Posts mit dem Label Referendariat werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Referendariat werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 8. Januar 2026

Rezension: Survival Guide Rechtsreferendariat

Schäffer (Hg.): Survival Guide Rechtsreferendariat, 1. Auflage, utb. Brill Schöningh 2025

Von Dr. Sebastian Felz, Rheinbach

 

„Wie Du den juristischen Vorbereitungsdienst überlebst“, so lautet der Untertitel des hier anzuzeigenden Buches. (Das Duzen auf dem Cover wird im Buch interessanteweise nicht fortgesetzt – es wird hier standesgemäß gesiezt.) Das Referendariat – eine Frage von Sein oder Nichtsein? Ja, möchte man antworten, denn trotz der vermehrten Einführungen des integrierten „Jura Bachelor“ in NRW oder in Hessen ist das „Überleben“ im Sinne eines erfolgreich bestandenen Zweiten Examens (noch) die wichtigste Voraussetzung für den Eintritts in die juristische Berufswelt.

Bei Shakespeare monologisiert Hamlet zur Frage von „Sein oder Nichtsein“ mit folgenden Handlungsalternativen:  

„Obs edler im Gemüt, die Pfeil und Schleudern

Des wütenden Geschicks erdulden oder,

Sich waffnend gegen eine See von Plagen,

Durch Widerstand sie enden?“

Die Herausgeberin Jannina Schäffer und ihre 17 Autorinnen und Autoren, die für das „Überlebensbuch“ zum Rechtsreferendariat ihre Überlebenstipps geschrieben haben, geben in 30 kompakten Kapitel die „Waffen“ für den Widerstand gegen die Widrigkeiten des juristischen Vorbereitungsdienstes sowie der zweiten Staatsprüfung an die Hand.

Dazu werden im ersten Kapitel „Auf ins Ref! – Was Sie am Anfang wissen müssen“ organisatorische Fragen (z. B. Anmeldefristen in den einzelnen Bundesländern, Beamtenverhältnis, länderspezifischen Ausbildungsinhalte oder Nebentätigkeiten) geklärt oder die Lösung für die Herausforderung beschrieben, wie das Referendariat mit Kind gemeistert werden kann. Seit 2023 sind die Bundesländer verpflichtet, das Rechtsreferendariat in Teilzeit anzubieten; hierbei wird meistens der regelmäßige Dienst um ein Fünftel und um sechs Monate verlängert. Die Teilnahmepflicht an den Arbeitsgemeinschaften bleibt allerdings bestehen. Herausgeberin Janina Schäffer lüftet das Geheimnis der zehn Dinge, die sie vor dem Start ins Referendariat gerne gewusst hätte (sehr richtig bspw. der Tipp „Verzichten Sie nicht auf Ihren Urlaub!“).

Christian Walz, Richter am LG Münster, AG-Leiter und Podcaster (RefPod), gibt Tipps zum Urteilsstil („Als Richterin diskutieren Sie keine Hypothesen, sondern entscheiden verbindlich über einen Fall“). Des Weiteren hat er für einen weiteren Beitrag alle examensgängigen Kommentare durchpflügt und teilt die besten „Kommentar-Hacks“ von § 134 BGB Rn. 122 zur Schwarzarbeit im Grüneberg bis zum Anhang des § 164 VwGO Rn. 14 über den Streitwertkatalog im Kopp/Schenke mit. Dieser Kommentarkompass ist auch online abrufbar – mit weiterem Zusatzmaterial (z. B. einem „Sitzungsrenner“ mit Tipps für ein Plädoyer für die staatsanwaltliche Sitzungsvertretung). Die Psychologin und Juristin Alica Mohnert wie auch die Vorsitzende Richterin am LG Düsseldorf Juliane Schrader behandeln Fragen der mentalen Herausforderungen durch das Referendariat bzw. Taktiken für das richtige Lernen.

Das zweite Kapitel („Das erwartet Sie in den Stationen“) spielt die einzelnen Stagen von der Zivilstation („Von Pferdefällen und Diktiergeräten“) bis zur Wahlstation („Die Qual der Wahl“) durch. So akzentuiert Staatsanwalt Lorenz Bode den Wert des staatsanwaltlichen Sitzungsdienstes („Es geht um menschliche Schicksale, nicht mehr nur um Namen oder Buchstaben in Akten und Klausuren. Und weil das so ist, braucht es keine Juraautomaten, keine Selbstgerechten, keine Hardliner oder keine Law-and-Order-Fetischisten, sondern Juristeninnen und Juristen, die menschlich und auf dem Boden des Rechts geblieben sind.“). Juliane Schrader, Staatsanwalt Simon Pschorr, Sebastian Schuh (Referent im bayerischen Innenministerium), Rechtsanwältin Jennifer Schäfer-Jasinski und Notarin Annika Seebach führen in die Feinheiten der zivilrechtlichen Urteilsklausur, der strafrechtlichen Revisionsklausur bzw. der Behörden- und Anwaltsklausur ein.

Im dritten Teil („Ahoi, Karriere – Nach dem Ref“) geht es um Tipps und Tricks rund um Aktenvortrag und mündliche Prüfung. Die OLG-München-Richterinnen und Richter Tobias Dallmeyer, Silke Glossner, Christine Haumer und Holger Krätschel verraten alles über „lautes Denken“ oder die juristische Beantwortung unjuristischer Fragestellungen.

Mit Rechtsanwalt Furkan Akgün reisen wir in der Wahlstation um die Welt und erfahren, was wir dazu in der Heimat beachten müssen. Schließlich werden die Fragen nach einem Wiederholungsversuch, den Einstiegsgehältern, den „Dos and Don’ts“ in einem Bewerbungsschreiben, dem Zeitpunkt der Promotion oder die (hier eher außergewöhnlichen) Karrieremöglichkeiten von Juristeninnen und Juristen (vom Weltraum über die Bundesliga bis zum Krimi-Autor) beantwortet. Auch die Kanzeleigründung und die Mandaten/innen-Beratung werden behandelt.

Für die nächste Auflage wird sicherlich ein spannender Beitrag zu Fragen von „Künstlicher Intelligenz und Referendariat“ aufgenommen werden. Die Entwicklung wie sie André Wilkening in der DRiZ beschrieben hat („Wir dürfen nicht warten, bis KI und Ratlosigkeit endgültig Einzug in die Referendarausbildung gehalten haben. Keinem Juristen kann zugemutet werden, nach Studium und Staatsexamen zwei Jahre in einem „Vorbereitungsdienst“ zu verbringen, der mit der Praxis nicht mehr Schritt hält.“), wird die Art und Weise der Ausbildung im Referendariat nicht unberührt lassen. Zu überlegen wäre auch, Beiträge aufzunehmen, die über die Anwaltsstage, die bei einer Notarin oder einem Notar, einem Unternehmen, einem Verband oder einer sonstigen Ausbildungsstelle stattfinden (vgl. § 35 Abs. 3 JAG NRW), zu berichten. Des Weiteren könnten in den entsprechenden Beiträgen bspw. auf das Klausurenangebot des Verwaltungsgerichts Freiburg oder die Aktenvorträge des LJPA NRW hingewiesen werden.

Insgesamt handelt es sich um einen „überlebenswichtigen“ Survial-Guide für Referendarinnen und Referendare, der die wichtigsten Tipps, Tricks und Hacks für den Referendariatsdschungel bereithält.

Samstag, 21. Dezember 2024

Rezension Zivilrecht: BGB + KI-Anwendung

Grüneberg, BGB Chat-Book 2025: Buch (84. Auflage) + KI-Anwendung FRAG DEN GRÜNEBERG, 84. Auflage, C.H. Beck 2024

Von Dr. Michael Höhne, Frankfurt am Main

Immer wieder hört und liest man, dass zu konkreten (auch juristischen) Fragestellungen die Literatur „befragt“ wird. Mit und mithilfe der Literatur können die Fragestellungen dann beantwortet werden. Bislang antwortete die Literatur aber nicht unmittelbar und direkt auf die Fragestellungen. Das ändert sich jetzt.

Der Klassiker der Kommentarliteratur im Zivilrecht, der Beck’sche Kurz-Kommentar Grüneberg, erscheint mittlerweile in 84. Auflage auch in altem Gewand: Grauer Buchrücken, grauer Einband. In dieser Version kann die Neuauflage weiterhin erworben werden. Neu ist der zusätzliche digitale Auftritt, der nur mithilfe einer sog. Grüneberg-Karte genutzt werden kann. Die Online-Anwendung setzt in mehrerlei Hinsicht Künstliche Intelligenz (KI) ein, um Nutzern (in der juristischen Literatur) völlig neuartige Möglichkeiten zu eröffnen.

Diese Rezension wird sich nacheinander mit den beiden Bestandteilen der Zusammenstellung „Grüneberg BGB Chat-Book 2025“ und dann mit dem Set an sich auseinandersetzen.

 

„KI-Anwendung FRAG DEN GRÜNEBERG“: Die allein online aufrufbare Anwendung enthält drei spezifische und eine übergeordnete Funktion. Man kann zunächst innerhalb des Grüneberg nach Stichworten suchen oder sich bestimmte Randnummern aus dem Buch anzeigen lassen. Man kommt dabei nicht nur schneller zum Ziel als bei der Nutzung des Buches, sondern man erhält auch bei der Stichwortsuche mehr Ergebnisse als über das im Buch vorhandene Sachverzeichnis. Weiter kann man in sich geschlossene Fragen stellen („Frag den Grüneberg“) und auch in einen Dialog mit dem Grüneberg treten („Sprich mit dem Grüneberg“). In beiden Kategorien stellt man dem Programm rechtliche Fragen bzw. Fragestellungen, die mithilfe einer KI auf Basis der im Grüneberg vorhandenen Informationen beantwortet werden. Wenn man mit dem Grüneberg „spricht“, ist eine sog. „Falllösung im Dialog“ möglich, da die Fragen und Antworten aufeinander aufbauen können. Bei dem Dialog ist es wichtig, selbst den richtigen Fokus zu erkennen und die Fragen danach auszurichten. Die KI stellt keine Rückfragen, um den Prüfungsgegenstand für die Beantwortung der Fragen zu präzisieren. Fragt man etwa „Wann kann man einen Vertrag kündigen?“, antwortet die KI mit allgemeinen sowie spezifischen Ausführungen zu bestimmten Vertragsarten (etwa zu Werkverträgen) und fragt nicht nach, um welche Vertragsart es geht. Generell können die Antworten der KI erfreulicherweise oftmals – aber nicht immer – überzeugen (näher dazu etwa Beurskens unter https://www.lto.de/recht/juristen/b/frag-den-grueneberg-bgb-kommentar-ki-anwendung-beck-verlag-1 und Zenthöfer in FAZ vom 09.12.2024, S. 16, siehe auch https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/standardwerk-fuer-zivilrecht-mit-ki-der-grueneberg-chatbot-im-test-110161651.html zuletzt abgerufen am 16.12.2024). Immerhin sind die Antworten (allerdings begrenzt auf das Zivilrecht) – jedenfalls in der diesseits durchgeführten vergleichenden Stichprobe – besser und fundierter als die Antworten anderer Large Language Models wie ChatGPT oder Gemini. Gleichwohl gilt – wie auch verlagsseitig immer wieder aufgeführt wird –, dass die Antworten der KI nicht ungeprüft übernommen werden können. Durch die Möglichkeit, (für die KI) relevante Quellen aus dem Grüneberg unmittelbar einzusehen, wird diese Überprüfung deutlich erleichtert.

Die dargestellte Dreiteilung der Benutzeroberfläche ist für Nutzer aus hiesiger Perspektive eher etwas umständlich. Intuitiver wäre es gewesen, wenn nur eine Eingabefläche für alle Arten von Anfragen – oder jedenfalls für die KI-Funktionen – zur Verfügung stünde. Inwieweit dies technisch umsetzbar wäre, vermag hier nicht beurteilt zu werden.

Als weiterer Anwendungsbereich von KI innerhalb der Online-Anwendung findet sich nunmehr die Möglichkeit, die Fundstellen aus dem Grüneberg nicht in der sog. „Grüneberg-Telegrammsprache“ sondern in einer KI-generierten Langversion anzeigen zu lassen. Für langjährige Nutzer des Grüneberg ist der Vorteil beim Lesen als eher gering einzustufen. Gerade für den Fall, dass man Ausführungen kopieren (und etwa in einen Schriftsatz einfügen) möchte, ist die Funktion aber sehr hilfreich.

Laut der Werbung des Beck-Verlages ist der Kommentar gerichtet an Juristinnen und Juristen in sehr unterschiedlichen Arbeitsbereichen, wie etwa Richter, Rechtsanwälte, Studierende und Referendare (https://www.beck-shop.de/grueneberg-buergerliches-gesetzbuch-bgb/product/36900602 , zuletzt abgerufen am 16.12.2024). Vor diesem Hintergrund ist nun kurz aufzuzeigen, welche Besonderheiten für bestimmte Nutzergruppen bestehen:

- In der Praxis von Referendarinnen und Referendaren spielt der Grüneberg eine wichtige Rolle. In allen Bundesländern ist der Kommentar zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung zugelassen. Damit wirbt der Beck-Verlag völlig zu Recht. Für Referendarinnen und Referendare birgt der Einsatz der Online-Anwendung durchaus Risiken: Der Umgang mit dem (derzeit noch) allein in der Prüfung zur Verfügung stehenden physischen Buch wird nicht eingeübt. Gerade das Erlernen und Einüben der schnellen Suche im Buch kann in der (zivilrechtlichen) Examensklausur ein Schlüssel zur guten Klausurbearbeitung sein. Zudem darf in der Klausurbearbeitung auch keine Zeit dadurch verloren gehen, dass man die im Buch allein vorhandene „Grüneberg-Telegrammsprache“ nicht hinreichend gut entschlüsseln kann. Probeklausuren sollten deshalb (auch im heimischen Umfeld) immer unter ausschließlicher Nutzung des Buches verfasst werden. Für Referendarinnen und Referendare ist der Einsatz der KI-Anwendung gleichwohl etwa bei der Erstellung von (zivilrechtlichen) Ausarbeitungen im Referendariat sinnvoll und gewinnbringend.

- Für Studierende erfreulich ist etwa, dass man sich mit der KI-Anwendung schnell Prüfungsschemata angeben lassen kann. Über die Funktion „Sprich mit dem Grüneberg“ kann man sogar auch in gewissem Umfang vereinfacht Klausuren oder Hausarbeiten lösen (siehe dazu auch Beurskens a.a.O.). Was für Studierende ein erheblicher Vorteil sein kann, könnte Universitäten (zunächst im Zivilrecht) aber durchaus vor große – bzw. im Hinblick auf KI generell: noch größere – Herausforderungen stellen.

- Die KI-Anwendung ermöglicht manchen Berufsgruppen besonders interessante Optionen. So können etwa Schreiben von Anwälten bzw. Anwältinnen oder entsprechende E-Mails stilsicher entworfen werden. Entscheidungsgründe aus einem Urteil können hingegen nicht ohne weiteres dargestellt werden.

Generell erscheint es aus heutiger Perspektive nicht ohne weiteres abschätzbar, in welchem Umfang man gewinnbringende Funktionen durch ein gezieltes Anfordern in der KI-Anwendung zu Tage fördern kann. Die FAQ führen etwa aus „Fordern Sie die Software-Anwendung auf, erste Entwürfe von E-Mails, Schreiben, Schriftsätzen, Vertragsklauseln o.Ä. unter Berücksichtigung der Antworten entwerfen zu lassen.“ (siehe https://rsw.beck.de/buecher/grueneberg/faq-frag-den-grueneberg zuletzt aufgerufen am 16.12.2024). Bis auf wenige Beispiele sind bislang kaum mehr Informationen auch etwa zum Thema zielführendes Formulieren in der KI-Anwendung (sog. „Prompt Engineering“) vorhanden. Die volle Leistungskraft der Anwendung kann (auch deshalb) diesseits nicht beurteilt werden. Wünschenswert wären weitere Anleitungen des Verlags, etwa auch in Form von Videos oder sogar (Kurz-)Schulungen.

Aber auch ohne spezifisches Wissen und Erfahrung im Umgang mit Chatbots lassen sich über die KI-Anwendung viele Erkenntnisse gewinnen.

Die Verlinkung auf in beck-online vorhandene Quellen ist gerade dann interessant, wenn man über einen entsprechenden Zugang verfügt. Ein weiterer Vorteil der Online-Anwendung liegt darin, dass der im Buch bestehende Platzmangel (naturgemäß) online nicht besteht. Deshalb finden sich auch die aus Platzgründen vom Buch in das (bereits früher existierende) Online-Format „GrünHome“ ausgelagerten Vorschriften (etwa Rom II-VO) unmittelbar in der KI-Anwendung.

Wie auch in anderen Chatbots lassen sich die Antworten per Knopfdruck kopieren, um sie dann leicht an gewünschter Stelle einfügen zu können. Darüberhinausgehende Funktionen des Exports (etwa direkt in E-Mails) stehen nicht zur Verfügung.

 

„Buch“: Das physisch greifbare Buch hält – soweit ersichtlich – den hohen Standard, den die Vorauflagen bereits aufwiesen. Es dürfte außer Frage stehen, dass der Grüneberg ein wichtiges und weiterhin relevantes Standardwerk ist. Vor dem Hintergrund, dass hier ein (Gesamt-)Werk rezensiert wird, in dem Künstliche Intelligenz (KI) eine erhebliche Rolle spielt, darf darauf verwiesen werden, wie eine KI (in Gestalt des Large Language Models „Gemini“) eine Rezension über den Grüneberg ausgestalten würde:

„Der Grüneberg-Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat sich seit Jahren als das Standardwerk für Zivilrechtler etabliert. In der [Auflage] liegt nun eine weitere aktualisierte und überarbeitete Fassung vor, die den hohen Ansprüchen der juristischen Praxis gerecht wird. […] Besonders hervorzuheben ist die [hier positive Eigenschaft benennen, z.B. klare Struktur, präzise Sprache, umfassende Rechtsprechungsnachweise]. Die Autoren schaffen es, komplexe Rechtsfragen verständlich und prägnant darzustellen, ohne dabei an Tiefe zu verlieren. […]

Fazit: Der Grüneberg-Kommentar ist und bleibt ein unverzichtbares Werkzeug für jeden Juristen, der sich mit dem BGB befasst. Er bietet eine umfassende und aktuelle Darstellung der Rechtsmaterie und ist sowohl für Studierende als auch für Berufstätige gleichermaßen geeignet.“ (Antwort von https://gemini.google.com/app am 16.12.2024 zum Prompt „Bitte erstelle mir eine Rezension zum Buch Grüneberg BGB Kommentar in deutscher Sprache“)

Insoweit zeigt sich anhand der probabilistischen Arbeitsweise von generativer KI schlussendlich auch nur die für Juristen so bedeutsame „herrschende Meinung“: Der Grüneberg ist ein auffällig gutes Buch.

Sicherlich ließe sich nach der Nadel im Heuhaufen suchen, um auch zu zeigen, dass man das Buch tatsächlich (zumindest ansatzweise) gelesen hat. Der Mehrwert für die Rezension dürfte sich aber in Grenzen halten, da sich an der positiven Bewertung des Werkes kaum etwas ändern könnte. Auch soll hier nicht weiter aufgeführt werden, welche Themen im Buch neu eingearbeitet wurden. Einerseits kann man dies ohne weiteres den Informationen im beck-shop oder dem Vorwort im Buch entnehmen. Andererseits kann man sich auch darauf verlassen, dass alle relevanten Gesetzesänderungen umfassend eingepflegt wurden.

 

„Chat Book 2025“: Die für den Online-Zugang erforderliche Grüneberg-Karte kann für sich oder im Set mit dem Buch erworben werden; für die Nutzung der digitalen Anwendung wird aber auch das Buch benötigt, da sich dort einer der zwei erforderlichen Codes zur Freischaltung findet. Diesseits wird vermutet, dass es viele Nutzer geben dürfte, die allein Interesse an einer Nutzung der digitalen Anwendung haben. Gerade wenn die Qualität der Online-Anwendung sich in Zukunft verbessern sollte und die Anwendung damit noch interessanter wird, wäre es sicherlich erfreulich, wenn auch eine (kostengünstigere) Nutzung allein der Online-Anwendung ermöglicht würde.

Die Spielart der zwei Zwei-Faktor-Authentifizierung mit zwei eher langen Codes ist aus hiesiger Perspektive auch verbesserungswürdig. Insbesondere ist aufgefallen, dass sich ein großes i und eine 1 oder auch (wie so häufig) der Buchstabe O und die Zahl 0 sehr ähnlich sehen. Da bei der Authentifizierung auch nicht mitgeteilt wird, bei welchem eingegebenen Code der Eingabefehler liegt, kann die Fehlersuche etwas erschwert sein.

 

Fazit:

Der Grüneberg-Kommentar ist und bleibt ein unverzichtbares Werkzeug für jede Juristin und jeden Juristen, der sich mit dem BGB und weiteren zivilrechtlichen Vorschriften befasst. Ob sich auch die Online-Anwendung FRAG DEN GRÜNEBERG in gleicher Weise etablieren wird, bleibt abzuwarten. Bereits jetzt regt die KI-Anwendung zum kritischen Ausprobieren an. FRAG DEN GRÜNEBERG ermöglicht bereits in der ersten veröffentlichten Version eine effiziente Recherche. Rechtsfragen aus dem Bereich des Zivilrechts werden in vielen Fällen präzise und gewinnbringend beantwortet. Die Zusatzfunktionen, wie das KI-gestützte Erstellen von anwaltlichen Schreiben, sind bereits ohne weiteres in der Praxis einsetzbar, da nachvollziehbare Ergebnisse in guter Sprachqualität produziert werden. Allerdings bleiben generell Fehler (derzeit noch) nicht aus, weshalb allein ein reflektierter Umgang mit der Software erfolgen sollte.

Samstag, 9. November 2024

Rezension: Juristische Recherche – analog und digital

Schäfer / Schimmel, Juristische Recherche – analog und digital, 1. Auflage, utb 2024

Von RAin, FAin SozR Marianne Schörnig, Düsseldorf

Das Arbeitsbuch „Juristische Recherche – analog und digital“ von Schäfer und Schimmel hätte es in den 80er Jahren schon geben müssen! Hier zeigt sich deutlich der Unterschied der damals noch üblichen Recherche "anhand von Papier" und dem Fortschritt für die Digital-Natives. Schon die erste Frage „Quick & dirty oder professionell belastbar?“ führt hervorragend in die Thematik ein. Dabei ist „Q & D“ keine abwertende Beschreibung, sondern bezieht sich auf die weit verbreitete Methode, eine schnelle Recherche über die Eingabe in einer Suchmaschine zu starten. Diese Methode liefert in vielen Fällen recht solide Ergebnisse, die für einen ersten Überblick durchaus genügen können. Warum aber weitergehen und sich vertiefen?

Hier setzen die Autoren an und zeigen, wie viel wertvoller eine gut strukturierte, professionelle Recherche sein kann. Die Zielgruppe sind laut Einleitung Studienanfänger und Nichtjuristen, denen grundlegende Techniken vermittelt werden sollen. Aus meiner Sicht greift diese Zielgruppenbeschreibung jedoch zu kurz: Selbst erfahrene Juristen können durch die systematische Herangehensweise an die Recherche erheblich profitieren. Ein Beispiel, das die Autoren vorstellen, ist das Szenario eines Referendars, der für seinen Anwalt ein bestimmtes Thema recherchieren soll. Wie strukturiert er seine Suche, um relevante, verlässliche Informationen zu finden?

Doch auch für Anwälte mit langjähriger Berufserfahrung ist dieses Buch ein Gewinn. Angesichts der Tatsache, dass juristische KI in spezialisierten Rechtsgebieten noch nicht ausgereift ist und teilweise haarsträubende Ergebnisse liefert, muss der (Fach)Anwalt wohl oder übel selbst 'ran, wenn es um eine tiefergehende Recherche geht. Dieses Buch bietet dabei eine methodische und strukturierte Anleitung, die zeigt, wie man Informationen effizient und präzise beschafft – mit wertvollen Tipps nicht nur für Anfänger, sondern für jeden, der mit juristischen Texten arbeitet.

Ein besonders lesenswertes Kapitel ist „Ergebnisse auswählen und bewerten“, das mit einer direkten, fast respektlosen Offenheit an die Bewertung von Quellen herangeht. So beschreiben Schäfer und Schimmel die Hierarchie in der Rechtsprechung mit der prägnanten Formel: „oben schlägt unten“. Damit ist gemeint, dass Entscheidungen höherer Instanzen vorrangig zu beachten sind, während Urteile aus unteren Instanzen in der Regel weniger Gewicht haben. Dieser pragmatische Ansatz zeigt, wie klar und zielgerichtet das Buch vorgeht – hier geht es um praxisnahe Effizienz, nicht um akademische Feinsinnigkeit.

Allerdings relativieren die Autoren diese Hierarchie auch. Sie machen darauf aufmerksam, dass auch in Entscheidungen unterer Instanzen durchaus wertvolle Argumente zu finden sein können. Es erfordert allerdings die Fähigkeit und Geduld, diese oft „verborgenen Schätze“ zu entdecken. Das Buch liefert dazu hilfreiche Werkzeuge und wertvolle Hinweise, die gerade dann nützlich sind, wenn man tiefer in die Materie einsteigen und auch solche Argumente gezielt herausfiltern möchte.

Das Problem: Diese Urteile werden nur selten veröffentlicht und sind meist nur dann zugänglich, wenn sie von höheren Instanzen zitiert werden. Hier findet man dann gelegentlich interessante Erwägungen, die aber meist gerade dazu dienen, vom Tisch gewischt zu werden. Das Buch unterstützt die Leserschaft dennoch dabei, auch diese „indirekt“ sichtbaren Argumente zu erkennen und gezielt in die Recherche einzubeziehen.

Diese ehrliche Herangehensweise an die Bewertung von Rechtsquellen macht das Buch umso wertvoller – ein unverzichtbarer Leitfaden für jeden, der effizient und fundiert arbeiten will, ohne in der Fülle der Informationen unterzugehen.

Ein leider nur kurzes Thema des Buches ist die Wichtigkeit der Dokumentation – sprich: Daten sichern. „Wer sichert, ist feige“ war ein beliebter Spruch unter Jurastudenten, als die sich noch mit Heftern, Papierakten, Lochern u. ä. 'rumschlagen mussten. Die Autoren betonen immer wieder, dass eine sorgfältige Dokumentation der Rechercheergebnisse das A und O ist, um Erkenntnisse später strukturiert abrufen und verwerten zu können. Ohne eine gute Organisation der Fundstücke geht bei komplexen Themen der Überblick leicht verloren. Das Buch bietet hierzu sinnvolle und praxisnahe Tipps für die Datenablage, die auch in hektischen Arbeitsphasen gut umzusetzen sind. Jeder, der einmal in mehreren Kilogramm Blättern eine bestimmte Fundstelle gesucht hat, weiß die Digitalspeicherung, insbesondere die Durchsuchbarkeit von Dokumenten, zu schätzen.

Umfassend wird der Aufbau juristischer Datenbanken erläutert, darunter die zentralen Plattformen wie Beck-Online, Juris, Wolters Kluwer, Nomos eLibrary und InfoCuria. Die Autoren führen die Leserinnen und Leser durch die unterschiedlichen Startseiten und Benutzeroberflächen der Anbieter, erklären nützliche Funktionen und geben Hinweise, wie sich die Navigation und die Suchoptionen in den Datenbanken unterscheiden.

Am Beispiel typischer juristischer Quellen wie Rechtsvorschriften, Gerichtsentscheidungen und rechtswissenschaftlicher Fachliteratur zeigen Schäfer und Schimmel Schritt für Schritt, wie man gezielt nach diesen Dokumenten suchen kann. Dabei wird deutlich, wie sich die verschiedenen Dokumenttypen am effizientesten finden lassen, welche Suchstrategien jeweils zum Ziel führen und welche Fallstricke bei der Recherche zu beachten sind. Die Stärken und Schwächen der einzelnen Datenbanken lassen sich so am besten herausfiltern. Für Praktiker besonders beruhigend: Wenn es um die Recherche von Gerichtsentscheidungen geht, bieten alle großen Datenbanken – ob Beck-Online, Juris, Wolters Kluwer oder Nomos eLibrary - eine zuverlässige Basis und eignen sich gleichermaßen gut. Dies erleichtert die Auswahl und schafft Sicherheit, da die entscheidende Information praktisch immer zugänglich ist, unabhängig vom gewählten Anbieter.

Das Buch endet mit einem aktuellen Ausblick: Wird man all diese Recherchefähigkeiten im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz noch brauchen? Die Antwort der Autoren ist realistisch und pragmatisch. Auch wenn KI zweifellos vieles erleichtert, bleibt die eigene Recherchekompetenz in den nächsten Jahren unverzichtbar. Solange künstliche Intelligenz „halluziniert“ und häufig fiktive Informationen generiert, bleibt die natürliche Intelligenz klar im Vorteil (gerade Aktenzeichen von Gerichtsurteilen sollte man nie „blind“ übernehmen!) – ein Fazit, das dem Leser Vertrauen in die eigene Expertise und den Wert systematischer, eigenständiger Recherche vermittelt.

Eine klare Kaufempfehlung, sowohl für Anfänger als auch „alte Hasen“ (und Häsinnen).

Donnerstag, 4. August 2022

Rezension: Die mündliche Zivilrechtsprüfung im Assessorexamen

Thürling / Pragst, Die mündliche Zivilrechtsprüfung im Assessorexamen, 2. Auflage, C.F. Müller 2021

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl

Seit einigen Jahren werden Bücher zur mündlichen Examensprüfung immer beliebter, sei es zum Aktenvortrag oder zur weiteren mündlichen Prüfung. Dabei ist – so hoffe ich – allen Beteiligten, Verfassern und Lesenden, klar, dass es nur einen gewissen Grad der Objektivierbarkeit für die Darstellung gibt und ab dann persönliche Eindrücke und Erfahrungen prägend für das jeweilige Werk sind. Umso wichtiger ist es, wenn Autorinnen und Autoren eine gewisse Prüfungserfahrung aufweisen, da sie ihren eigenen Prüfungsstil so schon hinterfragen konnten bzw. sich aus dem Prüfungsstil ihrer Kolleginnen und Kollegen Rückschlüsse herleiten konnten, wie man eine solche Prüfung führt – oder vielleicht besser nicht führt.

Die beiden hier verantwortlichen Autoren haben insgesamt 14 Prüfungsgespräche zusammengestellt, um – bei unterstelltem Grundlagenwissen – den Typus „mündliche Prüfung“ mit Nuancen, Verästelungen, unerwarteten Wendungen und erkennbaren Leitlinien darzustellen. Das Buch widmet sich dabei weniger der Wissensvermittlung, denn dieser Problematik haben sich genug andere Werke verschrieben, sondern eher der Kombination aus Argumentation, juristischer Fragestellung, Schwierigkeitsabwägung und typischen Prüfungskonstellationen. Dazu gehören auch Kandidaten, die an mancher Stelle nicht weiterwissen und von den Prüfern ein wenig angeleitet werden müssen. Man kann das Werk als reine Erkenntnisquelle nutzen und die Gespräche einfach durchlesen. Man kann aber ebenso die Antworten auf die Fragen abdecken und sich damit ein wenig selbst vorab prüfen, wie man denn selbst in der konkreten Situation geantwortet oder reagiert hätte.

Wer sich das Werk – wie ich – am Stück zu Gemüte führt, um insbesondere dem Prüfer und seiner Fragetechnik auf den Zahn zu fühlen, wird rasch merken, dass viele wichtige Elemente abgebildet sind, die man sich als Prüfling natürlich auch wünscht: sinnvolle Heranleitung bei Blockaden, positive Bestärkung, generell die Schaffung eines angenehmen Prüfungsklimas. Gelingt das, können selbst Kandidaten mit Noten unterhalb des Prädikatsbereichs zu ungeahnten Höhenflügen ansetzen und sollten dann nur das Glück haben, nicht an der Vornote orientierte Prüfer abzubekommen. Einige Gesprächsteile wirken aber dennoch gekünstelt, da die Erfahrung zeigt, dass die Antworten der Prüflinge selten so druckreif sind wie sie hier dargestellt sind. Das schadet aber nicht, da das Buch ja vor allem Anregung sein will.

Den jeweiligen Fällen ist zu Beginn ein Infokasten vorangestellt, in dem die Schwerpunkte des Prüfungsgesprächs abgedruckt sind, sowohl materiell-rechtlich als auch prozessual. Am Ende finden sich sinnvolle Vertiefungshinweise für die behandelten Themen, ein sehr schöner Service. Positiv herauszustellen ist zudem, dass die Fälle relativ aktuelle Fallgestaltungen abbilden und die Prüflinge sich dann mit diesen rechtlich auseinander setzen müssen, etwa einen Tarifwechsel bei einem Telekommunikationsanbieter, das verlorene Vertrauen in einen Lieferanten oder der Einsatz von Subunternehmern auf einer Baustelle. Dazu kommen natürlich Klassiker wie der Schockschaden, Erlass und Reaktion auf ein Versäumnisurteil oder ein Verkehrsunfall.

Aus meiner Sicht ist das Buch sehr lehrreich, sowohl für Prüfer als auch für Examenskandidaten zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung. Dass man so wohlsortierte Gespräche führen wird, ist zwar nicht zu erwarten, aber Dinge wie Fragetechnik, das Anknüpfen an atypische Fallgestaltungen, das Herausarbeiten von Grundlagenwissen und vor allem die prozessuale Umsetzung des Mandantenwunsches sind Dinge, die man gar nicht oft genug für eine mündliche Prüfung lesen und repetieren kann. Das Werk wirkt auch insoweit nicht belehrend, sondern unterstützend und kann deshalb guten Gewissens empfohlen werden.


Freitag, 30. Juli 2021

Rezension: Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Lackmann / Wittschier, Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht, 6. Auflage, Vahlen 2021

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl

Das Zwangsvollstreckungsrecht gehört zur forensischen Praxis von Beginn an dazu und schon im Referendariat wird man zwangsläufig ab dem ersten Tag zur Auseinandersetzung mit der Materie gezwungen: immerhin ist (üblicherweise) Ziffer 3 des Tenors des Erkenntnisurteils dem Ausspruch über die (vorläufige) Vollstreckbarkeit vorbehalten. Werden dann später Klausuren des Examens korrigiert, fallen Auslassungen und Denkfehler dort schnell auf. Dann ist der Stempel „nur bedingt praxistauglich“ bedrohlich nahe. Noch schlimmer ist es mit Klausuren, die als Einstieg das Zwangsvollstreckungsrecht aufweisen, über das man dann in die materiell-rechtliche Prüfungen vorzudringen hat. Hier bestehen teilweise unnötige Blockaden im Kopf der Prüflinge, die es frühzeitig zu vermeiden oder abzubauen gilt. Gerade hierfür ist das vorliegende Hybridwerk von Lackmann / Wittschier hervorragend geeignet, vereint es doch auf überschaubarem Raum eine (kleine) Einführung in die Essentialia des klausurrelevanten Zwangsvollstreckungsrechts und zugleich die konkrete Umsetzung in Klausuren zur Thematik. Dass die beiden Autoren ehemalige Arbeitsgemeinschaftsleiter für Referendare sind, verwundert dabei wenig. Denn nur, wenn man sich mit der didaktischen Aufbereitung der mitunter doch sperrigen prozessualen Materie befasst hat, kann man an den Punkten ansetzen, die das Verständnis der Referendarinnen und Referendare erschwert.

Das Werk ist zunächst optisch gut aufgemacht, wenngleich sich im visuellen Bereich noch Luft nach oben ergibt (insbesondere wenn man es mit dem Werk von Duchstein, Besprechung hier, vergleicht). Der Fließtext ist gut unterteilt, Schlagworte sind mit Fettdruck hervorgehoben, es gibt echte und ausführliche Fußnoten, Aufzählungen und Tenorierungsvorschläge. Die Klausurvorschläge sind übersichtlich gestaltet, wenngleich mir eine einleitende skizzierte Lösungsübersicht fehlt, sodass man immer auf den Volltext der Lösung angewiesen ist.

Nach einer kurzen Einleitung beginnt die Darstellung mit der Vollstreckungserinnerung. Sodann folgen die Vollstreckungsgegenklage, die Drittwiderspruchsklage und direkt die einstweilige Verfügung. Weitere Kapitel behandeln die Einziehungsklage und das Klauselverfahren. Anschließend werden auf fast 50 Seiten Standardprobleme des zivilrechtlichen Assessorexamens vorgestellt, alphabetisch sortiert und mit jeweils wenigen Seiten Umfang, sodass man sich in einem Parforceritt zum einen über die relevanten Themen einen Überblick verschaffen kann, aber auch rasch die eigenen Schwachstellen entdecken wird, sodass eine Nachlese gezielt durchgeführt werden kann.

Näher angesehen habe ich mir das Kapitel zu § 767 ZPO. Hier werden zunächst die möglichen Anwendungsbereiche vorgestellt, z.B. auch bei Einwendungen gegen einen Prozessvergleich, und die durch den BGH festgelegten Zulässigkeitsvoraussetzungen skizziert, u.a. die Existenz eines wirksamen Titels, was zwangsläufig die Abgrenzung zu Rechtsbehelfen gegen die Wirksamkeit des Titels mit sich bringt. Zudem wird die analoge Anwendung des § 767 ZPO erläutert (Titelgegenklage) und die Tendenz der Rechtsprechung benannt, dass entgegen der gerade geschilderten Abgrenzung zu den Rechtsbehelfen nach §§ 732, 768 ZPO die Statthaftigkeit der Titelgegenklage auch zur Geltendmachung der Unwirksamkeit aus formalen Gründen bejaht wird. In der Klausur muss natürlich dogmatisch genau gearbeitet werden, aber als Ausblick auf die spätere Praxis sind Hinweise wie dieser Gold wert. Vor den Klausurbeispielen werden stets Vorschläge für Tenor und Nebenentscheidungen angeboten, sodass man nach der Lektüre des Theorieteils eine Vorstellung davon bekommt, was eigentlich als Ergebnis einer Klausur verlangt werden könnte. Denn nichts ist peinlicher, als in der mündlichen Assessorprüfung an praktischen Anforderungen zu scheitern wie bspw. der Formulierung des Tenors, eines Vergleichs oder eines Beweisantrags, was man ja in den zwei Jahren Ausbildungszeit erlernt haben sollte.

Passend zum Thema möchte ich noch, was die praktische Anwendung angeht, auf § 9 (Die einstweilige Verfügung) hinweisen: Dort wird das Urteil im Verfügungsverfahren mit Tenorierung vor und nach Widerspruch plastisch erläutert (Rn. 93 / Rn. 98) und insbesondere, wenngleich knapp, erklärt, dass es keines Ausspruchs zur Vollstreckbarkeit bedarf, da Entscheidungen des einstweiligen Rechtsschutzes aus der Natur der Sache vorläufig vollstreckbar sind, eine Sicherheitsleistung aber angeordnet werden darf und dann auch eine deklaratorische Vollstreckbarkeitsentscheidung in den Tenor gehört. Eine solche Frage würde ich mit Sicherheit in einer mündlichen Prüfung stellen und auch in der Klausur ist das entsprechende Wissen ein Garant für das Wohlwollen des Korrektors.

Das Klausurenbuch sollte nicht als einziges Werk, sondern in Kombination mit dem zugehörigen Lehrbuch bearbeitet werden, um bei Detailfragen nicht sofort in einem Kommentar blättern zu müssen. Inhaltlich und vom Umfang her ist das Werk ein tolles Hilfsmittel für das Referendariat und bietet für das ungeliebte Zwangsvollstreckungsrecht eine sichere Wissens- und Anwendungsbasis.

Mittwoch, 16. Juni 2021

Rezension: ZPO

Saenger, ZPO, 9. Auflage, Nomos 2021

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl

Der Kommentar von Saenger zum Zivilprozessrecht erscheint in steter Regelmäßigkeit etwa alle drei Jahre und vereint inzwischen als Kompaktwerk nicht nur die ZPO, sondern auch das FamFG, das GVG und europäisches Verfahrensrecht. Fast 3500 Seiten inklusive Verzeichnissen harren der Lektüre und bieten eine gesunde Mischung aus praktisch orientierter, zugleich übersichtlich gehaltener und mit an geeigneter Stelle vertiefter Darstellung des Prozessrechts, sodass die Anwendung bereits ab der juristischen Ausbildung möglich und Gewinn bringend ist. Der Fokus liegt, so auch das Vorwort, auf der „sachgerechten Rechtsanwendung“.

Das Autorenteam ist im Vergleich zur Vorauflage gleich geblieben und versammelt Richter, Professoren und Anwälte. Der Kommentar ist inhaltlich abgestimmt auf den Parallelband „Prozessformularbuch zur ZPO“, sodass die im Kommentar schon angebotene hohe Anzahl von Mustern oder Formulierungen für Anträge oder Tenorierungen durch das Parallelwerk gut ergänzt wird.

Erfreulich ist die Ausrichtung des Kommentars auch auf neue Rechtsentwicklungen. Dies ist bereits in der Einführung erkennbar, wo ab Rn. 35 der elektronische Rechtsverkehr dem Grunde und dem aktuellen Rechtsstand nach beschrieben und auch auf die Covid-Problematik für den Prozess eingegangen wird. Für die Folgeauflage würde ich mir bei § 128a ZPO eine ausführlichere Kommentierung zu den Möglichkeiten der Videoverhandlung wünschen, gerade was die verschiedenen Durchführungsmöglichkeiten angeht (Richterzimmer vs. Sitzungssaal; keine / eine / beide Parteien anwesend etc.) und welche Anregungen bzw. Formulierungen es geben könnte, die Videoverhandlung bei den Parteien zu fördern.

Die oben schon genannte „sachgerechte Rechtsanwendung“ kann man bei stichprobenartiger Nachschau in zahlreichen Normen bzw. Kommentierungen nachvollziehen. Dies äußert sich z.B. darin, dass Rechtsfragen nicht singulär aufgegriffen werden, sondern schon zu Beginn notwendige Querverweise gesetzt sind. In § 239 ZPO wird gleich in Rn. 1 auf § 246 ZPO hingewiesen, sodass gerade Berufsanfänger beim Tod einer Partei, die anwaltlich vertreten war, sofort eine praktikable Lösung für das Verfahren finden. Schön wäre noch ein klarerer Hinweis auf eine Rubrumsberichtigung gewesen, dies wird in § 246 Rn. 1 nur angedeutet. Ebenfalls schön zu lesen sind die variantenreichen Darstellungen zur Klagehäufung in § 260 ZPO, wo eine gelungene Mischung zwischen konkreten Fallgestaltungen und prozessualer Würdigung gefunden wurde. Auf diese Weise können auch schon Referendare ohne gedankliche Hürden in die Bearbeitung entsprechender Sachverhalte einsteigen und eine angemessene Lösung in Urteilsform gießen (dazu Rn. 37 f.).

Daneben bietet das Werk aber auch ganz klassische Kommentierungen, die sich aus der Theorie des Rechtskonstrukts in die prozessualen Details vorarbeiten. Dies ist bspw. zu sehen bei den Erläuterungen zur Rechtskraft in § 322 ZPO, wo zunächst Theorien vorgestellt und bewertet werden, danach aber gleich ganz klar auf die Praxisrelevanz abgestellt wird (Präjudizialität, Rn. 13).

Ein weiterer Vorteil des Handkommentars ist es, dass man einzelne Verfahrensstadien auch einmal wie ein Lehrbuch en bloque lesen kann, um so ein Gesamtverständnis herzustellen. Hierzu würde ich z.B. die Ausführungen zum Mahnbescheid und zum Vollstreckungsbescheid empfehlen, die oft wie ein lästiges Präfix am Anfang des Erkenntnisverfahrens zu stehen scheinen, aber eigentlich viele nützliche und weichenstellende Aspekte beinhalten. Die Kommentierung zu diesem Verfahrensabschnitt ist sehr lehrreich und bietet zudem Seitenblicke auf zahlreiche Sonderfragen (§ 688 ZPO, Rn. 15 ff.: Schicksal des Verfahrens nach fehlgeschlagener Zustellung; § 690, Rn. 43: PKH im Mahnverfahren; § 697 ZPO, Rn. 15 ff.: verspätete Anspruchsbegründung; etc.).

Die Kommentierung des FamFG ist natürlich kompakt ausgefallen und beinhaltet nur Grundlagen des familiengerichtlichen Verfahrens, nicht aber die Normen für die sonstige freiwillige Gerichtsbarkeit. Gleiches gilt für das GVG, wo wesentliche Themen bearbeitet werden. Eine Detailsuche ist für diese Bereiche anhand der vertiefenden Hinweise aber stets möglich.

Ich erachte den Saenger nach wie vor für ein hervorragendes Einstiegswerk in die ZPO, sowohl für Berufsanfänger wie auch für Referendare. Die Erläuterungen der Autoren sind hilfreich, prägnant und sorgen für rasche Erkenntnisse bezüglich der wesentlichen Grundlagen, sodass man nur noch für Spezialfragen umfangreichere Kommentarwerke benötigt.

Donnerstag, 20. Mai 2021

Rezension: Strafprozessrecht

Walter, Strafprozessrecht, 1. Auflage, utb / Mohr Siebeck 2020

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl

Das Strafprozessrecht auf etwas mehr als 250 Seiten zusammenzufassen, ist schon ein durchaus ambitioniertes Unterfangen, wenngleich möglich, was sich an einigen Werken für die Referendarausbildung nachzeichnen lässt. Dass sich das Buch auf dem Titel an Studenten und „angehende Praktiker“ wendet, verwundert zunächst. Denn was soll ein Berufseinsteiger mit einem studentischen Lehrbuch anfangen? Das Vorwort gibt dann Aufschluss: gemeint sind Referendare, die sich vor ihrer Strafstation oder zu deren Beginn mit den Grundlagen des Strafprozessrechts auseinandersetzen können sollen. Dieser Ansatz ist lobenswert, denn gerade bei der Korrektur von Klausuren des ersten Staatsexamens wird bei den Antworten zur strafprozessualen Zusatzfrage oft sehr deutlich, dass es sich nur um angelesenes Buchwissen handelt, das keinen Konnex zur Praxis hat. Insofern können die seitens des Autors angekündigten Ausflüge in die Rechtswirklichkeit dem Verständnis der Leser nur förderlich sein. Dass diese noch viel stärker ausbaubar wären, mag der Folgeauflage anheimgestellt werden.

Die Gestaltung ist vertretbar, nur ein wenig langweilig. Der Fließtext ist dank echter Fußnoten gut lesbar, es finden sich auch vereinzelt Schaubilder, Fälle sowie mit einem Balken hervorgehobene Definitionen oder Aufzählungen. Aber verglichen mit der optischen Opulenz anderer studentischer Lehrmittel besteht da durchaus noch Luft nach oben, gerade wenn es darum geht, die Prozesswirklichkeit stärker in den Bezug zu nehmen: Anträge, Urteile, Beschlüsse, Schriftsätze, Anklageschriften, all das könnte man nutzen, um das „law in action“ erlebbar zu machen.

Die inhaltliche Aufteilung des Werks ist klassisch und bietet nach Einführung, Rechtsquellen und Verfahrensbeteiligten die drei Verfahrensstadien, Rechtsmittel, besondere Verfahrensarten, Vollstreckung und Entschädigungsverfahren. Über die Gewichtung einzelner Kapitel könnte man mglw. im Einzelnen streiten, aber für Studenten muss eben ein Gesamtüberblick geschaffen werden, selbst wenn die Rechtspraxis einige Teile des Verfahrens eher selten intensiver Bedeutung zuführt. Erfreulich ist, dass Walter seine Meinung in die Darstellung einfließen lässt und an geeigneter Stelle, selbst schon in der Einführung, seine rechtspolitische Einschätzung bzw. Kritik kundtut, sodass die Einordnung bestimmter Passagen leichter fällt oder auch neue Aspekte erwogen werden können („Dem Opfer eine Stimme geben“, S. 4-6: Kann der Wunsch nach Aussöhnung das staatliche Strafinteresse überwiegen? Muss das Geschehene wirklich im Prozess aufgearbeitet werden?).

Die Materie ist mitunter trocken, aber bei der Lektüre kommt den Lesenden unweigerlich zugute, dass Walter einfach gut schreiben kann (gut reden kann er auch, aber als Hörbuch gibt es das Werk ja noch nicht; zudem wäre es nach den eigenen Maßstäben des Autors zunächst eine „Schreibe“ und noch keine „Rede“). So werden auch in kurzen Unterkapiteln durch gezielte Nebensätze und offen gelassene Andeutungen kritische Momente platziert, die zu einer Reflektion führen (können), was schon per se die angehenden Juristen zu einer tiefer gehenden Befassung mit dem eigenen Handwerkszeug veranlassen wird oder wenigstens veranlassen sollte (z.B. die Stellung der Staatsanwaltschaft, Rn. 130). Erfreulich ist auch die Einbettung der BGH-Rechtsprechung in den Fließtext, teilweise als kleiner gedruckte Absätze, teilweise einfach mitten in die Sätze, da so en passant Lernprozess und (kritischer) Praxisabgleich ermöglicht werden (z.B. zur Durchsuchung, Rn. 219 ff.). Gleiches gilt für bestimmte Formulierungen und Floskeln, die mal als nützlich, mal aber auch als gravierende Fehler detektiert werden, und so das Bewusstsein der Lesenden für die Anwendung der Materie schärfen (z.B. zur Revisionsbegründung, Rn. 618 ff.).

Auf diese Weise ist Walter tatsächlich ein lebendiges Lehrbuch zum Strafprozessrecht gelungen, nach dessen Lektüre man um vieles an Wissen, aber auch um einige Warnhinweisschilder im Kopf reicher ist, um typische Fehler fortan zu vermeiden. Dass man für den Sprung in die Praxis noch weitere Bücher und Kommentare braucht, ist klar, aber mit diesem Werk gelingt der Einstieg bestens. Von meiner Seite aus eine klare Leseempfehlung (und zwar vollständig).

Sonntag, 21. März 2021

Rezension: Examen ohne Repetitorium

Armbruster / Deppner / Feihle / Germershausen / Lehnert / Röhner / Wapler, Examen ohne Repetitorium, 5. Auflage, Nomos 2021

Von Wirtschaftsjurist Christian Paul Starke, LL.M., Bad Berleburg

Die beiden juristischen Staatsexamina zählen wohl zu den anspruchsvollsten Prüfungen, die das deutsche Ausbildungswesen zu bieten hat. Dies schlägt sich insbesondere in einem – im Vergleich zu anderen Fächern – sehr schlechten Notenschnitt sowie einer hohen Durchfallquote von über 25% nieder. Verbunden mit dem Umstand, dass es an den allermeisten Universitäten bis heute keinen in den Staatsexamens-Studiengang integrierten Bachelor-Abschluss gibt, führt dies bei vielen Studierenden zu der nicht unbegründeten Angst, mit Mitte oder gar Ende Zwanzig letztlich mit nicht mehr als dem Abitur und bestenfalls noch einem Führerschein dazustehen. Aber auch wer die Examina besteht, sieht sich beim Einstieg in den Arbeitsmarkt einer starken Fixierung auf die Examensnoten gegenüber, die einen enormen Notendruck erzeugt, welcher absolut konträr zu der eher zurückhaltenden Vergabe guter Noten durch die Prüfer steht. Diesen Umständen ist es wohl geschuldet, dass bis heute viele Studierenden insbesondere vor dem ersten Examen zu einem privaten Repetitor gehen, der sich seine Dienste regelmäßig mit mehr als 150 € pro Monat – für den Jahreskurs also letztlich mindestens 1.800 € – bezahlen lässt. Diesem Trend entgegen stellt sich seit einiger Zeit eine wachsende Bewegung, die sich außerhalb dieses kommerziellen Repetitorien-Systems auf das Examen vorbereitet und in den letzten Jahren zunehmend Unterstützung durch die Universitäten erfährt, die ihr Angebot an eigenen Vorbereitungskursen immer weiter ausbauen. Zu dieser Bewegung gehören auch die Autoren des vorliegenden Werkes sowie die in ihm zu Wort kommenden Personen, die sich allesamt ohne ein kommerzielles Repetitorium auf ihr – letztlich erfolgreiches – Examen vorbereitet haben und mit dem Werk anderen Mut machen wollen, es ihnen gleichzutun.

Das Werk umfasst insgesamt rund 230 Seiten, in denen allerdings vom Vorwort bis zu den Lernplänen alles mit enthalten ist. Auf den Haupttext selbst sowie die Interviews entfallen davon ca. 150 Seiten, auf die sechs vorgestellten Lernpläne nochmal ca. 50 Seiten. Bei der optischen Gestaltung fällt im direkten Vergleich mit dem – an dieser Stelle vor Kurzem ebenfalls besprochenen – Werk von ter Haar/Lutz/Wiedenfels (auch aus dem Hause Nomos) zunächst auf, dass ein Sachverzeichnis fehlt. Zudem sticht ins Auge, dass in dem vorliegenden Werk auf jeglichen Fettdruck, andere optische Hervorhebungen wie Grafiken oder farbige Kästchen, etwaige Selbsttests oder Checklisten aber auch Zusammenfassungen verzichtet wurde. Vielmehr beschränken sich die Autoren zumindest im Hauptteil auf reinen Text.

Das Werk untergliedert sich in sechs Teile: Im ersten Teil erfolgt eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Für und Wider einer Examensvorbereitung ohne kommerzielles Repetitorium. Im zweiten Teil wird dann das Instrument der Lerngruppe im Detail behandelt, bevor im dritten Teil der zeitlich wohl größte Teil der Examensvorbereitung – das eigenständige Lernen – besprochen wird. Im vierten Teil kommen dann in zwei- bis dreiseitigen Interviews 16 Personen zu Wort, die vor nicht allzu langer Zeit ihr Examen ohne ein kommerzielles Repetitorium erfolgreich abgelegt haben und von ihren entsprechenden Erfahrungen berichten. Den fünften Teil des Werkes stellt ein Überblick über die Best-Practices der Universitäten im Bereich der Angebote zur Examensvorbereitung dar. Im sechsten und letzten Teil werden dann sechs Muster-Lernpläne mit verschiedenen Vorgehensweisen aus mehreren Bundesländern als Blaupausen für den eigenen AG-Lernplan präsentiert, an denen man sich bei dessen Erstellung orientieren kann.

Der erste Teil beginnt mit einem historischen Abriss über die Entstehung des Staatsexamens und verfolgt ganz wesentlich das Ziel, dem Leser klarzumachen, dass ein gewisses Gefühl der Überforderung – bis hin zu akuter Prüfungsangst – im System der Staatsprüfung angelegt und keinesfalls ein Ausdruck eigener Unzulänglichkeit, sondern vielmehr ein Problem der immer weiter zunehmenden Stofffülle und intransparenter Prüfungsverfahren ist. In diesem – an vielen Stellen bildungspolitischen – Abschnitt gelingt es den Autoren gut, ihr zentrales Anliegen zum Ausdruck zu bringen: Definiert euch nicht über die Examensnote, denn diese ist immer auch ein gutes Stück Glück und sagt wenig darüber aus, ob ihr gute Juristen – geschweige denn Menschen – seid! An diesen ersten, psychologisch sehr wertvollen Abschnitt schließt sich ein ausführlicher Überblick über die Möglichkeiten der Examensvorbereitung an: Kommerzielles Repetitorium, universitäres Repetitorium, Lerngruppe oder alleine – oder eine Mischung aus mehreren – grds. maximal zwei – der vorgenannten Typen. Im dritten und letzten Abschnitt dieses Teils gehen die Autoren dann im Rahmen einer Abwägung nochmals einzeln auf die wohl verbreitetsten Argumente und Mythen ein, die für eine Examensvorbereitung mittels eines kommerziellen Reps angeführt werden – und widerlegen diese als Scheinwahrheiten.

Im zweiten Teil wird dann die Lerngruppe als ein zentrales Werkzeug der Ex-o-Rep – der Examensvorbereitung ohne kommerzielles Repetitorium – behandelt. Deren Ablauf wird von der Wiege bis zur Bahre – also von der Suche nach den richtigen Mitstreitern bis hin zur Auflösung der AG – dargestellt. Hier finden sich die üblichen Tipps und Hinweise, allerdings auch immer wieder interessante Sonderfragen, wie z.B. die nach den Vor- und Nachteilen einer Lerngruppe mit Freunden zusammen.

Der dritte Teil widmet sich dann ausführlich dem eigenständigen Lernen – sei es zu Hause oder in der Bibliothek. Auch hier finden sich zunächst die klassischen Tipps zu Lernmethodik, Arbeitsmaterial, -ort und -zeit. In einem großen Abschnitt am Ende dieses Teils wird aber auch wieder die psychologische Komponente der Examensvorbereitung in den Fokus gestellt: Wie finde und behalte ich die notwendige Motivation für ein solches Langzeitprojekt? Wie gehe ich mit Prüfungsangst um? Und: Wie kann ich meine Erfolgsaussichten mit dem richtigen Mindset verbessern?

Der vierte Teil ist dann das Herzstück des Buches, weil er es ganz wesentlich von vergleichbaren Werken abhebt: Hier kommen in kurzen, meist zwei- bis dreiseitigen Interviews Examenskandidatinnen und -kandidaten der letzten Jahre zu Wort, die von ihren Erfahrungen mit einer Vorbereitung ohne kommerzielles Repetitorium berichten. Dabei geht es im Kern um die Fragen: Warum hast du dich dafür entschieden, auf ein kommerzielles Repetitorium zu verzichten? Wie hast du dich konkret vorbereitet? Was waren aus deiner Sicht die Stärken und was die Schwächen dieses Vorgehens und vor allem: würdest du rückblickend etwas anders machen und wenn ja, was? Diese Erfahrungsberichte sind es, die nicht nur aufzeigen, wie gut es auch ohne teures kommerzielles Repetitorium gehen kann, sondern auch Mut machen, nach dem individuell richtigen Weg zu suchen und sich zu trauen, ihn zu beschreiten. Denn auch wenn alle Interviewpartner nicht im kommerziellen Rep waren, so unterscheiden sie sich doch alle in dem von ihnen stattdessen eingeschlagenen Weg und vor allem in dessen konkreter Ausgestaltung.

Im fünften Teil stellen die Autoren dann die verschiedenen universitären Angebote zur Unterstützung bei der Examensvorbereitung vor. Diese reichen vom klassischen Klausurenkurs bis hin zu Probeexamina und Simulationen der mündlichen Prüfung. Nach einem allgemeinen Überblick über die möglichen Hilfestellungen für die Studierenden folgt dann eine 3,5-seitige Liste mit den Angeboten der einzelnen Universitäten. Diese hat vor allem den Vorteil, dass sie den bereits an der jeweiligen Universität eingeschriebenen Studierenden zeigt, welche Angebote es bei ihnen alle gibt, wo sie also im Zweifelsfalle noch einmal nachfragen müssen. Zudem kann sie – wenn das Buch früh genug zu Rate gezogen wird – einen Anhaltspunkt dafür bieten, über einen Wechsel der Universität nachzudenken.

Den sechsten und letzten Teil bilden die Muster-Lernpläne. Hier stehen gleich sechs zur Auswahl: Ein klassischer Lernplan mit konkreten Vorgaben für jede Stunde inklusive der dazugehörigen Literatur, eine Kombination aus Lerngruppen- und Selbstlernplan, ein Lernplan mit einer vorgezogenen Schwerpunktphase zur Erarbeitung typischer Klausurprobleme, das sog. „Lernen in Potenzen“ zur optimalen Wiederholung des Stoffes, ein Lernplan für Kandidatinnen und Kandidaten, die ein Rechtsgebiet abgeschichtet haben sowie zuletzt noch ein sehr grob gehaltener Lernplan, der stark auf Flexibilität setzt. Diese Lernpläne geben eine gute Übersicht darüber, wie der Stoff letztlich konkret eingeteilt werden kann. Hierbei fallen aber zwei Punkte negativ auf: Zum einen stammt keiner der Musterpläne aus einem der beiden größten Bundesländer NRW und Bayern. Und zum anderen sind alle Lernpläne an Lerngruppen ausgerichtet, für den Alleinlerner, der für jeden Tag eine konkrete Vorgabe bräuchte, also in der vorliegenden Form ungeeignet. Allerdings bieten sie diesem zumindest inhaltlich eine Orientierung, welcher Stoff in seinem eigenen Lernplan unbedingt enthalten sein sollte.

Insgesamt hinterlässt das Buch so einen in der Tendenz positiven Eindruck, ohne aber vollends überzeugen zu können. Viele der enthaltenen Tipps für die Examensvorbereitung kann man so – oder sogar ausführlicher – auch in vergleichbaren Werken finden. Was das Werk hier wirklich aus der Masse herausstechen lässt, ist der Fokus auf die psychologische Seite des Examens: Durch die Darstellung der Schwächen des juristischen Prüfungssystems und die Interviews mit den erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten wird dem Leser ein gutes Gefühl dabei vermittelt, selbstbewusst seinen eigenen Weg bei der Examensvorbereitung zu gehen und sich auch von etwaigen Rückschlägen nicht vorschnell entmutigen zu lassen. Somit sei das Werk vor allem all denjenigen Studierenden empfohlen, die noch unsicher sind, ob sie eine Examensvorbereitung ohne die vermeintliche Sicherheit eines kommerziellen Repetitoriums wirklich wagen sollen oder die während ihrer eigenständigen Examensvorbereitung an dem von ihnen eingeschlagenen Weg zweifeln. Wer sich hingegen seiner Sache bereits sicher ist, wird möglichweise aus anderen Werken mehr konkrete Tipps für die Ausgestaltung seiner eigenen Examensvorbereitung mitnehmen können. Aber auch er wird zumindest in den Interviews noch den einen oder anderen Tipp erhalten können, den er so nirgendwo sonst zu lesen bekommt.

Mittwoch, 24. Februar 2021

Rezension: Prädikatsexamen

ter Haar / Lutz / Wiedenfels, Prädikatsexamen, 5. Auflage, Nomos 2021

Von Wirtschaftsjurist Christian Paul Starke, LL.M., Bad Berleburg

Das erste und zweite Staatsexamen zählen – nicht ohne Grund – zu den anspruchsvollsten Prüfungen, die es in der deutschen Ausbildungslandschaft gibt. Umso mehr stellt das „Prädikat“ – also 9 Punkte und mehr – in diesen Prüfungen den Heiligen Gral der juristischen Ausbildung dar, um dessen Erreichen sich nicht nur viele Legenden und Mythen ranken, sondern sich auch ein ganzes Geschäftsfeld – die kommerziellen Repetitorien – gebildet hat, das sich aus der Angst vor dem Nichtbestehen ebenso speist wie aus dem Wunsch nach einem Prädikatsexamen. An diesem Befund hat sich bis heute nicht viel verändert, auch wenn das Prädikat mittlerweile – wohl auch aufgrund der seit Jahren sinkenden Absolventenzahl – nicht mehr als formelle Voraussetzungen für viele juristische Berufe gilt. Umso mehr lohnt es sich, den Blick auf die zahlreichen Ratgeber zu richten, die es sowohl in der analogen als auch der digitalen Landschaft zu finden gibt, und die für ein verhältnismäßig geringes Entgelt eine Anleitung zu einer erfolgreiche Examensvorbereitung ohne teures Repetitorium versprechen. Zu den alten Hasen auf diesem Gebiet zählt das vorliegende Werk von ter Haar, Lutz und Wiedenfels, dessen erste Auflage schon 2004 erschienen ist und das nunmehr bereits in der fünften Auflage vorliegt.

Das Werk umfasst insgesamt 227 Seiten, in denen allerdings vom Inhaltsverzeichnis bis zum Sachverzeichnis alles enthalten ist. Auf den Haupttext entfallen davon ca. 155 Seiten, die abschließende Zusammenfassung nicht mitgerechnet. Auffallend an der optischen Gestaltung des Werkes ist vor allem die extrem sparsame Verwendung von Fettdruck; wichtige Stichworte werden hier kaum schnell auffindbar hervorgehoben. Dafür gibt es allerdings immer wieder „Merkkästchen“, in denen wichtige Aussagen noch einmal kurz und prägnant zusammengefasst und durch die Einrahmung auch optisch herausgestellt werden. Ebenfalls sehr positiv zu bewerten sind die zahlreichen Grafiken, Selbsttests und Checklisten, die immer wieder genutzt werden, um den Leser zu einer aktiveren Auseinandersetzung mit dem Gelesenen zu bringen und damit eine der Kernaussagen des Buches unterstreichen: Lies nicht nur, sondern lies aktiv!

Der Aufbau des Buches ist im Wesentlichen dreiteilig: Im ersten Kapitel wird die Examensvorbereitung als Großprojekt für den „Unternehmer Jurastudent“ aufbereitet und analysiert, im zweiten Kapitel widmen sich die Autoren dann ganz der von ihnen präferierten und empfohlenen Methode zur Examensvorbereitung, der privaten Examens-AG, bevor sie ihm dritten Kapitel – unabhängig von dem für die Examensvorbereitung konkret gewählten Organisationsrahmen – auf die einzelnen Lern- und Wiederholungsmethoden eingehen. Den vierten Teil bildet dann eine kurze Zusammenfassung der ersten drei Kapitel. Daran anschließend finden sich im Anhang noch jeweils ein Muster-AG-Plan für das erste und das zweite Examen sowie eine umfangreiche Liste mit Literaturempfehlungen und verschiedene Checklisten für das Projekt Examensvorbereitung.

Das erste Kapitel beginnt mit einer Einleitung in die Arbeit mit dem Buch und gibt einen kurzen Überblick über das Kommende. Daran anschließend wird der Nutzer dazu angehalten, sich über sein konkretes Ziel (Note!) und die äußeren Parameter der Examensvorbereitung Gedanken zu machen: Wann soll das schriftliche Examen stattfinden und wie viel Vorlaufzeit benötige ich bis dahin? Wie lege ich den universitären Schwerpunkt und den staatlichen Teil umeinander? Welche Möglichkeiten der Examensvorbereitung gibt es und welche davon ist die Richtige für mich? Für Letzteres enthält das Buch zudem einen kleinen Selbsttext, anhand dessen man den eigenen Lerntyp bestimmen kann. Den Abschluss des ersten Kapitels bildet dann eine ausführliche Darstellung insbesondere der Vorteile einer privaten Examens-AG, aus der sich bereits ersehen lässt, wohin die Reise im nächsten Kapitel geht und welche Methode die Autoren für die Examensvorbereitung am geeignetsten halten.

Das zweite Kapitel widmet sich dann ganz der privaten Examens-AG, beginnend bei ihrer Gründung bis hin zum Abschluss des Examens – und damit auch der AG – durch die mündliche Prüfung. Den Anfang macht dabei die Wahl des richtigen AG-Typs – stofferarbeitend oder falllösend –, gefolgt von den formalen Strukturen wie einem verbindlichen AG-Vertrag, dem Erstellen des Lernplans sowie Hinweise zu der richtigen Vor- und Nachbereitung und der Durchführung der einzelnen Stunden. Hier finden sich zahlreiche wichtige und gute Hinweise, wie die Examens-AG gestaltet werden kann und sollte, um den maximalen Nutzen für alle Teilnehmer zu erzielen und Frust zu vermeiden. Für Letzteres gibt es im Anschluss daran auch noch einen gesonderten Abschnitt, in dem die potentiell auftretenden Probleme vorweggenommen und Lösungen für diese aufgezeigt werden. Am Ende des Kapitels finden sich zudem noch Hinweise, wie die AG modifiziert werden kann, um sie bereits während des Grundstudiums, zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung oder parallel zum Referendariat zwecks Vorbereitung auf das zweite Examen gewinnbringend einzusetzen. Insbesondere mit Blick auf die Vorbereitung der mündlichen Prüfung werden dabei auch ganz konkrete Hinweise gegeben, auf welche Schwerpunkte man sich in den einzelnen Fachgebieten konzentrieren sollte und wo erfahrungsgemäß das Hauptinteresse der Prüfer liegt.

Das dritte Kapitel richtet sich dann wieder an alle Studierenden, unabhängig davon, für welche Art der Examensvorbereitung sie sich entschieden haben – also auch an diejenigen, die ein kommerzielles Repetitorium besuchen oder den Weg als Einzelkämpfer beschreiten. Zu Beginn erläutern die Autoren hier kurz abstrakt die Funktionsweisen von Gehirn und Gedächtnis und leiten daraus drei Lernphasen ab: Die aufnehmende Input-Phase, die anwendende Verknüpfungs-Phase und die verstehende Anwendungs-Phase. Erklärtes Ziel der Examensvorbereitung ist es dabei, in allen prüfungsrelevanten Rechtsgebieten die dritte Stufe zu erreichen. Daran anschließend befassen sie sich mit den zeitlichen und örtlichen Rahmenbedingungen für ein effektives und vor allem effizientes Lernen und geben Hinweise, wie man für sich selbst die richtigen äußeren Lernbedingungen schafft. Hierzu lässt sich auch der am Ende dieses Kapitels platzierte Abschnitte zum Thema Lernpausen zählen. Zuletzt stellen die Autoren fünf Lernmethoden – das SQ3R Active Reading, das „richtige“ Markieren, das Erstellen eigener Skripten oder Karteikarten, das Lösen von Fällen sowie die Randnummernmethode – vor und geben zudem Tipps für das Wiederholen des Stoffs. Aus diesen drei Punkten entwickeln die Autoren dann letztlich eine Roadmap zur Erstellung des optimalen, auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittenen Lern- und Wiederholungsprogramms.

Den Abschluss des Buches bilden – nach einer kompakten Zusammenfassung der vorherigen Inhalte im vierten Kapitel – die Anhänge. Hier bieten die Autoren zunächst je einen Muster-AG-Plan für das erste und das zweite Staatsexamen, ausgehend von der JAPrO in Baden-Württemberg. Dieser kann aber, nach einem Blick in die entsprechenden Vorschriften des eigenen Bundeslandes, problemlos für jedes andere Prüfungsrecht angepasst werden. Ohnehin lautet der Rat der Autoren für diesen Punkt, nicht blind einen fremden Plan abzuschreiben, sondern sich vielmehr selbst einen eigenen AG-Plan auf Grundlage der jeweils einschlägigen Regelungen zu erarbeiten, um so bereits einen ersten systematischen Überblick über den zu beherrschenden Stoff zu erhalten und dessen Endlichkeit zu erkennen. Einen Muster-Lernplan für eine Vorbereitung ohne entsprechende AG sucht man an dieser Stelle aber leider vergebens. In Anhang 3 geben die Autoren dann einen Überblick über die – ihrer Ansicht nach – empfehlenswerte Literatur zu den einzelnen Rechtsgebieten, auch jeweils wieder für das erste und das zweite Examen. Diese unterteilen sie in Must-Haves, Grundlagenwerke, Vertiefungswerke und Fallsammlungen, so dass hier für jeden Geschmack etwas dabei sein sollte. Ganz zum Schluss gibt es dann auch noch Checklisten für die Vorlaufphase der Examensvorbereitung, die eigentliche Lernphase sowie die Phase kurz vor den schriftlichen Prüfungen, damit auch gar nichts mehr schief gehen kann.

Insgesamt hinterlässt das Buch damit – trotz all seiner unbestreitbaren Stärken – leider nur einen durchwachsenen Eindruck: Wer unter dem Titel „Prädikatsexamen – Der selbstständige Weg zum erfolgreichen Examen“ einen Ratgeber mit konkreten Tipps für alle denkbaren Methoden der Examensvorbereitung erwartet, wird vermutlich enttäuscht werden. Denn auch wenn sich sowohl das erste als auch das dritte Kapitel an alle Examenskandidaten wenden, so stellt das Herzstück des Buches doch das zweite Kapitel über die Vorbereitung mittels einer privaten Examens-AG dar, für die das Herz der Autoren merklich schlägt und die diese auch offensiv bewerben. Dies zeigt sich insbesondere am Ende des Buches, wo es zwar Musterpläne für eine AG, nicht aber für eine individuelle Examensvorbereitung gibt. Daher sei das Buch vor allem all denjenigen Studierenden empfohlen, die noch vor der Frage stehen, wie sie sich auf das Examen vorbereiten sollen und die hierzu noch keine abschließende Entscheidung getroffen haben. Aber auch, wer sich eigentlich schon entschieden hat, ein kommerzielles Repetitorium zu besuchen, sollte das Geld in die Hand nehmen, um sich vielleicht doch noch vom Gegenteil überzeugen zu lassen. Denn im Vergleich zu den mit einem solchen Rep verbundenen Kosten fallen die 24 Euro für dieses Buch kaum ins Gewicht – und sparen möglicherweise viel Geld, das sich an anderer Stelle besser einsetzen lässt. Wer hingegen bereits fest entschlossen ist, den Weg zum Examen alleine zu meistern, wird mit diesem Buch leider nicht glücklich werden, denn er gehört schlicht nicht zur Zielgruppe. Zwar sind auch hier die Hinweise zur Lernmethodik im letzten Teil und die Literaturempfehlungen sehr nützlich, die entsprechenden Seiten kann man sich aber auch problemlos in der Universitätsbibliothek durchlesen. Für die konkrete Planung der Examensvorbereitung und entsprechende Muster-Lernpläne muss man sich in diesem Fall aber an anderer Stelle umsehen.