Von
Dr. Sebastian Felz, Rheinbach
Alles begann mit einer Briefmarke. Kiran
Klaus Patel, heute Professor für Europäische und Globale Geschichte an der
Universität Maastricht, fieberte 1982 als Zehnjähriger einer Sondermarke der
Deutschen Bundespost entgegen. Für den Mai 1982 war eine Gedenkmarke zum
Jahrestag der Römischen Verträge angekündigt worden. Der junge historisch
interessierte Patel freute sich auf eine Briefmarke mit einem Motiv aus der
Zeit des „imperium romanum“. Umso enttäuschter war er, als zum 25-jährigen
Jubiläum der Gründungsverträge der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nur die
Namen der vertragsschließenden Staatsoberhäupter sowie Nationalflaggen der
Vertragsstaaten auf dem Postwertzeichen für 60 Pfennige zu sehen war.
Mit diesem (oft ernüchternden Abgleich)
von Vorstellung und Wirklichkeit arbeitet auch Patels Analyse der Entwicklung
der EG/EU in den letzten sechs Jahrzehnten. „Europa und die europäische
Integration“, „Frieden und Sicherheit“, „Wirtschaftswachstum und Wohlstand“,
„Partizipation und Technokratie“, „Werte und Normen“, „Bürokratisches Monster
oder nationales Instrument“ sowie die „Gemeinschaft und die Welt“ sind die acht
Schritte dieser Annäherung überschrieben.
Zunächst widmet sich Patel dem
institutionellen Umfeld der Europäischen Gemeinschaften in den 1950er-Jahren. Ende
der 1940er bzw. Anfang der 1950er-Jahre war die Europäische Gemeinschaft für
Kohle und Stahl eine unter vielen supernationalen Organisationen in Europa. Die
Wirtschaftskommission für Europa (UNECE), die OECD oder der Europarat wären als
Beispiele zu nennen. Insgesamt kümmerten sich ca. 20 Zusammenschlüsse um die
wirtschaftliche Entwicklung im Nachkriegseuropa. Die Montanunion war eine der
kleinsten überstaatlichen Zusammenschlüsse. Die EGKS entstand 1951, also zu
einer Zeit, in der der beginnende Kalte Krieg die Spielräume in Europa
verengte. Im Gegensatz zu anderen internationalen Organisationen war die 1949
gegründete Bundesrepublik Deutschland Gründungsmitglied der EGKS. Dafür fehlten
aber die skandinavischen Länder und das Vereinigte Königreich.
1957 kam die Europäische Wirtschaftsunion
und Euratom hinzu. Allerdings scheiterten 1954 durch das Votum der
französischen Nationalversammlung die Europäische Verteidigungsgemeinschaft und
die Europäische Politische Gemeinschaft. In einer Art zweiten „EG“ fanden sich 1960
die Schweiz, Österreich, Großbritannien und die skandinavischen Länder zur
Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) zusammen.
Was aber waren die entscheidenden
Faktoren, welche die EG zur bestimmenden Kraft in Westeuropa seit den
1970er-Jahren werden ließ? Patel identifiziert derer drei. Zunächst die
Konzentration auf die Zollunion und den Binnenmarkt. Die Herstellung eines
Binnenmarktes wirkte auch auf andere Politikbereiche harmonisierend.
Berufsausbildungen. soziale Sicherungssysteme, Umweltschutz und technische
Standards mussten, wenn auch in unterschiedlichem Maße, angepasst werden.
Schließlich entwickelte sich wegen des Zusammenbruchs des internationalen
Währungssystems von Bretton-Woods 1973 die Idee einer Währungsunion.
Ein besonderer Bereich der
vergemeinschaften Politik war und ist der Agrarsektor. Die protektionistische
Politik verbunden mit hohen Subventionen stuft Patel als eine besondere Art der
Sozialpolitik ein. Die Landwirtschaft wurde behutsamer durch den Strukturwandel
in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts geführt als beispielsweise die
europäische Textilindustrie.
Ein weiterer wichtiger Integrationsfaktor
war das Recht. Patel spricht hier von einer „Mikrophysik des Rechts“, nach
deren Kraftlehre die einzelnen Wirtschaftsakteure mit der Durchsetzung der
Grundfreiheiten (Waren, Dienstleistungen, Arbeitnehmer und Kapital) zu Agenten
der Integration mithilfe der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes
wurden. Schon 1963 judizierte das Gericht, dass das Recht der Gemeinschaft eine
neue Rechtsordnung des Völkerrechts darstelle, auf die sich auch der einzelne
Bürger berufen könne (van Gend & Loos). Ein Jahr später entschied das
Gericht, dass das Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang vor den nationalen
Rechtsordnungen genieße (Costa vs. Enel). Den zweiten Schub bekam die europäische
Integration durch die Fortbildung des Gemeinschaftsrechts in den 1970er-Jahren.
Der EuGH entschied 1979, dass ein Erzeugnis (hier Johannisbeerlikör) im
Binnenmarkt frei gehandelt werden kann, wenn es in einem Mitgliedstaat
rechtmäßig in Verkehr gebracht worden war (Cassis de Dijon). Schon 1974 hatten
die Richter in Luxemburg klargestellt, dass jede Handelsregelung der
Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel
unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, als handelsbeschränkende
Maßnahme anzusehen sei (Dassonville).
Einen weiteren Schub gab das Recht der
europäischen Integration im Bereich der Produktsicherheit und des
Arbeitsschutzes. Die „Neue Konzeption“ der 1980er-Jahre strebte keine
Detailharmonisierung von Produkten mehr an, da diese nur in langwierigen
Verfahren in Rechtsaktform gebracht werden konnte, sondern der europäische
Gesetzgeber formulierte in Richtlinien Mindeststandards, welche durch
technische Standards in Form von Normen ausgefüllt werden sollten. Damit wurde
ein Verfahren geschaffen, das sehr viel schneller auf den technischen
Fortschritt reagieren konnte.
Neben der Konzentration auf das Feld der
Wirtschaft und den günstigen rechtlichen Wirkungen auf die Integration hebt
Patel vor allem die großen finanziellen Ressourcen als entscheidenden Vorteil
für die EG hervor. Der Haushalt der EG war im Gegensatz zu den finanziellen
Mitteln der OECD oder des Europarates beachtlich.
In Bezug auf ihre Funktion als
Friedensmacht ist das Urteil von Patel gespalten. Er verweist darauf, dass die
Gemeinschaft im Kalten Krieg eindeutig zum westlichen Block gehörte. Blockfreie
Staaten, wie z.B. Österreich, traten erst nach 1990 der EG/EU bei. Während des
Bürgerkrieges im ehemaligen Jugoslawien brachten die „Europäer“ keine
friedensstiftende Initiative zustande. Jedoch darf, dies unterstreicht Patel
ausdrücklich, die Wirkung des „Binnenfriedens“ unter den Mitgliedstaaten nicht
unterschätzt werden.
Was die Wirtschaftspolitik der
Europäischen Gemeinschaft als Wohlstandsfaktor angeht, so konstatiert Patel,
dass es viele Behauptungen, aber wenige Beweise dazu gibt. Patel kann aber
zeigen, dass nach dem Nachkriegswirtschaftsboom, der in den 1970er-Jahre zu
Ende ging, die EG eine stabilisierende Wirkung hatte. Andernfalls wäre der
Abschwung noch stärker ausgefallen.
In den Zeiten des bevorstehenden Brexits
sind insbesondere die Passagen über die „Austritte“ von Algerien (1962) und
Grönland (1985) aus der Gemeinschaft überraschend und hochinteressant. Ein
Austritt, so Patel, sei mitnichten mit einem Rückgewinn an Souveränität
gleichzusetzen, denn auf den Austritt folgte ein dichtes Geflecht von
Nachfolgeverträgen und fortgesetzten wirtschaftlichen Beziehungen.
Soweit sich die EU als Wertegemeinschaft verstehe
(vgl. Artikel 2 EUV), so zeigt Patel eindrucksvoll an den
Assoziierungsverhandlungen mit den Diktaturen Spanien und Griechenland in den
1950er- und 1960er-Jahren sowie den Verhandlungen mit den „Entwicklungsländern“,
überwiege die „realpolitische“ Seite der Gemeinschaft die werteorientierte
Politik.
Schließlich beschreibt Patel die
facettenreichen Beziehungen der Gemeinschaft zu den USA, Japan, China und
Afrika in häufig überraschenden Perspektiven.
Kiran Klaus Patel zeigt, dass manche
Grundannahmen revidiert werden müssen, und einige gegenwärtige Probleme schon
früheren Generationen vertraut waren und von ihnen gelöst wurden. Ein
historisch-analytischer Kassensturz der Vergangenheit, der gegenwärtig helfen
kann, die Zukunft der Union zu gestalten.


