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Mittwoch, 5. März 2025

Rezension: HGB Kommentar

Hopt, Handelsgesetzbuch: HGB mit GmbH & Co., Handelsklauseln, Bank- und Kapitalmarktrecht, Transportrecht (ohne Seerecht), 44. Auflage, C. H. Beck 2025

Von Syndikusrechtsanwalt Peer Hennig, Leipzig

In inzwischen gewohnt jährlichem Turnus erscheint auch 2025 eine Neuauflage des HGB-Kommentars herausgegeben von Hopt - inzwischen in der 44. neubearbeiteten Auflage. Das Werk ist das Standardwerk des Wirtschaftsrechts. Auch in dieser Auflage wird es diesem Anspruch gerecht.

Der HGB-Kommentar erscheint in der Reihe Beck‘sche Kurzkommentare als 9. Band und ist sowohl als Druckwerk als auch in der Beck‘schen Online-Datenbank verfügbar. Mir lag das handwerklich überzeugend erstellte Druckerzeugnis vor; für die tägliche, rasche Arbeit mit einem umfassenden Nachschlagewerk immer noch das bei mir beliebteste Medium. Das Werk ist reihentypisch übersichtlich gestaltet, unterstützt durch ein klares Layout. Die Kommentierungen sind in einer gut lesbaren Schriftart gesetzt und die einzelnen Abschnitte sind durch klare Überschriften und Zwischenüberschriften strukturiert. Dies erleichtert die Navigation und ermöglicht es dem Leser, schnell die gewünschten Informationen zu finden.

Den Kraftakt der jährlichen Neuerscheinung stemmen die renommierten Professoren Hopt, Kumpan, Leyens, Merkt und Roth. Mit ihrem fundierten praktischen Wissen tragen sie Sorge dafür, dass der Kurzkommentar seinem Zweck vollends genügt. Ist die Beck’sche Kurzkommentarreihe doch darauf ausgelegt, praxisrelevante Rechtsfragen schnell und präzise zu lösen. Der Kommentar richtet sich an Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Kaufleute, die im Bereich des Wirtschaftsrechts tätig sind. Durch seine präzisen und praxisnahen Erläuterungen ist er sowohl für den ersten Zugriff als auch für die vertiefte Auseinandersetzung mit handelsrechtlichen Fragestellungen aller Art geeignet. Auch für Studenten und Referendare bietet der Kommentar wertvolle Einblicke und Hilfestellungen. Zudem ist er in vielen Bundesländern zugelassenes Hilfsmittel in der zweiten juristischen Staatsprüfung.

Der Kommentar bietet eine detaillierte und systematische Kommentierung des HGB sowie wichtiger Nebengesetze in Auszügen. Er steht in engem Zusammenhang mit dem Kurzkommentar zum Handelsvertreterrecht und dem Vertrags- und Formularhandbuch zum Handels-, Gesellschafts- und Bankrecht, auf die häufig verwiesen wird.

Besonders hervorzuheben ist die Berücksichtigung der neuesten Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen, einschließlich der ersten praktischen Erfahrungen aus der Anwendung des neuen Personengesellschaftsrechts (MoPeG) und der Umsetzung der EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung. Die neuen bilanzrechtlichen Vorschriften des CSRD-Umsetzungsgesetz sind als Entwurf abgedruckt, konnten aber noch nicht kommentiert werden. Dies bleibt der 45. Auflage im kommenden Jahr vorbehalten. Erweitert wurde auch die Kommentierung zu den Sorgfaltspflichten nach § 347 HGB und ergänzt mit einer Kommentierung zum LkSG.

Die Einzelkommentierungen sind klar strukturiert und folgen einer einheitlichen Gliederung, die den Zugang zu den Normen erleichtert, bevor sie die Sachfragen löst. Jede Kommentierung beginnt mit einer Übersicht, die die wesentlichen Punkte zusammenfasst, gefolgt von einer detaillierten Analyse der jeweiligen Vorschrift. Das Verweissystem ist umfangreich und bietet weiterführende, relevante Literatur und Rechtsprechung. Exemplarisch hierfür habe ich mir die Einleitung von § 238 HGB (S. 1139) herausgegriffen. Das Bilanzrecht ist freilich keine Materie meiner täglichen Beschäftigung. Gerade deshalb war es so lohnend, sich diesem Abschnitt unbefangen zu widmen. Die Einleitung folgt einer klaren und nachvollziehbaren Struktur, die historisch und teleologisch in das Thema einführt, bevor die Systematik des 3. Buchs mit wesentlichen Begriffen und Sachentscheidungen beleuchtet wird. Eingebettet in den weiteren nationalen und internationalen Kontext bietet die Einleitung das notwendige Rüstzeug für die gelungene juristische Arbeit mit der folgenden Einzelkommentierung.

Weil neben dem Blick ins klassische Handelsrecht auch der Blick auf Nebengebiete in der Besprechung nicht fehlen soll, habe ich mir Teil VII. zu den Bankgeschäften angesehen. Die Abwicklung kaufmännischer Betätigung oder ihre Finanzierung gelingt ohne die Beteiligung von Banken nicht. Daher ist es sinnvoll und nützlich für die relevanten Geschäftsbereiche, eine prägnante Kommentierung vorzufinden. Unter dem Eindruck des jüngsten BGH-Urteils zu „Negativzinsen“ vom 04.02.2025 (XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23) bot es sich an, das Einlagengeschäft (Rz. B1, S. 2483) durchzusehen. Hier drückt sich einmal mehr die Aktualität des Werkes aus, das die relevanten Streitfragen der jüngsten Zeit präzise darstellt. Die Entscheidung des BGH, Negativzinsen zu untersagen, wird vorweggenommen und durch eine Vielzahl von Verweisen belegt. Die Entwicklungen auf das jüngere BGH-Urteil zu Prämiensparverträgen folgt in der Darstellung direkt im Anschluss und zeigt die jüngst ergangenen relevanten Entscheidungen zu Folgefragen des Prämiensparvertragsurteil auf.

Der Kommentar ist und bleibt ein unverzichtbares Standardwerk für alle, die im Bereich des Wirtschaftsrechts tätig sind. Durch seine auf Relevanz getrimmte Kommentierung eignet er sich hervorragend für den Zugang zu allen Fragen rund um das Handelsrecht im weiteren Sinne. Aber auch für die vertiefte Auseinandersetzung insbesondere in der Praxis als auch in der Forschung und im Studium bietet der Kommentar einen soliden Ausgangspunkt.

Samstag, 13. Juni 2020

Rezension: HGB

Baumbach / Hopt, Handelsgesetzbuch, 39. Auflage, C.H. Beck 2020

Von Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Andrae & Simmer, Saarbrücken

 



Eines der Standardwerke der deutschen Rechtsliteratur. Seit Jahrzehnten legt der C.H. Beck-Verlag in der Reihe „Kurz-Kommentare“ das vorliegende Werk zum Handelsgesetzbuch regelmäßig neu auf. Dies stets verbunden mit einer Vielfalt an Änderungen, die sich auf die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung, Gesetzesneuerungen et cetera zurückführen lassen. Auch in der vorliegenden, zwischenzeitlich 39. Auflage, sind verschiedene Änderungen umgesetzt werden. Diese ergaben sich zum Beispiel aus dem Bürokratie-Abbaugesetz von 2017 sowie dem Zweiten Gesetz zur Finanzmarktnovellierung. Auch die zweite Zahlungsdiensterichtlinie der EU (PSD2) wurde entsprechend berücksichtigt und einiges mehr.

Kommentiert werden nicht nur sämtliche Normen des Handelsgesetzbuches (etwa 1800 Seiten) sondern auch ausgewählte weitere Vorschriften, die unter der Überschrift „Handelsrechtliche Nebengesetze“ geführt werden. Darunter (wenngleich mit sehr geringfügigen Kommentarumfang) etwa die Normen des Einführungsgesetzbuches zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) sowie Regeln betreffend Handelsbücher und Bilanzen (zum Beispiel die der Wirtschaftsprüferordnung). Auch die Handelsregisterregeln (sowohl aus der entsprechenden Verordnung als auch aus dem Gesetz über das Verfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) werden besprochen. Zudem finden sich Ausführungen zu den handelsrechtlich einschlägigen Regelungen betreffend allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese werden im Wortlaut abgedruckt und zu einem nicht unerheblichen Teil auch kommentiert; so z.B. die so genannten „Incoterms 2020“ der Internationalen Chamber of Commerce (ICC). Auch Regeln des Börsen- und Kapitalmarktrechts werden kommentiert. Zudem findet sich (als sinnvolle Ergänzung zu den Regeln des Frachtrechtes im HGB) auch Kommentierungen zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) und Ausführungen auch zu den allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen.

Das Werk kann natürlich nicht all dies in größter Tiefe kommentieren, dafür ist es als Kurzkommentar auch nicht ausgelegt. Auf seinen knapp 3000 Seiten kann es aber doch sehr viel Inhalt liefern, der durch das am Ende stehende Stichwortregister und die vorangestellte feingliedrige Inhaltsübersicht sehr schön greifbar gemacht werden.

Der Kurz-Kommentar ist für die tägliche Arbeit bestens geeignet und bietet auch gleichzeitig eine hinreichende dogmatische Tiefe, um in den meisten Situationen adäquat argumentieren und reagieren zu können.

Für die Praxis ist das Werk schon aus diesen Gründen sehr gut geeignet. Darüber hinaus wird diese Eignung aber auch im Aufbau der Kommentierung der einzelnen Normen deutlich, so zum Beispiel anhand des § 377 HGB. Auch dieser hat für sich genommen wieder eine schöne gegliederte, eigene Inhaltsübersicht erhalten, welche sich an den Absätzen der Vorschrift orientiert. Die Kommentierung enthält etwa auch eigene Ausführungen zur Beweislastverteilung, was vor allem den Praktiker interessieren wird. Zudem arbeitet die Kommentierung mit Beispielen für konkrete, spezielle Fallgestaltungen, die in der Praxis häufig vorkommen und daher ebenfalls für den Praktiker von großem Interesse sein werden. In der Kommentierung werden auch viele aus der Rechtsprechung entnommene Einzelbeispiele zur näheren Ausgestaltung der einzelnen Tatbestandsmerkmale genannt. Dies etwa zu der Frage, welche zeitlichen Eingrenzungen für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge im Rahmen des § 377 bestehen. Es werden hierzu verschiedenste Beispiele aus der Rechtsprechung angeführt, die gute Anhaltspunkte dafür liefern, wann bzw. bis wann die Untersuchung erfolgen muss und wie lange man nach dem Entdecken eines Mangels sodann Zeit hat, um die Rüge abzusetzen. Es wurden jeweils obergerichtliche Urteile mit den einzelnen Fallbeispielen benannt, die also im Einzelfall zu Nachschlagezwecken direkt greifbar sind.

Auch die wesentlichen Schlagworte werden in der Kommentierung jeweils hervorgehoben. Ab und an fehlt hier nun vielleicht eine Hervorhebung, mit der der Leser gerechnet hätte, sodass man nicht auf den ersten Blick, die gewünschte Stelle findet. Dies fällt aber wegen der klaren Gliederungen im Werk nicht wesentlich ins Gewicht.

Wer regelmäßig mit dem Handelsrecht im weiteren Sinne befasst ist, benötigt sicher regelmäßig ein derartiges Werk und wird die überschaubaren 109 € Kaufpreis dafür daher gerne investieren.


Samstag, 22. Juni 2019

Rezension: Beck‘sches Formularbuch Bürgerliches, Handels – und Wirtschaftsrecht

Hoffmann-Becking / Gebele, Beck‘sches Formularbuch, Bürgerliches, Handels – und Wirtschaftsrecht, 13. Auflage, C.H. Beck 2019

Von Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Andrae & Simmer, Saarbrücken


In erster Auflage bereits 1978 erschienen, findet dieser Klassiker der Formularbücher nun seine 13. Renaissance im Jahr 2018/2019. Das Autorenteam bestehend aus Rechtsanwälten und Notaren aus dem gesamten Bundesgebiet hat sich darum gekümmert, die in den letzten drei Jahren seit Erscheinen der Vorauflage eingetretenen Änderungen in die damals schon umfangreiche Formularsammlung einzuarbeiten. Das betrifft unter anderem die Aktienrechtsnovelle 2016, die Reform des Bauvertragsrechts, die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe, die Verschärfung des Geldwäschegesetzes sowie die europäische Güterrechtsverordnung.

Das Buch liegt in gedruckter Form vor und hat knapp 2800 Seiten, die mit Formularen und entsprechenden Kommentaren dazu vollgepackt wurden. Schon seit der sechsten Auflage fügt der Verlag die Muster selbst auch in Textform bei. Damals geschah dies noch in Form von Disketten. Später wurden dann CDs beigelegt. Heute stellt der Verlag die Formulare dem Käufer eines der Bücher zur Verfügung im Wege eines Downloads. Dieses Buch enthält insofern einen Freischaltcode. Es handelt sich dabei – das ist zu beachten – nicht um eine vollständige digitale Version des Werks sondern nach wie vor „nur“ um die Formulierungsbeispiele selbst, also ohne die zugehörigen Erläuterungen und Hintergrundinformationen. Hierin liegt eine praktisch sehr sinnvolle und auch wertvolle Arbeitshilfe. In Zeiten des papierlosen Büros wäre eine volldigitale Version indessen noch tauglicher.

Was den inhaltlichen Aufbau angeht, so birgt dieser für den erfahrenen Formularbuchbenutzer keinerlei Überraschungen, was der Sache indes nicht schadet. Unterteilt ist das Werk in große Kapitel zu BGB-AT, Schuldrecht-AT, Schuldrecht-BT, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Handelsrecht, Personengesellschaftsrecht, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktienrecht Umwandlungsrecht sowie zum Schiedsverfahren und der Alternativen Streitbeilegung. Es ist ein fein untergliedertes Inhaltsverzeichnis vorangestellt, das jedes einzelne Muster berücksichtigt. Dabei sind dann zum Beispiel auch im Besonderen Teil des Schuldrechts entsprechende Unterteilungen für die einzelnen Vertragstypen enthalten. Auch der neue Bauvertrag findet dort nunmehr (F.3.) Erwähnung. In den Unterkapiteln wird dann weiter unterteilt, so etwa in jenem zum Arbeits- und Dienstvertragsrecht. Dort finden sich Abschnitte mit Formularen zur Begründung des Arbeitsverhältnisses, zur Änderung des Arbeitsverhältnisses, zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zum Einsatz von Fremdpersonal und zu Dienstverträgen im weiteren Sinne. Jeder der Abschnitte enthält mehrere Formularvarianten. So gibt es dann zum Beispiel Arbeitsverträge mit Verweisung auf Tarifrecht, Verträge für leitende Angestellte, Teilzeitarbeitsverträge, befristete Arbeitsverträge mit und ohne Sachgrund. Es ist an alle gängigen Konstellationen gedacht worden, soweit der Rezensent dies erkennen konnte.

Hilfreich und zielführend sind wie immer auch die Anmerkungen zu den einzelnen Formularen. Die vorgeschlagenen Mustertexte sind durchsetzt mit Fußnoten. In den Fußnoten werden teilweise auch alternative Formulierungen für alternative Gestaltungen dargestellt und dort auch abweichende Musterformulierungen vorgeschlagen (was nicht in allen dem Rezensenten bekannten Formularbüchern so gehandhabt wird, aber im Rahmen der praktischen Arbeit als durchaus richtig einzuschätzen ist). Etwa betreffend die Regelung der Arbeitszeit im Formular III.E.2. findet sich im Musterformular die Regelung einer festen wöchentlichen Arbeitszeit und in der zugehörigen Fußnote 6 ein Vorschlag für eine variable Gestaltung mit einer wöchentlichen Durchschnittsarbeitszeit. Ergänzt wird das dort alternativ dargestellte Jahresarbeitszeitmodell durch Hinweise auf die Einordnung im Kontext von SGB VI. Auch auf das Insolvenzrisiko, das der Arbeitnehmer hier in Bezug zum Arbeitgeber übernimmt, wird hingewiesen. Es erfolgt also nicht nur die sture Betrachtung orientiert am Arbeitsrecht, sondern auch ein Blick über den Tellerrand hinaus. Die Klauseln werden also nicht nur im Kontext des vorgeschlagenen Musters erläutert, sondern auch in ihrer Beziehung zur weitergehenden Rechtswelt. Solche Verweise auf tatsächliche Probleme und angrenzende Rechtsgebiete sind nicht nur für den Einsteiger von höchster Wichtigkeit, da sie auch den erfahrenen Bearbeiter vor Haftungsfallen durch Wissenslücken bewahren können.

Es wird sicherlich Formularbücher geben, die mit stärkerem Fokus auf ein gewisses Rechtsgebiet arbeiten und deshalb noch weiter ausgearbeitete Muster bzw. Muster für noch speziellere Vertragstypen bereithalten (können). Je nach Grad der Spezialisierung des Bearbeiters kann es daher sinnvoller sein, ein spezielleres Formularbuch als das vorliegende anzuschaffen. Wer aber allgemein im Zivilrecht tätig ist (sei es als Einzelanwalt/-notar oder Anwalts- bzw. Notargesellschaft) der wird viele Fragen der täglichen Arbeit mit einem Formularbuch wie dem vorliegenden beantworten können. In solchen Szenarien lohnt sich die Investition der vergleichsweise günstigen 139 EUR sicherlich.

Dienstag, 9. April 2019

Rezension: Praxis des Vertriebsrechts

Giesler (Hrsg.), Praxis des Vertriebsrechts, 3. Auflage, ZAP 2018


Von Rechtsanwältin Tanja Fuß, MPA, Anwaltskanzlei Fuß, Stuttgart


Das Praxishandbuch von Giesler zum Vertriebsrecht ist in sechs Abschnitte eingeteilt. Nach einer Einführung werden die Bereiche Handelsvertreterrecht (einschließlich Versicherungsvertreterrecht), Vertragshändlerrecht, Franchiserecht, besondere Vertriebsformen und Rechtsfragen des grenzüberschreitenden Vertriebs thematisiert. Im Rahmen der besonderen Vertriebsformen werden das Kommissionsrecht, der Bierlieferungsvertrag und das Recht der Verbundgruppen behandelt. Dabei wird auf alle für das Vertriebsrecht relevanten Rechtsgebiete eingegangen, vom Vertragsrecht über das Kartellrecht und das Wettbewerbsrecht bis hin zum Markenrecht.

An zahlreichen Stellen gibt es Praxistipps, die mit einem grauen Balken am Rand gekennzeichnet sind. Dort wird unter anderem darauf eingegangen, welche Regelungen ein Vertrag enthalten sollte, damit bestimmte Probleme vermieden werden, bzw. wie vorgegangen werden sollte, um möglichst rechtssicher zu agieren. Ebenfalls mit einem grauen Balken am Rand gekennzeichnet und unter der Überschrift „Wichtig“ werden besonders wichtige Aspekte hervorgehoben.

Sehr nützlich sind die zahlreichen Checklisten, etwa zur Anwendung der Vertikal-GVO oder zum Inhalt eines Handelsvertretervertrages. Gleiches gilt für die zahlreichen Formulierungsvorschläge für einzelne Vertragsklauseln wie Wettbewerbsverbote, zum Entstehen eines Provisionsanspruchs, zum Anspruch auf Aufwendungsersatz oder zu einer Rechtswahlklausel auf Deutsch und Englisch. Ebenfalls sehr hilfreich ist beispielsweise auch im Franchiserecht die Auflistung der Punkte, über die der Franchisegeber bei Aufnahme von Vertragsverhandlungen eine Aufklärungspflicht hat. Dasselbe gilt für die Beispiele in Bezug auf das Bestehen einer Stammkundenbeziehung, abhängig von den Besonderheiten der jeweiligen Branche. So sind bei Masseartikeln des täglichen Lebens mehrere Monate oder gar Jahre nötig, während beim Autokauf ein Zweitkauf genügt. Sofern dies für das Verständnis hilfreich ist, werden auch Gerichtsentscheidungen zusammengefasst dargestellt, etwa bei der Frage, wann eine Diskriminierung von Handelsvertretern durch den Unternehmer nach § 20 GWB vorliegt. Die Nachweise sind, um den Lesefluss nicht zu stören, separat unterhalb des eigentlichen Textes angeordnet.

Sofern für das Verständnis notwendig, werden auch kaufmännische Hintergründe von Vertriebs- und Vermarktungssystemen beleuchtet. So wird etwa die Entwicklung vom Verkäufermarkt zum Käufermarkt dargestellt und es werden die Auswirkungen dieser Entwicklung auf die Vertriebsformen und die Erwartungen der Kunden erläutert. Auch auf Gegebenheiten in der Praxis wie die Verwendung von sog. Händlerstandards (Richtlinien, Handbücher) bei Vertragshändlerverträgen wird eingegangen und so die notwendigen grundlegenden Kenntnisse in den Bereichen Vertriebssysteme, Marketing bzw. Markenaufbau vermittelt. Bei der Laufzeit von Bierlieferverträgen, einer Materie, mit der wohl die wenigsten Rechtsanwälte regelmäßig zu tun haben, wird ausführlich darauf eingegangen, wann AGB vorliegen und wann nicht, da dies für die Frage maßgeblich ist, ob die Zulässigkeit der Vertragslaufzeit an § 307 BGB oder § 138 BGB zu messen ist. In diesem Zusammenhang wird auch auf Fragen der Beweislast eingegangen und Tipps zur Sicherung von Beweismitteln gegeben.

Bei strittigen Punkten stellen die Autoren den Meinungsstand ausführlich dar und vertreten klar eine eigene Meinung. Dadurch wird das Werk zwar auch für wissenschaftlich tätige Juristen interessant, Hauptzweck ist aber nach wie vor, Praktikern Argumente an die Hand zu geben und die Sichtweisen und Interessenlagen aller Beteiligten darzulegen. So wird etwa bei der Frage, ob dem Unternehmer das Recht einer Änderungskündigung zusteht, um eine ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung über die Überlassung von Kundendaten einseitig zu beenden und damit die Analogievoraussetzungen für einen Ausgleichsanspruch zu beseitigen, auf die Gefahr einer rechtsmissbräuchlichen Vermeidung des Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers ebenso eingegangen wie auf das berechtigte Interesse des Unternehmers, selbst über die Entgegennahme und Verwertung von Kundendaten zu entscheiden. Der Autor spricht sich in diesem Zusammenhang, mangels vorhandener Rechtsprechung, für eine vermittelnde Lösung aus. Er billigt dem Unternehmer zwar ein Änderungskündigungsrecht zu, stellt aber erhöhte Anforderungen, indem der Unternehmer Kündigungsgründe darlegen muss, die nicht rechtsmissbräuchlich sind und nicht nur in der Vermeidung des Ausgleichsanspruchs bestehen dürfen.

Der Herausgeber Rechtsanwalt Dr. Jan Patrick Giesler ist einer der renommiertesten deutschen Franchise-Anwälte, Präsident der International Franchise Lawyers Association (IFLA) und assoziierter Experte beim Deutschen Franchise-Verband (DFV). Die Autoren sind allesamt praktizierende Anwälte und stammen aus den verschiedenen beteiligten Lagern. So finden sich Vertreter von Herstellern, von Importeuren und von Absatzmittlern. Dadurch ist gewährleistet, dass die Sicht aller Beteiligten angemessen bei der Darstellung berücksichtigt wird.

Zu einem Anschaffungspreis von 139 EUR erhält der Leser ein Praxishandbuch, das auf fast 1.200 Seiten Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen wie auch rechtlich vorgebildete Vertriebsmitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit hervorragend unterstützt.

Donnerstag, 7. März 2019

Rezension: Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts

Wachter (Hrsg.), Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts, 4. Auflage, ZAP 2018

Von Notar Dr. Jan Hupka, LL.M. (Chicago), Hamburg


Das ursprünglich unter dem Titel „Handbuch des Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht“ vom renommierten Münchener Notar Thomas Wachter herausgegebene Nachschlagewerk hat keinen geringeren Anspruch, als das gesamte praxisrelevante Handels- und Gesellschaftsrecht zu erfassen. Nicht umsonst ist es mit fast 4.000 Seiten ein wahres Dickschiff. Aber auch inhaltlich hat das Werk einiges zu bieten. Allein die Zahl der berücksichtigten Reformen zeigt die Bandbreite des Werks. So wurden etwa eingearbeitet Die 9. GWB-Novelle, die Aktienrechtsnovelle 2016, die Reform des Unternehmenserbschaftsteuerrechts, das 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz, die Umsetzung der Marktmissbrauchsverordnung oder das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen.

Neben den klassischen Darstellungen der Grundlagen des Handelsrechts sowie der wichtigsten Gesellschaftsformen sind es insbesondere die Querschnittskapitel, die den Unterschied zu vergleichbaren Werken ausmachen. So werden etwa auch die für die Praxis relevanten Grundlagen des Bilanz- und Steuerrechts, des Kartell- oder Kapitalmarktrechts in der gebotenen Kürze dargestellt. Neben den erläuternden Teilen enthält das Buch zahlreiche Muster, Checklisten, Tabellen und Praxistipps. Das 45-köpfige Autorenteam setzt sich überwiegend aus Rechtsanwälten und Notaren sowie einigen Hochschullehrern zusammen.

Naturgemäß können im Rahmen einer solchen Besprechung lediglich einzelne der insgesamt 28 Kapitel exemplarisch herausgegriffen werden. Im Personengesellschaftsrecht widmet sich Wachter – der Relevanz für die Praxis entsprechend – schwerpunktmäßig der GmbH & Co. KG und macht neben der Darstellung der Vor- und Nachteile auch zahlreiche Formulierungsvorschläge zur Verzahnung der beiden Gesellschaftsverträge.

Im Kapitalgesellschaftsrecht liegt die wichtigste Rechtsform der GmbH in den bewährten Händen des Notars Heckschen. Sehr gelungen ist auch das mitunter schwierige Recht der Beteiligung Minderjähriger an Gesellschaften durch Ivo.

Dem eigenen Anspruch einer praxisorientierten und umfassenden Darstellung des gesamten Handels- und Gesellschaftsrechts inklusive der Rechnungslegung, Bilanzierung und dem Steuerrecht wird das Werk absolut gerecht. Dass punktuell Themen nicht in aller Ausführlichkeit bearbeitet werden können, liegt dabei in der Natur der Sache. Über die Fußnoten und ausführliche Literaturhinweise lassen sich indes sämtliche Fragen weiter vertiefen. Damit ist das Werk nicht nur für den Fachanwalt im Handels- und Gesellschaftsrecht zu empfehlen, sondern kann jedem mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht befassten Praktiker ans Herz gelegt werden.

Samstag, 19. Januar 2019

Rezension: Handelsvertreterrecht

Hopt, Handelsvertreterrecht, §§ 84-92c, 54, 55 HGB mit Materialien, 6. Auflage, C.H. Beck 2019


Von Rechtsanwältin Tanja Fuß, MPA, Anwaltskanzlei Fuß, Stuttgart


In dem Kurzkommentar von Hopt werden nach dem Abdruck des Gesetzestextes und einem eine Seite umfassenden Literaturverzeichnis zu Schrifttum, Mustern und Rechtsprechungsübersichten in einem ersten Teil zunächst die Vorschriften der §§ 84-92c HGB und §§ 54, 55 HGB kommentiert. Ein zweiter Teil enthält insbesondere die Handelsvertreter-Richtlinie, ausgewählte Vorschriften außerhalb des HGB, ein über 50 Seiten umfassendes Fundstellenverzeichnis mit ausgewählten Parallelfundstellen in gängigen Zeitschriften (NJW, NJW-RR, BB, DB, WM, ZIP) von in der Kommentierung zitierten Entscheidungen, die Grundsätze zum Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB in der Versicherungswirtschaft und im Bausparbereich samt Erläuterungen und Berechnungsbeispielen, einen Muster-Handelsvertretervertrag in 10 Sprachen, einen Muster-Vertragshändlervertrag in 3 Sprachen sowie Ausführungen zum europäischen Kartellrecht. Den Abschluss bilden ein umfassendes Literaturverzeichnis von fast 50 Seiten und das Stichwortverzeichnis.

Der Kommentar richtet sich vor allem an Handelsvertreter, Vertrags- und Eigenhändler, Selbständige und Unternehmen, die beim Vertrieb ihrer Produkte Handelsvertreter und Vertragshändler einsetzen, aber auch an Kunden und ihre Berater, die wissen wollen, woran sie sind und an wen sie sich halten können. Darüber hinaus ist er für Rechtsanwälte und Richter (insbesondere an solche bei einer Kammer für Handelssachen), Wirtschaftsprüfer und Steuerberater eine wichtige Arbeitshilfe.

Die Kommentierung stellt die Rechte und Pflichten der Beteiligten kurz und prägnant aber zugleich umfassend dar. Unterschiedliche Ansichten werden in der gebotenen Kürze genannt. Auf Abkürzungen wird weitgehend verzichtet und wichtige Begriffe werden mit Fettdruck hervorgehoben. Die Ausführungen sind gut verständlich und auch für Leser, die nicht täglich mit dem Handelsvertreterrecht zu tun haben, gut nachvollziehbar. Dazu tragen sicherlich auch die vielen Beispiele und Erklärungen zu Hintergründen bei. So werden beispielsweise bei § 89a HGB über vier Seiten Beispiele wichtiger Gründe für eine Kündigung durch den Unternehmer bzw. nicht ausreichender Gründe aufgelistet.

In der am 02.11.2018 erschienenen Neuauflage wurden wichtige Teile der Kommentierung (u.a. der Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB) vertieft und erweitert sowie zahlreiche neue Rechtsprechung eingearbeitet, vor allem zur Provision, zur Verjährung sowie zu den Themen Abrechnung, Buchauszug und Ausgleichsanspruch (etwa zum Begriff „Neukunde“). Die aktuelle Auflage ist 3 Jahre nach der 5. Auflage von 2015 erschienen und greift – als Teilbereich des bekannten HGB-Kommentars – der für 2020 geplanten 39. Auflage des Baumbach/Hopt, Kommentar HGB vor.

Der Kommentar wird von Prof. Dr. Klaus Hopt bearbeitet und herausgegeben, ehemals Richter am Oberlandesgericht und bekannter Wirtschaftsrechtler sowie Herausgeber des Standardkommentars Baumbach/Hopt zum HGB.

Mit dem Handkommentar von Hopt erhält man einen hervorragenden Praxiskommentar, der auf seinen etwas über 500 Seiten alle relevanten Fragen zum Handelsvertreterrecht beantwortet. Mit einem Anschaffungspreis von 89 EUR ist er zudem für ein Werk dieser Qualität absolut preiswert.

Mittwoch, 3. Oktober 2018

Rezension: Vertriebsrecht

Flohr / Wauschkuhn (Hrsg.), Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht – Vertragshändlerrecht – Franchiserecht – Kommissionsrecht, Kommentar, 2. Auflage, C.H. Beck 2018


Von Rechtsanwältin Tanja Fuß, MPA, Anwaltskanzlei Fuß, Stuttgart


In insgesamt 9 Kapiteln werden auf nicht ganz 2.000 Seiten die für das Vertriebsrecht maßgeblichen Vorschriften des BGB, des HGB, des StGB, des Kartellrechts (GWB), des AEUV samt Gruppenfreistellungs-Verordnung und Leitlinien, des Wettbewerbsrechts (UWG), des Internationalen Vertriebsrechts (Rom I -VO, CISG) und des Markenrechts sowie weitere relevante Vorschriften (ProdHaftG, InsO, ZPO, ArbGG, SGB, GewO) und die Schiedsgerichtsbarkeit besprochen.

Bei den einzelnen Vorschriften wird jeweils auf die Anwendbarkeit und Besonderheiten der jeweiligen Vorschrift bei den vier maßgeblichen Vertriebsarten (Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchisenehmer, Kommissionsagent) eingegangen. Es werden also nicht wie üblich systematisch die verschiedenen Vertriebsarten erläutert, sondern die einzelnen Vorschriften anhand der verschiedenen Vertriebsarten besprochen. Der Schwerpunkt liegt aufgrund der Anzahl der relevanten Vorschriften im HGB mit über 900 Seiten und im BGB mit rund 340 Seiten. Neben den vier Haupt-Vertriebsarten werden auch die Vertriebsformen Haustürgeschäft, Fernabsatzvertrag und E-Commerce kommentiert und auf Vorschriften des Verbraucherschutzrechts sowie des Arbeits- und Sozialrechts eingegangen.

In der Neuauflage wurde das Kapitel „Vertriebsrecht und Schiedsgerichtsbarkeit“ neu aufgenommen. Außerdem sind bereits die neuen Vorschriften zu den besonderen Vertriebsformen in den §§ 312 ff. BGB sowie die neuen Entscheidungen zur fristlosen Kündigung und vorvertraglichen Aufklärung bei Franchiseverträgen und zum Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB enthalten. Da die Erstauflage den Stand November 2013 hatte, war eine Neuauflage nach über 4 Jahren auch dringend geboten, um einen aktuellen Rechtsstand zu gewährleisten.

Der Kommentar wurde von Praktikern für Praktiker geschrieben. Daher wird viel Wert auf praxistaugliche Lösungen gelegt. Dennoch sind die Ausführungen nicht oberflächlich. So wird beispielsweise praxisnah anhand verschiedener Fallkonstellationen (neuer Kunde, alter Kunde, aber neue Art von Geschäften, alter Kunde, aber Ausweitung Geschäftsbeziehung) ausführlich erläutert, wann der Handelsvertreter einen Kunden „geworben“ und damit Anspruch auf eine Provision hat. Aufgrund der großen Bedeutung in der Praxis werden die Vorschriften der §§ 89 – 89 b HGB sehr ausführlich besprochen. Rechnet man die Vorbemerkung mit ein, kommt man auf rund 170 Seiten für diese 3 Vorschriften. Dabei wird nicht nur das materielle Recht dargestellt, sondern auch auf prozessuale Fragen, Fragen der Beweislast und steuerliche Aspekte eingegangen. Beim Thema Kündigung des Vertrages nach § 89 HGB wird nicht nur auf die Kündigung selbst, sondern auch auf andere Formen der Beendigung wie Befristung und Aufhebungsvertrag eingegangen. In diesem Zusammenhang werden die unterschiedlichen Rechtsfolgen sowie die Vor- und Nachteile dargestellt. Sofern eine Frage noch nicht höchstrichterlich geklärt ist und damit nicht eindeutig beantwortet werden kann, wird dies offen angesprochen. So wird beispielsweise bei § 89 b HGB auf die mögliche Unwirksamkeit der deutschen Regelung hingewiesen, da sie die in der zugrundeliegenden Handelsvertreter-RL festgelegten Voraussetzungen für einen Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters verschärft. Im Kapitel über die Schiedsgerichtsbarkeit wird u.a. auf die Schwierigkeit der Durchsetzung von Ansprüchen und Urteilen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten hingewiesen und die Vorteile der Vereinbarung eines Schiedsgerichtsverfahrens bzw. zumindest einer Regelung über das anwendbare Recht und den Gerichtsstand erläutert. Außerdem werden Vereinbarung, Vor- und Nachteile sowie Ablauf von Schiedsverfahren und die wichtigsten internationalen Schiedsordnungen dargestellt.

Der Text liest sich angenehm und flüssig. Auf Schachtelsätze, komplizierte Satzkonstruktionen und Abkürzungen wird verzichtet. Die zitierten Entscheidungen und Aufsätze werden unterhalb des eigentlichen Textes aufgeführt.

Die beiden Herausgeber, die Rechtsanwälte Flohr und Wauschkuhn, sind ebenso wie das Bearbeiterteam aus insgesamt 17 Autoren ausgewiesene Kenner des Vertriebsrechts mit langjähriger Erfahrung als Anwälte bzw. Unternehmensjuristen.

Der Kommentar eignet sich für alle, die sich in der Praxis mit dem Vertriebsrecht beschäftigen: Vom Anwalt über den Unternehmensjuristen bis zum Verbandsjuristen.

Der Anschaffungspreis von 239 EUR ist absolut gerechtfertigt. Dafür erhält man ein praxisorientiertes, kompaktes, aber auch umfangreiches Nachschlagewerk im gewohnten Beck-Design und der gewohnten Beck-Qualität.

Freitag, 24. August 2018

Rezension: Fälle zum Handels- und Gesellschaftsrecht Band I

Schöne, Fälle zum Handels- und Gesellschaftsrecht Band I, 10. Auflage, C.H. Beck 2018

Von ref. iur. Kim-Naike Sander, Kaiserslautern

  
Die Fälle zum Handels- und Gesellschaftsrecht sind als zweibändiges Werk in der JuS-Schriftenreihe erschienen. Band I erfasst schwerpunktmäßig das Handelsrecht, Recht der Personengesellschaften und die Grundlagen des GmbH-Rechts, während Band II den Fokus auf das Recht der Kapitalgesellschaften, das Konzern- und Umwandlungsrecht und das Internationale Gesellschaftsrecht legt. Besprochen wird hier nur Band I.

Der Autor Torsten Schöne hat auf 335 Seiten ein Fallbuch in der 10. Auflage verfasst. Bereits im Vorwort weist er richtigerweise darauf hin, dass das Buch nicht für einen Handelsrechteinsteiger geeignet ist. Es richtet sich vielmehr an Studenten und Referendare, welche das Thema wiederholen und vertiefen wollen. Das Buch enthält zwar keine „Exkurse“ oder abstrakten Lehrseiten. Dafür behandelt es die im Handelsrecht wichtigsten Probleme einzeln und ausführlich. Es ist das, was der Titel beschreibt: Ein Fallbuch. Der einzige Punkt, an dem der Autor von dieser Ankündigung abgewichen ist, ist eine vorangestellte 20-seitige Einleitung zur handelsrechtlichen Falllösung. Diese beginnt mit Einführungen, die für einen fortgeschrittenen Studenten eigentlich nur bereits Bekanntes enthalten sollte: Methodenlehre und Falllösungsaufbau. Da die Klausurrealität bei vielen Schreibern jedoch anders aussieht und gerade bei diesen Grundlagen Ungenauigkeiten verbreitet sind, bietet es nur Vorteile, diese Seiten dennoch zu lesen. Kernpunkt dieser Einleitung ist schließlich eine Auflistung der verschiedenen, wichtigsten Anspruchsgrundlagen im Handelsrecht. Diese hilft dem Leser selbst auch nochmal, das vorab Gelernte im Kopf Revue passieren zu lassen.

Das Werk enthält 25 Fälle, die sich grob in drei Stufen einteilen lassen: Fast ein Drittel enthält Fälle, die sich zum Einbau in „normale“ Zivilrechtsklausuren eignen, ohne eine tatsächliche handelsrechtliche Klausur vorauszusetzen. Hier werden Themen behandelt wie das kaufmännische Bestätigungsschreiben, AGB zwischen Kaufleuten, guter Glauben in die Verfügungsbefugnis und die Mängelrügeobliegenheit. Erfreulich ist, dass in diesem Bereich ein Schwerpunkt auf die Prokura und den Rechtsschein des Handelsregisters gelegt wurde. Diese Themen sind nicht unbedingt klausurgefährdeter als beispielsweise die Mängelrügeobliegenheit, aber sie weisen viele Feinheiten auf, die vom Klausurersteller erwartet werden. Hier bieten die Fälle auch durch Abwandlungen und verschiedene Fallfragen einen umfassenden Überblick.

Etwa ein weiteres Drittel beschäftigt sich ebenfalls mit Klausuren, die man auf jeden Fall in einer Zivilrechtsklausur außerhalb des Schwerpunktbereichs erwarten kann. Die folgenden Probleme sind aber eher in Klausuren mit bewusst handelsrechtlichem Schwerpunkt zu erwarten. Zu nennen wären hier beispielsweise die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft und die actio pro socio. Auch in diesem Bereich ist eine Schwerpunktsetzung erkennbar: Es gibt mehrere Fälle zu der Haftung nach den §§ 25 ff. HGB und zur Frage der Haftung von Gesellschaftern und speziell Kommanditisten. Gerade letztere sind für Klausuren interessant, da hier inzident Schuldrecht eingebaut werden kann, während gleichzeitig das Verständnis der unterschiedlichen Haftungssysteme des Handelsrechts abgeprüft werden können. Wie man an der Haftung des Kommanditisten nach § 172 HGB sieht, kann der Klausurersteller gerade betreffend die Einlagenerbringung viel mit Abwandlungen spielen. Dies ist sichtbar auch dem Autor bewusst, so dass er den Leser über viele Fallfragen und Abwandlungen auf die verschiedenen Konstellationen aufmerksam macht.

Ein weiteres Drittel der Fälle fällt eher in den Randbereich der Klausurrelevanz im Zivilrecht, wobei sie natürlich als Schwerpunktklausuren interessant sind. Hier werden beispielsweise insolvenzrechtliche Fragestellungen, das Recht der Partnergesellschaft oder die Beschlussmängelklage behandelt.

Die Falllösungen haben die Länge von typischen Semesterklausuren. Sie fokussieren stets klar auf die handelsrechtliche Problematik und werden nicht unnötig durch Nebenprobleme überfrachtet. Durchweg fällt eine gute, übersichtliche Struktur auf; die in der Einleitung angesprochenen Punkte zur Methodenlehre werden hier sichtbar beherzigt. Insbesondere der Streitstandaufbau ist „lehrbuchmäßig“: die Argumente sind strukturiert, die Meinungen sichtbar abgetrennt und es wird klar dargestellt, ob ein Streitentscheid nötig ist. Gerade die Nachbereitung der Fälle macht dieser Aufbau sehr einfach. Diese klare Struktur im Anspruchsaufbau ist jedoch auch genau das, was die Zielgruppe (Wiederholende und Vertiefende) braucht: Oftmals kennt der Student zwar den Streitstand – etwa zur sog. Rosinentheorie. Gleichzeitig gerät er aber in Schwierigkeiten, wenn es um die diese enthaltende Falllösung geht. Hier führt einen die Falllösung von einem Anspruch zum nächsten und zeigt, wo sich der Rechtsschein des Registers auf welche Weise auswirkt und wo man das Problem dann tatsächlich einbaut. Das Buch hilft insoweit, das Systemverständnis zu verbessern und einen klaren, nichts vergessenden Aufbau zu schulen.

Das Buch ist daher - wie der Autor selbst sagt - zu empfehlen, wenn man wiederholen und bereits vorhandenes Wissen vertiefen will und seine Formulierungen nochmal präzisieren möchte. Es eignet sich sowohl zur Vorbereitung für eine Semesterklausur, aber insbesondere auch für eine „Handelsrecht-in-drei-Tagen“-Wiederholung vor den Examina. Je nachdem wie viele Fälle man aus dem Buch bearbeiten möchte, kann ein Grundstein gelegt oder vertieftes Wissen erworben werden.

Freitag, 29. Juni 2018

Rezension: Examens-Repetitorium Handels- und Gesellschaftsrecht

Bayer / Lieder, Examens-Repetitorium Handels- und Gesellschaftsrecht, C.F. Müller 2015

Von Dr. Christian F. Bock, Hamburg

  
Erstmals erscheint 2015 in der Reihe Unirep Jura das Examensrepetitorium zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Auf rund 230 Seiten nehmen sich die Autoren mit einem leichten Übergewicht des Gesellschaftsrechts der wesentlichen Fragen im Examen an. Obgleich beide Materien miteinander eng verwoben sind, wie beispielsweise die weitgehende Regelung beider Rechtsgebiete im Handelsgesetzbuch sowie die Kaufmannseigenschaft von Handelsgesellschaften gemäß § 6 Abs. 1 HGB demonstrieren, wäre eine deutlichere Trennung des Handels- vom Gesellschaftsrecht zumindest zur schnelleren Orientierung und Zuordnung der Sachfragen beim ersten Aufschlagen wohltuend.

Angemessen kurz für ein Examensskript wird in das Handelsrecht eingeführt (Rn. 1-6). Problembewusstsein schaffen die Ausführungen bei der Darstellung der Kaufmannseigenschaft, wenn anhand einiger Beispiele anschaulich die Erforderlichkeit einer Gewinnerzielungsabsicht (Rn. 25 ff.) oder die Notwendigkeit der Zivilrechtswirksamkeit der getätigten Geschäfte (Rn. 28) für den Gewerbebegriff diskutiert wird. Ausführlich behandelt das Skript die Publizität des Handelsregisters gemäß § 15 HGB, die mittels zahlreicher Fälle verdeutlich wird. Dabei variieren „die Fälle“ stark. Fall 6 ähnelt eher einer beispielhaften Erläuterung (Rn. 71). Sachverhalt und Lösung von Fall 7 werden trotz der Komplexität extrem verkürzt (Rn. 74 f.), während Fall 10 vorbildlich mit einer klausurtauglichen Argumentation gelöst wird (vgl. Rn. 90 ff.).

Im gesellschaftsrechtlichen Teil werden die einzelnen Problemkreise für alle Gesellschaftstypen jeweils direkt gegenüber gestellt. So werden beispielsweise die Errichtung der Gesellschaften (§ 9), ihre Geschäftsführung und Vertretung (§ 10) oder die Haftung (§ 11) stets für sämtliche Gesellschaftsformen erläutert. Dadurch werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede leichter erkennbar und prägen sich besser ein. Hervorzuheben ist insoweit das Umkehren des Grundtypus. Während für die Errichtung und Vertretung die BGB-Gesellschaft den Grundtypus darstellt, hat sich durch die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der BGB-Außengesellschaft bei der Haftungsfrage die OHG zur Grundform entwickelt (Rn. 594). Dies wird systematisch herausgearbeitet. Bei der vermeintlich komplizierten KG werden zum besseren Verständnis von Haftungsausschluss und Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung zahlreiche Fälle eingestreut (Rn. 607 ff.).

Das Examens-Repetitorium Handels- und Gesellschaftsrecht deckt die gesamte Bandbreite der wesentlichen Examensfragen ab und genügt zur alleinigen Examensvorbereitung. Ein weiteres Lehrbuch ist daneben nicht erforderlich. Vielmehr ist die Lektüre auch für Leser ohne tiefgehende Vorkenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht gewinnbringend. In der ersten Auflage erscheint zwar noch nicht jede Passage des Skripts vollkommen ausgegoren. Das Anliegen, den Prüfungsstoff durch Fälle einzuüben, ist lobenswert, allerdings leidet die Vorbildfunktion der Falllösungen für die Klausur naturgemäß bei 86 Fällen auf 226 Seiten, wenn das Skript nicht als bloßes Fallbuch daherkommen soll. Gleichwohl eignet sich das Buch ausgezeichnet zur zügigen Wiederholung der Nebengebiete und verliert trotz seiner verkürzten Darstellung zur Wiederholung nicht aus dem Blick, die wichtigen Grundlagen für das Verständnis zu lehren.


Sonntag, 27. Mai 2018

Rezension: Handelsgesetzbuch

Baumbach / Hopt (Hrsg.), Handelsgesetzbuch mit GmbH & Co. – Handelsklauseln / Bank- und Kapitalmarktrecht / Transportrecht (ohne Seerecht), 38. Auflage, C.H. Beck 2018

Von Rechtsanwältin Tanja Fuß, MPA, Stuttgart

  
Der Kurz-Kommentar von Baumbach/Hopt kommentiert auf nicht ganz 2.700 Seiten im handlichen DIN-A5-Format das HGB sowie die in der Praxis wichtigsten handelsrechtlichen Nebengesetze. Erläutert werden insbesondere – ganz oder auszugsweise – das EGHGB, die Wirtschaftsprüferordnung, das FamFG, die Handelsregisterverordnung, das DepotG, das BörsG, WpPG, das VermAnlG und das WpHG. Ebenfalls behandelt werden wichtige Klauselwerke wie die Incoterms und andere Handelskauf-Klauseln, die ADSp sowie die AGB-Banken, AGB-Sparkassen und AGB-Anderkonten.

Neben der Kommentierung der einzelnen gesetzlichen Vorschriften enthält das Werk an zahlreichen Stellen allgemeine Erläuterungen zu einzelnen Themen. So werden in einer Einleitung vor § 105 HGB die verschiedenen nationalen und internationalen Personengesellschafts-Formen und die Umwandlung dargestellt. In einem Anhang nach § 177a HGB wird zudem ausführlich – auf je rund 25 Seiten – auf die GmbH & Co. KG und die Publikumsgesellschaft (mit Prospekthaftung) eingegangen. Dabei werden bei der GmbH & Co. KG die Erscheinungsformen, die praktische Bedeutung, die Errichtung, die Rechtsverhältnisse innerhalb der Gesellschaft und der Gesellschafter zu Dritten, der Gesellschafterwechsel, die Auflösung, die Auseinandersetzung, Mitbestimmungsfragen, Fragen der Rechnungslegung und Haftungsfragen erläutert.

Mit dem Kurzkommentar aus dem Beck-Verlag erhält man eine kompakte Kommentierung des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des angrenzenden Register-, Bank-, Börsen-, Bilanz- und Transportrechts. Die Erläuterungen sind praxisnah, prägnant und kompakt, zugleich aber auch umfassend und in die Tiefe gehend. Obwohl es sich um einen Kurzkommentar handelt, gelingt es den Autoren, auch abweichende Meinungen in der gebotenen Kürze aufzuzeigen, diverse Nachweise für Rechtsprechung und Literatur aufzunehmen und so dem Leser Material für eine Argumentation in die eine oder andere Richtung an die Hand zu geben. Auch schwierige Themen, wie etwa Haftungsfragen, werden verständlich erklärt.

Die 38. Auflage befindet sich auf dem Stand 15. Mai 2017 und ist am 21.03.2018 erschienen,  Gesetzesänderungen sind sogar bis Herbst 2017 berücksichtigt. In die Neuauflage wurden unter anderem das ZahlungsdiensteRL-II-UmsetzungsG, die EU-MarktmissbrauchsVO, das CSR-RL-UmsetzungsG (wesentliche Änderungen u.a. des HGB-Bilanzrechts), das 1. und 2. FinanzmarktnovellierungsG, die zum 13.01.2018 geänderten AGB-Banken und die neuen Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 eingearbeitet. Außerdem wurde die aktuelle Rechtsprechung zu den allgemeinen Aufklärungs- und Beratungspflichten für Anleger, Handel und Banken berücksichtigt und die Kommentierung der GmbH & Co KG vertieft.

Durch das Erscheinen der jeweiligen Neuauflage nach maximal zwei Jahren ist sichergestellt, dass das Werk regelmäßig auf den aktuellen Stand gebracht wird. Wer möchte, kann zudem den Aktualisierungsservice in Anspruch nehmen. Dazu muss man nur im Warenkorb bei www.beck-shop.de „mit Aktualisierungsservice“ anklicken und erhält Neuauflagen automatisch und ohne Abnahmeverpflichtung bei Erscheinen.

Der von Dr. Baumbach, Senatspräsident beim Kammergericht, begründete Kommentar wird inzwischen von 4 Professoren – Dr. Hopt, Kr. Kumpan, Dr. Merkt und Dr. Roth – fortgeführt und herausgegeben.

Zusammen mit dem Kurzkommentar zum Handelsvertreterrecht und dem Vertrags- und Formularbuch zum Handels-, Gesellschafts- und Bankrecht, beides von Hopt, ist man im Bereich des Wirtschaftsrechts gut aufgestellt. Da diese drei Werke aufeinander abgestimmt sind, enthalten sie zahlreiche Querverweise und ergänzen sich hervorragend.

Das Werk richtet sich an alle Praktiker, die im Wirtschaftsrecht tätig sind, insbesondere an Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare.

Dank seines hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnisses (99 EUR bei knapp 2.700 Seiten) ist der Baumbach/Hopt zu Recht der beliebteste Wirtschaftsrechtskommentar und bei den Kurzkommentaren nahezu alternativlos. Aufgrund der handlichen Größe im DIN-A5-Format kann er bei Bedarf auch problemlos zu Besprechungen, Verhandlungen oder Gerichtsterminen mitgenommen werden. Zusammenfassend kann man sagen: Ein ideales Buch für den ersten Einstieg in eine Rechtsfrage und oft auch völlig ausreichend.

Freitag, 18. Mai 2018

Rezension: Kölner Handbuch Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechenberg / Ludwig (Hrsg.), Kölner Handbuch Handels- und Gesellschaftsrecht, 4. Auflage, Carl Heymanns 2017


Von Rechtsanwältin Tanja Fuß, MPA, Stuttgart




Das Handbuch zum Handels- und Gesellschaftsrecht gliedert sich in die Teile materielles Handelsrecht, allgemeines Gesellschaftsrecht, Recht der Personengesellschaften, Recht der Kapitalgesellschaften, einen Überblick über das internationale Gesellschaftsrecht, Konzernrecht/Umwandlungsrecht und Unternehmenskauf, Bilanzrecht/Steuerrecht/ Unternehmensnachfolge, Insolvenzrecht, Verfahrensrecht und besondere Verfahrensarten.

Im Handelsrecht werden die Themen Kaufmann, Firma und Stellvertretung, das Vertriebsrecht, Handelsgeschäfte, internationales Kaufrecht und UN-Kaufrecht besprochen. Beim Gesellschaftsrecht geht es um die Rechtsformwahl, Compliance, Strafrecht und Unternehmensrecht, die verschiedenen nationalen (GbR, OHG, KG, PartG, stille Gesellschaft, GmbH, AG, Genossenschaft) und – im Überblick – internationalen (Societas Europaea, Societas Cooperativa Europaea, EWIV, Limited, US Delaware Corporation) Gesellschaftsformen. Im – mit 180 Seiten sehr ausführlichen – verfahrensrechtlichen Kapitel werden das Registerverfahren, das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren, das Freigabeverfahren, das Kapitalanlegermusterverfahren und das Schiedsgerichtsverfahren behandelt. Bei den Themen Bilanzrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht werden vor allem Grundlagen dargestellt.

Beim Kapitel Compliance wird nach einer Einführung auf ausgewählte Compliance-Risiken eingegangen, anschließend Maßnahmen zur Risikovermeidung und Risikominimierung, die Organhaftung bei Nichteinrichtung eines Compliance-Systems und Maßnahmen bei Compliance-Verstößen dargestellt. In diesem Zusammenhang bekommt der Leser für die Umsetzung in der Praxis eine Auflistung der Prüfungspunkte für die Klärung der Frage, ob ein korruptionsgeeigneter Unternehmensbereich vorliegt, und einen Fragenkatalog für die Feststellung, ob ein Korruptionsrisiko besteht, zur Verfügung gestellt.

Sehr hilfreich für die Praxis sind auch die kompakten Erläuterungen zur Frage der Wahl der richtigen Rechtsform. Dort werden die verschiedenen Gesellschaftsformen in Bezug auf Begriff, Geschäftsführung und Vertretung, Vermögen und Haftung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, Buchführung, Gründung,  Auflösung, Vornahme von Änderungen und Übertragung kurz und kompakt dargestellt.

Sofern dies für ein besseres Verständnis hilfreich ist, zitieren die Autoren auch aus relevanten Urteilen, etwa wenn es darum geht, in welcher Konstellation ein Vorstandsmitglied sich schadensersatzpflichtig macht, weil es versäumt hat, ein effizientes Compliance-System einzurichten und auf seine Wirksamkeit zu überwachen, und dadurch sorgfaltswidrig gehandelt hat.

An zahlreichen Stellen finden sich Praxistipps, etwa zur Vermeidung von Risiken beim Wechsel von Gesellschaftern – sei es beim Erwerb von Anteilen durch Abtretung oder von Todes wegen – (insbesondere in Bezug auf die Gesellschafterliste), zum notwendigen Inhalt einer Beratung von Geschäftsführern bzw. Vorständen im Zusammenhang mit § 266a StGB oder zum taktisch geschickten Vorgehen. Daneben gibt es auch Hinweise, in denen der Leser auf wichtige Aspekte, die er beachten sollte, aufmerksam gemacht wird. Sowohl die Praxistipps als auch die Hinweise sind mit einem grauen Balken am Rand gekennzeichnet. Darüber hinaus veranschaulichen Übersichten die Ausführungen, beispielsweise zu den Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Publizitätspflichten der verschiedenen Kapitalgesellschaften.

In der vierten Auflage wurde beim internationalen Gesellschaftsrecht die Europäische Genossenschaft neu aufgenommen. Außerdem wurde der strafrechtliche Teil umstrukturiert, weiter ausgebaut und besser mit dem Kapitel Compliance verknüpft. Im Bereich Unternehmensnachfolge wurde die Erbrechtsreform eingearbeitet.

Seit der Neuauflage werden in dem Handbuch alle Gebiete des Handels- und Gesellschaftsrechts dargestellt und damit nicht nur – wie bisher – die Bereiche, die für den Fachanwaltstitel relevant sind. Dadurch hat sich das Handbuch – auch angesichts des Umfangs von 2.600 Seiten – zu einem umfassenden Nachschlagewerk für dieses Rechtsgebiet entwickelt.

Unter den fast 40 Autoren finden sich neben Rechtsanwälten auch Richter, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, Notare, Dipl.-Kaufleute und Regierungsdirektoren.

Auf Jurion kann man die Onlineausgabe des Werkes als Abo erwerben. Darin enthalten sind Verlinkungen zu im Buch zitierten Gesetzen und Rechtsprechung sowie eine Mobilausgabe für die Nutzung im Jurion E-Reader. Für einen Zeitraum von 90 Tagen ist über den im Buch auf einem postkartengroßen Einleger genannten Code ein unverbindlicher Test möglich.

Zu einem Preis von 199 EUR erhält man mit dem Handbuch aus dem Heymanns Verlag ein Werk, mit dem das gesamte Rechtsgebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts abgedeckt ist – eine auf jeden Fall lohnenswerte Investition.

Sonntag, 3. Dezember 2017

Rezension: Vertriebsrecht in Handel und Industrie

Mann, Vertriebsrecht in Handel und Industrie, 1. Auflage, C.H. Beck 2017

Von Carina Wollenweber-Starke, Wirtschaftsjuristin, LL.M., Bad Berleburg



Das vorliegende Werk „Vertriebsrecht in Handel und Industrie“ von Marius Mann aus der Reihe „PraxisWissen“ des Verlags C.H. Beck umfasst insgesamt 295 Seiten inkl. Sachverzeichnis und ist in 13 Teile gegliedert, welche als Kapitel fungieren.

Der 1. Teil „Einleitung“ führt in die Thematik ein. Diese umfasst lediglich eine Seite und listet Beispiele aus der Praxis auf (VW Belieferungsstopp im Sommer 2016, Kartelle), um die Wichtigkeit des Themenkomplexes zu verdeutlichen. Im 2. Teil, welcher als „Vertragsverhandlungen und Vertragsabschluss“ bezeichnet ist, erläutert der Autor, wie ein Vertrag zustande kommt. Wichtig dafür sind u.a. auch die Stellvertretung sowie die Formbedürftigkeit von Verträgen. Der 3. Teil „Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Unternehmern“ klärt z.B. auf, was unter AGB zu verstehen ist, wie diese wirksam in den Vertrag einbezogen werden und wie eine Inhaltskontrolle wirkt. Während sich der 4. Teil mit der Schlechtleistung und dem Verzug befasst, geht der 5. Teil auf die Mängelgewährleistung und Garantie für Produkte ein. Der Autor erläutert u.a., wann ein Mangel vorliegt, welche Rechte der Käufer bei einem Mangel hat und was unter der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit zu verstehen ist. Im 6. Teil geht der Autor auf die „Beendigung von Verträgen“ ein. Mitunter werden der Widerruf, der Rücktritt sowie die Kündigung behandelt. Der insbesondere für die Automobilindustrie sehr relevante 7. Teil beschäftigt sich mit der „Qualitätssicherung und Produkthaftung“, wobei der Qualitätssicherung nur sehr wenige Seiten gewidmet sind. Im Bereich Produkthaftung ist insbesondere die Darstellung des praxisrelevanten und zumeist sehr kostenintensiven Produktrückrufs positiv zu nennen. Bestandteil des 7. Teils ist auch die Anknüpfungsleiter der Rom-II-VO (S. 124 ff., Rn. 466 ff.), um vorhersagen zu können, welches Recht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten anwendbar ist. Auch Teil 8 „Lieferverträge in Krise und Insolvenz“ ist für die Praxis von wesentlicher Bedeutung. U.a. wird der Ablauf eines Insolvenzverfahrens geschildert und welche Schutzmaßnahmen aus Sicht des Lieferanten ergriffen werden können. Insbesondere sind auch die Praxishinweise in Bezug auf die Insolvenzanfechtung (S. 134, Rn. 503) und die Weiterbelieferung im vorläufigen Insolvenzverfahren (S. 135, Rn. 508) hilfreich.

Informationen über den internationalen Bezug erhält der Leser nicht nur im Kapitel 9 mit der Überschrift „Internationale Lieferbeziehungen“, sondern mitunter auch bei der grenzüberschreitenden Produkthaftung (7. Teil, S. 124 ff., Rn. 463 ff.). Zentrale Themen sind die unterschiedlichen Rechtsquellen sowie das anwendbare Recht. In Teil 10 „Streitbeilegung und Rechtsdurchsetzung“ wird der Leser über unterschiedliche Streitbeilegungsmechanismen wie z.B. Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren, aber auch Mediation und Schlichtung aufgeklärt. Gute Praxishinweise finden sich zum Thema „vorläufiger Rechtsschutz“ (z.B. S. 175, Rn. 642 zur eidesstattlichen Versicherung; S. 177, Rn. 649 zu Schutzschriften), bei welchem eine schnelle Reaktionszeit gefragt ist und demnach Fehler schnell passieren können. Bei länger andauernden Geschäftsbeziehungen sind Rahmenverträge von besonderer Bedeutung. Der Autor widmet sich diesen im 11. Teil. Der 12. Teil beschäftigt sich mit dem Handelsvertretervertrag. Hier fällt auf, dass häufig auf die Modebranche Bezug genommen wird (z.B. S. 210, Rn. 778; S. 212, Rn. 785). Besonders gelungen ist z.B. der typische Vertragsinhalt (S. 255, Rn. 911) sowie von Gerichten angenommene wichtige Kündigungsgründe (S. 218 ff., Rn. 801) mit Angabe, ob der Grund für den Handelsvertreter und/oder für das Unternehmen einen solchen darstellt. Allerdings ist anzumerken, dass diese Gerichtsurteile nicht mit der Fundstelle angegeben sind.

Insbesondere im Recht der Handelsvertreter findet der Leser viele nützliche Informationen: z.B. Billigkeitsaspekte, die auf die Höhe des Ausgleichsanspruchs Auswirkungen haben könnten (S. 243 f., Rn. 876), Berechnung nach den prognostizierten Provisionsverlusten gem. § 89 b I HGB in 6 Schritten sowie die Prognosedauer, welche bestimmt, wie lange das Unternehmen voraussichtlich einen Nutzen hat (S. 242 f., Rn. 873). Wichtig sind aber ebenfalls die Abgrenzung von anderen Vertriebsformen (S. 195 f., Rn. 713 ff.) sowie die Konsequenzen, wenn sich herausstellt, dass kein Handelsvertretervertrag vorliegt, und die Darstellung von unterschiedlichen Provisionszusammensetzungen. Seitenmäßig ist dieses Kapitel auch das umfangreichste des ganzen Werkes. Im 13. und somit letzten Teil stellt der Autor den Vertragshändlervertrag mitsamt seines typischen Regelungsinhaltes (S. 260, Rn. 925) vor. Gelegentlich werden Unterschiede zum Handelsvertreter aufgezeigt (z.B. 274, Rn. 982). Auch hier findet der Leser mitunter wichtige Kündigungsgründe für Hersteller und Vertragshändler (S. 281 f., Rn. 1003).

Bei dem Werk „Vertriebsrecht in Handel und Industrie“ handelt sich um ein handliches Nachschlagewerk im Taschenbuchformat, welches sich auch an Personen ohne juristische Ausbildung richtet. Allerdings ist ein juristischer Hintergrund des Lesers beim Verständnis stets von Vorteil. In erster Linie stellt das Werk einen praxisorientierten Leitfaden dar. Darum ist es auch nicht verwunderlich, dass der Autor bereits Wissen voraussetzt (z.B. S. 3, Rn. 7: OEM, dessen Erklärung im Fließtext fehlt und nur im Abkürzungsverzeichnis mit der englischen Erklärung aufgeführt wird) oder keine weiteren Erklärungen folgen, wenn eine Thematik einen „zu juristischen“ Tiefgang besitzt (z.B. S. 16, Rn. 56: Unwirksamkeit einer Schriftformklausel in AGB).

Der Autor wirft relevante Fragen für die Praxis auf (z.B. S. 2, Rn. 5) und beantwortet diese im Laufe seines Werkes. Die Erläuterungen erfolgen in der gebotenen Kürze. Schließlich wird der Praktiker neben seinem Tagesgeschäft nicht viel Zeit haben, um sich mit den Themen in aller Tiefe beschäftigen zu können.

Wichtige juristische Begriffe werden verständlich erläutert (z.B. S. 9, Rn. 26; S. 15, Rn. 52: gutgläubig; S. 20, Rn. 68: Rechtsbindungswille). So wird bspw. auch erklärt, was unter einem „Versendungskauf“ (S. 67, Rn. 241) oder „unverzüglich“ (S. 71, Rn. 256) zu verstehen ist. Jedoch fällt auf, dass der letzte Begriff legaldefiniert ist, aber die entsprechende Norm nicht genannt wird.

Besonders gelungen sind die vielen Praxishinweise, welche durch den sie umgebenden Kasten auf den ersten Blick erkennbar sind. Ab und an werden praxisrelevante Hinweise nicht hervorgerufen (z.B. S. 180, Rn. 664: mangelnde Vollstreckbarkeit von deutschen Gerichtsurteilen in China und den USA). Dies ist für den Leser nachteilig, da er schnell etwas übersehen kann.

Die zahlreichen Verhaltensanweisungen und Ratschläge zeichnen dieses Werk aus (z.B. 108, Rn. 404; S. 111, Rn. 414) und sind für den Leser von unschätzbarem Wert. Mitunter wird auch bereits auf bestehende Risiken hingewiesen (z.B. S. 94, Rn. 351: Vertrags- oder Kalenderjahr). Gesetzlich nicht festgelegte Themen wie der Rückruf werden ebenfalls behandelt. Dies zeigt, wie nah das Werk an der Praxis ist. Insbesondere auf die Automobilindustrie wird oft verwiesen (z.B. S. 3, Rn. 7; S. 119, Rn. 446; S. 121, Rn. 452). Mitunter werden auch konkrete Strategien empfohlen (z.B. S. 121 f., Rn. 455 f. zum Rückrufmanagementsystem). Der Autor gibt dem Leser ab und an Vorschläge für Klauselformulierungen mit an die Hand (z.B. S. 17, Rn. 57 zur Schriftformklausel; S. 47, Rn. 163; S. 150, Rn. 562). Darüber hinaus klärt er über häufig auftretende Irrtümer auf (z.B. S. 17, Rn. 57 zur Schrift- und Textform).

Beispiele und typische Praxisfälle verdeutlichen das Gesagte (z.B. S. 4, Rn. 10: Angebot ohne Bindungswirkung; S. 15, Rn. 49 ff.; S. 32, Rn. 107: Gestaltungsrechte; S. 33, Rn. 108: Gegenstände für ein Bauwerk; S. 33, Rn. 109 in Bezug auf die Verjährung). Dies erleichtert es dem Leser, sich eine konkrete Situation auch vorstellen zu können. Die Informationen werden gelegentlich mit Hilfe von Zahlen untermauert (z.B. S. 142, Rn. 534: Quote der Befriedigung von Insolvenzgläubigern).

Die Möglichkeiten der Technik werden ebenfalls angesprochen (z.B. S. 10, Rn. 30: neue Medien in Form eines kaufmännisches Bestätigungsschreiben per WhatsApp; S. 20, Rn. 70: Änderungsmodus in Microsoft Word).

Informativ sind ebenfalls die kurzen Vergleiche zu anderen Rechtsordnungen (z.B. S. 109, Rn. 410: Produkthaftung in den USA). Zusätzlich wird weiteres Hintergrundwissen vermittelt (z.B. 171, Rn. 628: welche Staaten die New Yorker Convention und das Haager Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert haben). Auf S. 151 f. (Rn. 565) verdeutlicht eine Tabelle wesentliche Unterschiede zwischen dem BGB und dem UN-Kaufrecht. Zusätzlich werden auch die Unterschiede in Bezug auf den Verzug aufgezeigt (S. 62, Rn. 224).

Im internationalen Handel wird der Leser nicht um die INCOTERMS herumkommen. Der Autor widmet sich dieser Thematik jedoch nur relativ kurz und verweist stattdessen auf die offizielle deutsche Homepage der ICC (S. 156, Fn. 206).

Hilfreich wären Verweise, wenn eine Thematik bereits an anderer Stelle behandelt wurde (z.B. S. 44, Rn. 149 in Bezug auf das kaufmännische Bestätigungsschreiben; S. 49, Rn. 174: Schriftformklausel), damit der Leser nicht erst noch das Sachverzeichnis bemühen muss. Dies ist zwar mitunter bereits vorhanden, z. T. fehlen diese Verweise noch. Dies könnte ein Ziel für die 2. Auflage sein.

Mit Hilfe des Inhalts- und Sachverzeichnis findet der Leser schnell das Gesuchte. Dies gilt ebenfalls für die vorhandenen Randnummern (insgesamt 1029), wenn denn auf diese verwiesen wird, (z.B. Fn. 221) was nicht immer der Fall ist (z.B. S. 4, Rn. 9: „Näheres zur Annahmefrist eines Angebots unten.“; S. 166, Rn. 611: „Hierzu finden Sie am Ende dieses Teils weitere Ausführungen.“). Das Abkürzungsverzeichnis klärt über die verwendeten Abkürzungen auf.  Darüber hinaus befindet sich eine Inhaltsübersicht als Klapptext auf der Innenseite des Umschlags.

Insgesamt existieren relativ wenige Fußnoten, insbesondere auf den ersten Seiten. Somit fehlen regelmäßig Quellenangaben. Während teilweise gar keine Quellen für eine bestimmte Aussage angegeben werden (z.B. S. 218 ff., Rn. 801), nennen andere Passagen diese mustergültig (z.B. S. 242, Rn. 873). Ein Literaturverzeichnis sucht der Leser vergebens. An diesen Merkmalen erkennt der Leser, dass das Werk für die Praxis und nicht für die Wissenschaft gedacht ist. Demnach kann der Leser so mansche Aussage nur mit weiterem Aufwand nachprüfen.

Die Überschriften sind geschickt gewählt und lassen schnell erkennen, worum es geht (z.B. S. 118: „Wann ist ein Rückruf durchzuführen?“), sodass sich der Leser schnell zurechtfinden kann. Auch die Praxisrelevanz wird unmittelbar deutlich (z.B. S. 49: „Praxisrelevante Klauseln und Einzelfragen“; S. 80: „Praxisrelevante Einzelfälle“).

Mitunter spricht der Autor den Leser gezielt an (z.B. S. 9, Rn. 27: „Reagieren Sie...“). Dadurch fühlt sich der Leser einbezogen. Besonders wichtige Wörter werden durch Fettdruck hervorgehoben. Z. T. wird eine bildhafte Sprache verwendet (z.B. S. 103, Rn. 381: Damoklesschwert).

Leider haben sich hier und da Fehler insbesondere bei Rechtschreibung und Zeichensetzung eingeschlichen, welche dann in der 2. Auflage behoben werden sollten, damit der Lesefluss nicht gestört wird (Beispiele zur Rechtschreibung: S. 33, Rn. 108; S. 131, Rn. 489: „wirtschaftsverkehr“; S. 141, Rn. 529: „Unterlässt er dies, geht seine Forderungen verloren.“; zur Zeichensetzung: S. 66, Rn. 235: „Das Gesetz regelt in § 434 BGB wann eine Sache konkret mangelhaft ist.“; S. 66, Rn. 239: „Liefert der Verkäufer eine zu geringe Menge (Minderlieferung) liegt ebenfalls ein Mangel vor.“; S. 67, Rn. 240: „Verkauft der Zulieferer dem OEM ein nicht-lizenziertes Produkt so kann der OEM (…).“; S. 134, Rn. 501; S. 145, Rn. 543; zur Trennung: S. 97, Rn. 365: „Sch-reiben“; S. 139, Rn. 520: „Insolven-zforderung“).

Darüber hinaus fällt gelegentlich auf, dass Zahlen manchmal ausgeschrieben werden und unmittelbar danach wiederum nicht oder vice versa (z.B. S. 214, Rn. 791; S. 222, Rn. 809). Eine diesbezügliche Vereinheitlichung wäre für die 2. Auflage wünschenswert. Ebenfalls verbesserungswürdig ist die Nummerierung der Unterkapitel in Teil 7. Unter II. „Produkthaftung“ folgen auf 4. gleich 6. und 7.

Fazit: Das vorliegende Werk eignet sich hervorragend als schnelles Nachschlagewerk für die Praxis. Häufig auftretende Probleme können so bereits im Vorfeld geschickt umgangen oder zielführend gelöst werden. Adressaten sind in erster Linie „Nicht-Juristen“, die sich rasch in die Materie einarbeiten oder ihre Kenntnisse vertiefen wollen. Der Umfang des Werkes ist angemessen.

Für die 2. Auflage ist eine Korrektur der vorhandenen Fehler (s.o.: u.a. Rechtschreibung, Zeichensetzung) zu empfehlen. Darüber hinaus könnte an der einen oder anderen Stelle eine Quellenangabe oder ein Verweis auf bereits behandelte Themen hinzugefügt werden, damit der Leser bei Bedarf auch weiter recherchieren kann.

Insgesamt ist das Werk insbesondere aufgrund der vielen Beispiele und Tipps dennoch sehr zu empfehlen. Es gibt gute Einblicke in die Praxis und vermittelt die kritischen Bereiche in einer leicht zugänglichen Sprache.