Reinking / Eggert, Der Autokauf, 13. Auflage, Werner 2017
Von
Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken
Der Name dieses Werkes hat seit
vielen Jahren bereits einen „Klang wie Donnerhall“ unter jenen, die sich mit
der rechtlichen Seite des Kaufens und Verkaufens von Fahrzeugen befassen. Er
kann mit Fug und Recht als das Standardwerk dieses Rechtsbereichs bezeichnet
werden.
In der seit 1979 mittlerweile 13.
Auflage hatten der Kollege Rechtsanwalt Reinking sowie der
frühere OLG-Richter Eggert nunmehr die seit der Vorauflage
von 2014 ergangene Rechtsprechung etc. zu berücksichtigen, so z.B. auch jene
Urteile dies ich in den letzten Jahren aus „Dieselgate“ ergeben haben. Die in
diesem Kontext aufgekommenen schuld- wie deliktsrechtlichen Fragen wurden
berücksichtigt bis Stand August 2016. Auch die Rechtsprechung des EuGH mit
Auswirkung auf den deutschen § 476 BGB wurden angesprochen, indes konnte die im
August noch nicht getroffene Entscheidung des BGH zu dem Thema (Az. VIII ZR
103/15) nicht berücksichtigt werden. In dieser hat sich der BGH im Oktober
sodann der Rechtsprechung des EuGH im Ergebnis angeschlossen. Neben der
Rechtsprechung des BGH zum Leasingrecht wurden auch die Auswirkungen der
Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie berücksichtigt.
Das Werk ist – wie gewohnt –
unterteilt in drei Teile betreffend den Verkauf neuer Kfz, den An- und Verkauf
gebrauchter Kfz sowie mit dem Autoleasing. Aus den Kapitelüberschriften ist
schon deutlich zu erkennen, wo der Suchende die Antwort auf seine Fragen finden
könnte. Die Überschriften sind insoweit sehr eloquent gehalten, lauten z.B.
„Rechtsfragen im Zusammenhang mit Test- und Probefahrten“ oder „Garantien im
Neuwagenhandel“. Hilft die klare Struktur einmal nicht weiter, so wird man die
gesuchte Stelle in aller Regel über das umfangreiche Stichwortverzeichnis am
Ende des Werkes finden.
Insgesamt sind dem Werk sowohl
ein Anspruch auf wissenschaftlich saubere Arbeit aber auch und vor allem der
Wille anzumerken, die Thematik für die Praxis greifbar zu machen. Letzteres
kommt z.B. bei der Frage des Nutzungsersatzes im Rückabwicklungsfalle beim
Gebrauchtwagenkauf zum Tragen. Dort wird zuerst der gesetzliche
Anknüpfungspunkt des § 346 Abs1 BGB aufgegriffen und sodann die
Berechnungsformel(en) mit Quellenverweisen erläutert. Zu Recht als „Eckpunkt
der Berechnung“ wird auf die erwartbare Restlaufleistung Bezug genommen, die
einer der Formelwerte ist. Hier spielen sich in der Praxis oft wilde
Diskussionen ab, da die technische Wirklichkeit auf die Welt der Juristen trifft.
Regelmäßig müssen Gerichte - im Normalfall mit Hilfe von Sachverständigen -
Feststellungen dazu treffen, wie hoch die zu erwartende Lebenslaufleistung
eines Wagens ist, um durch Abzug der bereits gefahrenen Kilometer die
erwartbare Restlaufleistung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu bestimmen.
Findet sich ein Urteil zu dem Fahrzeugtyp, der in einer neuen Sache betroffen
ist, so kann es mitunter möglich sein, ein solches Gutachten einzusparen. Dies
erkennend liefert „Der Autokauf“ auf den Seiten 947-949 eine umfangreiche Liste
solcher Urteile, geordnet nach Alphabet und Herstellername vom Alfa Romeo 159
bis zum VW Touareg.
Diese Art der Herangehensweise
und der Strukturierung machen den Reinking/Eggert zu einem so wertvollen
Hilfsmittel.
Dass das Werk auch im digitalen
Zeitalter angekommen ist und in Zusammenarbeit mit Wolters Kluwer auf jurion.de
auch digital verfügbar gemacht wird (der Käufer der Printausgabe erhält einen
Aktivierungscode für die Onlineversion und kann diese dort vergünstigt in sein
Jurion Konto einbinden) ist nur ein kleines, zusätzliches Schmankerl.
Wer regelmäßig im Kaufrecht und
insbesondere eben im Autokaufrecht beschäftigt ist kann sein Geld (in diesem
Fall 179 EUR) in puncto spezifischer Fachliteratur kaum besser investieren.