Oberthür / Chadna-Hoppe, Mobile Work, 1. Auflage, C.H. Beck 2024
Von Rechtsanwalt Dr. Marc Becker,
Leipzig
Alle
Aspekte der mobilen Arbeit sind aus dem Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken.
Nicht zuletzt die Covid19-Pandemie hat die verschiedensten Formen der
Nichtpräsenzarbeit in die Mitte der öffentlichen Wahrnehmung gedrängt. Die
rasante tatsächliche Entwicklung wurde begleitet von unzähligen rechtlichen
Fragen in der Praxis. In der Folge sind hierzu einige grundlegende
Veröffentlichungen erschienen.
Im
C.H. Beck Verlag haben nunmehr Dr.
Nathalie Oberthür und Dr. Katja Chadna-Hoppe ein Handbuch unter dem Titel „Mobile Work“
herausgegeben. Neben den beiden Herausgeberinnen haben zahlreiche
Bearbeiterinnen und Bearbeiter aus Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft an der
Veröffentlichung mitgewirkt. Das Werk ist auf dem Stand Oktober 2023.
Inhaltlich
sollen exemplarisch ein paar Punkte herausgegriffen werden:
Herausheben
möchte ich zunächst das Kapitel C. Mobile Work und Betriebsverfassung. In
diesem Kapitel werden die verschiedensten Berührungspunkte des
Betriebsverfassungsrechtes mit den Aspekten von Mobile Work beleuchtet. Dabei
wird aber nicht nur die
mitbestimmungsrechtliche Perspektive in den Blick genommen. Von großem
praktischem Wert sind insbesondere auch die Ausführungen zur mobilen
Betriebsratsarbeit. Auch wenn diese Tätigkeit nach wie vor klassisch
betriebsbezogen und in der Regel in betrieblicher Präsenz erfolgt, ergeben sich
auch immer mehr Digitalisierungstendenzen. Für die Tätigkeit im Gremium stellen
sich daher Zulässigkeits- und Durchführungsfragen. Diese werden von Prof. Dr. Jens Schubert überaus kompetent und praxisnah herausgearbeitet
und die aufgezeigten Lösungen werden Eingang in die betriebliche Praxis finden.
Wünschenswert für eine Folgeauflage wären Ausführungen zu den Fragen rund um
die Geschäftsordnung des Betriebsrates (vgl. S. 146 ff.). In dieser muss, wenn
digitale Betriebsratsarbeit beabsichtigt ist, zwingend die Möglichkeit hierzu
vorgesehen werden. In Praxis schließt daran z.B. die Folgefrage an, ob und ggf.
wie die digitale Betriebsratsarbeit durch Ausschüsse des Betriebsrates erfolgen
kann. Müssen diese dies in einer eigenen Geschäftsordnung vorsehen oder muss
dies der Betriebsrat beschließen? Und kann z.B. ein Betriebsausschuss
abweichend vom Betriebsrat in einer eigenen Geschäftsordnung digitale Sitzungen
vorsehen?
Sehr
interessant sind weiter die Ausführungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit, da
insbesondere die mobile Tätigkeit an nicht deutschlandweit geltenden Feiertagen
in der Praxis zu Unwägbarkeiten führt. Hinsichtlich einer etwaigen
Unterbrechung der Ruhezeit bei mobiler Arbeit wird im Buch für eine Art
Bagatellgrenze für bis zu zehnminütige Unterbrechungen der Ruhezeit plädiert
(Rn. 640 ff.). Offen bleibt aber, ob damit eine einmalige Unterbrechung von bis
zu zehn Minuten als akzeptabel angesehen wird oder ob während einer Ruhezeit
auch mehrere Unterbrechungen in Summe von bis zu zehn Minuten (z.B. fünf
zweiminütige Telefonate) zulässig sein sollen. Beide Varianten dürften aufgrund
der damit verbundenen Unsicherheiten derzeit ohnehin nicht als praxistauglich
anzusehen sein. Allerdings bieten die Ausführungen eine fundierte
Diskussionsgrundlage für die Rechtsentwicklung. In formeller Hinsicht soll
erwähnt werden, dass die Sonn- und Feiertagsarbeit im Sachverzeichnis mit einem
eigenen Stichwort hinterlegt ist, was einen schnellen Zugriff auf die Thematik
ermöglicht. Dies steht exemplarisch für das auch ansonsten sehr gelungene
Sachverzeichnis.
Ein
großer Abschnitt ist schließlich den Fragen der Arbeitszeiterfassung gewidmet,
die bei mobiler Arbeit zahlreiche (rechtliche) Schwierigkeiten aufweisen kann.
Dabei wird sich umfangreich und kritisch mit der Rechtsprechung des BAG zur
Arbeitszeiterfassung auseinandergesetzt (Rn. 659 ff.) und nachfolgend
skizziert, wie Arbeitszeiterfassung bei mobiler Arbeit durchgeführt werden kann
(Rn. 668 ff.). Die Bearbeiterin plädiert hier insbesondere für die Schaffung
flexibler Handhabungen bzw. Instrumente für die Praxis. Einer Folgeauflage
bleibt es dann vorbehalten, die zu erwartende gesetzliche Neuregelung praxisnah
zu erläutern.
Ein
letzter Blick gilt noch den Kapiteln G. („Unfallversicherung bei Mobile Work“),
H. („Mobile Work im Ausland/Rechtliche Aspekte bei Mobile Work im EU-Ausland“)
und I. („Steuerrechtliche Aspekte von Mobile Work“). Diese Kapitel sind schon
deshalb hervorzuheben, da sie die primär arbeitsrechtliche Perspektive um
zentrale Fragen bei der Umsetzung mobiler Arbeit ergänzen. Erwartungsgemäß
liefern sie hilfreiche Einblicke in die jeweilige Thematik und bieten so auch
nicht entsprechend spezialisierten Anwendern eine valide Arbeitsgrundlage.
Insgesamt
liefert das Werk auf seinen über 330 Seiten einen hervorragenden Überblick über
die verschiedenen Facetten mobiler Arbeit. Die zahlreichen Praxisprobleme
werden fundiert aufgearbeitet und handhabbare Lösungsmöglichkeiten vorgestellt.
Die prägnante Darstellung ermöglicht einen schnellen Zugriff auf die
wesentlichen Fragestellungen. Die Muster bzw. Formulierungshilfen runden das
überaus positive Gesamtbild ab. So ergänzt das Werk gewinnbringend die
Literatur zu diesem Themenkreis und kann allen Kanzleien, Personalabteilungen
und Gerichten wärmstens empfohlen werden.

