Mittwoch, 16. Oktober 2024

Rezension: Digitale Sozialverwaltung

Müller, Digitale Sozialverwaltung – Leitfaden für die Praxis, 1. Auflage, Boorberg 2024

von RAiN, FAin SozR Marianne Schörnig, Düsseldorf

Das Buch „Digitale Sozialverwaltung“ von Prof. Dr. Henning Müller, Direktor des Sozialgerichts Darmstadt, widmet sich einem hochaktuellen Thema: der Digitalisierung im Bereich der Sozialverwaltung. In einer Zeit, in der sowohl die Verwaltung als auch das Justizsystem zunehmend digitalisiert werden, stellt dieses Werk eine fundierte und detaillierte Analyse der damit verbundenen rechtlichen, technischen und organisatorischen Herausforderungen bereit.

Der Autor behandelt in seinem Buch eine breite Palette von Themen, die für den digitalen Wandel in der Sozialverwaltung von zentraler Bedeutung sind. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem elektronischen Rechtsverkehr (ERV), der aus den Perspektiven von Anwälten, Gerichten und vor allem Behörden beleuchtet wird. In den Kapiteln dazu beschreibt er die rechtlichen Grundlagen und die praktischen Auswirkungen der Digitalisierung im Bereich des Rechtsverkehrs. Interessant sind dabei seine Ausführungen über den elektronischen Postein- und -ausgang der Behörden (wobei nach Erfahrung der Rezensentin der Postausgang seitens der Behörde praktisch nicht genutzt wird).

Darüber hinaus bietet das Buch Einblicke in Themen wie die elektronische Behördenakte, die Digitalisierung papiergebundener Vorgänge oder die Akteneinsicht in elektronische Verwaltungsakten. Gerade die Digitalisierung papiergebundener Vorgänge „frisst“ im Moment viel Zeit und trägt nicht zum erhofften Ersparnis von Zeit bei.

Das Buch besteht aus vier Teilen:

  • Elektronischer Rechtsverkehr im Sozialgerichtsprozess,
  • Elektronischer Rechtsverkehr im Sozialverwaltungsverfahren, § 36 a SGB I,
  • Elektronische Behördenakten,
  • Checklisten, Übersichten und Formulierungsbeispiele.

Ein großer Pluspunkt des Buches ist die umfassende Darstellung der unterschiedlichen Aspekte des elektronischen Rechtsverkehrs. Gut gelungen finde ich die Unterscheidung der Auswirkungen des ERV auf Anwälte, Gerichte und Behörden. Der Autor beschreibt anschaulich, wie Anwälte inzwischen verpflichtet sind, den ERV zu nutzen, um Anträge und Schriftsätze einzureichen, während Gerichte und – besonders auffällig – viele Behörden immer noch auf Papierform setzen. Diese Diskrepanz wird detailliert erläutert und bietet einen interessanten Einblick in die aktuellen Herausforderungen bei der Umsetzung der Digitalisierung. „Der Scanvorgang ist bei (noch) vorherrschender Papierkorrespondenz allerdings ein organisatorisches Nadelöhr“ urteilt der Autor. Bereits in vorherigen Abschnitten hat er anschaulich geschildert, wie – aus Laiensicht umständlich – einzelne Signaturen voneinander getrennt zu beurteilen sind. Da gibt es die einfache Signatur, die elektronische Signatur, die qualifizierte elektronische Signatur. Wer darf wann welche Signatur nutzen und in welchem Verfahrensstadium ist welche Signatur rechtssicher?

Die ausführlichen Analysen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen sind ebenfalls ein starkes Element des Buches. Hier zeigt sich die Expertise des Autors, der in der Lage ist, komplexe juristische Sachverhalte verständlich und gut strukturiert darzustellen. Besonders hilfreich sind die Abbildungen von „Transfervermerk“ oder „Prüfvermerk“, die das Buch nicht nur theoretisch fundiert, sondern auch praxisorientiert machen. Auf jeder Seite des ERV – Justiz, Verwaltung, Anwälte - sehen diese Vermerke anders aus, aber der Inhalt, die einzelnen Komponenten, ist immer der gleiche.

Trotz der vielen positiven Aspekte hat das Buch für mich persönlich einige Schwächen. Besonders enttäuschend finde ich die Tatsache, dass zwar Anwälte gesetzlich verpflichtet sind, den elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen, aber Gerichte und insbesondere Behörden noch häufig auf Papier setzen. Der Autor beschreibt diesen Zustand zwar, jedoch hätte ich mir eine kritischere Auseinandersetzung mit den daraus resultierenden Problemen gewünscht. Für Anwälte, die den ERV zwingend nutzen müssen, ist es äußerst frustrierend, dass Behörden und einige Gerichte weiterhin auf herkömmliche Papierform bestehen, was nicht nur die Effizienz bremst, sondern auch den digitalen Fortschritt insgesamt behindert. Hier hätte ich mehr Lösungen oder zumindest Vorschläge erwartet, wie dieser Missstand behoben werden könnte.

Ein weiterer Punkt, der mir negativ aufgefallen ist, ist die Verwendung der Abkürzung von Gesetzesregelungen einerseits (RAVPV), die Verwendung von technischer Sprache (z. B. <tns:ruecksendung_EEB_erforderlich>true</tns:ruecksendung_EEB_erforderlich<). Diese Kapitel könnten für einige Leser zu detailliert und zu spezifisch sein, besonders wenn man weniger technikaffin ist.

Da ich das Buch unter anderem in der Hoffnung gelesen habe, fundierte Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) zu finden, war ich von der Tiefe der Ausführungen in diesem Bereich etwas enttäuscht. Zwar wird das beA in den Kapiteln zum ERV erwähnt, jedoch hätte ich mir eine noch umfassendere Behandlung der praktischen Herausforderungen und alltäglichen Hürden gewünscht, die Anwälte bei der Nutzung des beA erleben. Auch die Probleme bei der praktischen Anwendung in der Kommunikation mit Gerichten und Behörden hätte der Autor eingehender analysieren können. Es ist z.B. absurd, wenn ein Schriftsatz des Gerichtes von der Geschäftsstelle bis zum elektronischen Postfach des Anwaltes sieben Wochen benötigt, weil er scheinbar sieben Wochen in der Postausgangsstelle des Gerichtes gelegen hat. Parallel dazu schickt die gegnerische Behörde ihre Schreiben in der gleichen Sache per Post – und ist damit sechs Wochen schneller.

Insgesamt ist Digitale Sozialverwaltung ein fundiertes und gut strukturiertes Werk, das sich insbesondere an Verwaltungsmitarbeiter und Digitalisierungsbeauftragte in der öffentlichen Verwaltung richtet. Es bietet einen umfassenden Überblick über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der Digitalisierung der Sozialverwaltung.

Allerdings bleibt das Buch in bestimmten Bereichen hinter meinen Erwartungen zurück. Insbesondere die ungleiche Umsetzung des ERV zwischen Anwälten, Gerichten und Behörden – ein Problem, das ich persönlich als besonders gravierend empfinde – wird zwar beschrieben, aber nicht tief genug hinterfragt. Dies könnte für Praktiker, die sich praktische Lösungen erhoffen, eine Enttäuschung darstellen.

Für Leser, die sich jedoch einen allgemeinen Überblick über den Stand der Digitalisierung in der Sozialverwaltung verschaffen möchten, ist dieses Buch durchaus empfehlenswert. Es liefert einen soliden theoretischen Unterbau und bietet interessante Einblicke in die rechtlichen Grundlagen sowie die technischen und organisatorischen Herausforderungen, die mit der digitalen Transformation in diesem Bereich einhergehen.