Di Fabio, Weimarer Reichsverfassung, 1. Auflage, C.H.
Beck 2018
Von Dr. Sebastian Felz, Rheinbach
Jede spannende
Geschichte hat mindestens einen Helden und einen Schurken. Der ehemalige
Richter am Bundesverfassungsgericht und Professor für Öffentliches Recht an der
Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn hat eine sehr spannende
Geschichte geschrieben, nämlich die von „Aufbruch und Scheitern“ der Weimarer
Reichsverfassung. Die Rollen des „Guten“ wie des „Bösen“ sind klar verteilt.
Die Rolle eines
Helden nimmt für Udo di Fabio Reichspräsident Friedrich Ebert ein: Der
„redliche und kluge Sattelgeselle“ (S. 233) ist für den Autor der „größte
Staatsmann Weimars“ (S. 90):
„Der Sozialdemokrat Friedrich Ebert war
eine integre Persönlichkeit, ein Mann, der gleichermaßen im infamen Kreuzfeuer
der radikalen Linken und Rechten stand. Seine Position lag ziemlich genau in
der Mitte zwischen Verwirklichung des sozialdemokratischen Parteiprogramms und
der republikanisch-rechtsstaatlichen Selbstbehauptung der parlamentarischen
Demokratie. Er war im besten Sinne Parteisoldat und Staatsdiener zugleich,
einer der Schöpfer und erste Repräsentant der Weimarer Republik“ (S. 79).
Wäre 1925
anstelle von Paul von Hindenburg Friedrich Ebert ein zweites Mal
Reichspräsident geworden, so wäre die deutsche Geschichte im 20. Jahrhunderts
anders verlaufen. Dieser Paul von Hindenburg aber ist für di Fabio die
verhängnisvolle, ja schurkenhafte Figur in der Geschichte der Weimarer
Verfassung. Hindenburg war ein „Hochrisiko“ (S. 92) bzw. „Verfassungsrisiko“
für die Republik von Weimar. Dass Gustav Stresemann an der Ermöglichung der Wahl
Hindenburgs maßgeblich beteiligt war, kreidet di Fabio dem großen
Außenpolitiker schwer an.
Schon im ersten
Weltkrieg war von Hindenburg nicht viel mehr als eine „dekorative Figur“ für
den eigentlichen Feldherren Ludendorff. Als maßgeblicher Propagator der
Dolchstoßlegende war er von vorn hinein für eines der höchsten Ämter der ersten
deutschen Republik ungeeignet:
„Hindenburg war […] ein reaktionäres,
altes Urgestein der Vergangenheit, bei dem man schon froh sein musste, wenn er
sich bei Schönwetterlagen an die Verfassung den Buchstaben nach hielt. Er war
gewiss kein erklärter Verfassungsfeind, aber er war ein Verfassungsrisiko.
Seine Sehnsucht nach rechts zur homogenen Nation, seine Beeinflussbarkeit aus
Kreisen der Reichswehr und der Großagrarier, sein fehlendes Verständnis für die
plurale Parteiendemokratie, seine Eitelkeit, auch Korrumpierbarkeit und die
Sucht nach öffentlicher Zustimmung: All das machte Hindenburg ersichtlich
ungeeignet, dass gerade für Krisenlagen zentrale Amt der Verfassung zu übernehmen.
Ins Amt gelangt, arrangierte sich Hindenburg denn auch nur mit parlamentarisch
getragenen Regierungen; er wollte eigentlich etwas anderes. Seine bereits nach
Amtsantritt geäußerte Klage über den ach so schlimmen Parteienbetrieb, beten
wir manchmal heute noch nach. Dabei hat dieser Präsident noch nicht einmal
allzu heimlich darauf hingewiesen, die SPD aus der Regierung zu drängen, um
damit seinen eigenen Einfluss zu erhöhen und sein Traum vom Rechtsschwenk
Wirklichkeit werden zu lassen, und zwar schon vor Ausbruch der
Weltwirtschaftskrise und vor dem Erstarken der Hitler-Partei.“ (S. 251).
Di Fabio sieht
insbesondere in der Konzeption eines direkt gewählten Reichspräsidenten mit dem
Oberbefehl über die Reichswehr einen Fehler. Denn dieser „Ersatzkaiser“, der
neben den ebenfalls direkt demokratisch legitimierten Reichstag trat, war ein
zweites Machtzentrum. Diese Doppelspitze führte zu einer „Verunklarung des
Ortes zentraler politischer Verantwortung“ (S. 249). Der Reichskanzler blieb
vom Vertrauen des Reichspräsidenten genauso abhängig wie von der Mehrheit des
Reichstages. Als das Parlament in Berlin seit der Septemberwahl von 1930 mit
fast 40 % Gegnern des parlamentarischen Systems besetzt war, führte dies immer
mehr zu einer Verschiebung der Machtausübung vom Parlament zum
Reichspräsidenten, der zunächst mit den Präsidialkabinetten Brüning, von Papen
und von Schleicher sowie dem „Preußenschlag“ vom 20. Juni 1932 die
Verfassungssubstanz im Reich sowie im wichtigsten Teilstaat aushöhlte und
schließlich mit der Ernennung Adolf Hitler zum Totengräber der Republik wurde.
Um diese
verfassungsrechtliche Hauptachse ist es di Fabio gelungen, auf knapp 260 Seiten
den sehr ausdifferenzierten Forschungsstand der Rechts-, Geschichts- und
Sozialwissenschaften anzuordnen. Sein eigenes Anliegen beschreibt er
folgendermaßen:
„Die vorliegende
Studie möchte einen Beitrag zur verfassungshistorischen Analyse der Weimarer
Republik leisten, aber weder klassische Geschichtsschreibung noch
Rechtsgeschichte sein. Die Geschichte Weimars wird aus der Perspektive
verfassungsrelevanter Fragen erzählt: Wo kam die Legitimität der Verfassung
her? Welche sinnstiftenden Erzählungen nutzten die Verfassungsanhänger und
welche die Verfassungsfeinde? Welche Regelungen wirkten zum Schutz der
Republik, welche wirkten mit an ihrer Zerstörung und welche Wirkungen gingen
vom Amt des Reichspräsidenten aus? Wie war das Verhältnis von bewaffneter Macht
und demokratischer Republik am Anfang und am Ende Weimars? War der
Preußenschlag Auftakt zur Rettung der Republik durch Verfassungsbruch oder nur
der Probelauf für den gewaltsamen Staatsstreich nach dem 30. Januar 1933?“ (S.
20).
Di Fabio betont,
dass Institutionen nur durch die Unterstützung der „Köpfe und Herzen“ der
Menschen funktionieren. Dies gilt natürlich insbesondere für die fundamentalen
Spielregeln, die in der Verfassung niedergelegt sind.
Kernpunkt der
verfassungshistorischen Analyse di Fabios ist das Verhältnis von
Reichspräsidenten, Reichskanzler und Reichstag, welches er negativ bewertet,
genauso wie die Auswirkungen des „destruktiven“ Misstrauensvotums. Die Rolle
der Parteien, auch bei fehlender 5%-Klausel, beurteilt er eher positiv.
Eingebettet werden diese Analysen mit Überlegungen zu Kontinuitätslinien aus
dem 19. Jahrhundert (Romantik, Verfassungstraditionen aus dem Kaiserreich),
wirtschaftshistorischen Entwicklungen aufgrund der Reparationen und der
Weltwirtschaftskrise sowie Fragen der politischen Kultur (Streit über Symbole
am Beispiel der Staatsflagge).
Di Fabio
schreibt nicht professoral, sondern fesselnd und bildreich, auch wenn die
Sprachmächtigkeit seiner Formulierungen manchmal die Rahmung des Sprachbildes
zu sprengen droht.
Manche
Begrifflichkeit begegnet dem Leser immer wieder. So ist durchgängig vom
„Prägeraum“, der „Prägetendenz“, dem „Prägegeist“, den „Prägekräften“ oder dem
„Prägeklima“ die Rede. Recht soziologisch gesprochen wird von di Fabio, wenn
die Begriffe „Machtpragma“, „Sozialisationsagenturen“ oder dem
„Verfassungsdesign“ benutzt werden. Di Fabio gelingt oft die aphoristische
Verknappung:
„Denn er
[Brüning] dachte, Politik sei die Lösung von Sachproblemen, während seine
eigentliche Gegenkraft, die Hitler-Partei, vom genauen Gegenteil überzeugt war,
nämlich dass jedes Sachproblem nur Baustein für die Errichtung ihrer
Weltanschauungsdiktatur war, die dann alle bürgerlichen Sachprobleme mit einem
großen Eroberungskrieg zu lösen gedachte“ (S. 189).
Immer wieder
blickt di Fabio in die Gegenwart. Er sieht Angela Merkel als „Romantikerin“ in
der Flüchtlingskrise, Trump mit seiner Zollpolitik in der Tradition der
US-amerikanischen Politik der 1920er-Jahre unter Hoover oder das Grundgesetz
als Verfassung, welches aus 1945 gelernt habe, aber 1933 nicht verhindert
hätte.
Ein Blick ins
Literaturverzeichnis zeigte eine umfassende Berücksichtigung auch neuerer
Literatur. Verwunderlich ist zwar, dass der große Bonner Politikwissenschaftler
Karl Dietrich Bracher nur einmal und dann nicht mit seinem Standardwerk „Die
Auflösung der Weimarer Republik“ zitiert wird. Des Weiteren wird Hans-Ulrich
Wehler eine „Wirtschaftsgeschichte“ und nicht eine „Gesellschaftsgeschichte“
zugeschrieben.
Di Fabio ist
umfassend in seiner historischen Analyse, erfreulich eindeutig in seinen
Urteilen und überzeugend in seinen gegenwartsbezogenen Befunden. Schließlich
gelingt es ihm damit beim Leser die „ansteckende Vitalität“ zur Wiedergewinnung
einer „gerechten und verlässlichen Ordnung der Freiheit“ zu erzeugen, die er
uns allen im letzten Satz seiner fesselnden verfassungshistorischen Analyse der
ersten deutschen Republik wünscht.