Schober, Zivilrichter-Leitfaden, 1.
Auflage, C.H.Beck 2013
Von Ri’in Domenica D’Ugo,
Saarbrücken
Wer
selbst schon Literatur zum Einstieg in den Beruf des Zivilrichters gesucht hat,
weiß, dass der Markt nicht gerade von solchen Büchern überschwemmt ist. Das
hier behandelte Buch von Schober ist eines von drei von der Rezensentin
vorgefundenen einschlägigen Werken zu dem Thema, wobei sich die Autorin ausweislich
des Literaturverzeichnisses aus den anderen beiden Büchern Anregungen geholt
hat. Das Ziel des Zivilrichter-Leitfadens ist, umfassende Hilfestellung für
diejenige tägliche richterliche Arbeit zu geben, bei der ein Rückgriff auf
Kenntnisse aus der theoretischen Ausbildung nicht möglich ist. Beispielhaft
werden hier die Organisation des Arbeitsplatzes, die Verhandlungsführung und
die Vernehmungstechnik genannt.
Aufgeteilt
wurde der Inhalt in drei Kapitel: „Sich einrichten“, „Post“ und „Mündliche
Verhandlung“. Bereits ein Blick in das Inhaltsverzeichnis zeigt, dass die rund
260 Seiten nahezu jedes Stichwort aufzeigen, zu dem ein Berufseinsteiger Fragen
haben kann. Die Autorin – die übrigens nach kaum zweijähriger Tätigkeit im
Justizdienst in die Rechtsanwaltschaft gewechselt ist – hat sich ersichtlich
mit den eigenen Problemen bei der Einarbeitung befasst, ihre Kollegen am
Landgericht um Antworten gebeten und kann daher aus eigener aktueller Erfahrung
ihr neu erworbenes Wissen an andere Einsteiger weitergeben.
Das
Engagement der Autorin führt nach Auffassung der Rezensentin teilweise etwas zu
weit: Es bleibt zu hoffen, dass kein noch so junger Kollege tatsächlich die
Information braucht, dass ein Telefonat mit Begrüßung und Verabschiedung ablaufen
sollte. Auch sollte keinem auch ganz unerfahrenen Kollegen gesagt werden
müssen, dass er nach der Sitzung unter Mitnahme seiner Sachen den Sitzungssaal
verlassen soll. Weiterhin dürfte wohl als bekannt vorausgesetzt werden, dass
die Markierung von Textinhalten mit einem Leuchtstift dazu dienen kann, die
Textstelle später leichter wieder aufzufinden und dass das Anbringen von gelben
(!) Klebezetteln wahlweise an der Seite oder der Oberkante des Blattes zu
empfehlen ist. Kurz: An manchen Stellen muss sich der Leser ernsthaft fragen,
ob er gerade Zeit vergeudet oder gar für dumm gehalten wird. Nahezu rührend hingegen
wurde die Sorgfalt der Autorin an der Stelle empfunden, an der sie unter der
Überschrift „Streitigen Fortgang des Verfahrens überlegen“ rät, zu überlegen
und zu notieren und diese Begriffe sogar mit Fußnoten versieht, damit man weiß,
woher die Idee (also zu überlegen und zu notieren) stammt.
Wem
es gelingt, die Ausführungen nach diesen Erfahrungen noch ernst zu nehmen, wird
feststellen, dass die Autorin mit der gleichen Sorgfalt an die Darstellung der
„wirklichen“ Probleme des Jungrichters geht, ohne dabei Anspruch auf
Vollständigkeit zu erheben. Die praktischen Hinweise werden, wo angebracht, durch
Verweise auf die entsprechenden Gesetzesnormen ergänzt. Der Text des Buches ist
sehr ansprechend und anschaulich gestaltet. Viele Absätze, Formatwechsel und
graue Unterlegungen (Formulierungsbeispiele) garantieren eine gute
Übersichtlichkeit. Vorschläge zur Erstellung von Tabellen werden durch die
Präsentation eben solcher besser verständlich gemacht. Abschließend findet man
zudem noch ein Musterprotokoll und das Muster eines Merkblatts für die Sitzung.
Der
Preis von 29,80 € ist angemessen. Die Anschaffung dürfte sich schon wegen der
vielen Formulierungsbeispiele und rechtlichen Ausführungen lohnen.