Krodel
/ Feldbaum, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 4. Auflage, Nomos 2016
Von
RA’in, FA’in für
Sozialrecht Marianne Schörnig, Düsseldorf
Bis zur dritten Auflage wurde das Buch
allein verantwortet von Dr. Thomas Krodel,
Vorsitzender Richter am Bayerischen LSG. Nun ist Dr. Eva Feldbaum, Rechtsanwältin, Mediatorin und Wirtschaftsjuristin,
hinzugetreten.
Es ist wohl nicht falsch vermutet, dass
dieses Buch seine Entstehung den „Hartz IV“-Gesetzen verdankt. Mit deren
Inkrafttreten 2005 stieg die Zahl der Eilverfahren bei den Sozialgerichten
rasant an. Bis dato hatten sie ein Schattendasein geführt; im SGB II / SGB XII-Bereich
(eben "Hartz IV") dürften sie jetzt zahlenmäßig mit
Hauptsacheverfahren gleichauf gezogen sein. Die meisten Fußnoten verweisen
dementsprechend auch auf Entscheidungen im Bereich der Existenzsicherung.
Das Buch gliedert sich in einen
formellen und einen materiellen Teil:
Der formelle Teil (A) enthält die
üblichen Voraussetzungen für den sozialgerichtlichen Rechtsweg: Antrag /
Rechtsweg / Statthaftigkeit / Zuständigkeit / Antragsbefugnis / Rechtsschutzbedürfnis
/ Antragsfrist / Rechtskraft / Anhörung / sonstige Verfahrensfragen / Entscheidung
durch Beschluss / Rechtsbehelf.
Es würde den Rahmen einer Rezension
sprengen, den materiellen Tel (B – C) in allen Einzelheiten aufzuzählen, hier
nur auszugsweise der recht kurze Teil (C.I.) „Grundstrukturen, Anwendungsbereich
und Begriffe“: Grundstrukturen, Anwendungsbereich der Vornahmesachen, Der
Vorrang der Anfechtungssachen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Sicherungs-
und Regelungsanordnung, der Anwendungsbereich der Sicherungsanordnung, Der Anwendungsbereich
der Regelungsanordnung, Begriffe, Grundsätzliches zur Rechtsanwendung durch
Subsumtion und Abwägung, geschlossene und offene Abwägung, Geschlossene Abwägung,
Offene Abwägung.
Jeder Abschnitt wird ergänzt um
"Orientierungshinweise": In Kästchen werden die Aussagen des
Abschnitts kurz zusammengefasst mit Hinweisen zum praxisrelevanten Vorgehen. Im
Eilfall kann man das Gesagte auch überspringen (was sich allerdings nicht
empfiehlt), denn nach den Orientierungshinweisen sind noch Muster und
Checklisten für die (anwaltliche) Bearbeitung eingefügt. Wem es für den Anfang
reicht, einen Eilantrag mit den wichtigsten Aussagen zu verfassen, ist hier gut
bedient.
Am Ende des Buches werden noch Urteile
und Beschlüsse aus zweierlei Gebieten aufgelistet: Zum einen Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zum Prüfungsmaßstab im sozialgerichtlichen
Eilverfahren, zum anderen Eilentscheidungen aus den verschiedenen Sozialgesetzbüchern.
Das Schriftbild ist kleiner als bei
Handbüchern normalerweise üblich. Das Gesamtbild wird dadurch uneinheitlich, im
ersten Teil leider unruhig. Das Inhaltverzeichnis der Checklisten, Muster und
Orientierungshinweise ist mit Randnummern versehen, die nicht einheitlich z. B.
am rechten Seitenrand stehen, sondern am Ende einer Zeile. Beispiele: Antrag §
86 b I 4 SGG (Rn 484), Gerichtliche Anordnung der a W. (§ 86 b I 1 Nr. 2 SGG
analog) bei § 86 a I 1 SGG (Rn 288). Bei nur zwei Bespielen wie hier ist das
noch unübersichtlich, bei einer ganzen gedruckten Seite unruhig. Hinzu kommt,
dass das „normale“ Inhaltsverzeichnis nach Seitenzahlen (alle schön rechtsbündig)
geordnet ist. Das hätten die Lektoren anders lösen können.
Alles in allem kann man das Handbuch
empfehlen. Es ist wie ein Kommentar zum Eilrechtsschutz, aufgrund der
Checklisten und Muster auch für Leser gedacht, die nicht täglich im sozialgerichtlichen
Eilverfahren auftreten.