Strauß, Materielles Strafrecht im 2. Staatsexamen, 1. Auflage, C.H. Beck 2026
Von
VRLG Dr. Benjamin Krenberger, Zweibrücken
Im
Referendariat hat man eines am wenigsten: Zeit. Die Auswahl der Lernmittel muss
daher deutlich spezifischer sein als vor dem ersten Staatsexamen. Zudem werden
kompakte Werke bevorzugt, um die Verdichtung des Wissens zu optimieren, gerade
wenn man mit dem materiellen Strafrecht ein Teilgebiet betrachtet, das man
eigentlich schon einmal gelernt hat bzw. gelernt zu haben glaubt. Das vorliegende
Werk von Strauß präsentiert sich als Kompendium von Wissen, konkret
selektiert aus Examensklausuren der vergangenen 25 Jahre, und bietet damit
genau die Schwerpunktsetzung, die sich Referendare als Vorleistung eines Autors
wünschen. Dass gerade der Autor dazu in der Lage ist, ergibt sich zwangslos aus
seiner früheren langjährigen Tätigkeit als hauptamtlicher
Arbeitsgemeinschaftsleiter und Prüfer in beiden Examina.
Die
Einschätzung des Autors im Vorwort, dass es den Probanden oft
(erstaunlicherweise) am sicheren materiell-rechtlichen Wissen in der Prüfung
mangelt, kann ich aus bisherigen Prüfungserfahrungen nur bestätigen: Die Basics
sitzen nicht mehr, obwohl das erste Examen gar nicht so lange her ist. Umso
wichtiger ist es daher, dass Strauß mit klarem Wertungssystem die materiell-rechtlichen
Probleme des StGB zusammengetragen und aufbereitet hat, die tatsächlich eine
Examensrelevanz besitzen und das auf deutlich weniger als 300 Seiten (inklusive
Verzeichnissen).
Um
die gewohnte Lektürereihenfolge beizubehalten, hat der Autor die Themen nicht
nach Wichtigkeit sortiert, sondern den Aufbau des StGB beibehalten, sodass erst
Fragen des Allgemeinen Teils, dann Probleme des Besonderen Teils bearbeitet
werden. Das Schlusskapitel widmet sich den Zahlungskarten, meiner Ansicht nach
eine hervorragende Wahl für einen gesonderten kleinen Schwerpunkt.
Das
Schriftbild ist ein wenig unübersichtlich: Man mag nicht von Textwüste
sprechen, aber es wäre optisch angenehmer gewesen, z.B. die Fälle grau zu
hinterlegen anstatt sie kursiv zu drucken, oder mit Randnummern zu arbeiten. Es
wird mit echten Fußnoten und Binnenverweisen gearbeitet (auch dafür wären
Randnummern klug gewesen), mit gesonderten Kästchen für konkrete Hinweise und
Fettdruck für die Hervorhebung wichtiger Begriffe oder Passagen. Zusätzlich
finden sich Aufbauschemata, z.B. zum Fahrlässigkeitsdelikt, sowie graphische
Schemata, um eine Norm genauer zu erläutern, z.B. zur falschen uneidlichen
Aussage oder zu den Brandstiftungsdelikten.
Wenn
man die einzelnen Kapitel durchblättert, entdeckt man von Beginn an Ausführungen,
bei denen man als erfahrener Praktiker und Prüfer denkt: Ja, genau, das ist eine
gut getroffene Auswahl. Dies beginnt schon im StGB AT, wenn § 11 Abs. 2 StGB
und dessen Auswirkung auf die Tenorierung einer Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination
thematisiert wird (weiter hinten wieder aufgegriffen bei § 315c StGB), oder wenn
später die eigenverantwortliche Selbstgefährdung eines Dritten zur
Straflosigkeit des Angeklagten bei vorgeworfenem Fahrlässigkeitsdelikt führt.
Ebenfalls vorteilhaft ist die plastische Darstellung der eigentlichen
Strafzumessung: Wie wird der Angeklagte eigentlich bestraft, wenn er mehrere
Tatbestände verwirklicht hat? Wichtig ist der Hinweis des Autors, dass die
Konkurrenzverhältnisse sich natürlich auch schon auf der Ebene des
Schuldspruchs auswirken und der Prüfungskandidat beide Ebenen im Blick
behalten muss. Neben dem reinen Problemaufriss erläutert Strauß dann am
Ende des Kapitels auch, wie man die Prüfung in der Klausur am besten angeht.
Diese Verzahnung zwischen Wissenszuwachs und direkter Anwendung ist ein unschätzbarer
Pluspunkt des Werks. Dazu gehört auch die konsequente Vermittlung richtiger
Fachsprache in Tenorierung und Urteilsgründen. Jüngere Gesetzesänderungen wie
etwa die Aufgabe der Formvorschrift des Strafantrags, § 158 Abs. 2 StPO, werden
ebenfalls aufgegriffen, aber es wird auch wie nebenbei ein kompakter Überblick
über das Einziehungsrecht und die verschiedenen Handlungsoptionen des Gerichts
gegeben.
Im
Besonderen Teil werden die Tatbestände selektiv besprochen, sodass dem Leser
schnell klar ist, mit welcher Wahrscheinlichkeit Prüfungsaufgaben drohen
können. In Klausuren beliebte Delikte werden daher mit 5 Sternen bewertet,
wobei bei anderen Delikten klar gekennzeichnet ist, wenn diese ohne
Examensrelevanz sind. Auch die Ausführungen zum StGB BT überzeugen (mich)
durchgehend. Sehr schön erläutert wird bspw. der Charakter des § 114 StGB als
Unternehmensdelikt, bei dem folglich zwischen Angriff und Angriffserfolg
getrennt werden kann, oder auch die Problematik des vorsätzlich herbeigeführten
„Unfalls“, der die Anwendbarkeit von § 142 StGB ausschließt. Auch Details der
gefährlichen Körperverletzung, auf die man bei entsprechender Fallgestaltung
leicht hereinfallen könnte, werden kompakt erläutert, z.B. die Notwendigkeit
der Beweglichkeit des gefährlichen Werkzeugs oder die Frage ob „gemeinschaftlich“
gleichzusetzen ist mit „mittäterschaftlich“. Auch wenn wie nebenbei wichtige
Hilfen für die Tenorierung eines Regelbeispiels gegeben werden, bspw. bei § 243
StGB, zeigt sich der umfassende Ansatz des Autors. Streitpunkte zwischen BGH
und Literatur werden, soweit sie in der Praxis überhaupt von Relevanz sind, gut
verständlich aufgegriffen und die Leser werden zu einer gut nachvollziehbaren
Lösung geführt, so zu sehen bei der Abgrenzung zwischen Raub und Erpressung.
Schließlich
noch ein Wort zum herausragenden Schlusskapitel zur Verwendung von
Zahlungskarten: Dass hier sogar die jüngste Rechtsprechung aufgegriffen wurde,
die bei Verwendung einer gefundenen Girokarte mit Bezahlmöglichkeit ohne PIN
bis zu einem Betrag von 25 oder 50 EUR (nur und zutreffenderweise) die
Verwirklichung von § 274 StGB und v.a. § 303a StGB bejaht (so zuletzt auch BGH
Beschl. v. 28.1.2026 – 4 StR 672/25, BeckRS 2026, 8088), ist für die
mündliche Prüfung ein unschätzbarer Vorteil.
Hat
man das Werk zum ersten Mal in der Hand, denkt man sich vielleicht: Wozu denn
noch ein Werk zum materiellen Strafrecht und das noch im Repetitorenstil? Aber
weit gefehlt: Dieses Werk bietet verdichtetes und dazu gewichtetes Wissen,
bestens verzahnt mit praktischer Umsetzung und das aus kundiger Hand und dazu
noch unterhaltsam geschrieben. Aus meiner Sicht eine absolute Empfehlung für die
Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen.









