Krekeler
/ Werner, Wirtschaftsstrafrecht, 2. Auflage, Carl Heymanns 2014
Von
RAin Anika Rühl, Homburg
Bereits der Umstand, dass das Buch der
Rechtsanwältin Elke Werner und des
Rechtsanwalts Dr. Wilhelm Krekeler,
jeweils Fachanwälte für Strafrecht, in der Reihe „Anwaltsstart – anwaltlicher
Berufseinstieg“ erschienen ist, verdeutlicht, dass es sich hier eher um einen
Einstieg in den Bereich der Wirtschaftsstrafsachen handelt als um eine
umfassende Gesamtbehandlung dieses Deliktsbereichs. Daneben kann das Werk mit
knapp 200 Seiten auch durchaus als übersichtlich bezeichnet werden. Dass in
solcher Kürze keine umfassende Bearbeitung dieser umfangreichen Materie der
Wirtschaftsstrafverfahren möglich ist, ist auch den beiden Autoren klar, die
bereits im Vorwort darauf hinweisen, sich bewusst zu sein, „dass die
angesprochenen Verfahrens- und materiell rechtlichen Probleme weitgehend der
Vertiefung bedürfen“ und „dieses Werk … kein vollständiges Werk sein kann“.
Um einen ersten Einblick in den Bereich
der Wirtschaftsdelikte zu erlangen, eignet sich das Buch aber durchaus, sowohl
im Rahmen eines etwaigen Schwerpunktstudiums als auch in der praktischen
Anwendung.
Zunächst werden die Besonderheiten des
Wirtschaftsstrafverfahrens dargelegt. Grundsätzlich gelten für die
Wirtschaftsstrafverfahren selbstverständlich die Vorschriften der StPO, das
Autorenteam legt allerdings auch Wert darauf, Vorschriften genauer dazulegen
und zu erläutern, die zwar im Gesamten Strafrecht Anwendung finden, denen aber
gerade im Bereich der Wirtschaftsstrafverfahren besondere Bedeutung zukommt,
exemplarisch die Bereiche der Vermögensabschöpfung oder vorläufiger
Vermögenssicherungsmaßnahmen gemäß den Vorschriften der §§ 111 b ff. StPO in
Verbindung mit den entsprechenden Vorschriften der ZPO.
Nachdem, wie auch seitens der Autoren
konstatiert wird, im wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren Sachverhalte nicht
selten nur durch Einschaltung von Sachverständigen aufgeklärt werden können,
widmet das Buch einen größeren und ausführlicheren Abschnitt diesem Bereich,
insbesondere hinsichtlich der Bestellung von Wirtschaftsreferenten bzw.
Buchprüfern der Landeskriminalämter zu Sachverständigen, nachdem hier sich
durch deren Zugehörigkeit zu einer Dienststelle durchaus Problemfelder eröffnen
können. Bereits hier wird deutlich, dass, auch wenn das Buch wie angemerkt
grundsätzlich eher einen Grundriss dieser Problematiken vornimmt, die
Ausführungen stets mit aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs bzw.
Hinweisen zu weiterer vertiefender Literatur gespickt sind, so dass ein
entsprechendes Selbststudium ohne weiteres ermöglicht wird.
Nachdem im Rahmen dieses erstens Teils,
also der Besonderheiten des Wirtschaftsstrafrechts noch kurz auf die Verjährungsfristen,
sowie die gerade bei Wirtschaftsstrafverfahren nicht aus den Augen zu
verlierenden außerstrafrechtlichen Folgen - sprich zivilrechtliche Haftung,
steuerrechtliche bzw. vergabe- und wettbewerbsrechtliche Folgen - eingegangen
wird, befasst sich der nachfolgende Teil dann mit den einzelnen
Wirtschaftsdelikten selbst. Zunächst werden der Begriff des
Wirtschaftsstrafrechts, der als solcher nicht legal definiert ist, erläutert
und die einschlägigen Gesetze und Straftatbestände aufgeführt. Hier beschränken
sich die Ausführungen des Autorenteams auch nicht auf die einschlägigen Normen
des Strafgesetzbuchs, sondern zeigen auf, dass im Rahmen
wirtschaftsstrafrechtlicher Verfahren, eher „exotische“ Gesetze tangiert
werden, beispielsweise des Bundesbankgesetz, das Depotgesetz oder einschlägige
Devisen Bewirtschaftungsgesetze.
Wer hierzu weitere Information möchte,
für den ist die „Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen“ definitiv nicht
ausreichend, das Buch begnügt sich hier eher damit, die einschlägigen Vorschriften
einmal bezeichnet zu haben, wobei sich in den Fußnoten auch an dieser Stelle
genügend Hinweis auf weitere Literatur finden.
Unter der Überschrift „Übergreifendes
(Auswahl)“ vermitteln die Autoren dem Leser sodann über immerhin sechs Seiten
einen Überblick zur Strafbarkeit des faktischen Organs, sprich des
Geschäftsführers, des Mitgliedes eines Vorstandes, der Strafbarkeit von
Organmitgliedern juristischer Personen sowie der, des „Compliance Officers“,
wobei letzteres insbesondere anhand einer Obiter Dictum Entscheidung des
Bundesgerichtshofs über die Strafbarkeit des Leiters der Innenrevision einer
Anstalt des öffentlichen Rechts eingehender diskutiert wird.
Unter III. finden sich dann die
entsprechenden Delikte in einzelner Darlegung, beginnend mit den
Insolvenzdelikten im engeren Sinne, deren Aufbau generell am Beispiel des § 283
StGB, also des Bankrott bzw. des § 283 a StGB dargestellt wird. Nachdem die
Insolvenzdelikte, wie auch die Autoren darstellen „im Wesentlichen aus drei
Aufbauelementen“ bestehen, ist die Darstellung des Aufbaus dieser Delikte
exemplarisch am Tatbestand des Bankrotts auch grundsätzlich zum Einstieg
ausreichend – auch gilt; bei Bedarf sollte der Leser auf die empfohlene
ergänzende Literatur zurückgreifen, was allerdings nicht als Manko des Buches
verstanden werden soll. Die Ausführungen zu den Insolvenzdelikten sind durchweg
verständlich formuliert und ausnahmslos durch aktuelle Rechtsprechung belegt.
Nachfolgend behandelt wird die
Insolvenzverschleppung mit Augenmerk auf das Sonderproblem der Strafbarkeit des
ausgeschiedenen Geschäftsführers der GmbH, die Vorschriften der §§ 331 – 333
bzw. § 335 b HGB, also der sich im HGB befindlichen Strafvorschriften. Sehr
schön ist, dass gerade diese Tatbestände, deren Verständnis unter anderem
gesellschaftsrechtliche Kenntnisse voraussetzt, in der Folge ausführlicher
gerade auch im Bezug auf die Erläuterung einzelner Tatbestandsmerkmale geklärt
werden. Zum Einstieg in diesen Bereich der Wirtschaftskriminalität halte ich
das Buch für absolut ausreichend.
Ab Seite 113 werden die einschlägigen
Vorschriften des Strafgesetzbuchs behandelt, beginnend mit der Bestechlichkeit
und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB, gefolgt vom § 298, den
wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen, dem (Kredit-) Betrug,
der Untreue, dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie
abschließend Besonderheiten des Betruges am Beispiel des Lieferanten oder
Warenkreditbetrugs.
Die Darstellung der Straftatbestände ist
auch hier relativ knapp gehalten und verfolgt keinesfalls den Anspruch auf
Vollständigkeit, wie mit der Überschrift „Delikte (Auswahl)“ mehrfach deutlich
gemacht wird.
Der Aufbau der Darstellung zu den
einzelnen Delikten entspricht wohl dem, wie er in der absoluten Mehrheit der
strafrechtlichen Lehrbücher gewählt wird. Es wird in aller Kürze der objektive
bzw. der subjektive Tatbestand mit der Erläuterung der entsprechenden
Tatbestandsmerkmale dargestellt, teilweise finden sich Ausführungen zu
Täterschaft bzw. Teilnahme, Versuchs- oder Unterlassungsstrafbarkeit und
Konkurrenzen – wie zuvor kurz und prägnant gehalten, aber mit ausführlichen
Verweisen auf aktuelle Rechtsprechung.
Im Ergebnis hält das Buch, was es
verspricht. Es ist in meinen Augen definitiv als Einstieg in die Verteidigung
in Wirtschaftsstrafsachen geeignet, auf Grund der Kürze des Buches kann die im
Vorwort geäußerte Einschätzung der Autoren, dass die angesprochenen Verfahrens-
und materiell rechtlichen Probleme weitgehend der Vertiefung bedürfen, aber
bestätigt werden. Ich persönlich halte das Buch insbesondere für geeignet, um
bestimmte Sonderprobleme nach zu schlagen, da sich gerade die Darstellung der
bereits erwähnten „exotischeren“ Delikte häufig durch die verständliche
Darlegung aktueller Sonderprobleme auszeichnet. Wer dieses Buch als Einstieg in
das seinen Fall betreffende Delikt und anhand der sehr ausführlichen Verweise
auf weitergehende Literatur und Rechtsprechung zur Vertiefung nutzt, für den
bietet das Buch eine optimale Möglichkeit, einen verständlichen Einstieg in die
doch teilweise komplizierte Materie der Wirtschaftsstrafsachen zu erlangen, um
sich dann Stück für Stück in die tiefergehende Fachliteratur einzuarbeiten. Ich
denke, dass dies auch der Intention der beiden Autoren entspricht.