Wiedemann
(Hrsg.), Handbuch des Kartellrechts, 3. Auflage, C. H. Beck 2016
Von Ref. iur. Jean Pascal Slotwinski,
LL.M. (Edinburgh), Düsseldorf
Gut acht Jahre nach Veröffentlichung der
zweiten Auflage 2008 ist das Handbuch des Kartellrechts, herausgegeben von RA Prof. Dr. Gerhard Wiedemann, nunmehr
in der dritten Auflage im C.H. Beck Verlag erschienen. Für ein derart
dynamisches Rechtsgebiet wie dem Kartellrecht ist bei einer langen Zeitspanne
von acht Jahren zwischen den Auflagen etwas mehr als eine reine Aktualisierung
der Vorauflage vonnöten, um die Entwicklungen der letzten Jahre anspruchsvoll
wiederzugeben. Die einstige Verlagsankündigung, die Neuauflage bereits 2014 zu
veröffentlichen, ist aller Wahrscheinlichkeit nach an der erfahrungsgemäß
häufigsten Hürde solcher Werke gescheitert: Der Abgabedisziplin der Autoren
selbst.
Dennoch hat es die Neuauflage in den
Druck geschafft und bietet für einen Preis von 349,00 Euro auf rund 2.700
Seiten eine umfassende Auseinandersetzung mit dem deutschen und europäischen
Kartellrecht. Nach Aussage des Herausgebers im Vorwort handelt es sich um ein
Werk „von Praktikern für Praktiker“, was sich anschaulich im Autorenkreis
widerspiegelt. Dieser setzt sich (mit einer Ausnahme) ausschließlich aus Behördenvertretern
des BKartA und der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission,
wettbewerbsrechtlich spezialisierten Rechtsanwälten sowie zweier Richter
zusammen. Die Tatsache, dass Prof. Dr.
Stefan Thomas von der Universität Tübingen der einzige Vertreter der
universitären Wissenschaft ist, untermauert den eben angeführten
selbstgewählten praktischen Anspruch zusätzlich.
Im Gegensatz zum ganz überwiegenden Teil
der kartellrechtlichen Fachliteratur wählt das Handbuch einen „integrierten“
statt eines „klassischen“ Aufbaus, welcher in der Regel aus zwei Teilbereichen
besteht und die nationale/europäische Rechtslage getrennt voneinander
darstellt. Vorliegend bedeutet dies, dass sich unter den jeweiligen
Kapitelüberschriften die Ausführungen zu beiden Rechtsgebieten finden. Dies
entspricht einem modernen Verständnis dieser Rechtsmaterie, welche tendenziell immer
mehr als „ein“ Rechtsgebiet aufgefasst und verstanden wird. Dies darf auf der
einen Seite zwar nicht den Blick dafür verstellen, dass das nationale
Kartellrecht durchaus einige Unterschiede zu seinem europäischen Pendant bereithält,
wie etwa die Sanktionierung bereits relativer Marktmacht (vgl. § 20 GWB) oder
im Bereich der Zusammenschlusskontrolle eine differenziertere Verwendung des
Kontrollbegriffs; auf der anderen Seite besteht jedoch gleichsam ein sehr hoher
Grad an Rechtsangleichung und die Aussage, dass das deutsche Kartellrecht
maßgeblich von den europäischen „Vorgaben“ der Kommission bzw. europäischen
Gerichte geprägt ist, stellt mittlerweile lediglich eine Feststellung dar. Auch
ist es inzwischen Realität, dass beide Rechtsmaterien in der Regel gemeinsam
geprüft und vom BKartA parallel angewandt werden. Bereits aufgrund Art. 3 VO
1/2003 ist dies gar nicht mehr anders möglich. Höchstwahrscheinlich trifft
diese Vorgehensweise mittlerweile auf alle nationalen Wettbewerbsregeln der europäischen
Mitgliedstaaten zu.
Insgesamt wartet das Werk mit elf
Kapiteln auf, welche den angesprochenen integrierten Aufbau sowie das
Verständnis eines mehr oder weniger einheitlichen Rechtsgebietes ziemlich
plastisch widerspiegeln: (1) Einleitung; (2) Wettbewerbsbeschränkende
Vereinbarungen zwischen Konkurrenten (horizontale Vereinbarungen); (3)
Wettbewerbsbeschränkungen in Vertriebsverträgen und andere vertikale
Wettbewerbsbeschränkungen; (4) Lizenzverträge; (5) Fusionskontrolle; (6) Der
Missbrauch marktbeherrschender Stellungen; (7) Verbotenes Verhalten von
Unternehmen mit relativer oder überlegender Marktmacht; (8) Sonderregelungen
für bestimmte Sektoren; (9) Sanktionen, Verfahren und Rechtsmittel im
EU-Kartellrecht; (10) Sanktionen, Verfahren und Rechtsmittel im deutschen
Kartellrecht sowie (11) Kartellzivilprozesse.
Im Stile eines pandektischen Aufbaus
beginnt das Handbuch mit einem einleitenden Teil, welcher in einem ersten
Schritt die Ziele und Mittel des Wettbewerbsrechts darlegt, um sich in einem
zweiten Schritt vertieft mit den Rechtsquellen des europäischen sowie des
deutschen Kartellrechts auseinanderzusetzen. Naturgemäß dient dieser Teil zur Verdeutlichung
der allgemeinen Grundlagen beider Rechtsgebiete in ihrem historischen,
rechtlichen und systematischen Kontext. Abgeschlossen werden beiden
Darstellungen mit einem Ausblick bezüglich der rechtspolitischen Vorgaben so
wie der aktuellen Entwicklungslinien de
lege lata. Dieser, mit Ausnahme des Abschnitts zu den „Grundzügen der
Wettbewerbsökonomie“, vom Herausgeber selbst bearbeitete Teil bietet einen
guten Einstieg in die Materie und ist – wie das gesamte Werk – sprachlich
flüssig und wissenschaftliche anspruchsvoll aufgearbeitet. Die abschließenden
Ausführungen zu den Grundzügen der Wettbewerbsökonomie dürfen ebenfalls in
keiner Auseinandersetzung mit dem Kartellrecht fehlen, die Vollständigkeit beansprucht.
Das Kartellrecht steht nach wie vor in einem Spannungsverhältnis zwischen rechtspolitischem
Willen an einem freien und unverfälschtem Wettbewerb und der ökonomischen
Rechtfertigung sowie Analyse dieser Zweckerreichung.
Dem systematischen Aufbau folgend,
widmet sich das Werk sodann den wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen
zwischen Konkurrenten auf horizontaler Ebene, kurzum dem Kartellverbot. Das in
zwei Teile sowie Unterabschnitte eingeteilte Kapitel geht in einem ersten
Schritt auf die Grundlagen des Kartellverbots aus Art. 101 AEUV ein und hangelt
sich dem Grunde nach von Tatbestandsvoraussetzungen zu Tatbestandsvoraussetzung
anhand des klassischen Prüfungsschemas entlang. Hierbei werden keine Teile
ausgespart aber auch keine unnötigen Längen eingebaut. Der zweite
Unterabschnitt widmet sich notwendigerweise dem Kartellverbot nach deutschem
Recht, wobei bewusst nur auf die bestehenden Unterschiede hingewiesen wird, wie
etwa die Privilegierung von Mittelstandskartellen aus § 3 GWB. Bereits hier
zeigen sich die Vorteile eines „integrierten“ Aufbaus, da die Bearbeitung sich
auf das Wesentliche konzentriert und nicht künstlich aufgebläht wird ohne
tatsächlich einen wissenschaftlichen Mehrwert zu generieren. Spannend wird die
Bearbeitung dem Grunde nach erst, wenn sich den Einzelfragen des Kartellverbots
gewidmet wird, da das Wettbewerbsrecht naturgemäß stark durch die Gerichts- und
Kommissionspraxis geprägt ist. Erwähnung sollte hier der Aufbau finden, welcher
sich zunächst ausführlich konzerninternen Wettbewerbsbeschränkungen,
kooperativen Gemeinschaftsunternehmen sowie verschiedenartigen Kooperationen
wie Einkaufskooperationen widmet und sodann auf verschiedene Kartelle wie etwa
Konditionen-, Normen- und Strukturkrisenkartelle eingeht. Die verschiedenen
Kooperationsmöglichkeiten werden darüber hinaus stets einer kurzen
„Tatbestandsprüfung“ Anhand des Kartellverbots unterzogen, die
verschiedenartigen Kartell daraufhin untersucht, ob und unter welchen Umständen
sie freigestellt sein könnten. Diese etwas gewöhnungsbedürftige Herangehensweise
ist wohl dem Bestreben geschuldet eine besonders praxisnahe Darstellung zu
gewährleisten.
Das Kartellverbot beansprucht auch das
dritte Kapitel, in dem es um wettbewerbswidrige Absprachen auf vertikaler Ebene
geht, einem Bereich, der in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der
Behörden gerückt ist. Vor allem das sog. Vertriebskartellrecht stellt in der
Praxis einen sehr sensitiven Bereich dar, welcher maßgeblich durch die
Vertikal-GVO geprägt wird. Von daher ist neben der Darstellung der
Rechtsprechung und Entscheidungspraxis zu dieser Thematik insbesondere eine
Auseinandersetzung mit der Vertikal-GVO unerlässlich für den Praktiker, wie
vorliegend im dem Werk auch vorgenommen. Eine derartige Vorgehensweise hat den
Vorteil, dass das mitunter etwas sperrige Verordnungswerk anhand praktischer Beispiele
sowie unter Bezugnahme der Vertikalleitlinien der Kommission veranschaulicht
erläutert wird. Zu beachten ist ferner, dass sich einige Änderungen zu der
Vorlauflage ergeben, da faktisch alle GVOen neu gestaltet wurden und demnach
eine Neubearbeitung unumgänglich war. Die umfassende Bearbeitung ist mit Blick
auf die Schwerpunktsetzung auf die Praxis richtig gewählt und überzeugt durch
prägnante Ausführungen. Bedeutend kürzer fällt die nachfolgenden Darstellung
des Verbotes der „Preisbindung der zweiten Hand“ sowie weiteren vertikalen
Beschränkungen aus, was der Bearbeitung jedoch gut tut und vollkommen ausreichend
ist.
Das vierte Kapitel widmet sich den
Lizenzverträgen nach deutschem und europäischem Recht unter Einbeziehung der
TT-GVO. Lizenzverträge sind fester und wesentlicher Bestandteil
unternehmerischen Handels und Wirtschaftens und nicht selten für den
betriebswirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmen unerlässlich. Da
Lizenzvereinbarungen naturgemäß Vereinbarungen zwischen Unternehmen sind, sind
ihre wettbewerblichen Auswirkungen im Lichte des Kartellrechts zu betrachten.
In dem Wissen um die Wichtigkeit und Notwendigkeit von Lizenzen wurde die
TT-GVO erlassen, welche eine Vielzahl von Regelungen und Vorgaben enthält,
wonach Lizenzverträge unter bestimmten Voraussetzungen freigestellt sind. Wie bereits
im vorherigen Kapitel wird auch in diesem Abschnitt eine Auseinandersetzung mit
der Thematik anhand der neu gefassten TT-GVO gewählt, was aus
Praktikabilitätsgründen zu begrüßen ist. Abschließend beleuchtet der Autor noch
die nicht unproblematische Frage des Verhältnisses zwischen gewerblichen
Schutzrechten und dem Kartellrecht im Lichte des Art. 102 AEUV, wobei sich die
Beziehung beider Rechtsgebiete zueinander in vielerlei Hinsicht „entspannt“
hat.
Bei dem anschließenden fünften Kapitel,
welches sich mit der deutschen und europäischen Zusammenschluss-, respektive
Fusionskontrolle beschäftigt, zeigt sich, dass ein integrierter Aufbau nicht
immer möglich ist. Da beide Kontrollstatuten alternativ anwendbar sind – in
Deutschland als Teil des GWB und auf europäischer Ebene als
Fusionskontrollverordnung (kurz: „FKVO“) –, werden sie konsequenterweise
getrennt dargestellt. Aus nationaler Sicht mussten insbesondere die Änderungen
der 8.GWB-Novelle berücksichtigt werden, wie etwa die Neufassung des § 36 Abs.
1 GWB, durch die der bereits auf europäischer Ebene praktizierte materielle
Prüfungsmaßstab des SIEC-Test auf nationaler Ebene implementiert wurde. Des
Weiteren mussten gleichsam Änderungen im Verfahren vor dem BKartA Berücksichtigung
finden, welche ebenfalls ausreichend dargestellt werden. In der Bearbeitung der
Zusammenschlusskontrolle wird jedoch nicht nur auf bestehenden Unterschiede
abgestellt, wie etwa der Umstand, dass die nationale Zusammenschlusskontrolle
nach wie vor bei Erwerbsvorgängen Anwendung findet, die unterhalb des
Kontrollerwerbs liegen; vielmehr werden beide Rechtsinstitute ausführlich und
erschöpfend beleuchtet.
Die dritte Säule des Kartellrechts, der
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, beansprucht ebenfalls zwei
weitere Kapitel. Das sechste Kapitel konzentriert sich auf die Darstellung des
Verbots nach nationalem und europäischem Recht und das siebte Kapitel geht auf
die nationale Eigenheit des § 20 GWB ein, der möglichen Sanktionierung
relativer bzw. überlegender Marktmacht. Anhand der Regelbeispiele aus Art. 102
AEUV bzw. § 19 GWB wird das Verbot systematisch dargestellt und auf die
verschiedenen Fallgruppen eingegangen. Besonderheiten wie die mögliche
gemeinsame Marktbeherrschung im Oligopol werden ebenso angesprochen wie die
klassischen Fallgruppen im Sinne von Alleinbezugsverpflichtungen etc. Bezüglich
der nationalen Rechtslage war eine Neubearbeitung bereits aufgrund der 8.
GWB-Novelle angezeigt, da hierdurch das nationale Missbrauchsverbot der §§ 18
ff. GWB grundlegend neu strukturiert wurde. An den fachlichen, sprachlichen und
praxisorientierten Ausführungen ist auch in diesen Kapiteln nichts auszusetzen.
Die nationale Eigenheit des § 20 GWB verdiente richtigerweise besondere
Beachtung und wurde in der gebotenen Länge als eigenständiger Abschnitt
aufbereitet.
Nach Darstellung der Sonderregeln der
besonderen Sektoren der Landwirtschaft, Versicherungen, Banken, Energie,
öffentlichen Unternehmen nach Art. 106 AEUV sowie der Behandlung von
EGKS-Altfällen im achten Kapitel, widmet sich das Werk dem Ende hin in zwei
separaten Kapiteln den Sanktionen, Verfahren und Rechtsmitteln des
Kartellrechts. Hierbei muss zwischen den zivilrechtlichen und
verwaltungsrechtlichen Sanktionen unterschieden werden, wobei erstere mangels
europäischer Regelungsbefugnis in die Kompetenz der Nationalstaaten fallen.
Demnach nimmt das Bußgeldverfahren vor der Kommission in all seinen Facetten
den größten Teil des neunten Kapitels ein. Dem entgegen ist das zehnte Kapitel
in zivilrechtliche Sanktionen, dem Verwaltungsverfahren vor den Kartellbehörden
sowie dem Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht aufgeteilt. Beide Kapitel
stellen einen guten Abschluss des Gesamtwerkes dar und vermitteln erneut die
Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen nationalem und europäischem
Wettbewerbsrecht.
Tatsächlich abgeschlossen wird das Werk
mit dem elften Kapitelüber den Kartellzivilprozess, dem womöglich am
schnellsten an Bedeutung wachsende Bereich des Kartellrechts. Das „private enforcement“ ist nicht erst
durch die neue Schadensersatzrichtlinie in Kartellschadensersatzfragen der
Kommission in den Fokus der Gesetzgeber und Behörden gelangt, sondern wird aus
Verbraucherschutzerwägungen bereits seit Längerem als unerlässlicher Teil einer
wirksamen Kartellrechtsdurchsetzung angesehen. Die Gewährung von Schadensersatz
ist nach wie vor Sache der Zivilrechtsordnungen der Nationalstaaten und
folglich eine Frage des deutschen Schadensrechts. Angenehmerweise widmet sich
das Werk auch diesem Teil in der gebotenen Länge und Ausführlichkeit, stellen
doch gerade Fragen wie das „passing-on“
oder die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatz durch „umbrella plaintiffs/pricing“ nach wie
vor besondere Herausforderungen für das Kartellrecht dar.
Abschließend ist ein durchweg positives
Fazit zu ziehen. Die Ausführungen in der dritten Auflage beinhalten alle
wesentlichen Änderungen und Neuerungen, sind durchweg fachlich und sprachlich
auf einem hohen Niveau und wissenschaftlich fundiert recherchiert. Erfreulicherweise
wird ein „klassischer“ Fußnotenapparat gewählt und die Darstellung kommt ohne
besondere kursive oder fettgedruckte Einschübe im Fließtext aus. Vielmehr
werden lediglich die wichtigsten Schlagwörter eines Absatzes fett
hervorgehoben, was die Recherche erleichtert. Auch ist es dem Grunde nach zu
begrüßen, dass in den Absätzen Tabstopps eingefügt wurden. Dennoch sind einige
Abschnitte sehr lang ausgefallen und teilweise etwas mühselig zu lesen, was den
Lesefluss gelegentlich etwas behindert. Auf ein abschließendes Literaturverzeichnis
wird aus Praktikabilitätsgründen verzichtet und ein solches stets an den Anfang
eines jeden Unterabschnitts verbunden mit dem jeweiligen Inhaltsverzeichnis für
den jeweiligen Abschnitt angeführt. Dies entspricht den gängigen Standards
derartiger Publikationen. Schlussendlich kann festgehalten werden, dass das
Sprichwort „gut Ding will Weile haben“, auf die Neuauflage des Handbuches zutrifft.
Auch wenn es mit den veranschlagten 349,00 Euro nicht unbedingt zu dem gängigen
Nachschlagewerk eines Studenten zählen mag, stellt es jedoch für jeden
Praktiker eine definitiv lohnende und empfehlenswerte Investition dar.