Freitag, 18. Juli 2014

Rezension Strafrecht: Klausurenkurs im Strafrecht II


Beulke, Klausurenkurs im Strafrecht II, 3. Auflage, C.F. Müller 2014

Von stud. iur. Andreas Seidel, Göttingen


Neben dem Klausurenkurs I, das an Anfänger gerichtet ist und dem dritten Teil für Examenskandidaten stellt das vorliegende Fall- und Repetitionsbuch eine Hilfestellung für Studierende des Hauptstudiums dar, um den dort gestellten Anforderungen gegenübertreten zu können. Nachdem in den ersten Semestern der Subsumtionsstil ausgefeilt wurde und man sich mit der Materie vertraut gemacht hat, stellen sich zumeist erst im Hauptstudium die Herausforderungen, Probleme zu bewerten, die Zeit in Klausuren richtig einzuteilen und Schwerpunkte sinnvoll zu setzen. Gerade im Strafrecht, wo die Bearbeitungszeit erfahrungsgemäß schnell zwischen den Fingern zerrinnt, ist es daher wichtig, Klausurpraxis zu bekommen. Daher ist der Wert dieser Fallbücher – dieser und anderer Reihen und Verlagen – unbezweifelt.

Die Beulke-Reihe nimmt dabei immer wieder auf sich selbst Bezug und versucht somit, Probleme von verschiedenen Seiten zu beleuchten und in verschiedene Gewänder zu hüllen. Das Prinzip kann man gut an einer Tabelle im Anhang dieses Buches (Rn. 330) sehen. Hier führt der Autor sämtliche behandelten Problemschwerpunkte auf, reißt eine Lösung an und verweist auf (zumeist mehrere) Fälle. Während der Klausurvorbereitung kann man hier schnell überblicksartig ein Gesamtbild erkennen, das in vielen Sachverhaltslösungen entscheidend sein kann. Ebenfalls im Anhang finden sich 17 Seiten mit Definitionen und anschließend die verschiedensten Aufbauschemata wie das eines unechten Unterlassungsdelikts, der verschiedenen vollendeten Täterschafts- und Teilnahmeformen oder auch der versuchten Anstiftung und der Anstiftung zum Versuch. Mit diesen 36 Seiten kann man sich auf schnellem Weg einen Gesamtüberblick über schwierige Problemfelder verschaffen – stets mit Fallbezug in sämtlichen drei Bänden des Klausurenkurses Strafrecht von Prof. em. Dr. Beulke.

Eine willkommene Hilfestellung und Neuerung ist auch die Hausarbeit, die im vorgestellten Buch ab Rn. 281 zu finden ist. Sie behandelt AT-Probleme wie den Abgrenzung von aktivem Tun zum Unterlassen und verschiedenste Irrtümer sowie Probleme aus dem besonderen Teil wie die verschiedenen Formen der Sterbehilfe oder den Behandlungsabbruch als Erlaubnistatbestandsirrtum. Nicht nur im Anschluss an die Hausarbeit sondern auch im Anschluss an jeden Fall werden besonders relevante Definitionen abgefragt und zu den größten Problemfeldern zahlreiche Fundstellen zur vertiefenden Lektüre und Fallbearbeitung gegeben.

Die Fälle sind für zwei Stunden Bearbeitungszeit recht großzügig konzipiert und bieten einen weiten Umriss über die häufigsten Schwerpunkte in der Fortgeschrittenenübung. Sehr viel Wert wird dabei auf Vermögens- und Eigentumsdelikte gelegt, jedoch immer gepaart mit den §§ 211 ff. StGB, §§ 223 ff. StGB, Verkehrsdelikten, Anschlussdelikten, Urkundsdelikten und gewählter AT-Problematik. Leider sind die Lösungen mancherorts recht überfrachtet mit Prüfungen, deren Relevanz sich dem Leser nicht immer vollständig erschließt. Man gewinnt bei der Falllösung bzw. bei dem Erarbeiten der Musterlösung der Verdacht, dass der Autor durch irrelevante Prüfungen oder überzogener Schwerpunkte repetieren will an Stellen, die dazu sich nicht richtig eignen. Als Beispiel setzt Beulke einen Schwerpunkt auf dem strafrechtlichen Gewaltbegriff, wenn der Täter dem Opfer mit der geballten Faust einen Kinnhaken verpasst und dadurch unstreitig Gewalt im Sinne einer Nötigung anwendet (Fall 2; Ausführungen zum Problem unter Rn. 42). Dies mag zwar vor dem Hintergrund der ständigen Wiederholung zu Zwecken des besseren Lernens gut gemeint sein, der Bearbeiter fragt sich dann jedoch, ob auch in der Klausur eine solch detaillierte Lösung an dieser Stelle gefordert wird. Diese Unsicherheit kann dann wiederum zu Bemerkungen wie „falsche Problemsetzung“ am Rand einer Klausur führen. Somit sei darauf hingewiesen, dass der Bearbeiter die jeweilige Musterlösung hinterfragen sollte und gegebenenfalls reduzierter, dafür dann aber ausführlicher Probleme setzen sollte.

Insgesamt lässt sich trotzdem konstatieren, dass die Fälle gut ausgearbeitet wurden und die Lösungen leicht verständlich und zielführend dem Leser Problembewusstsein vermitteln. Zur Vorbereitung auf den großen Schein im Strafrecht eignet sich der Klausurenkurs II von Beulke wunderbar, um Erfahrung im Schreiben von Klausuren zu erlangen und ein Gefühl für die richtige Bearbeitung zu entwickeln.