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Freitag, 15. Dezember 2023

Rezension: BGB

Schulze u.a., BGB, Handkommentar, 12. Auflage, Nomos 2023

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl

Mit inzwischen beinahe 3300 Seiten ist das vorliegende Werk inzwischen weit mehr als ein „Handkommentar“. Das BGB wird zuzüglich Nebengesetzen sowie zahlreicher integriert kommentierter Gesetze erfasst und diese Art der Verdichtung erfordert ein besonderes Gespür der Autoren und der Schriftleitung für das Wesentliche der Materie. Dieser inzwischen in zweijährigem Rhythmus aktualisierte Kommentar birgt neben der hohen Aktualität auch eine erfreuliche Vielseitigkeit. Denn er ist gleichermaßen in der Praxis als auch während der Ausbildung effektiv nutzbar, was von den Autoren ein hohes Maß an Formulierungsdisziplin verlangt. Gut zu sehen ist dies bei Klassikern wie den gesetzlichen Schuldverhältnissen, wenn im Kondiktionenrecht wie selbstverständlich Grundlagenausführungen zur Systematik, bspw. der Abgrenzung der Verwendungskondiktion zu anderen Ansprüchen, neben aktuellen Rechtsfragen behandelt werden, so etwa die bereicherungsrechtlichen Folgen nach dem Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder auch die Abwicklung eines so genannten Schenkkreises. Gleichermaßen werden aber auch Neuerungen der letzten Jahre so aufbereitet, dass nicht nur Richter und Anwälte, sondern auch schon Studenten die Ausführungen sinnvoll rezipieren können. Dies wird beim Blick in die Kommentierungen zu den Verträgen über digitale Produkte, §§ 327 ff. BGB, deutlich, wenn nicht nur die Grundlagen erklärt und definiert werden, sondern auch die prozessual anspruchsvolle Beweislastumkehr in § 327k BGB mit sinnvollen Querverweisen auf die übrigen Normen des Abschnitts näher beschrieben wird. Auch die Erläuterungen zur Minderjährigenhaftung (§ 828 BGB) vereinen die Verzahnung zwischen Ausbildung und Praxis, wenn einerseits das Problem der gestörten Gesamtschuld als Examensklassiker aufgegriffen, andererseits die individuelle Einsichtsfähigkeit als im Prozess besonders zu prüfender Umstand hervorgehoben wird.

Auch im Generellen bin ich von der Aufmachung des Kommentars und der inhaltlichen Aufbereitung des BGB durch die Autoren nach wie vor überzeugt. Betrachtet man die Bearbeitungen zu prozessualen Dauerbrennern näher, so überzeugen die Ausführungen durchweg. Innerhalb der Kommentierung zur Verwirkung, die erstaunlich oft prozessual eingewandt wird, aber selten tatsächlich gegeben ist, wird die Abgrenzung der tatsächlichen zeitlichen Verwirkung von der, die durch treuwidriges Handeln hervorgerufen wird, vorgenommen und zusätzlich die besondere Bedeutung des Umstandsmoments betont, sodass das Gericht stets eine Interessenabwägung vorzunehmen hat. Auch im Bereich des Werkvertragsrechts ist die Kommentierung der Abnahme des Werks als prozessualer Dauerbrenner für Praktiker rasch und effektiv zu rezipieren. Neben Ausführungen zur rechtlichen Einordnung der Abnahme an sich und zu den Arten, diese zu vollziehen, werden auch Ausführungen zur Beweislast angeboten.

Wesentliche gesetzgeberische Neuerungen wie das neue Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder auch das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht werden mit gewohnt kompaktem Umfang erfasst und bieten einen sicheren Einstieg in die Materie. Gerade wenn man die Kommentierungen zu § 1831 BGB betrachtet, findet man die wesentlichen Streitfragen, sodass auch Berufsbetreuer, die keine Volljuristen sind, mit den Ausführungen gut arbeiten können. Für vertiefte Informationen kann man sich dann als Praktiker zusätzlich Spezialkommentaren zuwenden.

Die Gestaltung des Kommentars ist einheitlich geblieben: ein dichtes Schriftbild, in den Text eingegliederte Nachweise zu Rechtsprechung und Literatur, Hervorhebungen durch Fettdruck. Die Verwendung von Abkürzungen hält sich im Rahmen, sodass man bei Bedarf auch längere Passagen am Stück sinnvoll durchlesen kann.

Die neue, zwölfte Auflage bestätigt die kontinuierliche und gute Arbeit der Autoren der letzten Jahre. Es handelt sich – wieder einmal – um eine gelungene Aktualisierung und Fortführung eines bewährten Werks, das man guten Gewissens ab dem ersten Semester heranziehen und auch später als Praktiker Gewinn bringend nutzen kann.

Mittwoch, 16. Dezember 2020

Rezension: BGB AT

Brox / Walker, Allgemeiner Teil des BGB, 44. Auflage, Vahlen 2020

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl

 


Seit sage und schreibe 45 Jahren bereichert das Lehrbuch von Hans Brox zum Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches nun schon die deutsche Rechtslandschaft: 1976 erschien die Erstauflage. Wolf-Dietrich Walker hat das Werk seit der 31. Auflage zu verantworten und zu pflegen und hat das Buch sukzessive in die Moderne geführt. Wenn man lange Jahre nach der eigenen universitären Ausbildung die Neuauflage einmal wieder studiert und sich über die sprachlich lebendige und auch visuell ansprechende Aufmachung eines eher drögen juristischen Teilgebiets freuen kann, dann kann man gut und gerne konstatieren, dass der Autor seit Jahren richtig gute Arbeit leistet.

Insbesondere die sprachliche Aufbereitung des Stoffes ist eine große Herausforderung, wendet sich das Lehrbuch doch klassischerweise an die Studentinnen und Studenten der ersten Semester, die einerseits an die Schwierigkeiten juristischer Subsumtion und Methodik herangeführt werden sollen, gleichzeitig aber schon früh dem Zugriff der vereinfachenden Repetitorien ausgesetzt sind. Der Brox/Walker findet insoweit einen guten Mittelweg, indem der AT des BGB in den notwendigen historischen und systematischen Kontext gesetzt wird, zugleich aber durchweg mit kleinen Fallbeispielen und Rechtsprechungsanalysen der starke Praxisbezug des BGB AT betont wird. So wird die Rechtsanwendung parallel zum Erwerb von Grundlagenkenntnissen gefördert, was den konsequenten Leserinnen und Lesern nur zugutekommen kann. Die eher visuell rezipierenden Studierenden werden durch zahlreiche Schaubilder und Schemata „beruhigt“, die zugleich zeigen, dass es nie schadet, wenn man als Autor eines Werks dessen Inhalt auch in Form einer Präsentation, hier also einer Vorlesung, an die Adressaten vermitteln können muss. Wer sich mit Grausen daran erinnert, dass es früher echte „Vorlesungen“ meist betagter Professoren gab, wird den Ansatz des Lehrbuchs zu schätzen wissen.

Das Werk beginnt mit einer Einführung in das bürgerliche Recht, wobei jeweils in kleinen Kapiteln Dinge wie die Privatautonomie, die Gesetzesauslegung oder auch der Begriff des bürgerlichen Rechts erläutert werden. Der große zweite Teil thematisiert das Rechtsgeschäft und beansprucht mehr als die Hälfte des Buches. Hier kommen der Vertragsschluss samt Willensbildung und Auslegung, Verbraucherrechte, AGB, Wirksamkeitsvoraussetzungen, Willensmängel, Irrtum, Täuschung, Bedingung, Befristung sowie die Stellvertretung zur Sprache. Sodann wird in einem eigenen Teil das subjektive Recht in den Vordergrund gestellt, mithin werden Ansprüche, Einreden, rechtliche Grenzen, Rechtssubjekte und Rechtsobjekte erläutert. Der vierte Teil befasst sich mit Fristen und Terminen bevor der Schlussteil dann eine Art Arbeitskapitel ist, in welchem die Methodik der Fallbearbeitung samt Ausarbeitung im Gutachtenstil präsentiert wird.

Besonders interessiert haben mich bei der Lektüre diesmal die Spannungsfelder, in die das altehrwürdige erste Buch des BGB gerät, wenn es mit modernen Formen vertraglicher Geschäfte konfrontiert wird. Dabei werden Ebay- und E-Commerce-Geschäfte ebenso angesprochen (S. 95 ff.) wie die zugehörigen denkbaren Widerrufsrechte, die insbesondere auf europäischen Richtlinien beruhen (S. 102 ff.). Die Friktionen, denen sich Jugendliche beim Abschluss von Handyverträgen u.Ä. ausgesetzt sehen, werden im Kapitel zur Geschäftsfähigkeit aufgegriffen (S. 126 ff.). Die zugehörigen Fallgestaltungen enthalten schon Hinweise auf die Randnummern, in denen dann Lösungsansätze zu finden sein werden. Für die Folgeauflage würde ich mir in § 36 (Sachen) noch einen Fall und einige Absätze zur Rolle von Solaranlagen im Grundstücksverkehr wünschen: gehören diese zum Haus? Wie regelt sich die Nutzung in Form der Stromeinspeisung? Durch assoziatives Herangehen an praktisch höchst umstrittene Fragen können auch schon Erstsemester geschult werden.

Das Lehrbuch ist nicht nur ein Evergreen, sondern auch ein idealer Einstieg in das Bürgerliche Recht. Die fallbezogene Darstellung ermöglicht ein rasches Verständnis der Materie. Die eingängige Sprache lädt zur durchgehenden Lektüre geradezu ein. Auch lange Jahre nach meinem ersten eigenen „Brox“ kann ich das Buch nur vorbehaltlos empfehlen.

Sonntag, 23. Februar 2020

Rezension: Kommentiertes Vertrags- und Prozessformularbuch BGB

Schulze / Grziwotz / Lauda, BGB, Kommentiertes Vertrags- und Prozessformularbuch, 4. Auflage, Nomos 2019

Von Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Andrae & Simmer, Saarbrücken


Bei dem nunmehr bereits in vierter Auflage erschienenen Werk handelt es sich (nach wie vor) um einen Werk mit recht innovativem Ansatz. In seiner Herangehensweise hat es keine dem Rezensenten bekannte direkte Konkurrenz. Zwar kommentiert das Werk nicht mehr und nicht weniger als andere Formularbücher dies zu tun. Die Innovation besteht allerdings darin, dass die entsprechenden Mustertexte und Erläuterungen zu diesen Mustern direkt mit den Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches in Zusammenhang gebracht werden. In den üblichen Formularbüchern werden Gruppierungen geschaffen, zum Beispiel findet sich ein Kapitel zum Mietrecht oder zum Kaufrecht und dieses Kapitel wird dann in sich in bestimmter Art und Weise logisch gegliedert. Die Vorgehensweise bei der Gliederung folgt dann von der Autorenschaft selbst gewählten Kriterien und orientiert sich gerade nicht direkt und unmittelbar am Aufbau des Gesetzes. Das vorliegende Werk hingegen folgt keiner selbsterdachten Logik sondern bleibt bei der (nach allgemeinen Grundsätzen auch mehr als tauglichen) Logik des BGB.

Das hat in der Praxis mitunter entscheidende Vorteile. So denkt der Jurist in der Regel vom Paragraphen her. Steht zum Beispiel im Kaufrecht die Frage im Raum, was im Hinblick auf einen aufgetauchten Mangel unternommen werden soll und fragt der Mandant nach Nacherfüllung, so wird der Berater am § 439 BGB mit seinen Überlegungen ansetzen. Schlägt man im vorliegenden Werk besagten Paragraphen auf, so kommt die Funktion des Prozessformularbuchs zum Tragen; es finden sich drei Formulare zu verschiedenen Prozesskonstellationen. Das ist im Hinblick auf den fraglichen Paragraphen nicht überraschend, findet er doch in Vertragswerken gewöhnlich keine nähere Ausgestaltung. Indes hätte man etwa eine Formularklausel für einen Vertrag zwischen Unternehmen erwarten können, die die Frage betrifft, wer die Art der Nacherfüllung wählen kann. Es handelt sich aber nicht um ein Werk, das alle denkbaren Konstellationen abdeckt. Dies wäre auch zu viel verlangt. Das Werk hat ohnedies schon mehr als 3000 Seiten und müsste eine Vielzahl von Bänden einnehmen, wollte man tatsächlich alle oder die überwiegende Mehrzahl der denkbaren Konstellationen abbilden.

Offensichtlich hat man sich daher darauf verlegt, nur die wirklich problematischen und etwas außergewöhnlichen Fragestellungen darzustellen. So betreffen die drei Muster zu § 439 BGB die „Klage auf Aufwendungsersatz gemäß § 439 Abs. 3“, die „Einrede der Unverhältnismäßigkeit gemäß § 439 Abs. 4"“ sowie die „Geltendmachung des Nacherfüllungsanspruches (gegenüber einer Kaufpreisklage)“. Es fehlt eventuell die viel diskutierte in der Praxis hoch problematische Klage auf Nacherfüllung. Allerdings ist die getroffene Auswahl sicher sehr nützlich.

Die Muster an sich lassen kaum etwas zu wünschen übrig. Das Formular zum Beispiel betreffend die Klage auf Aufwendungsersatz schafft es insofern auf nur etwa 1,5 Seiten eine sauber formulierte und schlüssige Klage darzustellen. In der Kommentierung werden dann im Wesentlichen der materiell-rechtliche, teils aber auch der prozessrechtliche Hintergrund der Formulierungen erläutert. Dabei findet sich (sehr löblich) zum Beispiel betreffend den Anspruch auf Aufwendungsersatz nicht nur eine Darstellung der neuen Rechtslage, die seit dem 1.1.2018 besteht und erstmals eine eigenständige gesetzliche Anspruchsgrundlage betreffend die Kosten für den Ausbau der mangelhaften Sache und den Wiedereinbau der nachgebesserten Sache schafft. Es wird auch die alte Rechtslage dargestellt, die zu diesem Thema durch die Rechtsprechung der Obergerichte geprägt war. Diese Rechtsprechung wird dargestellt. Die Abgrenzung wird insofern noch einige Jahre wichtig bleiben, da zum einen noch Altfälle existieren könnten (was die Kommentierung ebenfalls in zeitlicher Hinsicht darstellt) und zum anderen aber auch die neue Regelung nur vor dem Hintergrund der früheren Rechtsprechung wirklich verständlich wird. Zudem wird die Kenntnis der alten Rechtsprechung dabei helfen, Argumenten Dritter zu begegnen, die sich eventuell auf nunmehr überholte Urteile zu dem Thema stützen wollen.

Die Darstellung ersetzt keinen BGB-Kommentar, bietet aber wertvolle Ansätze. Die Verweise auf Quellen beschränken sich im Wesentlichen auf einzelne Kommentarwerke und die Benennung der einschlägigen Rechtsprechung, halten aber doch hinreichend Ansatz für eine weitere Recherche bereit.

Auch den Ansprüchen der digitalen Gesellschaft wird vom Verlag Rechnung getragen. So gibt es auch eine online Vollversion des Werkes. Mit dem Kauf des Werkes erwirbt man ein bis zur nächsten Auflage geltendes Recht zur online Nutzung. Es findet sich ein sehr sorgfältig versiegelter Umschlag am Anfang des Werkes eingeklebt, der Instruktionen und einen Zugangscode enthält. Über die Webseite des Verlages kann sodann aber nicht nur eine vollständige Ausgabe des Werkes abgerufen werden, es sind auch die zitierten Gesetze und zitierten Urteile abrufbar.

Mit 138 € ist das Werk wieder günstig noch teuer. Es kann aber jedenfalls – gerade aufgrund seiner innovativen Herangehensweise - eine wirklich sinnvolle und wichtige Ergänzung für die zivilrechtliche Bibliothek darstellen.

Sonntag, 9. Februar 2020

Rezension: Fälle für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht

Werner / Saenger, Fälle für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, 7. Auflage, Vahlen 2019

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl



Das Klausurenbuch von Werner und Saenger ist seit Jahren auf dem Markt und für die Vorbereitung auf die Prüfungen im Hauptteil des Studiums sowie auf den Pflichtfachbereich des ersten Examens ein probates und beliebtes Hilfsmittel für Studenten. Die Neuauflage bietet weiterhin den engen Zusammenhang zum Buch „Fälle für Anfänger im Bürgerlichen Recht“ und ist insoweit eng an der universitären Lehre orientiert, als die Fälle, so das Versprechen im Vorwort, zur Bearbeitung gestellt wurden und so auftretende Fragen und Details in die Lösungsvorschläge aufgenommen werden konnten. Insgesamt 24 Fälle harren der Bearbeitung und verteilen sich inklusive Verzeichnissen auf weniger als 300 Buchseiten, sodass auch ein echter Anreiz besteht, das Werk in absehbarer Zeit diszpliniert zu bewältigen.

Thematisch sind die Fälle vielfältig und verknüpfen materiell-rechtliche Probleme aller Art aus allen Büchern des BGB. Die Lösungserwartungen orientieren sich dabei streng am Gutachtenstil, sodass kein verkapptes Examen mit prozessualer Aufhängung droht. Abgesehen von einem „Ausrutscher“, der für meinen Geschmack ein wenig lang geraten ist, halten sich die Fälle allesamt in einer Marge zwischen 7-11 Seiten für Sachverhalt und Lösungsskizze.

Wenn man einmal in die Details hineingeht, als pars pro toto habe ich Fall 3 ausgewählt, der in der Praxis so durchaus auch entschieden werden müsste, so ist der erste Eindruck sehr positiv: der Sachverhalt ist komplex ohne überfordernd zu sein, die Problemkomplexe werden zwar gemischt, aber in einem thematisch sinnvollen Kontext zusammengefügt. So werden Klassiker wie die Verkehrssicherungspflicht als Aufhänger genutzt, um das Entstehen einer Sonderrechtsbeziehung zu prüfen. Die nachfolgende Frage der Verletzungshandlung im Rahmen des § 280 BGB und des § 823 BGB sowie die Frage der Übertragbarkeit von Regeln und Wertungen des Vertragsrechts auf das Deliktsrecht spielen gut zusammen. Als Sahnehäubchen ist dann noch eine AGB-Prüfung eingebaut sowie eine alternative Fallgestaltung, in der Dritte in das Sonderrechtsverhältnis einzubeziehen sind.

Auch ein anderer Fall, Nr. 13, erfreut mit klassischen Problemkomplexen, diesmal im Bereicherungsrecht mit Dreiecksverhältnis, Gewinnabschöpfung oder auch Fragen der Entreicherung.

Stets am Ende der Fälle angefügt sind Hinweise auf weiterführende Literatur. Teilweise finden sich auch Skizzen zur Lösung in der Aufbereitung selbst. Und zu Beginn des Werks erhalten die Leser Prüfungsschemata für alle möglichen Anspruchskonstellationen.

Das Klausurenbuch ist vielfältig und anspruchsvoll und deckt eine enorme Bandbreite von Themen ab. Es ist ein wertvoller Begleiter im Studium für das Zivilrecht und dürfte so manchem Examenskandidaten gute Dienste bei der Wiederholung von Grundwissen vor den Abschlussprüfungen leisten.

Dienstag, 4. Februar 2020

Rezension: BGB

Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 79. Auflage, C.H. Beck 2020

Von Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Andrae & Simmer, Saarbrücken



Seit seinem erstmaligen Erscheinen 1938 hat der Beck-Verlag den Palandt als Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (fast) in jedem Kalenderjahr neu aufgelegt und treusorgend jeweils Gesetzesänderungen und Urteile des vergangenen Jahres eingearbeitet. So kommt es zum Anfang des Jahres 2020 zur nunmehr 79. Auflage des Werkes. Auch wenn die Diskussionen um die Namensgebung bzw. um den Namensgeber des Werkes zuletzt wieder neu entflammt sind, so kann dies den Meriten des Werkes keinerlei Abbruch tun. Die Autorenschaft setzt sich aus renommierten und fähigen Juristen und Juristinnen zusammen, die dafür sorgen, dass der qualitativ hohe Standard des Kommentars erhalten bleibt. Nach wie vor darf man den Palandt daher als das Standard-Kommentar-Werk zum bürgerlichen Recht ansehen. Er dürfte auch immer noch einer der am häufigsten zitierten Kommentare im Rahmen deutscher Gerichtsurteile zu Fragen des BGB sein. Vor diesem Hintergrund wird sich kaum ein im Zivilrecht tätiger Sachbearbeiter erlauben können, auf den Nutzen und die Nutzung des Werkes zu verzichten.

Die stetigen Aktualisierungen, insbesondere durch die gesetzgeberischen Bemühungen der Bundesregierung und des europäischen Gesetzgebers, machen die jährlichen Neuauflagen auch nach wie vor sinnvoll und notwendig. In der aktuellen Überarbeitung waren so z.B. das Mietrechtsanpassungsgesetz sowie das Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts zu berücksichtigen. Auch eine ganze Reihe von weiteren kleineren Gesetzesänderungen und eine Vielzahl obergerichtlicher Entscheidungen machten Anpassungen quer durch das Werk notwendig. Die Einzelheiten sind im Vorwort beschrieben.

Hervorzuheben ist, dass der Palandt zwar leider noch immer nicht in vollständiger digitaler Version zur Verfügung steht, aber doch zu einem kleinen Stück auch in der „heutigen Zeit angekommen“ ist. So hat der Verlag sich entschieden, eine zu Beginn des Werkes mit URL zitierte Webseite zum Palandt einzurichten. Dort werden gewisse Zusatzinformationen und Ergänzungen veröffentlicht, die zum einen die Hintergründe des Werkes und die strittige Person des Otto Palandt betreffen. Zum anderen aber auch – insofern ganz praktisch von Nutzen – Nachträge und Korrekturen eingestellt werden. Redaktionsschluss des Werkes ist in der Regel im Oktober. Werden bis zum Ende des Kalenderjahres (also aktuell bis Ende 2019) neue Gesetze oder Gesetzesänderungen verkündet, die wegen des früheren Redaktionsschlusses nicht oder nicht vollständig berücksichtigt werden konnten, so stellt der Verlag Informationen und gegebenenfalls ergänzende Kommentierung dazu online bereit. Es finden sich auf der Webseite, betreffend die vorliegende 79. Auflage, derzeit auch bereits zwei Nachträge. Zum einem wird etwa darauf hingewiesen, dass ein nun in Kraft getretenes Gesetz schon berücksichtigt wurde. Betreffend das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe wird sodann in der Tat eine Kurzkommentierung zu den hiervon betreffenden Stellen im Werk nachgeliefert. Auch Korrekturen zu redaktionellen Fehlern werden veröffentlicht, teils fehlerhafte Quellenverweise (aber in der Tat nur wenig, um einen falschen Eindruck an dieser Stelle zu vermeiden) werden darin korrigiert u. ä.

In Zeiten digitaler Aktenführung und (beginnend bereits auch) digitaler Prozessführung, wäre eine vollständige elektronische Version des Palandt (die z.B. über einen Freischaltcode zugänglich gemacht wird, der gemeinsam mit dem Printwerk erworben wird o.ä.) indes sicherlich für die Praxis noch nützlicher. Dort könnten die nun auf o.g. Webseite veröffentlichten Korrekturen und Nachträge dann auch direkt in das Werk eingepflegt werden. Hier besteht also noch Raum zur Verbesserung und Sicherung der Bedeutung des Werkes für die Zukunft.

Was die Kommentierungen selbst angeht, so behält das Werk seine einmalige Herangehensweise bei, die jedem Juristen schon aus den Tagen des Studiums bekannt ist. Mit einzigartigen „Abkürzungsschöpfungen“ und kurzen Sätzen sowie einer sehr kleinen aber doch noch lesbaren Schrift, schafft es das Werk auf mittlerweile mehr als 3200 Seiten, das (dem Umfang nach weiter wachsende) BGB und eine ganze Reihe weiterer angrenzender Gesetze des bürgerlichen Rechts und des Internationalen Privatrechts in seiner Art so zu kommentieren, dass zwar der Umfang überschaubar erscheint, der inhaltliche Umfang aber doch so groß ausfällt, dass sich die weit überwiegende Mehrzahl der sich dem Bearbeiter täglich stellenden Probleme schon mit einem „Blick in den Palandt“ lösen lassen. Indes ist mitunter eine mehrmalige Lektüre der wenigen kurzen Sätze notwendig, um deren gesamten Bedeutungsgehalt zu erfassen. Übung erleichtert dies aber. Gelingt es einmal nicht, mit den Ausführungen des Werkes allein zum Ergebnis zu kommen, so reicht es in aller Regel, den wenigen aber treffenden Quellenverweisen zu folgen.

Auch relativ komplexe Fragen, wie z.B., ob das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, weil im Fernabsatz eine Ware nach Kundenspezifikation bestellt wurde, macht die Kommentierung in etwa 1/8 Seite verständlich und handhabbar. Es werden keine vielfältigen Einzelfall-Beispiele aufgeführt. Die existierende Rechtsprechung wird aber so treffend zusammengefasst, dass sie ohne weiteres auf den konkreten Fall übertragen werden kann.

Der Preis des Kommentars war nun noch nie als besonders günstig zu bezeichnen, ist aber stabil geblieben, sodass die Inflation das ihre tut. Aktuell kostet die Neuauflage 115 €, was für das Werk sicherlich eine gute und angemessene Investition darstellt.



Dienstag, 10. September 2019

Rezension: MüKo BGB Band 4, §§ 433-534, Finanzierungsleasing, CISG

Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 4, 8. Auflage, C.H. Beck 2019

Von Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Andrae & Simmer, Saarbrücken



Der Verlag ist derzeit darin begriffen, im Anschluss an die Veröffentlichung der Einzelbände in 7. Auflage nach und nach alle Bücher des Gesamtwerkes auf die 8. Auflage zu aktualisieren. Die Zuschnitte der Bände verändern sich dabei manchmal leicht. Im vorliegenden Bd. 4 sind indes nach wie vor die §§ 433-534 BGB sowie die Vorschriften des CISG (UN-Kaufrecht) kommentiert.

Die Neuauflage erscheint zum einen deswegen so früh, weil er der Verlag sich entschlossen hat, den Turnus für die Neuauflagen auf drei Jahre zu verkürzen. Diese Frist war für den vorliegenden Band nun abgelaufen. Da es in den letzten drei Jahren einige Gesetzesänderungen und wie immer eine Vielzahl an Rechtsprechung zu den betroffenen Vorschriften gab, war die Neuauflage andererseits auch sachlich sinnvoll.

Konkret wurde zum Beispiel das BGB zum Anfang 2018 umfänglich reformiert. Insbesondere in punkto Bauvertragsrecht aber auch – insofern relevant für den vorliegenden Band – zum Beispiel betreffend die Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf. Diese Änderungen wurden natürlich berücksichtigt.

Allgemein wird man die Verkürzung des Intervalls sicher nicht bedauern müssen.

Hervorzuheben ist im positiven Sinne ist, dass die in anderen Werken häufig „unter ferner liefen" abgehandelten Regelungen des UN-Kaufrecht im MüKo einen bedeutenden Teil des 4.Bandes ausmachen. Das Werk hat insgesamt etwa 1900 Seiten und befasst sich ab Seite 1317 bis Seite 1863 ausschließlich mit den Regeln des CISG.

Die Art und Weise der Kommentierung wurde vom Rezensenten schon in Bezug auf andere Bände des Kommentars (in der Vorauflage und der jetzigen Auflage) vielfach beschrieben und gelobt. Die Vorgehensweise bleibt unverändert.

Die zwischenzeitlichen Änderungen der Gesetze wurden im bekannten System und auch weiterhin sehr verständlich eingearbeitet und kommentiert. So etwa hat sich Lorenz mit dem neuen § 477 BGB auseinandergesetzt, der inhaltlich § 476 BGB a.F. zwar weiterhin entspricht, dessen Auslegung sich allerdings im Hinblick auf das Urteil des europäischen Gerichtshofes in der Sache Faber wesentlich verändert hat. Man spricht heute teils von einer „faktischen Haltbarkeitsgarantie“, die dem Paragraphen innewohne. Die besagte EuGH-Entscheidung war zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses der Vorauflage noch frisch (aber auch damals immerhin schon eingepflegt worden). Zwischenzeitlich sind deren Auswirkungen auch in der deutschen Rechtsprechung angekommen. Das war zu berücksichtigen und wurde vorliegend auch berücksichtigt. So findet sich in der aktuellen Kommentierung zum Beispiel eine (wenn auch kurze) Auseinandersetzung mit der Entscheidung BGH NJW 2017, 1093, welche zeigte, dass der BGH nunmehr der neuen Auslegung gemäß den Vorgaben des europäischen Gerichtshofs folgt.

Die Kommentierung, gerade an der angesprochenen Stelle, erfolgt mit deutlichen und klaren Worten. Die Tiefe der Darstellung genügt auch akademischen Ansprüchen, ist wegen der klaren Formulierung und der guten Strukturierung der Darstellung aber auch allemal praxistauglich.

Für den Zivilrechtler ist ein tiefgehender Kommentar zum BGB unerlässlich. Der Münchner Kommentar ist und bleibt hier eine gute Wahl, auch wenn der Preis für das Gesamtwerk nicht gering ist; liegt doch schon der Preis für allein den vorliegenden Band bei 199 €. Die Investition wird sich gleichwohl für viele lohnen.

Donnerstag, 15. August 2019

Rezension: BGB Band 1, §§ 1-480

Bamberger / Roth / Hau / Poseck, Bürgerliches Gesetzbuch: BGB Band 1, §§ 1-480, 4. Auflage, C.H. Beck 2019

Von Denise Kammerer, Rechtsreferendarin Wiesbaden


Das Werk der Herausgeber Dr. Bamberger (Staatsminister der Justiz a.D.), Prof. em. Dr. Roth, Prof. Dr. Hau (Richter am OLG München) und Prof. Dr. Poseck (Präsident des OLG Frankfurt, Präsident des Staatsgerichtshofs) umfasst die Kommentierung zum BGB in fünf Bänden. Unter den Autoren befinden sich verschiedene Berufsgruppen, wobei die Wissenschaftsvertreter und Richter wie auch noch in der Vorauflage die überwiegende Mehrheit stellen. Im ersten Band finden sich daneben unter anderen auch vier Rechtsanwälte.

Der erste Band kommentiert die §§ 1-480 BGB und damit den Allgemeinen Teil des BGB, das Allgemeine Schuldrecht und den Besonderen Teil des Schuldrechts, hiervon insbesondere das Kaufrecht und den Tausch.

Die Vorauflage des Bandes 1 liegt mittlerweile fünf Jahre zurück. Nachdem sich in dieser Zeit im Hinblick auf die rechtliche Entwicklung viel getan hat, wurde das Gesamtwerk von drei auf fünf Bände erweitert, um dem in vollem Umfang und gewohnter Ausführlichkeit gerecht zu werden.

Natürlich sticht hier insbesondere die neue Gesetzgebung zum Verbraucherschutzrecht aus der Verbraucherrechte-Richtlinie hervor. Der zugehörige Online-Kommentar wird fortlaufend im Abstand von drei Monaten aktualisiert.

Zum großen Umfang des Kommentars trägt auch bei, dass er weitestgehend auf eine kommentartypische Verwendung von Abkürzungen verzichtet, was dem Leser zugutekommt. In Kombination mit einer angenehmen Schriftgröße und nicht zu gedrängten Zeilenabständen trägt das Schriftbild insgesamt zu einer guten Lesbarkeit bei. So behindern auch die In-Text-Referenzen nicht zu sehr den Lesefluss, auch wenn je nach Geschmack mit dem Verwenden von Fußnoten stattdessen im Ergebnis eine weitere Erleichterung zu erreichen wäre. Positiv hervorzuheben sind auch die fettgedruckten Schlagwörter, die ein Überfliegen des Textes bei spezifischer Suche nach Themengebieten ermöglichen.

Die Themengebiete werden von den einzelnen Autoren sehr ausführlich bearbeitet, wobei durch Inhaltsangaben vor der jeweiligen Bearbeitung und viele Überschriften und Absätze dennoch die Übersichtlichkeit gewahrt wird (vgl. § 442, Rn. 5 ff.).

Die Aktualität der Bearbeitung wie auch das Problembewusstsein wird von Beginn an besonders angesichts der ausführlichen Befassung mit dem Unionsrecht und seinen Einflüssen auf das deutsche Recht offenkundig. Wann immer erforderlich wird vor den grundlegenden Kommentierungen ein Abschnitt der Korrelation mit EU-Recht gewidmet.

Die inhaltlich hervorragende Ausarbeitung des Werkes tritt insbesondere an solchen Stellen zutage, die schwierigere Rechtsfragen behandeln. Beispielsweise wird zu § 439 BGB dezidiert darauf eingegangen, welche Neuregelungen im Rahmen der Schuldrechtsreform getroffen wurden (§ 439, Rn. 1) beziehungsweise wie die Umsetzung der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie gewährleistet werden soll (§ 439, Rn. 31 f.). Bemerkenswert sind dabei auch anlässlich derartiger Problemstellungen dargelegte Stellungnahmen der Autoren, in denen formtechnisch beinahe im Aufsatzstil näher auf wichtige Argumente und Gesichtspunkte eingegangen wird (§ 439, Rn. 32).

Der Kommentar bietet sich für die Verwendung in allen Berufsgruppen an. Zum einen bietet er die notwendige Ausführlichkeit, sodass auch in der Berufspraxis die meisten denkbaren Konstellationen hierin zu finden sein dürften. Zum anderen können dank der angenehmen Schreibart wie auch der ausführlichen Bearbeitung der Themen von Grund auf auch schon Studenten sehr gut mit den Kommentierungen arbeiten. Nicht zu vergessen sind hierbei auch für die wissenschaftliche Arbeit interessante und umfangreiche Quellenangebote zum weiteren Vertiefen.

Montag, 12. August 2019

Rezension: MüKo BGB Band 2

Münchner Kommentar zum BGB, Band 2, 8. Auflage, C.H. Beck 2019

Von Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Andrae & Simmer, Saarbrücken


Der Beck-Verlag erneuert sein Großkommentarwerk zum Bürgerlichen Gesetzbuch in ständigem Turnus jeweils Band für Band. Auflage sieben ist erst vor kurzem abgeschlossen worden und schon sind die ersten Bände bereits in Auflage acht erschienen.

Der Zuschnitt der Bände (betreffend die darin enthaltenen Bereiche des BGB) ändert sich von Auflage zu Auflage häufig. Es ist hervorzuheben, dass der nun in 8. Auflage vorliegende Bd. 2 nach wie vor das Schuldrecht betrifft. Er hat den Untertitel „Allgemeiner Teil II“ und befasst sich insoweit mit den § § 241-310 BGB.

In diesem Fall war der Anlass für die Überarbeitung des Werkes im Wesentlichen die gesetzgeberische Tätigkeit seit der Vorauflage. Durch die Umsetzung der VG-Richtlinie, durch das Bauvertragsrechtsreformgesetz sowie durch das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften und das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie wurden auch Vorschriften im allgemeinen Teil des BGB geändert. Im vorliegenden Band betrifft dies zum Beispiel § 270a und § 309 BGB. Auch die Gerichte und insbesondere der BGH sind nicht untätig geblieben. Die Rechtsprechung wurde mit Bearbeitungsstand zum September 2018 eingearbeitet.

Die Vorgehensweise bei der Kommentierung ist auch im vorliegenden Band unverändert. Der jeweilige Paragraph wird dargestellt. Es folgen Angaben zu Schrifttum und dem Inhalt der Kommentierung. Der Text der Kommentierung ist gegliedert, in einem angenehmen Schriftbild verfasst und durch Hervorhebungen gut erfassbar gestaltet. Die Fußnoten sind am Ende der Seite angebracht und beziehen sich im Wesentlichen auf obergerichtliche Rechtsprechung sowie auch auf Literatur und Gesetzgeberäußerungen. Das Werk entspricht einem wissenschaftlichen Anspruch im Hinblick auf die Tiefe der Ausführungen, ist doch aber gleichzeitig auch praxisgeeignet, da keine übertrieben wissenschaftliche Sprache gewählt, sondern immer noch klar und deutlich formuliert und in der Regel auch mit Beispielen gearbeitet wird. So werden etwa in der Kommentierung zu den Klauselverboten aus § 309 BGB betreffend Haftungsbegrenzungen im Sinne von Nummer 7 der Vorschrift unter Rn. 24 Einzelfälle dazu aufgeführt in welchen über die Wirksamkeit konkreter Haftungsbeschränkungen schon befunden wurde (also konkrete vertragliche Situationen betreffend). Das macht die Arbeit für den Praktiker deutlich leichter.

Auch die mit dem Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts „gerade erst“ eingeführte Verschärfung des Klauselverbotes nach § 309 Nummer 13 BGB wird umfangreich kommentiert. Die Kommentierung ist klar und verständlich, wo die gesetzliche Formulierung noch einige Fragen offen lässt. Die Ausführungen helfen dem Bearbeiter also spontan deutlich weiter. Es werden sodann nicht nur die Herkunft der Norm besprochen und die Tatbestandsmerkmale durchdekliniert. Es wird darüber hinaus auch hier – an der Norm selbst – die Frage adressiert, ob bzw. inwieweit das Verbot auch bei Verträgen mit Unternehmern Auswirkungen zeitigt. Die Ausführungen sind in Ermangelung weit reichender Rechtsprechung noch kurz aber dafür treffend.

Wie immer in dieser Reihe ist also auch der Bd. 2 ein für ihre Rechtsanwälte wie den Rezensenten sehr brauchbares und taugliches Werkzeug. Der Einzelpreis liegt bei 179 €. Dafür erhält man etwa 1800 Seiten Kommentar. Wer im Zivilrecht tätig ist, muss das allgemeine Schuldrecht beherrschen und benötigt qualifizierte Literatur. Das vorliegende Werk stellt hier einen geeigneten Baustein dar.


Sonntag, 11. August 2019

Rezension: BGB, Band 2: §§ 481-704 • AGG

Bamberger / Roth / Hau / Poseck, Bürgerliches Gesetzbuch (Band 2, §§ 481-704, AGG) Kommentar, 4. Auflage, C.H. Beck 2019

Von Rechtsanwalt Marco Junk, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Saarbrücken


Bei dem zwischenzeitlich in 4. Auflage erschienenen Kommentar zu den §§ 481-704 BGB und dem AGG lässt sich schon aus dem Umfang (2892 Seiten insgesamt) erkennen, dass nicht nur ein Überblick zu den einzelnen Vorschriften geboten wird, sondern sich die Autoren mit den einzelnen Normen sehr tiefgehend auseinandersetzen und somit auch intensive Recherchen zu speziellen Einzelproblemen ermöglicht werden. Gerade für nicht alltägliche Probleme ist das vorliegende Werk gut geeignet und sehr hilfreich.

Es fällt aber auch auf, dass unter den Bearbeitern viele Richter und Rechtsanwälte sind, was bereits zeigt, dass auch praktische Gesichtspunkte bei der Kommentierung eine Rolle gespielt haben. So sind bei vielen kommentierten Normen eigene Abschnitte zu der Frage der prozessualen Beweislast aufgenommen, was gerade in der gerichtlichen Tätigkeit von erhöhtem Interesse ist. Aber auch sonstige prozessuale Fragestellungen werden erörtert, z.B. in der Kommentierung zu § 535 BGB die sehr praxisrelevanten Fragen zum Urkundenprozess, zur Klage auf künftige Leistung, zur Feststellungsklage, zum Streitwert etc. (§ 535, Rn. 548-561).

Auch Aspekte außerhalb des BGB werden berücksichtigt. Im Mietrecht gibt es beispielsweise Ausführungen zum Datenschutz im Mietrecht (§ 535 BGB, Rn. 183 ff.), in denen die Zulässigkeit von Datenerhebung und -nutzung sowie praxisrelevante Fragen wie die Möglichkeit der Mitteilung von Daten des Mieters an den durch den Vermieter bestellten Handwerker, Bonitätsauskünfte usw. besprochen werden.

Interessant ist ferner, dass es an diversen Stellen auch Ausführungen zu grenzüberschreitenden Sachverhalten gibt z.B. bei § 488 BGB (Darlehensverträgen, dort Rn. 121), wo unter Verweis auf Rom-I-VO das anzuwendende Recht angesprochen wird.

Alle relevanten Neuregelungen z.B. beim Bauvertragsrecht, das Patientenrechtegesetz oder die Verbraucherkredits-RL sind berücksichtigt. Stand des Kommentars ist Februar 2019.

Etwas störend auf den Lesefluss wirkt sich aus, dass Verweise und Fundstellen nicht in Fußnoten aufgeführt werden, sondern in Klammern im Fließtext. Generell kann man aber sagen, dass die Kommentierung durch Fettdruck einzelner Schlagworte sowie einer guten und übersichtlichen Gliederungen sehr übersichtlich aufgebaut ist. Viele kleinere Überschriften und Zwischenüberschriften sowie Gliederungspunkte erleichtern die Orientierung und die Arbeit mit dem Kommentar.

Jede kommentiere Norm wird zunächst zitiert, dann folgt zu einzelnen Vorschriften ein Literaturverzeichnis und im Anschluss wiederum bei jeder Norm ein als Übersicht bezeichnetes Inhaltsverzeichnis mit Verweis auf die einzelnen Randnummern der jeweils kommentierten Vorschrift. Bei vielen Normen ist daneben der eigentlichen Kommentierung ein Gliederungspunkt Einführung oder Normzweck vorangestellt, in dem man prägnante Ausführungen zu Ziel und Zweck einzelner Normen findet, was eine gute Argumentationshilfe für die juristische Arbeit darstellt.

Zum Teil wird nicht nur die aktuelle Rechtslage kommentiert, sondern das Werk beschäftigt sich daneben mit der historischen Entwicklung und mit den Vorgängerregelungen, wo diese noch Relevanz haben, wie z.B. bei den Verbraucherdarlehensverträgen (§491 BGB), da dort immer die Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages relevant ist. Es sind auch jeweils hilfreiche Aussagen zu den zeitlichen Anwendungsbereichen der aktuellen Fassung zu finden.

Das Werk eignet sich für Praktiker wegen der Übersichtlichkeit sowohl bei Standardproblemen als auch wegen der Tiefe der Kommentierung, wenn schwierige rechtliche Fragestellungen zu klären sind oder wenn es einer tiefergehenden Einarbeitung in ein bestimmtes rechtliches Problem bedarf.

Der Kommentar ist sehr zu empfehlen. Die Texte sind gut lesbar und so gegliedert sowie mit hervorgehobenen Schlagworten durchsetzt, dass man sich sehr gut zurechtfindet und nicht unnötig Zeit mit der Orientierung verliert.

Mittwoch, 31. Juli 2019

Rezension: MüKo BGB Band 3

Münchner Kommentar zum BGB, Bd. 3, Schuldrecht AT II, 8. Auflage, C.H. Beck 2019

Von Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Andrae & Simmer, Saarbrücken



Im Rahmen der stetig durchlaufenden Erneuerung des vielbändigen Großkommentars zum BGB veröffentlicht der Verlag aktuell turnusgemäß die mittlerweile achte Neuauflage des vorliegend den Bandes, der sich mit den Vorschriften der §§ 311 - 432 BGB befasst, also gemessen an der Anzahl der kommentierten Normen gegen über der siebten Auflage etwas geschrumpft ist.

Es wurden die Gesetzesänderungen seit der Vorauflage eingearbeitet, darunter zum Beispiel die Bauvertragsrechtsreform, die im vorliegenden Band zum Beispiel §§ 309, 312, 356 b und 357 d BGB betrifft. Es wurde die Änderungen des Reiserechts einbezogen und einiges mehr. Auch die zwischenzeitlichen Gerichtsentscheidungen wurden natürlich bedacht.

Der Autorenkreis wurde ein wenig verändert setzt sich aber nach wie vor aus Wissenschaftlern und praktisch tätigen Juristen zusammen, konkret aus Professoren, Privatdozenten, Richtern, Anwälten und Notaren. Die jeweiligen Fragestellungen können also von verschiedenen Seiten beleuchtet werden.

Die Kommentierung erfolgt in der üblichen Vorgehensweise des Werkes. Die Vorschrift wird zitiert, das Schrifttum wird genannt, es folgt eine sehr umfangreiche und detaillierte Inhaltsübersicht und danach eine Kommentierung im Fließtext. Das Schriftbild ist angenehm. Schlagworte werden hervorgehoben. Treffende und grafisch hervorgehobene Überschriften runden das Bild ab, sodass man recht schnell die gewünschte Stelle finden kann.

Für das schnelle Erfassen des Inhaltes ist der Großkommentar weniger gut geeignet, da ausführlich und nicht auf Straffheit bedacht formuliert wird. Hierin kommt der in der Regel eher wissenschaftliche Ansatz des Kommentars zum Tragen. Man wird zu dem Werk ohnehin dann greifen, wenn eine tiefergehende Fragestellung zu einer Norm zu beantworten ist.

Der Kommentar setzt sich teils auch sehr kritisch mit bestehender Rechtsprechung auseinander und vertritt mitunter deutlich abweichende Auffassungen, was in einem Praktiker-Kommentar eher nicht der Fall sein wird, in der Praxis aber sehr wohl helfen kann. Dies vor allem, weil das Werk bei Gerichten generell einen guten Ruf zu genießen scheint, jedenfalls häufig auch in entsprechenden gerichtlichen Urteilen zitiert wird.

Die Beantwortung der einzelnen Fragen wird in aller Regel schön herausgearbeitet, so dass zwar ein wenig Lesezeit eingeplant werden muss, daraus aber gleichwohl auch für die praktische Bearbeitung zügig eine Beantwortung der Rechtsfrage für den Mandanten „herausgezogen“ werden kann. Es werden auch – soweit möglich – ganz praktische Beispiele in die Kommentierung eingefügt, was die Arbeit mit dem Werk angenehm macht. So zum Beispiel bei der Kommentierung des § 312g Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BGB, zu dem Ausschluss des Widerrufsrechts bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde. Es wird hier zunächst die Zielrichtung des Gesetzes dargestellt und sauber herausgearbeitet, dass bzw. warum man von der regulären Widerrufsfrist von 14 Tagen ausgehen muss, was die Frage angeht, was als schnell verderblich anzusehen ist bzw. wann das Verfalldatum überschritten sein müsste. Es werden sodann besagte Praxisbeispiele, etwa anhand von Weihnachtslebkuchen gebildet, die das Ganze transparent machen.

Entgegen der Vorgehensweise des Verlages beim MüKo zur ZPO enthält auch in der achten Auflage jeder einzelne Band (so auch der vorliegende) des MüKo BGB ein vollständiges Sachverzeichnis, betreffend ausschließlich die Normen des jeweils vorliegenden Bandes, so dass der Band selbst anhand seiner Struktur (orientiert an der Folge der Normen im Gesetz) und dieses Verzeichnisses gut durchsucht werden kann.

Der Einzelpreis des 1550 Seiten umfassenden Werkes beträgt ansehnliche 169 €. Wer allerdings im Zivilrecht tätig ist, wird das Werk sicherlich häufig benutzen können und gut daran tun, sich hier jeweils auf dem neuesten Stand zu halten. Eine solche Investition kann mithin durchaus lohnend sein, je nach Zuschnitt des jeweiligen Tätigkeitsgebietes.

Samstag, 22. Juni 2019

Rezension: Beck‘sches Formularbuch Bürgerliches, Handels – und Wirtschaftsrecht

Hoffmann-Becking / Gebele, Beck‘sches Formularbuch, Bürgerliches, Handels – und Wirtschaftsrecht, 13. Auflage, C.H. Beck 2019

Von Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Andrae & Simmer, Saarbrücken


In erster Auflage bereits 1978 erschienen, findet dieser Klassiker der Formularbücher nun seine 13. Renaissance im Jahr 2018/2019. Das Autorenteam bestehend aus Rechtsanwälten und Notaren aus dem gesamten Bundesgebiet hat sich darum gekümmert, die in den letzten drei Jahren seit Erscheinen der Vorauflage eingetretenen Änderungen in die damals schon umfangreiche Formularsammlung einzuarbeiten. Das betrifft unter anderem die Aktienrechtsnovelle 2016, die Reform des Bauvertragsrechts, die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe, die Verschärfung des Geldwäschegesetzes sowie die europäische Güterrechtsverordnung.

Das Buch liegt in gedruckter Form vor und hat knapp 2800 Seiten, die mit Formularen und entsprechenden Kommentaren dazu vollgepackt wurden. Schon seit der sechsten Auflage fügt der Verlag die Muster selbst auch in Textform bei. Damals geschah dies noch in Form von Disketten. Später wurden dann CDs beigelegt. Heute stellt der Verlag die Formulare dem Käufer eines der Bücher zur Verfügung im Wege eines Downloads. Dieses Buch enthält insofern einen Freischaltcode. Es handelt sich dabei – das ist zu beachten – nicht um eine vollständige digitale Version des Werks sondern nach wie vor „nur“ um die Formulierungsbeispiele selbst, also ohne die zugehörigen Erläuterungen und Hintergrundinformationen. Hierin liegt eine praktisch sehr sinnvolle und auch wertvolle Arbeitshilfe. In Zeiten des papierlosen Büros wäre eine volldigitale Version indessen noch tauglicher.

Was den inhaltlichen Aufbau angeht, so birgt dieser für den erfahrenen Formularbuchbenutzer keinerlei Überraschungen, was der Sache indes nicht schadet. Unterteilt ist das Werk in große Kapitel zu BGB-AT, Schuldrecht-AT, Schuldrecht-BT, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Handelsrecht, Personengesellschaftsrecht, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktienrecht Umwandlungsrecht sowie zum Schiedsverfahren und der Alternativen Streitbeilegung. Es ist ein fein untergliedertes Inhaltsverzeichnis vorangestellt, das jedes einzelne Muster berücksichtigt. Dabei sind dann zum Beispiel auch im Besonderen Teil des Schuldrechts entsprechende Unterteilungen für die einzelnen Vertragstypen enthalten. Auch der neue Bauvertrag findet dort nunmehr (F.3.) Erwähnung. In den Unterkapiteln wird dann weiter unterteilt, so etwa in jenem zum Arbeits- und Dienstvertragsrecht. Dort finden sich Abschnitte mit Formularen zur Begründung des Arbeitsverhältnisses, zur Änderung des Arbeitsverhältnisses, zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zum Einsatz von Fremdpersonal und zu Dienstverträgen im weiteren Sinne. Jeder der Abschnitte enthält mehrere Formularvarianten. So gibt es dann zum Beispiel Arbeitsverträge mit Verweisung auf Tarifrecht, Verträge für leitende Angestellte, Teilzeitarbeitsverträge, befristete Arbeitsverträge mit und ohne Sachgrund. Es ist an alle gängigen Konstellationen gedacht worden, soweit der Rezensent dies erkennen konnte.

Hilfreich und zielführend sind wie immer auch die Anmerkungen zu den einzelnen Formularen. Die vorgeschlagenen Mustertexte sind durchsetzt mit Fußnoten. In den Fußnoten werden teilweise auch alternative Formulierungen für alternative Gestaltungen dargestellt und dort auch abweichende Musterformulierungen vorgeschlagen (was nicht in allen dem Rezensenten bekannten Formularbüchern so gehandhabt wird, aber im Rahmen der praktischen Arbeit als durchaus richtig einzuschätzen ist). Etwa betreffend die Regelung der Arbeitszeit im Formular III.E.2. findet sich im Musterformular die Regelung einer festen wöchentlichen Arbeitszeit und in der zugehörigen Fußnote 6 ein Vorschlag für eine variable Gestaltung mit einer wöchentlichen Durchschnittsarbeitszeit. Ergänzt wird das dort alternativ dargestellte Jahresarbeitszeitmodell durch Hinweise auf die Einordnung im Kontext von SGB VI. Auch auf das Insolvenzrisiko, das der Arbeitnehmer hier in Bezug zum Arbeitgeber übernimmt, wird hingewiesen. Es erfolgt also nicht nur die sture Betrachtung orientiert am Arbeitsrecht, sondern auch ein Blick über den Tellerrand hinaus. Die Klauseln werden also nicht nur im Kontext des vorgeschlagenen Musters erläutert, sondern auch in ihrer Beziehung zur weitergehenden Rechtswelt. Solche Verweise auf tatsächliche Probleme und angrenzende Rechtsgebiete sind nicht nur für den Einsteiger von höchster Wichtigkeit, da sie auch den erfahrenen Bearbeiter vor Haftungsfallen durch Wissenslücken bewahren können.

Es wird sicherlich Formularbücher geben, die mit stärkerem Fokus auf ein gewisses Rechtsgebiet arbeiten und deshalb noch weiter ausgearbeitete Muster bzw. Muster für noch speziellere Vertragstypen bereithalten (können). Je nach Grad der Spezialisierung des Bearbeiters kann es daher sinnvoller sein, ein spezielleres Formularbuch als das vorliegende anzuschaffen. Wer aber allgemein im Zivilrecht tätig ist (sei es als Einzelanwalt/-notar oder Anwalts- bzw. Notargesellschaft) der wird viele Fragen der täglichen Arbeit mit einem Formularbuch wie dem vorliegenden beantworten können. In solchen Szenarien lohnt sich die Investition der vergleichsweise günstigen 139 EUR sicherlich.

Sonntag, 9. Juni 2019

Rezension: Examenskurs BGB

Musielak / Mayer, Examenskurs BGB, 4. Auflage, C.H. Beck 2019

Von Stud. iur. Antonia Gaupp, Halle


Im Januar 2019 ist die vierte Auflage des Examenskurses zum Bürgerlichen Gesetzbuch im Beck Verlag erschienen, herausgegeben von Herrn Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak und Mitautorin Frau Prof. Dr. Claudia Mayer, die an die Stelle von Prof. Dr. Wolfgang Hau tritt.

Aufbauend und ergänzend zum Grundkurs BGB desselben Autors werden mit dem Werk in erster Linie Studierende der fortgeschrittenen Semester, die sich auf das erste Staatsexamen vorbereiten, wie auch Referendare, die das materielle Recht auffrischen möchten, angesprochen. Empfehlenswert ist es daher, vor der Lektüre des Examenskurses über das notwendige Grundlagenverständnis zu verfügen, welches nicht notwendigerweise mithilfe des entsprechenden Grundkurses erworben werden muss. Der Examenskurs BGB verweist allerdings auf entsprechende Erörterungen im Grundkurs, sodass sich beide Werke ergänzen und Wiederholungen vermieden werden sollen. Damit dient der Examenskurs der Darstellung examensrelevanter Schwerpunkte mit einer Lern- und Verständniskontrolle.

Inhaltlich werden das Zustandekommen sowie der Inhalt von Verträgen, die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), das Bereicherungsrecht, Deliktsrecht, Besitz und Eigentum, das Recht der Kreditsicherheiten sowie Grundzüge des Familien- und Erbrechts auf 563 Seiten behandelt.

Bei der Neuauflage wurden gesetzliche Änderungen, wie die Modernisierung des Kaufrechts, aktuelle Gerichtsentscheidungen und Veröffentlichungen berücksichtigt und an entsprechender Stelle auf diese verwiesen. Beispielsweise wird bei der Behandlung des Verkäuferregresses nach § 445 a BGB auf einen aktuellen Beitrag von Weidt in der JuS 2018 zum „Rückgriff des Verkäufers im neuen Mängelhaftungsrecht“ hingewiesen (S. 58), der zur vertiefenden Lektüre empfehlenswert ist. Im Rahmen der Grundzüge des Erbrechts findet auch die BGH Rechtsprechung aus 2018 Erwähnung, nach der Nutzungsrechte, die dem Erblasser eines sozialen Netzwerks aus dem Nutzungsvertrag zustehen, eine Rechtsposition darstellt, in die die Erben eintreten (S. 421). Auch Entscheidungen aus den Jahren 2016 und 2015 zur Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern finden ihren Eingang im Rahmen des Kapitels zum Familienrecht (S. 412).

Besonders hervorzuheben ist, dass auch bei der vierten Auflage ein jedes Kapitel mit Fällen und Fragen abschließt, sodass Studierende selbstständig anhand der am Ende des Buches beigefügten Lösungen überprüfen können, ob das entsprechende Kapitel verstanden wurde und die Anwendung des theoretisch Erlernten gelingt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, dass es im Examen nicht darum geht, theoretisches Wissen losgelöst niederzuschreiben, sondern an entsprechender Stelle im Gutachten in gebotener Ausführlichkeit und unter Berücksichtigung des jeweiligen Falles anzuwenden.

Innerhalb des Textes erfolgen immer wieder prägnante Exkurse, die beispielsweise Besonderheiten und Streitstände des allgemeinen Schuldrechts aufgreifen und so mit dem besonderen Schuldrecht verknüpfen. Im Rahmen der Falschlieferung im Kaufrecht wird die Frage der Rechtsnatur der Erfüllung und Tilgungsbestimmung virulent, weshalb hier die verschiedenen Erfüllungstheorien kurz erwähnt werden. Dadurch wird dem Leser deutlich, an welcher Stelle diese Problematik Relevanz innerhalb des Kaufrechts entfaltet (S. 44 ff.).

Im Kontext der Darstellung vertraglicher Schuldverhältnisse werden neben dem Kauf die Schenkung, der Werkvertrag sowie das Verbraucherkreditrecht behandelt. Es wäre wünschenswert, den Mietvertrag und die Besonderheiten des Leasings mit aufzunehmen.

Auch die bei Studierenden nicht unbedingt beliebte Prüfung von AGB wird auf neun Seiten eingehend erklärt. Zudem wird ein übersichtliches Prüfungsschema an die Hand gegeben (S. 88 f.), mithilfe dessen eine AGB-Kontrolle kein Hindernis mehr darstellen sollte.

Die Ausführungen zum Bereicherungsrecht stellen anhand vieler kleiner Beispielsfälle und der anschließenden Fälle zur eigenständigen Übung eine gute Möglichkeit dar, insbesondere den Bereicherungsausgleich in Drei- und Mehrpersonenverhältnissen zu wiederholen und zu vertiefen.

Ebenso positiv anzumerken ist die ausführliche Darstellung der durch § 823 I BGB geschützten „sonstigen Rechte“ (S. 182 ff.), welche anhand von Beispielen in verständlicher Sprache mit Leben gefüllt und so für die Studierenden greifbar werden. Im Anhang zum Deliktsrecht werden auf acht Seiten (S. 217 – 224) Schuldner- und Gläubigermehrheiten inklusive der gestörten Gesamtschuld anschaulich mithilfe von Fallabwandlungen erklärt. Leider lässt das Kapitel zum Deliktrecht Ausführungen zur Gefährdungs- und Produkthaftung vermissen.

Im Abschnitt des Rechts der Kreditsicherheiten sind unter anderem Ausführungen zur Bürgschaft, dem Eigentumsvorbehalt und seinen Sonderformen sowie zu Pfandrechten mitsamt der Problemdarstellung zum gutgläubigen Erwerb eines Unternehmerpfandrechts (S. 352) zu finden. Zur ersten Erarbeitung der jeweiligen Sicherheiten ist zweifellos ein vertiefendes Lehrbuch vorab zur Hand zu nehmen.

Fazit: Zusammenfassend gewährleistet der Examenskurs BGB einen wertvollen Überblick über den Stoff, der im Examen gerne abgeprüft wird. Aufgrund der jahrelangen Erfahrungen von Prof. Dr. Musielak als Prüfer im Ersten Juristischen Examen stellt der Examenskurs damit eine geeignete Möglichkeit zur Wiederholung dar. Es darf nicht vergessen werden, dass das Werk nicht den Anspruch verfolgt, jede Vertragsart und jedes Detail des BGB darzustellen, sondern sich auf ausgewählte examensrelevante Bereiche des Bürgerlichen Rechts konzentriert. Dies trägt dazu bei, sich gerade in der Examensvorbereitung nicht mit dem kleinsten Detailwissen aufzuhalten, sondern einen Überblick und das Verständnis für das große Ganze zu gewinnen. In dem Zusammenhang ist auch anzumerken, dass verschiedene Ansichten zu rechtlichen Fragestellungen nicht lediglich heruntergebetet werden, sondern die Autoren vielmehr auch selbst Stellung beziehen. Dies regt dazu an, unterschiedliche Ansichten zu hinterfragen und deren Aussage systematisch zu verstehen.

Insbesondere die Option der Selbstkontrolle anhand von über 270 Fällen und Fragen und die Ergänzung des Stoffes um Beispiele erleichtern die Vermittlung und das Festigen der behandelten Themen, weshalb ich den Examenskurs BGB jedem fortgeschrittenen Studierenden empfehlen kann.