Müller, Digitale Sozialverwaltung – Leitfaden für die Praxis, 1. Auflage, Boorberg 2024
von RAiN, FAin SozR
Marianne Schörnig, Düsseldorf
Das Buch „Digitale
Sozialverwaltung“ von Prof. Dr. Henning Müller, Direktor des Sozialgerichts Darmstadt,
widmet sich einem hochaktuellen Thema: der Digitalisierung im Bereich der
Sozialverwaltung. In einer Zeit, in der sowohl die Verwaltung als auch das
Justizsystem zunehmend digitalisiert werden, stellt dieses Werk eine fundierte
und detaillierte Analyse der damit verbundenen rechtlichen, technischen und
organisatorischen Herausforderungen bereit.
Der Autor behandelt in
seinem Buch eine breite Palette von Themen, die für den digitalen Wandel in der
Sozialverwaltung von zentraler Bedeutung sind. Ein besonderer Schwerpunkt liegt
auf dem elektronischen Rechtsverkehr (ERV), der aus den Perspektiven von
Anwälten, Gerichten und vor allem Behörden beleuchtet wird. In den Kapiteln
dazu beschreibt er die rechtlichen Grundlagen und die praktischen Auswirkungen
der Digitalisierung im Bereich des Rechtsverkehrs. Interessant sind dabei seine
Ausführungen über den elektronischen Postein- und -ausgang der Behörden (wobei nach
Erfahrung der Rezensentin der Postausgang seitens der Behörde praktisch nicht
genutzt wird).
Darüber hinaus bietet
das Buch Einblicke in Themen wie die elektronische Behördenakte, die
Digitalisierung papiergebundener Vorgänge oder die Akteneinsicht in
elektronische Verwaltungsakten. Gerade die Digitalisierung papiergebundener
Vorgänge „frisst“ im Moment viel Zeit und trägt nicht zum erhofften Ersparnis
von Zeit bei.
Das Buch besteht aus
vier Teilen:
- Elektronischer Rechtsverkehr im Sozialgerichtsprozess,
- Elektronischer Rechtsverkehr im Sozialverwaltungsverfahren, § 36 a SGB I,
- Elektronische Behördenakten,
- Checklisten, Übersichten und Formulierungsbeispiele.
Ein großer Pluspunkt
des Buches ist die umfassende Darstellung der unterschiedlichen Aspekte des
elektronischen Rechtsverkehrs. Gut gelungen finde ich die Unterscheidung der
Auswirkungen des ERV auf Anwälte, Gerichte und Behörden. Der Autor beschreibt
anschaulich, wie Anwälte inzwischen verpflichtet sind, den ERV zu nutzen, um
Anträge und Schriftsätze einzureichen, während Gerichte und – besonders
auffällig – viele Behörden immer noch auf Papierform setzen. Diese Diskrepanz
wird detailliert erläutert und bietet einen interessanten Einblick in die
aktuellen Herausforderungen bei der Umsetzung der Digitalisierung. „Der
Scanvorgang ist bei (noch) vorherrschender Papierkorrespondenz allerdings ein
organisatorisches Nadelöhr“ urteilt der Autor. Bereits in vorherigen
Abschnitten hat er anschaulich geschildert, wie – aus Laiensicht umständlich –
einzelne Signaturen voneinander getrennt zu beurteilen sind. Da gibt es die
einfache Signatur, die elektronische Signatur, die qualifizierte elektronische
Signatur. Wer darf wann welche Signatur nutzen und in welchem Verfahrensstadium
ist welche Signatur rechtssicher?
Die ausführlichen
Analysen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen sind ebenfalls ein starkes
Element des Buches. Hier zeigt sich die Expertise des Autors, der in der Lage
ist, komplexe juristische Sachverhalte verständlich und gut strukturiert
darzustellen. Besonders hilfreich sind die Abbildungen von „Transfervermerk“
oder „Prüfvermerk“, die das Buch nicht nur theoretisch fundiert, sondern auch
praxisorientiert machen. Auf jeder Seite des ERV – Justiz, Verwaltung, Anwälte
- sehen diese Vermerke anders aus, aber der Inhalt, die einzelnen Komponenten,
ist immer der gleiche.
Trotz der vielen
positiven Aspekte hat das Buch für mich persönlich einige Schwächen. Besonders
enttäuschend finde ich die Tatsache, dass zwar Anwälte gesetzlich verpflichtet
sind, den elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen, aber Gerichte und insbesondere
Behörden noch häufig auf Papier setzen. Der Autor beschreibt diesen Zustand
zwar, jedoch hätte ich mir eine kritischere Auseinandersetzung mit den daraus
resultierenden Problemen gewünscht. Für Anwälte, die den ERV zwingend nutzen
müssen, ist es äußerst frustrierend, dass Behörden und einige Gerichte weiterhin
auf herkömmliche Papierform bestehen, was nicht nur die Effizienz bremst,
sondern auch den digitalen Fortschritt insgesamt behindert. Hier hätte ich mehr
Lösungen oder zumindest Vorschläge erwartet, wie dieser Missstand behoben
werden könnte.
Ein weiterer Punkt, der
mir negativ aufgefallen ist, ist die Verwendung der Abkürzung von
Gesetzesregelungen einerseits (RAVPV), die Verwendung von technischer Sprache (z.
B. <tns:ruecksendung_EEB_erforderlich>true</tns:ruecksendung_EEB_erforderlich<).
Diese Kapitel könnten für einige Leser zu detailliert und zu spezifisch sein,
besonders wenn man weniger technikaffin ist.
Da ich das Buch unter
anderem in der Hoffnung gelesen habe, fundierte Informationen zum besonderen
elektronischen Anwaltspostfach (beA) zu finden, war ich von der Tiefe der
Ausführungen in diesem Bereich etwas enttäuscht. Zwar wird das beA in den
Kapiteln zum ERV erwähnt, jedoch hätte ich mir eine noch umfassendere
Behandlung der praktischen Herausforderungen und alltäglichen Hürden gewünscht,
die Anwälte bei der Nutzung des beA erleben. Auch die Probleme bei der
praktischen Anwendung in der Kommunikation mit Gerichten und Behörden hätte der
Autor eingehender analysieren können. Es ist z.B. absurd, wenn ein Schriftsatz
des Gerichtes von der Geschäftsstelle bis zum elektronischen Postfach des
Anwaltes sieben Wochen benötigt, weil er scheinbar sieben Wochen in der
Postausgangsstelle des Gerichtes gelegen hat. Parallel dazu schickt die gegnerische
Behörde ihre Schreiben in der gleichen Sache per Post – und ist damit sechs
Wochen schneller.
Insgesamt ist Digitale
Sozialverwaltung ein fundiertes und gut strukturiertes Werk, das sich
insbesondere an Verwaltungsmitarbeiter und Digitalisierungsbeauftragte in der
öffentlichen Verwaltung richtet. Es bietet einen umfassenden Überblick über die
aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der Digitalisierung
der Sozialverwaltung.
Allerdings bleibt das
Buch in bestimmten Bereichen hinter meinen Erwartungen zurück. Insbesondere die
ungleiche Umsetzung des ERV zwischen Anwälten, Gerichten und Behörden – ein
Problem, das ich persönlich als besonders gravierend empfinde – wird zwar beschrieben,
aber nicht tief genug hinterfragt. Dies könnte für Praktiker, die sich
praktische Lösungen erhoffen, eine Enttäuschung darstellen.
Für Leser, die sich
jedoch einen allgemeinen Überblick über den Stand der Digitalisierung in der
Sozialverwaltung verschaffen möchten, ist dieses Buch durchaus empfehlenswert.
Es liefert einen soliden theoretischen Unterbau und bietet interessante Einblicke
in die rechtlichen Grundlagen sowie die technischen und organisatorischen
Herausforderungen, die mit der digitalen Transformation in diesem Bereich
einhergehen.
