Mann, Vertriebsrecht in Handel und Industrie, 1. Auflage, C.H. Beck 2017
Von Carina Wollenweber-Starke, Wirtschaftsjuristin, LL.M., Bad Berleburg
Das vorliegende
Werk „Vertriebsrecht in Handel und Industrie“ von Marius Mann aus der Reihe
„PraxisWissen“ des Verlags C.H. Beck umfasst insgesamt 295 Seiten inkl.
Sachverzeichnis und ist in 13 Teile gegliedert, welche als Kapitel fungieren.
Der 1. Teil
„Einleitung“ führt in die Thematik ein. Diese umfasst lediglich eine Seite und
listet Beispiele aus der Praxis auf (VW Belieferungsstopp im Sommer 2016,
Kartelle), um die Wichtigkeit des Themenkomplexes zu verdeutlichen. Im 2. Teil,
welcher als „Vertragsverhandlungen und Vertragsabschluss“ bezeichnet ist,
erläutert der Autor, wie ein Vertrag zustande kommt. Wichtig dafür sind u.a.
auch die Stellvertretung sowie die Formbedürftigkeit von Verträgen. Der 3. Teil
„Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Unternehmern“ klärt z.B. auf, was
unter AGB zu verstehen ist, wie diese wirksam in den Vertrag einbezogen werden
und wie eine Inhaltskontrolle wirkt. Während sich der 4. Teil mit der
Schlechtleistung und dem Verzug befasst, geht der 5. Teil auf die Mängelgewährleistung
und Garantie für Produkte ein. Der Autor erläutert u.a., wann ein Mangel
vorliegt, welche Rechte der Käufer bei einem Mangel hat und was unter der
Untersuchungs- und Rügeobliegenheit zu verstehen ist. Im 6. Teil geht der Autor
auf die „Beendigung von Verträgen“ ein. Mitunter werden der Widerruf, der
Rücktritt sowie die Kündigung behandelt. Der insbesondere für die
Automobilindustrie sehr relevante 7. Teil beschäftigt sich mit der
„Qualitätssicherung und Produkthaftung“, wobei der Qualitätssicherung nur sehr
wenige Seiten gewidmet sind. Im Bereich Produkthaftung ist insbesondere die
Darstellung des praxisrelevanten und zumeist sehr kostenintensiven
Produktrückrufs positiv zu nennen. Bestandteil des 7. Teils ist auch die
Anknüpfungsleiter der Rom-II-VO (S. 124 ff., Rn. 466 ff.), um vorhersagen zu
können, welches Recht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten anwendbar ist.
Auch Teil 8 „Lieferverträge in Krise und Insolvenz“ ist für die Praxis von
wesentlicher Bedeutung. U.a. wird der Ablauf eines Insolvenzverfahrens
geschildert und welche Schutzmaßnahmen aus Sicht des Lieferanten ergriffen
werden können. Insbesondere sind auch die Praxishinweise in Bezug auf die
Insolvenzanfechtung (S. 134, Rn. 503) und die Weiterbelieferung im vorläufigen
Insolvenzverfahren (S. 135, Rn. 508) hilfreich.
Informationen
über den internationalen Bezug erhält der Leser nicht nur im Kapitel 9 mit der
Überschrift „Internationale Lieferbeziehungen“, sondern mitunter auch bei der
grenzüberschreitenden Produkthaftung (7. Teil, S. 124 ff., Rn. 463 ff.).
Zentrale Themen sind die unterschiedlichen Rechtsquellen sowie das anwendbare
Recht. In Teil 10 „Streitbeilegung und Rechtsdurchsetzung“ wird der Leser über
unterschiedliche Streitbeilegungsmechanismen wie z.B. Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren,
aber auch Mediation und Schlichtung aufgeklärt. Gute Praxishinweise finden sich
zum Thema „vorläufiger Rechtsschutz“ (z.B. S. 175, Rn. 642 zur eidesstattlichen
Versicherung; S. 177, Rn. 649 zu Schutzschriften), bei welchem eine schnelle
Reaktionszeit gefragt ist und demnach Fehler schnell passieren können. Bei
länger andauernden Geschäftsbeziehungen sind Rahmenverträge von besonderer
Bedeutung. Der Autor widmet sich diesen im 11. Teil. Der 12. Teil beschäftigt
sich mit dem Handelsvertretervertrag. Hier fällt auf, dass häufig auf die
Modebranche Bezug genommen wird (z.B. S. 210, Rn. 778; S. 212, Rn. 785).
Besonders gelungen ist z.B. der typische Vertragsinhalt (S. 255, Rn. 911) sowie
von Gerichten angenommene wichtige Kündigungsgründe (S. 218 ff., Rn. 801) mit
Angabe, ob der Grund für den Handelsvertreter und/oder für das Unternehmen
einen solchen darstellt. Allerdings ist anzumerken, dass diese Gerichtsurteile
nicht mit der Fundstelle angegeben sind.
Insbesondere im
Recht der Handelsvertreter findet der Leser viele nützliche Informationen: z.B.
Billigkeitsaspekte, die auf die Höhe des Ausgleichsanspruchs Auswirkungen haben
könnten (S. 243 f., Rn. 876), Berechnung nach den prognostizierten
Provisionsverlusten gem. § 89 b I HGB in 6 Schritten sowie die Prognosedauer,
welche bestimmt, wie lange das Unternehmen voraussichtlich einen Nutzen hat (S.
242 f., Rn. 873). Wichtig sind aber ebenfalls die Abgrenzung von anderen
Vertriebsformen (S. 195 f., Rn. 713 ff.) sowie die Konsequenzen, wenn sich herausstellt,
dass kein Handelsvertretervertrag vorliegt, und die Darstellung von
unterschiedlichen Provisionszusammensetzungen. Seitenmäßig ist dieses Kapitel
auch das umfangreichste des ganzen Werkes. Im 13. und somit letzten Teil stellt
der Autor den Vertragshändlervertrag mitsamt seines typischen Regelungsinhaltes
(S. 260, Rn. 925) vor. Gelegentlich werden Unterschiede zum Handelsvertreter
aufgezeigt (z.B. 274, Rn. 982). Auch hier findet der Leser mitunter wichtige
Kündigungsgründe für Hersteller und Vertragshändler (S. 281 f., Rn. 1003).
Bei dem Werk
„Vertriebsrecht in Handel und Industrie“ handelt sich um ein handliches
Nachschlagewerk im Taschenbuchformat, welches sich auch an Personen ohne
juristische Ausbildung richtet. Allerdings ist ein juristischer Hintergrund des
Lesers beim Verständnis stets von Vorteil. In erster Linie stellt das Werk
einen praxisorientierten Leitfaden dar. Darum ist es auch nicht verwunderlich,
dass der Autor bereits Wissen voraussetzt (z.B. S. 3, Rn. 7: OEM, dessen
Erklärung im Fließtext fehlt und nur im Abkürzungsverzeichnis mit der
englischen Erklärung aufgeführt wird) oder keine weiteren Erklärungen folgen,
wenn eine Thematik einen „zu juristischen“ Tiefgang besitzt (z.B. S. 16, Rn.
56: Unwirksamkeit einer Schriftformklausel in AGB).
Der Autor wirft
relevante Fragen für die Praxis auf (z.B. S. 2, Rn. 5) und beantwortet diese im
Laufe seines Werkes. Die Erläuterungen erfolgen in der gebotenen Kürze.
Schließlich wird der Praktiker neben seinem Tagesgeschäft nicht viel Zeit haben,
um sich mit den Themen in aller Tiefe beschäftigen zu können.
Wichtige
juristische Begriffe werden verständlich erläutert (z.B. S. 9, Rn. 26; S. 15,
Rn. 52: gutgläubig; S. 20, Rn. 68: Rechtsbindungswille). So wird bspw. auch
erklärt, was unter einem „Versendungskauf“ (S. 67, Rn. 241) oder „unverzüglich“
(S. 71, Rn. 256) zu verstehen ist. Jedoch fällt auf, dass der letzte Begriff
legaldefiniert ist, aber die entsprechende Norm nicht genannt wird.
Besonders
gelungen sind die vielen Praxishinweise, welche durch den sie umgebenden Kasten
auf den ersten Blick erkennbar sind. Ab und an werden praxisrelevante Hinweise
nicht hervorgerufen (z.B. S. 180, Rn. 664: mangelnde Vollstreckbarkeit von
deutschen Gerichtsurteilen in China und den USA). Dies ist für den Leser
nachteilig, da er schnell etwas übersehen kann.
Die zahlreichen
Verhaltensanweisungen und Ratschläge zeichnen dieses Werk aus (z.B. 108, Rn.
404; S. 111, Rn. 414) und sind für den Leser von unschätzbarem Wert. Mitunter
wird auch bereits auf bestehende Risiken hingewiesen (z.B. S. 94, Rn. 351:
Vertrags- oder Kalenderjahr). Gesetzlich nicht festgelegte Themen wie der
Rückruf werden ebenfalls behandelt. Dies zeigt, wie nah das Werk an der Praxis
ist. Insbesondere auf die Automobilindustrie wird oft verwiesen (z.B. S. 3, Rn.
7; S. 119, Rn. 446; S. 121, Rn. 452). Mitunter werden auch konkrete Strategien
empfohlen (z.B. S. 121 f., Rn. 455 f. zum Rückrufmanagementsystem). Der Autor
gibt dem Leser ab und an Vorschläge für Klauselformulierungen mit an die Hand (z.B.
S. 17, Rn. 57 zur Schriftformklausel; S. 47, Rn. 163; S. 150, Rn. 562). Darüber
hinaus klärt er über häufig auftretende Irrtümer auf (z.B. S. 17, Rn. 57 zur
Schrift- und Textform).
Beispiele und
typische Praxisfälle verdeutlichen das Gesagte (z.B. S. 4, Rn. 10: Angebot ohne
Bindungswirkung; S. 15, Rn. 49 ff.; S. 32, Rn. 107: Gestaltungsrechte; S. 33,
Rn. 108: Gegenstände für ein Bauwerk; S. 33, Rn. 109 in Bezug auf die
Verjährung). Dies erleichtert es dem Leser, sich eine konkrete Situation auch
vorstellen zu können. Die Informationen werden gelegentlich mit Hilfe von
Zahlen untermauert (z.B. S. 142, Rn. 534: Quote der Befriedigung von
Insolvenzgläubigern).
Die
Möglichkeiten der Technik werden ebenfalls angesprochen (z.B. S. 10, Rn. 30:
neue Medien in Form eines kaufmännisches Bestätigungsschreiben per WhatsApp; S.
20, Rn. 70: Änderungsmodus in Microsoft Word).
Informativ sind
ebenfalls die kurzen Vergleiche zu anderen Rechtsordnungen (z.B. S. 109, Rn.
410: Produkthaftung in den USA). Zusätzlich wird weiteres Hintergrundwissen
vermittelt (z.B. 171, Rn. 628: welche Staaten die New Yorker Convention und das
Haager Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert haben). Auf S. 151 f. (Rn.
565) verdeutlicht eine Tabelle wesentliche Unterschiede zwischen dem BGB und
dem UN-Kaufrecht. Zusätzlich werden auch die Unterschiede in Bezug auf den
Verzug aufgezeigt (S. 62, Rn. 224).
Im
internationalen Handel wird der Leser nicht um die INCOTERMS herumkommen. Der
Autor widmet sich dieser Thematik jedoch nur relativ kurz und verweist
stattdessen auf die offizielle deutsche Homepage der ICC (S. 156, Fn. 206).
Hilfreich wären
Verweise, wenn eine Thematik bereits an anderer Stelle behandelt wurde (z.B. S.
44, Rn. 149 in Bezug auf das kaufmännische Bestätigungsschreiben; S. 49, Rn.
174: Schriftformklausel), damit der Leser nicht erst noch das Sachverzeichnis
bemühen muss. Dies ist zwar mitunter bereits vorhanden, z. T. fehlen diese
Verweise noch. Dies könnte ein Ziel für die 2. Auflage sein.
Mit Hilfe des
Inhalts- und Sachverzeichnis findet der Leser schnell das Gesuchte. Dies gilt
ebenfalls für die vorhandenen Randnummern (insgesamt 1029), wenn denn auf diese
verwiesen wird, (z.B. Fn. 221) was nicht immer der Fall ist (z.B. S. 4, Rn. 9:
„Näheres zur Annahmefrist eines Angebots unten.“; S. 166, Rn. 611: „Hierzu
finden Sie am Ende dieses Teils weitere Ausführungen.“). Das
Abkürzungsverzeichnis klärt über die verwendeten Abkürzungen auf. Darüber hinaus befindet sich eine
Inhaltsübersicht als Klapptext auf der Innenseite des Umschlags.
Insgesamt
existieren relativ wenige Fußnoten, insbesondere auf den ersten Seiten. Somit
fehlen regelmäßig Quellenangaben. Während teilweise gar keine Quellen für eine
bestimmte Aussage angegeben werden (z.B. S. 218 ff., Rn. 801), nennen andere
Passagen diese mustergültig (z.B. S. 242, Rn. 873). Ein Literaturverzeichnis
sucht der Leser vergebens. An diesen Merkmalen erkennt der Leser, dass das Werk
für die Praxis und nicht für die Wissenschaft gedacht ist. Demnach kann der
Leser so mansche Aussage nur mit weiterem Aufwand nachprüfen.
Die
Überschriften sind geschickt gewählt und lassen schnell erkennen, worum es geht
(z.B. S. 118: „Wann ist ein Rückruf durchzuführen?“), sodass sich der Leser
schnell zurechtfinden kann. Auch die Praxisrelevanz wird unmittelbar deutlich
(z.B. S. 49: „Praxisrelevante Klauseln und Einzelfragen“; S. 80:
„Praxisrelevante Einzelfälle“).
Mitunter spricht
der Autor den Leser gezielt an (z.B. S. 9, Rn. 27: „Reagieren Sie...“). Dadurch
fühlt sich der Leser einbezogen. Besonders wichtige Wörter werden durch
Fettdruck hervorgehoben. Z. T. wird eine bildhafte Sprache verwendet (z.B. S.
103, Rn. 381: Damoklesschwert).
Leider haben
sich hier und da Fehler insbesondere bei Rechtschreibung und Zeichensetzung
eingeschlichen, welche dann in der 2. Auflage behoben werden sollten, damit der
Lesefluss nicht gestört wird (Beispiele zur Rechtschreibung: S. 33, Rn. 108; S.
131, Rn. 489: „wirtschaftsverkehr“; S. 141, Rn. 529: „Unterlässt er dies, geht
seine Forderungen verloren.“; zur Zeichensetzung: S. 66, Rn. 235: „Das Gesetz
regelt in § 434 BGB wann eine Sache konkret mangelhaft ist.“; S. 66, Rn. 239:
„Liefert der Verkäufer eine zu geringe Menge (Minderlieferung) liegt ebenfalls
ein Mangel vor.“; S. 67, Rn. 240: „Verkauft der Zulieferer dem OEM ein
nicht-lizenziertes Produkt so kann der OEM (…).“; S. 134, Rn. 501; S. 145, Rn.
543; zur Trennung: S. 97, Rn. 365: „Sch-reiben“; S. 139, Rn. 520:
„Insolven-zforderung“).
Darüber hinaus
fällt gelegentlich auf, dass Zahlen manchmal ausgeschrieben werden und
unmittelbar danach wiederum nicht oder vice versa (z.B. S. 214, Rn. 791; S.
222, Rn. 809). Eine diesbezügliche Vereinheitlichung wäre für die 2. Auflage
wünschenswert. Ebenfalls verbesserungswürdig ist die Nummerierung der
Unterkapitel in Teil 7. Unter II. „Produkthaftung“ folgen auf 4. gleich 6. und
7.
Fazit: Das
vorliegende Werk eignet sich hervorragend als schnelles Nachschlagewerk für die
Praxis. Häufig auftretende Probleme können so bereits im Vorfeld geschickt
umgangen oder zielführend gelöst werden. Adressaten sind in erster Linie
„Nicht-Juristen“, die sich rasch in die Materie einarbeiten oder ihre Kenntnisse
vertiefen wollen. Der Umfang des Werkes ist angemessen.
Für die 2.
Auflage ist eine Korrektur der vorhandenen Fehler (s.o.: u.a. Rechtschreibung,
Zeichensetzung) zu empfehlen. Darüber hinaus könnte an der einen oder anderen
Stelle eine Quellenangabe oder ein Verweis auf bereits behandelte Themen
hinzugefügt werden, damit der Leser bei Bedarf auch weiter recherchieren kann.
Insgesamt ist
das Werk insbesondere aufgrund der vielen Beispiele und Tipps dennoch sehr zu
empfehlen. Es gibt gute Einblicke in die Praxis und vermittelt die kritischen
Bereiche in einer leicht zugänglichen Sprache.