Dienstag, 3. Juni 2025

Rezension: Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Kelp / Mels (Hrsg.), GeschGehG – Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, 1. Auflage, Nomos 2025

Von Dr. iur. Carina Wollenweber-Starke, LL.M., Wirtschaftsjuristin, Gummersbach

Das Werk „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ ist Teil der Reihe „Nomos Handkommentar“ und wurde von Dr. Ulla Kelp und Dr. Philipp Mels herausgegeben. Die erste Auflage erschien im April 2025 und umfasst insgesamt 666 Seiten.

Das GeschGehG, das bereits am 26. April 2019 in Kraft trat, ist ein Ergebnis der europäischen Geschäftsgeheimnis-Richtlinie (EU) 2016/943. Die Kommentierung wird von insgesamt 13 Experten aus Wissenschaft und anwaltlicher Praxis verfasst und zielt darauf ab, eine fundierte und praxisorientierte Darstellung und Analyse zu bieten. Adressaten sind Juristen aus der Praxis, Richter, Wissenschaftler und Studierende.

Jeder der 23 Paragraphen wird durch den entsprechenden Gesetzestext eingeleitet. Ein zusammenhängender Gesetzestext von allen Paragraphen fehlt, sodass Leser auf externe Quellen wie das Internet zurückgreifen müssen. Ein umfassendes Inhaltsverzeichnis erleichtert die Orientierung, indem es auf die jeweilige Randnummer verweist.

Die Autoren behandeln praxisrelevante Themen wie das Reverse Engineering an verschiedenen Stellen (z.B. § 1, Rn. 29; § 3, Rn. 24 ff.). Zudem wird die Bedeutung einer regelmäßigen Bestandsaufnahme von Geschäftsgeheimnissen hervorgehoben (§ 2, Rn. 69 f.). Praktische Empfehlungen für Geheimhaltungsvereinbarungen sind ebenfalls enthalten; jedoch fehlen ausformulierte Musterklauseln. Dies ist etwas bedauerlich, da Leser diese Informationen selbst zusammenstellen oder auf Musterverträge zurückgreifen müssen.

Das Werk nimmt Bezug auf den EU Data Act (z.B. § 2, Rn. 110) und das Hinweisgeberschutzgesetz (Whistle-Blowing) (z.B. § 5, Rn. 86). Das Werk setzt sich auch kritisch mit Gegenstimmen auseinander (z.B. § 2, Rn. 82, Fn. 371; Rn. 92 ff.).

Interessante Zusatzinformationen bereichern das Werk, wie die Entstehungsgeschichte im deutschen Recht (§ 2, Rn. 1) und die Erlaubnis des Reverse Engineerings in anderen EU-Mitgliedsstaaten vor der Richtlinie (§ 3, Rn. 24). Der Bereich der künstlichen Intelligenz wird nur beiläufig erwähnt (z.B. § 2, Rn. 105) und findet insbesondere keinen Eintrag im Stichwortverzeichnis.

Die Sprache ist gut verständlich, sodass ein flüssiges Lesen gewährleistet ist. Zwar für einen Kommentar unüblich, aber für den Leser wünschenswert wäre es gewesen, wenn die Tipps für die Praxis noch deutlicher hervorgehoben worden wären (z.B. durch einen Kasten oder ein Symbol am Rand), insbesondere wenn es sich um Vorkehrungsmaßnahmen handelt. So muss sich der Leser mühevoll die für ihn relevanten Informationen zusammensuchen in einer Welt, in der insbesondere die Zeit ein knapp bemessenes Gut ist.

Ein Code für eine zusätzliche, kostenlose Online-Ausgabe ist – im Gegensatz zu manchen Werken von konkurrierenden Verlagen – leider nicht vorhanden. Mit einem solchen wäre eine gezieltere Suche und das Teilen mit Kollegen besser möglich. Gerade Letzteres wäre praktisch, da nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass sich alle Personen an einem Standort aufhalten.

Die Rechtsprechung und Literatur wurden bis einschließlich September 2024 berücksichtigt. Daher sollte der Leser – wie immer bei einem solchen Zeitversatz – die weiteren Entwicklungen selbst im Blick haben. Das Werk enthält ein allgemeines Inhaltsverzeichnis mit Verweis auf Seiten, ein Abkürzungsverzeichnis und ein Literaturverzeichnis, das jedoch nur Kommentare und keine Aufsätze auflistet. Dies ist etwas bedauerlich, wird jedoch durch kleine Literaturverzeichnisse vor den Kommentierungen der Paragraphen teilweise kompensiert. Ein Stichwortverzeichnis am Ende des Werkes erleichtert die Suche nach spezifischen Themen; jedoch fehlt ein Urteilsverzeichnis. Quellenangaben finden sich jeweils in den Fußnoten, und wichtige Begriffe werden durch Fettdruck hervorgehoben. Die Gliederung mithilfe von Randnummern ermöglicht präzises Verweisen. Der jeweilige Paragraph, Abschnitt und Titel sind in der Kopfzeile ersichtlich, während der Autor in der Fußzeile genannt wird.

Die Seiten des Buches weisen eine angenehme Dicke und ausreichende Stabilität auf. Sie sind dick genug, um insbesondere mit einem gelben Highlighter zu markieren, ohne dass die Farbe durch die Seiten scheint.

Fazit: Der Leser erhält ein sehr gut recherchiertes Werk zum GeschGehG mit vielen wichtigen Hinweisen für die Praxis. Da es sich um einen Kommentar und kein Vertragsmusterhandbuch handelt, ist es nicht verwunderlich, dass keine Musterklauseln für Geheimhaltungsvereinbarungen zu finden sind. Leider werden die Tipps für die Praxis nicht noch deutlicher hervorgehoben. Insgesamt ist das Werk jedem Leser zu empfehlen, der sich mit Geschäftsgeheimnissen und deren Schutz sehr intensiv auseinandersetzen möchte. Der Stellenwert von Geschäftsgeheimnissen kann insbesondere für innovative Unternehmen in einer international vernetzten und cloud-affinen Welt nicht hoch genug eingeschätzt werden.