Zimmermann, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe,
4. Auflage, Gieseking 2012
Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl
Wenn bei einem
Praxisbuch gleich zwei Komponenten zusammentreffen, die für Qualität bürgen,
ist das für den Leser ein Grund zu besonderer Freude. Hier hat zum einen der
Autor des Werks, Prof. Dr. Walter Zimmermann,
einen hervorragenden Ruf, wenn es darum geht, die Feinheiten des deutschen
Prozessrechts zu erläutern. Mir persönlich ist seit Ausbildungszeiten vor allem
sein Kommentar zur ZPO bestens in Erinnerung, aber auch sein Fallrepetitorium
zum Zivilprozessrecht. Zum anderen ist die Lehrbuchreihe der FamRZ wie kaum
eine andere darauf ausgelegt, praxisnah und verständlich das erforderliche
prozessuale Wissen zu vermitteln, sodass sich der Leser auf pointierte
Ausführungen verlassen kann. Mit knapp über 400 Seiten hat das Werk weiterhin einen
angenehmen Umfang, der durch die übersichtliche Gestaltung mittels Gliederung
und Schriftbild die Lektüre nach Kräften fördert.
Der hohe
Praxisbezug des Werks wird schon im Vorwort deutlich: Zimmermann empfiehlt dem „eiligen“ Leser zunächst die Lektüre des
Kapitels L mit Berechnungsbeispielen und Schemata. Aber auch in den übrigen
Kapiteln wird die Rezeption des Stoffes mittels Beispielen, Aufzählungen und alphabetisch
sortierten Stichwortabschnitten vorangetrieben. Teilweise nehmen die Fußnoten auf
einer Seite genauso viel Raum ein wie der Fließtext, sodass auch hier die
intensive praktische Fundiertheit der Ausführung belegbar ist. Aber Zimmermann verliert auch immer wieder
kritische Worte, beginnend schon im Vorwort, wo er aus seiner langjährigen
Erfahrung heraus die Begrifflichkeiten als verwirrend kritisiert und auch
ansonsten die Gesetzgebung für verbesserungsbedürftig empfindet. Aber auch die
rechtspolitischen Einschübe machen dem Leser immer wieder deutlich, dass man
als Jurist das gesetzte Recht auch hinterfragen können muss.
Inhaltlich werden
zunächst einige Grundgedanken der Kostenhilferegelungen skizziert, darunter
auch das Verhältnis zur Beratungshilfe. Danach werden die bewilligungsfähigen
Verfahren vorgestellt, die möglichen Empfänger der Bewilligung, um danach die
wirtschaftlichen Verhältnisse auszuleuchten. Dabei wird dem Brutto-Einkommen sowie
dem Vermögen des Antragstellers je ein eigenes Kapitel gewidmet, ebenso den
Abzügen vom Einkommen. Der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung sowie der
fehlenden Mutwilligkeit kann der Leser ebenfalls in eigenen Kapiteln seine
Aufmerksamkeit schenken, bevor es dann um das Verfahren vom Antrag bis zur Entscheidung
des Gerichts geht. Der eigentlichen gerichtlichen Entscheidung ist dann ein
gesondertes Kapitel vorbehalten, woraufhin das bereits benannte „praktische“
Kapitel mit Tabellen, Berechnungen und Beispielen für die notwendige Umsetzung
des bisher Gelesenen sorgt. Danach werden die Anwaltsbeiordnung, die Änderung und
die Aufhebung der Bewilligung thematisiert. Erfreulicherweise wird auch dem
Vergleichsschluss im PKH-Verfahren ein eigener Abschnitt zugedacht. Im
Folgenden geht es dann um die Verhältnisse zwischen Staatskasse, Partei und
Gegner sowie zwischen Anwalt, Partei, Gegner und Staatskasse. Abgeschlossen
wird das Werk mit der Kostenhilfe für Rechtsmittelverfahren sowie einem Kapitel
zur Beschwerde.
Auf diese Weise
werden dem Leser alle Aspekte der Bewilligung von Kostenhilfe vor Augen
geführt, in denklogischen Schritten aufbereitet und unter dem jeweils richtigen
Blickwinkel betrachtet. Die Kürze der jeweiligen Unterkapitel bietet sich gerade
für die effektive praktische Nutzung des Wissens an, für weitere Informationen
muss dann eben ein Kommentar herangezogen werden. Es ist naturgemäß schwierig,
aus einem sehr guten Buch noch eigens Kapitel zur Lektüre zu empfehlen. Aber es
gibt doch einige Unterkapitel, die mir besonders gut gefallen haben. Dazu
gehört zunächst der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss (Rn. 158 ff.), gerade
wenn die „persönliche Angelegenheit“ anhand der Rechtsprechung erläutert wird.
Ebenso zu nennen sind die Abschnitte zur Frage der Erforderlichkeit der
Anwaltsbeiordnung (Rn. 334 ff.), wo wiederum die Kasuistik neben allgemeinen
rechtlichen Überlegungen zu entsprechendem Wissensgewinn des Lesers führt.
Schließlich ist das wunderbar detaillierte Unterkapitel zu Kostenfragen nach
einem Vergleichsschluss im PKH-Verfahren (Rn. 496 ff.) lesenswert, denn
schließlich müssen die Parteien und ihre Anwälte auch wissen, ob sich der
Vergleichsschluss am Ende auszahlt.
Insgesamt ist
die Lektüre dieses Werks für jeden Praktiker in vielfacher Hinsicht ertragreich:
als Arbeitshilfe im Prozessalltag, als einführendes Werk oder als kritischer Beobachter
einer prozessualen Spezialmaterie. Dementsprechend: eine gelungene Neuauflage.