Von
Ref. iur. Dr. Bastian Kiehn, Hamburg
Die Bedeutung der Anwaltsklausur im
zweiten Staatsexamen nimmt rasant zu. Mittlerweile gehört sie wohl in fast
jedem Bundesland zum festen Bestandteil der zivilrechtlichen Examensklausuren.
Allerdings birgt dieser Klausurtyp auch gewisse Schwierigkeiten: Im Gegensatz
zur Zivilgerichtsklausur gibt es kein festes „Aufbauschema“, an welchem sich
der Klausurbearbeiter orientieren kann. Dennoch muss sich der Referendar
gezielt auf diesen Klausurtyp vorbereiten. Eine Hilfestellung bietet das nun
mittlerweile bereits in der vierten Auflage erschienen Werk „Die Anwaltsklausur
Zivilrecht“.
Das Buch gliedert sich in vier
Teile. Der erste Teil widmet sich der zivilrechtlichen Anwaltsklausur, wobei
hier neben den „klassischen“ Anwaltsklausuren aus Kläger- und Beklagtensicht
auch die Anwaltsklausur im einstweiligen Rechtsschutz behandelt wird.
Komplettiert wird die Darstellung mit der Erläuterung der Anwaltsklausur aus
Sicht des Berufungsführers und des Berufungsbeklagten. Der zweite Teil widmet
sich der Anwaltsklausur aus dem Zwangsvollstreckungsrecht. Dabei werden die
Besonderheiten der jeweiligen zwangsvollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfe beleuchtet,
wie z.B. die der Erinnerung (§ 766 ZPO), der Vollstreckungsgegenklage (§ 767
ZPO) und der Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO). Der dritte Teil behandelt die
zivilrechtliche Kautelarklausur. Er enthält einen Überblick auf die
potentiellen Klausurtypen und Hinweise zu materiell-rechtlichen Besonderheiten
(z.B. des Gesellschafts- oder Erbrechts). Der vierte Teil enthält als Abschluss
Hinweise auf gängige Fehler beim Abfassen der Anwaltsklausur.
Anzumerken ist zunächst, dass es
sich bei dem Buch um eine Anleitung zum Abfassen der Anwaltsklausur handelt.
Ausführliche Erläuterungen zu materiell- oder prozessrechtlichen
Fragestellungen enthält das Werk nicht. Dies entspricht auch nicht der
Intention des Buches. Jedoch wird das Werk seiner Zielsetzung vollumfänglich
gerecht: Es enthält eine systematische Darstellung derjenigen Aspekte, welche
bei der Bearbeitung einer Anwaltsklausur zu beachten sind. Insbesondere die
Ausführungen zu den Zweckmäßigkeitserwägungen sind hierbei besonders
hervorzuheben. Für diesen Prüfungspunkt gibt es keine festen „Regeln“ oder
Prüfungspunkte. Das Skript erläutert jedoch im Rahmen der verschiedenen
Anwaltsklausurtypen potentielle Prüfungspunkte und entwickelt so ein Schema,
welches gedanklich in der Klausursituation abgerufen werden kann (vgl. dazu
u.a. S. 18 – „Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Anwaltsklausur aus
Klägersicht“). Weiterhin hervorzuheben ist auch die Darstellung zum praktischen
Teil der Anwaltsklausur. Das Werk enthält hierzu reihenweise Beispiele zum
Ausformulieren von Anträgen sowie auch Musterschriftsätze, z.B. einer
Klageschrift oder eines PKH-Antrages (vgl. S. 44 ff.).
Als Fazit bleibt festzuhalten, dass
das Werk mit seinen 164 Seiten eine gezielte Vorbereitung auf die
zivilrechtliche Anwaltsklausur im Assessorexamen ermöglicht. Jedem Referendar,
welcher sich auf diesen Klausurtyp vorbereitet und auf der Suche nach
geeigneter Literatur ist, sollte das Buch von Kaiser/Kaiser/Kaiser in die engere Auswahl zu ziehen.