Kleffmann
/ Klein / Weinrich (Hrsg.), Das familienrechtliche Mandat – Familienvermögensrecht,
1. Auflage, Anwaltverlag 2016
Von
Andreas Ihns, Fachanwalt für Familienrecht, Lübeck
Der Deutsche Anwaltverlag legt in der
Reihe „Das familienrechtliche Mandat“ zahlreiche Praxishandbücher zu
Einzelthemen des Familienrechts vor, etwa zum Sorge- und Umgangsrecht, dem
Versorgungsausgleich oder dem Unterhaltsrecht. Die Handbücher dieser Reihe
stellen allesamt den Praxisbezug in den Mittelpunkt und wollen dem im
Familienrecht tätigen Anwalt ausschließlich mit den für eine Mandatsbearbeitung
notwendigen Informationen (einschließlich konkreter Bearbeitungshinweise und
Aufbauschemata) versorgen. Ich arbeite mit einigen dieser Handbücher täglich
und war deshalb auf den „Neuzuwachs“ in dieser Reihe, den Band zum
„Familienvermögensrecht“ besonders gespannt. Ein Blick in das Autorenverzeichnis
zeigte mir, dass insgesamt 20 Autoren angetreten sind, um die hochgesteckten
Ziele des Herausgebers, nämlich die „… vollständige
Bearbeitung eines vermögensrechtlichen Mandats …“ zu ermöglichen, in die
Tat umzusetzen.
Die Schwierigkeit der Fallbearbeitung
liegt darin, dass das sog. Familienvermögensrecht“ eine typische
Querschnittsmaterie ist; die Regelungen finden sich etwa im allgemeinen
Schuldrecht, dem Gesellschaftsrecht oder Erbrecht. Die erste Hürde, die der
Praktiker zu nehmen hat, besteht also darin, das rechtliche Problem erst einmal
als solches zu erkennen und das „richtige“ Ausgleichssystem zu finden. Das Werk
beginnt deshalb mit einer sehr prägnant verfassten Einführung (§ 1) in diese
nicht ganz einfache Materie. Neben allgemeinen Hinweisen zur Mandatsannahme
erklärt der Verfasser anhand des drei-Stufen-Modells, welche Regelungssysteme
das Familienrecht zur Entflechtung des Ehevermögens kennt und stellt im Abschluss
die Schnittstellen des „Familienvermögensrechts“ zum Unterhaltsrecht, Erbrecht,
Arbeitsrecht und Bankrecht dar. Das Einführungskapitel gibt dem Leser ein gutes
Werkzeug in die Hand, um die sich in der
Mandatsbearbeitung stellenden Fragen dem „richtigen“ Ausgleichsystem zuordnen
zu können.
In § 2 folgt eine, auf das Wesentliche
beschränkte, Darstellung der Vertragsgestaltung im Güterrecht. Die angebotenen
Formulierungsbeispiele und Ehevertragsmuster sind für meinen Geschmack sehr
knapp gehalten, andererseits ist das Ehevertragsrecht kein Kernbereich des
„Familienvermögensrechts“, so dass die knappe Darstellung nicht nachteilig ins
Gewicht fällt. Wer Einzelheiten zu den Vor- und Nachteilen einzelner
Vertragsregelungen (etwa zum nachehelichen Unterhalt) sucht, greift
wahrscheinlich eher zu dem in derselben Reihe erschienen Handbuch zur
Ehevertragsgestaltung.
In § 3 wird sodann auf mehreren hundert
Seiten das eigentliche „Familienvermögensrecht“ vollständig entfaltet. Die
jeweiligen Regelungskomplexe, etwa der Gesamtgläubiger- und schuldnerausgleich
(wichtig u.a. bei der Aufteilung gemeinschaftlicher Eheimmobilien, bei Mietschulden
oder bei dem Ausgleich bei Mitarbeit des Ehegatten im Unternehmen des Partners)
werden ausführlich und gut nachvollziehbar dargestellt. Mir gefallen hier
besonders gut die unzähligen Berechnungsbeispiele (etwa zu den Auswirkungen des
Gesamtschuldnerausgleichs bei der Berechnung des Zugewinns) und die Checklisten
(etwa zur Ehegatteninnengesellschaft), die eine Umsetzung der Theorie in die
Praxis erheblich vereinfachen. Gerade hier liegt für mich das Manko
alternativer Werke zum Familienvermögensrecht.
In § 4 folgt eine sehr ausführliche
Darstellung der Güterstände und zwar des gesetzlichen Güterstands
(Zugewinngemeinschaft) sowie der vertraglichen (Wahl-)Güterstände. Weitere Kapitel
befassen sich mit den Ausgleichsmechanismen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage
oder nach Treu und Glauben (§ 5), dem Ausgleich unter besonderen
Personengruppen (Lebenspartnern - § 6 und Schwiegereltern - § 7), dem IPR (§
8), den Gegenstandswerten und Kosten (§ 9), insolvenzrechtlichen Fragen (§ 10),
dem Steuerrecht (§ 11) und Verfahrensfragen (§ 12).
Die Wiedergabe der Kapitelüberschriften
verdeutlicht die Vollständigkeit der Darstellung. Auf insgesamt 1030 Seiten
werden die sich im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung stellenden Fragen
ausführlich und praxisnah beantwortet, ohne auf weitere Handbücher zurückgreifen
zu müssen. Die zahlreichen Praxistipps dürften dabei gerade dem Junganwalt
helfen, das erworbene Wissen in die Praxis umzusetzen. Das Handbuch ist für
mich ein rundum gelungenes Hilfsmittel, um Fragen aus dem
Familienvermögensrecht sicher zu beantworten. Da es kaum ein
familienrechtliches Mandat ohne Bezug zum Familienvermögensrecht gibt, kann die
Anschaffung uneingeschränkt empfohlen werden.