Ingenstau / Korbion / Leupertz / von
Wietersheim (Hrsg.) , VOB Teile A und B, Kommentar, 20. Auflage, Werner 2017
Von RA Daniel Jansen, Köln
Der Ingenstau
Korbion ist seit 1960 unter den Kommentaren zu der VOB das Standardwerk, an dem der mit dem Baurecht befasste Praktiker
schlicht nicht vorbeikommt. Dies gilt insbesondere sowohl für Richter als auch
für Rechtsanwälte.
Mit Blick auf
die Form kann festgehalten werden, dass sie den bewährten Aufbau beibehält, der
den meisten guten Kommentaren Vorbild ist: ausführliches und bestens
gegliedertes Inhaltsverzeichnis für eine optimale Orientierung, Hervorhebungen
in den jeweiligen Kommentierungen, die ein effizientes Lesen der gesuchten
Passagen ermöglicht sowie ein Stichwortverzeichnis, das so umfassend ist, dass
es kaum möglich erscheint, ein gesuchtes Stichwort nicht zu finden.
Inhaltlich bietet
das Werk alles, was das Herz des Baurechtlers begehrt: ein Füllhorn an aktuellen
Entscheidungen der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Eine Aufarbeitung der bekannten sowie weniger häufigen Problemstellungen, die
sich dadurch auszeichnet, dass keine akademischen Diskussionen geführt, sondern
die identifizierte Problemstellung nachvollziehbar dargestellt und die in
Betracht kommenden Lösungsmöglichkeiten verständlich und für die sofortige
Umsetzung erörtert werden.
Nur beispielhaft
sei hier auf den praktisch bedeutsamen Unterschied zwischen dem BGB-Werkvertrag
und dem Vertrag, dem die VOB/B zu Grunde gelegt wird, bei der Frage der
Geltendmachung von Mängelansprüchen vor der Abnahme. Die VOB/B bietet in ihrem
§ 4 Abs. 7 eine geeignete Möglichkeit, die dem BGB-Vertrag fremd ist. Letzteres
birgt eine Vielzahl von Problemen, die eingehend besprochen werden. Diese
Probleme bleiben auch in dem ab dem 01.01.2018 in Kraft tretenden neuen
Bauvertragsrechts bestehen, da auf eine Aufnahme einer der VOB/B-Regelung
entsprechenden Vorschrift verzichtet wurde: Mängelrechte können im BGB-Vertrag somit
vor der Abnahme weiter nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen geltend
gemacht werden.
Ein weiteres
Beispiel ist die Darstellung zu den Voraussetzungen des Nacherfüllungsanspruchs
nach § 13 Abs. 5 Nr. VOB/B). Dort wird nach der Herausarbeitung der
Voraussetzungen z.B. die Problematik der Fälle beleuchtet, bei denen die
Auftraggeberseite die Mangelbeseitigung fordert, auftragnehmerseits dies aber
als neuer Auftrag gewertet wird bzw. die Mängelbeseitigung von dem Abschluss
eines entsprechenden Werkvertrages abhängig gemacht wird. Insbesondere mit
Blick auf die Kooperationsrechtsprechung des BGH wird der Auftragnehmer hier
grundsätzlich verpflichtet sein, auf seine Kosten eine Ursachenforschung bzgl.
des monierten Mangels vorzunehmen.
Es werden ferner
wichtige europarechtliche Bezüge hervorgehoben und besprochen, so befindet sich
in Abschnitt 2 zu VOB Teil A eine Kommentierung der Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Rates.
Ohne
Übertreibung kann festgestellt werden, dass der von Leupertz und von
Wietersheim fortgesetzte Ingenstau Korbion in der Landschaft der sowieso auf
hohem Niveau vorhandenen VOB-Kommentare, deutlich hervorsticht.