Löwisch / Kaiser / Klumpp [Hrsg.], BetrVG Betriebsverfassungsgesetz, 8. Auflage, R&W 2023
Von Rechtsanwalt Marc Becker, Leipzig
Nach
über 5 Jahren ist mit der 8. Auflage nunmehr auch eine Neuauflage des
Kommentars zum BetrVG von Löwisch/Kaiser/Klumpp erschienen und reiht sich mit Aktualität in den
Kanon der Kommentare zu diesem Thema ein. Insgesamt 9 Bearbeiterinnen und
Bearbeiter kommentieren die Vorschriften und insbesondere die zahlreichen
gesetzlichen Neuregelungen seit 2017 bzw. 2020. Neu hinzugekommen sind dabei
RiinArbG Dr. Wiebke
Robrecht und RiinArbG Dr. Mandy Schneider. Nach der Aufteilung auf ein zweibändiges Werk in
der Vorauflage findet sich die Kommentierung nunmehr wieder vereint in einem
Band.
Inhaltlich
werden nahezu alle Normen des BetrVG kommentiert. Im Anhang finden sich zudem
die Kommentierung der Wahlordnungen zur Betriebsratswahl und die Textfassungen
der Wahlordnung in der Seeschifffahrt sowie des Gesetzes über Europäische
Betriebsräte.
Konzipiert
ist das Werk als praxisorientierter Kommentar, der einen prägnanten Zugriff auf
die wesentlichen Informationen gewährleisten soll. Dies zeigt sich unter
anderem am Umfang der Kommentierung insgesamt als auch an der sehr knappen
Kommentierung von Normen mit geringerer Praxisrelevanz (z.B. §§ 65 und 69
BetrVG). Die Platzersparnis an diesen Stellen wird durch die wiederum sehr
umfassende Kommentierung zentraler Vorschriften zum Vorteil gewandelt und führt
zu einer überzeugenden Schwerpunktsetzung.
Aufgrund
der Vielzahl der kommentierten Normen habe ich mir nur schlaglichtartig die
Kommentierung einiger neuer gesetzlicher Bestimmungen angesehen. Sehr
überzeugend ist die Kommentierung des neuen § 79a gelungen, die einerseits die
immanenten Schwierigkeiten der Norm aufzeigt und andererseits pragmatische
Handlungsoptionen für die Praxis vorgibt. Gleiches gilt für die Kommentierung
zu digitalen Sitzungen unter § 30 Abs. 2. Auch hier werden prägnant die
rechtlichen Hürden, die der Gesetzgeber der Praxis überlassen hat, aufgezeigt
und einer überzeugenden Problemlösung zugeführt. Sehr überzeugend ist auch die
Kommentierung zum neuen Mitbestimmungsrecht bei Einführung mobiler Arbeit gem.
§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG. Zuzustimmen ist hierbei Dahm, dass es sich bei der Norm im Ergebnis um einen
reinen Auffangtatbestand handelt und die wesentlichen Punkte bereits zuvor der
Mitbestimmung unterlagen (§ 87 Rn. 282).
Schwierigkeiten
bereitet mir die formale Gestaltung der Zitierung im Werk. Grundsätzlich ist
der Ansatz interessant, in den Zitaten zwischen Literatur (jeweils eingeleitet
durch „L:“) und Rechtsprechung (jeweils eingeleitet durch „R:“) zu
unterscheiden. Jedenfalls wird dadurch ein strukturierter Zugriff auf die
Fundstellen ermöglicht. Die Zitierung im Fließtext – die meiner Auffassung nach
ohnehin zu sehr den Lesefluss stört – wird durch < und > eingefasst, was
ebenfalls dem Lesefluss nicht dienlich ist. Hier wäre in künftigen Auflagen
eventuell zu überlegen, auf die Zitierung in Klammer oder idealerweise sogar
auf Fußnoten zurückzugreifen.
Insgesamt
bleibt festzuhalten, dass der Kommentar auch in 8. Auflage seine Stellung als
hervorragender Praxiskommentar für die tägliche Arbeit behaupten kann. Die
überzeugenden und prägnanten Kommentierungen bieten einen schnellen Zugriff auf
die wesentlichen Informationen und die umfassenden und aktuellen Literatur- und
Rechtsprechungsnachweise bieten erforderlichenfalls eine solide Basis für weitergehende Recherchen. In
der Gesamtschau kann das Werk daher uneingeschränkt empfohlen werden.
