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Mittwoch, 9. November 2016

Rezension: Organisierte Kriminalität 3.0

Sinn, Organisierte Kriminalität 3.0, 1. Auflage, Springer 2016

Von Patricia Popp, Wiesbaden



Die „Organisierte Kriminalität“ (OK) ist ein Phänomen, das neben dem Terrorismus die deutsche und internationale Kriminalpolitik beschäftigt und beherrscht. Es gibt zwar viele Bemühungen der Wissenschaft, der Strafverfolgungsbehörden und einiger empirischer Studien, allerdings herrscht weiterhin viel Ungewissheit über das Ausmaß der OK, über ihre Strukturen und die Entwicklung in Deutschland. Aus diesem Grund hat sich der Strafrechtler Arndt Sinn aus Osnabrück dieser Thematik gewidmet. In seinem Werk Organisierte Kriminalität 3.0 nimmt er eine Standortbestimmung der jahrzehntelangen Verfolgung der OK in Deutschland vor.

Das Werk ist in sechs Kapiteln untergliedert und reicht von einer obligatorischen Einleitung über die rechtlichen Anknüpfungspunkte für eine OK-Verfolgung, die Verfolgungsstrategien gegen OK, bis hin zu einem Ausblick auf die Zukunft der OK. Insgesamt umfasst das Buch knapp 80 Seiten und befasst sich überwiegend mit einer Studie, die die polizeilichen Kriminalstatistiken mit Daten von 2012 bis 2014 berücksichtigt. Diese wurden zudem in den Kontext des international vorliegenden Datenmaterials und weiterer Untersuchungen gestellt. Arndt Sinn, der bereits für EUROPOL arbeitete, stellt sich die zentrale Frage, ob es im deutschen Strafgesetzbuch Defizite zur OK gibt und wie diese gegebenenfalls ausgeräumt werden könnten. Hierfür wirft Sinn auch einen Blick über die nationalen Grenzen hinaus und zeigt die Lage zur OK in anderen europäischen Staaten auf.

Zu Beginn gibt Sinn einen kurzen Überblick über den Begriff der OK, was den Einstieg in die Thematik äußerst erleichtert. Bei der OK geht es nämlich um ein diffuses Feld von Personengemeinschaften, Strukturen und Handlungsvollzügen, das zudem sehr komplex, verzweigt ist und in viele Kriminalitätsbereiche hineinreicht. Auch wird direkt zu Beginn konstatiert, wie schwierig es ist, die Entwicklung der OK nachzuzeichnen oder Prognosen zur OK zu erstellen. Dies liegt laut Sinn maßgeblich daran, dass häufig nur Experteninterviews und Befragungen als Grundlage für Studien oder Vorhersagen gedient haben. Dunkelfeldfelduntersuchungen beispielsweise sind in diesem Bereich methodisch nur schwer zu realisieren. Diese Gründe erschweren es, das Gesamtspektrum der Organisierten Kriminalität aufzuzeigen.

Nichtsdestotrotz wird zunächst die OK-Lage in Deutschland dargelegt. Hier zeigt sich beispielsweise, dass sich die Anzahl der OK Verfahren im Jahr 2014 in Deutschland auf 571 Verfahren belief und daher im Vergleich mit den Verfahrenszahlen aus den letzten Jahren stabil geblieben ist. Auch beim OK Potenzial weist Sinn auf einen Rückgang in Deutschland hin. Die Lage in der EU sieht hingegen weniger rosig aus, da hier ein Anstieg der OK zu verzeichnen ist. Der Autor prognostiziert unter anderem, dass Menschen- und Kokainhandel in den kommenden Jahren eine ernstzunehmende Gefahr für die EU darstellen werden. Sinn sieht die Ursachen für den Anstieg der OK vor allem in der hohen Flexibilität und Mobilität sowie der Internetnutzung und grenzüberschreitenden Arbeitsweise, die sich die Organised Crime Groups (OCGs) zu Nutze machen. Erstaunlich sind auch die klassischen und neuen Märkte aus denen die OK ihre Gewinne „erwirtschaftet“. Der illegale Handel mit und Schmuggel von Organen, Waffen oder Drogen, nukleare radiologische, biologische, chemische Substanzen, sowie verschreibungspflichtigen Pharmazeutika, bedrohten Tier- und Pflanzenarten, jede Form von Tabak, Kunstgegenständen oder Produktfälschungen aber auch die illegale Abfallbeseitigung oder Geldwäsche im großen Stil sind nur einige Beispiele, mit denen die OK ihre Geschäfte mitten in Europa betreibt. Die Reichweite dieser Schwarzmärkte ist unüberblickbar und beängstigend. Umso beunruhigender ist es, dass sich die Aufklärung von OK-Komplexen immer wieder als besonders zeit- und kostenintensiv erweist. Diesen Zustand kritisiert auch Sinn und weist zudem ganz offen darauf hin, dass dies mitunter an den großen Wahrnehmungsdefiziten der unterschiedlichen Statistiken in Deutschland und Europa liegt.

Im internationalen Verglich beschreibt der Autor dann die unterschiedlichen Lagen zur OK in Italien, Österreich, Polen und Ungarn und kommt zu dem Schluss, dass jedes Land seine eigene Vorgehensweise bei der Bekämpfung der OK hat. In diesen Vorgehensweisen kritisiert Sinn jedoch zahlreiche Widersprüche und Unklarheiten. Abschließend schlägt er deshalb für die zukünftige internationale OK Bekämpfung verschiedene Strategien vor. Diese belaufen sich etwa auf eine engere internationale polizeiliche Zusammenarbeit mittels Polizeikooperationsverträgen, einen besseren Informationsaustausch, verdeckte Ermittlungen aber auch auf die Technisierung der Zusammenarbeit und auf eine größere Einbeziehung der Zivilgesellschaft bei der Aufklärung von OK Straftaten. Nur auf diese Weise sieht Sinn die Möglichkeit für einen Fortschritt bei der OK Bekämpfung und die Chance alle Facetten der (wie er sie benennt) Organisierten Kriminalität 3.0 aufzudecken.


Abschließend ist nun festzuhalten, dass es sich bei der OK um ein Thema handelt, das die Allgemeinheit mehr betrifft, als sie es auf den ersten Blick vermuten würde. Die kriminellen Verhaltensweisen der OK sind enorm und verletzen nicht nur kollektive sondern auch Individualrechtsgüter. Daher ist es überaus ratsam, sich mit diesem Thema etwas eingehender zu beschäftigen. Organisierte Kriminalität 3.0 bietet hierfür einen guten Überblick. Das Buch lässt zwar anmuten etwas eintönig zu sein, da es sich doch viel mit Statistiken und Zahlen beschäftigt. Was aber wirklich alles hinter der OK steckt, eröffnet sich dem Leser erst während der Lektüre und ist überraschenderweise sogar spannend und durchaus lehrreich. Organisierte Kriminalität 3.0 ist daher kein Ersatz für einen echten Krimi (diesen Anspruch erhebt es verständlicherweise auch nicht), aber eine informative und lesenswerte Alternative.

Mittwoch, 25. Dezember 2013

Rezension Strafrecht: Kriminologie

Schwind, Kriminologie, 22. Auflage, Kriminalistik 2013

Von Richter am Amtsgericht Carsten Krumm, Lüdinghausen


Seit 1986 bringt Schwind - emeritierter Professor der Universität Bochum und Honorarprofessor an der Universität Osnabrück - das Buch „Kriminologie“ nun schon heraus. Es erscheint bereits in 22. Auflage. Noch immer schreibt der Autor selbst, jetzt aber unterstützt durch seinen Sohn, der sich aus dem Polizeidienst heraus der Kriminologie zugewandt hat.

Die Konzeption dieses mit Fug und Recht als Klassiker zu bezeichnenden Buches hat sich auch über die Jahre hinweg trotz anwachsende Seitenumfangs auf nunmehr fast 750 Seiten nicht wesentlich geändert. „Kriminologie“ bietet eine Einführung in die Thematik an sich und besticht vor allem durch eine leichte Lesbarkeit und die für juristische Literatur vollkommen unübliche Textgestaltung mit vielen Einschüben, Ausschnitten aus Zeitungsartikeln, Zeitungsüberschriften und nicht zuletzt zahlreichen Abbildungen, teils mit tatsächlich wissenschaftlichem Anspruch, teils aber auch eher skurril. So macht sowohl das Blättern im Buch, als auch das intensivere Lesen durchaus Spaß.

Schwind hat das Buch in 10 Teile strukturiert und beginnt streng logisch mit dem Gegenstand und der Aufgabe der Kriminologie, also einer Art allgemeiner Einführung. Hierzu gehören etwa die Grundsätze über das Hell- und das Dunkelfeld und die Erkenntnisse über Kriminalitätsstrukturen im Alter und nach geschlechtlichen Unterscheidungsmerkmalen.

Im 2. Teil wendet sich Schwind der geschichtlichen Entwicklung der Kriminologie zu. Dieser Teil ist denn auch ein Teil, der nahezu unverändert in seiner Struktur seiner Darstellung seit den ersten Auflagen des Buches überlebt hat. Es fallen etwa die Namen „Lombroso“ oder auch „v. Liszt“, die jeder Student als Mindestwissen aus Kriminologievorlesungen mitnehmen sollte.

Weiter geht es mit Sozialisationsfragen und der Problematik der Wohnumwelt als Ursache für Kriminalität. Auch dem in der Öffentlichkeit gerne fehlverstandenen Thema „Viktimologie“ ist ein eigener Abschnitt gewidmet, der sich mit den Opfern von Straftaten befasst und danach fragt, warum eigentlich bestimmte Personen Opfer werden können. Gerade aus Sicht des Praktikers ist dieses Kapitel dann auch sehr interessant, weil aufschlussreich.

Das Buch macht nicht dort halt, wo die klassische Kriminologie an ihre Grenzen gerät, sondern befasst sich auch in den §§ 21 und 22 mit Fragen der Wirtschafts- und Umweltkriminalität. Das schwierige Thema der neuen Tätergruppen ist ebenfalls in einem eigenen Teil enthalten. Gerade darüber kann man dankbar sein, da Themen der so genannten Gastarbeiterkriminalität, der importierten Kriminalität in den neunziger Jahren und auch der Kriminalität deutscher Zuwanderer objektiv und nach allen Seiten offen dargestellt werden, ohne dass Gefahr gelaufen wird, lediglich „Stammtischdenken“ wiederzugeben. Schwind gibt hier eine - soweit dies der Rezensent beurteilen kann - objektive Lagebeschreibung.

Ein eigenes Kapitel gebührt richtigerweise dem Problem der Alkohol-und Drogenkriminalität, mit der jeder Strafjurist früher oder später in Ausbildung und Praxis befasst wird. Jugendbanden, organisiertes Verbrechen und Terrorismus bilden dann den Themenkreis des 9. Buchteils. Abgeschlossen wird das Buch mit internationalen Fragen der Kriminologie, nämlich mit der Thematik Europas als neuem kriminalgeographischen Raum.

Durch all diese Darstellungen gelingt es Schwind einen umfassenden Überblick über den Stand der kriminologischen Forschung und der Kriminalität in tatsächlicher Hinsicht zu geben. Sämtliche Darstellungen sind erfreulich leicht lesbar und gut strukturiert. Alle Kapitel sind so kurz, dass man das Buch nicht in einem Stück durchlesen muss, sondern auch ohne weiteres darin schmökern kann. Für juristische Literatur ist das Buch so schon fast unterhaltsam. Insbesondere eingeschobene Zeitungsüberschriften wie „Teenie-Hirn gleicht einer Großbaustelle“ (S. 213) oder „Zehn Gebote altmodisch?“ (S. 232) sorgen immer wieder für lustige Momente bei der Lektüre. Wer sich dann noch weiter über die ausführlichen Darstellungen hinaus zu Einzelfragen informieren will, der erhält eingangs der einzelnen Kapitel (denen auch jeweils eine Gliederung vorangestellt ist) eine Übersicht über alle nur erdenkliche Literatur zu dem besprochenen Thema. Gerade Studenten, die sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Kriminologie befassen wollen, werden hierfür dankbar sein. Ebenso dankbar werden die Leser dafür sein, dass Schwind ihnen sowohl psychologische als auch sozialwissenschaftliche Fragen in einer Art und Weise näher bringt, dass auch Juristen nicht nur Verständnis hierfür aufbringen, sondern eine diese Fragen auch tatsächlich verstehen können.

Die obligatorischen Verzeichnisse zu Stichwörtern, zu genutzter Literatur und zu Abkürzungen sind erwartungsgemäß ausführlich und gut gepflegt. Man kann dieses Buch daher jedem Studenten und auch jedem anderen interessierten Juristen ohne jede Einschränkung zum Einstieg in die Kriminologie empfehlen.

Samstag, 21. Dezember 2013

Rezension Strafrecht: Kriminologie


Bock, Kriminologie, 4. Auflage, Vahlen 2013

Von RAin Anika Rühl, Homburg


Die Kriminologie ist zwar gerade für den juristischen Praktiker, der strafrechtlich ausgerichtet ist, eine Art ständiger Begleiter, nichtsdestotrotz ist die Lehre vom Verbrechen keine rein juristische Materie. So führt der Autor, Prof. Dr. Dr. Michael Bock, relativ zu Anfang des Buches bereits zutreffend aus: „über den Gegenstand der Kriminologie herrscht keine Einigkeit“ man müsse sich darüber im Klaren sein, dass Verbrechen in der Kriminologie grundsätzlich eine untechnische Bezeichnung für den Bruch bestimmter Normen sei, während an die spezifische strafrechtliche Unterscheidung von Verbrechen und Vergehen (§ 12 StGB) gerade nicht gedacht sei. Gegenstand der Kriminologie sei eben nicht gerade nur der juristische Verbrechensbegriff ist, sondern auch der Soziologische Verbrechensbegriff sowie der natürliche Verbrechensbegriff gehören zum Gegenstandsbereich der Kriminologie und das macht die Kriminologie zu einer kaum einzugrenzenden interdisziplinären Wissenschaft.

Der Autor konzentriert sich zu Beginn des Buches darauf, dem Leser diese Themen, Gegenstände und Bezugswissenschaften der Kriminologie näher zu bringen. Bereits im Rahmen des Vorwortes zur dritten Auflage, das auszugsweise auch in der vierten Auflage abgedruckt ist, hat Bock hierzu ausgeführt: „Es zeigt sich immer deutlicher, dass mit der „angewandten Kriminologie“ eine Lücke geschlossen wird, die in der Ausbildung aller relevanten Berufsgruppen der Strafrechtspflege klafft. Polizisten, Sozialarbeiter, Pädagogen und Juristen, überwiegend aber auch Psychologen und Psychiater, bekommen in ihrer Ausbildung kein Handwerkszeug für die kriminologische Erfassung eines Menschen vermittelt, obwohl gerade dies eine Aufgabe ist, vor die sie in ihrer täglichen Arbeit mit sozialauffälligen und straffälligen Menschen ständig gestellt sind.“

Ich denke, mit diesem Satz macht der Autor deutlich, dass das Buch nicht unbedingt schwerpunktmäßig darauf abzielt, auswendig erlernbares Wissen zu vermitteln, sondern ein über das „klassische Strafrecht“ hinausgehendes Hintergrundwissen bzw. ein Verständnis für Ursachen und Folgen der Kriminalität zu vermitteln.

Dass es sich hier zumindest teilweise auch um ein Studienbuch handelt wird dadurch deutlich, dass der Autor sehr ausführlich mit Grundlagen und Methoden der Kriminologie auseinandersetzt. Der gesamte zweite Teil beschäftigt sich mit Theorien und Forschungsansätzen, wobei den klassischen Kriminalitätstheorien ganze 35 Seiten gewidmet werden. Dieser Teil des Buches vermittelt ganz eindeutig reines Prüfungswissen, so werden die Epochen im straftheoretischen Denken vom Mittelalter über den Absolutismus den Rechtsstaat und schließlich den Sozialstaat mit den typischen Vertretern und den entsprechenden Kodifikationen behandelt. Es ist in jedem Fall nicht uninteressant, sich mit der kriminologischen Entwicklung seit dem Mittelalter zu beschäftigen, praktische Relevanz hat dieser Abschnitt des Buches allerdings meines Erachtens nach nicht.

Bevor sich der Autor dann im dritten Teil der angewandten Kriminologie zuwendet, werden Theorien und Forschungsansätze zum Entstehen und den Gründen für Delinquenz erläutert. Hier finden sich die klassischen Forschungsansätze, wie die bekannten Befunde der Zwillingsforschung bzw. der Adoptionsstudien, sowie Ausführungen zur Streitfrage, ob für die Straffälligkeit eines Menschen eine „Veranlagung“ ausschlaggebend oder doch der Einfluss der Umwelt als entscheidend einzustufen ist. Die unterschiedlichen Studien und Theorien werden sehr ausführlich sowohl in Textform als auch mit grafischen Übersichten dargestellt und schließen mit einer kritischen Stellungnahme des Autors zu den jeweiligen Theorien ab. Die maßgeblichen Theorien wie beispielsweise die Wechselwirkungstheorie von Thornberry werden gut verständlich erklärt, auch hier finden sich zahlreiche Grafiken, die das teilweise auch hier unumgängliche Auswendiglernen erleichtern.

Unter dem Stichwort „angewandte Kriminologie“ wird es nach dem vorausgegangen sehr theoretischen Teil nun wesentlich praktischer. So befasst sich der Autor zunächst mit den rechtlichen Anforderungen an Kriminalprognosen das heißt, wie unter Berücksichtigung der Individualität des jeweiligen Täters, der Zugrundelegung eines vollständig und richtig ermittelten Sachverhaltes sowie einer sinnvollen Interventionsplanung - dies am Beispiel der Entscheidung über eine Strafrestaussetzung zur Bewährung - eine möglichst hohe Prognosesicherheit über die Wahrscheinlichkeit weiterer strafrechtlicher Auffälligkeiten eines Täters erreicht werden kann, gefolgt von potentiellen Prognoseirrtümern und -fehlern.

§ 8 des dritten Teiles zeigt dann das praktische Vorgehen bei der Durchführung der notwendigen statistischen Erhebungen auf, schildert detailliert, wie die Gespräche mit den jeweiligen Probanden ablaufen und welche Fragen konkret gestellt werden, um die maßgeblichen Informationen, die zur Erstellung einer möglichst sicheren Prognose erforderlich sind zu halten. Dieser Teil des Buches zeichnet sich durch enormen Detailreichtum aus. So finden sich die Ausführungen zu Auffälligkeiten bei der Geburt oder in den frühkindlichen Entwicklungsstadien, sowie zu der Erstellung einer Entwicklungspsychologischen Anamnese. Hier dürfte es dem Leser mit juristischem Hintergrund teilweise schwerfallen, dem Autor zu folgen. Der Schwerpunkt liegt eindeutig im psychologischen, teilweise im medizinischen Bereich.

Ausführungen zu den Besonderheiten einer Exploration von inhaftierten Probanden schließen sich an. Auch hier wird detailliert aufgeschlüsselt welche Besonderheiten sich bei Probanden durch den Aufenthalt in der Haftanstalt ergeben und wie diese im Rahmen der Datenerhebung bzw. der späteren Prognose zu berücksichtigen sind. Entsprechende Abhandlungen finden sich dann noch zu Besonderheiten ausgewählter Tätergruppen beispielswiese Sexualstraftätern bzw. Tätern mit Persönlichkeitsstörungen.

§ 14 des dritten Teils befasst sich mit der Früherkennung krimineller Gefährdung, wobei sich das Buch mit den unterschiedlichen Syndromen krimineller Gefährdung auseinandersetzt. Auch an diesem Bereich bleibt der Autor seinem Stil treu, die einzelnen Syndrome zunächst in Textform und im Anschluss schematisch darzustellen und sich am Ende kritisch mit den jeweiligen Syndromen bzw. den daraus zu ziehenden Rückschlüssen auseinanderzusetzen.

Der vierte Teil schließlich widmet sich den Einwirkungsmöglichkeiten auf den einzelnen Straffälligen, sprich mit personaler tertiärer und positiver Spezialprävention. Der Autor erläutert, nachdem er einführend allgemeine Ausführungen zu den jeweiligen Präventionsmöglichkeiten gibt, konkrete Einzelmaßnahmen, die der Jurist doch aus der Praxis kennt. So wird das soziale Training dargestellt, die Möglichkeit und Erfolgsaussichten eines Antiaggressionstrainings, der Täter-Opfer-Ausgleich, Erlebnispädagogik und Sport sowie die Möglichkeit eines Wohngruppenvollzuges. Es schließt sich die Schilderung unterschiedlicher Projekte aus der Praxis an, exemplarisch wird der Rüsselsheimer Versuch erläutert sowie das Jugendhilfezentrum „Raphaelshaus“ in Dormagen vorgestellt.

Unter dem Titel „Kriminalität und Kriminalitätskontrolle“ erläutert der Autor die gängigen Kriminalstatistiken, erklärt kurz die Dunkelfeld- und die Instanzenforschung und beschäftigt sich mit der Frage der Effektivität strafrechtlicher Sanktion anhand einschlägiger Rückfallstatistiken. Gegen Ende des Buches findet auch die Viktimologie ihren Platz, diese wird allerdings im Vergleich zur Kriminologie eher oberflächlich behandelt. Auf gerade einmal vier Seiten befasst sich das Werk zunächst mit Begriff und Gegenstand der Viktimologie, mit Opferbefragungen also empirischen Forschungen in der Viktimologie, insbesondere der Dunkelfeldforschung sowie Forschungen zu Folgen des Opferwerdens.

Den tatsächlichen Abschluss bildet dann der 6. Teil der sich mit Forschungen zu Täter und Deliktsgruppen, hier erneut mit unterschiedlichen Erscheinungsformen der Kriminalität, wie Gewalt-, Sexual-, und Drogenkriminalität befasst, wobei der Autor zunächst deren Anteil an den unterschiedlichen Delikten prozentual darstellt und schließlich „Erklärungsversuche“ hierfür unternimmt.

Die praktische Relevanz des Buches für den Strafrechtler ist meines Erachtens nach im Ergebnis nicht allzu hoch, lediglich die Teile, in denen sich der Autor mit den unterschiedlichen Formen der Kriminalität bzw. den praktischen Möglichkeiten einer Einwirkung auf Mehrfachtäter auseinandersetzt, sprich das Vorgehen beim Täter-Opfer-Ausgleich, die Möglichkeiten, auf jugendliche Gewalttäter durch Antiaggressions-Trainings oder Ähnliches einzuwirken, lassen sich in den Arbeitsalltag integrieren. Die Ausführungen zur historischen Entwickelung und den unterschiedlichen Kriminalitätstheorien richten sich offenkundig eine Studierende, die mit entsprechenden Fragen im Rahmen eines etwaigen Schwerpunktstudiums zu rechnen haben, hier handelt es sich um ein klassisches Lehrbuch.

Am Ende eines jeden Kapitels finden sich Lern- und Kontrollfragen sowie Verständnis- und Transferfragen, allerdings sieht der Autor komplett von Musterantworten ab. Dies wird von ihm selbst in der Einführung auf Seite 3 damit begründet, dass „die meisten der Fragen (...) entweder so einfach und klar zu beantworten sind, dass der Text des Buches als Antwortvorgabe ausreicht, oder sie gerade so „offen“ und so anspruchsvoll sind, dass sie nicht einfach abschließend geklärt werden können“. Diese Ausführungen treffen sowohl den größten Vorteil als auch die größte Schwierigkeit dieses Buches auf den Punkt. Die Lehre vom Verbrechen ist eben beispielsweise in Abgrenzung zum klassischen Strafrecht kein Themengebiet, das ein abschließendes Lernen zulässt, ein richtig oder falsch gibt es zum größten Teil nicht. Die Thematik lässt Freiraum für Diskussionen und eigene Meinungsbildung.

Die Ausführlichkeit seiner Ausführungen sowie der offensichtliche Anspruch, neben Juristen auch Mediziner, Psychologen oder Soziologen mit dem Buch zu erreichen führt dazu, dass es teilweise schwer fällt, einen fundierten Überblick zu erlangen. So ist es definitiv von Nöten, bestimmte Passagen mehrfach zu bearbeiten, um sie tatsächlich nachvollziehen zu können. Hat man sich allerdings entsprechend „durchgearbeitet“ besteht sicherlich keine Notwendigkeit ergänzender Literatur.