Kloepfer
/ Heger, Umweltstrafrecht, 3. Auflage, C.H. Beck 2014
Von RA,
FA für Verkehrsrecht Sebastian Gutt, Helmstedt
Hat man im Studium und Referendariat in der
Regel wenig mit dem Umweltstrafrecht zu tun, begegnet es einem in der Praxis
durchaus öfter. Grund genug, sich auch in diesem Bereich durch Lektüre eines
Buches weiter zu bilden.
Ich habe in der letzten Zeit tatsächlich
häufiger in Umweltstrafsachen verteidigen müssen und war deshalb auf der Suche
nach einem Buch, dass mir das Umweltstrafrecht kurz, knapp und für die Praxis
geeignet näher bringt. Hierbei bin ich auf das vorliegende Werk aus der Reihe
„NJW Praxis“ gestoßen, welches das Rechtsgebiet auf 167 Seiten dem Leser
darstellt. Das Werk wendet sich vornehmlich an Praktiker, vor allem Rechtsanwälte,
Staatsanwälte und Richter, eignet sich aus meiner Sicht aber auch sehr gut für
Studierende, die beispielsweise als Schwerpunkt „Umweltrecht“ oder „Strafrecht“
gewählt haben. Zwar ist das Buch in der Reihe „NJW Praxis“ geschrieben, die
Autoren haben es jedoch – was keinesfalls negativ gemeint ist – lehrbuchartig
verfasst.
Die Autoren sind beide ordentliche Professoren
an der Humboldt-Universität zu Berlin. Heger ersetzt seit der 3. Auflage
Vierhaus.
Seit der Vorauflage waren 12 Jahre vergangen. Grund
genug also für eine Neuauflage, da auch im Bereich des Umweltstrafrechts die
Rechtsprechung neuere Entscheidungen gefällt hat.
Das Buch setzt sich aus insgesamt sechs Teilen
zusammen. Nach einer Einführung erläutern die Autoren den Allgemeinen Teil. Hier
geht es u.a. um die Fahrlässigkeits- und
Versuchsstrafbarkeit. Es versteht sich von selbst, dass hier der Blickpunkt auf
das Umweltstrafrecht gerichtet ist, z.B. als Folge der Pflichtwidrigkeit die
Wasserqualität negativ verändert wurde (§ 324 Abs. 3 StGB).
Kernstück, schon alleine vom Umfang, ist aber
der dritte, nämlich der Besondere Teil. In einer angenehmen und gut lesbaren
Art und Weise erklären die Autoren etwa das Bodenschutzstrafrecht oder das
Abfallstrafrecht. Jeweils wird der Tatbestand besprochen, hier vor allem das
Tatobjekt (z.B. „Boden“ gem. § 324a StGB) sowie die Tathandlungen
(beispielshalber „Befördern“ gem. § 326 Abs. StGB). Knapp aber sehr präzise
führen die Autoren durch die einzelnen Delikte.
Für mich als Praktiker von Interesse war auch
der 4. Teil, in dem es um strafprozessuale Probleme von Umweltstrafsachen geht.
Hier gefielen mir insbesondere die Ausführungen zur Einstellung (Rn. 406 ff.)
gut.
Insgesamt hat mich dieses kurze Buch zum Umweltstrafrecht
überzeugt. Es bietet eine sehr gute Möglichkeit, sich in das Rechtsgebiet
einzuarbeiten, hat mir bei der Bearbeitung meiner einschlägigen Mandate auch
stets geholfen. Aus diesem Grund spreche ich eine klare Kaufempfehlung für
diejenigen aus, die sich in einer vergleichbaren Situation wie ich befinden.
Praktiker (und Studenten), die schon über ein größeres Wissen verfügen, werden
wohl auf umfangreichere Bücher zurückgreifen.