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Sonntag, 28. April 2019

Rezension: Projekt Europa

Patel, Projekt Europa. Eine kritische Geschichte, 1. Auflage, C.H. Beck 2018

Von Dr. Sebastian Felz, Rheinbach


Alles begann mit einer Briefmarke. Kiran Klaus Patel, heute Professor für Europäische und Globale Geschichte an der Universität Maastricht, fieberte 1982 als Zehnjähriger einer Sondermarke der Deutschen Bundespost entgegen. Für den Mai 1982 war eine Gedenkmarke zum Jahrestag der Römischen Verträge angekündigt worden. Der junge historisch interessierte Patel freute sich auf eine Briefmarke mit einem Motiv aus der Zeit des „imperium romanum“. Umso enttäuschter war er, als zum 25-jährigen Jubiläum der Gründungsverträge der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nur die Namen der vertragsschließenden Staatsoberhäupter sowie Nationalflaggen der Vertragsstaaten auf dem Postwertzeichen für 60 Pfennige zu sehen war.

Mit diesem (oft ernüchternden Abgleich) von Vorstellung und Wirklichkeit arbeitet auch Patels Analyse der Entwicklung der EG/EU in den letzten sechs Jahrzehnten. „Europa und die europäische Integration“, „Frieden und Sicherheit“, „Wirtschaftswachstum und Wohlstand“, „Partizipation und Technokratie“, „Werte und Normen“, „Bürokratisches Monster oder nationales Instrument“ sowie die „Gemeinschaft und die Welt“ sind die acht Schritte dieser Annäherung überschrieben.

Zunächst widmet sich Patel dem institutionellen Umfeld der Europäischen Gemeinschaften in den 1950er-Jahren. Ende der 1940er bzw. Anfang der 1950er-Jahre war die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl eine unter vielen supernationalen Organisationen in Europa. Die Wirtschaftskommission für Europa (UNECE), die OECD oder der Europarat wären als Beispiele zu nennen. Insgesamt kümmerten sich ca. 20 Zusammenschlüsse um die wirtschaftliche Entwicklung im Nachkriegseuropa. Die Montanunion war eine der kleinsten überstaatlichen Zusammenschlüsse. Die EGKS entstand 1951, also zu einer Zeit, in der der beginnende Kalte Krieg die Spielräume in Europa verengte. Im Gegensatz zu anderen internationalen Organisationen war die 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland Gründungsmitglied der EGKS. Dafür fehlten aber die skandinavischen Länder und das Vereinigte Königreich.

1957 kam die Europäische Wirtschaftsunion und Euratom hinzu. Allerdings scheiterten 1954 durch das Votum der französischen Nationalversammlung die Europäische Verteidigungsgemeinschaft und die Europäische Politische Gemeinschaft. In einer Art zweiten „EG“ fanden sich 1960 die Schweiz, Österreich, Großbritannien und die skandinavischen Länder zur Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) zusammen.

Was aber waren die entscheidenden Faktoren, welche die EG zur bestimmenden Kraft in Westeuropa seit den 1970er-Jahren werden ließ? Patel identifiziert derer drei. Zunächst die Konzentration auf die Zollunion und den Binnenmarkt. Die Herstellung eines Binnenmarktes wirkte auch auf andere Politikbereiche harmonisierend. Berufsausbildungen. soziale Sicherungssysteme, Umweltschutz und technische Standards mussten, wenn auch in unterschiedlichem Maße, angepasst werden. Schließlich entwickelte sich wegen des Zusammenbruchs des internationalen Währungssystems von Bretton-Woods 1973 die Idee einer Währungsunion.

Ein besonderer Bereich der vergemeinschaften Politik war und ist der Agrarsektor. Die protektionistische Politik verbunden mit hohen Subventionen stuft Patel als eine besondere Art der Sozialpolitik ein. Die Landwirtschaft wurde behutsamer durch den Strukturwandel in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts geführt als beispielsweise die europäische Textilindustrie.

Ein weiterer wichtiger Integrationsfaktor war das Recht. Patel spricht hier von einer „Mikrophysik des Rechts“, nach deren Kraftlehre die einzelnen Wirtschaftsakteure mit der Durchsetzung der Grundfreiheiten (Waren, Dienstleistungen, Arbeitnehmer und Kapital) zu Agenten der Integration mithilfe der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes wurden. Schon 1963 judizierte das Gericht, dass das Recht der Gemeinschaft eine neue Rechtsordnung des Völkerrechts darstelle, auf die sich auch der einzelne Bürger berufen könne (van Gend & Loos). Ein Jahr später entschied das Gericht, dass das Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang vor den nationalen Rechtsordnungen genieße (Costa vs. Enel). Den zweiten Schub bekam die europäische Integration durch die Fortbildung des Gemeinschaftsrechts in den 1970er-Jahren. Der EuGH entschied 1979, dass ein Erzeugnis (hier Johannisbeerlikör) im Binnenmarkt frei gehandelt werden kann, wenn es in einem Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden war (Cassis de Dijon). Schon 1974 hatten die Richter in Luxemburg klargestellt, dass jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, als handelsbeschränkende Maßnahme anzusehen sei (Dassonville).

Einen weiteren Schub gab das Recht der europäischen Integration im Bereich der Produktsicherheit und des Arbeitsschutzes. Die „Neue Konzeption“ der 1980er-Jahre strebte keine Detailharmonisierung von Produkten mehr an, da diese nur in langwierigen Verfahren in Rechtsaktform gebracht werden konnte, sondern der europäische Gesetzgeber formulierte in Richtlinien Mindeststandards, welche durch technische Standards in Form von Normen ausgefüllt werden sollten. Damit wurde ein Verfahren geschaffen, das sehr viel schneller auf den technischen Fortschritt reagieren konnte.

Neben der Konzentration auf das Feld der Wirtschaft und den günstigen rechtlichen Wirkungen auf die Integration hebt Patel vor allem die großen finanziellen Ressourcen als entscheidenden Vorteil für die EG hervor. Der Haushalt der EG war im Gegensatz zu den finanziellen Mitteln der OECD oder des Europarates beachtlich.

In Bezug auf ihre Funktion als Friedensmacht ist das Urteil von Patel gespalten. Er verweist darauf, dass die Gemeinschaft im Kalten Krieg eindeutig zum westlichen Block gehörte. Blockfreie Staaten, wie z.B. Österreich, traten erst nach 1990 der EG/EU bei. Während des Bürgerkrieges im ehemaligen Jugoslawien brachten die „Europäer“ keine friedensstiftende Initiative zustande. Jedoch darf, dies unterstreicht Patel ausdrücklich, die Wirkung des „Binnenfriedens“ unter den Mitgliedstaaten nicht unterschätzt werden.

Was die Wirtschaftspolitik der Europäischen Gemeinschaft als Wohlstandsfaktor angeht, so konstatiert Patel, dass es viele Behauptungen, aber wenige Beweise dazu gibt. Patel kann aber zeigen, dass nach dem Nachkriegswirtschaftsboom, der in den 1970er-Jahre zu Ende ging, die EG eine stabilisierende Wirkung hatte. Andernfalls wäre der Abschwung noch stärker ausgefallen.

In den Zeiten des bevorstehenden Brexits sind insbesondere die Passagen über die „Austritte“ von Algerien (1962) und Grönland (1985) aus der Gemeinschaft überraschend und hochinteressant. Ein Austritt, so Patel, sei mitnichten mit einem Rückgewinn an Souveränität gleichzusetzen, denn auf den Austritt folgte ein dichtes Geflecht von Nachfolgeverträgen und fortgesetzten wirtschaftlichen Beziehungen.

Soweit sich die EU als Wertegemeinschaft verstehe (vgl. Artikel 2 EUV), so zeigt Patel eindrucksvoll an den Assoziierungsverhandlungen mit den Diktaturen Spanien und Griechenland in den 1950er- und 1960er-Jahren sowie den Verhandlungen mit den „Entwicklungsländern“, überwiege die „realpolitische“ Seite der Gemeinschaft die werteorientierte Politik.

Schließlich beschreibt Patel die facettenreichen Beziehungen der Gemeinschaft zu den USA, Japan, China und Afrika in häufig überraschenden Perspektiven.

Kiran Klaus Patel zeigt, dass manche Grundannahmen revidiert werden müssen, und einige gegenwärtige Probleme schon früheren Generationen vertraut waren und von ihnen gelöst wurden. Ein historisch-analytischer Kassensturz der Vergangenheit, der gegenwärtig helfen kann, die Zukunft der Union zu gestalten.

Sonntag, 14. April 2019

Rezension: Der Kampf um die Weltordnung

Herdegen, Der Kampf um die Weltordnung, 1. Auflage, C.H. Beck 2019

Von Dipl.-Jur. Julius Remmers, LL.M. (Edinburgh), Hamburg



Das vorliegende Rezensionsexemplar „Der Kampf um die Weltordnung“ vom Bonner Völkerrechtler Prof. Dr. Dr. h.c. Matthias Herdegen ist 2019 erschienen und behandelt ein Thema, das bisher sehr selten zu finden ist: internationale Beziehungen und Machtgefüge im Zusammenhang mit dem Völkerrecht. Etwas moderner und überspitzt ausgedrückt, könnte man es mit folgendem Slogan beschreiben: Politics meets public international law.

Die Verbindung zwischen der Politik und dem Völkerrecht nennt Herdegen „Macht und Recht“ (z.B. Kapitel I.). Deutlich wird, dass sich im Laufe der Jahrzehnte die Machtverhältnisse geändert haben und neue Wettstreitigkeiten entbrannt sind, angeführt von den USA, Russland und China.

Am Anfang des Buches formuliert Herdegen, worauf das Buch abzielt: „[...] unter diesen Bedingungen einer nationalen Interessenspolitik Grundzüge einer stabilen Friedensordnung im Einklang mit dem modernen Völkerrecht zu formulieren“ (S. 12). Dem Leser wird relativ schnell deutlich, dass hinter den Ausführungen von Herdegen fundiertes und gut recherchiertes Wissen steckt (als kleines Indiz sei auf die 626 Endnoten verwiesen, die sich dankenswerter Weise am Ende des Buches und nicht hinter den Sätzen oder am Ende der Seite befinden, sodass das Lesevergnügen nicht beeinträchtigt wird). Der Autor hat erreicht, ein Buch zu publizieren, dass nicht nur ansprechend und spannend ist, sondern auch einen akademischen Tiefgang hat. Diese Kombination ist selten und positiv hervorzuheben.

Das Buch gliedert sich in 13 Kapitel, namentlich „Die internationale Ordnung zwischen Macht und Recht“ (I.), „Der Kampf um Macht und nationale Interessen“ (II.), „Die Welt als Gemeinschaft: Kooperative und kosmopolitische Theorien internationaler Beziehung“ (III.), „Regeln und Grundwerte für die Staatenwelt: Elemente einer internationalen Ordnung“ (VI.), „Ordnungsvorstellungen und Rechtsfindung“ (V.), „Einhegung der Macht: Status und Gleichgewicht im Völkerrecht“ (VI.), „Der Kern der internationalen Ordnung: Sicherheit in der Staatenwelt und der ‚positive Frieden‘“ (VII.), „Schutz durch Staatengemeinschaft: Systeme kollektiver Sicherheit“ (VIII.), „Selbstverteidigung“ (IX.), „Waffengewalt für Menschenrechte: Humanitäre Intervention“ (X.), „Befriedigung durch internationale Gerichte“ (XI.), „Der Blick ins Innere der Staaten: Der Zusammenhang von innerer und äußerer Ordnung“ (XII.), und „Schlussbetrachtung: Macht und Recht in einer strategischen Verknüpfung“ (XIII.).

Das erste Kapitel beginnt mit einer verständlichen Erklärung zu völkerrechtlichen Verträgen, wie z.B. dem Aktionsplan zur Atomwaffenabrüstung des Irans (S. 28 f.). Allerdings hätten weiterführende Erklärungen dem Verständnis positiv beigetragen (Erklärungen zum „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ durch den Rückzug der USA, letzter Satz auf S. 29). Sehr gut herausgearbeitet ist, welcher Zusammenhang zwischen Interessensdurchsetzung von bestimmten Staaten und der Regelgebundenheit besteht (S. 33 ff.). Genauso gut sind die wissenschaftlichen Theorien zu internationalen und staatlichen Ordnungen dargestellt (z.B. Kants Ansicht zu internationalen Ordnungen, S. 40 f.). Zudem beinhaltet das Buch – auch didaktisch – gute Erklärungen zum Völkerrecht aus der Perspektive des Grundgesetzes und dazu passende Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen (S. 49 ff.). Diese Ausführungen dürften insbesondere für Jurastudenten, die sich mit Europa- und Verfassungsrecht beschäftigen, interessant sein. Die Aktualität des Buches wird an mehreren Stellen sehr deutlich, zum Beispiel anhand Trumps „America-First-Politik“ (S. 63).

Weiterhin ist die Darstellung der Privilegierung von mächtigen Staaten (Kapitel IV) sehr treffend. Mit Bezug auf den UN-Sicherheitsrat erklärt Herdegen in nachvollziehbarer Weise, inwiefern große Mächte den Sanktionsmechanismus der UN beeinflussen (S. 133). Seines Erachtens spiegelt sich das Machtgefüge auch in der nuklearen Abschreckung wider (S. 136 ff.).

Das Thema „Selbstverteidigung“ (Kapitel IX) dient als pars pro toto für die Darstellung des Buches. Zwar werden Staatstheoretiker ganz konventionell zitiert, wie Hobbes (S. 188). Jedoch lebt dieses Kapitel auch von vielen aktuellen Fällen. All dies setzt Herdegen in Verbindung mit der Völkerrechtslehre. Folgendes Beispiel verdeutlicht das Vorhergesagte: Der bewaffnete Angriff findet seinen Niederschlag unter anderem in der Anlage der UN-Resolution 2330 (XXII). Im dortigen Art. 3 über die Definition von Aggression (als Voraussetzung für einen Selbstverteidigungsfall) sind moderne „Cyber-Angriffe“ jedoch nicht gelistet. Diese werden von Herdegen rechtlich und politisch analysiert (S. 190). Die Aktualität des Buches zeigt sich beispielsweise auch darin, dass der Autor diskutiert, ob der Giftanschlag gegen den russischen Ex-Spion Sergej Skripal im Jahr 2018 einen bewaffneten Angriff im Sinne der UN-Resolution darstellt. Aber auch „ältere“ relevante Beispiele werden zum Thema „Selbstverteidigung“ genannt, wie die Terroranschläge vom 11. September 2001 (S. 192), Israels Präventivschlag im Sechstagekrieg 1967 (S. 193) oder das Problem der Rechtsfertigung möglicher Angriffe mit Massenvernichtungswaffen (S. 194).

Diejenigen Leser, die sich für internationale Gerichte interessieren, werden in Kapitel XI. (S. 207 ff.) findig, in dem nicht nur über den Internationalen Gerichtshof und Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, sondern auch über den Internationalen Seegerichtshof in Hamburg und über mehrere Ad-hoc-Strafgerichtshöfe geschrieben wird.

Abgerundet wird das Buch mit einer Schlussbetrachtung (Kapitel XIII.), in der Herdegen die veränderten Rollen der USA, Deutschlands und anderen Ländern auf den Punkt bringt. Die zentrale Aussage „Macht und Recht verlangen eine Gesamtbetrachtung“ (S. 245) spiegelt das eigentliche Problem wider, dass das Völkerrecht relevant für die Politik einzelner Staaten und das moderne Machtgefüge ist.

Außerdem ist positiv anzumerken, dass sich zahlreiche Originalzitate, die sehr passend sind, wie ein roter Faden durch das Buch ziehen (z.B. Aussagen amerikanischer Politiker, S. 35, 194, 202 f.). Nur selten wäre wünschenswert gewesen, wenn Herdegen seine Ausführungen mit praktischen Beispielen ergänzt hätte (z.B. S. 21 UNSC).

Alles in allem bleibt festzustellen, dass das vorliegende Werk insbesondere allen Politikinteressierten, Völkerrechtlern und Philosophieinteressierten zu empfehlen ist. Die Geldbörse wird nicht sonderlich belastet, da der Verlag C.H.Beck mit einem Preis von nur 21,90 € ein inhaltlich sehr umfangreiches Buch herausgegeben hat.

Montag, 17. September 2018

Rezension: Gespräche über den Staat

Schliesky, Gespräche über den Staat, 1. Auflage, C.H. Beck 2017

Von Dipl. Jur. Sonja Hagenhoff, Hannover

 
Der Herausgeber Prof. Dr. Utz Schliesky führt in seinem Buch „Gespräche über den Staat“ Interviews mit fünf namhaften Persönlichkeiten aus dem Staatsleben. Bei den Persönlichkeiten aus Justiz und Politik handelt es sich um Dr. Robert Habeck, stellvertretender Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Prof. Dr. Peter M. Huber, Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages a. D., Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister der Justiz a. D., und Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

Der Herausgeber stellt seinen Interviewpartnern die Fragen: Was ist der Staat? Erfüllt er unsere Erwartungen? Was wird aus dem Staat? Was wird aus der Europäischen Union?

Der Herausgeber möchte sich in diesem Buch mit dem Begriff des Staates auseinandersetzen, weil er nach seinen Überlegungen das Gefühl hat, dass man sich zwar mit dem Staat befasst, aber nur wenig grundsätzlich über den Staat nachdenkt. Gerade in der heutigen Zeit, in der sich die Gesellschaft unter anderem mit der Finanzkrise und der Flüchtlings- und Migrationsströme, der fortschreitenden Digitalisierung und vielen weiteren Themen konfrontiert sieht, muss sich der Staat immer wieder mit neuen Herausforderungen auseinandersetzen. Aber auch seine eigene Bedeutung und seine Rolle und Funktion in der Gesellschaft darf die Politik bei der Lösung der Probleme, die auf die Politik und den Staat einwirken nicht aus dem Blick verlieren.

Bevor der Herausgeber jedoch die Interviews mit den prominenten Gesprächspartnern führt und diese ihre Sicht des Status Quo und den Erneuerungsbedarf aufzeigen gibt Prof. Dr. Schliesky eine Einführung in die Fundamente des modernen Staates. Diese kurze Einführung in die Staatslehre gliedert er in die Kapitel „Begriff und Bedeutung des Staates“ (I), „Auswirkungen von Europäisierung und Internationalisierung auf den Staat“ (II), „Materielle Gehalte und Legitimation von Staatlichkeit“ (III), „Staat und Werte“ (IV), „Voraussetzungen und Gefährdungen eines erfolgreichen Staates“ (V) und „Hat der Staat Zukunft – oder was kommt nach dem Staat?“ (VI). Diese Einführung soll auf der einen Seite eine Einführung in grundlegende Themen des Staatsrechts geben, auf der anderen Seite soll diese Einführung aber auch die Grundlagen für den Fragenkatalog geben.

Mit ein bisschen juristischer Vorbildung hat man gerade im ersten Kapitel „Begriff und Bedeutung des Staates“ das Gefühl, sich in einer kleinen Staatsrechtsvorlesung zu befinden. Diese Grundlagen sind aber wichtig, um die Anspielungen der Interviewpartner verstehen zu können. Denn diese gehen teilweise sehr beiläufig auf Personen der Geschichte ein, die den Begriff des Staates mitgestaltet haben. Auf die Frage „ Was war zuerst da – Freiheit oder Staat?“ geht Huber auf Hobbes, Locke und Rousseau ein (S. 107). Diese Namen sind vielen vielleicht noch aus dem Geschichtsunterricht bekannt, doch welche Einwirkung sie wirklich auf den modernen Staatsbegriff haben, ist bei den meisten wahrscheinlich eher in den Hintergrund gerutscht.

Der Herausgeber versucht aber auch in seiner Einführung auf heutige Persönlichkeiten einzugehen. Er stellt die Verbindungen zwischen Erdogan, Putin und Trump kurz heraus und stellt dar, welche Herausforderungen er für den Staat in dieser Politik sieht (S. 14). Auf diese Herausforderungen gehen aber auch seine Gesprächspartner ein. So stellt auch Huber auf die Gefahren der Politik unter diesen Politikern ab (S. 66). Aber auch Lammert geht auf diese Politik ein. Er setzt sich bei der Frage der Identitätsbildung im Zuge der Flüchtlingsproblematik mit der von Donald Trump geplanten Mauer zu Mexiko auseinander (S. 169). Aus diesem Grund ist auch die teilweise sehr weitgreifende Einführung durch den Autor wichtig, um eine Grundlage für die folgenden Interviews zu legen.

Der Herausgeber des Buches „Gespräche über den Staat“ stellt den Gesprächspartnern die oben bereits genannten Fragen. Die sich durch die Fragen entwickelnden Gespräche führen in jedes Mal aber zu einer anderen Interpretation der Frage, wodurch auch die Gespräche unterschiedliche Wege einschlagen. Dadurch erhält der Leser einen interessanten Einblick auf verschiedene Sichtweisen über dieses Thema. Durch diese Sichtweisen kann ein geneigter Leser anfangen, sich selber weitergehend mit der Frage „Was ist der Staat für mich“ und „Sehe ich Reformbedürftigkeit für den Staat“ zu beschäftigen. Aber auch viele weitergehende Denkanstöße bietet dieses Buch. Es ist daher eine schöne Möglichkeit kritisch über den Staat nachzudenken.



Dienstag, 5. Juni 2018

Rezension: Neugründung auf alten Werten

Liebold / Schale (Hrsg.), Neugründung auf alten Werten? Konservative Intellektuelle und Politik in der Bundesrepublik, 1. Auflage, Nomos 2017

Von Ass. iur. Oliver Köhler, Berlin


Der von Sebastian Liebold und Frank Schale herausgegebene Sammelband "Neugründung auf alten Werten? Konservative Intellektuelle und Politik in der Bundesrepublik" ist das Ergebnis einer Tagung, die im Dezember 2015 an der TU Chemnitz stattfand. Die Beiträge der Teilnehmer sowie zwei weitere Autoren nähern sich aus unterschiedlichen Perspektiven der Frage, wie sich der Konservatismus als solcher mit einem radikalen Neuanfang nach dem zweiten Weltkrieg vereinbaren ließ. Die grundlegende Schwierigkeit einer präzisen Definition des "Konservatismus" kann auch in diesem Band nicht gelöst werden – dies ist auch nicht die Absicht der Autoren. Vielmehr geht es ihnen darum, inhaltliche Beiträge zum Konservatismus der Nachkriegszeit zu liefern sowie methodische Fragen der Intellectual History zu diskutieren. Anhand einzelner Persönlichkeiten wie Arnold Bergstraesser, Carl J. Friedrich, Andreas Hermes, Max Horkheimer, Hans-Joachim von Merkatz und Matthias Walden werden als einzelne Vertreter des Nachkriegskonservatismus vorgestellt. Daneben werden jedoch auch Denkströmungen wie der Antikommunismus oder Antiliberalismus behandelt oder Parteipositionen und europäische Vernetzung beschrieben.

Die Beiträge verzichten darauf, einen expliziten Bezug zur Gegenwart herzustellen, allerdings werden dem Leser selbstverständlich im Hintergrund aktuelle Debatten bekannt sein. Einen öffentlichen Diskurs über Konservatismus und wer ihn für sich beansprucht hat es lange Zeit nicht gegeben und ist erst mit dem Auftreten der AfD sowie ihrer Versuche, sich als "wahre Erben" des Konservatismus zu präsentieren wieder in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Auch vor diesem Hintergrund ist es lohnend, sich mit der Frage über Wesen und übergreifender Werte des Konservatismus auseinanderzusetzen und zu verstehen, was die Nachkriegskonservativen unter Begriffen wie Abendland, Ordnung oder Autorität begriffen. Sehr erhellend ist in diesem Zusammenhang der Beitrag von Martina Steber zur Deutschen Partei, die als explizit konservative Partei elf Jahre als Koalitionspartner unter Adenauer diente. Zwei ihrer prominentesten Vertreter, Heinrich Hellwege und Hans-Joachim von Merkatz, haben Schriften, darunter 1955 die "20 Thesen für eine zeitnahe konservative Politik" veröffentlicht, die einen sehr expliziten Einblick in die Gedankenwelt des Nachkriegskonservatismus geben. Aus der Weimarer Zeit bekannte Vorstellungen finden sich auch hier, wie die eindeutige Bezugnahme auf das Christentum als "Garant ewiger Werte", sowie dem Versuch, die individuellen Freiheiten mit der "Autorität des Staatswillens" zu verknüpfen.

Die lesenswerten Einzelporträts befassen sich mit Personen unterschiedlicher Hintergründe, die aus ihrer jeweils eigenen Perspektive dem Nachkriegskonservatismus ihre persönliche Prägung hinterließen. So widmet Peter Becker ein Porträt dem früheren Reichslandwirtschaftsminister und späteren Bauernverbandsvorsitzenden Andreas Hermes, der sich in den 50er Jahren stark für den Erhalt tradierter Agrarstrukturen verwandte. Der Autor konzentriert sich dabei sehr stark auf die landwirtschaftlichen Konzepte und wirtschaftlichen Ansichten, bezieht jedoch auch das angespannte Verhältnis von Andreas Hermes zu Konrad Adenauer ein. Dieser schloss seinerzeit eine Ernennung von Andreas Hermes zum Landwirtschaftsminister aus, da Hermes die Westpolitik nicht unterstützte. Leider wird dabei nicht darauf eingegangen, dass es sich bei Andreas Hermes um eine interessante Schlüsselfigur bei der Gründung der CDU handelte. Die Überzeugung von Hermes, eine politische Trennung der Konfessionen sei zu überwinden, ging einher mit den Erfahrungen, die Andreas Hermes wohl im Widerstand um den 20. Juli 1944 gemacht haben muss, bei dem Persönlichkeiten unterschiedlichster politischer oder sozialer Herkunft gemeinsam eine Zukunftsvision für ein Deutschland nach Überwindung der nationalsozialistischen Diktatur entwickelten. Darauf genauer einzugehen und die konservativen Elemente des Widerstands gegen den Nationalsozialismus und ihre weite Strahlkraft über die Nachkriegszeit hinaus in die Gegenwart genauer zu untersuchen, wäre mit Sicherheit eine weitere Bereicherung für dieses ansonsten empfehlenswerte Buch gewesen.

Mittwoch, 21. Juni 2017

Rezension: Die Kanzlerin - Eine Fiktion

Richter, Die Kanzlerin - Eine Fiktion, 1. Auflage, Kein & Aber, Berlin

Von Elisabeth Krohe, Rechtsanwältin, Dresden



„Wir schaffen das!“- ein Satz, der um die Welt ging, als er am 31.08.2015 von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf der Bundespressekonferenz im Hinblick auf die Flüchtlingskrise in Europa 2015 und die Öffnung der deutschen Grenzen für Flüchtlinge, ausgesprochen wurde. Drei Worte, die für tausende Flüchtlinge, aber auch Deutsche und Europäer weitreichende positive wie negative Folgen hatten.

Aber wie kam es zu diesem Satz. Was hat eine Kanzlerin, die in der Öffentlichkeit eher als besonnen und vernünftig, als diszipliniert und selbstbeherrscht gilt, dazu bewogen, sich spontan für die Grenzöffnung zu entscheiden? War dies überhaupt eine spontane Entscheidung, oder eine, die von langer Hand geplant war? Eine Version, dessen, was sich hinter den Kulissen des Bundeskanzleramtes und hinter der Stirn der deutschen Bundeskanzlerin in dieser Zeit abgespielt haben könnte, hat sich der preisgekrönte Reporter Konstantin Becker ausgedacht.

Er machte aus der Politikerin Dr. Angela Merkel eine Romanfigur und verleiht ihren Ängsten, ihren Hoffnungen und ihren Gedanken Ausdruck. Er beschreibt, wie die Kanzlerin den allgemeinen Alltag erlebt und wie dieser sich zu einer Zeit, in der tausende Flüchtlinge an Europas Grenzen festsitzen, sowie ihre Sicht der Dinge geändert haben könnten. Wie die als besonnene und stets überlegte Person mit einem Glas Wein in der Hand, beschloss, die Grenzen zu öffnen und wie die Reaktion ihrer Angestellten, Kollegen, der Deutschen, der Europäer und der Welt sie ernüchterten.

Gleich aus dem Titel wird klar, es handelt sich hierbei um keine Biografie, keine Wahrheit, die mit Dr. Angela Merkel abgestimmt wurden. Es handelt sich um reine Fiktion - also eine Geschichte, die weder einen Anspruch auf die Wahrheit noch auf die Realität hat. Er beschreibt diese Zeit aus den Gedanken und Handlungen der Bundeskanzlerin heraus, lese man ihre innersten Gedanken.

Wir werden wohl nie erfahren, ob sich die Geschichte um diese drei berühmten Worte so, oder ganz anders abgespielt hat. Ob die Kanzlerin in dieser Zeit wirklich den Gefühlen den Vorzug vor der Logik gegeben hat, ob sie von dem Hass und der Wut der Menschen in Heidenau bei ihrem Besuch wirklich geschockt war, weiß nur die Kanzlerin selbst und sie wird es uns wahrscheinlich nicht verraten. Aber, möglich wäre es schon...

Sonntag, 1. Januar 2017

Rezension: Politische Anwälte?



Seliger, Politische Anwälte? Die Verteidiger der Nürnberger Prozesse, 1. Auflage, Nomos 2016

Von Dr. Sebastian Felz, Köln



Schon ein erster Blick in diese Dissertation ist vielversprechend, denn die Quellenbasis dieser Arbeit ist beeindruckend. Der Augsburger Historiker Hubert Seliger hat 54 (!!!) Archive besucht und dort Archivalien ausgewertet, darunter sieben Archive in den USA. Schon diese Aufzählung ist außergewöhnlich. Sie lässt für die 533 Seiten der Darstellung viel erhoffen.

Als „politische Anwälte“ in Anlehnung an Otto Kirchheimer möchte der Autor einen Teil der Anwälte in Nürnberg analysieren. Kernthema dieser Untersuchung sei es nicht, eine rechtsgeschichtliche Darstellung prozessualer und materialrechtlicher Herausforderungen aus Verteidigersicht vorzulegen. Seliger geht es vielmehr um die politischen Akteure, die in der Transitionsphase der Nachkriegszeit, die Deutungskämpfe um diese Verfahren in der geschichtlich aufgeladenen Stadt Nürnberg aufnahmen. Es geht um „Vergangenheitspolitik“: Welche Personen waren integrierbar in die post-nationalsozialistische Gesellschaft? Welche Worte und Begriffe der letzten zwölf Jahre waren noch sagbar? Seliger definiert den „politischen Anwalt“ wie folgt:

„Jemand ist dann politischer Anwalt […], wenn er im Rahmen eines juristischen Verfahrens Aussagen über die vergangene oder gegenwärtige politische Ordnung trifft, die über das reine Mandanteninteresse an einer effektiven Strafverteidigung oder Prozessvertretung hinausgehen, also Aussagen im Spiel sind, die nicht mehr nur die Kontextualisierung der konkreten Taten des Angeklagten oder eine konkrete Rechtsposition betreffen, sondern einen Beitrag zum ‚Kampf um die rechte Ordnung‘ liefern“.

Im ersten Teil der Studie werden unter Heranziehung aufgrund der umfassenden Archiverhebungen sämtliche Biographien der in den 13 Nürnberger Prozessen (Hauptprozess und Nachfolgeprozesse) aufgetretenen Strafverteidiger und die Zusammensetzungen der einzelnen Verteidigerteams untergliedert nach Mandantengruppen vorgestellt. Dabei handelt es sich um 264 Personen, deren Geburtsjahrgänge von 1877 bis 1923 fast ein halbes Jahrhundert abdeckten und die meist aus Berlin bzw. dem Großraum Nürnberg stammten. Fünf Verteidigerinnen waren darunter. Interessanterweise waren 26 Verteidiger ohne juristische Vorkenntnisse, es handelte sich um Sekretärinnen, Übersetzer, Ingenieure und Historiker, die zu Prozessvertretern ernannt worden waren. Die Nürnberger Verteidiger hatten überwiegend einen „bürgerlich-konservativ-nationalliberalen“ Hintergrund, so Seliger.

Nach seinen Recherchen hatten ca. 61% der Nürnberger Verteidiger, d.h. 163 Personen, zumindest zeitweise der NSDAP angehört. 60 Verteidiger waren Mitglied in der SA, immerhin 18 Mitglieder in der SS bzw. Waffen-SS und sieben Verteidiger so genanntes förderndes Mitglied der SS. Ämter in der NSDAP nahmen allerdings nur wenige spätere Nürnberger Verteidiger ein, fast alle in den untersten Rängen des Block- oder Zellenleiters. Immerhin drei Verteidiger hatten Offiziersränge in der SS inne. Mit dem früheren Diplomaten Ernst Achenbach war mindestens einer der Advokaten sogar direkt in den Holocaust verstrickt gewesen. Achenbach war Botschaftsangehöriger der deutschen Vertretung in Paris und floh wegen eines Haftbefehls aufgrund seiner Beteiligung an der Deportation von französischen Juden in die britische Besatzungszone.

Die Analyse der Verteidigerteams, die in Kapitel 2 der Studie vorgenommen wird, zeigt, dass die in Nürnberg angeklagten Industriellen die verbliebenen Reste der Weimarer Anwaltselite und die Konzernjuristen ihrer eigenen Unternehmen für sich engagieren konnten. Außer Ernst von Weizsäcker gelang es nur den Angeklagten aus der Wirtschaft, ausländische Anwälte für die Verteidigung zu gewinnen. In den Militärprozessen hingegen übernahmen frühere Offiziere und Militärrichter häufig die anwaltliche Interessenvertretung. Am schwierigsten hatten es die hochrangigen Parteigrößen und Mitglieder der SS Rechtsbeiständen zu finden. Bei ihren Verteidigern handelte es sich überwiegend Pflichtverteidiger, nicht selten Flüchtlinge, die im Extremfall ihre Abneigung gegen ihre Mandanten offen äußerten.

Im dritten Kapitel untersucht der Autor die Einstellung der Verteidiger zu den „Nürnberger Prozessen“. Wie die umfangreiche Analyse von Eigenpublikationen der Anwälte und ausgewählter Prozessplädoyers zeigt, hatten gerade die reinen Pflichtverteidiger, trotz aller Kritik an einzelnen Aspekten der Verfahren, eine durchaus positive Einstellung zu „Nürnberg“ als einem Ort der Gerechtigkeit und der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus. Mit ihren Mandanten identifizierten sich die Anwälte der Industrie, die unter Berufung auf die vermeintlich totalitäre Herrschaft Hitlers, gegen die jeglicher Widerstand unmöglich gewesen sei, ihre Mandanten zu exkulpieren suchen. Dagegen war das Ziel der sogenannten „jungen Radikalen“, die Prozesse als Ganzes zu Fall zu bringen. Für sie ging es um die Verteidigung einer bestimmten Lebensweise und Vorstellung von Gesellschaft, in der der Krieg als normales, eine Gesellschaft formendes Wesen verstanden wurde. Dazu gehörten Otto Kranzbühler, Rudolf Aschenauer und der später bayerische Innenminister Alfred Seidl.

Nach dem Ende der Nürnberger Prozesse waren es einige dieser „jungen Radikalen“, die eine Generalamnestie unterstützen und zusammen mit „Kameradennetzwerken“ ehemaliger hochrangiger NS-Beamter und anderen rechtsextremen Kreisen zu Beginn der sechziger Jahre den Versuch unternahm, eine Gegenbewegung zur verstärkten strafrechtlichen Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen aufzubauen. So bildeten einige Nürnberger „Veteranen“ durchaus ein „rechtes Gegenstück“ zu bekannten „Links-Anwälten“ wie Friedrich Karl Kaul oder den RAF-Anwälten. Diese Darstellung der Nachgeschichte unternimmt Seliger im vierten Kapitel und erlaubt damit, Kontinuitäten und Diskontinuitäten der Lebensläufe nachzuverfolgen.

Die Nürnberger Verteidiger leisteten, so das Fazit, einen wichtigen Beitrag für die Demokratisierung und die Etablierung eines Rechtsstaates in Deutschland. Dieser Beitrag bedeutet nicht zwangsläufig eine positive Einstellung zur Strafverfolgung von NS-Tätern oder ist einer liberalen, rechtsstaatlich orientierten politischen Haltung zuzuordnen. Indem aber die Nürnberger Verteidiger die Grenzen dessen ausloteten, welches Verhalten im NS-Regime zu rechtfertigen war, erbrachten sie im Zusammenspiel mit den anderen Prozessakteuren bzw. als Mitwirkende in der gesellschaftlichen Debatte um die Vergangenheit eine eigenständige Leistung für die Auseinandersetzung mit dem NS-Regime.

Die Arbeit wird durch Biogramme ausgewählter Anwaltspersönlichkeiten abgerundet.

Diese Dissertation wurde 2014 mit dem Preis des Forums Anwaltsgeschichte ausgezeichnet und steht auf der Shortlist der Volkswagenstiftung für den Förderpreis „Opus Primum“ 2016. Ohne Zweifel hätte diese monumentale Untersuchung auch den zweiten Preis verdient.

Sonntag, 1. November 2015

Rezension Öffentliches Recht: Schwankender Westen

Di Fabio, Schwankender Westen. Wie sich ein Gesellschaftsmodell neu erfinden muss, 1. Auflage, C. H. Beck 2015


Von Dr. Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard), Frankfurt am Main



Udo di Fabio ist ein streitbarer Jurist, ein kenntnisreicher Theoretiker und ein kritischer öffentlicher Intellektueller. Durch sein Wirken und seine Einlassungen zieht sich als Thema die Ehrenrettung von Institutionen und Systemen, die er in Gefahr (in der „Krise“, „aus den Fugen“)  sieht: Familie, Staat und Staatlichkeit, Werte und Wertsysteme – und, alle diese in sich vereinend, „der Westen“.

Der Autor, ein ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts und Professor in Bonn, ist mit einem feinen Sensorium für Zeitfragen ausgestattet. Dies zeigt auch der vorliegend Band. In sechzehn Kapiteln, die sich der Aufklärung, der kontraktualistischen Grundlagen der Gesellschaft und ihrer Politik (Luhmann lässt grüßen), der Marktwirtschaft und der Krise Europas widmen, entwickelt Di Fabio eine Kritik der bestehenden sozialen Verhältnisse. Er schreibt in einem durchaus lockeren Ton, leicht fassbar, in kurzen Abschnitten. Der Leser hat den Eindruck, einem sehr langen, leicht fatalistischem intellektuellen Tischgespräch beizuwohnen. Das Buch hätte gut in einen Wiener Salon kurz vor Ende der Donaumonarchie gepasst – aber schwankt der „Westen“ wirklich?

Zunächst einmal zum „Westen“: Für Di Fabio ist „Westen“ eine Idee, die auf Würde aufbaut und sich in Freiheit realisiert – und dieser Lebensmodell ist in einer „multiplen Dauerkrise“ (17). Herausgefordert durch ISIS, die Finanzkrise, die Digitalisierung, Fortschrittsverweigerung, Migrationsströme, gesellschaftliche Fragmentierung, Elitenbildung, Populismus, Parallelgesellschaften, Selbstzweifel, die Erosion soziokultureller Grundlagen, eine Rückkehr der Gewalt, unreflektierte Kapitalismuskritik, eine Globalsteuerung der Wirtschaft durch Unternehmensnetzwerke unter Bedeutungsverlust der Staaten … die Liste ließe sich fortsetzen. Angesichts dieser Herausforderungen nimmt es Wunder, dass „der Westen“ überhaupt noch besteht und nicht schon längst zerbröckelt ist. Aber – wie heißt es so schön frei nach Mark Twain – die Berichte vom Tode des Westens sind stark übertrieben.

Di Fabio fährt dann fort, Kernaspekte dessen zu skizzieren, was für ihn der „Westen“ ausmacht. Mit schön zu lesenden Ausführungen zur Theorie der Aufklärung und literarischen Einsprengseln macht er klar, das für ihn Aufklärung und Rechtstaatlichkeit zentraler Werte sind. Dies zieht sich durch den gesamten Band. Di Fabios Ausführungen sind stets anregend zu lesen (weil sie zum Denken anregen), aber sie wirken aufgrund ihrer Vignettenhaftigkeit manchmal eher wie Bruchstücke einer Theorie, wie Notizen aus einem Tagebuch als öffentlicher Intellektueller. Wird das Buch so gelesen, als Tagebuch und nicht als Streitschrift, dann fällt diese Kritik natürlich weg.

Für den Autor schwankt der Westen dann, wenn er „jeder Forderung nach Diffundierung von Institutionen nachgibt oder umgekehrt hartnäckig sich normativ einbetoniert.“ (165) Auf Normen heruntergebrochen: Jede Norm muss sich die Frage gefallen lassen, „ob sie im Falle der Enttäuschung kontrafaktisch durchgehalten wird (Normpersistenz) oder … verändert wird (Normtransienz) (165).

Etwas Kritik muss sich Di Fabio schon gefallen lassen: Er stellt doch zeitweise verkürzte Fragen, die durchaus in polarisierenden Diskursen missbraucht werden können. So lässt sich die Frage „Könnte es sein, dass das Bildungsniveau westlicher Gesellschaften in Gefahr gerät, flankiert durch eine intransparente digitale Netzkultur?“ (245) leicht zuspitzen zu „Macht das Internet dumm?“ Populistische Fragen zu stellen (auch wenn sie intellektuell verbrämt werden) und dann keine Antworten zu geben, ist problematisch.

Herausforderungen gibt es viele, aber – wie der Autor selbst feststellt – der Westen „hat keine wirklichen Systemkonkurrenten“. Der Westen schwankt also nicht wirklich. Aber es bereichert durchaus, sich mit Di Fabio Gedanken über die Fundamente unserer Wertordnung zu machen – diese ist allerdings keineswegs nur eine „westliche“, sondern beruht auf inzwischen universalisierten Menschenrechten.

Das kritisierte auch Heinrich August in der „Zeit“: Der „Westen“, so der Historiker“, sei eben nicht nur in Europa zu verorten. Außerdem kritisierte er Di Fabio wegen dessen kulturpessimistischen Weltbildes. Dabei endet der „Schwankende Westen“ durchaus versöhnlich: „[…] der offene Verfassungsstaat hat […] nichts von seiner Rationalität verloren. Die soziale Marktwirtschaft ist unersetzlich […]. Das Europa der Union ist ein unverzichtbarer großer Rahmen […]. (230) Das ist nicht neu. Aber dass es im Westen nichts Neues gibt, wusste schon Remarque. Wenn die Alternative Krise und Unsicherheit heißt, ist das auch gut so.

Sonntag, 26. Oktober 2014

Rezension Öffentliches Recht: Die Europäische Union


Bieber / Epiney / Haag, Die Europäische Union, Europarecht und Politik, 11. Auflage, Nomos 2014

Von Ref. iur. Antonia Otto, Hamburg


Das Lehrbuch „Die Europäische Union“ von Prof. Dr. Roland Bieber, Prof. Dr. Astrid Epiney und Marcel Haag ist in der 11. Auflage 2014 erschienen. Mit seinen knapp 700 Seiten ist es deutlich umfangreicher als vergleichbare Werke. Die einzelnen Themenkomplexe werden dementsprechend sehr detailliert behandelt. Sehr speziell ist zudem die Darstellung der zahlreichen Politikbereiche der Union wie beispielsweise die Einwanderungs-, Sozial- oder Landwirtschaftspolitik. Die einzelnen Kapitel sind von je einem oder zwei der Autoren verfasst. Ziel dieser Gemeinschaftsarbeit soll ausweislich des Vorworts sein, den komplexen Stoff gleichmäßig zu durchdringen und darzustellen sowie vielfältige Erfahrungen zu nutzen.

Das Lehrbuch besteht aus vier Teilen: Grundlagen, Grundfreiheiten und Politikbereiche, Außenbeziehungen und Perspektiven. Eingeleitet wird es durch einen historischen Abriss der Entwicklung der europäischen Integration. Dies entspricht dem üblichen Vorgehen in vergleichbaren Werken. Allerdings wird bereits an dieser Stelle deutlich, welche Detailtiefe das vorliegende Werk aufweist. Eine weitere Vertiefungsmöglichkeit bieten die Literaturhinweise am Ende des ersten und aller weiteren Kapitel. Es folgt ein gut strukturierter Überblick über die Organe der Union mit ihren einzelnen Aufgaben und Zusammensetzungen. Grundlage für die Angaben über das Europäische Parlament ist bereits die Wahlperiode 2014-2019. Auch die Finanzverfassung der Europäischen Union wird im nächsten Kapitel anhand des Haushaltsplans 2014 vorgestellt. Weitere Themengebiete des ersten Teils sind die Rechtsquellen, das Rechtsetzungsverfahren sowie das Rechtsschutzsystem der Union. Im zweiten Teil des Buches entspricht die Darstellung der Grundfreiheiten mit der dazugehörigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs derjenigen vergleichbarer Lehrbücher zum Europarecht, wenngleich entsprechend detaillierter. Am Ende der Warenverkehrsfreiheit findet sich ein graphisch dargestelltes Prüfungsschema. Anschließend behandelt das Werk die – nicht nur für Studenten sehr relevante – Wettbewerbspolitik der Union einschließlich des Europäischen Kartellrechts und des Beihilfeverbots. Schließlich folgen einzelne Kapitel zu den jeweiligen Politikbereichen der Union. Gerade in diesem Bereich hebt sich das vorliegende Werk deutlich von anderen Lehrbüchern zum Europarecht ab. Die Außenpolitik der Union ist Gegenstand des dritten Teils. Seinen Abschluss findet das Buch mit einem sieben Seiten kurzen Abschnitt zu den Perspektiven der Europäischen Union. Dort nennt Bieber die in Zukunft zu lösenden Verfassungsfragen und ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, sich als Bestandteile der Europäischen Union als Rechtsgemeinschaft zu sehen und die Entscheidungen im Innern der Union auch dann zu akzeptieren, „wenn dies den eigenen Präferenzen widerspricht“.

Insgesamt lässt das Lehrbuch von Bieber / Epiney / Haag keine Facette der Europäischen Union unerwähnt. Dabei überzeugt es zum einen aufgrund seiner hohen Aktualität. Gerade im Bereich des Rechts und der Politik der Europäischen Union ist dem Leser noch dringender als sonst zu raten, sich ausschließlich mit aktuellen Werken zu beschäftigen. Dazu bietet das vorliegende Lehrbuch eine übersichtliche, aber sehr detaillierte Darstellung des gesamten Themengebiets. Es eignet sich insbesondere für Studenten oder auch bereits ausgebildete Juristen, die einen vertieften Einblick in die Materie gewinnen möchten. Besonders zu empfehlen ist das Werk schließlich den Studenten, die eine Studienarbeit im Europarecht anzufertigen haben. Der Preis von 34,00€ ist für solch ein umfangreiches Werk angemessen.