Klaas / Momsen / Wybitul, Datenschutzsanktionenrecht, CH Beck 2023
Von
Ass. iur. Fabian Bünnemann, LL.M., LL.M., Essen
Durch das Inkrafttreten der
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Jahr 2018 hat das Datenschutzrecht in
Europa ein neues Level erreicht. Zwar existierten auch zuvor schon rechtliche
Regelungen zum Schutz von personenbezogenen Daten, jedoch wurde erst durch die
DS-GVO ein bereichs- und länderübergreifendes Regelungssystem geschaffen, das
überdies auch geeignete Sanktionsmöglichkeiten vorsieht. Letztere sollen eine
effektive Durchsetzung der in der DS-GVO enthaltenen Regelungen ermöglichen und
sicherstellen.
Die schon seit längerer Zeit erscheinenden
Kommentare und Handbücher zum nationalen Datenschutzrecht wurden mittlerweile
fortentwickelt und legen ihren Schwerpunkt auf die DS-GVO. Ebenso gibt es
Werke, die sich der Umsetzung der DS-GVO in der Praxis widmen (so etwa das
gelungene Handbuch von Forgó/Helfrich/Schneider, vgl. die Rezension zur
3. Aufl. hier
im Blog). Das vorliegende Handbuch von Klaas/Momsen/Wybitul widmet sich
nun im Speziellen einem Thema, dem viel (öffentliche) Aufmerksamkeit zukommt
und das aus der Unternehmens- und Beratungspraxis nicht hinwegzudenken ist, das
aber gleichwohl (soweit ersichtlich) noch nicht eingehend im Rahmen einer
systematischen Darstellung aufbereitet wurde. Insofern ist das Unterfangen
überaus lobenswert, das Datenschutzsanktionenrecht für die Unternehmens- und
Anwaltspraxis aufzubereiten und handhabbar zu machen. Die Darstellungsform des
Handbuchs ist insofern hervorragend, da so die verschiedenen rechtlichen Materien
(vor allem Datenschutzrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht) derart
verzahnt werden können, dass die Systematik bestmöglich ersichtlich wird und es
nicht erst des Studiums mehrerer Kommentare bedarf, um das Regelungssystem zu
durchdringen. Sofern die Herausgeber angeben, mit dem Werk einen neuen,
wissenschaftlich überzeugenden Blick auf das Datenschutzsanktionenrecht werfen
zu wollen, der gleichzeitig „dem Rechtsanwender praktisch unmittelbar
verwendbare Antworten an die Hand gibt“ (S. V), ist dies – so viel sei
vorweggenommen – überzeugend gelungen, was sicherlich auch dem hochkarätig
besetzten Autorinnen- und Autorenkreis zu verdanken ist.
Das Handbuch ist insgesamt in sieben Teile
gegliedert, die wiederum in einzelne Kapitel unterteilt sind. Nach einer
knappen Einleitung von Klaas/Momsen/Wybitul
(1. Teil), in der die Entwicklung der Bußgeldpraxis sowie der strafrechtlichen
Verfolgung von Datenschutzverstößen kurz angerissen werden und der Gang des
Werks nochmals skizziert wird, folgen Ausführungen zum materiellen Bußgeldrecht
(2. Teil), zunächst zu den Grundlagen, vor allem dem Verhältnis zwischen
europäischem und nationalem Bußgeldrecht (Cornelius), sodann zum
materiellen Bußgeldrecht an sich (Wybitul). Anknüpfend daran folgen
Ausführungen zur Verfolgung bußgeldbewehrter Datenschutzverstöße (3. Teil).
Zunächst setzt sich Thiel mit der prozessualen Durchsetzung auseinander
(§ 4), während Basar die andere, anwaltliche Seite beleuchtet (§ 5). Brams
widmet sich vertiefend noch den Spezialfällen Data Breach/Cyber Security
Incidents (§ 6). Diese Ausführungen sind überaus lesenswert – auch für mit
Datenschutzfragen befasste Richterinnen und Richter sowie Praktikerinnen und
Praktiker in Aufsichtsbehörden.
Stellen
auch Bußgelder den wohl bekanntesten Teil des Datenschutzsanktionenrechts dar,
so liegt der Schwerpunkt des vorliegenden Werks wohl im Strafrecht. Im Rahmen
des materiellen Strafrechts legt Eisele zunächst die Grundlage, sich dem
Verhältnis von Unions- und nationalem Recht widmend (§ 7). Sodann werden die
mit datenschutzrechtlichen Fragen zusammenhängenden Straftatbestände behandelt,
beginnend bei den strafbaren Datenschutzverstößen nach § 42 BDSG (Klaas,
§ 8), über die wichtigen diesbezüglichen StGB-Vorschriften (so zu §§ 201, 202a,
202b, 202c, 202d, 203, 204, 206, 269, 274, 303a, 303b, 355 StGB) bis hin zu §
27 TTDSG (§ 23) und § 23 GeschGehG (§ 24). Wie bereits im Bußgeldbereich folgen
auch im strafrechtlichen Bereich Ausführungen zur Verfolgung (5. Teil), im
Rahmen derer die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts von Klaas
thematisiert wird (§ 25), vervollständigt durch Hiéramente, Hinweise zum
Ablauf eines Strafverfahrens gebend (§ 26).
Ein
weiterer, sehr interessant zu lesender Teil widmet sich gemeinsamen Aspekten
von Bußgeldern und Straftatbeständen (6. Teil). Klaas fragt etwa nach
dem Verhältnis von Bußgeld- zu Straftatbeständen (§ 27) und beschäftigt sich
mit der Auslegung von unwirksamen datenschutzrechtlichen Einwilligungen in
wirksame rechtfertigende Einwilligungen (§ 28). Nadeborn/Lamsfuß
untersuchen die Möglichkeit von Einziehungsmaßnahmen infolge von
Datenschutzverstößen (§ 29) und Brodowski die „Ermittlung von
Datenschutzverstößen im digitalen Raum“ (§ 30). Hervorzuheben sind zudem
die Ausführungen von Jungkind/Petzinka zur Compliance sowie von Brodowski
zu „Melde-, Mitwirkungs- und Rechenschaftspflichten im Spiegel von nemo
tenetur“ (§ 32).
Abgeschlossen
wird das Werk mit einem Beitrag zum Datenschutzsanktionenrecht in den USA (7.
Teil). Dass das Handbuch auch über die üblichen Verzeichnisse, betreffend
Autorinnen und Autoren, abgekürzt zitierter Literatur, Inhalt und Abkürzungen
verfügt, sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt.
Sehr interessant und für die Praxis
überaus bedeutsam ist der Ansatz des Werks, bei ungeklärten oder strittigen
Fragen sowohl die anwaltliche Seite als auch die Behördenseite (Barbara
Thiel, LfD Niedersachsen a.D.) zu Wort kommen zu lassen, was ausdrücklich
hervorgehoben wird (S. 6). Zwar gab es auch zuvor bereits Werke, die zu
bestimmten Themen verschiedene betroffene Seiten Ausführungen machen ließen (so
etwa bei Lukas/Dahl zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, vgl.
Rezension hier
im Blog). Neu sei hier jedoch, dass die divergierenden Ansichten nun jeweils in
Einschüben zu finden seien, und zwar auch in Kapiteln, die eigentlich von
Autorinnen bzw. Autoren der „anderen Seite“ bearbeitet würden. An sich eine
sehr zeitgemäße Idee, gerade für ein Praxishandbuch. So kann sich die Praxis
bereits im Vorfeld mit Argumenten der gegnerischen Seite vertraut machen und
diese bei der eigenen Strategie und Taktik berücksichtigen. Allerdings hakt es
– jedenfalls in der aktuellen Auflage – noch an der Umsetzung: So enthalten die
(zudem sehr wenigen dementsprechenden) Einschübe keine abweichenden Ansichten
als unmittelbaren Text, sondern weisen lediglich auf entsprechende Stellen im
Werk hin (Bsp.: „Siehe zur Gegenposition --> § 3 Rn. 9 ff.“ [§ 4 Rn.
71]). Insofern ist der Ansatz innovativ und kann einen hohen praktischen Nutzen
bieten. Allerdings wünsche ich mir sehr, dass die Einschübe die abweichenden
Ansichten unmittelbar als Text (ggf. mit Vertiefungshinweis) enthalten und
zudem die Anzahl erheblich gesteigert werden mag.
Hervorragend sind die weiteren
Gestaltungsmittel, die einen erheblichen Mehrwert für den praktischen Einsatz bieten:
Hervorgehobene Querverweise, Hinweise, Praxistipps und Verfahrenshinweise,
Beispiele und die herausgehobene Darstellung verschiedener Rechtsansichten zu
einer bestimmten (Auslegungs-)frage. Zu erwähnen ist zudem die hochwertige
Verarbeitung des vorliegenden Exemplars, das auf zu dünnes Kommentarpapier
verzichtet und damit auch Anreiz zum „Schmökern“ bietet. Für letzteres würde
ich mir für die kommende Auflage allerdings ein Lesebändchen wünschen. In
Anbetracht des zwar angemessenen, aber gleichsam hohen Anschaffungspreises
sollte dies von Verlagsseite verkraftbar sein und die praktische Arbeit mit dem
Werk nochmals verbessern können.
Da sich das Datenschutzsanktionenrecht
laufend fortentwickelt und insbesondere durch den EuGH weiterhin geprägt wird –
seit Erscheinen des vorliegenden Werks hat der EuGH etwa in der für das
Datenschutzsanktionenrecht bedeutsamen Sache „Deutsche Wohnen“
entschieden (Urt. v. 05.12.2023, C-807/21, ECLI:EU:C:2023:950, Link)
–, werden sich weitere Auflagen anbieten, was dem Werk (und vor allem den
Leserinnen und Lesern) auch sehr zu wünschen ist. Mir gefällt der spezielle
Fokus auf das Sanktionenrecht, der das andernorts regelmäßig über diverse
Kommentarstellen verteilte Wissen systematisch bündelt und damit den Zugang zum
sowie die Vertiefung im titelgebenden Rechtsbereich erleichtert. Die Qualität
der Bearbeitungen ist hervorragend und wissenschaftlich fundiert, was auch der
umfangreiche Fußnotenappart belegt. Zusammenfassend kann ich mir sehr gut
vorstellen, dass der Klaas/Momsen/Wybitul ein treuer Begleiter in der
Unternehmens- und Beratungspraxis, aber auch für Aufsichtsbehörden und Gerichte
werden mag. Ihnen allen sei dieses Werk empfohlen.







