Langenbucher / Bliesener / Spindler, Bankrechts-Kommentar, 2. Auflage, C.H.
Beck 2016
Von RA Sebastian Schechinger, LL.M., München
Der vorliegende Bankrechts-Kommentar ist
gesetzesübergreifend und hat sich, laut Vorwort, zum Ziel gesetzt, das gesamte
Bankrecht abzudecken. Thematisch ordnet er sich somit neben den
Kapitalmarktrechts-Kommentar von Schwark/Zimmer (Hrsg.) sowie den von
Boos/Fischer/Schulte-Mattler herausgegebenen Kommentar zum KWG und zur
CRR-Verordnung ein, welche ebenfalls von dem Verlag C.H. Beck verlegt werden. Herausgegeben
wird der Bankrechts-Kommentar von drei Juristen: Prof. Dr. Katja Langenbucher ist Professorin im House of Finance
der Goethe-Universität Frankfurt a.M.; Dr.
Dirk H. Bliesener, LL.M. ist Rechtsanwalt in einer internationalen Sozietät
in Frankfurt a.M.; Prof. Dr. Gerald
Spindler ist Professor an der Georg-August-Universität Göttingen. Die
Bearbeitung der einzelnen Kommentierungen verteilt sich auf einen breiten
Autorenkreis aus Banksyndizi, Rechtsanwälten, Richtern und
Universitätsprofessoren, so dass Lehre und Praxis gleichermaßen in dem Werk
vertreten sind. Zielgruppe sind vor allem Praktiker, welche einen zügigen
Zugriff auf das gesamte Bankrecht suchen.
Der Kommentar erscheint vorliegend in
zweiter Auflage und hat im Wesentlichen den Stand von Dezember 2015.
Berücksichtigt wurden, neben Rechtsprechungsänderungen, die Änderungen durch
die CRD (Richtlinie 2013/36/EU), die CRR (Verordnung (EU) 575/2013), die MiFID
II (Richtlinie 2014/65/EU) und die MiFIR (Verordnung (EU) 600/2014) sowie das Honoraranlageberatungsgesetz
und Entwicklungen zur Anlageberatung (Quelle: beck-shop.de).
Das Werk ist unterteilt in drei Teile.
Der erste Teil wird von Langenbucher
herausgegeben und behandelt die Kontoführung und den Zahlungsverkehr.
Schwerpunkt dieser elf Kapitel ist der Zahlungsverkehr, welchem zehn Kapitel
gewidmet sind. Zum Zahlungsverkehr werden, nach einer Einführung in den
Zahlungsdienstleistungsvertrag, die üblichen Zahlungsformen wie Überweisung,
Lastschrift und Kreditkartenzahlung erörtert. Aber auch aktuelle Zahlungsverkehrs-Thematiken,
wie beispielsweise Online-Banking, Geldkarten und SEPA-Überweisungen werden
dargestellt. Behandelt wird auch das Thema Zahlungsverkehr und Insolvenz (9.
Kapitel).
Es folgt der zweite Teil, mit den Themen
Finanzierung und Kreditsicherheiten; Herausgeber ist hier Bliesener. Dieser Teil (Kapitel 12 – 32) untergliedert sich in vier
Untertitel. Der erste Untertitel – dem Darlehensvertrag gewidmet – beginnt mit
dem Kreditrecht, behandelt dann die Pflichten aus dem Darlehensvertrag, die
Kündigung und schließlich das Verbraucherdarlehensrecht. Es folgen Ausführungen
zur Unternehmensfinanzierung im zweiten Untertitel: internationale
Konsortialkredite, Schuldverschreibungsgesetz, Leasing, Factoring und Forfaiting,
und weiter Außenhandelsfinanzierung, Verbriefung von Bankforderungen,
Pfandbriefe und schließlich Kreditderivate. Der dritte Untertitel dieses Teils
gilt den Kreditsicherheiten (Kapitel 24 – 32). Nach Grundlagen-Einführung
machen hier Immobiliarsicherheiten, Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung
und Pfandrechte den Anfang; Personalsicherheiten und Refinanzierungsregister
folgen. Die Darstellung schließt, im vierten und somit letzten Untertitel
dieses Teils, mit Ausführungen zu der außergerichtlichen Unternehmenssanierung
und zu Finanzierungen in der Insolvenz.
Der dritte Teil schließlich, welcher von
Spindler herausgegeben wird, ist dem
Wertpapier- und Anlagegeschäft gewidmet. Acht Kapitel (Kapitel 33 – 38) hat
dieser Teil. Die Ausführungen beginnen mit einer Einführung in die Grundlagen.
Es folgen Kapitel zu der Vermögensverwaltung, dem Einlagengeschäft, dem
Effektengeschäft und den Finanztermingeschäften. Weiterhin werden Depotrecht,
Investmentgeschäft und am Ende schließlich das Emissions- und
Konsortialgeschäft behandelt.
Den einzelnen Kapiteln vorangestellt ist
jeweils eine Inhaltsübersicht. Ebenso steht vor nahezu sämtlichen Kapiteln eine
Übersicht des Schrifttums, was erfreulich ist und, zusätzlich zu den
Fußnoten-Apparaten, eine weitere Recherche der zum Teil speziellen Thematiken
erleichtert. Die Gliederung ist jederzeit übersichtlich und ermöglicht eine
gute Orientierung. Neben zahlreichen Überschriften, finden sich durchwegs
fettgedruckte Hervorhebungen von Schlagwörtern. Das Sachverzeichnis ist mit
fast 50 Seiten umfassend und verweist direkt auf die Randnummern. Insgesamt
umfasst der Kommentar über 2.630 Seiten; zieht man hiervon das Sachverzeichnis
ab, ergeben sich etwa 2580 Seiten Inhalt.
Der Kommentar bildet das Bankrecht in
seiner ganzen Bandbreite ab. Erfreulicherweise geschieht dies sehr umfassend
und es werden neben dem häufig behandelten bankrechtlichen Gebiet des
Darlehensrecht auch die anderen bankrechtlichen Gebiete umfassend kommentiert.
Mit den Ausführungen zu Zahlungsverkehr und Insolvenz (9. Kapitel) und den
beiden Kapiteln zur außergerichtlichen Unternehmenssanierung und zu
Finanzierungen in der Insolvenz (Kapitel 31 und 32) werden auch praktisch
relevante Schnittstellen zum Sanierungs- bzw. Insolvenzrecht abgearbeitet.
Somit eignet sich der Kommentar gleichermaßen für die klassische Anwaltspraxis
wie auch gerade für den in der Rechtsabteilung tätigen Praktiker. Erhältlich
ist der Bankrechts-Kommentar für 269 Euro.