Schreiner / v. Steinau-Steinrück [Hrsg.], Arbeitsrecht in der anwaltlichen Praxis – Festschrift für Axel Braun zum 65. Geburtstag, 1. Auflage, C.H. Beck 2024
Von Rechtsanwalt Dr. Marc Becker,
Leipzig
Die
vorliegende Festschrift stellt schon allein deshalb eine Besonderheit dar, da
ausschließlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einen Rechtsanwalt – Axel
Braun – ehren. Der Geehrte selbst ist eine herausragende Persönlichkeit des
(anwaltlichen) Arbeitsrechts. Das Autorinnen- und Autorenteam rekrutiert sich
im Wesentlichen aus Kanzleikolleginnen und -kollegen sowie – soweit ersichtlich
– weiteren anwaltlichen Wegefährten. Insgesamt umfasst das Werk 28 Beiträge und
ein überaus herzliches und launiges Vorwort über den Werdegang des Geehrten.
Daneben muss man ausdrücklich festhalten, dass aus allen Beiträgen eine überaus
hohe persönliche und fachliche Wertschätzung für den Geehrten spricht.
Die
Festschrift – das lässt sich schon dem Titel entnehmen – legt inhaltlich einen
klaren Fokus auf das Arbeitsrecht aus anwaltlicher Sicht. Dementsprechend
besteht die Erwartung spannender und insbesondere praxisrelevanter Beiträge. Zur
Überprüfung dieser Erwartungshaltung habe ich drei Beiträge exemplarisch
herausgepickt, die sich mit besonders aktuellen Themen befassen:
Einem
äußerst brisanten Thema widmet sich Bauer. Sie geht der Frage „Beschäftigtendatenschutz
– wie viel Überwachung ist zulässig?“ (S. 47 ff.) nach. Ausgehend von den
rechtlichen Grundlagen der Datenverarbeitung in DSGVO und BDSG beleuchtet die
Autorin verschiedene praxisrelevante Aspekt der Mitarbeiterüberwachung. Eine
Absage erteilt sie mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH der verdeckten
Überwachung von Mitarbeitern. Deutlich differenzierter fällt das Ergebnis bei
verschiedenen Anwendungsbereichen der offenen Überwachung aus, wobei die
Autorin nachvollziehbar mögliche Anwendungsfälle, deren Zulässigkeit und deren
Grenzen aufzeigt. Insgesamt handelt es sich um einen sehr prägnanten und
informativen Einblick in die Rechtsfragen rund um die Verarbeitung von
Beschäftigtendaten im Überwachungskontext. Gern hätte der Beitrag noch durch
Ausführungen zur Mitbestimmung des Betriebs- bzw. Personalrates abgerundet
werden können. Da aber auch in Festschriften der Platz begrenzt ist, schmälert
das Fehlen nicht den Wert des Beitrages.
Neugebauer behandelt in seinem Beitrag „Ausnahmen
von der Arbeitszeiterfassung in Frankreich – Ein Vorbild für Deutschland?“ (S.
231 ff.) die Frage der Arbeitszeiterfassung. Nach der Entscheidung CCOO des
EuGH und dem sog. Stechuhrurteil des BAG ist die Zeiterfassung im Arbeitsleben
wieder in aller Munde. Dass der Gesetzgeber aus verschiedenen Gründen seiner
judikativen Pflicht nicht nachkommt, nimmt Neugebauer zum Anlass einen
Blick ins französische Recht zu werfen, um mögliche Parallelen und ggf.
Perspektiven aufzuzeigen. Überaus spannend wird dabei herausgearbeitet, dass im
französischen Recht mehrere zulässige Ausnahmen zur Arbeitszeiterfassung
normiert sind. Dies reicht von Überstundenpauschalen, über Tagespauschalen bis
zu Sonderregelungen für leitende Angestellte. So überaus spannend und lehrreich
dieser rechtsvergleichende Blick ist, so überraschender ist die Konsequenz des
Autors. Da die verschiedenen Modelle mit Vorgaben im deutschen Recht
(teilweise) nicht vereinbar seien, kämen diese also nicht als
Lösungsmöglichkeit für die Problematiken im Zusammenhang mit der
Arbeitszeiterfassung in Betracht. Dabei liegt es doch gerade nahe, die
aufgefundenen Lösungen als Regelungsvorschlag an den deutschen Gesetzgeber zu
richten.
Hochspannend
ist schließlich auch in der in Augenschein genommene Beitrag von Sura
zum Thema „Altersgrenzen für Piloten“ (S. 383 ff.). Das Thema birgt eine ganz
eigene Brisanz, da zahlreiche Interessenfelder miteinander verquickt sind.
Allgemein kollidieren hier Altersgrenzen für Piloten aus (vermeintlichen)
Gründen der Luftsicherheit im gewerblichen Luftverkehr mit dem Verbot der
Altersdiskriminierung. Der Autor skizziert zunächst die verschiedenen
rechtlichen Grundlagen und gibt dann einen überaus sachkundigen und kritischen
Überblick über die vielfältige Judikatur. Dies nachzeichnend, kommt er zu einer
überzeugenden Zusammenfassung und einem ebensolchen Resümee.
Neben
den aufgezeigten Beiträgen finden sich noch zahlreiche weitere zu vielen
äußerst relevanten Themen. Behandelt werden unter anderem
betriebsrentenrechtliche Fragen, der Betriebsbegriff, der
Beschäftigungsanspruch oder Fragen zur Einigungsstelle. Allein diese Auswahl
illustriert die inhaltliche Breite der Ausführungen.
Insgesamt
lässt sich festhalten, dass das vorliegende Werk eine hohe Praxisrelevanz
aufweist. Ein Prädikat, dass Festschriften nicht immer verliehen gehört (und
auch nicht immer Ansporn ist). Die anwaltliche Handschrift ist den Beiträgen
klar zu entnehmen und bietet für alle Praktiker im Arbeitsrecht wertvolle
Impulse für die eigene Argumentation oder aus der Gegnerperspektive das
notwendige Rüstzeug, um sich für die inhaltliche Erwiderung zu wappnen. Die
Auswahl der Themen ist vielfältig und in großen Teilen auch – in den
Dimensionen dynamischer Rechtsprechung – zeitlos. Dementsprechend kann die
Festschrift für eine gut sortierte arbeitsrechtliche Praktikerbibliothek
uneingeschränkt empfohlen werden.
