Pieper, Arbeitsschutzgesetz - Basiskommentar
zum Arbeitsschutzgesetz, 6. Auflage, Bund 2013
Von RAin Luise Köhler, Hamburg
Der
Basiskommentar zum Arbeitsschutzgesetz ist im Oktober 2013 in der 6. Auflage
erschienen und ist gut 200 Seiten stark. Der Autor apl. Professor Dr. Ralf Pieper ist Diplom-Ökonom und Leiter
des Fachgebiets Sicherheitstechnik/Sicherheits- und Qualitätsrecht am
Fachbereich D der Bergischen Universität Wuppertal.
Der
Kurzkommentar beginnt mit einer ausführlichen Einleitung, welche auf 60 Seiten
einen Überblick über die Grundlagen des Arbeitsschutzes gibt. Sie umfasst auch
kurze Einführungen zu anderen relevante, den Themenkomplex betreffenden
Rechtsvorschriften, wie z.B. dem Arbeitssicherheitsgesetz. Durch einige wenige
Skizzen und Schaubilder werden rechtliche Zusammenhänge verdeutlicht, wie z.B.
die rechtliche Gliederung des Arbeitsschutzes und der Aufbau des
EU-Arbeitsschutzrechtes. So wird neben dem nationalen Arbeitsschutz auch auf
internationale Regelungen eingegangen.
Weiterhin
gibt das Werk in der Einleitung praktische Anregungen und Hilfen zur
Organisation des Arbeitsschutzes in Betrieben. Dieses zunächst sehr verlockend
klingende Unterkapitel beschränkt sich jedoch auf gut eine Seite und begnügt
sich vorwiegend mit der Klarstellung, dass ein „fundiertes Fachwissen der
rechtlichen und arbeitswissenschaftlichen Zusammenhänge bezüglich der
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigen“ im Betrieb „von
grundlegender Bedeutung“ ist (Einleitung Rn. 120) und Hinweisen auf
wissensvermittelnde Inhalte im Internet.
Durch
die Einleitung lässt sich ein guter Überblick über den Bereich des
Arbeitsschutzes gewinnen. Hilfreich sind insbesondere auch die weiterführenden Verweise
auf thematisch ähnliche Gesetze und den internationalen Bezug.
An
die Einleitung schließt sich ein Abdruck des gesamten Gesetzestextes an, sodass
bei der Suche nach einzelnen Regelungen das Arbeitsschutzgesetzes in seiner
Gänze durchblättert und durchforstet werden kann. Dies erleichtert die Suche im
Gesetz, da dieses „im Stück“ vorliegt und nicht durch die einzelnen
Kommentierungen unterbrochen wird.
Die
Kommentierung ist klassisch aufgebaut. Zunächst ist - nochmals - der Wortlaut
des Paragraphen aufgeführt woran sich die Kommentierung jeder einzelnen
Regelung anschließt.
Die
Kommentierung der 28 Paragraphen des Arbeitsschutzgesetzes befindet sich auf
insgesamt gut 100 Seiten. Allein dem Umfang ist schon zu entnehmen, dass
exotische oder entlegene Problemstellungen nicht bzw. nicht im erheblichen
Umfang besprochen werden.
Das
Arbeitsschutzgesetz an sich ist übersichtlich aufgebaut. Es gibt unter anderem
die Abschnitte „Pflichten des Arbeitgebers“ und „Pflichten des Arbeitnehmers“.
Diese Übersichtlichkeit des Gesetzes spiegelt sich auch im Aufbau des Kommentares
wieder. Den positiven Eindruck unterstreicht die leicht verständliche Sprache,
in der die Kommentierung verfasst ist.
Der
Umfang der Kommentierung nimmt zum Ende des Gesetzes deutlich ab. Wo § 1
ArbSchG noch eine umfängliche Kommentierung mit vorgestellter Zielsetzung
zuteil wird, erfahren §§ 20a, 20b ArbSchG keine Kommentierung.
Im
hinteren Teil begnügt sich der Kommentar mit der Darstellung, dass nach dem
ArbSchG der Erlass von Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften möglich
ist und welche Voraussetzungen für einen solchen Erlass bestehen. Nicht
hingegen wird z.B. in der Kommentierung zu § 20 und § 24 ArbSchG erwähnt, ob
von der Möglichkeit der Regelung Gebrauch gemacht wurde. Ein jeweiliger Hinweis
wäre an diesen Stellen wünschenswert. Ebenso verhält es sich mit der
Kommentierung zu § 21 ArbSchG. Auch hier wird theoretisch dargestellt, welche
Behörden zuständig sind. Eine konkrete Benennung findet jedoch nicht statt und
wäre ebenso wünschenswert.
Die
größte Neuerung der erschienenen 6. Auflage des Basiskommentars zum
Arbeitsschutzgesetz ist, dass die Neufassung sich jetzt auch mit den jüngsten
gesetzlichen Klarstellungen zum Thema der psychischen Belastungen bei der
Arbeit befasst. Zudem sind die neuesten relevanten Gerichtsurteile mit
selbstverständlich eingearbeitet worden.
Das
Werk richtet sich damit an all diejenigen, die sich mit dem Arbeitsschutz generell
befassen, jedoch nicht allzu sehr in die Tiefe gehen wollen oder können. Für
einen Basiskommentar ist die Kommentierung ausreichend ausführlich. Wer tiefer
gehende Kenntnisse benötigt findet Literaturhinweise und
Rechtsprechungsverweise durch die auch die Möglichkeit eines tieferen
Einsteigens in die Materie aufgezeigt wird.
Die
Arbeit mit dem Kommentar fällt aufgrund der übersichtlichen Gestaltung leicht.
Das Inhaltsverzeichnis ist ausführlich und übersichtlich gestaltet. Dem
Kommentar ist ein Stichwortverzeichnis angefügt, welches es ermöglicht, auf die
Schnelle einzelne Informationen präzise nachzuschlagen.
Dieses
Werk ist allen mit dem Arbeitsschutz befassten Personen zu empfehlen, die einen
Überblick über den aktuellen rechtlichen und organisatorischen Stand des
Arbeitsschutzes erlangen möchten. Insbesondere Einsteigern in diese Thematik
macht es den Einstig leicht und verständlich. Wer allerdings über das
Arbeitsschutzrecht zu promovieren gedenkt, wird die notwendige Tiefe in dem
Werk vermissen.