Von
Rechtsanwalt Marco Junk, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für
Verwaltungsrecht, Saarbrücken
Der vorliegende
Kommentar hat den Anspruch, auf 2410 Seiten alle wesentlichen, für die Praxis
wichtigen kostenrechtlichen Normen darzustellen und zu behandeln. Das in der
Reihe Beck`sche Kurzkommentare erschienene Werk ist eines der wenigen Bücher
auf dem Markt, welches diese Aufgabe so umfassend angeht und dabei alle relevante
Regelungen des Kostenrechts prägnant darstellt.
Für den
Rechtsanwalt unverzichtbar sind v.a. die Kommentierungen zum GKG sowie zum JVEG
und zum RVG inklusive Vergütungsverzeichnis. Aber wichtige Spezialmaterien
unterschiedlicher Fachrichtung z.B.
FamGKG oder ArbGG und SGG sind ebenfalls auszugsweise kommentiert.
Auch in vielen
weiteren Bereichen wird man in dem Werk, egal in welcher Funktion man mit dem Kostenrecht
in Berührung kommt, fündig. Es gibt beispielhaft Kommentierungen zu
Justizverwaltungskosten (JVKostG) oder zur Beitreibung (JBeitrG, EBAO). Auch
eine Kommentierung zu § 4 RDGEG zur Vergütung von Inkassounternehmen ist
vorhanden, rundet das Werk ab und zeigen bereits, dass sich in fast allen
kostenrechtlichen Bereichen und zu entsprechenden Fragestellungen ein Blick in
den Kommentar lohnt.
Schwerpunkte des
Werkes sind aber insbesondere die in der rechtsanwaltlichen Praxis wichtigen
Kommentierungen zu GKG und RVG. Beiden ist eine Einführung vorangestellt.
Gerade in der Einleitung zum RVG sind dabei wichtige Punkte dargestellt, die
als Grundlage in der Mandatsbearbeitung dienen, z.B. zu der Frage des
Vergütungsschuldners (Vertragspartner, Staatskasse, Rechtsnachfolger,
Prozessgegner), der Vergütungsfestsetzung (ggü. Auftraggeber oder Staatskasse),
internationale Fragen (deutscher Anwalt im Ausland, ausländischer Anwalt im
Inland, Eu-Anwlt) u.v.m.
Es werden in
vielfältiger Art und Weise Lösungen zu praktischen Fragen geboten, z.B. ob und
wann man als Rechtsanwalt den Mandanten über entstehende Kosten aufklären muss,
ob der Gegenstandswert gegenüber dem Mandanten konkret zu nennen ist, ob man
auf PKH hinweisen muss etc.
Grundsätzlich
ist die Übersichtlichkeit hervorzuheben. Zu wichtigen Themengebieten sind immer
Beispiele in alphabetischer Reihenfolge aufgenommen, wodurch man sich bei
konkreten Fragen sehr schnell und ohne große Suche informieren kann, was das
Werk für die Praxis sehr brauchbar
macht.
Beispielhaft sei
auf § 14 RVG und die Frage, welche Aspekte für die Bestimmung der
Beitragsgebühr eine Rolle spielen, verwiesen. Dort sind relevante
Gesichtspunkte mit einschlägigen Gerichtsentscheidungen dargestellt. Aspekte
wie Aktenumfang, Bürokosten, Dauer des Verfahrens, rechtliche Schwierigkeiten,
Verfahrensdauer etc. werden besprochen und erleichtern die Argumentation im
konkreten Fall.
Diese
übersichtliche Darstellung und Zusammentragung aller relevanten Aspekte in
Beispielen gilt auch für die Kommentierung zu den Anhängen und den
Vergütungsverzeichnissen z.B. auf Seite 1951 ff zu Nr. 3104 VV RVG wo kurz und knapp aber sehr hilfreich Fragen
zur Terminswahrnehmung alphabetisch besprochen werden wie Antragstellung,
Klagerücknahme, Sachstandsanfrage, Telefonat, Termindauer, Verkündung,
Versäumnis etc.
Sehr ausführlich
im Rahmen der Kommentierung des § 48 GKG und zur Frage der Bestimmung des
Streitwertes ist die im Anhang enthaltene Besprechung zu § 3 ZPO bei der auf 58
Seiten Beispiele aus der Rechtsprechung zu sehr vielen Streitwertfragen
angesprochen und dargestellt werden, neben Klassikern wie Aufrechnung oder
Auskunft auch spezielle Probleme wie
Baulandsachen, Kartellsachen, Markensachen etc.
Zusammenfassend
lässt sich sagen, dass die wesentlichen, für die Arbeit des Rechtsanwalts
notwendigen, Kostengesetze sehr übersichtlich und hilfreich dargestellt werden.
Für viele in der Praxis vorkommende Probleme findet man Lösungsansätze, ohne zu
jedem einzelnen Kostengesetz, von denen in der täglichen Arbeit viele relevant
sind, einen weiteren Kommentar vorhalten oder zu Rate ziehen zu müssen.





