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Dienstag, 21. Dezember 2021

Rezension: MarkenG - UMV

Kur / v. Bomhard / Albrecht, MarkenG - UMV, Kommentar, 3. Auflage, C.H.Beck 2020

Von Rechtsanwalt Florian Decker, RAe Dr. Schultheiß, Saarbrücken

Bereits zum dritten Mal legen die Autoren den Kommentar in Druckversion vor. Es handelt sich hierbei um den Text des Beck‘schen Online Kommentars zum Markenrecht in seiner Printfassung. Die vorliegende Neuauflage berücksichtigt die Änderungen seit der 2. Aufl., die im Jahre 2018 erschienen war. Insbesondere die Änderungen des Markenrechtsmodernisierungsgesetzes wurden eingearbeitet. Der Stand des Werkes ist etwa Mitte 2020. Kommentiert werden neben dem deutschen Markengesetz auch die Regelungen der Unionsmarkenverordnung.

Wie schon in den Vorauflagen zeichnet sich das Werk durch eine praxisorientierte Herangehensweise bei der Kommentierung aus, die allerdings mit einer durchaus nicht nur oberflächlichen Kommentierungstiefe aufwarten kann, sondern die auch wissenschaftlichen Maßstäben absolut genügt. Im Rahmen des Umfangs von nicht einmal 3000 Seiten wird eine große Vielfalt und Tiefe an Informationen geboten, die für die tägliche Arbeit im Markenrecht in der Regel vollkommen ausreichend ist.

Auch (immer noch veränderliche und daher weiterhin) aktuelle Themen wie der Brexit werden berücksichtigt und an mehreren Stellen im Werk konkret aufgegriffen, so etwa bereits in der Einleitung in den Rz. 97-102.4. Nachteil des Printwerkes ist, dass gerade derart aktuelle Darstellungen sich schnell überholen. So war etwa zum Zeitpunkt der Drucklegung die Übergangsfrist nach dem Austrittsvertrag noch nicht abgelaufen. Gleichwohl finden sich in der Darstellung schon sehr konkrete Hinweise darauf, wie die Rechtslage auch nach Ende der Übergangsfrist voraussichtlich sein wird. Weitere Einzelheiten werden anhand der Kommentierung der UMV bei Art. 1 Rn. 15 ff. aufgenommen. Diese gehen in ihrer Tiefe so weit, dass die Probleme für den Praktiker greifbar gemacht werden und es ermöglichen, anhand frei zugänglicher, aktuellerer Quellen den aktuellen Stand der Dinge zu erarbeiten. Mehr kann man von einem gedruckten Kommentarwerk an dieser Stelle nicht erwarten.

Diese wie auch die sonstigen Ausführungen sind inhaltlich und grafisch so aufbereitet, dass der Zugriff auf die Informationen schnell erfolgen kann (drucktechnische Hervorhebungen von Schlagworten, sinnvolle Überschriften, feine Gliederung, gute Verknüpfung im Schlagwortverzeichnis am Ende des Werkes) und man die Ansätze für Falllösung und ggf. nötige weitere Recherche schnell findet. Durch Angabe der zentralen Quellen wird auch eine weitere Recherche ermöglicht, ohne dass der Text mit ausufernden Fußnoten / Quellverweisen bis zur Unlesbarkeit überladen würde, wie dies in anderen Werken mitunter der Fall ist.

Die Ausführungen erfolgen in ganzen Sätzen, obwohl es sich um ein vergleichsweise kurzes Kommentarwerk handelt. Sie sind daher gut lesbar und der Inhalt auch deswegen schnell und zutreffend erfassbar.

Der praktische Ansatz manifestiert sich auch positiv z.B. bei der Kommentierung zu Art. 123 UMV betreffend die Unionsmarkengerichte, bei der nicht nur lapidar auf nationalstaatlichen Regelungen verwiesen sondern eine konkrete Auflistung abgedruckt wird, die Mitgliedsland für Mitgliedsland die zuständigen Markengerichte angibt.

Auch die Abgrenzungen und Verknüpfungen zu den nationalstaatlichen Regelungen werden prägnant herausgearbeitet (so etwa zu Art. 124). Hierbei zeigt sich dann auch die Stärke des Werkes dahingehend, dass nicht nur die europarechtlichen sondern eben auch die nationalen Regelungen zum Markenrecht in der BRD in einem einzigen Werk kommentiert wurden, sodass der Praktiker tatsächlich auch in der Regel nur das eine Buch zur Hand nehmen muss.

Mit einem Preis von 199 €, der auf den ersten Blick nicht gerade niedrig erscheint, ist das Werk indes in jedem Falle angemessen bezahlt. Die Investition lohnt für den Praktiker, zumal das Werk nach und nach zum Standardkommentar zu werden verspricht.

Mittwoch, 8. Januar 2020

Rezension: Markenrecht

Ekey / Bender / Fuchs-Wissemann, Markenrecht, 4. Auflage, C.F. Müller 2020

Von Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Andrae & Simmer, Saarbrücken




Das Werk aus der Reihe der so genannten „Heidelberger Kommentare“, betrifft sowohl das deutsche Markenrecht (welches dem Umfang des Werkes nach klar im Vordergrund steht) als auch das internationale Markenrecht. Insoweit wird zum einen natürlich die Unionsmarke angesprochen. Zum anderen wird aber etwas geliefert, was eine Besonderheit des vorliegenden Markenrechtskommentars darstellt. Es findet sich nämlich ein Kapitel am Ende des Werkes, das in durchaus nennenswertem Umfang das nationale Markenrecht einer ausgewählten Anzahl von Ländern bespricht. Darunter ist eine Reihe von Mitgliedsländern der EU. Es ist aber auch China thematisiert worden, ebenso wie zum Beispiel Japan, Indien, Russland, die Schweiz und USA.

Einen wirklichen Gesetzeskommentar stellt das Werk allein im Hinblick auf das I. Kapitel dar, in welchem das deutsche Markengesetz dargestellt wird. Dieses wird in der üblichen Manier eines Kommentars aufbereitet. Es wird also jeweils der Wortlaut des Gesetzes wiedergegeben und dann zugänglich gemacht; dies durch eine Inhaltsübersicht und eine Angabe der verwendeten Literatur. Hernach wird streng strukturiert und ausgerichtet am Tatbestand eine Kommentierung des Inhaltes der jeweiligen Vorschrift abgeliefert. Insofern stützt sich der Kommentar – was der vom Verlag insofern propagierten Praxisnähe frommt - im Wesentlichen auf Quellen aus der deutschen und internationalen, obergerichtlichen Rechtsprechung und nur in geringem Umfang auf Literaturstimmen. Es ist also kein Werk, das eine Auseinandersetzung mit dem Markenrecht auf tiefgreifend wissenschaftlicher Ebene ermöglichen soll, auch wenn es dazu (zusammen mit anderen Quellen) durchaus herangezogen werden kann. Es ist aber berechtigterweise und durchaus begründet zu erwarten, dass die für den täglichen Bedarf wesentlichen Informationen geliefert werden.

Im Kapitel II wird die Unionsmarke abgehandelt. Das Kapitel ist deutlich kleiner als die Kommentierung zum deutschen Markengesetz umfasst insofern lediglich etwas mehr als 50 Seiten. Es wird hier indes auf eine (im digitalen Zeitalter auch relativ sinnentleerte) Wiedergabe des Textes der Unionsmarkenverordnung verzichtet und so bereits Platz gespart. Die Darstellung dient auch nicht der Besprechung der einzelnen Vorschriften der Unionsmarkenverordnung. Die Darstellung ist aber gleichwohl für die Praxis überaus geeignet und in zielführender Weise eingerichtet. Es wird hier in Manier eines Scripts bzw. eines kurzen Lehrbuchs, einer klaren und dezidierten Gliederung folgend, das Recht der Unionsmarke in fast allen Facetten erläutert.

Die Gliederung enthält dabei in der Praxis übliche Bezeichnungen für die verschiedenen Begriffe und Problemfelder, so dass man schnell zu der gesuchten Stelle findet. So ist zum Beispiel unter der Zwischenüberschrift „Prüfungsgrundsätze des Widerspruchsverfahrens“ unter anderem die Teilunterschrift „Verspätung“ zu finden und mit der Rn. 114 verknüpft. Dort wird auf einer viertel Seite kurz, knackig und informativ dargestellt, inwiefern bei den Folgeinstanzen im Widerspruchsverfahren neuer Vortrag nachgeschoben werden kann oder eben auch nicht. Die Sprache ist klar und eindeutig. Es werden natürlich nicht alle praktisch denkbaren Problemkonstellationen zu diesem Stichwort besprochen. Es wird aber der Kern der Frage erläutert. Allenfalls kann man bemängeln, dass es an weiterführenden Verweisen fehlt. So bezieht sich das Werk an dieser Stelle zum Beispiel nur auf zwei europäische Gerichtsentscheidungen. Es erfolgt kein Verweis auf Verwaltungsregeln oder andere Kommentarliteratur, so dass eine weitergehende Recherche nicht ohne Zwischenschritt möglich ist. Für die schnelle Prüfung in der Praxis genügen die Ausführungen aber in aller Regel durchaus.

Die Darstellung des nationalen Rechts anderer Staaten (Kapitel III) ist (je Staat gesehen) noch etwas kürzer gefasst. Die Darstellung des Markenrechts von England und Wales umfasst zum Beispiel gerade einmal 19 Seiten. Auch hier hält sich die Darstellung (was im Praxiskommentar durchaus akzeptabel erscheint) aber mit umfangreichen Fußnoten zurück und hat daher viel Raum für inhaltliche Informationen, so dass auf diesen wenigen Seiten durchaus viele wichtige Anhaltspunkte geliefert werden. Das Recht der Benutzungs-Marke etwa, wie es nach dem „Common Law“ in England und Wales etabliert ist (so genanntes „law of passing off“), wird zum Beispiel recht umfangreich (in Relation zum Gesamtumfang der Darstellung) besprochen. Man findet die Darstellung in Rn. 45-63. Es wird aber in sehr aufgeräumter und gut erfassbarer Art und Weise dargestellt, worum es hierbei geht, was Schutzgut des Rechts ist, wie eine Verletzungshandlung aussehen kann und wie der folgende Schaden zu betrachten ist.

Die von dem Werk gewählte Darstellungsart des Markenrechts ist für den Praktiker in vielen Situationen sehr nützlich. Gerade das Markenrecht ist ein Rechtsbereich, der auch für den deutschen Juristen häufig internationale Konstellationen mit sich bringt, die juristisch zu bewerten sind. Es sei zum Beispiel nur auf die Schnittstelle des Art. 8 Abs. 4 UMV verwiesen, der es ermöglicht, ein Kennzeichen zur Grundlage eines Widerspruchs zu machen, das nach dem "Recht eines Mitgliedsstaates" der Europäischen Union Schutz genießt. Über dieses „Einfallstor" findet zum Beispiel eben das angesprochene „law of passing off“ Eingang ins Unionsmarkenrecht und kann dort zur Widerspruchsgrundlage gemacht werden. Insofern müssen sich sowohl der Sachbearbeiter beim Amt als auch der deutsche Rechtsanwalt – der die Unionsmarke seines Mandanten verteidigt – über das Recht dieses Mitgliedsstaates (zum Beispiel England und Wales) informieren und auf dessen Basis über den Sachverhalt entscheiden. Deutschsprachige Literatur zu diesen Themen ist rar gesäht. Dass das vorliegende Werk solche Ausführungen liefert, stellt einen besonderen Vorzug desselben dar.

Alles in allem ist der im Format DIN A5 gehaltene und weniger als 1800 Seiten umfassende Kommentar mit 199 € zwar auf den ersten Blick nicht günstig. Er bringt aber entscheidende Werte mit, die durchaus als Grundlage für eine Kaufempfehlung ausreichen.

Freitag, 21. Dezember 2018

Rezension: Markenrecht

Kur / von Bomhard / Albrecht, Markenrecht, 2. Auflage, C.H. Beck 2018

Von Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Andrae & Simmer, Saarbrücken


Der schon in der Vorauflage überzeugende Kommentar zum Markengesetz und der Unionsmarkenverordnung liegt nunmehr in zweiter Auflage vor. Die Neuauflage war wegen der Reform der Unionsmarkenverordnung bzw. wegen des Inkrafttretens umfassender Änderungen derselben zum 1. Oktober 2017 notwendig, da die Vorauflage noch aus dem November 2016 stammte.

Die geänderten Vorschriften der Unionsmarkenverordnung wurden nunmehr berücksichtigt und kommentiert. Auch die überarbeiteten Richtlinien des EUIPO haben in die Kommentierung bereits Eingang gefunden. Es werden bei der Kommentierung der UMV nicht nur die Rechtsprechung der Gerichte und die Meinungen der rechtswissenschaftlichen Literatur ausgewertet. Es wird vielmehr auch der Inhalt besagter Richtlinien und die Spruchpraxis etwa der Beschwerdekammern des EUIPO berücksichtigt und dargestellt, sodass nicht nur ein wissenschaftliche treffendes, sondern auch ein praktisch verlässliches Bild gezeichnet wird.

Zwar bieten die 2500 Seiten des Werkes kaum ausreichend Platz, um noch die letzte Facette der deutschen und europäischen Normen zu beleuchten und in aller wissenschaftlich denkbaren Tiefe zu besprechen. Jedoch schafft es auch diese zweite Auflage des Werkes, die in der Praxis wesentlichen Fragen anzusprechen und so aufzuarbeiten, dass der regelmäßig auftretende Beratungsbedarf gedeckt ist.

Die Kommentierungsdarstellung ist äußerst übersichtlich gestaltet, sowohl vom Aufbau als auch vom Schriftbild her. Die Gliederungen sind hinreichend kleinteilig (aber nicht unübersichtlich) und orientieren sich direkt an der Struktur der einzelnen Vorschriften.

Das ebenfalls enthaltene Stichwortverzeichnis ist deshalb schon nicht unbedingt notwendig, um die gesuchte Stelle in der Kommentierung aufzufinden. Benötigt man es doch einmal, so genügt es in der Regel durchaus den Ansprüchen. An der einen oder anderen Stelle hätte es aber noch etwas liebevoller aufgearbeitet werden können, insbesondere mit Blick darauf, nach welchen Stichworten der Bearbeiter sucht. Möchte der Kommentarnutzer etwa nach gesetzlichen Vorschriften suchen, welche die Änderung von Registerinhalten betreffen (zum Beispiel § 104 oder auch § 45 MarkenG), so wird er nach dem Stichwort „Änderung“ suchen, dieses aber leider nicht finden. Die beispielhaft genannten Paragraphen lassen sich zwar durchaus über andere Stichworte (im Falle des § 45 etwa „Berichtigung“) finden. Eine noch stärkere Verknüpfung der einzelnen Vorschriften mit den gängigen Suchbegriffen wäre aber wünschenswert.

Davon abgesehen, ist die Kommentierung aber im Ganzen sehr gelungen. Das Werk bietet dem markenrechtlichen Berater einen direkten Zugriff auf die in der täglichen Arbeit regelmäßig auftretende Probleme und deren Lösung und ist daher die verlangten 199 € allemal wert.

Montag, 4. Juni 2018

Rezension: Markengesetz

Ströbele / Hacker / Thiering, Markengesetz, 12. Auflage, Carl Heymanns 2018

Von Dr. Reto Mantz, Richter am Landgericht, Frankfurt am Main


Drei Jahre nach Erscheinen der 11. Auflage im Jahr 2015 ist nunmehr 2018 – im üblichen Rhythmus –die 12. Auflage des Ströbele/Hacker erschienen, mit der Neuauflage allerdings jetzt als Ströbele/Hacker/Thiering.

Wie schon die Bezeichnung zeigt, haben sich bei den Bearbeitern Änderungen ergeben, auch wenn die Anzahl der Bearbeiter mit fünf gleich geblieben ist. Frau Irmgard Kirschneck und Frau Dr. Helga Kober-Dehm sind ausgeschieden, ihre Teile hat Frau Dr. Julia Miosga, Regierungsdirektorin im DPMA, übernommen. Darüber hinaus ist Herr Dr. Frederik Thiering, Rechtsanwalt bei Harte-Bavendamm in Hamburg, hinzugekommen, der die markenrechtlichen Verletzungsansprüche, die Schutzschranken und die Vorschriften über das Verletzungsverfahren von Prof. Dr. Hacker übernommen hat.

Das erste, was allerdings beim Auspacken auffällt, ist der schiere Umfang des Werks. Schon von der 10. auf die 11. Auflage hatte der Kommentar um rund 300 Seiten zugelegt. In der Neuauflage umfasst der Ströbele/Hacker/Thiering, obwohl der vorangestellte Text des MarkenG und ein Teil der Anhänge sogar gekürzt wurden, sagenhafte 3.500 Seiten, eine Menge, die selbst (Kurz-)Kommentare von mehreren Gesetzen wie Büscher/Dittmer/Schiwy (rund 3.150 Seiten) oder Spindler/Schuster (rund 2.700) Seiten – letztere jedoch jeweils in anderem Format – in den Schatten stellt. Es sei aber gleich klargestellt, dass der Umfang die praktische Arbeit mit dem Werk nicht hindert. Das Werk ist massiv, aber noch leicht zu handhaben, das Papier ist eher dünn, aber - wie schon in der Vorauflage - nicht fragil.

Inhaltlich haben sich neben der gebotenen Aktualisierung, insbesondere der zwischenzeitig umfangreich ergangenen Rechtsprechung des EuGH, des BGH und der Instanzgerichte (berücksichtigt bis 1.7.2017), insbesondere das „Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes“ vom 04.04.2016 (s. BT-Drs. 18/7195), die UMV und die Reform der Markenrechts-RL ausgewirkt.

Hervorzuheben ist – erneut (s. Bergmann, GRUR 2012, 592) – die Kommentierung des § 14 MarkenG von Hacker/Thiering. Sie umfasst nunmehr 795 Randnummern (gegenüber 608 in der Vorauflage). Durch die teils erhebliche Überarbeitung und den gewachsenen Umfang haben sich die Randnummern (verständlicherweise) verschoben. Wie schon bisher wird häufig – zu Gunsten eines umfassenden Verständnisses der jeweiligen Probleme der Einzelnorm – die Entwicklung der Rechtslage dargestellt, teilweise aufgeteilt in die nationale Rechtsentwicklung, die Rechtsprechung des EuGH und den „aktuellen Stand“. So stellen Hacker/Thiering beispielsweise in § 14 Rn. 349 ff. gewohnt prägnant die Entwicklung der Rechtsprechung bzw. des Diskussionsstandes zur Zeichenähnlichkeit bei bekannten Marken nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG dar. Der zuvor bestehende Streit (zwischen BGH und EuGH), ob die Zeichenähnlichkeit nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 und 3 MarkenG jeweils denselben Inhalt hat, ist nunmehr durch die BGH-Entscheidung „Springender Pudel“ (BGH GRUR 2015, 1114) entschärft. Hacker/Thiering erläutern dann (ebenso wie schon in der kritischen Würdigung der EuGH-Rechtsprechung in der Vorauflage) lesenswert die Folgen der geänderten Rechtsprechung, nämlich eine Ausweitung des Bekanntheitsschutzes auf Fälle einer „assoziativen Ähnlichkeit“.

In solchen umfassenden Herleitungen und anschließenden Bewertungen zeigt sich – wie bisher schon – die Klasse des Ströbele/Hacker/Thiering, weil für den Anwender (ggf. auch ohne vorherige Kenntnis aller Einzelprobleme) in klarer Sprache die jeweiligen Probleme, ihre Ursprünge und Lösungs- bzw. Denkansätze dargestellt und erläutert werden.

Ganz erheblich überarbeitet wurde beispielsweise auch die Kommentierung zu § 125e MarkenG, der sich mit den Gemeinschaftsmarkengerichten beschäftigt. Gegenüber zuvor zwölf Randnummern, weist die Neuauflage hier 55 Randnummern auf und arbeitet die entsprechenden Regelungen der Art. 96 ff. UMV und das jeweilige Verhältnis zur EUGVVO auf.

Darüber hinaus sind die jeweiligen Kommentierungen gewohnt umfassend und vollständig, so dass sich für praktisch jedes Einzelproblem eine Lösung oder zumindest ein Ansatz finden lässt. Unterstützt wird der Anwender hierbei vom 150 Seiten umfassenden Stichwortverzeichnis.

Fazit: Der Ströbele/Hacker/Thiering ist auch und gerade in der Neuauflage für den Praktiker und für den Leser mit wissenschaftlichem Anspruch ein Muss und zwar bei Weitem nicht nur, weil er im Augenblick der einzige aktuelle Kommentar zum MarkenG auf dem Markt ist.

Montag, 5. März 2018

Rezension: Münchener Anwaltshandbuch Gewerblicher Rechtsschutz

Hasselblatt (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch Gewerblicher Rechtsschutz, 5. Auflage, C.H. Beck 2017

Von RA Dr. Norbert Lösing, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Lüneburg

  
Handbücher sind die Allzweckwaffe des Rechtsanwalts. Sie sollen einen verständlichen Einstieg in eine Rechtsmaterie bieten und den Rechtsanwalt gleichzeitig in der Bearbeitung eines entsprechenden Mandates kompetent und umfassend begleiten. Hierzu muss die Information so kompakt sein, dass eine Einarbeitung in einer angemessenen Zeit gelingen kann, aber auch so ausführlich, dass eine erfolgreiche Bearbeitung von zumindest durchschnittlich komplexen Angelegenheiten aus der behandelten Materie möglich ist. Besonders willkommen sind dabei die Checklisten, Praxistipps und Formulierungsvorschläge. Ergänzend enthält das Handbuch Muster für immer wieder benötigte Schreiben und Schriftsätze, die insbesondere von Berufsanfängern und Einsteigern in das Rechtsgebiet geschätzt werden dürften. Auch dem Fachanwalt können sie zur kritischen Überprüfung der eigenen Formulierungsgewohnheiten dienen.

Das hier zu besprechende Werk wird den Anforderungen an ein Anwaltshandbuch mehr als gerecht. In acht Teilen, beginnend im Allgemeinen Teil mit einer Einführung in die Besonderheiten des Gewerblichen Rechtsschutzes und den Grundlagen des Wettbewerbsrechts und des Gewerblichen Rechtschutzes, werden in den weiteren Teilen Verfahrensfragen, Europarecht, Unlauterkeitsrecht, Verwandte Rechtsgebiete (einschließlich des Presserechts, des Rundfunkrechts, der Rechtsfragen der Telemedien, des Domainrechts, des Heilmittelwerberechts, des Lebensmittelrechts und des Kosmetikrechts), das Markenrecht, Technische Schutzrechte, Nichttechnische Schutzrechte, Lizenz- und F&E-Verträge, Kartellrecht und schließlich Besonderheiten bei der Insolvenz ausführlich behandelt.

Schon diese Aufzählung lässt erahnen, dass das Handbuch tatsächlich eine Allzweckwaffe auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtschutzes ist. Dementsprechend darf auch ein Kapitel zur Rechtsdemoskopie nicht fehlen. Ein solches sucht man in anderen Werken meist vergeblich. Demoskopie und Methodik der Umfrage sind kein Bestandteil der regulären Juristenausbildung. Kenntnisse müssen insoweit regelmäßig im Selbststudium erworben werden. Der Blick in das Handbuch ist hier ausgesprochen bereichernd und praxisgerecht. Fragen der Kostenerstattung und Gutachterauswahl werden ebenso behandelt wie die richtige Formulierung des eventuell notwendigen Beweisantrags. Im Wettbewerbsrecht und einigen benachbarten Rechtsgebieten bildet die sog. Verkehrsauffassung die wichtigste Grundlage für gerichtliche oder behördliche Entscheidungen bzw. Maßnahmen. Gerichte können aus eigener Kenntnis Feststellungen zur Verkehrsauffassung treffen, soweit die Richter zu den beteiligten Verkehrskreisen gehören. Schwierig wird es jedoch, wenn hierzu ein besonderes Fachwissen oder „Erfahrungswissen“ erforderlich ist. Hier können die notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse durch eine rechtsdemoskopische Umfrage identifiziert und in das Verfahren eingeführt werden. Auch im Kennzeichenrecht können Bekanntheit und/oder Hinweisfunktion eines Kennzeichens über eine demoskopische Umfrage dargelegt und damit die Behörde oder das Gericht bei der Entscheidungsfindung unterstützt werden. Selbst bei der Feststellung einer Verwechslungsgefahr kann eine solche Umfrage sinnvoll sein. Das Handbuch hilft, diese Möglichkeiten zu erkennen und gezielt einzusetzen.

Alle im Handbuch aufgeführten Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes und der Nebengebiete sind übersichtlich, ausführlich und praxisgerecht behandelt. Lediglich die Verortung einzelner Punkte ist in seltenen Fällen etwas überraschend. Im Kapitel über die Unionsmarke, welches bereits die ab dem 1. Oktober 2017 geltende Nummerierung der Vorschriften der UMV berücksichtigt, fehlen an der erwarteten Stelle (Aufzählung der Zeichenformen im Einzelnen) Angaben zur neu eingeführten Gewährleistungsmarke. Hierunter sind Kennzeichen zu verstehen, die bereits bei der Anmeldung als Unionsgewährleistungsmarke bezeichnet werden müssen und die für Waren oder Dienstleistungen eingetragen werden, für die der Inhaber bestimmte Standards gewährleistet. Angaben finden sich hier erst am Ende des entsprechenden Kapitels bei den Darstellungen zur Anmeldung und Eintragung. Da diese Standards in einer Markensatzung festgelegt werden und darin Überprüfung, Überwachung und Sanktionierung der Standards enthalten sein müssen, eröffnen die neuen Gewährleistungsmarken ein breites Aufgabenspektrum für Juristen, sei es in der Gestaltung, sei es in der Durchsetzung. Eine Anleitung für die Erstellung einer Markensatzung enthält das Handbuch nicht, wohl aber einen Hinweis auf die damit verbundenen Komplikationen und einen Vorschlag im Praxistipp für eine alternative Vorgehensweise.

Schließlich werden auf die Berater zukommende und noch nicht abschließend definierbare Aufgabenstellungen angesprochen. So gibt es ausführliche Hinweise zu den möglichen Konsequenzen des „Brexit“ in Bezug auf die Unionsmarke und es werden Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie hier vorbeugend zu reagieren ist. Ebenso finden sich Hinweise zu den Reformansätzen zur Behandlung von Lizenzverträgen in der Insolvenz, die bei der Vertragsgestaltung hilfreich sein können.

Für das Handbuch gilt: Alles drin, alles dran. Wer im gewerblichen Rechtschutz tätig ist und auf das Handbuch verzichtet, beherrscht entweder alles selbst oder macht sich das Leben unnötig schwer. 

Sonntag, 4. März 2018

Rezension: Marken und andere Kennzeichen

Hildebrandt, Marken und andere Kennzeichen 4. Auflage, Carl Heymanns 2017

Von Ass. iur. Dr. Malte Kröger, LL.M. (EHI/Florenz), Hamburg



Das Handbuch zum Kennzeichenrecht ist bereits in der 4. Auflage erschienen und wiederum hat der Berliner Rechtsanwalt Dr. Ulrich Hildebrandt das 900 Seiten starke Werk allein verantwortet.

Das Werk besteht aus acht Teilen, die sich in insgesamt 36 Einzelabschnitte unterteilen. Der Einstieg in das Rechtsgebiet wird Interessierten durch ein Einführungskapitel erleichtert. Dann folgen Abschnitte zu den großen Themengebieten „Marken“, „Reichweite des Markenschutzes“, „Geschäftliche Bezeichnungen“, „Namen, Domains, Geografische Herkunftsangaben“, „Kennzeichen im Rechtsverkehr“, „Ergänzende außerkennzeichenrechtliche Ansprüche“, „Rechtsfolgen der Verletzung und Überblick über die Verfahrensarten“ sowie „Kennzeichenpraxis“.

Das Handbuch berücksichtigt die 2016 in Kraft getretene Reform der EU-Markenrechtsordnung durch die EU-Markenrechtsrichtlinie und die Unionsmarkenverordnung. Neben verfahrensrechtlichen Änderungen wurde durch diese Reform unter anderem als neue Markenkategorie die Gewährleistungsmarke eingeführt. Mit Vorschlägen zur Umsetzung der EU-Markenrechtsrichtlinie in deutsches Recht setzt sich das Werk ebenfalls auseinander.

In der Praxis sind die am Ende des Handbuchs aufgeführten Checklisten sehr hilfreich. Sie sind auf verschiedene Konstellationen zugeschnitten. So werden die zu klärenden Fragen für die Markenanmeldung oder für den Fall eines Angriffs auf die oder Verteidigung der Marke dargestellt. Dabei führen Verweise jeweils zu den entsprechenden Stellen des Handbuchs, so dass in kurzer Zeit die relevanten rechtlichen Aspekte identifiziert werden können. Dies kann für Rechtsabteilungen wichtig sein, aber auch für Rechtsanwälte, die markenrechtliche Aspekte in die Beratung einbringen. Für Start-Ups, die erwägen, ihre neuen Produkte schützen zu lassen, kann das Werk ebenfalls eine wichtige Hilfe sein, denn es ist ansprechend geschrieben, ohne den juristisch notwendigen Detailgrad aufzugeben.

Das Handbuch beleuchtet nicht nur die materiell-rechtlichen Fragen des Kennzeichenrechts, sondern gibt auch wichtige Hinweise für verfahrensrechtliche Konstellationen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Für Streitigkeiten über Unterlassung, Auskunft oder Schadenersatz in kennzeichenrechtlichen Fällen nach deutschem Recht erläutert das Werk wesentliche prozessuale Besonderheiten, inklusive vorprozessualer Strategien.

Das Handbuch enthält die für die Praxis wichtigsten Kenntnisse zum Kennzeichenrecht. Es ist als Nachschlagewerk für markenrechtliche Fragen bestens geeignet. Dank der zahlreichen Verweise auf Rechtsprechung und Literatur eignet sich das Werk auch, um sich auf Grundlage der prägnanten Darstellung, spezifische kennzeichenrechtliche Einzelfallfragen zu erarbeiten.

Freitag, 17. März 2017

Rezension: Markenrecht

Kur / v. Bomhard / Albrecht, Markenrecht, 1. Auflage, C.H. Beck 2017

Von Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken



Ein Erstlingswerk ist immer eine besondere Erwähnung und ein Lob für den zugehörigen Mut wert, gerade wenn es sich um ein Werk zum mittlerweile nun doch auch schon einige Jahre alten deutschen und europäischen Markenrecht handelt. Die Konkurrenz ist stark, der eigene Platz in der Bücherwand will verdient sein. Kur, von Bomhard und Albrecht wagen den Sprung und dies – wie der Rezensent meint – mit Erfolg. Nun gut, das Werk ist nur in der Printausgabe eine Erstauflage und bereits seit 2014 online erprobt. Indes darf es im Vergleich immer noch als NEU im Sinne juristischer Literatur bezeichnet werden.

Die Grundanlage des Werkes ist die eines Gesetzeskommentars, so wie er zu vielen Gesetzen und auch zum MarkenG und GMV/UMV längst bekannt ist. Es werden Normtexte wiedergegeben, in ihre Einzelteile zerlegt und diese Einzelteile (hauptsächlich Tatbestandsmerkmale) werden seziert und erläutert. Wie tief die geführten Schnitte bzw. wie intensiv die Erläuterungen ausfallen hängt gewöhnlich davon ab, ob das Werk einen eher wissenschaftlichen Anspruch verfolgt oder mehr auf die Praxis ausgerichtet ist. Das vorliegende Werk ist wohl eher der zweiten Kategorie zuzuordnen, was allein an seinem vorhandenen aber nicht überbordenden Umfang abzulesen ist. Mit nicht einmal 2500 im Fließtext und mit gut lesbarer Schrift versehenen Seiten bleibt es umfangsmäßig zur Kommentierung von MarkenG und UMV durchaus hinter anderen Kommentaren zurück. Dies jedoch – und das ist hervorzuheben – führt nicht dazu, dass wesentliche Inhalte eingebüßt würden.

Die Fußnotenverweise beziehen sich im Wesentlichen auf die einschlägige Rechtsprechung der deutschen und europäischen „Markengerichte“. Diese ist die in der Praxis seit jeher die wesentliche, für den Ratgebenden verlässliche Rechtsquelle und somit der richtige Bezugspunkt für dieses auf die Praxis ausgerichtet Werk. Weiteres Ziel – neben der Praxistauglichkeit – ist die Darstellung der schon eingetretenen Harmonisierung zwischen nationalem und europäischem Markenrecht.

Die Ziele werden erreicht. Dies zeig sich beispielsweise an der Kommentierung zu § 14 MarkenG. Dort werden die Grundsätze der Markenähnlichkeit nicht abstrakt diskutiert. Vielmehr wird der praktische Prüfungsgang nachvollzogen und die Informationen in der Reihenfolge und mit dem Zusammenhang geliefert, den der Praktiker für seine Subsumtion braucht. Dabei wird auch jeweils angesprochen, ob die nationalen und europäischen Auslegungen schon harmonisch sind (wie etwa auf Seite 568 Rn. 354 zur „Maßgeblichkeit des Gesamteindrucks“) oder BGH und EuGH (noch) abweichende Meinungen und Ansätze vertreten. Oft wird dabei deutlich, dass und inwieweit die europäische Sichtweise bereits die nationalen Auslegungen prägt bzw. hierauf Einfluss nimmt.


Eine absolut „runde“ Darstellung des Markenrechts und jedem Praktiker absolut zu empfehlen. 199 EUR sind zwar nicht wenig Geld, aber für derartige Werke marktüblich und im Übrigen jedenfalls vorliegend auch Inhalt und Leistung entsprechend.

Montag, 27. Februar 2017

Rezension: Markenrecht

Hacker, Markenrecht, 4. Auflage, Carl Heymanns 2016

Von Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken



Bei dem vorliegenden Werk handelt es sich weder um einen Kommentar noch um ein Handbuch. Gleichwohl wendet das Buch sich gleichermaßen an Praktiker wie an Studenten und ist grundsätzlich für den Einstieg ins Rechtsgebiet gedacht. Der Leser soll mit den wesentlichen Regeln und Institutionen des nationalen, europäischen und internationalen Markenrechts vertraut gemacht werden; so das Vorwort des Herausgebers. Die Neuauflage berücksichtigt zwischenzeitlich ergangene Rechtsänderungen (etwa dass auf europäischer Ebene die Gemeinschaftsmarkenverordnung zwischenzeitlich durch die Unionsmarkenverordnung abgelöst wurde).

Das Werk untergliedert sich insgesamt in einen ersten Teil zu den Grundlagen (geschichtliche Entwicklung, Verhältnis der Marke zum Wettbewerbsrecht et cetera) sowie in weitere Abteilungen zur Entstehung des Markenschutzes, zum Erlöschen des Markenschutzes (Benutzungszwang, Erlöschen eingetragener Marken et cetera), zu Inhalt und Schranken des Markenschutzes (Verletzungstatbestände, freigestellte Benutzungshandlungen et cetera), zu den markenrechtlichen Ansprüchen und Sanktionen (Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch, Anspruchsschranken, et cetera), zur Marke als Vermögensgegenstand sowie zum Schutz der geschäftlichen Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichen, Werktitel). Vor dem abschließenden Sachregister findet sich in einem Anhang der Text der Unionsmarkenverordnung in der Fassung vom 16.12.2015.

Der Aufbau ist schön strukturiert und übersichtlich, so dass er in der Tat sowohl dem schnellen Zugriff als auch der Einarbeitung des Studenten dienlich ist. Die Unterkapitel sind in sich jeweils durchgegliedert und unterscheiden regelmäßig auch die Regelungen für Deutschland, die europäischen Marken sowie die Regelungen zu den IR-Marken. So zum Beispiel in § 13 II. zur Nichtigkeit der Marke. Hier wird allein durch die Gliederung die Parallele aufgezeigt, dass es in allen drei Rechtsordnungen Nichtigkeiten wegen absoluter Schutzhindernisse sowie wegen relativer Schutzhindernisse geben kann. Die Mechanismen werden verständlich und übersichtlich erläutert.

Trotz seines Anspruches Lehrbuch für Studenten zu sein, stützt sich das Werk, was dem Praktiker gerecht wird, innerhalb der Quellenangaben im Wesentlichen auf obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung.

Einen Bonuspunkt verdient sich das Werk, weil es im richtigen Verlag erschienen ist. Carl Heymanns stellt auch dieses Werk in Zusammenarbeit mit Wolters Kluwer über die Plattform Jurion gleichzeitig in digitaler Version mit zur Verfügung. Der „persönliche Code“ zum Zugriff hierauf ist in der Printversion mit enthalten. In Zeiten der allgegenwärtigen Digitalisierung stellt dies einen klaren Vorteil gegenüber der oft noch sehr an der reinen Printausgabe hängenden Konkurrenz dar.


Mit einem Preis von 64 EUR ist das nur etwa 350 Seiten umfassende Werk nicht eben günstig, gleichwohl doch aber sicherlich angemessen bezahlt. Für den beabsichtigten Verwendungszweck ist das Werk nach Auffassung des Rezensenten jedenfalls absolut geeignet.

Donnerstag, 17. Dezember 2015

Rezension Zivilrecht: Markengesetz


Ströbele / Hacker, Markengesetz - Kommentar, 11. Auflage, Carl Heymanns 2015

Von RA Daniel Jansen, Köln



Einer der renommiertesten Kommentare im Markenrecht wird hier in seiner 11. Auflage vorgelegt. Die Verfasser verweisen in dem Vorwort auf die Grundkonzeption des Werkes, nämlich „bei wissenschaftlicher Gründlichkeit besonderen Wert auf Aktualität und Praxisnähe zu legen“. Dieser anspruchsvolle Spagat gelingt in beeindruckender Form. Der Nutzer findet einerseits eine intensive Auseinandersetzung mit dem aktuellen Meinungsstand zu Rechtsfragen. Andererseits bietet ihm die übersichtliche Gestaltung durch viele Überschriften und Hervorhebungen in dem Text die Möglichkeit, rasch zu den Stellen gelangen zu können, die für ihn akut wichtig sind.

Dem über 3.000 Seiten starken Kommentar wird – benutzerfreundlich – das Markengesetz zunächst als zusammenhängender Gesetzestext der 165 Paragraphen vorangestellt, was einen schnellen Zugriff auf einzelne Normen ermöglicht, gefolgt von einer prägnanten Einleitung, in der die geschichtliche Entwicklung des Markenrechts sowie die Auslegung des Markengesetzes und die Funktionen der Marke umrissen werden.

Im Übrigen greifen die Autoren hinsichtlich der Form des Kommentars auf die allgemein bei Kommentaren bewährte Darstellung zurück. Nach dem Zitieren der Norm wird eine systematische Inhaltsübersicht der jeweiligen Kommentierung vorangestellt, wodurch der Nutzer schneller die jeweils gesuchten Erläuterungen finden kann.

Inhaltlich dürfte es keine praktisch denkbare Konstellation im Markenrecht geben, die von dem vorliegenden Werk nicht berücksichtigt wird. Hervorzuheben ist dabei auch die Art der Darstellung relevanter Problemkreise. So wird im Rahmen der absoluten Schutzhindernisse in § 8 MarkenG hinsichtlich der Unterscheidungskraft beispielsweise sehr gelungen die Frage beleuchtet, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Wortneuschöpfung als Marke Eintragungsfähigkeit erlangt. Es wird die differenzierte Spruchpraxis erläutert und darauf hingewiesen, dass bereits in der Rechtsprechung des EuGH hinsichtlich der Frage, ob eine Wortneubildung schutzfähig ist oder nicht, unterschiedliche Tendenzen festzustellen sind, also auch innerhalb eines Spruchkörpers schon keine absolute Einheitlichkeit existiert. Besonders gelungen ist zudem die Kommentierung des für den Praktiker äußerst wichtigen § 14 MarkenG, wo u.a. das Vorgehen gegen sämtliche Markenverletzungen präzise und umfassend erörtert wird. Ebenso werden in der Rechtsprechung ungeklärte Rechtsfragen aufgezeigt wie z.B. die Frage der Klärung des Verhältnisses zwischen der Störer- und der Teilnehmerhaftung.

Abgerundet wird das Werk durch 21 Anhänge, in denen der Leser verschiedene verwandte sowohl nationale als auch europäische Richtlinien, Verordnungen und Gesetze ebenso findet wie ein ausführliches hochaktuelles Entscheidungsregister.

Für den im Markenrecht arbeitenden Anwalt und Richter stellt der Ströbele/ Hacker ein kompetentes und umfassendes Nachschlage- und Zitierwerk dar, mit dem die tägliche Arbeit praxisorientiert unterstützt wird und das in seiner Bibliothek nicht fehlen sollte.

Sonntag, 23. August 2015

Rezension Zivilrecht: Gemeinschaftsmarkenverordnung

Eisenführ / Schennen, Gemeinschaftsmarkenverordnung, 4. Auflage, Carl Heymanns 2014

Von Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken



Die Europäische Union hat sich in den letzten Jahrzehnten stetig vergrößert, ist aber gleichzeitig rechtlich immer näher zusammengerückt. So werden auch die stets weiter geschriebenen europäischen Rechtssetzungen für den einzelnen Bürger in den Mitgliedsstaaten immer interessanter und bedeutsamer. Nachdem die erste Markenrechtsrichtlinie nun bereits fast 30 Jahre „auf dem Buckel hat“, hatte die Rechtsprechung materiell und prozessual Gelegenheit, sich zu verstetigen. Dass dies zwischenzeitlich in einem gewissen Maße geschehen ist, attestieren die Herausgeber in ihrem Vorwort zur vorliegenden 4. Auflage des Werkes vollkommen zu Recht. Auch wenn die Entwicklung des Markenrechtes auf europäischer Ebene sicherlich noch lange nicht (auch nicht annähernd) als abgeschlossen gelten kann, zumal gerade aktuell wiederum Bestrebungen laufen, die Richtlinie zu überarbeiten, so stellt das vorliegende Werk doch einen Zwischenstand dar, mit dem sich jedenfalls bis zur einer eventuellen Gesetzesnovelle gut arbeiten lässt.

Unter den Herausgebern und Kommentatoren finden sich eine Reihe von Rechts- und Patentanwälten aus ganz Deutschland und mit Schennen, der Vorsitzender einer Beschwerdekammer beim Harmonisierungsamt in Alicante ist, auch ein Vertreter der „anderen Seite“. Objektivität und praktische Nutzbarkeit des Werkes dürfen daher erwartet werden.

Die Vorgehensweise ist wenig überraschend. Zunächst werden jeweils die einzelnen Normen der Gemeinschaftsmarkenverordnung im Wortlaut wiedergegeben und sodann unter Voranstellung eines Inhaltsverzeichnisses einer Kommentierung im allgemein üblichen Stil zugeführt. Das handliche, kleine Format des Werkes hat nicht verhindert, dass ein angenehmes Schriftbild verwendet wurde. Trotz sparsam verwendete Abkürzungen, wahrscheinlich aber wegen der ebenso wenig überbordenden Fußnoten, fehlt es gleichwohl auf den insgesamt knapp 2000 Seiten nicht am notwendigen Inhalt.

Die Aktualität des Werkes kann sodann daran abgelesen werden, dass auch die aktuellen Novellierungsvorschläge der Kommission aus dem Jahr 2013 im Kontext Erwähnung finden. So zum Beispiel in der Kommentierung zu Art. 13, in der zunächst der aktuelle Rechtsstand in 41 Randziffern kommentiert und der Kommissionsvorschlag zu einem neuen Art. 13a ab Rn. 42 dargelegt wird, wenngleich dies ohne weitergehende Wertung des Vorschlages geschieht. Die praktische Ausrichtung des Kommentars und auch die praktische Nutzbarkeit desselben tritt im Übrigen zum Beispiel darin zu Tage, dass bei der Kommentierung von Art. 13 ab Rn. 38 Ausführungen zur Beweislast getroffen werden. Aber auch im Anhang ist dies erkennbar, der die Durchführungsverordnung, die Gebührenverordnung, gemeinsame Protokollerklärungen et cetera enthält. Aber auch der Aufbau der Kommentierungen selbst lässt die Ausrichtung erkennen, wie etwa im Rahmen der Darlegungen zum Eintragungsverfahren, wo das Verfahren sehr praxisnah und dezidiert auseinandergesetzt wird, so dass auch derjenige, der erstmals mit einer Eintragung einer Gemeinschaftsmarke zu tun hat, schnell erfasst, was wann zu tun ist bzw. getan werden kann. Auch wird hierbei auf die öffentlichen Verlautbarungen des Harmonisierungsamtes regelmäßig Bezug genommen.

Der bereits angesprochene, extensive Anhang wird ergänzt durch ein umfangreiches Entscheidungsregister, in dem auch die Entscheidungen der Beschwerdekammern erfasst sind. Abgeschlossen wird das Werk  durch ein Sachregister. 

Mit 218 EUR ist das Buch natürlich nicht eben günstig, beachtet man seine Größe. Gleichwohl wird dies durch die Qualität des Inhaltes bereits weitgehend aufgewogen. Hinzu kommt, dass das Werk auch über die Plattform www.jurion.de mittels Freischaltcode gleichzeitig in digitaler Form zugänglich gemacht wird, was die praktische Einbindung erleichtert. Wer regelmäßig mit dem Markenrecht umgeht, wird auch immer wieder Berührung zu Gemeinschaftsmarken haben. Hierfür  kann das vorliegende Werk nur empfohlen werden.

Dienstag, 26. Mai 2015

Rezension Zivilrecht: Patent-, Marken- und Urheberrecht

Engels, Patent-, Marken- und Urheberrecht – Leitfaden für Ausbildung und Praxis, 9. Auflage, Vahlen 2015

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stephan Lemmen, Bad Berleburg



1995 begründete der Patentanwalt Dipl.-Ing. Volker Ilzhöfer das vorliegende Werk, welches nun zum zweiten Mal vom Vorsitzenden Richter am Bundespatentgericht München Rainer Engels überarbeitet und auf den Stand von Dezember 2014 gebracht wurde.

Schon 1995 stellte Ilzhöfer klar, dass der gewerbliche Rechtsschutz und das Urheberrecht national und international zunehmende Bedeutung – insbesondere bei der Bekämpfung der Produktpiraterie – gewinnen. Dies gilt heute mehr denn je, hat aber trotzdem noch nicht unbedingt dazu geführt, dass in Ausbildung und Praxis großer Wert auf Kenntnisse in diesen Rechtsgebieten gelegt wird. Jedoch kommt heute kaum ein Jurist – egal ob unternehmensin- oder -extern angesiedelt – ohne Grundkenntnisse in diesen Bereichen aus, wenn er für Wirtschaftsunternehmen tätig sein möchte. Ziel des Werkes seit 1995 ist es daher einen Überblick über das Patent–, das Marken- und das Urheberrecht zu verschaffen, der auf die Bedürfnisse der Praxis, aber auch der Ausbildung, zugeschnitten ist. Dieses Ziel verfolgt das Werk indem es seine grundlegenden Erläuterungen mit zahlreichen Ablaufplänen über Verfahren, mit Kurzfassungen des Patent-, Marken- und Urheberrechtes, mit Tabellen, die bei der gemeinsamen Behandlung der Gesetze einander entsprechende Vorschriften enthalten, mit Beispielen und Fallbeispielen aus der aktuellen Rechtsprechung sowie mit Prüfungsschemata illustriert.

Eingearbeitet wurden in der Neuauflage die nach Erscheinen der 8. Auflage in Kraft getretenen Gesetze, Verordnungen und Mitteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) sowie deren Änderungen. Besonders zu erwähnen seien hier das neue seit 1. Januar 2014 geltende Designrecht und wesentliche Änderungen im patentrechtlichen Nichtigkeitsverfahren und Verfahren vor dem DPMA einschließlich der elektronischen Aktenführung. Ebenfalls Einbezogen wurde insbesondere die aktuelle Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) und des Bundesgerichtshofes (BGH). Ergänzt wurde das Werk um das Thema des neu geschaffenen einheitlichen Patentschutzes für das Gebiet der EU durch das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung, das sog. Einheitspatent, und dem zugehörigen Einheitlichen Patentgericht. Vertiefender dargestellt werden die systematischen Zusammenhänge des Immaterialgüterrechts und der Schutzschranken sowie die Änderungen des nationalen Rechts und dessen Interpretation infolge des Einflusses der europäischen Rechtsharmonisierung. Weiterhin die Abgrenzung der Immaterialgüterrechte und der einzelnen Schutzrechtsgesetze zueinander, insbesondere im Bereich des Marken– und Urheberrechts, aber auch soweit eine solche Abgrenzung zum Recht des unlauteren Wettbewerbs (UWG) erforderlich ist. Im Rahmen der Rechtsfolgen von Schutzrechtsverletzungen und Haftung wurden die Grundsätze der Aktiv– und Passivlegitimation und insbesondere die Störerhaftung vertiefend dargestellt. Der Bereich des Internets unter dem Aspekt von MarkenG und UrhG einschließlich der Haftungsprivilegien nach dem Telemediengesetz (TMG) hat aufgrund der hohen Aktualität und der der rasanten Entwicklung besondere Berücksichtigung im Werk gefunden.

Layout, Inhalts-, Abkürzungs- und Sachverzeichnis des über 570 Seiten starken Werkes lassen keine Wünsche offen. Wichtige Stichworte im Fließtext sind durch Fettdruck hervorgehoben, so dass schnelles Auffinden und gute Lesbarkeit gewährleistet sind. Hervorzuheben und äußerst hilfreich sind die oben bereits erwähnten verschiedenen Illustrationsmittel und die sich am Ende des Werkes befindliche Fall- und Lösungssammlung zum Patentgesetz, Gebrauchsmusterrecht, Designrecht (Geschmacksmusterrecht), Markenrecht, Urhebergesetz sowie zur Schutzrechtsverletzung und zum Schutzrecht im Rechtsverkehr.

Fazit: Das Werk sucht seinesgleichen und stellt in vorbildlicher Weise einen wirklichen Leitfaden für Ausbildung und Praxis sowie ein hervorragendes Lern- und Fallbuch dar. Es kann uneingeschränkt empfohlen werden, da es sich sowohl für Juristen als auch für Nichtjuristen – bei beiden Gruppen unerheblich, ob nun mit oder ohne Vorkenntnisse und Erfahrungen ausgestattet – bestens als erstes Nachschlagewerk oder eben Lern- und Arbeitsbuch zur erstmaligen und weiteren Erschließung der Materien eignet.