Von Dipl. Jur. Jannina Schäffer, Stuttgart
Das Buch „Praxis des Pressrechts“ von Dr. Benjamin Korte aus
dem Hause C.H. Beck erscheint 2019 in der 2. Auflage. Seit dem Erscheinen der
1. Auflage im Jahr 2014 hat es zahlreiche Gerichtsentscheidungen gegeben, die
der Autor in der neuen Auflage berücksichtigt. Dr. Benjamin Korte ist
Vorsitzender Richter am LG Hamburg und Lehrbeauftragter für Presserecht an der
Universität Hamburg.
Ziel des Buches ist es, die Grundlagen des Presserechts
übersichtlich, kompakt und vor allem praxistauglich zu vermitteln. Behandelt
werden aber nicht nur das Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsrecht und
Meinungsfreiheit/Kunst- und Wissenschaftsfreiheit, sondern auch Haftungsfragen
sowie potentielle Rechtsfolgen im Verletzungsfall. Für die 2. Auflage wurde
insbesondere neue EGMR- und EuGH-Rechtsprechung zum Presserecht berücksichtigt.
Außerdem geht der Autor auch auf das Thema der zunehmenden Nutzung sozialer
Medien und ihrer Bedeutung für das Presserecht ein.
Das Buch umfasst 300 Seiten. Es ist damit zwar nicht mehr
ganz so kompakt wie angepriesen, jedoch im Vergleich zu vielen anderen
Praxishandbüchern immer noch recht dünn. Es ist in sechs Abschnitte gegliedert.
Im ersten Abschnitt werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen des
Presserechts erörtert. Dazu gehört die Freiheit der Berichtserstattung in den
Medien. Hierbei geht der Autor besonders auf die grundrechtlich gewährleistete
Presse- und Meinungsfreiheit sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein.
Dabei orientiert sich der Aufbau des Kapitels am üblichen Aufbau der
Freiheitsgrundrechte, nämlich Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung. Im
Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts werden auch dessen postmortaler
Schutz sowie das Unternehmenspersönlichkeitsrecht vermittelt. Am Ende des
Abschnitts geht Korte auch noch auf den Einfluss der Artikel 8 und 10 EMRK ein.
Im zweiten Abschnitt des Werkes dreht sich alles um die
persönlichkeitsrechtlichen Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit. Im ersten
Unterabschnitt geht es um die Grenzen der Bildnis-Berichterstattung. Hierbei
geht der Autor vertieft auf die Einwilligung nach § 22 KUG ein. Außerdem
erörtert er die Ausnahmetatbestände des § 23 KUG. Hierbei erklärt er
anschaulich die Begriffe „Bildnisse der Zeitgeschichte“, „Personen als
Beiwerk“, „Versammlung“ und „höheres Interesse der Kunst“. Sodann werden die
Rückausnahmen zu § 23 KUG erläutert. Dabei geht der Autor schon fast
schulbuchmäßig auf die Sphärentheorie ein und erläutert diese sogar mit einem
Schaubild. Im weiteren Verlauf des Abschnitts werden besondere Situationen
innerhalb der persönlichkeitsrechtlichen
Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit behandelt. Beispielweise das „Recht zum
Gegenschlag“, die „Lebach-Rechtsprechung“ zum Resozialisierungsinteresse oder
das „Recht auf Vergessen“ im Rahmen des Google-Urteils des EuGH. Im zweiten
Unterabschnitt referiert der Autor über die Grenzen der Wortberichterstattung.
Hierbei legt er zunächst den Prüfungsmaßstab des „Durchschnittspublikums“ fest.
Sodann grenzt er Tatsachenbehauptungen von Meinungsäußerungen ab. Zum Problem
der mehrdeutigen Äußerung zieht er die „Stolpe-Rechtsprechung“ heran. Zu diesem
Unterabschnitt gehört auch die Erörterung von Darlegungs- und Beweislastfragen.
Der dritte Abschnitt des Buches handelt von den
persönlichkeitsrechtlichen Grenzen der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit. Das
Kapitel fällt deutlich kürzer aus als die vorausgegangenen Abschnitte. Korte
geht hier vor allem auf den Unterschied zwischen Kunstwerken mit und ohne
umfassenden Faktizitätsanspruch ein.
Im vierten Abschnitt von „Praxis des Presserechts“ geht es um
„Haftungsarten“. Zunächst erläutert der Autor die Haftung des „unmittelbaren
Störers“. Darunter fällt auch die Fiktionshaftung zu Lasten des Betreibers des
Mediums. Sodann wird die Haftung der Teilnehmer kurz angeschnitten. Danach
werden Haftungsbeschränkungen erörtert. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt
der „Wahrnehmung berechtigter Interessen“. Am Ende des Kapitels wird auf § 7
ff. TMG eingegangen.
Im Gegensatz zum dritten und vierten Kapitel fällt der fünfte
Abschnitt des Werkes wieder deutlich länger aus. Korte legt einen erkennbaren
Schwerpunkt auf das Thema „Rechtsfolgen“. Dies macht bei einem praxisbezogenen
Buch auch durchaus Sinn. Im ersten Unterabschnitt geht es um die
strafrechtlichen Folgen, also z.B. § 185 StGB sowie § 33 KUG. Im zweiten
Unterabschnitt werden die zivilrechtlichen Folgen dargestellt. Dieser Abschnitt
fällt deutlich länger aus als der vorhergehende. Einen Schwerpunkt stellt der
zivilrechtliche Unterlassungsanspruch dar. Der Autor geht dabei auch auf zivilprozessuale
Fragen wie die Passivlegitimation, die sachliche und örtliche Zuständigkeit,
die Verjährung und Besonderheiten des Eilrechtsschutzes ein. Im zweiten
Unterabschnitt erörtert Korte den zivilrechtlichen Löschanspruch. Im dritten Unterabschnitt
dreht sich alles um Schadensersatzansprüche. Hierbei geht er neben den
materiellen Voraussetzungen auch wieder auf das besondere Prozessrecht ein.
Das Buch schließt mit einem ausführlichen Anhang. In diesem
werden die wichtigsten presserechtlichen Ansprüche tabellarisch aufgeführt.
Außerdem erfolgt eine nach Jahreszahlen gegliederte Rechtsprechungsübersicht,
die jeweils in kurzen Stichpunkten die wichtigsten Eckpunkte der Entscheidungen
darstellt. Dabei werden nicht nur Urteile von BGH und BVerfG berücksichtigt,
sondern auch EGMR- und EuGH-Urteile.
Das Buch stellt auf 300 Seiten die wichtigsten Grundlagen des
Presserechts sowie deren praxisrelevante Aufbereitung klar verständlich und
übersichtlich dar. Der Autor hat den Stoff logisch gegliedert und schafft es,
den Fließtext immer wieder mit sinnvollen Unterüberschriften aufzulockern. Die
Schriftart ist relativ groß und damit angenehm zu lesen. Korte stellt dem Buch
einen allgemeinen Theorieteil voran und arbeitet sich vom Allgemeinen zum
Besonderen und von der Theorie zur Praxis hin. Damit ist das Buch auch für
Einsteiger in das Presserecht uneingeschränkt geeignet. Alten Hasen fällt der
Abschnitt zu den Grundlagen eventuell zu lang aus. Sehr hilfreich sind die
Besprechung wichtiger Urteile des Presserechts sowie die
Rechtsprechungsübersicht am Ende des Buches.

