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Freitag, 30. August 2019

Rezension: Kostenrecht

Hartmann / Toussaint, Kostenrecht, 49. Auflage, C.H. Beck 2019

Von Rechtsanwalt Marco Junk, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Saarbrücken


Der vorliegende Kommentar hat den Anspruch, auf 2410 Seiten alle wesentlichen, für die Praxis wichtigen kostenrechtlichen Normen darzustellen und zu behandeln. Das in der Reihe Beck`sche Kurzkommentare erschienene Werk ist eines der wenigen Bücher auf dem Markt, welches diese Aufgabe so umfassend angeht und dabei alle relevante Regelungen des Kostenrechts prägnant darstellt.

Für den Rechtsanwalt unverzichtbar sind v.a. die Kommentierungen zum GKG sowie zum JVEG und zum RVG inklusive Vergütungsverzeichnis. Aber wichtige Spezialmaterien unterschiedlicher Fachrichtung  z.B. FamGKG oder ArbGG und SGG sind ebenfalls auszugsweise kommentiert.

Auch in vielen weiteren Bereichen wird man in dem Werk, egal in welcher Funktion man mit dem Kostenrecht in Berührung kommt, fündig. Es gibt beispielhaft Kommentierungen zu Justizverwaltungskosten (JVKostG) oder zur Beitreibung (JBeitrG, EBAO). Auch eine Kommentierung zu § 4 RDGEG zur Vergütung von Inkassounternehmen ist vorhanden, rundet das Werk ab und zeigen bereits, dass sich in fast allen kostenrechtlichen Bereichen und zu entsprechenden Fragestellungen ein Blick in den Kommentar lohnt.

Schwerpunkte des Werkes sind aber insbesondere die in der rechtsanwaltlichen Praxis wichtigen Kommentierungen zu GKG und RVG. Beiden ist eine Einführung vorangestellt. Gerade in der Einleitung zum RVG sind dabei wichtige Punkte dargestellt, die als Grundlage in der Mandatsbearbeitung dienen, z.B. zu der Frage des Vergütungsschuldners (Vertragspartner, Staatskasse, Rechtsnachfolger, Prozessgegner), der Vergütungsfestsetzung (ggü. Auftraggeber oder Staatskasse), internationale Fragen (deutscher Anwalt im Ausland, ausländischer Anwalt im Inland, Eu-Anwlt) u.v.m.

Es werden in vielfältiger Art und Weise Lösungen zu praktischen Fragen geboten, z.B. ob und wann man als Rechtsanwalt den Mandanten über entstehende Kosten aufklären muss, ob der Gegenstandswert gegenüber dem Mandanten konkret zu nennen ist, ob man auf PKH hinweisen muss etc.

Grundsätzlich ist die Übersichtlichkeit hervorzuheben. Zu wichtigen Themengebieten sind immer Beispiele in alphabetischer Reihenfolge aufgenommen, wodurch man sich bei konkreten Fragen sehr schnell und ohne große Suche informieren kann, was das Werk  für die Praxis sehr brauchbar macht.

Beispielhaft sei auf § 14 RVG und die Frage, welche Aspekte für die Bestimmung der Beitragsgebühr eine Rolle spielen, verwiesen. Dort sind relevante Gesichtspunkte mit einschlägigen Gerichtsentscheidungen dargestellt. Aspekte wie Aktenumfang, Bürokosten, Dauer des Verfahrens, rechtliche Schwierigkeiten, Verfahrensdauer etc. werden besprochen und erleichtern die Argumentation im konkreten Fall.

Diese übersichtliche Darstellung und Zusammentragung aller relevanten Aspekte in Beispielen gilt auch für die Kommentierung zu den Anhängen und den Vergütungsverzeichnissen z.B. auf Seite 1951 ff zu Nr. 3104 VV RVG  wo kurz und knapp aber sehr hilfreich Fragen zur Terminswahrnehmung alphabetisch besprochen werden wie Antragstellung, Klagerücknahme, Sachstandsanfrage, Telefonat, Termindauer, Verkündung, Versäumnis etc.

Sehr ausführlich im Rahmen der Kommentierung des § 48 GKG und zur Frage der Bestimmung des Streitwertes ist die im Anhang enthaltene Besprechung zu § 3 ZPO bei der auf 58 Seiten Beispiele aus der Rechtsprechung zu sehr vielen Streitwertfragen angesprochen und dargestellt werden, neben Klassikern wie Aufrechnung oder Auskunft auch spezielle Probleme wie  Baulandsachen, Kartellsachen, Markensachen etc.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die wesentlichen, für die Arbeit des Rechtsanwalts notwendigen, Kostengesetze sehr übersichtlich und hilfreich dargestellt werden. Für viele in der Praxis vorkommende Probleme findet man Lösungsansätze, ohne zu jedem einzelnen Kostengesetz, von denen in der täglichen Arbeit viele relevant sind, einen weiteren Kommentar vorhalten oder zu Rate ziehen zu müssen.

Freitag, 12. April 2019

Rezension: FamGKG

Schneider / Volpert / Fölsch, FamGKG, 3. Auflage, Nomos 2019

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Zweibrücken


Gute fünf Jahre nach der Vorauflage und zehn Jahre nach Inkrafttreten des FamGKG kommt der Kommentar zum FamGKG in überarbeiteter Auflage neu auf den Markt. Dass die Herausgeber resümieren können, dass das neue Kostenrecht für die Familiensachen seitens des Gesetzgebers eine gelungene Neuerung war, bedeutet nicht, dass man hierzu nicht eine Menge Erläuterungsbedarf hätte. Dass dabei auch Verzahnungen etwa zum anwaltlichen Gebührenrecht gesehen und aufgegriffen werden, ist ein wichtiger Ansatz des Werks, der aber durch die Erfahrung der beteiligten Autoren im Kosten- und Gebührenrecht auch erfüllt wird. Auf etwa 1500 Seiten inklusive der Verzeichnisse stellen die Autoren die Materie inzwischen dar. Dabei darf nicht übersehen werden, dass der Kommentar sich nicht auf die reine Gesetzeserläuterung beschränkt, sondern - typisch für das Konzept der handlichen Nomos-Kommentare aus der roten Reihe (HK) - neben dem FamGKG und dem Kostenverzeichnis zum Thema passende Schwerpunktbeiträge und Anhänge vorhält, darunter ein „Verfahrenswert-ABC“.

Die Gestaltung des Kommentars ist sehr lesefreundlich und bietet einen gut untergliederten Fließtext mit echten Fußnoten. Zur Orientierung des Lesers wird maßvoll Fettdruck eingesetzt. Die interne Verweistechnik ist eindeutig und stimmig – jedenfalls soweit Stichproben dies ergeben haben. Ergänzt wird der Fließtext durch Aufzählungen und A-Z Darstellungen zu relevanten Stichworten (z.B. zur Wertfestsetzung in Unterhaltssachen, § 51 FamGKG, Rn. 55-201, N. Schneider), außerdem durch zahlreiche kleiner gedruckte Beispiele und Berechnungen sowie Übersichtstabellen.

Was neben der optisch lebendigen Gestaltung des Kommentars als Praxisbegleiter zudem hervorsticht ist der Impuls der Autoren, sich durch eigene Stellungnahmen zu positionieren und so dem Leser und Rechtsanwender eine bessere Handhabung der Norm im Spiegel der Rechtsprechung zu ermöglichen. Beispielhaft zu sehen ist dies etwa im Rahmen des § 43 FamGKG zur Festsetzung des Verfahrenswerts in Ehesachen, wo zur Frage der Heranziehung von Sozialleistungen zur Einkommensberechnung nicht nur eine Rechtsprechungsanalyse durchgeführt wird, sondern eben auch mit einer abschließenden Stellungnahme die Problematik für die Praxis betont wird (Rn. 57, Türck-Brocker).

In der Praxis mitunter komplizierte Gemengelagen werden gut nachvollziehbar auseinanderdividiert und dann den jeweiligen Fallgestaltungen folgend dargestellt. Gut zu sehen ist dies etwa im Rahmen des § 15 FamGKG zu den Ausnahmeregelungen für die Gerichtsgebührenzahlungsverpflichtung. Dort wird zu der relevantesten Ausnahme, der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe, in verschiedenen Varianten die Rechtslage dargestellt und mit Beispielen untermauert (Rn. 11 ff., Volpert).

Das Kostenverzeichnis ist ebenfalls sehr ausführlich kommentiert und bietet so gerade für Auslegungsstreitigkeiten eine gute Hilfe. Näher angesehen habe ich mir die Ausführungen zum Mehrvergleich (KV 1500, S. 1171 ff., N. Schneider) und zur Aktenversendungspauschale (KV 2003, S. 1262 ff., Fölsch). Gerade die Hinweise zur elektronischen Akte und zur Handhabung der Aktenversendung in der Praxis sind lehrreich und beweisen das Bewusstsein des Autors für die von der Norm betroffene Berufsgruppe.

Der Kommentar ist für die gesamte Bandbreite der Rechtsanwendung in Familiensachen ein Gewinn: für die vorgerichtliche Planung, für die Arbeit in erster und zweiter Instanz sowie für die spätere Abrechnung mit oder ohne Verfahrenskostenhilfe. Die Fokussierung auf einen Teilbereich des Kostenrechts hat sich gelohnt.

Samstag, 23. März 2019

Rezension: GKG / FamGKG

Meyer, GKG / FamGKG 2018, 16. Auflage, De Gruyter 2018

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Zweibrücken


Fast 1100 Seiten inklusive Verzeichnissen warten auf den Rechtsanwender. Das Standardwerk von Meyer zu den Gerichtskosten wird alle zwei Jahre aktualisiert und befindet sich laut Vorwort auf dem Stand Ende 2017. Der Kommentar beschränkt sich nicht auf die Erläuterungen der Normen der beiden Gesetze GKG und FamGKG, sondern bietet in zahlreichen Anhängen kostenrechtlichen Mehrwert zu allen Gerichtszweigen. Hinzu kommen lehrreiche Vorbemerkungen vor größeren Abschnitten der Gesetze sowie die ergänzenden Ausführungen im Rahmen der Kostenverzeichnisse. Etliche Gesetze komplettieren als weitere Anhänge in Teil drei des Werks das Gesamtbild.

Die Gestaltung des Werks macht die Lektüre nicht ganz einfach (was schon in früheren Auflagen ein Kritikpunkt war), aber erleichtert sie immerhin so weit wie möglich. Der recht klein gedruckte Fließtext kommt mit nur wenigen Abständen aus, was ein konzentriertes Lesen erfordert. Immerhin sind fett gedruckte Leitwörter und ein echtes Fußnotenregime vorhanden, sodass eine Lektüre im Fluss gut möglich ist.

Dass ein so großer Spezialkommentar die grundlegenden Zusammenhänge stimmig darzustellen weiß, bedarf keines weiteren Nachweises. Gerade das Beschwerdeverfahren ist umfassend und detailreich erläutert, ebenso die kleinteilige Materie der Ziffern 9000 ff. KV für die Frage, welche Auslagen erstattungsfähig sind, sodass der Kommentar schon per se einen großen Mehrwert für den Rechtsanwender bietet. Aber darüber hinaus interessant sind natürlich die Sonderprobleme, zu denen man eine Antwort finden möchte. Deswegen habe ich mir einzelne Normen besonders herausgegriffen.

Zunächst habe ich mir die Ausnahmen von der Vorauszahlungs- bzw. Vorschusspflicht angesehen, die sich sowohl in § 14 GKG als auch in § 17 GKG kommentiert finden. Die kaum bekannte Ausnahme des vermögenden, aber aktuell nicht leistungsfähigen Prozessführers wird dort mit allen prozessualen Besonderheiten ebenso präzise erfasst wie die Sonderregelungen im Strafverfahren, wo die Beweiserhebung gerade nicht vorschusspflichtig ist.

Des Weiteren habe ich in § 31 GKG gestöbert, wo die Problematik für den Vergleichsschluss samt Kostentragungspflicht bei gleichzeitiger PKH-Bewilligung verortet ist. Hier wird in den Rn. 29 ff. nicht nur die Entstehungsgeschichte und das Verhältnis der Abs. 3 und 4 beschrieben, sondern auch lückenlos aufgeführt, wann genau eine (anteilige) Kostenübernahme im Vergleich nicht unverhältnismäßig ist und somit die anfallenden / übernommenen Kosten dennoch von der Staatskasse zu tragen sind. Der Anwalt muss demnach genau darauf achten, was der Richter in welcher Reihenfolge protokolliert, um eine Kostentragungspflicht der eigenen Partei zu vermeiden, die bei Auslassungen im Protokoll entstehen könnte. Sinnvoller Weise wird für die Kommentierung nach § 26 FamGKG auf die Ausführungen nach vorne verwiesen.

Als nächste Norm habe ich mir § 45 GKG ausgesucht, wo die Problematik von Aufrechnung Hilfsaufrechnung verortet ist, aber auch die Widerklage samt der Frage, ob denn derselbe Streitgegenstand betroffen ist. Unter Heranziehung zahlreicher Beispiele aus der Rechtsprechung werden die hierbei relevanten Fragen aufgegriffen und differenziert dargestellt und z.B. die Hilfswiderklage schön von der Hilfsaufrechnung abgegrenzt. Auch das Problem der nicht hinreichend bestimmten Gegenforderung wird aufgegriffen (Rn. 34), sodass sich der zur Entscheidung berufene Tatrichter anhand der vorgegebenen Kriterien sehr gut orientieren kann. Graphisch ausbaubar, aber gelungen ist die zusammenfassende Darstellung der Fallgruppen am Ende der Kommentierung.

Auch die sonstige stichprobenartige Nachschau zu Einzelfragen hat durchweg positive und belastbare Ergebnisse erbracht (z.B. zum Mehrvergleich oder zur Gebührenermäßigung nach Klagerücknahme). Auch die Fundstellen sind durch die Bank aktuell bzw. aktualisiert, sodass die Neuerungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung stets erfasst worden sind. Somit gilt auch für die Neuauflage, dass der Meyer sowohl für den Erstzugriff aber auch als Vergleichswerk eines der wichtigsten Hilfsmittel im Kostenrecht überhaupt ist. Er wartet mit eingängigen, präzisen und praxisorientierten Erläuterungen auf und bietet damit sicheren Rückhalt bei der Rechtsanwendung.

Freitag, 1. Februar 2019

Rezension: GKG - FamGKG - JVEG

Binz / Dörndörfer / Zimmermann, GKG - FamGKG - JVEG, 4. Auflage, C.H. Beck 2019

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Zweibrücken


Knapp fünf Jahre nach der Vorauflage ist der beliebte Kompaktkommentar zum Gerichtskostenrecht in neuer Auflage erschienen. Nicht nur die kommentierten Gesetze wurden mehrfach geändert, sondern auch die Rechtsprechung war nicht untätig. Mit beeindruckend aktuellem Rechtsstand (Oktober 2018) warten die Autoren für die Leser und Rechtsanwender auf.

Der Umfang des Kommentars ist mit Verzeichnissen inzwischen doch über die 1000-Seiten-Marke gesprungen. Das ist für die Lektüre durchaus anspruchsvoll, aber das Werk kommt immer noch handlich daher, zumal es in der orangenen Kommentarreihe des Beck-Verlages erscheint und sich damit optimal zum Mitnehmen eignet. Neben den drei im Titel genannten Gesetzen werden auch weitere kostenrechtliche Vorschriften in Anhängen erläutert, darunter das GVG oder das PatKostG.

Die Anordnung der einzelnen Kommentierungen ist sehr lesefreundlich trotz der kompakten Gesamtgestaltung. Dank guter Absatzabstände und gezielten Hervorhebungen kann man neben der Gesamtlektüre auch eine punktuelle Nachsuche betreiben. Die Nachweise sind zahlreich, aber leider in den Fließtext eingebettet. Gelungen sind die vielen internen Querverweise, was auch Doppelungen vermeidet.

Die Kommentierungen selbst beinhalten die wesentlichen Informationen zur Norm selbst, teilweise ihre Entstehungsgeschichte und oftmals Einzelfallkataloge. Außerdem werden wichtige sonstige Normen, etwa aus dem Landesrecht, zum besseren Verständnis bei Bedarf mit abgedruckt. Die Einzelfallkataloge, mit denen auch auf der Banderole des Kommentars geworben wird, überaus lehrreich, etwa bei der Prüfung der Niederschlagung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung (§ 21 GKG, Rn. 7-8). Hier würde ich mir allerdings wünschen, dass in Zukunft neben den dominierenden Beispielen aus dem Zivilrecht die eine oder andere Entscheidung zum Bußgeldrecht aufgenommen wird, die in jüngerer Zeit zahlreich ergangen sind.

Wie auch schon bei der Besprechung der Vorauflage würde ich mir wünschen, dass mehr Hinweise für den Rechtsanwalt und den Richter in die Texte eingestreut werden, gerade wenn es um haftungsrelevante Fragen geht wie etwa bei § 31 GKG, wenn es auf den Vergleichsschluss bei PKH-Bewilligung ankommt (§ 31 GKG, Rn. 6).

Nach wie vor äußerst gut gelungen sind die Darstellungen zur Hilfsaufrechnung im Rahmen des § 45 GKG, sowohl in Bezug auf die Abgrenzung zur Primäraufrechnung als auch für die daraus resultierende Bestimmung des Streitwerts (§ 45 GKG, Rn. 22 ff.). Als generell sehr lesenswert erachte ich auch nach wie vor die Kommentierungen zu Erinnerung und Beschwerde in §§ 66 ff. GKG, wo nicht nur die Grundlagen erläutert werden, etwa über die Formalia der Erinnerungsentscheidung (§ 66, Rn. 34 ff.), sondern auch Details wie selbstverständlich zur Sprache kommen (z.B. § 68 GKG, Rn. 1: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen den Zuständigkeitsstreitwert im Rahmen der Verweisung nach § 281 ZPO).

Im FamGKG sind die Ausführungen zur Bestimmung des Verfahrenswerts in Ehesachen auf engem Raum und dennoch erfreulich präzise zusammengetragen worden (§ 43 FamGKG, Rn. 2 ff.). Gerade der Ermessensspielraum bei der Bewertung von Vermögen wird gut nachvollziehbar anhand der uneinheitlichen Rechtsprechung dargestellt.

Aus dem JVEG möchte ich anstelle vieler weiterer lobenswerter Passagen zwei konkrete Beispiele herausstellen: wie auch in den Kommentierungen zuvor ist der Detailgrad mancher Passagen beeindruckend, so zu sehen bei der Erstattungsfähigkeit sonstiger Auslagen (§ 7 JVEG, Rn. 5). Des Weiteren werden die verschiedenen Spielarten der Festlegung einer abweichenden Sachverständigenvergütung nach § 13 JVEG gut nachvollziehbar abgehandelt (§ 13 JVEG, Rn. 11 ff.).

Auch die Neuauflage des Kommentars bietet wieder profunde und belastbare Informationen für den täglichen Gebrauch. Die Nutzbarkeit des Werks für viele verschiedene Rechtsanwender ist erhalten und ausgebaut worden.

Montag, 23. April 2018

Rezension: Kostengesetze

Hartmann, Kostengesetze, 48. Auflage, C.H. Beck 2018

Von Richter am Amtsgericht Carsten Krumm, Dortmund

  
„Der Hartmann“ ist ein Kosten-Klassiker. Das kann man mit Fug und Recht sagen. Nur ganz wenige Bücher im juristischen Geschäft schaffen es, eine stattliche Auflagenzahl von 48 zu erleben. Dabei handelt es sich bei dem Buch von Hartmann tatsächlich um einen in der Praxis unverzichtbaren Helfer, der auf den ersten Blick ein wahres Sammelsurium an Vorschriften zu allen Fragen von Kosten zusammenfasst. Und anders als bei anderen Büchern ist das Kostenrecht einer ständigen Änderung unterworfen. Jede auch nur kleinste verfahrensrechtliche Änderung zieht heute auch Änderungen in Kostenvorschriften nach sich.

Richtigerweise weist der Autor dann auch noch darauf hin, dass aufgrund des Umfanges der Thematik und der ständigen gesetzgeberischen Aktivität in allen Bereichen das Überarbeiten eines derartigen Kommentars schwerste Arbeit ist.

Natürlich gibt es auch Konstanten in dem Kommentar. Es finden sich so etwa seit eh und je das Gerichtskostengesetz und das Kostenverzeichnis als ein großer Kommentierungsbereich. Darüber hinaus ist das Gesetz über die Gerichtskosten in Familiensachen einschließlich des entsprechenden Kostenverzeichnisses enthalten – dieses Gesetz ist nun auch schon einige Jahre alt und so auch in Gänze durchweg praxisnah kommentiert. Aber auch die Kostenvorschriften anderer gerichtlicher Verfahrensordnungen wie etwa des Arbeitsgerichtsgesetzes oder des Sozialgerichtsgesetzes sind enthalten. Darüber hinaus findet sich das Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare ebenso wie das das zugehörige Kostenverzeichnis.

Auch die Vorschriften über die Kosten in landwirtschaftlichen Verfahren werden dargestellt. Einen wesentlichen Teil des Buches nehmen dann die Normen des JVEG ein, in dem es bekanntlich um die Sachverständigen- und Zeugenkosten geht. Justizverwaltungskostengesetz, die Beitreibungsanordnung einschließlich des Justizbeitreibungsgesetzes werden ebenso dargestellt, wie auch Kostenvorschriften im Hinblick auf die Tätigkeit von Gerichtsvollziehern. Alles „schwerer Tobak“, aber an den Stellen, an denen ich mit der Materie bislang in der Praxis in Kontakt gekommen bin sehr gut und vor allem praxisnah dargestellt.

Was mir auch bei der Durchsicht des Buches ausgesprochen gut gefallen hat, ist die komplette Kommentierung des RVG, die über 750 Buchseiten in Anspruch nimmt. Auch wenn es naturgemäß erheblich tiefergehende Kommentierungen mit insoweit deutlich umfangreicheren Rechtsprechungsnachweisen gibt, so reicht für die tägliche praktische Arbeit insbesondere von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern der Kommentierungsumfang ohne weiteres aus.

Auch das notwendige Rundherum des Buches gefällt. Es findet sich zunächst eine gut strukturierte Inhaltsübersicht, mit deren Hilfe man sich thematisch schnell im Buch zurechtfindet. Hilfreich ist auch eine alphabetische Übersicht der einzelnen abgedruckten Vorschriften. Ein ausdrückliches Literaturverzeichnis findet sich nicht. Vielmehr wird richtigerweise von dem Kommentator in den einzelnen kommentierten Gesetzen zu Beginn eine Übersicht über die wichtigste Literatur in diesem Bereich gegeben.

Das Buch ist aber mit einem aus meiner Sicht eher zu kurzen Sachverzeichnis versehen. Für die fast 2300 Seiten Text kommt Hartmann mit einem lediglich 15-seitigen Sachverzeichnis aus. Tatsächlich finden sich dann auch manche zu erwartenden Stichworte im Inhaltsverzeichnis nicht. Beispielhaft zu nennen ist hier die landläufig so genannte „Befriedungsgebühr“, bei der eigentlich auf das Vergütungsverzeichnis zum RVG (nämlich auf 4141 und 5115) verwiesen werden müsste. Wer ohnehin weiß, was er sucht, wird bestens zufrieden sein. Ein Gelegenheitsnutzer würde sich sicher über ein deutlich umfangreicheres Sachverzeichnis freuen.

Abschließend ist ganz klar festzustellen: Wer irgendwie mit Kostenfragen befasst ist, der kommt an dem Werk von Hartmann nicht vorbei. Angesichts der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung sämtlicher Kostenfragen sind die für das Werk verlegen 145 € durchaus gut angelegtes Geld.

Freitag, 3. November 2017

Rezension: GNotKG

Korintenberg, GNotKG, 20. Auflage, Vahlen 2017

Von Notarassessor Dr. Jan Hupka, LL.M. (Chicago), Hamburg



Der zu besprechende Kommentar war einer der absoluten Standardkommentare zur alten Kostenordnung, die 2013 durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abgelöst wurde. Das Werk erscheint nun nicht mehr unter den Namen aller Herausgeber, sondern knackig als „Korintenberg“. Mit der nunmehr vorliegenden 20. Auflage, der zweiten seit Inkrafttreten des GNotKG), hat der Kommentar auch für das neue Gesetz seine führende Rolle bestätigt.

Garant für diesen Erfolg war von Anfang an der namhafte Autorenkreis, vor allem Notare und Rechtspfleger. Viele der Autoren waren zudem in unterschiedlichen Funktionen bereits in den Gesetzgebungsprozess zum neuen GNotKG involviert. In Ergänzung zur 19. Auflage konnten nunmehr zudem umfassendere praktische Erfahrungen im Umgang mit dem neuen Gesetz sowie erste Gerichtsentscheidungen berücksichtigt werden.

Hervorzuheben ist zunächst die äußerst lesenswerte Einführung in das GNotKG der Autoren Reimann und Otto auf den Seiten 1–17. Sodann werden neben den eigentlichen Normen des GNotKG auch das relevante Kostenverzeichnis ausführlich kommentiert.

Die für die Praxis relevanten Fragen werden in gebotener Ausführlichkeit und Klarheit beantwortet. So beschäftigt seit Einführung des GNotKG etwa die Gebühr für die Beurkundung von Rechtswahlklauseln von 30% den vertragsgestaltenden Praktiker (dazu Diehn, § 104 Rn. 4 ff.).

Auch die Frage, wann der 30%-Aufschlag für die Beurkundung in fremder Sprache anfällt, beschäftigt die Praxis seit Inkraftreteten des GNotKG; wenngleich die Frage durch die nachträgliche Deckelung im Jahr 2015 an Brisanz verloren hat. Sikora geht in seiner Kommentierung alle denkbaren Konstellationen durch und beantwortet, wann die Gebühr zu erheben ist (Nr. 26001 KV Rn. 8 ff.).

Die Darstellung ist übersichtlich und der Fußnotenapparat auf das Wesentliche beschränkt. Das ausführliche Stichwortverzeichnis ermöglicht es, die relevanten Normen auch unter Sammelbegriffen aufzufinden. So finden sich zum Stichwort „Eheverträge“ nicht nur die güterrechtlichen Vorgaben, sondern über Querverweise auch die relevanten Ausführungen für typischerweise damit zusammenhängende Regelungen.

Das Werk befindet sich auf dem Stand von November 2016. Damit konnten die neuen kostenrechtlichen Vorschriften zu den ergänzten notariellen Prüfpflichten der § 378 Abs. 3 FamFG und § 15 Abs. 3 GBO (Vorbem. 2.4.1 Absatz 3 Satz 2 und Nummern 22122, 22124 der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zum GNotK) naturgemäß noch nicht berücksichtigt werden. Im Übrigen ist die aktuelle Rechtslage umfassend und aktuell abgebildet.

Insgesamt bietet der Korintenberg eine ideale Ergänzung zu den Kompaktkommentaren und Büchern mit Berechnungsbeispielen (vor allem der „Streifzug“ und das Werk von Diehn, Notarkostenberechnungen). Weiterhin gilt, dass der mit dem GNotKG befasste Praktiker am Korintenberg nicht vorbeikommt.

Donnerstag, 16. Februar 2017

Rezension: Kostengesetze

Hartmann, Kostengesetze, 46. Auflage, C.H. Beck 2016

Von RA Dr. Tobias Hermann, Hamburg



Hartmann legt im Jahr 2016 die völlig neubearbeitete Auflage seines Standardkommentars für das gesamte Gerichtskosten- und Anwaltskostenrecht vor. Darin werden die Änderungen durch das Gesetz zum Internationalen Erbrecht, das Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten sowie die Neuerungen zur sog. Schutzschrift im zivilprozessualen Eilverfahren mit ihren kostenrechtlichen Auswirkungen berücksichtigt. Zielgruppe des Werks sind hauptsächlich Richter, Rechtsanwälte, Notare, Rechtspfleger, Kostenbeamte, Gerichtsvollzieher und Rechtsanwaltsfachangestellte.

Auf 2.297 Seiten wird der Leser wie gewohnt zuverlässig über sämtliche praxisrelevanten Fragen des Kostenrechts informiert. Der Anspruch auf eine wissenschaftliche Durchdringung der Materie wird hier nicht verfolgt. Von besonderem Interesse dürfte die Kommentierung des RVG sowie des dazugehörigen Vergütungsverzeichnisses sein. Sollte es zahlungsunwillige Mandanten geben, hilft ein Blick in die Ausführungen zur Festsetzung der Vergütung gem. § 11 RVG weiter. Die Festsetzung wird jedoch häufig an § 11 V RVG scheitern, da der Mandant regelmäßig Einwendungen erhebt, über die nur im Rahmen einer Kostenklage in der Hauptsache entschieden werden kann (z.B. Aufrechnung mit einer behaupteten Gegenforderung).

Im äußerungsrechtlichen Dezernat des Verfassers gibt es regelmäßig Streit um die Auslegung „derselben Angelegenheit“ im Sinne des § 15 RVG. So monieren Medien häufig die gesondert beantragte Kostenfestsetzung in einstweiligen Verfügungsverfahren für mehrere Verfügungsanträge bei ähnlichen Sachverhalten (z.B. Print- und Internetausgabe einer Zeitung) durch den Antragsteller. Dieser Einwand hätte zur Folge, dass nur auf der Grundlage eines fiktiven Gesamtstreitwertes für die einzelnen Verfügungsverfahren abgerechnet werden kann. Klarheit herrscht mittlerweile darüber, dass beim Zusammentreffen verschiedener Ansprüche wie Gegendarstellung, Richtigstellung und Unterlassung „verschiedene Angelegenheiten“ vorliegen (Rn. 58) und damit eine getrennte Kostenfestsetzung jeweils auf der Grundlage eines eigenen Gegenstandswertes erfolgt.

Im Vergütungsverzeichnis sind die Ausführungen zu Nr. 2300 zur Auslegung der nicht näher bestimmten Begriffe „Umfang und Schwierigkeit“ der Tätigkeit (Rn. 26 ff.), die eine Erhöhung der Regelgeschäftsgebühr von 1,3 rechtfertigen, besonders praxisrelevant. Dazu könnten z.B. auch Spezialkenntnisse in besonderen Rechtsgebieten, wie dem Presserecht, zählen.

Hilfreich ist dabei die von den Beck`schen Kurzkommentaren gewohnte Voranstellung der jeweiligen Gesetzesnormen, die mit einer Gliederung und Stichwortliste versehen sind. Auf die Verwendung eines Fußnotenapparates wird auch in dieser Auflage verzichtet, was sicherlich zur besseren Lesbarkeit beiträgt und eine Überfrachtung verhindert.


Fazit: Für 139 EUR bekommt der Käufer eine unverzichtbare Hilfe für den schnellen Zugriff auf nahezu sämtliche Fragen des Kostenrechts. Der Hartmann ist und bleibt der „Palandt des Kostenrechts“. 

Sonntag, 21. August 2016

Rezension: Das 1 x 1 des RVG

Reckin, Das 1 x 1 des RVG, 1. Auflage, Anwaltverlag 2016

Von Rechtsanwältin Marion Andrae, Saarbrücken



Der neu aufgelegte Praxisratgeber zur RVG Vergütungsabrechnung richtet sich an alle, die in der täglichen Arbeit mit anwaltlichen Honorarabrechnungen befasst sind. Der kompakte Ratgeber gibt auf  220 Seiten einen prägnanten, gut strukturierten Überblick über die praktisch wichtigen und häufig vorkommenden Abrechnungsfragen. Wie es der Titel vermuten lässt, geht es der Autorin um die Vermittlung des grundlegenden Handwerkszeugs bei der Vergütungsabrechnung, die jeder Anwalt nicht nur aus eigenem wirtschaftlichem Interesse, sondern auch zur Vermeidung von Konflikten mit dem Mandanten beherrschen sollte. In der Juristenausbildung wird das anwaltliche Gebührenrecht stiefmütterlich behandelt und in der anwaltlichen Praxis fehlt oft schlicht die Zeit, vor jeder Abrechnung umfangreiche Kommentare zum RVG zu wälzen. Insoweit kommt ein kompakter und praxisnaher Leitfaden zum anwaltlichen Vergütungsrecht gerade recht.

Nach einer kurzen Einleitung zum A und O der Abrechnung folgen im zweiten Kapitel „Allgemeiner Teil“ die Grundlagen der Vergütungsabrechnung und die Erläuterung der maßgeblichen Rechtsbegriffe vom Mandatsauftrag über den Gegenstandswert bis hin zu einzelnen Gebührentatbeständen und der Geltendmachung der Gebühren gegenüber dem Mandanten, dem Staat (Beratungshilfe und PKH) sowie gegenüber der Rechtschutzversicherung. Das Kapitel schließt mit einem Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen einer Vergütungsvereinbarung. Die Darstellung ist klar strukturiert und sprachlich sehr verständlich gefasst. Häufig fließen drucktechnisch hervorgehobene Praxistipps in die Darstellung ein.

Im dritten Kapitel befasst sich die Autorin mit den häufigsten Abrechnungsfragen. Hier fließen die praktischen Erfahrungen der Autorin als Betreuerin der DAV-Hotline zum Vergütungsrecht ein. Aufgrund Ihrer Tätigkeit weiß die Autorin genau, welche Abrechnungsfragen in der Praxis immer wieder gestellt werden und welche häufigen Fehler es zu vermeiden gilt. Die Antworten liefert der Praxisratgeber in kurzer und prägnanter, aber keineswegs oberflächlicher, sondern durchaus fundierter Form.

Das abschließende vierte Kapitel behandelt die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Vergütungsabrechnung. Zahlreiche Entscheidungen des BGH werden hier gegliedert nach Stichworten im Leitsatz dargestellt. Dies erleichtert das schnelle Auffinden der passenden Entscheidung. Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis rundet das Werk ab.


Das 1 x 1 des RVG kann und will keinen umfangreichen RVG-Kommentar ersetzen. Der Ratgeber ist aber ein nützliches Hilfsmittel für den Anwalt und seine Mitarbeiter bei der täglichen Abrechnungsarbeit. Das Werk ist auf die praktische Nutzung in der Anwaltskanzlei ausgelegt und diesem Anspruch wird es auch voll und ganz gerecht. Dieser Praxisratgeber hilft, Abrechnungsfehler zu vermeiden und keine Gebühren zu verschenken. Dieses Werk ist es wert, von Anfang bis Ende gelesen zu werden. Aufgrund der Kompaktheit des Ratgebers ist dies nicht nur lohnenswert, sondern auch tatsächlich möglich. Der sehr moderate Preis von 29 Euro ist sicherlich gut investiert.

Montag, 15. August 2016

Rezension: ReNo 2015

Jungbauer / Dives (Hrsg.), ReNo 2015, Prüfungsvorbereitung, 6 Bände, 1. Auflage, C.F. Müller 2015

Von RAin und FAin für Sozialrecht und Arbeitsrecht Annett Bachmann-Heinrich, Dresden



Am 01.08.2015 trat die neue Ausbildungsverordnung für den Beruf der Rechtsanwalts-/Notar-/Patentanwaltsfachangestellten (ReNoPat-AusbV) in Kraft. Zur erfolgreichen Vorbereitung auf die neue Abschlussprüfung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten gibt es die neuen Prüfungsvorbereitungsbücher bei C.F. Müller in der Reihe "ReNo 2015".

Die Reihe besteht aus 6 Bänden „Geschäfts- und Leistungsprozesse - Band I“, „Geschäfts- und Leistungsprozesse - Band II“, „Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich – Band I“, „Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich – Band II“, „Fallbezogenes Fachgespräch – Mandantenbetreuung“ und „ Vergütung und Kosten“ zum Gesamtpaketpreis von 94,99 €, wobei alle auch einzeln zu je 19,99 € bzw. 17,99 € erworben werden können.

Ziel der Reihe ist es Auszubildenden und Prüflingen Hilfestellungen und Hinweise zu erteilen, wie mögliche Fallgestaltungen in der abzulegenden Prüfung auf Grundlage der neuen Ausbildungsverordnung aussehen können. Aber auch Mitglieder von Prüfungsausschüssen sind herzlich eingeladen sich in dieser Reihe Ideen für Prüfungsfragen zu holen. Alle 6 Bände sind von erfahrenen Praktikern, Rechtsfachwirten oder Prüfern verfasst.

Im Buch „Geschäfts- und Leistungsprozesse Band I“ wird das Büromanagement behandelt, beispielweise werden Betriebs- und Arbeitsabläufe, Termin- und Fristenmanagement, Textgestaltung, Kommunikation, Aktenverwaltung, Dokumentation, EGVP, elektronischer Rechtsverkehr und auch Qualitätssicherung besprochen. Die Autorin Ronja Tietje kann die Sachverhalte sehr gut erklären. In jedem Kapitel sind viele Übungen vorhanden, welche gut erläutert und verständlich gelöst sind. Abgeschlossen wird das Buch durch zwei Übungsklausuren. Dies erscheint im Hinblick auf die Vielzahl der besprochen Themen allerdings zu wenig.

Im Band „Geschäfts- und Leistungsprozesse  - Band II“ bekommen angehende Refas einen sehr guten Überblick über die wichtigsten Bestandteile der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Zunächst werden die verschiedenen Rechenarten, dann die Zahlungsarten besprochen. Die Grundlagen der ordnungsgemäßen Buchführung werden erklärt, so z.B. die wichtige Unterscheidung zwischen dem Bilanzierer und dem Einnahmen-Überschussrechner. Außerdem geht man auf die allgemeinen Vorschriften der Rechnungslegung, der besonderen Behandlung Fremdgeldes sowie der durchlaufenden Posten und die Problematik der steuerfreien und steuerpflichtigen Auslagen ein.

Im dritten Band  „Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich  - Band I“ von Wolfgang Boiger werden die rechtlichen Grundlagen zum BGB und im Handels- und Gesellschaftsrecht erklärt. Zur Einführung in ein bestimmtes Rechtsgebiet beginnt jeder Abschnitt mit einem anschaulichen Beispielsfall aus dem normalen Lebens- oder Kanzleialltag. Die Fälle sind kurz gehalten und  verständlich. Danach erfolgen Arbeitsaufträge für den Leser, die einen Leitfaden geben, wie er sich das Wissen zum dem Kapitel am besten aneignen kann. Zum einen wird auf das Lesen der Fachtexte verwiesen, welche kurz, verständlich und informativ geschrieben sind. Die Texte werden auch durch zahlreiche Übersichten und Tabellen aufgelockert, welche eine gute Zusammenfassung des Stoffs darstellen und dieser dadurch leichter erlernbar ist. Am Ende eines jeden Kapitels folgen Übungsaufgaben, mit denen man gut überprüfen kann ob man den Fachtext verstanden hat.

Im Buch „Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich  - Band II“ von Edith Natterer und Claudia Stähle werden die Grundlagen der ZPO, des GVG und der Zwangsvollstreckung erklärt. Auch hier fallen zahlreiche Übungsaufgaben zu den einzelnen Themen sofort ins Auge und erleichtern das Lernen. Die Texte sind verständlich geschrieben, so dass auch Auszubildende im ersten Lehrjahr diese gut verstehen können. An den Übungsaufgaben kann jeder sein erworbenes Wissen testen. Abgeschlossen wird dieser Band wieder durch 2 Übungsklausuren mit genauer Zeitvorgabe. Auch hier wären weitere Klausuren zur praktischen Übung wünschenswert.

Der Band „Vergütung und Kosten“ von Sabine Jungbauer geht auf ausgewählte Prüfungsschwerpunkte zum Thema Kostenrecht (RVG & GKG) ein. Der Aufbau ist sehr einfach und übersichtlich. Das Buch ist sehr an den Lehrplan angelehnt, somit fällt es nicht schwer sich einzuarbeiten. Die Übungsklausuren in denen man alles zusammenfassend lernen kann, sind leider sehr kurz gehalten und somit zum Lernen wenig hilfreich. Praktische Tipps für die Prüfung und Kostenberechnung in Familiensachen komplettieren das Buch.

Das 6. Buch der Reihe „Fallbezogenes Fachgespräch – Mandantenbetreuung“ von Sabine Jungbauer und Veronika Dives befasst sich mit dem bevorstehenden Prüfungsgespräch. Zunächst werden allgemeinen Hinweise und Tipps zu den Prüfungsvoraussetzungen, der Auswertung der erlangten Punkte (Gewichtung) und dem Prüfungsablauf (Vorbereitungszeit, Hilfsmittel, Auswertung etc.) gegeben. Anschließend werden zahlreiche Musterfachgespräche mit Lösungsvorschlägen aus allen Themengebieten (BGB, ZPO, RVG usw.), sowie mögliche Zusatzfragen dargestellt. Abgerundet wird dies durch einen Exkurs zur Kommunikation in englischer Sprache. Umfangreiche Redewendungen sowie ausgewählter Wortschatz wird zusammenfassend aufgelistet.


Zusammenfassend kann man sagen, dass die Reihe ReNo 2015 ein sehr gutes Hilfsmittel zur Prüfungsvorbereitung ist. Alle Themen sind in einer einfachen und gut verständlichen Sprache geschrieben. Rundum bekommt man einen wunderbaren Überblick und ein breitgefächertes Wissen vermittelt, welches in den abwechslungsreichen Übungen und den abschließenden Übungsklausuren gefestigt werden kann. Das Werk sollte daher bei eine guten Prüfungsvorbereitung und in Ausbildungskanzleien nicht fehlen.

Dienstag, 12. Juli 2016

Rezension: Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe

Groß, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe, 13. Auflage, C.F. Müller 2015

Von Rechtsanwältin Marion Andrae, Saarbrücken



In der 13. Auflage des Kommentars zum Kostenhilferecht hat Groß die Literatur und Rechtsprechung bis September 2015 ausgewertet. Seit Inkrafttreten der umfangreichen Reform des Kostenrechts zum 1.1.2014 sind bereits eine Vielzahl von Entscheidungen ergangen, die zwar noch keine abschließende, aber eine vorläufige Bewertung der Reform erlauben und Tendenzen in der Rechtsprechung erkennen lassen. Der Kommentar wartet trotz seines handlichen Erscheinungsbildes mit immerhin knapp 600 Seiten auf. Das Werk gliedert sich in vier Kapitel und einem Anhang mit Gesetzestexten, Verordnungen, Durchführungsbestimmungen sowie den VKH Leitlinien des Familiengerichts Hannover. Das Werk ist typisch für einen Kompaktkommentar mit Fließtext und textlichen Hervorhebungen in Fettdruck sowie einer straffen Untergliederung mit Randnummern aufgemacht. Weiterführende Hinweise sind nicht als Fußnoten, sondern unmittelbar an der passenden Stelle im Text in Klammern eingearbeitet. Jedem Kapitel ist eine Einleitung mit einer Übersicht vorangestellt, die dem Leser einen schnellen Überblick über den Inhalt verschafft. Bei der Erläuterung und Auslegung der Normen und Rechtsbegriffe geht der Autor auch auf deren historische Entwicklung, die Motive und Zielsetzungen der kostenrechtlichen Hilfsinstrumente und deren verfassungsrechtliche Verankerung ein.

Das erste Kapitel befasst sich mit der Beratungshilfe, also der Kommentierung der Normen des BerHG und der Nebenvorschriften. Hier ist ein Schwerpunkt die Darstellung der Voraussetzungen der Gewährung von Beratungshilfe. Bei der nachträglichen Beantragung von Beratungshilfe geht der Autor mit Entscheidungen, die seines Erachtens dem eindeutigen Wortlaut des § 6 Abs. 2, S. 2 BerHG zuwiderlaufen, hart ins Gericht.

Im zweiten und umfangreichsten Kapitel erläutert der Autor die Prozesskostenhilfe von den Voraussetzungen über das Bewilligungsverfahren bis hin zur Beiordnung eines Rechtsanwalts und der Aufhebung der Bewilligung. Dabei gibt der Autor auch nützliche Hinweise zur Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf andere Rechtsgebiete.

Das dritte Kapitel beleuchtet die Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen und Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Aufgrund der Verweisung auf die Vorschriften der ZPO zur Prozesskostenhilfe fällt dieser Abschnitt verständlicherweise deutlich geringer aus als der vorherige. Die bestehenden Sonderregelungen der §§ 76 - 78 FamFG hebt der Autor besonders hervor.

Das vierte und letzte Kapitel erläutert die §§ 44 - 59 RVG, die die Gebühren und die Vergütung des Anwalts in Beratungshilfe- und PKH- sowie VKH-Angelegenheiten regeln und zwar gegenüber der Staatskasse, dem Mandanten und dem Gegner. Der Autor erläutert das Kostenfestsetzungsverfahren und stellt die Rechtsbehelfe dar.

Der Autor setzt sich bei seiner Kommentierung durchaus kritisch mit der Reform des Kostenrechts und mit anderen Rechtsmeinungen auseinander. Somit gibt er dem Leser auf vielen Gebieten praktisch nützliche Argumentationshilfen für Streitfälle an die Hand. Das Werk ist gut strukturiert und sehr verständlich geschrieben. Besonders hilfreich sind die Einleitungen zu jedem Kapitel, die den Leser rasch zu der gewünschten Information führen.


Der bewährte Praktikerkommentar bündelt auch in der Neuauflage alle wichtigen Themen des Kostenhilferechts in einem kompakten Werk. Gerade wegen der gesetzestechnischen Verweisungen und der gleichlaufenden Zielsetzungen der Rechtsinstrumente zur Bereitstellung außergerichtlicher und gerichtlicher Kostenhilfe ist es sinnvoll, diese Themengebiete in einem Werk darzustellen. Der Kommentar gibt auf alle wichtigen Fragen, die auf dem Gebiet des Kostenhilferechts in der Praxis aufkommen können, fundierte Antworten. Der Kommentar ist für Richter, Rechtspfleger und Rechtsanwälte gleichermaßen ein nützliches und unbedingt zu empfehlendes Arbeitsmittel. Der Preis von 79,99 Euro ist für diesen umfassenden und doch kompakten Praxiskommentar äußerst angemessen.

Dienstag, 24. Mai 2016

Rezension: Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe

Dürbeck / Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 8. Auflage, C.H. Beck 2016

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl



In regelmäßiger Neuauflage erscheint das Lehrbuch zum Kostenhilferecht. Inzwischen ist die achte Auflage erreicht und das Werk wird von zwei Richtern des OLG Frankfurt verantwortet. Auf mehr als 450 Seiten inklusive Verzeichnissen wird die Thematik aufbereitet. Etwa 80% des Buches werden dabei der Prozesskostenhilfe und der Verfahrenskostenhilfe gewidmet, der Rest verbleibt für die Beratungshilfe. Neu aufgenommen wurde ein eigenes Kapitel zum Abänderungsverfahren.

Einleitend werden die Anwendungsmöglichkeiten für Prozesskostenhilfe in den verschiedenen Gerichtszweigen erläutert und die Parteien des Verfahrens vorgestellt. Sodann kann man sich ausführlich mit dem eigentlichen Bewilligungsverfahren beschäftigen. Hier kommen sowohl notwendige Formalitäten zur Sprache als auch die zivilprozessualen Auswirkungen der Antragstellung auf z.B. die Verjährungshemmung oder das Verhältnis zur eigentlichen Klage. Naturgemäß nimmt die Prüfung der subjektiven Voraussetzungen viel Raum für die Darstellung ein. Die dann folgende Prüfung der objektiven Voraussetzung der Prozesskostenhilfegewährung, also die Prüfung der Erfolgsaussichten von Klage oder Verteidigung, erfolgt pragmatisch und mit Blick auf viele wichtige Einzelheiten. Stets werden formale Fragen als auch kompliziertere Konstellationen gleichberechtigt behandelt und für den Leser nachvollziehbar aufgelöst. Die nach der Prüfung erfolgenden Konsequenzen wie die Bewilligungsentscheidung, die Beiordnung eines Anwalts oder auch die konkreten Auswirkungen auf die Kostenpflicht der antragstellenden Partei sowie die Anwaltsvergütung werden systematisch und gut nachvollziehbar erklärt. Überzeugend für den Leser ist dabei vor allem die exakte Ausleuchtung der Rechtsbeziehungen des beigeordneten Anwalts zu Partei, Gegner und Staatskasse: wenn man zu Beginn der Anwaltskarriere auf PKH-Fälle angewiesen ist, sollte man schnell verstehen, was von wem zu fordern ist. Abgerundet wird das Thema PKH durch Abschnitte zum Beschwerdeverfahren und grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Die Verfahrenskostenhilfe wird seit Einführung des FamFG immer mehr und immer besser in die Darstellung integriert. Insbesondere die vielen ergänzenden Ausführungen zu familienrechtlichen Besonderheiten machen dem Leser die maßgeblichen Unterschiede zwischen PKH und VKH transparent.

Der zweite Abschnitt des Buches ist der Beratungshilfe vorbehalten. Hier gefallen wiederum die prägnante Betrachtung der verschiedenen Einsatzmöglichkeiten der Beratungshilfe sowie die Beschreibung des Verfahrensgangs bis zur Bewilligungsentscheidung durch den Rechtspfleger. Gelungen ist die Erfassung der Neuregelung der Frist des § 6 BerHG (S. 405). Gut ausdifferenziert sind ebenso die verschiedenen Ansprüche, die nach der Erteilung gegen die Staatskasse erwachsen.

Das Buch zeigt an vielen Stellen beeindruckende Qualität und Detaildichte, wenngleich man sich manches Mal schon genau orientieren muss, ob man der von den Autoren vertretenen Ansicht folgen will, insbesondere wenn es contra BGH und BVerfG geht wie bei der Frage ob und in welchem Umfang PKH für einen Vergleich im Prüfungsverfahren zu bewilligen ist (S. 77-80). Generell sind aber gerade die kritischen Momente des Buches sehr lesenswert, etwa wenn die Verweisung des § 115 ZPO auf das SGB XII bemängelt wird (S. 95) oder Alternativen zur anwaltlichen Beratung geprüft werden (z.B. die Beratung durch das Jugendamt, Rn. 1168). Die alphabetische Aufzählung von Einzelfällen ist ein probates Mittel, um der Kasuistik an verschiedenen Punkten der PKH-Prüfung zu begegnen, etwa bei den Vermögensbestandteilen und der Abgrenzung zur Alterssicherung (S. 132 ff.) oder bei der Prüfung der Mutwilligkeit in familienrechtlichen Verfahren (S. 191 ff.). Bei dem Unterpunkt der abzugsfähigen Fahrtkosten wird zwar die Differenzierung zwischen sozialrechtlicher und unterhaltsrechtlicher Berechnung benannt, aber zum einen nicht durchexerziert, zum anderen könnte eine bessere Abgrenzung erfolgen, wenn nämlich Versicherung und Kreditkosten dann gerade nicht mehr abzugsfähig wären, so dass man mit guten Gründen doch auch mit dem unterhaltsrechtlichen Wert operieren könnte (S. 110). Gut gefallen haben mir die Darstellungen zu den Vorschussansprüchen (S. 150) und zur Problematik der Stufenanträge (S. 180), wo - wie oben erwähnt - die familienrechtlichen Fragestellungen gut zur Geltung kommen. Ebenfalls sehr lesenswert erscheint mir die gelungene Abgrenzung zwischen Beratungs- und Prozesskostenhilfe (S. 373 ff.), vor allem im Stadium des PKH-Bewilligungsverfahrens (Rn. 1132): es schadet beileibe nicht, sich hier mit den dogmatischen Grundlagen auseinanderzusetzen, da sich, wie die Autoren zu Recht betonen, für den Rechtsuchenden kein Niemandsland auftun darf.

Das Fazit ist einfach: das Buch gefällt mir sehr. Man wird, auch dank der übersichtlichen Gestaltung selbst bei dichtem Textfluss, zu Einzelfragen ebenso rasch fündig wie wenn man sich grundlegend zu bestimmten Themen informieren möchte. Die Autoren gehen die Materie kritisch an und scheuen sich nicht vor eigenen Ansichten, was gleichzeitig den Leser zum Mitdenken verpflichtet. Eine gelungene Neuauflage und eine klare Empfehlung meinerseits zur ständigen Nutzung im zivil- und familienrechtlichen Dezernat.

Mittwoch, 4. Mai 2016

Rezension: Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe

Zimmermann, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe, 5. Auflage, Gieseking 2016

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl



Schon seit Referendarszeiten bin ich ein großer Fan der Werke von Zimmermann zum Prozessrecht. War mir damals sein ZPO-Kommentar (aktuelle Auflage 2015 im ZAP-Verlag) eine entscheidende Stütze, kann ich dies heute auch von seinem beeindruckenden Lehrbuch zum Kostenhilferecht sagen, das inzwischen in fünfter Auflage erschienen ist. Dank der Nutzung recht dicker Seiten kommt das Werk zuerst wuchtig daher, ist aber mit knapp 450 Seiten inklusive Verzeichnissen eine gute Mischung zwischen notwendiger Detailtiefe und überschaubarem zeitlichen Lektüreaufwand.

Zimmermann skizziert in insgesamt 25 Kapiteln das gewählte Sujet und zwar aus verschiedenen Blickwinkeln. Denn er bietet dem Leser nicht nur die rechtlichen Grundlagen für Prüfung von Ansprüchen und Anwendung im Verfahren, sondern darüber hinaus auch eine Übersicht über die verschiedenen entstehenden Ansprüche der beteiligten Akteure Staatskasse, Antragsteller, Gegner und Anwalt. Dies öffnet auch den Blick für den Rechtsanwender über den eigenen Tellerrand hinaus, wenn der wirtschaftliche Konnex auf diese Weise offenbart wird. Ebenfalls „vor der Klammer“ erwähnens- und lobenswert ist die starke Fokussierung auf die familienrechtlichen Belange: das FamFG und die VKH werden nicht als Beiwägelchen zur PKH mitgeschleift, sondern erhalten eine gleichberechtigte und zum Teil höchst fokussierte Position innerhalb des Buches und der einzelnen Kapitel. Schließlich möchte ich die interne Verweisungstechnik hervorheben, die zu einer Entschlackung der Gesamtdarstellung führt und die überwiegend kohärent ist. Ich habe bei Stichproben zwar einzelne Randnummern gefunden, die entweder nicht (gut) verknüpft waren oder die man noch zusätzlich hätte verknüpfen müssen, aber das sind Schönheitsfehler.

Der erste große Schwerpunkt besteht in der Berechnung der erforderlichen Bedürftigkeit des Antragstellers, also der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse, der Abzüge und der Werthaltigkeit des Vermögens. Hiernach werden Erfolgsaussichten und Mutwilligkeit geprüft, stets mit lehrreichen alphabetisch geordneten Einzelbeispielen. Ein weiterer Schwerpunkt findet sich dann im Verfahren vom Antrag bis hin zur gerichtlichen Entscheidung, wiederum differenziert nach den verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten bis hin zur Zwangsvollstreckung. Ein großer Abschnitt thematisiert Änderung, Ermäßigung oder Aufhebung der Entscheidung, womit auch für Rechtspfleger eine hohe Nutzbarkeit des Werks gesichert ist. Es folgt die bereits erwähnte Zusammenstellung der verschiedenen Ansprüche, bevor dann am Ende Beschwerde und die Anwendung der Kostenhilfe im Rechtsmittelverfahren behandelt werden.

Dazwischen weist Zimmermann den Leser auch immer auf praktisch bedeutsame Fragen hin, etwa ob man im PKH-Verfahren Vergleiche schließen kann und ob hierfür bereits PKH bewilligt werden kann (S. 287 ff.). Hier wie auch an anderer Stelle (z.B. Kindergeld als Einkommen? S. 42 f.) werden verschiedene Meinungen aufgefächert, wobei der BGH graphisch stets besonders hervorgehoben wird. Zudem, und das ist eine der großen Stärken des Buches, beantwortet Zimmermann die Fragen konsequent bis zum Ende, was in diesem Fall eben auch heißt, dass zwar der Vergleichsschluss kostenhilfefähig ist (nach BGH), nicht aber die Verfahrens- und Terminsgebühr, die der Mandant dann dem Anwalt schuldet. Hierüber muss also aufgeklärt werden.

Die Wiedergabe von Meinungen und Alternativen, meist in Abgrenzung zum BGH, führt allerdings manchmal auch dazu, dass entgegen dem BGH argumentiert wird. Aus der souveränen Position von Zimmermann heraus mag dies gerechtfertigt sein, denn er kann es sich aufgrund seiner langjährigen beruflichen Erfahrung, seines Wissens und der breiten Basis seiner Veröffentlichungen leisten, auch Position gegen den BGH zu beziehen (z.B. S. 29: Antrag in Prozessstandschaft für das Kind). Ob dies dann allerdings rechtsmittelfeste Ergebnisse in der Praxis bringt, muss der Rechtsanwender im jeweiligen Einzelfall für sich abwägen.

Insgesamt bin ich mit diesem Lehrbuch sehr zufrieden und stöbere darin gerne für Einzelfragen für konkret zu entscheidende Fälle. Denn im Vergleich zur Kommentarliteratur bietet Zimmermann hier zusätzlich die Darstellung struktureller und systematischer Zusammenhänge, aber auch Abgrenzungen, die das Stückwissen dann in das Gesamtbild einfügen. Insofern: eine gelungene Neuauflage.

Montag, 27. Juli 2015

Rezension Zivilrecht: Verfahrenskostenstundung, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenzverfahren

Kothe / Ahrens / Grote / Busch, Verfahrenskostenstundung, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenzverfahren, 7. Auflage, Luchterhand 2015

Von Rechtsanwältin und Leiterin der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Arbeiterwohlfahrtverbandes Helmstedt e.V., Susanne Schneider, Helmstedt



Der Kommentar ist von erfahrenen Praktikern und Autoren verfasst und nunmehr bereits in der 7. Auflage erschienen. Wie der Titel schon verrät beschäftigen sich die Autoren intensiv mit den Vorschriften und der Rechtsprechung zum Verbraucherinsolvenzverfahren. Dabei haben Sie die Neuerungen zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte, welches zum 01.07.2014 in Kraft trat, umfassend eingearbeitet.

Inhaltlich lässt der vorliegende Kommentar keine Wünsche offen. Kommentiert werden die §§ 4a bis 4 d InsO, §§ 286 bis 311 InsO sowie die Vorschriften §§ 312 bis 314 InsO für Verfahren, welche vor dem 01.07.2014 beantragt wurden. Als nützliche Hilfsmittel werden im Anhang die Insolvenzordnung (InsO), Zivilprozessordnung (ZPO) und die Tabelle nach § 850 c ZPO abgedruckt. Der Kommentar zeigt darüber hinaus empirische und rechtsgeschichtliche Probleme zum Verbraucherinsolvenzverfahren auf, und gibt einen guten abschließenden Überblick über die Rechtsentwicklungen und gleichartigen Problemfelder in unseren Nachbarländern. Dies ist vor dem Hintergrund der Europäisierung der Rechts- und Wirtschaftsordnungen äußerst positiv hervorzuheben. Auch die Vorbemerkungen zu den wichtigsten Vorschriften geben dem Leser und Verwender einen guten Einstieg in die Materie und vermitteln den Gesamtzusammenhang der Verbraucherinsolvenz.

Als Leiterin einer Insolvenzberatungsstelle ist es mir wichtig, einen Kommentar in der täglichen Beraterpraxis nutzen zu können, der sowohl die aktuelle Rechtsprechung beinhaltet, als auch die Überschneidung des Insolvenzrechts mit anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Arbeits-, Sozial- und Zwangsvollstreckungsrecht, aufzeigt. Auch die Anfechtbarkeit und der Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger sowie die Ausstellung von P-Konto-Bescheinigungen und Veränderung der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze gem. § 850 c ZPO spielen eine immer größer werdende Rolle. Auch der stetig steigende Beratungsbedarf und die wachsenden Verfahrenszahlen zeigen, dass das Verbraucherinsolvenzverfahren ein Instrument von erheblicher Bedeutung geworden ist.

Der vorliegende Kommentar bietet diese Antworten und sehr praxisgerechte Lösungsansätze, veranschaulicht dabei aber auch in leicht verständlicher Sprache die Problemkreise dieser Rechtsmaterie auf juristisch hohem Niveau.

Den Autoren Kothe, Ahrens, Grote und Busch ist es durch eine gute Auswahl an Rechtsprechung sowie der überaus anschaulichen Darstellung der Vorschriften gelungen, dass deutliche Spannungsfeld -mit den sich zwangsläufig gegenüberstehenden Interessen des Einzelgläubigers und des Schuldners an einer Restschuldbefreiung sowie Auflösung seiner psychischen Belastungen, welche mit der Überschuldung einhergehen- aufzuzeigen.

Dieser kompakte Kommentar ist für Schuldnerberater, Rechtsanwälte sowie Richter und Rechtspfleger gleichermaßen gut geeignet und aufgrund seiner Kompaktheit, Aktualität und guten Preis-Leistungsverhältnisses ein absolutes Muss und eine klare Kaufempfehlung!