Patzak / Bohnen, Betäubungsmittelrecht und Umgang mit Cannabis, 6. Auflage, C.H. Beck
Von
VRLG Dr. Benjamin Krenberger, Zweibrücken
Das
Lehrbuch von Patzak und Bohnen zum Betäubungsmittelrecht war schon in den Vorauflagen
mehrfach Gegenstand einer Besprechung im Blog (2.
Auflage, 4.
Auflage). Insofern ist es erfreulich, dass das Werk sich weiterhin großer
Beliebtheit erfreut und in regelmäßigem Abstand neu auf den Markt gebracht
wird. Fast 300 Seiten umfasst das Lehrbuch inzwischen inklusive der
Verzeichnisse und jeder Praktiker weiß, dass sich die Autoren dabei noch kurz
gefasst haben. Denn das Betäubungsmittelrecht ist nicht nur immer wieder
Gegenstand (rechts-)politischer Debatten, sondern auch im Detail umstritten
innerhalb der Juristengemeinde selbst. Umso wichtiger ist es deshalb, dass zwei
so in der Materie erfahrene Autoren über Jahre hinaus Ordnung in den Stoff bringen,
aktuelle Entwicklungen aufgreifen und in die bestehenden Erläuterungen
einarbeiten.
Die
Neuauflage ist natürlich wesentlich geprägt vom Inkrafttreten des KCanG. Hierfür
mussten neue Kapitel geschaffen werden und sogar der Buchtitel wurde angesichts
der neuen gesetzgeberischen Festlegung, welcher Stoff noch ein Betäubungsmittel
ist und welche Stoffe legal konsumiert werden dürfen, neu gefasst. Dadurch dass
sich das Buch ausdrücklich auch an Studierende richtet, können die Autoren auch
mehr an generellen Überlegungen zum Thema Betäubungsmittelrecht einfließen
lassen.
Insgesamt
neun Kapitel versammeln materiell-rechtliches und strafprozessuales Wissen rund
um Betäubungsmittel. Im ersten Abschnitt werden die gängigsten Betäubungsmittel
vorgestellt, beginnend bei Cannabis über Heroin, Kokain, Crack, Amphetamin bis
hin zu neuen psychoaktiven und sonstigen hochproblematischen Stoffen wie
Fentanyl oder Benzodiazepinen, die eigentlich als Medikamente genutzt werden
sollen, aber in hohem Maße zur Abhängigkeit von Konsumenten führen können. Stets
benannt werden Herkunft und Wirkungen, die aktuelle Rechtslage wird dargelegt und
es werden, sofern vorhanden, geschichtliche Erläuterungen gegeben.
Nach
dieser Einleitung folgt zunächst das materielle Betäubungsmittelstrafrecht. Behandelt
werden der Anwendungsbereich des BtMG, der erlaubte Umgang mit Betäubungsmitteln,
die „Mengen“, die im BtMG relevant sind und sodann die Kernvorschrift des BtMG,
der § 29 mit den verschiedenen Tatbestandsalternativen. Natürlich werden
ergänzend noch die qualitativen Steigerungen der Delikte angesprochen oder auch
die durchaus komplexe Konkurrenzsituation unter den verschiedenen
Handlungsmöglichkeiten. Die Neusortierung der Kapitel kommt hier schon voll zum
Tragen, da z.B. die Diskrepanz zwischen gesetzgeberischer Vorstellung zur nicht
geringen Menge bei Cannabisprodukten und der Umsetzung in der Rechtsprechung
des BGH thematisch passend erst im neuen Kapitel 4 aufbereitet wird, worauf in
Kapitel 2 verwiesen wird.
Nach
einem kurzen Kapitel zum Gesetz über neue psychoaktive Stoffe, wobei hier vor
allem der kurze Unterabschnitt zum Konkurrenzverhältnis zu BtMG, AMG und TAMG
gelesen werden sollte (S. 106), kommen endlich in Kapitel 4 und 5 die neuen Cannabis-Regelungen
zur Sprache. Dabei wird zunächst der Anwendungsbereich des neuen Gesetzes
erläutert, bevor die Verbote nach § 2 KCanG, die Ausnahmen hiervon und die
Rückausnahmen dargestellt werden. Man sieht schon anhand dieser kurzen
Zusammenstellung, dass man sich manches in Bezug auf das neue Recht mehr als
einmal durchlesen muss. Des Weiteren beinhaltet das KCanG eigene Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten, wohingegen weitere Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im
Zusammenhang mit dem Konsum von Cannabis, gerade was den Straßenverkehr
betrifft, erst im späteren sechsten Kapitel angesprochen werden. Sehr
erfreulich ist dabei, dass bereits die Neuregelung des § 24a StVG aufgenommen
werden konnte. Ebenfalls lobenswert für den praktischen Anwendungsfall ist die im
Anschluss an die Ausführungen zu § 316 StGB folgende Erwähnung des hochproblematischen
Konkurrenzverhältnisses zwischen Betäubungsmittelstraftat und Verkehrsverstoß,
da hier bei ungünstigem Handeln der Strafverfolgungsbehörden das
Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs eintreten kann (S. 150). Dass in
einem Lehrbuch, das so viele Basisinformationen enthält, auch immer wieder in ganz
kompakter Weise und so zutreffend Ausflüge in die Gerichtspraxis unternommen
werden, ist vorbildlich.
Im
erfreulich umfangreichen Kapitel 7 geht es um die Rechtsfolgen der Tat, wobei
vor allem die spezifischen Erwägungen im Betäubungsmittelrecht Beachtung bei
den Lesern finden dürfen (S. 167 ff.): Wann handelt es sich noch um
Eigenverbrauch? Wurde die Tat beobachtet oder gar provoziert? Kann Betäubungsmittelabhängigkeit
die Eingangsvoraussetzungen der §§ 20, 21 StGB auslösen? Auch die Einziehung
von Wertersatz, der aus Betäubungsmittelgeschäften erzielt wurde, sorgt in
entsprechenden Prozessen für gewaltigen Zündstoff bei den betroffenen
Angeklagten, sodass es positiv zu vermerken ist, dass auch dieser Bereich
präzise aufgegriffen wurde.
Nach
einem kurzen Ausflug zu den therapeutischen Möglichkeiten nach teilweise verbüßter
Haftzeit gemäß §§ 35, 36 BtMG kommen die prozessualen Fragen im Schlusskapitel
zur Geltung. Die in Prozessen oftmals zur Überführung der Täter genutzte TKÜ
wird umfangreich dargestellt, ebenso aber auch werden der verdeckte Ermittler
oder die Erhebung von Verkehrs- und Bestandsdaten besrprochen. Gleichermaßen
wird die Rolle des (Pflicht-)Verteidigers, der von Beginn an in den Prozess
einzubinden ist, ausgeleuchtet (S. 267), sodass die Materie eben nicht nur aus
Sicht der Justiz verstanden werden kann.
Unterstützt
wird die Rezeption der Materie mit vielen Fällen, Hinweisen, Merksätzen und
ganz am Ende mit einem Katalog von Lernkontrollfragen, die mit konkreten
Randnummernangaben zur Vertiefung des Stoffes genutzt werden können. Als Bonbon
gibt es noch ein ABC des Drogenjargons am Ende.
Natürlich
bespielt dieser Titel ein Spezialgebiet des Strafrechts, aber die Bedeutung für
die Gesellschaft und die Justiz bzw. die Strafverfolgung kann nicht genug
betont werden. Nicht umsonst findet das Betäubungsmittelstrafrecht wie
selbstverständlich Erwähnung in vielen Kompendien zum Straf(prozess)recht, wenn
es um die wichtigsten Nebengebiete neben dem StGB geht: Da kann nur noch das
Steuerstrafrecht mithalten. Insofern sind schon Studenten, die sich intensiv
mit dem Strafrecht befassen wollen und sich dies auch als späteres Tätigkeitsgebiet
vorstellen können, gut beraten, sich dieses wunderbare Lehrbuch zu Gemüte zu
führen. Es ist knackig geschrieben, bringt Theorie und Praxis perfekt zusammen
und es wird bei der Lektüre nie langweilig, auch nicht für den Praktiker.



