Junker (Hrsg.), US-Rechts-Praxis, 1. Auflage, De
Gruyter 2018
Von Carina Wollenweber-Starke, Wirtschaftsjuristin,
LL.M., Bad Berleburg
Bei dem
vorliegenden Werk „US-Rechts-Praxis“ des Herausgebers Kirk W. Junker handelt es
sich um ein 486 Seiten starkes Praxishandbuch, welches sich sowohl dem
Zivilrecht als auch dem öffentlichen Recht der USA widmet, aber dabei in der
deutschen Sprache verfasst wurde.
Es beinhaltet
insgesamt 15 Kapitel. Das 1. Kapitel „US-Recht als ausländisches Recht“ geht
zunächst generell auf die Schwierigkeiten bei einer Rechtsvergleichung ein.
Dabei stellt insbesondere die Übersetzung ein Problem dar. Kapitel 2 trägt die
Überschrift „Zivilprozessrecht des Bundes“. Der Autor erläutert u.a., wie die
Gerichtssysteme in den USA aufgebaut sind und wie der typische Verlauf eines
Prozesses ist. Dabei geht er auch auf die Möglichkeit zur Sammelklage ein. In
Kapitel 3 geht es um „Strategien der Erstellung von zivilprozessualen
Schriftsätzen“. Themen sind u.a. der generelle Aufbau eines solchen
Schriftsatzes, die unterschiedlichen Schriftsätze in Abhängigkeit von der
Prozessphase und Recherche und Entwurf. Besonders hervorzuheben sind die
möglichen Fehlerquellen, die beim Verfassen von Schriftsätzen auftauchen
können, sowie 3 Beispiele für den strukturellen Aufbau eines Schriftsatzes aus
Sicht eines US-Anwalts. Kapitel 4 behandelt die Schiedsgerichtsbarkeit in den
USA. Dabei werden z.B. die unterschiedlichen Rechtsquellen, die ein
Schiedsverfahren beeinflussen können, vorgestellt. „Die Anwendung des
Internationalen Seerechts in den Vereinigten Staaten: Eine Auseinandersetzung
mit Schwerpunkt auf US-spezifischen Fragen, prozessualem und materiellem Recht“
lautet der Titel von Kapitel 5. Dabei geht der Autor insbesondere auf die
anwendbaren Rechtsquellen sowie Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln ein.
Zusätzlich werden aber auch die Ansprüche von z.B. Besatzungsmitgliedern und
Passagieren und das US-See-Umweltrecht näher beleuchtet.
Kapitel 6
beschäftigt sich mit Entwurf und Inhalt von Verträgen. Dabei werden Tipps zur
Vertragsgestaltung gegeben (z.B. S. 228, Rn. 7: moderner Sprachgebrauch von
„between“ und „among“; S. 323, Rn. 20; S. 235 f., Rn. 29 ff.: richtiger und
unrichtiger Gebrauch von „shall“). Kapitel 7 trägt die Überschrift „Der
Back-to-Back-Vertrag – Die Entstehung eines neuen Vertragstyps“. Ziel ist es,
durch diese Unterverträge oder auch Flow-Down-Verträge das eigene Risiko zu
minimieren. Der Autor erläutert insbesondere, was beim Entwerfen eines solchen
Vertrages zwischen Haupt- und Subunternehmer zu beachten ist. In Kapitel 8 geht
es um die „Verschwiegenheitspflichten und Wettbewerbsverbote im Arbeitsrecht“.
Der Autor erläutert insbesondere den Versuch, die einzelstaatlichen
Bestimmungen durch ein im Jahre 2016 verabschiedetes Bundesgesetz zu
vereinheitlichen. Auch die Rechtsquellen, aus denen sich der Schutz
vertraulicher Geschäftsinformationen ergibt, werden dargestellt. Kapitel 9
behandelt sowohl die Einkommensbesteuerung als auch die Buchprüfung und
erläutert dem Leser u.a., wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss.
„Gemeinnützige
Organisationen (nonprofit organizations)“ ist das Thema in Kapitel 10. Der
Leser wird z.B. mit den einschlägigen Rechtsquellen, der Struktur, den
Unterschieden zu gewinnorientierten Organisationen und auch der Auflösung einer
gemeinnützigen Organisation vertraut gemacht. „Schutz und Durchsetzung geistiger
Eigentumsrechte in den Vereinigten Staaten – Eine Einführung“ lautet die
Überschrift von Kapitel 11. Thematisiert werden die 4 Bereiche Urheberrecht,
Patentrecht, Schutzmarke sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Im 12.
Kapitel wird der Schwerpunkt auf das Lebensmittelrecht in den USA gelegt. Dabei
soll insbesondere die Nahrungsmittelselbstbestimmung durch die Unterstützung
lokaler Bauern im Vordergrund stehen. Kapitel 13 thematisiert die
„Besonderheiten des US-Einwanderungsrechts“. Dabei wird insbesondere auf die
Einreiseerlaubnis bzw. Ablehnungsgründe für Nicht-US-Bürger sowie die
Beantragung eines Visums eingegangen. Aber auch die Behandlung von Flüchtlingen
und Asylsuchenden wird dem Leser näher gebracht. Kapitel 14 nimmt sich dem
US-Umweltrecht an und gibt u.a. die einschlägigen Rechtsquellen und die
Einhaltungs- sowie Vollzugsinstrumente des Staates an. Das 15. und somit letzte
Kapitel befasst sich schließlich mit der „Wirtschaftskriminalität“. Im Fokus
steht hier der Postbetrug. Der Leser erhält gezielt Einblicke in das
Ermittlungsverfahren und den Prozess.
Das Ziel des
Werkes besteht nicht darin, einen Gesamtüberblick über das US-Recht zu geben.
Vielmehr soll mit Hilfe der einzelnen Kapitel beim Leser ein besseres
Verständnis für diese Rechtsordnung geweckt werden. Dies gelingt durch z.T.
allgemeine Themen wie in den Kapiteln 1 und 2 und z.T. mit sehr speziellen
Themen wie in den Kapiteln 8 und 10. Der Leser kann auch gezielt zu einem
Kapitel springen, da diese nicht aufeinander aufbauen. Allerdings sollte
Kapitel 1 in jedem Fall zuerst gelesen werden.
Zwar steht der
Rechtsvergleich zum deutschen Recht nicht im Fokus. Aber es werden auch
Unterschiede zwischen dem deutschen und dem US-Recht im direkten Vergleich
gezeigt (z.B. S. 49 ff., Rn. 95 ff.: Schadensersatz als primäre Rechtsfolge).
Zielgruppe des
Werkes ist der Leser, der nicht im US-Recht ausgebildet ist. Er sollte aber
Jurist mit einigem Vorwissen im deutschen Recht sein, um die Begriffe verstehen
und selbständig rechtsvergleichend tätig sein zu können. Das Werk ist auch auf
den deutschen Leser ausgelegt. Selbst nach der Lektüre des Werkes wird der
Leser kaum in der Lage sein, einen Mandanten im US-Recht beraten zu können.
Dies ist auch nicht der Anspruch des Werkes, zumal das US-Recht aus dem
Bundesrecht und dem Recht der 50 Einzelstaaten besteht. Allerdings ergeben sich
Vorteile auch dadurch, dass der deutsche Jurist seinen US-amerikanischen
Mandanten besser verstehen wird, selbst wenn nach deutschem Recht beraten wird.
Das Werk
zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass viele Experten ihre Erfahrungen
aus der Praxis einfließen lassen (z.B. S. 5, Rn. 6: Dominique Strauss-Kahn).
Diese Praxistipps und Beispiele werden häufig durch 2 schwarze Striche vom Rest
des Textes getrennt und als solche tituliert. So sind sie besonders gut zu
finden. Diese werden mitunter auch dazu verwendet, das bereits Gesagte noch
einmal zu wiederholen (z.B. S. 239, Rn. 39).
Insgesamt
befinden sich sehr viele Informationen in diesem Werk (z.B. S. 484: Anzahl der
Gerichte erster und zweiter Instanz; S. 486: Vielfaltsgerichtsbarkeit). Häufig
ist auch direkt ein praktischer Bezug erkennbar: So werden z.B. auf S. 157, Rn.
31 Muster-Schiedsgerichtsklauseln von den Schiedsgerichtsinstitutionen ICC,
JAM, AAA/ICDR mit Fundort und englischem Originaltext angegeben. Des Weiteren
werden mitunter die jeweiligen Kosten für ein Gerichtsverfahren, einen Anwalt,
eine Anmeldung oder einen Widerspruch genannt (z.B. S. 357, Rn. 71). Links
führen den Leser u.a. auf Websites, auf denen er sich die Schutzdauer von
Werken (S. 334, Rn. 16) oder registrierte Marken (S. 341, Rn. 31) ansehen kann.
Interessant sind
vor allem auch die Statistiken (z.B. S. 31 f., Rn. 62 f.: Geschworenenprozess)
und das aus US-Filmen und US-Serien bekannte Geschworenensystem als Institution
(S. 28 ff., Rn. 54 ff.). Selbst historische Hintergründe werden erläutert (z.B.
S. 486: Verfahren vor dem König). Viele Kapitel enden mit einem Fazit oder
einer Zusammenfassung, was für den Leser sehr angenehm ist, da er für die Hauptinformationen
nicht das ganze Kapitel lesen muss.
Der Überblick
über die behandelten Themen zeigt bereits, dass ein besonders wichtiger Bereich
kaum behandelt wird: Der Kaufvertrag. Da US-Recht auch gerne in der Industrie
vereinbart wird, wäre dies sowie der Umgang mit den Besonderheiten und
Fallstricken zusammen mit der Produkthaftung noch wünschenswert gewesen.
Auffällig ist ebenfalls, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. General
Terms and Conditions ebenfalls keine große Rolle spielen und nur nebenbei
erwähnt werden (z.B. S. 250, Rn. 1) bzw. im Falle der standardmäßig
vorformulierten Vertragsbedingungen aus Kapitel 6 (S. 242 ff., Rn. 49 ff.) z.T.
nur sehr knapp erläutert werden (z.B. S. 243, Rn. 52: Force Majeure-Klausel).
Der Leser wird gezielt
angesprochen (z.B. S. 6, Rn. 6). Dadurch entsteht eine Verbindung zwischen
Autor und Leser. Des Weiteren sind die Texte z.T. sehr anschaulich geschrieben
(z.B. S. 6, Rn. 6: Essen in Indien). Dies wiederum hilft dem Leser, das Gesagte
besser zu verstehen und sich dies auch besser einprägen zu können. Gelegentlich
wird der Leser vorab darüber informiert, was noch folgt (z.B. S. 18, Rn. 33).
Die Autoren
bedienen sich Zitate (z.B. S. 46, Rn. 90), die das Gesagte eindrucksvoll
untermauern. Außerdem werfen sie Fragen auf, die sich der Leser auch schon
gestellt haben könnte (z.B. S. 30, Rn. 59: „Muss ein Schwurgericht zwölf
Mitglieder haben, oder reichen sechs oder weniger aus?“).
Die Texte wurden
größtenteils in der englischen Sprache verfasst und anschließend für das
vorliegende Werk ins Deutsche übersetzt. Gelegentlich werden aber die
ursprünglichen englischen Begriffe hinter ihrem deutschen Pendant in eckigen
Klammern erwähnt. Dies ist besonders gelungen, da auf diese Art und Weise
nichts in der Übersetzung verloren geht.
Das Werk
beinhaltet ein Register (Stichwortverzeichnis), ein Abkürzungsverzeichnis, ein
Inhaltsverzeichnis und sogar eine Inhaltsübersicht. Wie bereits aus anderen
Werken von De Gruyter bekannt ist, sind die Seitenzahlen bei Inhaltsübersicht
und -verzeichnis nicht rechtsbündig. Dies könnte für den Leser zunächst
ungewohnt sein. Es existiert kein Literaturverzeichnis für das gesamte Werk.
Vielmehr befindet sich ein Literaturverzeichnis vor jedem Kapitel. Das
Autorenverzeichnis ist sehr ausführlich und zeigt die äußerst beeindruckenden
Werdegänge der Autoren, welche Experten auf ihrem jeweiligen Gebiet sind.
Ergänzt wird das
Werk durch ein 4-seitiges Glossar, welches u.a. erklärt, warum man sich bei der
Übersetzung ins Deutsche für die Verwendung eines Begriffes und die Ablehnung
eines anderen entschieden hat. Die Übersetzer verfolgten auch das Ziel,
englische Begriffe konsistent einheitlich zu übersetzen. Dies ist sehr zu
begrüßen. Darüber hinaus werden in dem Glossar noch einmal einige wichtige
Begriffe knapp erläutert, sodass diese nicht in den Kapiteln gesucht werden
müssen. Allerdings deutet die Anzahl der Seiten bereits darauf hin, dass das
Glossar leider nicht alle zu erläuternden Begriffe umfasst.
Aus der
Kopfzeile gehen Kapitel und Unterkapitel hervor. Aus der Fußzeile ergibt sich
der jeweilige Autor. Fußnoten werden zwar verwendet. Allerdings könnte der
Leser an der ein oder anderen Stelle das Gefühl bekommen, dass eine Aussage
doch noch mit einer Quelle wie einem Werk, einer Fundstelle im Gesetz oder
einem Link belegt werden könnte (z.B. S. 28, Rn. 54: Juristen im Bundestag; S.
36, Rn. 69: Zulassung als Anwalt lediglich in Einzelstaaten; S. 243, Rn. 54:
Übertragung von Rechten und Pflichten; S. 357, Rn. 71: Kosten für die Einreichung
eines Widerspruchs). Mit Hilfe der vorhandenen Randnummern kann eine präzise
Verweisung stattfinden.
Besonders
wichtige Wörter werden durch Fettdruck hervorgehoben. Darüber hinaus zeigt der
Kursivdruck feststehende Begriffe an (z.B. S. 180: „American Maritime Cases“;
S. 181: „Death on the High Seas Act“). Durch den Hardcover-Einband ist das Werk
sehr stabil. Auch die Seite haben eine angenehme Dicke, sodass bei Bedarf auch
markiert werden kann.
Fazit: Zwar wird
der Leser auch nach genauer Lektüre dieses Werkes nicht in der Lage sein, einen
US-amerikanischen Mandanten (vollumfänglich) beraten zu können. Aber dies ist
auch nicht das Ziel des Werkes. Vielmehr soll der Leser die US-Rechtskultur
besser kennenlernen. Dies erreichen die Autoren mühelos. Der Leser erhält viele
Informationen zum Rechtssystem und bekommt Einblicke in die Arbeit von Experten
und Praxistipps. Dabei werden nicht nur die gängigen Rechtsgebiete
angesprochen, sondern eben auch eher ungewöhnliche Bereiche wie die
Einkommensbesteuerung, Gemeinnützige Organisationen und das Lebensmittelrecht.
Leider werden die in der Wirtschaft überaus bedeutenden Kaufverträge und das
AGB-Recht sehr vernachlässigt. Dennoch ist das Werk jedem Leser zu empfehlen,
der sich in der deutschen Sprache mit dem US-Recht beschäftigen möchte.