Messerschmidt / Niemöller / Preussner, HOAI - Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure, Kommentar, 1. Auflage, C.H. Beck 2015
Von RA Daniel Jansen, Köln
Hier wird in erster Auflage
ein Kommentar für die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vorgelegt. Das
Rad wird dabei nicht neu erfunden, allerdings wird es auch nicht in eckigem
Format vorgelegt, d.h. er ist inhaltlich den etablierten Kommentaren ebenbürtig
und hat durch seine kompakte Form und dichte Darstellung durchaus seinen
eigenen Charme. In dem Vorwort wird darauf hingewiesen, dass dies auch dem
Selbstverständnis der Autoren entspricht, da „auf den Ballast früherer
HOAI-Novellen ebenso [verzichtet wird] wie auf tiefgreifende dogmatische
Auseinandersetzungen mit Meinungsständen in Literatur und Wissenschaft“.
Vielmehr solle das Werk verstanden werden als praxisorientiert, übersichtlich
und aktuell. Diesen Ansprüchen genügt der Kommentar umfassend.
Zunächst wird der
Verordnungstext nebst den 15 Anlagen wiedergegeben. Im Anschluss folgt eine
gelungene Einleitung, in der kurz die Geschichte der HOAI sowie deren Struktur
erläutert werden. Es folgt über immerhin 50 Seiten die Vermittlung von
Grundlagen des Architekten- und Ingenieurrechts, wobei die Autoren Wert auf
einen engen Praxisbezug legen. So werden die Besonderheiten des Vertragsschlusses
unter Berücksichtigung auch der Akquisitionsphase des Architekten beleuchtet,
die häufig insofern konfliktträchtig ist, als - mangels klarer Absprachen - der
Besteller noch von einer kostenlosen Akquisetätigkeit ausgeht, während der
Architekt schon einen geschlossenen Architektenvertrag annimmt. Ebenso werden
verschieden Vertragstypen (Stufenvertrag, Zeithonorarvertrag,
Generalplanervertrag, Projektsteuerungsvertrag etc.) prägnant und
nachvollziehbar erläutert.
Sodann folgt der Hauptteil,
die Kommentierung der HOAI vom 10.07.2013. Die bei guten Kommentaren übliche
Herangehensweise, jeder Vorschrift eine Übersicht voranzustellen, die einen
direkten Zugriff auf die jeweils interessierende Stelle in der Kommentierung
erleichtert, wird auch in dem vorliegenden Werk gepflegt. Im Sinne der
Übersichtlichkeit und des erleichternden Querlesens enthalten die Texte dezent
und effektiv eingesetzte drucktechnische Hervorhebungen von Begriffen im
Fließtext.
Das Werk bietet trotz seiner
verhältnismäßigen Kürze eine umfassende Auseinandersetzung mit den relevanten
rechtlichen Bedeutungen der HOAI. So setzt es sich mit der Problematik des
Verstoßes der HOAI gegen die Dienstleistungsfreiheit und der damit
einhergehenden möglichen europarechtlichen Unwirksamkeit, auf die sich
allerdings nur Architekten aus dem EU-Ausland berufen könnten, auseinander (§
1). Ferner stellen die Autoren zu Beginn jeder Norm die Rechtslage der HOAI
2013 in Abgrenzung zu der HOAI 2009 sowie die Änderungen gegenüber der HOAI
2009 dar. Diese Gegenüberstellung erhöht das Verständnis der Honorarordnung
ebenso wie die Technik der Argumentation mit dem Willen des Verordnungsgebers.
So wird im Zusammenhang mit den anrechenbaren Kosten (§ 4) die Problematik
ausgeführt, dass § 4 Abs. 1 S. 2 neben den allgemein anerkannten Regeln der
Technik auch Verwaltungsvorschriften für die Ermittlung der anrechenbaren
Kosten vorsieht. Hier stellen die Autoren Kritikpunkte auf, verweisen jedoch
entscheidend darauf, dass der eindeutige Wille des Verordnungsgebers, der die
Verwaltungsvorschriften in der Norm gerade nicht gestrichen hat, bei der
Auslegung zwingend zu beachten ist.
Hervorzuheben ist ferner die
ausgezeichnete und praxisorientierte Darstellung der verschiedenen
Leistungsbilder. Auch das im Vorwort angekündigte Versprechen auf
Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung wird eingelöst.
Das Werk ist jedenfalls eine
Bereicherung für die Kommentarliteratur und bietet sich als unkompliziertes und
fundiertes Nachschlagewerk gleichermaßen für Architekten und Ingenieure wie
auch für den im Baurecht praktizierenden Juristen an.








