Personalrates abgerundet werden können. Da aber auch in Festschriften der Platz begrenzt ist, schmälert das Fehlen nicht den Wert des Beitrages.

Neugebauer behandelt in seinem Beitrag „Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung in Frankreich – Ein Vorbild für Deutschland?“ (S. 231 ff.) die Frage der Arbeitszeiterfassung. Nach der Entscheidung CCOO des EuGH und dem sog. Stechuhrurteil des BAG ist die Zeiterfassung im Arbeitsleben wieder in aller Munde. Dass der Gesetzgeber aus verschiedenen Gründen seiner judikativen Pflicht nicht nachkommt, nimmt Neugebauer zum Anlass einen Blick ins französische Recht zu werfen, um mögliche Parallelen und ggf. Perspektiven aufzuzeigen. Überaus spannend wird dabei herausgearbeitet, dass im französischen Recht mehrere zulässige Ausnahmen zur Arbeitszeiterfassung normiert sind. Dies reicht von Überstundenpauschalen, über Tagespauschalen bis zu Sonderregelungen für leitende Angestellte. So überaus spannend und lehrreich dieser rechtsvergleichende Blick ist, so überraschender ist die Konsequenz des Autors. Da die verschiedenen Modelle mit Vorgaben im deutschen Recht (teilweise) nicht vereinbar seien, kämen diese also nicht als Lösungsmöglichkeit für die Problematiken im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung in Betracht. Dabei liegt es doch gerade nahe, die aufgefundenen Lösungen als Regelungsvorschlag an den deutschen Gesetzgeber zu richten.

Hochspannend ist schließlich auch in der in Augenschein genommene Beitrag von Sura zum Thema „Altersgrenzen für Piloten“ (S. 383 ff.). Das Thema birgt eine ganz eigene Brisanz, da zahlreiche Interessenfelder miteinander verquickt sind. Allgemein kollidieren hier Altersgrenzen für Piloten aus (vermeintlichen) Gründen der Luftsicherheit im gewerblichen Luftverkehr mit dem Verbot der Altersdiskriminierung. Der Autor skizziert zunächst die verschiedenen rechtlichen Grundlagen und gibt dann einen überaus sachkundigen und kritischen Überblick über die vielfältige Judikatur. Dies nachzeichnend, kommt er zu einer überzeugenden Zusammenfassung und einem ebensolchen Resümee.

Neben den aufgezeigten Beiträgen finden sich noch zahlreiche weitere zu vielen äußerst relevanten Themen. Behandelt werden unter anderem betriebsrentenrechtliche Fragen, der Betriebsbegriff, der Beschäftigungsanspruch oder Fragen zur Einigungsstelle. Allein diese Auswahl illustriert die inhaltliche Breite der Ausführungen.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass das vorliegende Werk eine hohe Praxisrelevanz aufweist. Ein Prädikat, dass Festschriften nicht immer verliehen gehört (und auch nicht immer Ansporn ist). Die anwaltliche Handschrift ist den Beiträgen klar zu entnehmen und bietet für alle Praktiker im Arbeitsrecht wertvolle Impulse für die eigene Argumentation oder aus der Gegnerperspektive das notwendige Rüstzeug, um sich für die inhaltliche Erwiderung zu wappnen. Die Auswahl der Themen ist vielfältig und in großen Teilen auch – in den Dimensionen dynamischer Rechtsprechung – zeitlos. Dementsprechend kann die Festschrift für eine gut sortierte arbeitsrechtliche Praktikerbibliothek uneingeschränkt empfohlen werden.