Himmelreich / Halm / Staab (Hrsg.), Handbuch der
Kfz-Schadensregulierung, 2. Auflage, Luchterhand 2012
Von RA Sebastian Gutt, Helmstedt
Nachdem die erste Auflage des vorliegenden Werkes
in der Praxis gut aufgenommen wurde, erscheint nach nunmehr zwei Jahren die zweite
Auflage. Das Kompendium, welches von namhaften Autoren ausschließlich aus der
Praxis bearbeitet wird, behandelt alle wichtigen Themen rund um den
umfangreichen Bereich der Kfz-Schadensregulierung. Mit der zweiten Auflage
haben sich Herausgeber und Bearbeiter das Ziel gesetzt, diese „noch mehr auf
die Themen und Erfordernisse der täglichen Praxis der Kfz-Schadensregulierung
auszurichten“. Neu wurde beispielsweise das Kapitel zum Schadensmanagement der
Versicherer (Kapitel 2) eingefügt und ein Kapitel zu „Massenunfällen“ (Kapitel
7).
Insbesondere an dem Kapitel zu „Massenunfällen“
wird deutlich, dass eine gewisse „Nähe“ zum Handbuch für den Fachanwalt
Verkehrsrecht nicht von der Hand zu verweisen ist und zu Überschneidungen
führt, die sicherlich durchaus gewollt sind. In der Neuauflage des „Handbuchs
für den Fachanwalt Verkehrsrecht“ wurde ebenfalls ein Kapitel „Massenunfälle“
neu eingefügt, das sich mit dem Kapitel im vorliegenden Kompendium inhaltlich
deckt. Zudem verweisen sämtliche Bearbeiter regelmäßig auf das „Handbuch für
den Fachanwalt Verkehrsrecht“ und die dortigen Ausführungen. Besonders fällt
dies bei der Lektüre des Kapitels 16 zum Rückstufungsschaden auf. Andererseits
deckt das „Handbuch für den Fachanwalt Verkehrsrecht“ sämtliche Rechtsgebiete
des gesamten Verkehrsrechts ab. Hier hat das vorliegende Kompendium den
Vorteil, zumindest im Bereich des Verkehrszivilrechts und -versicherungsrechts
mehr in die Tiefe zu gehen.
Das Werk besteht aus acht Teilen (Grundsätzliches,
Haftung, Sachschäden, Personenschäden, Öl- und Umweltschäden,
Versicherungsvertrag, Versicherungsbetrug und Auslandsschäden), insgesamt 25
Kapiteln und 1745 Seiten, Anhang und Stichwortverzeichnis miteinbezogen. Die
Lektüre des Handbuches der Kfz-Schadensregulierung erfordert nicht zwangsläufig
ein (Grund-)Verständnis des Verkehrsrechts, sondern ist aus sich heraus
verständlich, auch für auf dem Rechtsgebiet des Verkehrsrechts (noch) nicht so
bewanderte Rechtsanwälte. Dem Leser wird das Verkehrsrecht quasi „von der Pike
auf“ beigebracht. Dementsprechend stellt Kuhn im ersten Kapitel auch
zunächst allgemeine Rechtsbegriffe im Verkehrsunfallzivilrecht dar (z.B. Erläuterung
des Schadensbegriffs, Mitverursachung/Mitverschulden). Auch der Umstand, dass
die einzelnen Haftungstatbestände umfassend erläutert werden, verdeutlicht,
dass dem Leser hier tatsächlich das Verkehrsrecht von Beginn an näher gebracht
werden soll.
An die Darstellung der allgemeinen Rechtsbegriffe
knüpft dann das von Richter, der selber aus der Versicherungsbranche
kommt – was im Übrigen beim Lesen des Kapitels schnell deutlich wird –, bearbeitete
und neu eingefügte Kapitel zum Schadensmanagement der Versicherer an. Da
aufgrund des Umfangs des Werkes nicht detailliert auf alle Kapitel eingegangen
werden kann, soll dieses Kapitel, auch aufgrund des Umstandes, dass es neu
hinzugekommen ist, näher beleuchtet werden. Zu Recht stellt Richter zunächst
fest, dass „Schadensmanagement“ kein Begriff sei, der aus der Versicherungswirtschaft
entstamme und durch diese forciert würde. Vielmehr partizipieren am „großen Kuchen“
der Verkehrsunfallabwicklung mittlerweile neben den Versicherern und
Rechtsanwälten vor allem auch die Werkstätten, Sachverständigen und Mietwagenunternehmen.
Jeder möchte ein möglichst großes Stück vom Kuchen abbekommen. Interessant sind
die Ausführungen Richters zum „Fair-Play-Konzept“ mancher Versicherer,
deren Zweck und Ziel es nach Auffassung des Rezensenten ist, Anwälte und
(freie) Sachverständige aus der Schadensregulierung herauszuhalten. Dass der Bearbeiter
diesen Themenkomplex erörtert, spricht für die Aktualität des Werkes. Das
„Fair-Play-Konzept“ bietet Verkehrsrechtlern aktuell reichlich
Diskussionsstoff, hat doch kürzlich die ARGE Verkehrsrecht im Deutschen
Anwaltverein die Allianz Versicherungs AG verklagt. Richter zieht hier
einen Verglich zu der Plattform „schadenfix.de“ der Verkehrsanwälte, welche aus
seiner Sicht auf einem vergleichbaren Konzept beruhe. Der Rezensent mag sich
diesem Vergleich in der Sache nicht anschließen, da die Plattform den
potentiellen Mandanten, anders als das „Fair-Play-Konzept“ der Versicherer
nicht in einen „Gewissenskonflikt“ bringt, einen Anwalt einschalten zu müssen.
Der Mandant entscheidet, ob er einem Anwalt das Mandat erteilt oder nicht, und
zwar ohne dass die Verkehrsanwälte dies an eine Bedingung knüpften.
Demgegenüber sehen sich die Kfz-Betriebe, die das „Fair-Play-Konzept“ nutzen,
durchaus einem solchen Konflikt ausgesetzt, da Voraussetzung für eine schnelle
Regulierung und damit Zahlung ist, dass Anwälte und Sachverständige außen vor
zu bleiben haben. Letztlich ist Richter aber zuzustimmen, wenn er sagt,
an oberster Stelle stehe die Glaubwürdigkeit im Bereich des Schadenmanagements.
Nicht vergessen werden darf, dass Versicherer Unternehmen sind, die auf Gewinn
ausgerichtet sind. Dennoch darf der Geschädigte nicht unter dem Schadenmanagement
durch den Versicherer „leiden“ und über den „Tisch gezogen werden“. Es kann
resümiert werden, dass das neue Kapitel „Schadenmanagement“ absolut lesenswert
ist, sicherlich aber aus Sicht des „Geschädigtenvertreters“ Gesprächsstoff
liefert. Richter weist jedoch auch stets ausdrücklich darauf hin, wenn
er seine eigene Meinung wiedergibt.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass das
vorliegende Handbuch der Kfz-Schadensregulierung vollkommen zu überzeugen weiß.
Ein Grund hierfür ist sicherlich die berufliche „Herkunft“ der einzelnen
Bearbeiter aus Anwaltschaft, Versicherungswirtschaft und Richterschaft, die dem
Leser die verschiedenen Blickwinkel bei der Unfallregulierung aufzeigt. Inhaltlich
werden alle aktuellen Themen und Streitpunkte des Verkehrszivilrechts
erläutert. Die Thematik „Fair-Play-Konzept“ ist nur ein Beispiel hierfür.
Zahlreiche Praxistipps innerhalb der jeweiligen Kapitel bieten dem Leser Arbeitserleichterungen
bei der Fallbearbeitung. Man kann das Werk als Ergänzung und Vertiefung zum im
„Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrechts“ bearbeiteten Verkehrsunfallrecht
ansehen. Der Preis von 139,00 € ist durchaus beachtlich, der potentielle Käufer
mag jedoch berücksichtigen, dass er mit dem Kauf ein Kompendium erhält, dass
wirklich alle Themenkomplexe abhandelt.