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Dienstag, 17. November 2015

Rezension Öffentliches Recht: BJagdG

Schuck, Bundesjagdgesetz - Kommentar, 2. Auflage, Vahlen 2015

Von Rechtsanwalt (Syndikusanwalt) und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stephan Lemmen, Bad Berleburg



Aufgrund der Novellierung einiger Landesjagdgesetze in der jüngeren Vergangenheit und den momentan geplanten Novellierungen anderer Landesjagdgesetze rückt die aktuelle Weiterentwicklung von Jagdrecht und -ausübung momentan so sehr in das Interesse der von dieser Entwicklung am unmittelbarsten betroffenen Jäger und Grundeigentümer wie wohl noch nie in der Geschichte des Jagdrechtes der Bundesrepublik überhaupt. Erfreulich ist es daher, dass Marcus Schuck – Rechtsanwalt in Koblenz, Kreisjagdmeister des Landkreises Mayen-Koblenz und Schatzmeister des Vereins „Deutscher Jagdrechtstag e.V.“ – nun in der zweiten Auflage den von ihm 2010 erstmals herausgegebenen Kommentar zum Bundesjagdgesetz umfassend auf den aktuellen Stand gebracht und erweitert hat.

Hierbei greift er auf das bewährte Autorenteam der 1. Auflage Dr. Jürgen Ellenberger – Vors. Richter am Bundesgerichtshof und Präsident des LJV Hessen –, Barbara Frank – Rechtsanwältin in München –, Markus Koch – Regierungsdirektor in Dresden und Lehrbeauftragter an der TU Dresden –, Dr. Benjamin Munte – Rechtsanwalt in Wolfsburg, Lehrbeauftragter der Ostfalia-Hochschule und stellv. Vorsitzender des Vereins „Deutscher Jagdrechtstag e.V.“ –, Dr. Rudolf Schneider – Veterinärdirektor in Koblenz und Vorsitzender des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte e.V. –, Matthias Seibel – Rechtsanwalt in Koblenz –, Justizrat Hans-Joachim Stamp – Rechtsanwalt in Koblenz –, Adolf Tausch – Direktor des Amtsgerichts a.D., ehemaliger Vizepräsident des LJV Hessen und dortiges Ehrenmitglied – und Gert Welp – Rechtsanwalt in Neustadt-Glewe, Abgeordneter für die neuen Bundesländer in der Arbeitsgruppe „Änderung des BJagdG im DJV“ in 2006 und bis 2007 Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Recht- und Satzungsfragen/Justitiar des LJV Mecklenburg-Vorpommern – zurück.

Unter anderem finden in der Neuauflage der neue § 6a BJagdG und mit ihm die Anpassungen des Bundesjagdgesetzes, die der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften geschuldet sind und welche Einfluss auf die Gestaltung der Jagdbezirke und des Wildschadensersatzes nehmen, ebenso Berücksichtigung wie die Weiterentwicklung der Rechtsprechung seit der Vorauflage – hier insbesondere zu Abrundungsproblemen bei der Gestaltung von Jagdbezirken (§ 5 BJagdG) und zum Wildschadensrecht (§§ 26 ff. BJagdG). Ebenso sind die Änderungen in Nebengesetzen, wie zum Beispiel im Tierschutz- und Tierseuchengesetz oder die Vorschriften zum Lebensmittel- und Fleischhygienerecht, und ausführlicher als in der ersten Auflage die jagdbezogenen waffenrechtlichen Vorschriften kommentiert – diesbezüglich insbesondere die Rechtsprechung zur Zuverlässigkeit und zur Aufbewahrung von Waffen sowie weitergehende Haftungsfragen unter besonderer Berücksichtigung von Verkehrssicherungspflichten bei Gesellschaftsjagden und betreffend des Straßenverkehrs. Die Kommentierung weist auf Abweichungen im Bereich landesrechtlicher Regelungen hin, z. B. bei den Fütterungs- und Schonzeitenregelungen. Sofern sich Besonderheiten ergeben, sind die Landesvorschriften an der einschlägigen Stelle nicht nur zitiert, sondern ausführlich behandelt.

Layout, Inhalts-, Abkürzungs- sowie Sachverzeichnis des knapp 760 Seiten umfassenden Werkes  sowie dessen reichhaltiger Fundus an weiterführender Literatur und Rechtsprechung lassen keine Wünsche offen. Wichtiges ist im Fließtext durch Fettdruck hervorgehoben, so dass schnelles Auffinden und gute Lesbarkeit gewährleistet sind. Weiter erleichtern zahlreiche Querverweisungen im Werk das Auffinden aller sachverwandten Regelungen und weiterführenden Kommentierungen.

Fazit: Für Behörden, Gerichte und Rechtsanwälte stellt der Kommentar erstklassiges Handwerkzeug bei der Arbeit mit dem und am Jagdrecht dar. Die Kommentierungen zu den einzelnen Paragraphen sind so übersichtlich und gut verständlich, dass aber auch Einsteiger, die nicht auf die Materie spezialisiert sind, und juristische Laien einen hervorragenden Überblick bekommen. Der Kommentar kann daher jedem vom Jagdrecht Betroffenen uneingeschränkt empfohlen werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen im Bereich des sich verändernden Jagdrechtes und der damit einhergehenden Veränderung der Jagdausübung kann es nur wünschenswert sein, dass sich jeder mündige Jäger auch über solch lesenswerte Fachpublikationen informiert hält.

Samstag, 31. Oktober 2015

Rezension Öffentliches Recht: Jagdrecht in Niedersachsen

Rose, Jagdrecht Niedersachsen, 33. Auflage, Kohlhammer 2015

Von RA Malte Schneider, Helmstedt



Bei dem nunmehr bereits in der 33.Auflage vorliegenden Kommentar zum Niedersächsischen Jagdrecht von Dr. Heinz Rose handelt es sich nicht nur um einen Klassiker des jagdrechtlich beratenden Anwalts, sondern auch – nach hiesiger Kenntnis – um die Standardausbildungsliteratur für niedersächsische Jungjäger. Schon aus diesem breiten Anwendungsspektrum lässt sich der hohe praktische Stellenwert des Werkes erkennen.

Der Kommentar behandelt dabei alle Vorschriften, deren Kenntnis für den Jagdbetrieb sowie für die Verwaltungspraxis erforderlich ist. Dabei muss der Autor den Anforderungen von Lehre und Praxis dergestalt Rechnung tragen, dass die ausdrückliche Auseinandersetzung mit abweichenden Meinungen, wissenschaftlichen Vertiefungen sowie Literatur- und Rechtssprechungshinweise auf das Wesentliche reduziert werden. Das mag für eine komplexe jagdrechtliche Auseinandersetzung nachteilig sein, für den ganz überwiegenden jagdrechtlichen „Alltagsgebrauch“ aber deutlich vorteilhaft. Aus der Reduzierung auf das Wesentliche folgt darüber hinaus auch das hosentaschenfreundliche Format, welches bei juristischer Fachliteratur alles andere als üblich ist.

Ein Schwerpunkt der Kommentierung in der 33.Auflage liegt auf dem Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften vom 29. Mai 2013, der Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen. Dabei handelt es sich um die Reaktion des Gesetzgebers auf ein Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dieser hatte entschieden, „dass die Verpflichtung, die Jagd auf ihrem Grundstück zu dulden, für den Eigentümer, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, eine unverhältnismäßige Belastung“ darstelle. Durch den § 6a BJagdG und § 292 III StGB wird das Urteil in nationales Recht umgesetzt.

Der Autor setzt sich kritisch mit dem Urteil des EGMR und der Umsetzung in nationales Recht auseinander. Es bleibt für die jagdrechtliche Beratungspraxis abzuwarten, ob die gesetzliche Neuregelung Grundstückseigentümer in nennenswerter Zahl dazu bewegen wird, ihr Grundstück aus ethischen Gründen befrieden zu wollen und die Jagd auf ihrem Grundstück damit zu unterbinden.

Auch die aus der Befriedung aus ethischen Gründen resultierenden Folgen erläutert der Autor durchaus kritisch, wie etwa den Ausschluss des Ersatzanspruches für Wildschäden auf den befriedeten Flächen.

Die oben angesprochene „Reduzierung aufs Wesentliche“ ohne Vielzahl von Fundstellen und Querverweise führen dabei auch bei längeren Textpassagen zu einer angenehmen Lesbarkeit des Werkes. Dies wiederrum führt dazu, dass das Werk auch für juristische Laien durchaus verständlich ist und dadurch natürlich zu einem breiten Anwenderspektrum führt. Dieser Spagat der unterschiedlichen Empfängerhorizonte gelingt dem Autor außerordentlich gut.

Das Werk wird daher hier als klare Kaufempfehlung gesehen, sowohl für den Praktiker auf dem Gebiet des Jagdrechts und für den Jagdpächter bis hin zum Jungjägeraspiranten.

Sonntag, 6. September 2015

Rezension Öffentliches Recht: Quo vadis, Jagdrecht?

Brenner, Quo vadis, Jagdrecht?, 1. Auflage, Boorberg 2015

Von RAin, FAin für Medizinrecht und FAin für Sozialrecht Elvira Bier, Saarbrücken



Das Werk „Quo vadis, Jagdrecht? – das neue Jagdrecht“ in Baden-Württemberg auf dem Prüfstand des Verfassungsrechts – von Prof. Dr. Michael Brenner beleuchtet das zum 01.04.2015 in Kraft getretene Jagd- und Wildtiermanagementgesetz für Baden-Württemberg, dies vor allem in verfassungsrechtlicher Hinsicht. Der Gesetzesentwurf wurde in Fachkreisen, insbesondere aber in Jägerkreisen, heftig kritisiert, weil die jagdliche Praxis nicht ausreichend berücksichtigt wäre.

Das Gesetz hat – in Erweiterung landesrechtlicher Gesetzgebungskompetenzen durch die Föderalismusreform – das Landesjagdgesetz abgelöst und nimmt für sich in Anspruch, ein zeitgemäßes und modernes „Wildtiermanagement“ zu statuieren, mit Stärkung des Tierschutzes. Grundlage ist ein „innovatives Schalenmodell“, welches die Wildtierarten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit in 3 Stufen (Nutzung, Entwicklung oder Schutz) einordnet.

Der verfassungsrechtliche Ansatz des Autors beschäftigt sich zunächst mit der Frage, inwieweit dem Landesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz zusteht, insbesondere über das Jagdrecht hinaus. Dies vor dem Hintergrund, dass die Gesetzgebungskompetenz für den Tierschutz beim Bundesgesetzgeber liegt und das Wildtiermanagementgesetz schon von seiner Zielsetzung, aber auch inhaltlich eine beachtliche Regelungsdichte tier- und naturschutzrechtlicher Art aufweist.

Des Weiteren beschäftigt sich der Autor mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes, da das Jagdrecht Ausfluss des „Bodeneigentums“ ist. Insbesondere die Herausnahme einzelner Tierarten aus dem Jagdrecht wird kritisch gesehen, da dies die Wertigkeit des Grundbesitzes – sei es aller Eigentümer eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks (Jagdgenossenschaft), sei es der des Eigenjagdbesitzers – schmälert.

Spätestens in diesem Zusammenhang geht der Autor aber – erfreulicherweise – über das Hauptthema, nämlich die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit – hinaus und setzt sich mit der Auswirkung auch für das Wild auseinander: Die Herausnahme von Wolf, Biber und Kolkrabe aus der Nutzung und die Einstellung in das Schutzmanagement nimmt diese Tierarten nämlich nicht nur aus der jagdlichen Nutzung, sondern auch aus der hegerischen Schutzverpflichtung heraus, was dem Tierschutz gerade nicht förderlich ist. Auch die pauschale Einordnung einer Tierart in das Entwicklungsmanagement stellt der Autor infrage, wenn er darauf hinweist, dass in Baden-Württemberg sehr unterschiedliche Lebensräume (Schwarzwald/Schwäbische Alb) existieren und dementsprechend völlig unterschiedliche Voraussetzungen für ein Entwicklungsmanagement gegeben sind.

Konkret wird der Autor, wenn er die Zuordnung des Bibers zur „Schale des Entwicklungsmanagements“ kritisiert, dies angesichts ständig zunehmender Schäden und massiver Bestandsvermehrungen.

Eigentumsrechtlich bedenklich erscheint dem Autor auch das nunmehr verankerte Fütterungsverbot für Schalenwild, wobei er zu Recht darauf hinweist, dass der Gesetzgeber durch das generelle Fütterungsverbot den Tot von Wildtieren billigend in Kauf nimmt, da die Fütterungspflicht- vor allem in Notzeiten – Ausfluss des Hegerechts und auch der Hegepflicht im Sinne des Tierschutzes sind.

Eine verfassungsrechtlich unklare Regelung sieht der Autor in der Verwendung gesundheitsschädigender Munition. Er vertritt die Auffassung, dass das Verbot, Schalenwild mit Munition, deren Inhaltsstoffe bei Verzehr des Wildbrets eine nachgewiesene gesundheitsschädigende Wirkung haben, zu erlegen, dem Jäger eine biologisch-chemische Prüfungspflicht auferlegt, die er schlechterdings nicht erfüllen kann. Hier wird auch auf das Problem der Gesetzgebungskompetenz hingewiesen, da letztlich der Ansatzpunkt dieses sachlichen Verbots ein lebensmittelrechtlicher ist. Das als Rechtsgutachten ausgestaltete Werk setzt besondere juristische, wenn nicht gar verfassungsrechtliche Kenntnisse voraus, spricht aber auch faktische  Konsequenzen für Jagdbetrieb und Tierschutz an.

Vor dem Hintergrund anstehender Gesetzesvorhaben in andern Bundesländern ist das Buch für Fachkreise sehr empfehlenswert. Mit einem Preis von Euro 40,00 ist das Preis-Leistungsverhältnis auch durchaus angemessen.