Johannsen / Henrich, Familienrecht, 6. Auflage, C.H.
Beck 2015
Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl
Nachdem ich
bereits mit zahlreichen Kommentaren zum (neuen) Familienverfahrensrecht und
daneben mit Werken speziell zum materiellen Recht gearbeitet habe, war ich sehr
gespannt auf den Eindruck, den dieser Querschnittskommentar von Johannsen / Henrich machen würde. Der
Trend zu einer „ganzheitlichen“ Kommentierung ganzer Rechtsgebiete besteht
schon seit einiger Zeit, und auch dieses Werk - immerhin nun schon in der
sechsten Auflage - unterstützt den Rechtsanwender mit diesem Ansatz. Im Rahmen
der Neuauflage gab es einige Wechsel bei den Autoren, wobei die schon zuvor
bestehende hohe Qualität der Bearbeiter aufrechterhalten werden konnte. Auf den
Leser warten, inklusive der Verzeichnisse, mehr als 2430 Seiten.
Die
Kommentierung ist auf zwei große Abschnitte verteilt, den Teil „A“ für das
materielle Recht und den Teil „B“ für das Verfahrensrecht. Das materielle Recht
beinhaltet die Kommentierung des BGB ab § 1313, wobei nicht jede einzelne Norm
enthalten ist. Dies korreliert aber auch mit der thematischen Ausrichtung des
Werks, zu erkennen am Untertitel „Scheidung, Unterhalt, Verfahren“. Zwischen
den Normen zur Ehewohnung und denen zum Unterhalt wird das Gewaltschutzgesetz
untergebracht und innerhalb des Unterhaltsrechts wurde passend das
Versorgungsausgleichsgesetz platziert. Nach den Unterhaltsansprüchen folgen
noch ausgewählte Normen zum Sorgerecht und zum Kindeswohl sowie Normen des
EGBGB. Aus dem FamFG wurden die für die Familiensachen wesentlichen
Vorschriften extrahiert und kommentiert, natürlich mit einem Einschub zur ZPO,
wenn es um die Verfahrenskostenhilfe geht, die ja auf die Normen zur
Prozesskostenhilfe aufbaut.
Die Symbiose aus
materiellem Recht und Prozessrecht zeigt sich nicht nur in den kommentierten
Gesetzen, sondern auch innerhalb der Ausführungen achten die Autoren auf
entsprechende Weichenstellungen. So wird immer wieder auf prozessuale Probleme
hingewiesen, wenn es im materiellen Recht erforderlich ist, etwa auf
Beweislastfragen, den Umfang der gerichtlichen Prüfung oder auch auf Details
wie den Streitgegenstand des Scheidungsbegehrens (S. 322). Zudem beschränken
die einzelnen Bearbeiter ihre Erläuterungen nicht auf die reine Wiedergabe von Wissen,
sondern nehmen auch - sofern passend - Stellung zu aufgezeigten
Problemkonstellationen (vgl. z.B. vor § 1372 BGB, Rn. 27). Vorbildlich sind
auch die umfangreichen Ausarbeitungen klassischer Begriffe des Familienrechts
wie etwa der Kindeswohlgefährdung (S. 1234 ff.), aber auch neuer Kategorien wie
etwa der Mutwilligkeit (S. 1664 ff.), natürlich konkret bezogen auf mögliche familienrechtliche
Verfahren, oder der nicht mehr ganz so neuen Definition der
Familienstreitsachen (S. 1852 ff.). Im Rahmen der prozessualen Vorschriften
kommen zu den grundlegenden Ausführungen zur jeweiligen Norm selbstverständlich
stets Unterkapitel zu Kosten, Verfahrenswert oder einer möglichen einstweiligen
Anordnung. Persönlich als besonders lesenswert empfand ich die Kommentierung
von Brudermüller zur Abänderung
gerichtlicher Entscheidungen, § 238 FamFG (S. 2186 ff.): nicht nur, dass eine
schöne Abgrenzung zu § 323 ZPO und anderen prozessualen Situationen vorgenommen
wird, sondern auch alle einzelnen Voraussetzungen werden in einer beachtlichen Breite
und Tiefe, aber gleichzeitig einfach verständlich aufbereitet, eine ganz
hervorragende Leistung für den Leser und Rechtsanwender.
Auch die
Gestaltung des Kommentars ist gut gelungen und sehr lesefreundlich. Die mit
ausreichenden Abständen gedruckten Fließtexte sind mit Fettungen, internen
Verweisen zur Vermeidung von Doppelungen und sowohl kleiner gedruckten
Beispielen als auch ausführlichen Rechenexempeln ausgestattet worden. Ein
echtes Fußnotenregime trennt die Fundstellen und Nachweise vom Haupttext. Dies
erleichtert die durchgehende Lektüre und ist einfach gut für die Optik. Leider
kaum enthalten sind Hilfestellungen für die Formulierung von Anträgen oder
Entscheidungen (seltene Ausnahme z.B. S. 791 zum Versorgungsausgleich),
ebensowenig Muster für typische Verfahrenssituationen.
Der Kommentar
bietet neben den fundierten Sachinformationen den klaren Vorteil bei Zeitdruck:
alles auf einen Blick. Man muss keine zwei Bücher mehr wälzen, um zu den
Standardfragen der wichtigsten familienrechtlichen Verfahren Auskünfte zu
erhalten, sondern kann schlicht in einem Kommentar fündig werden. Natürlich
wird man bisweilen auf weitere Literatur, insbesondere zu Spezialfragen, im
Familienrecht nicht verzichten können, aber dieses Werk bietet eine wunderbare
Arbeitsgrundlage für eine Vielzahl von möglichen Fallgestaltungen. Sehr
empfehlenswert.
