Fuchs, Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Kommentar, 2. Auflage, C.H. Beck
2016
Von RA Sebastian Schechinger, LL.M., München
Das Kapitalmarktrecht ist im ständigen
Wandel. Zahlreiche Regelungen aus dem Europarecht, dem Bundesrecht und nicht
zuletzt auch aus der Verwaltung ergeben ein vielschichtiges Normengeflecht,
welches sich fortwährend weiterentwickelt. Der vorliegende Kommentar behandelt
das Wertpapierhandelsgesetz und erschien im Jahr 2009 in erster Auflage.
Nunmehr liegt, im Jahr 2016, die zweite Auflage vor. Wie der Herausgeber im
Vorwort erklärt, gibt es, bei diesem Strom an ständigen gesetzlichen
Neuerungen, einen perfekten Zeitpunkt für die Veröffentlichung eines WpHG-Kommentars
nicht. Stand des Werkes ist – unter Berücksichtigung des Folgenden – Oktober
2015. Änderungen durch die Umsetzung der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie
und ihrer zugehörigen Verordnung (MiFID II und MiFIR) sowie der Marktmissbrauchsrichtlinie
und ihrer zugehörigen Verordnung (MAD und MAR) wurden daher nicht mehr
abgewartet, zumal nach den Plänen der Kommission, zum Zeitpunkt des Vorworts,
die MiFID II Regelungen ein Jahr nach hinten verschoben werden sollten. Dies
hat sich mittlerweile auch so bestätigt; das MiFID II/MiFIR-Paket soll erst ab
Januar 2018 Geltung erlangen. Soweit möglich wurden allerdings die sich abzeichnenden
Normen in der Kommentierung berücksichtigt. Der Referentenentwurf eines
Finanzmarktnovellierungsgesetzes vom 19. Oktober 2015 konnte, ebenso wie das
Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie vom 20.
November 2015, nicht mehr berücksichtigt werden.
Herausgeber des Kommentars ist Prof. Dr.
Andreas Fuchs, LL.M., welcher an der Universität Osnabrück unterrichtet und
hier Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und
Gesellschaftsrecht, deutsches, europäisches und internationales
Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung ist. Die Bearbeitung des gesamten Werkes
teilen sich insgesamt zwölf Autoren. Der Bearbeiterkreis umfasst hierbei
Vertreter aus der Wissenschaft und aus verschiedenen Gebieten der Praxis.
Letztere wird vertreten durch Bearbeiter aus den Bereichen Rechtsanwaltschaft,
Bank, Wirtschaftsprüfung und BaFin. Damit wird ein erfreulich breites Spektrum
an Expertise eingebracht.
Ziel des in der „grauen Reihe“ des
Hauses C.H. Beck erscheinenden Kommentars ist es, nach wie vor „eine
umfassende, ausgewogene, wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisbezogene
Erläuterung der vielfach komplexen Regelungsmaterien des Gesetzes einschließlich
ihrer unionsrechtlichen Grundlagen und der konkretisierenden Rechtsverordnungen
zu geben“ (Vorwort, Seite V). Besonders die Aktualität einer Kommentierung
dürfte hier eine herausfordernde Aufgabe sein und immer wieder eine
Aktualisierung notwendig machen. Die regen Änderungen in diesem Rechtsgebiet
sind durchwegs in den Kommentierungen zu erkennen. Die zahlreichen mit einem
Buchstaben hinter der Ziffer versehenen Paragrafen des Wertpapierhandelsgesetztes
zeugen von den umfangreichen Änderungen, die das Gesetz in seiner kurzen
Existenz – es wurde erst 1994 bekanntgemacht – bereits erfahren hat und auch
immer noch wieder erfährt. Zu dem mittlerweile aufgehobenen § 37a WpHG
beispielsweise, welcher einst die Verjährung von Ersatzansprüchen des Kunden
gegen ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen wegen Verletzung der Pflicht zur
Information und wegen fehlerhafter Beratung regelte, findet sich im Kommentar
noch ein Rückblick auf die alte Rechtslage. Mittlerweile eingeholt von der
weiteren Rechtsentwicklung sind zahlreiche Kommentierungen zu dem Insiderrecht
beziehungsweise der Marktmissbrauchsüberwachung, §§ 12 ff. WpHG, welche nun
weitgehend durch die direkt geltende europäische Marktmissbrauchsverordnung
(MAR) geregelt wird. Vor diesem Hintergrund, ist es besonders erfreulich, dass
die Bearbeiter ihren Kommentierungen zu Beginn zumeist einen einführenden
Abschnitt zu Regelungsgegenstand und Normzweck eingeräumt haben, welcher die
Norm jeweils im Gesamtgefüge verortet und hierbei auch die Historie der
Regelung darstellt. Ebenso finden sich zahlreiche Hinweise auf geplante
Rechtsänderungen. Gut gelungen sind auch die, für eine Gesetzes-Kommentierung
üblichen, einführenden Abschnitte zu Beginn eines neuen Gesetzesabschnitts, wie
etwa die umfassende Übersicht zu den bekannten Verhaltens-, Organisations- und
Transparenzpflichten der §§ 31 ff. WpHG.
Das Werk kommentiert das
Wertpapierhandelsgesetz auf einer Zahl von über 2.530 Seiten (ohne
Sachverzeichnis). Die Kommentierungen folgen dem üblichen Aufbau, bei welchem
dem Normabdruck ein umfangreiches Verzeichnis des Schrifttums und dann eine
Übersicht der folgenden Kommentierung folgen. Der Text ist durch zahlreiche
Überschriften strukturiert und Schlagworte werden mit Fettdruck hervorgehoben.
Die Fußnotenapparate sind umfassend und ermöglichen so, gemeinsam mit dem
Schrifttumsverzeichnis, eine vertiefte Recherche gesuchter Inhalte. Das am Ende
des Werks aufgeführte Sachverzeichnis ist mit seinen über 60 Seiten umfangreich
und verweist direkt auf die Fußnoten der betreffenden Fundstelle.
Alles in allem ist den Bearbeitern eine
erfreuliche Kommentierung des Wertpapierhandelsgesetzes geglückt, die
sicherlich dem Wissenschaftler wie auch dem Praktiker gute Dienste leisten
wird. Durch die umsichtigen Hinweise auf bevorstehende Rechtsentwicklungen –
und auch die bisherige Historie – wird ein tieferes Verständnis der einzelnen
Regelungszusammenhänge und Hintergründe ermöglicht. Angesichts des bestehenden,
ständigen Änderungen unterworfenen, Normengeflechts in diesem Rechtsgebiet ist
dies keine einfache Aufgabe. Die klare Strukturierung, die zahlreichen
optischen Hervorhebungen im Text und die umfangreichen Referenzen erleichtern
die Recherche. Der „Fuchs“ wird somit seine Stellung als ein Standardkommentar
sicherlich auch weiterhin behaupten. Erhältlich ist das Werk für 229 Euro.