Donnerstag, 4. August 2022

Rezension: Die mündliche Zivilrechtsprüfung im Assessorexamen

Thürling / Pragst, Die mündliche Zivilrechtsprüfung im Assessorexamen, 2. Auflage, C.F. Müller 2021

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl

Seit einigen Jahren werden Bücher zur mündlichen Examensprüfung immer beliebter, sei es zum Aktenvortrag oder zur weiteren mündlichen Prüfung. Dabei ist – so hoffe ich – allen Beteiligten, Verfassern und Lesenden, klar, dass es nur einen gewissen Grad der Objektivierbarkeit für die Darstellung gibt und ab dann persönliche Eindrücke und Erfahrungen prägend für das jeweilige Werk sind. Umso wichtiger ist es, wenn Autorinnen und Autoren eine gewisse Prüfungserfahrung aufweisen, da sie ihren eigenen Prüfungsstil so schon hinterfragen konnten bzw. sich aus dem Prüfungsstil ihrer Kolleginnen und Kollegen Rückschlüsse herleiten konnten, wie man eine solche Prüfung führt – oder vielleicht besser nicht führt.

Die beiden hier verantwortlichen Autoren haben insgesamt 14 Prüfungsgespräche zusammengestellt, um – bei unterstelltem Grundlagenwissen – den Typus „mündliche Prüfung“ mit Nuancen, Verästelungen, unerwarteten Wendungen und erkennbaren Leitlinien darzustellen. Das Buch widmet sich dabei weniger der Wissensvermittlung, denn dieser Problematik haben sich genug andere Werke verschrieben, sondern eher der Kombination aus Argumentation, juristischer Fragestellung, Schwierigkeitsabwägung und typischen Prüfungskonstellationen. Dazu gehören auch Kandidaten, die an mancher Stelle nicht weiterwissen und von den Prüfern ein wenig angeleitet werden müssen. Man kann das Werk als reine Erkenntnisquelle nutzen und die Gespräche einfach durchlesen. Man kann aber ebenso die Antworten auf die Fragen abdecken und sich damit ein wenig selbst vorab prüfen, wie man denn selbst in der konkreten Situation geantwortet oder reagiert hätte.

Wer sich das Werk – wie ich – am Stück zu Gemüte führt, um insbesondere dem Prüfer und seiner Fragetechnik auf den Zahn zu fühlen, wird rasch merken, dass viele wichtige Elemente abgebildet sind, die man sich als Prüfling natürlich auch wünscht: sinnvolle Heranleitung bei Blockaden, positive Bestärkung, generell die Schaffung eines angenehmen Prüfungsklimas. Gelingt das, können selbst Kandidaten mit Noten unterhalb des Prädikatsbereichs zu ungeahnten Höhenflügen ansetzen und sollten dann nur das Glück haben, nicht an der Vornote orientierte Prüfer abzubekommen. Einige Gesprächsteile wirken aber dennoch gekünstelt, da die Erfahrung zeigt, dass die Antworten der Prüflinge selten so druckreif sind wie sie hier dargestellt sind. Das schadet aber nicht, da das Buch ja vor allem Anregung sein will.

Den jeweiligen Fällen ist zu Beginn ein Infokasten vorangestellt, in dem die Schwerpunkte des Prüfungsgesprächs abgedruckt sind, sowohl materiell-rechtlich als auch prozessual. Am Ende finden sich sinnvolle Vertiefungshinweise für die behandelten Themen, ein sehr schöner Service. Positiv herauszustellen ist zudem, dass die Fälle relativ aktuelle Fallgestaltungen abbilden und die Prüflinge sich dann mit diesen rechtlich auseinander setzen müssen, etwa einen Tarifwechsel bei einem Telekommunikationsanbieter, das verlorene Vertrauen in einen Lieferanten oder der Einsatz von Subunternehmern auf einer Baustelle. Dazu kommen natürlich Klassiker wie der Schockschaden, Erlass und Reaktion auf ein Versäumnisurteil oder ein Verkehrsunfall.

Aus meiner Sicht ist das Buch sehr lehrreich, sowohl für Prüfer als auch für Examenskandidaten zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung. Dass man so wohlsortierte Gespräche führen wird, ist zwar nicht zu erwarten, aber Dinge wie Fragetechnik, das Anknüpfen an atypische Fallgestaltungen, das Herausarbeiten von Grundlagenwissen und vor allem die prozessuale Umsetzung des Mandantenwunsches sind Dinge, die man gar nicht oft genug für eine mündliche Prüfung lesen und repetieren kann. Das Werk wirkt auch insoweit nicht belehrend, sondern unterstützend und kann deshalb guten Gewissens empfohlen werden.


Rezension: Handbuch der Kfz-Schadensregulierung

Himmelreich / Halm / Staab, Handbuch der Kfz-Schadensregulierung, 5. Auflage, Luchterhand 2022

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl

Das Handbuch zur Kfz-Schadensregulierung ist ein zivilrechtlicher Klassiker im Verkehrsrecht und schon die Namen der Autorinnen und Autoren zeigen in beeindruckender Weise, dass sich in diesem Werk geballtes Wissen aus der Regulierungspraxis versammelt hat, sowohl aus Justiz und Anwaltschaft, aber auch aus dem Versicherungsbereich. Dass die Autorinnen und Autoren auch mit Bild und kurzem Werdegang vorgestellt werden, macht die Lektüre der jeweiligen Kapitel teilweise einfacher, gerade wenn ein Thema aus Geschädigtensicht und aus Sicht des Versicherers mit unterschiedlichen Nuancen und Schwerpunkten dargestellt werden kann.

Inzwischen umfasst das Werk mit Verzeichnissen knapp 2000 Druckseiten und hat zum Glück noch eine Papierstärke aufzuweisen, die ein Durchscheinen der Folgeseite zwar nicht verhindert, aber doch so vermindert, dass die fortlaufende Lektüre nicht zu sehr gestört wird.

Die Gestaltung des Handbuchs ist textlastig, aber das Werk ist gut zu lesen. Dies liegt an der zum Teil kleinteiligen Untergliederung in Randnummern und Absätze, dazu gibt es farbig hervorgehobene Exkurse, Praxistipps und Beispielsfälle und einen optisch abgesetzten Fußnotenapparat, der so auch ein wenig mehr Informationen beinhalten kann als wenn die Fundstellen in den Fließtext platziert worden wären. So können bspw. Entscheidungen kurz auf einen Nenner gebracht werden, um Besonderheiten hervorzuheben oder das Zitat zu rechtfertigen (vgl. pars pro toto Kap. 19, S. 1117). Wünschen würde ich mir allerdings den einheitlichen Fettdruck von Leitwörtern, um auch einmal im Text rasch suchen zu können, wenn es nur um ein Detailproblem geht.

Ein erstes Kapitel führt zu Rechtsbegriffen und zum Schadensmanagement ein, bevor es anschließend zu den großen Unterthemen geht: Haftung, Sachschäden und Personenschäden, jeweils mit mehreren Kapiteln, etwa zu Haftungsquoten, Haftungsprivilegien, Totalschaden, Nebenkosten oder Schmerzensgeld. Weitere Teile befassen die Leser mit Öl- und Umweltschäden, dem Versicherungsvertrag, dem Versicherungsbetrug sowie Auslandsschäden.

Wie es von einem Handbuch zu erwarten ist, liegt der Vorteil vor allem in der zusammenhängenden Lektüre der einzelnen Themenbereiche, um einen Überblick bzw. eine Einweisung in einen Bereich aus Praktikersicht zu bekommen. Ob man dann mit allen Details übereinstimmt oder in bestimmten Punkten doch eine andere Sichtweise bevorzugt, kann wie schon beschrieben von der prozessualen Position, aber auch von regionalen Besonderheiten der Rechtsprechung abhängen. Dennoch ist gerade das Grundlagenwissen und seine Einordnung aus Praktikersicht für das verkehrsrechtliche Verständnis enorm wichtig und rechtfertigt für sich gesehen schon die Auseinandersetzung mit dem Handbuch. Beispielhaft können dafür die Erläuterungen zum Anscheinsbeweis herangezogen werden (Kap. 1, S. 41 ff.), wo unter reichhaltiger Zitierung der Rechtsprechung die Problematik von Beweis und Erschütterung des Anscheins aufbereitet wird, aber auch die detailreichen Ausführungen zum Betrieb eines Kfz (Kap. 4, S. 219 ff.), innerhalb derer sowohl klassische Fallgestaltungen, aber auch atypische Situationen wie der Einsatz des Kfz als Arbeitsmaschine (S. 231) thematisiert werden.

Weitere (Unter-)Kapitel, die ich mir mit besonderem Interesse angesehen habe, beschreiben Bereiche abseits des klassischen Kollisionsunfalls. Dazu gehören Unfälle, die unter (vermeintlichem) Verstoß gegen eine Verkehrssicherungspflicht ausgelöst wurden. Hierzu erörtert das zugehörige Kapitel (S. 467 ff.) u.a. die schwierige Beweissituation für den Geschädigten, etwa bei Bäumen oder Baustellen als Schadensursache. Dazu gehören aber auch Unfälle mit nicht voll verantwortlichen Beteiligten, sodass Kapitel wie das zur Haftungsbeschränkung nach § 1664 BGB (S. 581 ff.) lesenswert sind. Dort wird die Dualität der Norm und ihre Auswirkung auf die Haftungsfindung herausgearbeitet, aber auch die Ansicht des BGH zur gestörten Gesamtschuld. Schlussendlich möchte ich auf das Unterkapitel zum Rückstufungsschaden hinweisen (Kap. 16, S. 977 ff.). Hier wird sehr gut nachvollziehbar der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung dargestellt, sodass schon bei der Geltendmachung möglicher angeblicher erlittener Schäden genau geprüft werden muss, ob eine kausale Verursachung überhaupt gegeben ist.

Die Arbeit mit dem Handbuch ist ertragreich und die Lektüre macht Spaß, da man von dem Wissen der jeweiligen Verfasser rasch profitieren und die gewonnenen Erkenntnisse in den eigenen Arbeitsprozess einfügen kann, sei es zustimmend oder in Abgrenzung zur eigenen Ansicht. Manchmal wirken die Fundstellen der einzelnen Kapitel ein wenig betagt, da könnte für die Folgeauflage eine Auffrischung gut tun. Insgesamt ist das Handbuch – wie auch in den Vorauflagen (Besprechung 3. Auflage, 2. Auflage) – sehr zu empfehlen und ein guter Ratgeber im verkehrsrechtlichen Dezernat.