Beulke,
Klausurenkurs im Strafrecht II, 3. Auflage, C.F. Müller 2014
Von stud. iur. Andreas Seidel, Göttingen
Neben dem Klausurenkurs I,
das an Anfänger gerichtet ist und dem dritten Teil für Examenskandidaten stellt
das vorliegende Fall- und Repetitionsbuch eine Hilfestellung für Studierende
des Hauptstudiums dar, um den dort gestellten Anforderungen gegenübertreten zu
können. Nachdem in den ersten Semestern der Subsumtionsstil ausgefeilt wurde
und man sich mit der Materie vertraut gemacht hat, stellen sich zumeist erst im
Hauptstudium die Herausforderungen, Probleme zu bewerten, die Zeit in Klausuren
richtig einzuteilen und Schwerpunkte sinnvoll zu setzen. Gerade im Strafrecht,
wo die Bearbeitungszeit erfahrungsgemäß schnell zwischen den Fingern zerrinnt,
ist es daher wichtig, Klausurpraxis zu bekommen. Daher ist der Wert dieser
Fallbücher – dieser und anderer Reihen und Verlagen – unbezweifelt.
Die Beulke-Reihe
nimmt dabei immer wieder auf sich selbst Bezug und versucht somit, Probleme von
verschiedenen Seiten zu beleuchten und in verschiedene Gewänder zu hüllen. Das
Prinzip kann man gut an einer Tabelle im Anhang dieses Buches (Rn. 330) sehen.
Hier führt der Autor sämtliche behandelten Problemschwerpunkte auf, reißt eine
Lösung an und verweist auf (zumeist mehrere) Fälle. Während der
Klausurvorbereitung kann man hier schnell überblicksartig ein Gesamtbild
erkennen, das in vielen Sachverhaltslösungen entscheidend sein kann. Ebenfalls
im Anhang finden sich 17 Seiten mit Definitionen und anschließend die
verschiedensten Aufbauschemata wie das eines unechten Unterlassungsdelikts, der
verschiedenen vollendeten Täterschafts- und Teilnahmeformen oder auch der versuchten
Anstiftung und der Anstiftung zum Versuch. Mit diesen 36 Seiten kann man sich
auf schnellem Weg einen Gesamtüberblick über schwierige Problemfelder
verschaffen – stets mit Fallbezug in sämtlichen drei Bänden des Klausurenkurses
Strafrecht von Prof. em. Dr. Beulke.
Eine willkommene
Hilfestellung und Neuerung ist auch die Hausarbeit, die im vorgestellten Buch
ab Rn. 281 zu finden ist. Sie behandelt AT-Probleme wie den Abgrenzung von
aktivem Tun zum Unterlassen und verschiedenste Irrtümer sowie Probleme aus dem
besonderen Teil wie die verschiedenen Formen der Sterbehilfe oder den
Behandlungsabbruch als Erlaubnistatbestandsirrtum. Nicht nur im Anschluss an
die Hausarbeit sondern auch im Anschluss an jeden Fall werden besonders
relevante Definitionen abgefragt und zu den größten Problemfeldern zahlreiche
Fundstellen zur vertiefenden Lektüre und Fallbearbeitung gegeben.
Die Fälle sind für zwei
Stunden Bearbeitungszeit recht großzügig konzipiert und bieten einen weiten Umriss
über die häufigsten Schwerpunkte in der Fortgeschrittenenübung. Sehr viel Wert
wird dabei auf Vermögens- und Eigentumsdelikte gelegt, jedoch immer gepaart mit
den §§ 211 ff. StGB, §§ 223 ff. StGB, Verkehrsdelikten, Anschlussdelikten,
Urkundsdelikten und gewählter AT-Problematik. Leider sind die Lösungen
mancherorts recht überfrachtet mit Prüfungen, deren Relevanz sich dem Leser
nicht immer vollständig erschließt. Man gewinnt bei der Falllösung bzw. bei dem
Erarbeiten der Musterlösung der Verdacht, dass der Autor durch irrelevante
Prüfungen oder überzogener Schwerpunkte repetieren will an Stellen, die dazu
sich nicht richtig eignen. Als Beispiel setzt Beulke einen Schwerpunkt
auf dem strafrechtlichen Gewaltbegriff, wenn der Täter dem Opfer mit der
geballten Faust einen Kinnhaken verpasst und dadurch unstreitig Gewalt im Sinne
einer Nötigung anwendet (Fall 2; Ausführungen zum Problem unter Rn. 42). Dies
mag zwar vor dem Hintergrund der ständigen Wiederholung zu Zwecken des besseren
Lernens gut gemeint sein, der Bearbeiter fragt sich dann jedoch, ob auch in der
Klausur eine solch detaillierte Lösung an dieser Stelle gefordert wird. Diese
Unsicherheit kann dann wiederum zu Bemerkungen wie „falsche Problemsetzung“ am
Rand einer Klausur führen. Somit sei darauf hingewiesen, dass der Bearbeiter
die jeweilige Musterlösung hinterfragen sollte und gegebenenfalls reduzierter,
dafür dann aber ausführlicher Probleme setzen sollte.
Insgesamt lässt sich
trotzdem konstatieren, dass die Fälle gut ausgearbeitet wurden und die Lösungen
leicht verständlich und zielführend dem Leser Problembewusstsein vermitteln.
Zur Vorbereitung auf den großen Schein im Strafrecht eignet sich der
Klausurenkurs II von Beulke wunderbar, um Erfahrung im Schreiben von
Klausuren zu erlangen und ein Gefühl für die richtige Bearbeitung zu entwickeln.