Nobis,
Strafverteidigung vor dem Amtsgericht, 1. Auflage, C.H. Beck 2012
Von Richter am
Amtsgericht Carsten Krumm, Lüdinghausen
„Strafverteidigung vor dem Amtsgericht“ – der Titel machte
mich natürlich sofort neugierig, zumal Dr. Frank Nobis aus dem netten Städtchen
Iserlohn einer der bekanntesten Verteidiger in Nordrhein-Westfalen ist.
Das Buch aus der Reihe „NJW Praxis“ ist eine Fortentwicklung
des vom selben Autor verfassten Kapitels in dem Münchener Anwaltshandbuch
Strafverteidigung und damit im eigentlichen Sinne schon praxiserprobt. Nobis
richtet sich mit seiner Neuerscheinung erkennbar vor allem an junge Anwälte
oder „Gelegenheitsverteidiger“ – beiden ist das Buch an Herz zu legen. Aber
auch Rechtsreferendare, die sich auf die Station bei einem Strafverteidiger
vorbereiten wollen, können von dem Text profitieren.
Zunächst auffällig ist, dass das Buch für neuere
strafrechtliche Praktikerliteratur eher schmal daher kommt. Gerade einmal 201
Seiten weist das Werk auf und das schon inklusive Stichwortverzeichnis. Dem
guten Gesamteindruck tut das kein Abbruch – im Gegenteil ist es geradezu
wohltuend, in einem sich nicht in allen Verästelungen sich ergehenden Buch
stöbern zu dürfen, zumal nicht materielles Recht vermittelt werden soll,
sondern vielmehr erklärt wird, wie ein amtsgerichtliches Verfahren „läuft“ und
was in welchem Stadium zu beachten ist.
Inhaltlich ist das Buch streng logisch aufgebaut: Einer
kurzen Einleitung folgt zunächst ein Teil mit dem sperrigen Namen „Zur
informellen Verfahrensgestaltung und zum Verhältnis und Umgang zwischen
Verteidigern“. Dieses Kapitel ist für mich trotz des Titels ganz klar eines der
„Highlights“ des Buches, schildert Nobis hier doch das Alltagsgeschäft eines
Amtsgerichts mit allen Tiefen und Untiefen. Auch den anzutreffenden
unterschiedlichen Richterpersönlichkeiten nimmt er sich dabei an, ohne jedoch
„vom Leder zu ziehen“ – vielmehr zeigt er auf, dass es „solche und solche“
Richter gibt und wie sich der Verteidiger hierauf einstellen muss.
Sodann folgen die typischen Stationen des Strafverfahrens,
sprich: Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren. Dem
wichtigen Thema der notwendigen Verteidigung ist ebenfalls ein Kapitel
gewidmet. Als besondere Verfahrensarten sind abschließend Strafbefehlsverfahren,
beschleunigtes Verfahren und sogar das Ordnungswidrigkeitenverfahren benannt.
Der Text ist durchgehend leicht lesbar verfasst und vor
allem durch eingestreute und grau unterlegte „Praxistipps“ gut und
lesefreundlich strukturiert. Die Erfahrung des Autors ist auf nahezu jeder
Seite des Buches präsent. Hierzu sei beispielsweise auf Rn. 41 verwiesen, in
der Nobis empfiehlt, den Mandanten auf die so genannte Beschlagnahmefreiheit
von Verteidigungsunterlagen hinzuweisen und diesem daher zu raten, alle hierfür
in Frage kommenden Unterlagen in entsprechend beschriftete Ordner zu heften,
damit im Falle der Durchsuchung klar abgegrenzt werden kann, was beschlagnahmt
werden darf und was nicht.
Vollkommen richtig weist Nobis auch auf die von Verteidigern
viel zu wenig genutzte Möglichkeit der Sprungrevision hin, obgleich die
Erfolgsquote deutlich höher ist als die gegen landgerichtliche Urteile (Rn. 72
ff.).
Auch verfahrenstaktische Tricks, die selbst erfahreneren
Kollegen nicht eben bekannt sind, enthält das Buch, so etwa bei den
Erörterungen zum Einspruch gegen den Strafbefehl (Rn. 17): Bei
drohender/angekündigter Nebenklage im Strafbefehlsverfahren rät Nobis bei bloß
fristwahrenden Einsprüchen dazu, das Gericht zu bitten, nicht sofort zu
terminieren, damit nicht die Anschlusserklärung des Nebenklägers nach § 396
Abs. 1 S. 3 StPO wirksam wird und hier dann ggf. auch noch für den Angeklagten
Kosten entstehen.
Natürlich finden sich auch Themen wie Vollmacht,
Akteneinsicht, Beweisantragsrecht und Anträge auf Aussetzung der
Hauptverhandlung. Auf 15 Seiten widmet sich Nobis mit der erforderlichen
Umsicht dem Haftrecht – für den ersten Zugang ist das durchaus ausreichend, so
dass unter Zuhilfenahme eines Standardkommentars eigentlich bei dem
Berufsanfänger nichts schief gehen dürfte.
Wer also als Berufsanfänger vor der Frage steht, welche
Literatur er zur ersten Vorbereitung seiner ersten Strafsachen zu Rate ziehen
sollte, muss dieses Werk klar in die engere Wahl einbeziehen, zumal es zu einem
recht erschwinglichen Preis zu haben ist. Also: Klare Kaufempfehlung!