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Donnerstag, 31. Oktober 2019

Rezension: Disziplinarrecht im öffentlichen Dienst

Lenders, Disziplinarrecht im öffentlichen Dienst, Leitfaden für die Praxis mit Beispielen und Mustern, 1. Auflage, Walhalla 2019

Von Ass. iur. Elena Genne, Münster



Fehlerfrei durch das Verfahren – so das Versprechen des Autors, Dirk Lenders, zu seinem Werk „Disziplinarrecht im öffentlichen Dienst“. Dieses Versprechen löst der Autor ein, indem er ein für die Praxis zugeschnittenes Werk geschrieben hat, das praktische Probleme des Disziplinarrechts und des Disziplinarverfahrens anspricht und Lösungen mit auf den Weg gibt.

Der Autor ist ein Rechtsanwalt aus St. Augustin. Er ist langjähriger Berater auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts und als Sachverständiger am Gesetzgebungsverfahren zum Dienstneuordnungsgesetz beteiligt gewesen.

Das Werk richtet sich an alle am Disziplinarverfahren Beteiligte: Dienstvorgesetze, Ermittlungsführer, Personalrat sowie den beschuldigten Beamten und stellt eine Einführung in das Disziplinarrecht dar. Der Blick ins Inhaltsverzeichnis offenbart spartanisch mit dem notwendigen Wissen zum Disziplinarrecht bestückte Kapitel.

Die insgesamt 10 Kapitel (das Kapitel 11 stellt eine auszugsweise Zitierung aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften dar, wie dem BBG, BDG oder StGB) folgen in weiten Teilen dem Aufbau eines Disziplinarverfahrens. Eine allgemeine Einführung in das Beamtenrecht gibt der Autor in dem Vorwort zu dem Werk und erklärt grundlegende Prinzipien des Beamtenrechts. Das Kapitel 1 präsentiert einen Überblick über das behördliche Disziplinarverfahren. Erst danach werden im Kapitel 2 die Funktionen des Disziplinarrechts behandelt, insbesondere die Wahrung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes. Das Kapitel 4 kehrt dann allerdings zu dem behördlichen Disziplinarverfahren zurück und behandelt die Thematik deutlich ausführlicher auf knapp 60 Seiten.

Das materielle Disziplinarrecht mit dem zentralen Begriff des Dienstvergehens behandelt abschließend das Kapitel 3. Weitere Kapitel gehen auf das formelle Disziplinarrecht ein und auf die gerichtliche Disziplinarklage. Mängel des behördlichen Disziplinarverfahrens oder der Klageschrift werden sodann gesondert behandelt. Konsequenterweise wird nach dem Abschluss einer Disziplinarklage auf die Folgen eingegangen, wie die vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezügen sowie das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte.

Hauptsächlich geht der Autor auf das Bundesdisziplinarrecht ein, allerdings begleitet von den Fußnoten, die die jeweilige Vorschrift der landesrechtlichen Disziplinargesetze enthalten.

Dem Vorhaben, ein Praxis-Handbuch zu sein, wird das Werk vollumfänglich gerecht. Es beinhaltet viele Formulierungsvorschläge, wie z.B. für die Beauftragung des Ermittlungsführers (S. 21), Muster eines Einleitungsvermerks (S. 61), Muster für das Anschreiben der Schlussanhörung zum Ermittlungsbericht (S. 127), Muster für den Aufbau eines Untersuchungsergebnisses/Ermittlungsberichts (S. 129) oder das Muster einer Disziplinarverfügung (S. 153). Die Aussagen der Kapitel sind durchgehend mit Beispielen belegt, die durch Einrahmungen besonders hervorgehoben sind. Teilweise sind Beispiele wie Lehrbuch-Sachverhalte aufbereitet (z.B. S. 53 oder S. 102).

Praktische Bedeutung haben besonders die Ausführungen zu der Beteiligung des Personalrates oder des Betriebsrats im behördlichen Disziplinarverfahren. Der Autor bereitet das Thema anhand der verschiedenen Vorschriften zum Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder auf (S. 105 f.). Darüber hinaus geht er auch auf die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (S. 110) und der Schwerbehindertenvertretung (S. 112) im behördlichen Disziplinarverfahren ein.

Das Werk verzichtet weitestgehend auf wenig praxisrelevante Ausführungen und konzentriert sich auf die praktischen Fragestellungen, die mit einem Disziplinarverfahren im öffentlichen Dienst verbunden sind. Das macht das Werk insgesamt sehr prägnant und präzise auf das notwenige Maß reduziert. Als Einführung in die Thematik – insbesondere für die praktische Handhabung – ist es in besonderem Maße geeignet.