Sonntag, 8. Mai 2022

Rezension: StichwortKommenar Behindertenrecht

Deinert / Welti / Luik / Brockmann (Hrsg.), StichwortKommenar Behindertenrecht, 3. Auflage, Nomos 2022

Von RA'in, FA'in für Sozialrecht Marianne Schörnig, Düsseldorf

Der Buchmarkt für juristische Literatur kann im Wesentlichen in zwei Gruppen unterteilt werden: Einerseits juristische Kommentare, die sich in Aufbau und Gliederung streng an den jeweiligen Gesetzestext halten. Die Kommentierung ist versehen mit Fundstellen, mal mehr Rechtsprechung, mal mehr Verweise auf die betreffende Literatur. Die zitierten Urteile bzw. Literaturstellen finden sich wahlweise im Kommentierungstext oder in Fußnoten darunter. Die zweite Gruppe sind die Handbücher. Im Sozialrecht besteht das Angebot an Literatur auf dem Gebiet des Behindertenrechts entweder aus Ratgebern zum Thema Schwerbehindertenrecht, à la „Meine Rechte als Schwerbehinderter“ oder „Arbeitsrecht für Schwerbehinderte“, wobei der Inhalt zu 75 % aus Arbeitsrecht und ein klein bisschen aus den schwerbehindertenrechtlichen Besonderheiten besteht. Unverständlich, denn es gibt so viel mehr: Teilhabe am Arbeitsleben, soziale Rehabilitation, Pflegerecht bzw. Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, Assistenzleistungen, und, und, und …

Diese Lücke füllt das hier besprochene Werk. Kein Kommentar – wobei aber mit Paragraphen, Urteilen und Literaturhinweisen nicht gegeizt wird -, kein Handbuch, dafür stellt es kein „Verfahren“ dar, kein Ratgeber (z.B. „Was tun, wenn der Grad der Behinderung zu niedrig ist?“). Es ist genau das, was der Titel verspricht: ein Stichwortkommentar. 202 Stichwörter von „Anerkennung“ bis „Zwangsbehandlung“. Praktisch ein Lexikon – nur spezialisierter und besser.

Es beginnt mit Vorwort und Bearbeiterverzeichnis. Der Kreis der Lehrenden, Anwälte oder Richter, die mittlerweile auf dem Gebiet des Behindertenrechtes bekannt sind, ist überschaubar. So findet man hier „die üblichen Verdächtigen“, wie z.B. die Herausgeber, aber auch: Zinsmeister, Bieritz-Harder, Kuhn-Zuber, Grube, Hlava. Das sind nur Beispiele, ich will die anderen bestimmt nicht vernachlässigen!

Weiter geht es mit der – für Bücher im Behindertenrecht schon obligatorischen – Synopse SGB IX neu – alt. Jeder, der hiermit nicht klarkommt und den Überblick längst verloren hat, mag sich bei der ehemaligen Bundesarbeitsministerin beschweren.

Nach den Stichwörtern folgt ein Abkürzungsverzeichnis (mein Steckenpferd, z.B. HessBGGAV – Verordnung zur Ausführung des Hessischen Behinderten – Gleichstellungsgesetzes oder „ThürGlGAVO“ = Verordnung zur Ausführung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen). Nach dem allgemeinen Literaturverzeichnis folgt dann endlich der inhaltliche Teil mit besagten 202 Stichwörtern. Da es kein Buch bezogen auf ein Rechtsgebiet ist, gibt es hier einmal quer den Inhalt eines Jurastudiums: ZivilR, VerwaltungR, VerfassungsR, SozialR, StrafR. Von den 12 Sozialgesetzbüchern wird kein einziges ausgelassen, ob SGB II (Bedarfsgemeinschaft), SGB VIII (Kinder und Jugendhilfe), SGB V (Heilmittel), oder SGB XII (Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung).

Die Stichwörter sind teilweise sehr kurz – Beschäftigungstherapie, 6 Rn. – oder auch umfassender – Teilhabe am Arbeitsleben, 151 Rn. Jedes Stichwort ist ein Artikel für sich, also beschreiben die Autoren alles, was es an Problemstellungen und Besonderheiten zu diesem Stichwort gibt; egal, welchem Rechtsgebiet es angehört. Beispielsweise „Barrierefreiheit“: Natürlich steht das BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) im Vordergrund, aber daneben auch Landesrecht (BauO NRW), Personenbeförderungsgesetz und alle möglichen DIN – Normen über barrierefreies Bauen.

Fazit: Praxisnah. Schlägt eine Brücke zwischen den streng gegliederten Gesetzeskommentaren und den einfacher strukturierten Handbüchern bzw. Ratgebern. Gerade auf dem Gebiet des Behindertenrechtes tummeln sich sehr viele nicht-anwaltliche Berater: Man denke an die Gewerkschaften, jeder Wohlfahrtsverband hat eigene Abteilungen zur Behindertenhilfe, es gibt Interessenverbände, Selbsthilfegruppen. Für alle die sind Kommentare zu „trocken“, Ratgeber wiederum zu einfach gestrickt. Wer den Umschlag aufmerksam liest, sieht, dass das Buch nicht nur im Nomos – Verlag erschienen ist, sondern auch im Verlag der Lebenshilfe. Die Lebenshilfe eine der größten Interessenvertretungen auf dem Gebiet des Behindertenrechts. Wer sich einmal deren Website ansieht, weiß, dass die Artikel tiefer gehen als Beiträge zu Fragestellungen wie „Wie lange kann man Krankengeld beziehen?“.

Wie eingangs bereits angemerkt, die Zielgruppe auf dem Gebiet ist groß und der Markt ebenfalls. Das Buch gehört zur Standardausstattung jedes Interessenverbandes von Behinderten, jeder (Sozial)Gerichtbibliothek, jeder Anwaltskanzlei. Wahrscheinlich wird es wieder einmal nur den üblichen Verdächtigen bekannt sein, dabei bietet es so viel. Es ist ein Standardwerk.

Donnerstag, 5. Mai 2022

Rezension: Beck‘sches Formularbuch Zivil-, Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Walz, Beck‘sches Formularbuch Zivil-, Wirtschafts- und Unternehmensrecht, Deutsch-Englisch, 5. Auflage, C.H. Beck 2022

Von Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Dr. Schultheiß, Saarbrücken

In einer immer mehr zu globaler Vernetzung geneigten Weltordnung treffen auch den deutschen Juristen immer häufiger Szenarien, die mit dem internationalen Geschäftsverkehr in Verbindung stehen. Englisch als nach wie vor führende Welthandelssprache ist dadurch zum täglichen Arbeitsmittel auch für deutsche Juristen geworden.

Auch wenn oft geunkt wird, die Weltsprache sei nicht Englisch sondern schlechtes Englisch, genügt dem Juristen in der Regel nicht das meist in der Schule erlernte Alltagsenglisch sondern es muss schon „etwas“ sicherer mit der Sprache umgegangen werden als es für die bloße Konversation notwendig wäre. So gilt es etwa auch definitionsbelastete Fachbegriffe treffend zu übersetzen oder – wenn eine solche Übersetzung nicht sinnvoll möglich ist – Wege zu finden, die sich hieraus ableitenden Probleme zu lösen.

Die sich naturgemäß aufdrängenden, nicht unerheblichen Probleme auch bei ansonsten juristisch alltäglichen Verrichtungen, die allein aus dem Übersetzungsproblem folgen, kombinieren sich teils dann auch mit komplexeren juristischen Gestaltungsfragen, die demselben sprachlichen Problem gerecht werden müssen.

Vor diesem Hintergrund wird das Vorhalten auch englischsprachiger Mustertexte nahezu unabdingbar. Da der Jurist in erster Linie ein solcher und gerade kein Übersetzer ist, hilft die Verfügbarkeit zweisprachiger Muster dabei ungemein weiter. Genau solche Muster liefert nun das vorliegende Werk und zwar zu vielen Kernthemen aus dem Bereich des Zivilrechts, Wirtschaftsrecht beziehungsweise Unternehmensrechts.

Das Buch hat mit circa 1900 Seiten einen großen Umfang, kann aber natürlich aufgrund der Zweisprachigkeit nicht eine so große Vielzahl an unterschiedlichen Mustern bereithalten wie dies rein deutschsprachige Werke mit fachlich vergleichbarer Ausrichtung zu tun in der Lage wären. Es wird daher hier „nur“ eine Auswahl zentraler Muster präsentiert. So gibt es etwa zum Thema Miete und Leasing lediglich drei Muster (Geschäftsraummietvertrag, Wohnraummietvertrag und Immobilienleasingvertrag) und nicht auch noch etwa Muster zur Mobilienmiete, zum Kfz-Leasing usw. usf. Das ist ähnlich bei den anderen abgedeckten, vielgestaltigen Rechtsgebieten, zu denen auch das Arbeitsrecht, das Familienrecht, das Handelsrecht, das Recht der Personengesellschaften, der Gewerbliche Rechtschutz oder auch das Vertriebsrecht gehören. Ein klarer Fokus des Werkes liegt auf dem Gesellschaftsrecht und dem Handelsrecht. In allen Bereichen sind Muster so treffend ausgewählt worden, dass die zentral wichtigen Aspekte in der Regel abgedeckt werden und auch für abweichende Konstellationen gute Anhaltspunkte/Vorlagen zu finden sein werden.

Es geht in diesem Formularbuch keineswegs nur um Vertragsmuster sondern auch um Musterschreiben, wie etwa die Kündigung eines Handelsvertretervertrages. Der Fokus liegt aber klar auf Vorlagen für Verträge.

Der Rezensent hat naturgemäß noch nicht alle Muster in seiner täglichen Praxis verwenden können. Diejenigen, die indes Verwendung finden konnten, zeichnen sich durch einen guten Zugriff auf die grundsätzlich bestehenden Problematiken aus, so etwa das Muster für den Markenübertragungsvertrag, das auch zum Beispiel den Umstand bedenkt, dass die enthaltene Haftungsklausel nicht immer als individuell vereinbarte Klausel wird gelten können, sondern vielleicht auch einmal der AGB Kontrolle unterliegt und sei es im unternehmerischen Rechtsverkehr. Es wird daraus folgend eine Alternativ-Klausel angeboten, die den aus der AGB-Billigkeitskontrolle erwachsenden Erfordernissen gerecht werden soll.

Wie üblich in solchen Formularbüchern werden die einzelnen Muster mit umfangreichen Fußnoten erläutert. In den Fußnoten werden dann teils auch – was wiederum ein Vorteil für den praktischen Gebrauch ist – Anmerkungen zu verschiedenen Gestaltungsvarianten (die entweder der einen oder anderen Vertragspartei dienlich sind) ggü. dem Grundmuster aufgezeigt.

Ergänzt wird das Ganze nicht nur durch die üblichen Stichwort- und Inhaltsverzeichnisse, die das Durchsuchen erleichtern, sondern – dem Thema des Werkes folgend und dienend – auch durch einige sehr gute, allgemeinere Hinweise zur Vertragsgestaltung auf Englisch und auch zur zu verwendenden Vertragssprache. Das inkludiert auch eine nützliche Übersicht über typische Formulierungen in anglo-amerikanischen Verträgen und deren Bedeutung in deutscher Sprache, die losgelöst von konkreten Mustern, Anhalte für verschiedenste Konstellationen bieten kann.

Das vorliegende Werk zeichnet sich durch all diese Dinge aus und ist verbunden mit dem nicht übertriebenen Preis von 189 € sicherlich eine empfehlenswerte Anschaffung für die Bibliothek des Wirtschaftsjuristen.