Becker / Booth / Dehne / Fiedler / Glas / Hahn / Hanssen / v. Hardenberg / Mecklenburg / Michel / Nehls, Landpachtrecht: BGB-Vertragsrecht, Landpachtverkehrsgesetz, 1. Auflage, HLBS 2012
Von RA, FA für IT-Recht und Verwaltungsrecht
Christian Stücke, Helmstedt
Die „jüngste“
aller bestehenden Fachanwaltschaften ist die des Fachanwaltes für Agrarrecht,
der im Jahre 2009 etabliert wurde. Der Fächerkanon ist dabei breit gestreut.
Einer der Schwerpunkte der Tätigkeiten eines Agrarjuristen - nicht nur eines
Fachanwaltes für Agrarrecht - wird hier sicherlich auf dem Gebiet des
Landpachtrechts liegen. Die entsprechenden Vorschriften des BGB (§§ 581 – 597
BGB) werden im vorliegenden Werk ebenso kommentiert, wie die Vorschriften des
Gesetzes über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen
(Landpachtverkehrsgesetz – LPachtVG).
Für die
Kommentierung zeichnet eine Reihe namhafter Praktiker aus der Anwaltschaft
verantwortlich. Diese Praxisrelevanz ist es auch, die dem Kommentar einen
Mehrwert verschafft, der ihn dann auch von der „normalen“
BGB-Kommentarliteratur abhebt. Erschöpft sich die „herkömmliche“ Literatur
oftmals in einer nur abstrakt gehaltenen Kommentierung der Vorschriften, so
finden sich im vorliegenden Werk konkrete Fallbeispiele und Hilfestellungen.
Als Beispiel mag hier die gelungene Kommentierung des § 590 b BGB herangezogen
werden, welche den Ersatz „notwendiger Verwendungen“ behandelt. Von Norminhalt
bis hin zu Hinweisen zur Zwangsvollstreckung finden sich detaillierte Informationen,
die durch eine übersichtliche Liste von Fallbeispielen abgerundet wird.
Die Ausrichtung
auf die Praxis wird auch immer dann deutlich, wenn der Kommentar den
Leserkreisen gleichsam im besten Sinne zum Leitfaden mutiert. Ein Beispiel
dafür findet sich in der Kommentierung des § 588 BGB (Maßnahmen zur Erhaltung
und Verbesserung), in der der Ablauf eines Pachterhöhungsverfahrens geschildert
wird.
An jeweils
passender Stelle finden sich zudem wertvolle Hinweise auf Rechtsgebiete und
Rechtsnormen, die sich zwar außerhalb des Pachtrechts bewegen, die aber
gleichwohl auch bei der Gestaltung von Landpachtverhältnisen zu bedenken sind.
Hier sei nur auf Bestimmungen des (Landwirtschafts-)Erbrechts/Höferechts
verwiesen, deren Besonderheiten auch bei der Gestaltung von Pachtverträgen eine
Rolle spielen können.
Sehr passend
sind auch die zahlreichen Verweise auf einzuhaltende Verfahrensvorschriften.
Nicht jeder Generalist wird von der Existenz etwa von Pachtschlichtungsstellen
wissen. Auch ist die besondere Bedeutung des Landwirtschaftsgerichts und seine
Rolle in Pachtstreitverfahren oftmals unbekannt. Entsprechende Wissenslücken
werden an bereiter Stelle in der Kommentierung treffend gefüllt.
Landpacht steht
unter Anzeige- und Genehmigungsvorbehalt. Der rechtliche Rahmen, das
Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG, §§ 1-14) wird im angemessenen Rahmen auf
rund 40 Seiten kommentiert. Die Besonderheiten des Verfahrens finden sich
treffend zusammengefasst. Die verhältnismäßige Knappheit der Kommentierung muss
dabei jedoch nicht überraschen, verweist doch das ohnehin nicht umfangreiche
Gesetz oft auf die Bestimmungen des VwVfG, die ihrerseits im vorliegenden Bande
nicht kommentiert werden brauchen.
Die
Kommentierung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften wird am Ende des Bandes
durch einen immerhin über 50 Druckseiten starken Teil zum landwirtschaftlichen
Steuerrecht abgerundet. Hier werden steuerrechtliche Fragen zur
Betriebsverpachtung (normale und sog. „eiserne“ Verpachtung) ebenso abgehandelt
wie Fragen, die sich steuerrechtlich aus der unentgeltlichen
Nutzungsüberlassung des ganzen Betriebes ergeben
(„Wirtschaftsüberlassungsverträge“).
Den Abschluss
des Werkes bieten insgesamt fünf Anhänge, in denen zum einen verlagseigene
Musterverträge vorgelegt und erläutert werden, zum anderen die
Schätzungsordnung für das landwirtschaftliche Pachtwesen und die
Verfahrensordnung für Schiedsgutachten und Schiedsgerichte in der
Landwirtschaft abgedruckt werden. Die Pachtvertragsmuster (Landpachtvertrag für
Einzelgrundstücke und für einen landwirtschaftlichen Betrieb) zeigen sich
durchweg praxistauglich. Durch die Erläuterung fällt eine Anpassung auf das
konkret zu begleitende Pachtverhältnis leicht. Leider sind die Vertragstexte
nicht auf Datenträger enthalten, was aber dadurch begründet ist, dass diese vom
Verlag gesondert vertrieben werden.
Allen
Beraterinnen und Beratern, die pachtrechtliche Fragestellungen oder Mandate zu
begleiten haben sei der Kommentar ans Herz gelegt. Vom Werk profitiert nicht
nur die Anwaltschaft. Es gehört mit seinem hohen Praxisbezug in jeden gut
sortierten Handapparat landwirtschaftlicher Sachverständiger, Buchstellen, oder
Interessenvertretungen.