Montag, 28. April 2025

Rezension: Arbeitsgerichtsgesetz

Natter / Gross, Arbeitsgerichtsgesetz, 3. Auflage, Nomos 2024

Von Dr. Marc Becker, Leipzig

Der Markt an ausführlichen Kommentierungen des ArbGG ist überschaubar. Im Nomos Verlag ist nach über 10 Jahren nun die Neuauflage des Natter/Gross erschienen, der wie gewohnt im Gewand eines kompakten Handkommentars daherkommt. Neben den Herausgebern selbst kommentieren weitere Praktiker aus Rechtsprechung und Anwaltschaft und bürgen damit für den versprochenen hohen Praxisanspruch des Werkes. Der Kreis der Kreis der Autorinnen und Autoren hat sich allein aufgrund der erheblichen Zeitspanne im Vergleich zur Vorauflage deutlich verändert.

Die wesentlichen inhaltlichen Neuerungen betreffen vor allem die Digitalisierung der Verfahren sowie die erstmalige Behandlung des sog. Streitwertkataloges für die Arbeitsgerichtsbarkeit (unter § 12 ArbGG). Rechtsstand ist der September 2024.

Aus persönlichem Interesse habe ich zunächst einen vertieften Blick in die Kommentierung des § 12a ArbGG geworfen. Die Vorschrift gehört zu den althergebrachten Sondervorschriften der Arbeitsgerichtsbarkeit und erfährt vor allem in jüngerer Zeit aufgrund unionsrechtlicher Einflüsse neue Aufmerksamkeit. Besonders hervorzuheben ist, dass die Kommentierung – im Unterschied zu nahezu allen anderen Kommentierungen – zunächst einen kritischen Blick auf die Vorschrift wirft und das Paradigma der „Verbilligung des Rechtsstreites“ hinterfragt (Rn. 10 ff.). Auch die mögliche Unionsrechtswidrigkeit der Vorschrift wird in seltener Tiefe thematisiert (Rn. 14). In der Tiefe der Erörterung geht der Kommentator damit deutlich anders akzentuierte Wege als vergleichbare Kommentierungen.

Ebenso kundig wird unter § 12 ArbGG der sog. Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit kommentiert. Der Kommentator kann insoweit als Vorsitzender der Streitwertkommission auf überaus fundierte Kenntnisse zum Katalog zurückgreifen. In einem mehr als umfassenden A-Z Katalog werden die Streitwerte möglicher Streitgegenstände von Urteils- und Beschlussverfahren erörtert und – soweit möglich – auf den Streitwertkatalog verwiesen. Die Kommentierung weist auch bei vielen Stichworten eine dezidiert kritische Auseinandersetzung mit der bisherigen Spruchpraxis der Instanzen auf (z.B. Rn. 227 zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen) und liefert damit profunde Argumentations- und Begründungsgrundlagen. Gerade diese kommentierte Übersicht wird für die gerichtliche und anwaltliche Praxis eine wertvolle Informationsquelle darstellen.

Einen weiteren Blick habe ich in die Kommentierung zu § 50a ArbGG, der Videoverhandlung im Arbeitsgerichtsprozess geworfen. Natter arbeitet hier deutlich die Unterschiede zur Regelung in § 128a ZPO auf und leitet diese im Wesentlichen aus den Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens her. Die Kommentierung erörtert auch die datenschutzrechtlichen Implikationen und löst diese überzeugend auf. Abgerundet wird die Kommentierung durch ein Beschlussmuster für die Zulassung der Videoverhandlung.

Allgemein ist eine hervorzuhebende Besonderheit des Kommentars, dass sich an vielen Stellen verschiedene Muster und Beispieltexte finden, die eine sachkundige Umsetzung der kommentierten Materie in der Praxis ermöglichen. Auch dies stellt ein Heraushebungsmerkmal des Kommentars dar.

Bei der Besprechung eines Kommentars kann immer nur mit der stichprobenartigen Lektüre einzelner Kommentierungen versucht werden, ein Gesamtbild zu gewinnen. Vorliegend fällt der Eindruck überaus positiv aus. Der Handkommentar liefert in kompaktem Format eine Kombination aus fundierter und prägnanter Kommentierung sowie praxisnaher Handreichungen in Form von Mustern und Formulierungen. Dieses auf das Wesentliche konzentrierte Arbeitsmittel ist damit für jeden Praktiker hochinteressant und kann nur wärmstens empfohlen werden.