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Dienstag, 8. Oktober 2019

Rezension: Würzburger Notarhandbuch

Limmer / Hertel / Frenz / Mayer, Würzburger Notarhandbuch, 5. Auflage, Carl Heymanns 2017

Von RA Sebastian Gutt, FA für Verkehrsrecht, Helmstedt



Das vorliegende Handbuch ist das wohl bekannteste für das Notariat, jedenfalls auch das umfangreichste. Jeder Notar kennt das Würzburger Notarhandbuch, wird es wahrscheinlich bei sich auch im Regal stehen haben – und das zu Recht.

Auf über 3.700 Seiten werden von namhaften Notaren sämtliche für das Notariat relevanten Themengebieten behandelt: Vom Erbrecht bis zum Berufsrecht. Im Mittelpunkt stehen dabei regelmäßig die Musterverträge. Denn von guten Mustern lebt ein Notar letztendlich.

Zunächst werden das Berufsrecht und das Beurkundungsverfahren dargestellt. Die Autoren gehen auf die relevanten Vorschriften der BNotO sowie das BeurkG ein. Hier werden beispielsweise die Verschwiegenheitspflicht, die Dienstaufsicht über die Notare u.s.w. besprochen. Sehr wichtig ist für die Notare das BeurkG, welches quasi das Verfahrensrecht darstellt. Hier geht es beispielsweise darum, wie vorzugehen ist, wenn ein Beteiligter blind oder taub ist. Ebenfalls erklärt wird, wann ein Notaranderkonto eingerichtet werden darf und was zu beachten ist, wenn ein Unternehmer und ein Verbraucher beteiligt sind. Dabei erfolgt die Darstellung dergestalt, dass neben den sehr detaillierten Ausführungen stets ein Muster angeboten wird, welches regelmäßig sehr praxistauglich ist und die Arbeit enorm erleichtert.

Nach diesem „allgemeinen Teil“ - der z.B. auch die Notarhaftung und –kosten u.v.m. enthält – folgen dann die „großen“ Kapitel, also die Rechtsgebiete, die den größten Notarbezug aufweisen. Begonnen wird mit dem Grundbuchrecht/Grundstückskauf (Kapitel 2). Aufgrund des Umfangs dieses Handbuchs kann natürlich nicht auf sämtliche Details eingegangen, nicht alles auf Herz und Nieren überprüft werden. Deshalb wird an dieser Stelle näher nur auf den Grundstückskauf Bezug genommen. Im Rahmen des Grundstückrechts wird nicht nur der klassische Kaufvertrag besprochen. Auch das für den Notar wichtige Grundbuchverfahren, quasi der Umgang mit dem Rechtspfleger beim Grundbuchamt, wird dargestellt, gleichfalls wie etwa der Aufbau des Grundbuchs. Erst dann folgt der eigentliche Grundstückskaufvertrag. Das Konzept ist dabei (auch bei den anderen Rechtsgebieten) so, dass am Anfang ein sehr ausführliches Muster eines Kaufvertrages abgedruckt ist. Schon dieses Muster bietet für verschiedene Konstellationen Alternativen an. Die jeweiligen Begrifflichkeiten, die von Bedeutung sind sowie teilweise auch ganze Passagen sind mit Fußnoten versehen, die sodann auf die Randnummern verweisen, in denen der Abschnitt des Musters von den Autoren erklärt wird. Dieses Konzept gefällt mir sehr gut, da ich als Leser nicht ewig lange in den Erläuterungen suchen muss, bis ich die entsprechende Passage gefunden habe, also wirklich selektieren kann, was für mich von Interesse ist. Teilweise finden sich in der Bearbeitung auch Checklisten wieder (z.B. Fragebogen Grundstückskauf). Hier wird etwa das Wichtigste zusammengefasst oder eben auf das verwiesen, worauf der Notar von Beginn achten sollte.

Es bleibt selbstverständlich nicht dabei, dass nur zu Beginn jedes Kapitels ein Muster abgedruckt ist. Das Muster kann man sich quasi wie einen Mantel vorstellen. Alternativen und weitere Muster finden sich auch im Rahmen der Erklärungen wieder (beispielsweise, wenn in der Beurkundung der Ausweis vergessen wurde, muss dies im Urkundseingang wegen des Geldwäschegesetztes vermerkt werden).

Man kann sagen, dass eigentlich alles, was im Grundstücksrecht von Bedeutung ist für den Notar in diesem Handbuch zu finden ist. Spezialfälle, wie zum Beispiel der Erwerb durch eine GbR oder Optionsverträge sind ebenso enthalten wie auch Bauträgerverträge oder Wohnungseigentumskaufverträge und Erbbaurechtsverträge. Auch der Umgang mit Grundpfandrechten darf selbstverständlich nicht fehlen.

In den weiteren Teilen des Handbuchs folgen das Familienrecht, das Erbrecht, das Gesellschaftsrecht, das Öffentliche Recht in der notariellen Praxis sowie das internationale Privatrecht.

Ich habe viel mit dem Buch für meine Notarvertretungen gearbeitet. Ich fand es stets hervorragend. Obwohl es so umfangreich ist, war es für mich regelmäßig verständlich - als Nachschlagwerk wie auch als Lehrbuch. Aus meiner Sicht eignet sich das Würzburger daher auch gut zur Vorbereitung auf die notarielle Fachprüfung – sofern man bereit ist, mit dem Buch zu arbeiten und der Umfang nicht abschreckt. Es gibt sicher überschaubarere Alternativen, allerdings habe ich für mich festgestellt, dass dann dort durchaus Themen fehlen oder aber nicht detailliert genug dargestellt werden. Deshalb habe ich immer das Würzburger vorgezogen.

Auch die Notare bei uns in der Kanzlei haben stets auf das Würzburger gesetzt, vor allem wenn „die Not groß war“. Für mich handelt es sich hier um das Standardwerk der notariellen Praxis. Ein wirklich hervorragendes Werk, bei dem keine Wünsche offen bleiben und mit dem man perfekt arbeiten (und lernen) kann. Bei einem Notar darf das Würzburger auf keinen Fall im Regal fehlen. Klare Kaufempfehlung!

Dienstag, 26. Dezember 2017

Rezension: Umwandlungsrecht

Semler / Stengel, Umwandlungsgesetz, 4. Auflage, C.H. Beck 2017

Von Notar Dr. Jan Hupka, LL.M. (Chicago), Hamburg



Der Kommentar von Semler/Stengel zum Umwandlungsgesetz liegt nunmehr in der vierten Auflage vor und ist damit wieder auf aktuellem Stand. Der weitgehend unverändert gebliebene Autorenkreis setzt sich nach wie vor überwiegend aus Praktikern zusammen, was dem Werk positiv anzumerken ist.

Den eigentlichen Kommentierungen vorangestellt ist eine knappe Einleitung, die sich in drei Teile gliedert. Hilfreich ist dabei etwa die Erläuterung in Einleitung A. der Systematik und Prinzipien des Umwandlungsgesetzes von Stengel, die die Arbeit mit dem Gesetz erleichtert. Das nach dem Baukastenprinzip aufgebaute Umwandlungsgesetz lässt sich dadurch sehr viel einfacher nachvollziehen.

Umwandlungsrechtliche Maßnahmen sind häufig steuerlich getrieben. Daher ist es hilfreich, dass Moszka in Einleitung B. in das steuerliche Reorganisationsrecht einführt. Diese Einleitung wird wieder aufgegriffen im Anhang, in dem auf gut 100 Seiten die steuerlichen Grundlagen des Umwandlungsrechts ausführlicher dargelegt werden. Dies ersetzt keinen Kommentar zum Umwandlungssteuergesetz, schafft aber das erforderliche Problemverständnis.

Von nicht zu unterschätzender Bedeutung für das Umwandlungsrecht sind auch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs. Die europarechtlichen Grundlagen erläutert Drinhausen in Einleitung C. Wenngleich für einen Kommentar nicht zwingend, könnten die systematischen Einordnungen durchaus ausführlicher ausfallen. Auch aktuelle Entwicklungen wie etwa ein möglicher Brexit, der auch zu einer ganzen Reihe von umwandlungsrechtlichen Vorgängen führen dürfte, könnte dabei stärker in den Blick genommen werden.

Die einzelnen Paragraphen sind übersichtlich und im Einzelnen durchaus meinungsstark und auf inhaltlich durchweg hohem Niveau kommentiert. Die übersichtliche Struktur erlaubt es dem Praktiker schnell, die relevanten Stellen aufzufinden. Eine besondere Herausforderung – und bei Nichtgelingen ein großes Ärgernis – ist es bei Werken mit einem größeren Autorenkreis stets, durch saubere Querverweise die maßgebliche Kommentierung schnell aufzufinden. Bei der stichprobenartigen Arbeit mit dem Werk scheint dies vorzüglich gelöst zu sein.

Anlass für Kritik gibt es allenfalls im Einzelfall. So wäre etwa eine ausführlichere Auseinandersetzung mit der Eintragung bei Formwechsel einer GmbH in eine GbR wünschenswert gewesen (zu der Problematik etwa Priester in GmbHR 2015, 1289). Die zu dieser Frage ergangene Entscheidung des BGH vom 18. Oktober 2016 (II ZR 314/15, NJW 2017, 55) konnte – soweit ersichtlich – nicht mehr verarbeitet werden. Das positive Gesamtbild vermag dies allerdings nicht zu trüben.

Insgesamt liegt die Stärke des Werks vor allem darin, praxistaugliche Lösungen aufzuzeigen und sich nicht in rein akademischen Streitigkeiten zu verlieren. Wenngleich auch der wissenschaftlich interessierte Leser fündig wird, so dürfte doch insbesondere der Praktiker das Werk mit Gewinn zur Hand nehmen. Auch angesichts der starken Konkurrenz bei den einbändigen Kommentaren zum Umwandlungsgesetz wie dem Lutter oder dem Kallmeyer wird sich der Semler/Stengel daher auch in vierter Auflage bewähren und einen festen Platz im Regal eines jeden mit dem Umwandlungsgesetz befassten Praktikers einnehmen.

Dienstag, 28. November 2017

Rezension: Immobilienkaufverträge in der Praxis

Krauß, Immobilienkaufverträge in der Praxis, 8. Auflage, Carl Heymanns 2017

Von Notar Dr. Jan Hupka, LL.M. (Chicago), Hamburg

  
Die „Bibel zum Immobilienkaufvertrag“ ist in neuer Auflage erschienen. Die herausgehobene Stellung, die der Krauß einnimmt, wurde hier bereits in der Besprechung der Vorauflage dargestellt (http://dierezensenten.blogspot.de/search?q=Krau%C3%9F). An dieser Stellung hat sich nichts geändert.

Der Umfang ist erneut um 350 Seiten auf nunmehr 2.250 Seiten gewachsen. Ausgebaut wurden etwa die Themen der Darlehensgewährung durch den Verkäufer (Rn. 32 ff.), die Rückvermietung an den Verkäufer (Rn. 1499 ff.) oder zur Kombination von Kauf- und Werkvertrag (Rn. 108 ff.).

Die Darstellung behandelt im Schwerpunkt die Gestaltung von Grundstückskaufverträgen, die gut 1.300 Seiten einnimmt. Darüber hinaus behandelt Krauß allerdings auch die damit im Zusammenhang stehenden Themen des Insolvenzrechts, steuerrechtlicher Grundzüge, Immobilienportfoliotransaktionen bis hin zum Deutschen Real Estate Investment Trust (G-REIT). Sämtliche Darstellungen sind mit Vertrags- und – für den Praktiker nicht minder hilfreich – Vollzugsmustern unterfüttert.

Die Perspektive ist dabei primär die des vorbereitenden Notars. So behandelt das Buch etwa auch die Themen der Identifikation der Beteiligten (Rn. 322 ff.) und unterbreitet etwa auch Vorschläge zum Nachreichen von Ausweispapieren (Rn. 331).

Das Niveau der Ausführungen ist – soweit angesichts der Fülle des Werks erkennbar – durchgehend hoch. Aktuelle Rechtsprechung ist berücksichtigt und auch die relevante Literatur umfassend ausgewertet. So geht der Autor im Rahmen der auflösend bedingten Auflassungsvormerkung (Rn. 1370) auch auf die Einzelmeinung eines Rechtspflegers zur Unzulässigkeit dieser Gestaltung ein und entkräftet diese unter Erwähnung das diese Gestaltung bestätigende, aktuelle Urteil des OLG Schleswig.

Insgesamt gibt es kaum eine Fragestellung, die nicht zumindest angesprochen wird. Dabei kommt dem Werk zugute, dass es wahrlich „aus einem Guss“ geschrieben ist. Wer die Freude hatte, den Autor im Rahmen einer Fortbildung zu erleben, weiß, dass er zu nahezu jeder Randnummer des Buchs die jeweilige Entscheidung auswendig kennt. Diese einheitliche Bearbeitung ist dem Buch anzumerken.

Wenn man einen Kritikpunkt finden möchte, dann die mitunter äußerst ausführlichen Belehrungen und zum Teil recht komplizierten Regelungsvorschläge in den Mustertexten. Wer Verträge stets nach Maßgabe des „sichersten Weges“ gestaltet, wird damit gut leben können. Wer großen Wert auf die Verständlichkeit des Vertrages auch für Laien legt, wird einzelne Formulierungsvorschläge knapper fassen. Eventuell ließe sich auch die Verknüpfung des Musterteils mit dem Textteil über Querverweise noch einfacher gestalten. Kritikpunkte also, der den Wert des Werks nicht nachhaltig schmälern können.

In kaum einer Notariats- oder mit dem Immobilienrecht befassten Anwaltskanzlei dürfte „der Krauß“ fehlen. Dass der Autor neben diesem fulminanten Werk noch das ebenfalls in neuer Auflage angekündigte Buch „Vermögensnachfolge in der Praxis“ allein verfasst und im Hauptamt Notar in München ist, lässt einen staunend zurück.

Montag, 13. November 2017

Rezension: HGB

Oetker (Hrsg.), Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 5. Auflage, C.H. Beck 2017

Von Notarassessor Dr. Jan Hupka, LL.M. (Chicago), Hamburg



Der „Oetker“ hat sich seit Erscheinen der ersten Auflage im Jahr 2009 zu einem der Standardwerke unter den einbändigen HGB-Kommentaren entwickelt (siehe bereits die Besprechung der 4. Auflage). Die zu besprechende fünfte Auflage setzt die Tradition einer an den Bedürfnissen der Praxis orientierten Kommentierung mit Schwerpunkt auf dem Recht der Personenhandelsgesellschaft unter Einbeziehung des Konzernrechts sowie des Insolvenzrechts fort. Daneben werden weiterhin rechtsgeschäftliche Unternehmensübertragungen sowie die Vorschriften des Seehandelsrechts erläutert. Auf eine Kommentierung des Bilanzrechts im 3. Buch des HGB wird weiterhin aufgrund dessen Eigenständigkeit verzichtet.

Bei einem gut eingeführten Werk fällt der Blick bei einer Neuauflage naturgemäß auf die Neuerungen. Dies sind bei der fünften Auflage zunächst einmal die beiden neuen Autoren Dr. Jan Lieder und Dr. Frauke Wedemann, beide Universitätsprofessoren.

Professor Lieder hat die gelungene Kommentierung der §§ 105 bis 122 HGB von Professorin Birgit Weitemeyer an den aktuellen Gesetzesstand angepasst (etwa die Änderungen durch die Aktienrechtsnovelle in § 108) und behutsam fortentwickelt. In einzelnen Streitpunkten setzt er sich auch bewusst von der Vorgängerkommentierung ab; etwa bei der für die Praxis von Publikums-KGs wichtigen Frage der Zulässigkeit von uneingeschränkten Generalvollmachten, die Lieder für zulässig erachtet (§ 108 Rn. 15).

Noch einen Schritt weitergegangen ist Professorin Wedemann, die die Vorschriften zur stillen Gesellschaft sehr umfassend überarbeitet hat. Die Neubearbeitung ist äußerst gelungen und behandelt neben Mezzanine Finanzierungsinstrumenten auch etwa die neuesten Einsatzzwecke stiller Gesellschaften wie etwa das sog. Crowdinvesting (§ 230 Rn. 11 ff.).

Hervorzuheben ist der Abschnitt zum Unternehmenskauf des Autors Vossler (§§ 25- 28 Anh.), der weit über eine Kommentierung der relevanten Normen des HGB hinausgeht. Der Abschnitt bietet einen äußerst instruktiven Einblick in die Grundlagen des Unternehmenskaufs.

Wenngleich sich der Autorenkreis weiterhin überwiegend aus Universitätsprofessoren zusammensetzt, verlieren sich auch die übrigen Kommentierungen keineswegs in rein akademischen Streitständen, sondern zeichnen sich durch hohe Praxisrelevanz aus. Gleichwohl ist die wissenschaftliche Tiefe für einen einbändigen Kommentar bemerkenswert.

Die Darstellung ist weiterhin übersichtlich und durch Querverweise – auch auf die Kommentierungen unterschiedlicher Kommentatoren – wird die vielfach beschworenen Kommentierung „aus einem Guss“ gewährleistet.

Insgesamt bestätigt der „Oetker“ auch in der Neuauflage den äußerst positiven Eindruck der ersten vier Auflagen. Er schließt in vorzüglicher Weise die Lücken zwischen dem in Teilen knappen Klassiker „Baumbach/Hueck“ und dem sehr ausführlichen und damit nicht ganz günstigen Münchener Kommentar zum HGB. Die Anschaffung kann dem mit dem HGB befassten Praktiker damit nur ans Herz gelegt werden.

Freitag, 3. November 2017

Rezension: GNotKG

Korintenberg, GNotKG, 20. Auflage, Vahlen 2017

Von Notarassessor Dr. Jan Hupka, LL.M. (Chicago), Hamburg



Der zu besprechende Kommentar war einer der absoluten Standardkommentare zur alten Kostenordnung, die 2013 durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abgelöst wurde. Das Werk erscheint nun nicht mehr unter den Namen aller Herausgeber, sondern knackig als „Korintenberg“. Mit der nunmehr vorliegenden 20. Auflage, der zweiten seit Inkrafttreten des GNotKG), hat der Kommentar auch für das neue Gesetz seine führende Rolle bestätigt.

Garant für diesen Erfolg war von Anfang an der namhafte Autorenkreis, vor allem Notare und Rechtspfleger. Viele der Autoren waren zudem in unterschiedlichen Funktionen bereits in den Gesetzgebungsprozess zum neuen GNotKG involviert. In Ergänzung zur 19. Auflage konnten nunmehr zudem umfassendere praktische Erfahrungen im Umgang mit dem neuen Gesetz sowie erste Gerichtsentscheidungen berücksichtigt werden.

Hervorzuheben ist zunächst die äußerst lesenswerte Einführung in das GNotKG der Autoren Reimann und Otto auf den Seiten 1–17. Sodann werden neben den eigentlichen Normen des GNotKG auch das relevante Kostenverzeichnis ausführlich kommentiert.

Die für die Praxis relevanten Fragen werden in gebotener Ausführlichkeit und Klarheit beantwortet. So beschäftigt seit Einführung des GNotKG etwa die Gebühr für die Beurkundung von Rechtswahlklauseln von 30% den vertragsgestaltenden Praktiker (dazu Diehn, § 104 Rn. 4 ff.).

Auch die Frage, wann der 30%-Aufschlag für die Beurkundung in fremder Sprache anfällt, beschäftigt die Praxis seit Inkraftreteten des GNotKG; wenngleich die Frage durch die nachträgliche Deckelung im Jahr 2015 an Brisanz verloren hat. Sikora geht in seiner Kommentierung alle denkbaren Konstellationen durch und beantwortet, wann die Gebühr zu erheben ist (Nr. 26001 KV Rn. 8 ff.).

Die Darstellung ist übersichtlich und der Fußnotenapparat auf das Wesentliche beschränkt. Das ausführliche Stichwortverzeichnis ermöglicht es, die relevanten Normen auch unter Sammelbegriffen aufzufinden. So finden sich zum Stichwort „Eheverträge“ nicht nur die güterrechtlichen Vorgaben, sondern über Querverweise auch die relevanten Ausführungen für typischerweise damit zusammenhängende Regelungen.

Das Werk befindet sich auf dem Stand von November 2016. Damit konnten die neuen kostenrechtlichen Vorschriften zu den ergänzten notariellen Prüfpflichten der § 378 Abs. 3 FamFG und § 15 Abs. 3 GBO (Vorbem. 2.4.1 Absatz 3 Satz 2 und Nummern 22122, 22124 der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zum GNotK) naturgemäß noch nicht berücksichtigt werden. Im Übrigen ist die aktuelle Rechtslage umfassend und aktuell abgebildet.

Insgesamt bietet der Korintenberg eine ideale Ergänzung zu den Kompaktkommentaren und Büchern mit Berechnungsbeispielen (vor allem der „Streifzug“ und das Werk von Diehn, Notarkostenberechnungen). Weiterhin gilt, dass der mit dem GNotKG befasste Praktiker am Korintenberg nicht vorbeikommt.

Montag, 12. Juni 2017

Rezension: Gesellschaftsrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis

Herrler (Hrsg.), Gesellschaftsrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis, 1. Auflage, C.H. Beck 2017

Von Notarassessor Dr. Jan Hupka, LL.M. (Chicago), Hamburg



Das zu besprechende Werk ist als Erstauflage in der Beck’schen Reihe „in der Notar- und Gestaltungspraxis“ erschienen. Der Herausgeber – langjähriger Geschäftsführer des Deutschen Notarinstituts, nun Notar in München und durch zahlreiche Publikationen ausgewiesen – verspricht dabei eine hohe Qualität. Um es vorwegzunehmen, das Werk wird diesem Versprechen voll und ganz gerecht.

Angesichts der Vielzahl von Handbüchern zum Gesellschaftsrecht aus notarieller Perspektive stellt sich die Frage, wo dieses Werk im Vergleich zu ähnlichen Büchern – etwa dem gerade in zweiter Auflage erschienenen Notarhandbuch Gesellschafts- und Unternehmensrecht (Hrsg. Hauschild/Kallrath/Wachter) oder dem Kölner Handbuch Gesellschaftsrecht (Hrsg. Eckhardt/Hermanns) – einzuordnen ist. Das Werk stellt eine Mischform aus systematischen Erläuterungen der einzelnen Rechtsgebiete auf gut 2.000 Seiten sowie ausführlichen Musterformulierungen in einem separaten Abschnitt auf gut 300 Seiten dar.

Das Werk behandelt alle wesentlichen für Notare relevanten Fragen im Gesellschafts- und Unternehmensrecht. Neben den klassischen Handbuch-Themen der Rechtsformwahl, Ausführungen rund um die Personengesellschaften (inklusive GmbH & Co. KG) sowie die Kapitalgesellschaften (inklusive SE), behandelt das Werk auch die Gesellschaftervereinbarung, das Konzernrecht sowie das Umwandlungsrecht (innerstaatlich und grenzüberschreitend). Weiter werden behandelt das Recht des Unternehmenskaufs, der Unternehmensnachfolge, verfahrensrechtliche Fragen zur Beurkundung, Fragen des Registerrechts, des Insolvenzrechts, der Beteiligung Minderjähriger oder Fragen des internationalen Privatrechts. Zudem enthält das Buch Ausführungen aus der Feder des Referatsleiters am Deutschen Notarinstitut Dr. Rembert Süß zu den wichtigsten ausländischen Gesellschaftsrechten; neben Frankreich, England oder den USA auch etwa China, Russland oder Tschechien. Schließlich werden auch Fragen der Bilanzierung behandelt. Das Werk zeichnet sich auch durch hohe Aktualität aus. So wurden auch die Folgen des Brexits eingearbeitet, insbesondere die Auswirkungen auf britische Limiteds mit Verwaltungssitz in Deutschland und mögliche Lösungen (etwa zur grenzüberschreitenden Verschmelzung einer englischen Limited auf eine deutsche GmbH).

Eine Besprechung sämtlicher Inhalte kann hier naturgemäß nicht erfolgen. Nach einigen Wochen des Arbeitens mit dem Werk fällt indes auf, dass es kaum Fragen gibt, zu denen nicht hilfreiche Ausführungen zu finden sind; sei es zu Beschlüssen nach § 179a AktG (analog) bei Unternehmenstransaktionen, den Formvorschriften von Beendigungsbeschlüssen von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen oder der Verweisung auf eine Datenraum-DVD als Anlage zum Geschäftsanteilsübertragungsvertrags.

Das Konzept einer Mischung aus systematischen Erläuterungen und ausführlichen Komplettmustern überzeugt. Auch die Verzahnung der beiden Teile gelingt. Für den schnellen Zugrifft könnte allenfalls angeregt werden, im Musterteil noch stärker auf die entsprechenden Ausführungen im systematischen Teil zu verweisen.

Als Grundstock für die gesellschaftsrechtliche Bibliothek eines Notariats und täglicher Begleiter ist das Werk wärmstens zu empfehlen und dürfte den Erwerb mehrerer spezialisierter Werke entbehrlich machen. Das gesamte notarrelevante Gesellschaftsrecht wird prägnant behandelt. Aufgrund der hohen Qualität der Bearbeitung wird das Buch auch in der bereits gut bestückten gesellschaftsrechtlichen Bibliothek eine herausgehobene Stellung einnehmen und ist daher wärmstens zur Anschaffung empfohlen.

Dienstag, 6. Dezember 2016

Rezension: Die notarielle Fachprüfung

Tegen / Gockel / Horndasch / Schulte, Die notarielle Fachprüfung, 1. Auflage, Notarverlag 2016

Von Rechtsanwalt Malte Schneider, Helmstedt



Mit der Einführung des Gesetzes zur Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat vom 02.04.2009 wurde die notarielle Fachprüfung eingeführt. Danach ist seit dem 01.05.2011 das erfolgreiche Bestehen der notariellen Fachprüfung Voraussetzung für die Bestellung zum Anwaltsnotar. Der bereits zuvor eingeschlagene Weg der „Bestenauslese“ mit dem davor existierenden Punktesystem wurde konsequent weiterverfolgt. Nicht umsonst trägt die notarielle Fachprüfung den inoffiziellen Beinamen „3. Staatsexamen“. Bereits daraus ergibt sich der immense Prüfungsumfang, auf welchen sich auch gestandene und praxiserfahrene Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit erheblichem Aufwand vorbereiten müssen.

Diesem Maßstab liegt das aktuelle Werk von Tegen / Gockel / Horndasch / Schulte zugrunde. Das umfangreiche Werk, aufgeteilt in die fünf Fachgebiete Immobilienrecht, Erb- und Übertragungsrecht, Familienrecht, WEG und Erbbaurecht sowie Handels-und Gesellschaftsrecht, gibt dem Prüfling eine stark prüfungsorientierte Ausbildungsliteratur an die Hand.

Dabei werden nicht nur zunächst die essentiellen Grundlagen des jeweiligen Rechtsgebiets nachvollziehbar behandelt, sondern durchaus auch detaillierter Tiefgang an den praxisrelevanten Stellen. Darüber hinaus bietet das Lehrbuch nachvollziehbare Beispiele der rechtlichen Ausführungen. Abgerundet wird diese Ausbildungsliteratur durch Musterklausuren nebst Lösungsvorschlägen sowie durch die hilfreiche Formulierungs- und Gestaltungsvorschläge. Es gefällt, dass die Lösungsvorschläge der Übungsklausuren ausformuliert sind und daher eine „Eigenkorrektur“ der geschriebenen Übungsklausur problemlos möglich ist. Auch werden dem Prüfling eingängige Definitionen von Fachbegriffen für die Prüfung und Praxis an die Hand gegeben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dem Werk der Spagat zwischen wissenschaftlichem Anspruch und praktischem Nutzwert hervorragend gelingt. Die erfahrenen Fachautoren haben mit dem vorliegenden, den aktuellen Stand der Rechtsprechung wiedergebenden, Lehrbuch ein hervorragendes Werkzeug für die Prüfungsvorbereitung auf die notarielle Fachprüfung geschaffen. Der Praktiker erhält ein logisch strukturiertes Werk mit einer Vielzahl von Formulierungshilfe, welche im Klausurexamen der Notarprüfung –und auch danach in der Praxis- wertvolle Dienste leisten.


Im Rahmen der Prüfungsvorbereitung führt nach hiesiger Auffassung kein Weg an diesem Werk vorbei und sollte zur Grundausstattung der eigenen Bibliothek gehören. Nach meiner Meinung ist das Werk –trotz des hohen, wenn auch angemessenen Kaufpreises- eine klare Kaufempfehlung. Es darf nicht vergessen werden, dass die Prüflinge der notariellen Fachprüfung zugelassene Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind und die Prüfungsvorbereitung daher –in aller Regel- neben der (Vollzeit-) Berufstätigkeit erledigt werden muss. Daher ist überragende Effizienz gefragt; in möglichst wenig Zeit muss maximales Wissen generiert werden. Diesem Anspruch wird das Werk voll gerecht!

Mittwoch, 16. November 2016

Rezension: Die Praxis des Notariats

Reibold / Seebach / Dahlkamp, Die Praxis des Notariats, 12. Auflage, Deubner 2016

Von Rechtsanwalt Andreas Ihns, Fachanwalt für Familienrecht, Lübeck



Die „Praxis des Notariats“ wurde 1983 von Friedrich Reibold begründet und entwickelte sich in der Folgezeit zu einem vielgenutzten Handbuch, von ReNo´s vielfach nur noch „der grüne Reibold“ genannt. Seit der 11. Auflage wird das Werk von dem Autorenteam Dr. Daniel Seebach und Christoph Dahlkamp bearbeitet. Das Handbuch liegt nunmehr in der 12. Auflage vor und bringt das Werk insgesamt auf den Bearbeitungsstand von Juni 2016.

Die Zielgruppen des „grünen Reibold“ sind in erster Linie die Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellten bzw. die Auszubildenden dieses Berufszweigs. Die Neuauflage berücksichtigt deshalb auch die am 01. August 2015 in Kraft getretene ReNoPat-Ausbildungsverordnung und ist als begleitende Ausbildungslektüre geeignet. Die Gliederung des Lehrstoffs folgt dem üblichen Schema: Den Einstieg bildet ein Kapitel über die Stellung des Notars und seine Eingliederung in das System der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Es folgt das allgemeine notarielle „Verfahrensrecht“, also das Beurkundungsrecht. Anschließend fächert der „Besondere Teil“  die einzelnen Tätigkeitsgebiete des Notars auf: Liegenschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Familienrecht und Erbrecht.

Inhaltlich orientiert sich die Darstellung weitgehend an den durch die neue ReNoPat-Ausbildungsverordnung neu eingeführten „Lernfeldern“. Die Darstellung des Beurkundungsverfahrens ist gut gelungen, die verschiedenen Arten der Urkunde (Niederschrift und Vermerk) werden in der gebotenen Kürze dargestellt. Die Formulierungsbeispiele sind praxisnah und helfen den Auszubildenden, das Gelernte umzusetzen (nicht nur zu den unterschiedlichen Formen der Urkunde – Niederschrift und Vermerk – sondern auch zu verschiedenen Fallkonstellationen, etwa der Beteiligung eines Vertreters ohne Vertretungsmacht oder der Hinzuziehung eines Dolmetschers). Die sich daran anschließenden Kapitel über das Grundstücksrecht sind für mich persönlich die Highlights des Buches. Die Darstellung umfasst das Grundbuchverfahren, die dinglichen Rechte, den Grundstückskaufvertrag einschließlich dessen Abwicklung sowie das Wohnungseigentumsrecht. Etwas enttäuscht bin ich hingegen von der Darstellung des Familienrechts. Die Ausbildungsverordnung verlangt hier nur sehr rudimentäre Kenntnisse. Dementsprechend beschränken sich die Autoren auf die Themen Güterstand, Verwandtschaft und Adoption sowie General- und Vorsorgevollmachten und liefern Hintergrundwissen für die in diesem Zusammenhang auftretenden notariellen Tätigkeiten. Ausgespart werden hingegen das Recht der Ehescheidung und damit die praxisrelevanten Themen der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie die komplizierten Bereiche des Unterhalts und des Versorgungsausgleichs. Da Regelungen zum Unterhalt und zum Versorgungsausgleich in der Praxis gleichwohl eine große Rolle spielen, muss der Auszubildende an dieser Stelle zu weiterer Ausbildungsliteratur greifen. Das Handels- und Gesellschaftsrecht wird sodann wieder routiniert dargestellt. Auch hier finden sich zu den einzelnen Problembereichen zahlreiche Formulierungsmuster.


Das Werk ist und bleibt auch in der Neuauflage eine gut geeignete Ausbildungslektüre. Die Ausbildungsinhalte werden routiniert dargestellt. Als Ausbilder hätte ich mir nur gewünscht, dass das Werk über die Grenzen der Ausbildungsverordnung hinausgeht und auch die Themen behandelt, die in der Praxis ebenfalls eine Rolle spielen. Dies gilt vor allem für das Familienrecht. Die übrigen Kapitel stellen den ausbildungsrelevanten Lehrstoff demgegenüber gut verständlich dar und bieten eine Vielzahl von Formulierungsbeispielen, die das frisch erworbene Wissen verdeutlichen und unser Auszubildenden in die Lage versetzen, sich in eigenen Formulierungen zu versuchen.

Freitag, 9. September 2016

Rezension: Familienrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis

Münch, Familienrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis, 2. Auflage, C.H. Beck 2016

Von RAin Julia Schenke, Schneverdingen



Das vorliegende Werk „Familienrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis“ von Dr. Christof Münch ist nunmehr in der 2. Auflage erschienen und umfasst einschließlich des Sachregisters 1420 Seiten. Der Herausgeber Dr. Christof Münch dürfte den ohnehin im Familienrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen aufgrund zahlreicher Publikationen ein Begriff sein. Aber auch die übrigen Autoren sind ständig im Familienrecht tätig. Darunter befinden sich sowohl Rechtsanwälte und Notare als auch Richter und in der Forschung und Lehre tätige Autoren, so dass das Werk ein breites Spektrum an Wissen aus verschiedenen Blickwinkeln des Familienrechts vereint.

Das Handbuch befasst sich mit nahezu allen Bereichen des Familienrechts, in denen rechtsgestalterische Fragestellungen zum Tragen kommen. Dabei wird auf die gängigen Themen wie das Güterrecht, Unterhalts- und Sorgerecht, den Versorgungsausgleich, die Ehewohnung und damit einhergehend den Hausrat ausführlich eingegangen. Damit zusammenhängend werden Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen thematisiert und die Grundlagen für die Gestaltung familienrechtlicher Verträge erläutert. Ferner werden neben dem Kindschaft- und Adoptionsrecht Grundlagen und Fallgestaltungen zu Vorsorgevollmachten bzw. Patientenverfügungen sowie der Bereich Vormundschaft, Pflege und Betreuung behandelt. Dabei gefällt besonders, dass auch auf die Themengebiete eingetragene Lebenspartnerschaft, faktische Lebenspartnerschaft und auf die sog. Patchworkfamilie näher eingegangen wird.

Bei jedem Themengebiet werden zunächst die rechtlichen Grundlagen erläutert und Praxishinweise zur tatsächlichen Handhabung gegeben. Am Ende des Werkes unter § 22 befindet sich der Formularteil zu den einzelnen Bereichen. Dennoch werden im Hauptteil zu den jeweiligen Themengebieten zusätzliche Formulierungsbeispiele vorgeschlagen, so dass das Werk wohl die wichtigsten und häufigsten Fallgestaltungen abdeckt.

Die Formulierungsvorschläge und Gesamtmuster können zudem über einen Freischaltcode online heruntergeladen und somit ganz einfach in die Textverarbeitung übernommen werden.

Schließlich beinhaltet das Handbuch einen ausführlichen Abschnitt zu familienrechtlichen Konstellationen mit Auslandsberührung, die in der letzten Zeit nicht nur im Hinblick auf Scheidungsverfahren immer mehr an Bedeutung gewinnen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere im Hinblick auf das französische Recht die Darstellung des neuen deutsch-französischen Güterstandes der Wahl-Zugewinngemeinschaft, der am 01.05.2013 in Kraft getreten ist, hervorzuheben.

Das vorletzte Kapitel beschäftigt sich schließlich mit den Notarkosten im Familienrecht, was aus hiesiger Sicht sehr erfreulich ist, da im Rahmen auch der anwaltlichen Beratung somit eine bessere erste Kosteneinschätzung über die ggf. anfallenden Kosten, die unter Umständen noch für den Notar anfallen können, erfolgen kann.

Alles in allem handelt es sich somit um ein durchweg empfehlenswertes Werk, welches sowohl für Notare und Rechtsanwälte als auch Mitarbeiter in den Kanzleien geeignet ist.


Die Investition von 199,- € ist das Handbuch durchweg wert, da es für den Familienrechtler eine wertvolle Unterstützung bei der meist sehr individuellen Gestaltung von familienrechtlichen Verträgen bietet.

Montag, 11. April 2016

Rezension: Notarformulare Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Von Proff zu Irnich, Notarformulare Nichteheliche Lebensgemeinschaft, 2. Auflage, Notarverlag 2016

Von Richterin Christiane Warmbein, Ulm



Die nichteheliche Lebensgemeinschaft – ein Lebensmodell, in dem sich viele aufgrund steigenden Heiratsalters in Deutschland für eine immer längere Zeit befinden. Gerade bei lange dauernden und gefestigten nichtehelichen Lebensgemeinschaften ergeben sich jedoch rechtliche Probleme, für die das BGB zu seinem Entstehungszeitpunkt nicht vorgesorgt hat. Spätestens seit der Grundsatzentscheidung des BGH 2008 ist jedoch klar – wer ohne Trauschein und rechtlichen „Segen“ lebt, lebt dennoch nicht ohne rechtlichen Schutz. Dies war auch dringend notwendig, denn nicht selten treffen unverheiratete Partner wirtschaftlich weitreichende gemeinsame Entscheidungen, die im Ernstfall gerecht geregelt sein sollen. Ob ein Immobilienerwerb, ein Mietvertrag, das gemeinsame Auto oder die Erbringung von Arbeitsleistungen durch einen Partner zu Gunsten des anderen – all dies wirft Probleme auf, wenn die Lebensgemeinschaft beendet wird, sei es durch Trennung, Tod, oder auch Heirat. Der Notar steht hier seit 2008 vor umfangreichen Belehrungspflichten und soll Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen, durch die die Partner ihre rechtlichen Verhältnisse fair regeln und auch vorsorgen können.

Hier soll das vorliegende Formularbuch helfen. Ob dieser Titel ganz glücklich gewählt ist angesichts der Tatsache, dass zwar ausreichend Formulierungsvorschläge enthalten sind, aber der Autor zunächst auf 50 Seiten die Entwicklung der Rechtsprechung erläutert, mag aber bezweifelt werden. Auch der Untertitel „Muster – Verträge – Erläuterungen“ wirkt hierbei etwas irreführend, als würde es sich tatsächlich um ein Werk handeln, das zum ganz überwiegenden Teil Vertrags- und Gestaltungsmuster enthält.

Tatsächlich gibt der Autor zunächst einen umfassenden Überblick zu dem Fortschritt der höchstrichterlichen Rechtsprechung bis zu dem Urteil 2008. Ob es hierfür tatsächlich 50 Seiten gebraucht hätte, ist Geschmacksfrage, bei der Begründung für bestimmte Gestaltungen in der Beratungssituation kann man nach der Lektüre sicherlich durch auf den Punkt gebrachtes Wissen glänzen. Die Darstellungen sind sehr angenehm zu lesen, sowohl sprachlich, als auch im Layout. Wer daher sein materielles Wissen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaften noch einmal aufpolieren möchte, findet einen guten Überblick, der hier und da zwar etwas knapper ausfallen hätte können, aber auch nicht übertrieben breit ist.

Der eigentliche Gewinn der Lektüre beginnt für den Leser, der Gestaltungsvorschläge für die Praxis sucht, jedoch später: so beginnt der Autor seine praktischen Gestaltungsbeispiele mit einem Kapitel zum Partnerschaftsvertrag. Dieser wird zwar sehr selten nachgefragt, wäre aber in vielen Konstellationen, in denen Partner bereits Vermögensgegenstände mitbringen, sehr sinnvoll. Wie ein solcher aussehen könnte, zeigt der Autor in einem sehr praxistauglichen und umfangreichen Muster.

Der folgende Teil ist der Situation gewidmet, der wohl am meisten Probleme in der Praxis bereitet: der gemeinsame Immobilienerwerb ohne Trauschein. Hier müssen viele Faktoren, wie etwa die gemeinsame Lebensplanung (Kinder? Kinderbetreuung?), die Eigenkapitalausstattung und die geplante Verteilung der Tilgungsleistungen bedacht werden. Auch eine Beratung für den Fall des Todes eines Partners wird sinnvoll sein, insbesondere wenn im Übrigen gespannte Familienverhältnisse bestehen. Auch hier gibt das Buch sinnvolle und gut in der Praxis verwertbare Regelungsvorschläge.

Es folgen einige kürzere Kapitel zu anderen praktischen Fragestellungen, die auf den ersten Blick mit der notariellen Praxis weniger zu tun haben, als etwa ein Immobilienerwerb. Der Autor gibt Folgen für Trennung und Tod hinsichtlich einer gemeinsam bewohnten Wohnung, einer Mietwohnung im Besonderen und gemeinsamer Konten zu bedenken und zeigt auch für diese wichtigen, aber oft wenig bedachten Bereiche Regelungsmöglichkeiten auf.

Einen umfangreichen Teil nehmen dementsprechend mögliche erbrechtliche Situationen ein, stets mit einem guten Überblick und Vorschlägen zu Beratung, Vorsorge und Gestaltung. So ist natürlich die testamentarische oder erbvertragliche Zuwendung an den überlebenden Teil das Mittel der Wahl, um diesen finanziell abzusichern. Welche Möglichkeiten es gibt, die im Vergleich zur Ehe kurzfristigeren Trennungsmöglichkeiten zu regeln und was Gesetz und Rechtsprechung hierzu vorsehen, stellt der Autor gut verständlich und praktisch verwertbar dar.

Der Autor vergisst auch nicht, auf Folgen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Hinblick auf Rente, Steuer und Sozialhilfe hinzuweisen und beschränkt sich hierbei auf das Aufzeigen wichtiger Punkte, die es zu bedenken gibt.

Das Buch gibt einen guten Überblick über die Möglichkeiten an und Bedürfnisse nach Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften. Angehörige rechtsberatender Berufe werden von der Lektüre sicherlich dahingehend profitieren, als sie ihren Mandanten umfassend aufzeigen können, welche rechtlichen Fallstricke bei einem „Leben ohne Trauschein“ bestehen und wie sich diese sinnvoll und gerecht, jedoch auch mit der Möglichkeit einer Trennung im Hinterkopf meistern lassen. Angesichts des Buchtitels wäre jedoch ein noch stärkerer Fokus auf Gestaltungsvorschläge und Muster wünschenswert. Rechtshistorische Überblicke und wissenschaftliche Argumentation zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft gibt es in der Literatur zur Genüge, jeder Interessierte wird sich nicht schwer tun, sich diesbezüglich ausreichende Informationen zu verschaffen. Einen Gewinn bietet das Werk jedoch hinsichtlich der enthaltenen Beratungs- und Formulierungshilfen, hierauf sollte sich der Autor noch stärker konzentrieren.

Sonntag, 24. Januar 2016

Rezension Zivilrecht: Notarformulare Sonderfälle Testamentsgestaltung

Gockel, Notarformulare Sonderfälle Testamentsgestaltung, 1. Auflage, Notarverlag 2015

Von Richterin Christiane Warmbein, Ulm



Die Gesellschaft wird älter, es gibt neue Familienformen, die sich immer schneller verändern, und bis 2020 sollen in Deutschland über 2 Billionen Euro vererbt werden. Dies schlägt sich auch in der notariellen Praxis nieder: die Testierenden werden immer älter und gebrechlicher, Scheidungen und Patchworksituationen müssen berücksichtigt und Familienvermögen möglichst elegant, also unkompliziert und kostengünstig, übertragen werden.

Mit diesen und anderen Situationen aus dem notariellen Alltag und Möglichkeiten zum Umgang mit ihnen beschäftigt sich Rüdiger Gockel in seinem Ratgeber. Auf knapp 200 Seiten werden ausgewählte Fragestellungen zunächst unter Berücksichtigung typischer Beurkundungssituationen dargestellt und jeweils mit Hilfe der aktuellen Rechtsprechung Lösungsvorschläge unterbreitet. Die Erläuterungen sind gut verständlich geschrieben, in sich logisch gegliedert und enthalten auch ausreichend Verweise auf Quellen aus Literatur und Rechtsprechung, um sich noch tiefer mit der jeweiligen Materie auseinander zu setzen. In jedem Kapitel sind Musterformulierungen zur praktischen Verwendung enthalten. Im Buch mitgeliefert wird eine CD, auf der sich die Entscheidungen, die in den Darstellungen genannt und besprochen werden, finden. Der Leser spart sich hierdurch die eigene Recherche in Datenbanken und kann direkt auf die relevante Rechtsprechung zugreifen.

Das erste Kapitel widmet der Autor der Beteiligung kranker und behinderter Menschen bei Beurkundungen. Dem Notar, der sich oft schwer psychisch oder physisch kranken Testierwilligen gegenüber sieht, wird in diesen Situationen bei hohen Haftungsrisiken zugemutet, sich hinsichtlich der Testierfähigkeit zu vergewissern. Wie mit der Beurkundungspflicht bei nicht zweifelsfrei festgestellter Testierunfähigkeit, der Möglichkeit des Berichts über derartige Zweifel in der Niederschrift, Haftung und Kosten umzugehen ist, stellt Gockel umsichtig und genau dar und gibt dem Praktiker eine echte Hilfe in die Hand.

Der folgende Teil ist den Besonderheiten des Behindertentestaments gewidmet. In diesen Konstellationen möchten meist Eltern ihrem behinderten Kind eine Zuwendung machen, teilweise sind jedoch auch noch andere Abkömmlinge zu berücksichtigen. Es soll die Versorgung des Kindes mit Behinderung sichergestellt sein, jedoch der Sozialleistungsträger nicht entlastet werden. Es finden sich ausführliche Darstellungen zu möglichen Gestaltungsvarianten, der bedeutsamen Frage der Testamentsvollstreckung, aber auch der Berücksichtigung von lebzeitigen Schenkungen.

In einem deutlich kürzeren Kapitel stellt Gockel wichtige Fragestellungen zum Bedürftigentestament dar. Dieses soll Vermögen, ähnlich wie das Behindertentestament, vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers schützen. Begünstigter ist allerdings ein sozial bedürftiger Erbe. Die in diesem Zusammenhang Aufruhr verursachende Rechtsprechung des SG Dortmund, das einen Bedürftigen auf den Verbrauch ererbten Vermögens verwiesen hatte, wird ausführlich besprochen und in Kontext mit der widersprechenden BGH-Rechtsprechung gestellt.

Ein weiteres Kapitel behandelt Testamentsgestaltungen bei Trennung und Scheidung und stellt verschiedene Modelle vor. Der Ratgeber schließt mit einem Abschnitt zur Vorsorge bei Patchwork-Familien. Insbesondere die gefestigte Patchwork-Familie, bei der beide Partner Kinder in die Beziehung bringen und noch gemeinsame Kinder entstehen, ist eine Herausforderung für den Notar. Denn meist sollen alle Kinder gleich behandelt werden, was von allen Kindern einen Verzicht auf den Pflichtteil erfordert. Besonders problematisch ist dies, wenn einzelne Beteiligte an der Gestaltung nicht mitwirken und teilweise auf Pflichtteile verzichten. Hier eine praxis- und interessengerechte Lösung zu finden, ist ein immer häufiger auftretender Auftrag an den Notar. Der Autor versteht es auch in diesem Kapitel, alle relevanten Gesichtspunkte verständlich und umfassend darzustellen und dem Praktiker gut brauchbare Ratschläge an die Hand zu geben.

Für Praktiker im Erbrecht, sei es als Rechtsanwalt oder Notar, wird das Buch im beruflichen Alltag sicher eine gute Hilfe sein.

Mittwoch, 14. Oktober 2015

Rezension Zivilrecht: NotarFormulare Testamente

Tanck / Krug, NotarFormulare Testamente, 5. Auflage, Notarverlag 2015

Von RA, FA für Verkehrsrecht Sebastian Gutt, Helmstedt



Das Erbrecht ist äußerst speziell und facettenreich, insbesondere dann, wenn man in der Praxis nicht regelmäßig mit ihm zu tun hat. Tückisch ist dabei nicht zuletzt auch, dass man sich mit überschneidenden Rechtsgebieten, etwa dem Familien- und Steuerrecht, vor allem aber dem IPR ebenfalls auskennen sollte. Gerade bei der Gestaltung von Testamenten können (nicht nur) dem Notar Fehler unterlaufen, die einen Regress nach sich ziehen und für die Erben unter Umständen einen jahrelangen Prozess um die Auslegung eines Testaments bedeuten können. Hier muss der Notar also gut aufgestellt sein und auf verlässlichen Mustern aufbauen können.

An diese Bedürfnisse knüpft das vorliegende Werk der Herausgeber Tanck/Krug an. Das Werk richtet sich an Praktiker und will diesem eine Hilfe bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen geben. Schön ist dann auch, dass das Werk aus der Hand von Praktikern und ausgewiesenen Experten im Erbrecht stammt. Unter den Bearbeitern neu hinzugekommen ist Janßen, Rechtsanwalt und Notar, der sich für die Gebühren verantwortlich zeichnet. In Anbetracht der kürzlich in Kraft getretenen EU-Erbrechtsverordnung spielt diese freilich in der Neuauflage des Werkes eine zentrale Rolle.

Der Name „Formulare“ darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Werk weit über die bloße Darstellung von Formulierungshilfen und Mustern hinausgeht. Folgerichtig beginnt Tanck dann auch in Kapitel 1 damit, Grundsätze der Vermögensnachfolge darzustellen. Dies stellt einen schönen Leitfaden dar, was der Notar (aber auch der Anwalt) im ersten Gespräch mit den Mandanten zu fragen und zu erfassen hat (z.B. beteiligte Personen, Vermögen des Erblassers, Güterstand etc.). Abgerundet wird dies mit Kapitel 2, in dem es um Vorfragen zur Testamentsgestaltung geht. Ebenfalls wichtig und gut fand ich das Kapitel zur Auslegung von Testamenten. Das Erbrecht „lebt“ regelrecht von einer Vielzahl von Auslegungen, die der Notar kennen muss, um hier Probleme zu vermeiden. Schön fand ich auch die Darstellung zum Testamentsauslegungsvertrag, der von den Beteiligten geschlossen werden kann.

Speziell für junge Notare dürfte auch das Kapitel zu den notariellen Formvorschriften, welches vom Herausgeber Krug bearbeitet wird, von Interesse sein. Zudem kann auch der Notaranwärter mit diesem Kapitel sehr schön die Grundlagen und Besonderheiten des Beurkundungsgesetzes wiederholen.

Sodann gelangt man in den „besonderen Teil des Erbrechts“. Hier stellen die jeweiligen Bearbeiter die verschiedenen Gestaltungsmittel dar, etwa Vor- und Nacherbschaft, aber auch besondere Testamente wie das „Behindertentestament“ oder das „Unternehmertestament“. Auch hier geht das Werk weit über die bloße Präsentation von Mustern und Formulierungsvorschlägen hinaus. Die einzelnen Gestaltungsmittel und besonderen Arten des Testaments werden ausführlich und gut verständlich besprochen und erklärt.

Die Muster sind insgesamt sehr hilfreich. Hilfreich ist dabei natürlich auch, dass sie über die mitgelieferte CD problemlos in die eigene Urkunde integriert werden können. Eine enorme Arbeitserleichterung.

Insgesamt handelt es sich um ein sehr schönes und für die Praxis hervorragend geeignetes Werk, das sich gegenüber der zahlreich vorhandenen Konkurrenz auf dem Markt keinesfalls verstecken muss.

Dienstag, 25. August 2015

Rezension Zivilrecht: GmbH in der Gestaltungs- und Beratungspraxis

Heckschen / Heidinger, Die GmbH in der Gestaltungs- und Beratungspraxis, 3. Auflage, Carl Heymanns 2014

Von RA, FA für Verkehrsrecht Sebastian Gutt, Helmstedt,



Wer sich in der Gestaltungspraxis mit der GmbH auseinanderzusetzen hat, ist oftmals nicht nur auf der Suche nach einem Werk mit Mustern, sondern einem solchen, das einem auch ein fundiertes Wissen liefert. Da die GmbH nach wie vor die beliebteste Gesellschaftsform in Deutschland ist, muss der Notar sich hier gut auskennen und auf ein verlässliches Werk zurückgreifen können. All das bietet dem Notar der „Heckschen/Heidinger“, das Standardwerk zur GmbH, welches jetzt in der 3. Auflage erschienen ist. Es mag etwas komisch klingen, von einem Buch, das „erst“ in der 3. Auflage erscheint, von einem Standardwerk zu schreiben. Dies geschieht jedoch vollkommen zu Recht, wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen werden.

Die bekannten und praxiserfahrenen Autoren liefern ein wirklich herausragendes Werk, mit dem sich hervorragend in der Praxis arbeiten lässt und wirklich jedes Problem rund um die GmbH in den Griff zu bekommen ist, was sich auch schon bei einem Blick in das Inhaltsverzeichnis (und mehr als 1.400 Seiten, etwa 21 Kapitel) zeigt.

Es ist trotz des nicht unerheblichen Umfangs übersichtlich gestaltet durch zahlreiche Unterkapitel. Die jeweiligen Muster/Formulierungsbeispiele sind an der richtigen Stelle in den Text integriert, nämlich jeweils unmittelbar nach den Erläuterungen.

Dabei orientieren sich die Autoren inhaltlich an der Entwicklung der GmbH, also von der Entstehung bis zu ihrer „Beendigung“ und bauen das Kompendium dementsprechend auf. Veränderungen des Gesellschafterbestandes, Kapitalmaßnahmen, Folgen der Insolvenz, alles wird hervorragend erklärt und durch die schönen und hilfreichen Formulierungsbeispiele abgerundet. Das Werk ist aber keinesfalls nur für gesellschaftsrechtliche Profis gedacht. Auch der Anfänger weiß mit ihm umzugehen und kann ausgesprochen gut mit dem arbeiten, was die Autoren darstellen und ausführen. 

Erfreulich ist, dass das Werk auch als jBook zur Verfügung steht, so dass man über den mitgelieferten Code online auf den Inhalt zurückgreifen kann.

Abschließend kann gesagt werden, dass dieses Werk in dem Regal eines jeden Notars stehen sollte. Der Notar erhält eine kenntnisreiche und fundierte Darstellung rund um das schwierig zu durchschauende Thema GmbH mit den dazugehörigen und durchgängig praxistauglichen Formulierungsbeispielen. Es genügt sogar wissenschaftlichen Zwecken voll und ganz. Was will man mehr?


Montag, 8. Juni 2015

Rezension Zivilrecht: Der Bauträgervertrag

Basty, Der Bauträgervertrag, 8. Auflage 2014, Carl Heymanns

Von RA, FA für Verkehrsrecht Sebastian Gutt, Helmstedt, Notarverwalter des ausgeschiedenen Notars Dieter Simon



Die „Königsdisziplin“ im Bereich des Grundstücksrechts ist aus meiner Sicht die Erstellung eines Bauträgervertrags. Wohl kaum ein Bereich ist so facettenreich und bedarf so umfassender Kenntnisse im Grundstücksrecht, WEG und auch ansatzweise im Bau- und Architektenrecht wie das Bauträgerrecht. Es steht auch zu befürchten, dass nicht alle Notare zwangsläufig mit diesem Rechtsgebiet in Berührung kommen, da wohl überwiegend nur in größeren Städten damit zu rechnen ist, dass ein Bauträger Gebäudekomplexe baut und einzelne Wohnungen abverkauft. Dies bedeutet aber auch, dass hier Vorsicht geboten ist für den Notar, schon allein aus Haftungsgründen. Ist der Vertrag nicht rechtswirksam, wird der Notar schnell in Haftung genommen. Probleme können auch bei der Überwachung einzelner Bauphasen und damit Fälligkeiten der einzelnen Kaufpreisraten entstehen. Alles in allem handelt es sich um eine äußerst komplexe und schwierige Materie. Hier muss man sich wirklich gut informieren und stets auf dem aktuellsten Stand sein.

Muss man sich also mit dem Bauträgervertrag auseinandersetzen, dann kommt man nicht an dem Werk von Basty vorbei. Basty, Notar in München und somit Praktiker, ist der Experte schlechthin, wenn es um das Bauträgerrecht geht. Dies vermittelt der Autor nicht nur in zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen für Notare, sondern eben auch in diesem Werk, welches nunmehr bereits in der 8. Auflage erscheint und als Standardwerk zu bezeichnen ist.

Diese Neuauflage war – gut drei Jahre nach Erscheinen der Vorauflage – nötig, schon allein wegen des Inkrafttretens des GNotKG. In die Neuauflage eingearbeitet wurden zudem die Neuerungen der MaBV durch die Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung sowie das Gesetz zur Führung eines Datenbankgrundbuchs. Es hat sich also viel getan. Freilich wurde auch die relevante Rechtsprechung (Stand: Mai 2014) aktualisiert. Ohnehin ist festzuhalten, dass Basty das Werk durchgehend betreut und aktualisiert. Der Leser ist also immer auf dem aktuellsten Stand.

Das Buch ist nicht nur vom Layout benutzerfreundlich gestaltet. Es ist auch als leserfreundlich zu bezeichnen, da übersichtlich gestaltet durch Absätze und Hervorhebungen von Signalwörtern im Fließtext. Hierdurch lädt das Buch zum Lesen ein. Vor allem aber gelingt Basty der Spagat zwischen der Vermittlung von „Anfänger-„ und „Profiwissen“. Ich bin absoluter Anfänger und hatte keine Schwierigkeiten zu verstehen, was Basty in insgesamt 18 Kapiteln und auf annähernd 600 Seiten sagen und erklären will. Die einzelnen Spezialthemen und Fachbegriffe werden anschaulich erläutert, auch für den Anfänger.

Was in einem Buch für die Praxis selbstverständlich nicht fehlen darf, sind Formulierungsbeispiele, und die findet man in diesem Buch zu Genüge. Ich habe die Formulierungsbeispiele als verständlich und hilfreich empfunden. Die Notare in unserer Kanzlei haben bei der Erstellung der Bauträgerverträge immer wieder gerne und oft auf die Bausteine bei Basty zurückgegriffen und waren froh, diese verwenden zu können. Jedenfalls erleichtern sie die praktische Arbeit ungemein und können uneingeschränkt verwendet werden, sofern sie auf den individuellen Fall angepasst werden.

Fazit: Der Leser wird bei Basty alles, und zwar wirklich alles finden, was (zum Teil auch nur ansatzweise) mit dem Bauträgerrecht zu tun hat. Der Autor, und dies muss abschließend noch einmal lobend und explizit herausgestellt werden, versteht es, die Materie praxisnah und kompetent darzustellen. Klare Kaufempfehlung!