Posts mit dem Label Transportrecht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Transportrecht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Mittwoch, 23. September 2015

Rezension Zivilrecht: Handbuch des Transportrechts

Knorre / Demuth / Schmid, Handbuch des Transportrechts, 2. Auflage, C.H. Beck 2015

Von RA, FA für Verkehrsrecht Sebastian Gutt, Helmstedt



Das Transportrecht stellt zweifelsfrei ein besonderes und sehr spezielles Rechtsgebiet dar. Mit dem Wissen aus dem Studium kommt hier nicht unbedingt weiter und auch erfahrene Anwälte werden sich in der Materie im Zweifel nicht immer auskennen. Mir ging es da nicht anders. Gleichwohl haben sich in meiner Praxis Fälle aus diesem Bereich gehäuft, so dass ich auf der Suche nach einem verlässlichen Helfer an meiner Seite, also einem guten Handbuch war. Hier bin ich auf das vorliegende Werk gestoßen.

Vorteil eines Handbuches ist es, dass nahezu alle Themenbereiche abgedeckt werden, und genau das habe ich gesucht, nämlich ein Handbuch für alle Fälle. Weitere Voraussetzung war, dass ich ein Werk finde, dass mir auf einfache Art und Weise das Rechtsgebiet näher bringt, ohne dass ich bereits Spezialkenntnisse in diesem Bereich vorweisen muss. Als positiv hervorzuheben ist aus meiner Sicht daher bereits an dieser Stelle, dass es allen Bearbeitern des hier besprochenen Handbuches gelingt, diesen komplexen Rechtsbereich dem Leser verständlich zu präsentieren. Ich wollte darüber hinaus auch ein Kompendium, dass von Praktikern für Praktiker gemacht wurde. Dies alles „kann“ das vorliegende Handbuch.

Inhaltlich beginnt das Handbuch damit – wie überwiegend auch üblich – die rechtlichen Grundstrukturen des Transportrechts zu erklären. Dabei werden Grundbegriffe wie Frachtführer und Spediteur erläutert, ebenso deren Haftung. Schon hier, und dies gilt dann auch für die übrigen Kapitel, hat mir sehr gut die einfache Strukturierung gefallen. Sehr übersichtlich sind sie gestaltet, die Schrift beispielsweise in angenehmer Größe. Absätze tragen ebenfalls zur guten Lesbarkeit bei. Zitate werden in den Fußnoten angegeben, was ich allgemein besser finde, als sie im Fließtext zu hinterlegen.

Nach dieser Einführung geht es weiter mit den Rechten und Pflichten aus nationalen Frachtverträgen für Straßentransporte, wo es z.B. um rechtliche Einzelheiten der Transportdurchführung und als Teil hiervon der Logistik geht. Hier werden nicht nur Grundlagen besprochen, sondern auch, wie man einen Logistikvertrag rechtskonform gestaltet. Ebenfalls – und dies ist neu in dieser Auflage hinzugekommen – wird der Sonderbereich Binnenschifffahrtsrecht besprochen, was zweifelsfrei sehr speziell ist und mit dem nicht zwangsläufig jeder in Berührung kommt.

Sehr interessant fand ich es das Kapitel zu einzelnen Schäden bei den jeweiligen Verträgen und deren Folgen, z.B. dass der Spediteur aufgrund seiner weiter gefächerten Pflichten differenzierter haftet als der Frachtführer. Die jeweiligen Haftungstatbestände werden zum Teil stichpunktartig dargestellt, verbunden mit den Rechtsfolgen bei der Verletzung. Auch hier sieht man wieder, dass den Bearbeitern der Spagat zwischen nützlicher und erforderlicher Wissensvermittlung auf der einen und tiefgreifendem Spezialwissen auf der anderen Seite hervorragend gelingt. Gleichfalls muss man hier erneut die gelungene übersichtliche Gestaltung des Handbuches lobend hervorheben.

Ein weiteres Themengebiet, das nicht unerwähnt bleiben soll, ist die Prozessführung in Fracht- und Speditionssachen. Der Name des Kapitels ist, was hier nicht negativ gemeint ist, etwas verwirrend. Tatsächlich geht es nicht nur darum, wie man einen Prozess führt, sondern der Bearbeiter setzt viel früher an und bietet indirekt einen schönen Leitfaden zur Bearbeitung des Mandats als solches. Die Ausführungen gehen also weiter.

Insgesamt hat mir dieses Handbuch inhaltlich und von der Darstellung sehr gut gefallen. Anfänger wie ich können hervorragend mit dem Werk arbeiten. Aber auch erfahrene Praktiker werden sicherlich gut auf das Werk zurückgreifen und einzelne Probleme nachschlagen können. Das Werk wird daher von mir ohne Einschränkung empfohlen.

Sonntag, 22. Dezember 2013

Rezension Zivilrecht: Transportrecht


Koller, Transportrecht, 8. Auflage, C.H. Beck 2013

Von RA Florian Decker, Saarbrücken

 
„Der Koller“ ist wohl „das“ zentrale Kommentarwerk zum Transportrecht und befasst sich mit allen zentralen, privatrechtlichen Vorschriften des nationalen Fracht-, Speditions- und Lagergeschäfts und gibt einen Überblick über das gesamte Transportrecht. Von seiner 7. Auflage war das Werk von Herber in Transportrecht 1/2011 rezensiert und als „absolut unentbehrlich“ ausgewiesen worden. Diesem Votum wird man auch bezüglich der 8. Auflage zustimmen können.

Das Werk richtet sich sowohl an Unternehmen aus dem Bereich des Transportwesens, wie natürlich auch an Anwälte, Richter und Versicherungen, die auf dem Gebiet tätig sind. Die Vorauflagen wurden hier regelmäßig in den einschlägigen Urteilen zugrunde gelegt, so dass der Einfluss des Werkes auch auf die Rechtsprechung nicht unterschätzt werden kann.

Neben den deutschen Regelungen, wie z.B. den §§ 407 bis 475h HGB befasst sich das Werk im Übrigen aber auch mit internationalen Regelungen, wie der CMR, CIM und CMNI u.a. In der vorliegenden Neuauflage wurden die Änderungen eingearbeitet, die sich aus dem Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts ergeben haben. Die Erläuterung zum Montrealer Übereinkommen von 1999 hat Koller ausgebaut und selbstverständlich hat auch die in den letzten Jahren ergangene Rechtsprechung in das Werk eingebracht.

Zu Inhalt und Aufbau ist wenig Neues zu sagen. Es handelt sich bei dem vorliegenden Kommentar um einen solchen aus der Reihe der „grauen Kommentare“ des Beck Verlages die in Juristenkreisen bestens bekannt sind. Das Werk geht nach klassischer Kommentarart vor, zitiert die jeweils besprochene Vorschrift im vollständigen Wortlaut, liefert zunächst ein Inhaltsverzeichnis und setzt sich dann nach einem allgemeinen Vorspann mit den einzelnen Tatbestandsmerkmalen der Norm auseinander. Es wird das bekannte, gut lesbare und mit vielen Fußnoten und Hervorhebungen durchsetzte Schriftbild verwendet.

Als konkretes Beispiel mag im Rahmen dieser Rezension die Kommentierung zu § 440 HGB (Pfandrecht des Frachtführers) dienen. Hier wirkt sich z.B. in den allgemeinen Darstellungen im ersten Gliederungspunkt schon das Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts aus. Dies konkret in dem Hinweis darauf, dass der § 440 HGB in der Form des Transportrechtsreformgesetzes durch die Reform des Seehandelsrechts aufgehoben und die nunmehr unter der „Hausnummer 440“ zu findende Regelung an die Stelle des alten § 441 HGB getreten ist. Sodann wird weiter zur Provenienz der Vorschrift in ihrem historischen Zusammenhang ausgeführt. Man geht auf die gemeinsamen Voraussetzungen der Begründung des Pfandrechts ein, wie z.B., dass zwischen Frachtführer und Absender zunächst einmal ein wirksamer Frachtvertrag zustande gekommen sein muss und dass das zu pfändende Gut auch tatsächlich einen Verkehrswert besitzen muss, um pfändbar zu sein. Es wird im Folgenden sodann intensiv die Unterscheidung von konnexen Forderungen und inkonnexen Forderungen erläutert, bevor sich die Kommentierung Problemkreisen wie der Übersicherung und dem Ablöserecht sowie auch den Wirkungen der Pfandrechtsausübung, also dem Schutzumfang des Pfandrechts widmet. Abgeschlossen wird die Kommentierung mit Ausführungen zur Beweislast der Beteiligten im Prozess sowie auch - für den Kautelarjuristen interessant - zur vertraglichen Abdingbarkeit des Pfandrechts. Die kurzen und prägnanten Ausführungen zu den einzelnen Punkten sind durchsetzt mit vielen Verweisen auf zugehörige Normen, auch aus anderen Gesetzen (z.B. BGB), wie auch einer Vielzahl von Literatur und Rechtsprechungsverweisen im Rahmen der Fußnoten, so dass man in der Regel schon mit den Ausführungen von Koller selbst zu einem Ergebnis der Prüfung gelangen, spätestens aber im nächsten Rechercheschritt ein Ergebnis wird finden können.

Als Standardwerk darf sich das Werk mit Fug und Recht bezeichnen. Dies wenn eventuell auch nicht der Umfang von lediglich etwa 1.650 Seiten inklusive Entscheidungsregister und „Idiotenwiese“ rechtfertigt wohl auch den Preis von 159,00 €. Wer in dem Bereich des Transportrechts tätig sein will kommt nicht umhin, sich auch den neuen Koller zuzulegen. Es führt kein Weg daran vorbei.