Schuck,
Bundesjagdgesetz - Kommentar, 2. Auflage, Vahlen 2015
Von
Rechtsanwalt (Syndikusanwalt) und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stephan Lemmen,
Bad Berleburg
Aufgrund der Novellierung
einiger Landesjagdgesetze in der jüngeren Vergangenheit und den momentan geplanten
Novellierungen anderer Landesjagdgesetze rückt die aktuelle Weiterentwicklung
von Jagdrecht und -ausübung momentan so sehr in das Interesse der von dieser
Entwicklung am unmittelbarsten betroffenen Jäger und Grundeigentümer wie wohl
noch nie in der Geschichte des Jagdrechtes der Bundesrepublik überhaupt. Erfreulich
ist es daher, dass Marcus Schuck –
Rechtsanwalt in Koblenz, Kreisjagdmeister des Landkreises Mayen-Koblenz und
Schatzmeister des Vereins „Deutscher Jagdrechtstag e.V.“ – nun in der zweiten
Auflage den von ihm 2010 erstmals herausgegebenen Kommentar zum
Bundesjagdgesetz umfassend auf den aktuellen Stand gebracht und erweitert hat.
Hierbei greift er auf das
bewährte Autorenteam der 1. Auflage Dr.
Jürgen Ellenberger – Vors. Richter am Bundesgerichtshof und Präsident des LJV
Hessen –, Barbara Frank –
Rechtsanwältin in München –, Markus Koch
– Regierungsdirektor in Dresden und Lehrbeauftragter an der TU Dresden –, Dr. Benjamin Munte – Rechtsanwalt in
Wolfsburg, Lehrbeauftragter der Ostfalia-Hochschule und stellv. Vorsitzender
des Vereins „Deutscher Jagdrechtstag e.V.“ –, Dr. Rudolf Schneider – Veterinärdirektor in Koblenz und
Vorsitzender des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte e.V. –, Matthias Seibel – Rechtsanwalt in
Koblenz –, Justizrat Hans-Joachim Stamp
– Rechtsanwalt in Koblenz –, Adolf Tausch
– Direktor des Amtsgerichts a.D., ehemaliger Vizepräsident des LJV Hessen und
dortiges Ehrenmitglied – und Gert Welp
– Rechtsanwalt in Neustadt-Glewe, Abgeordneter für die neuen Bundesländer in
der Arbeitsgruppe „Änderung des BJagdG im DJV“ in 2006 und bis 2007
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Recht- und Satzungsfragen/Justitiar des LJV
Mecklenburg-Vorpommern – zurück.
Unter anderem finden in der
Neuauflage der neue § 6a BJagdG und mit ihm die Anpassungen des
Bundesjagdgesetzes, die der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte zur Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften geschuldet sind
und welche Einfluss auf die Gestaltung der Jagdbezirke und des
Wildschadensersatzes nehmen, ebenso Berücksichtigung wie die Weiterentwicklung
der Rechtsprechung seit der Vorauflage – hier insbesondere zu Abrundungsproblemen
bei der Gestaltung von Jagdbezirken (§ 5 BJagdG) und zum Wildschadensrecht (§§ 26
ff. BJagdG). Ebenso sind die Änderungen in Nebengesetzen, wie zum Beispiel im Tierschutz-
und Tierseuchengesetz oder die Vorschriften zum Lebensmittel- und
Fleischhygienerecht, und ausführlicher als in der ersten Auflage die jagdbezogenen
waffenrechtlichen Vorschriften kommentiert – diesbezüglich insbesondere die
Rechtsprechung zur Zuverlässigkeit und zur Aufbewahrung von Waffen sowie weitergehende
Haftungsfragen unter besonderer Berücksichtigung von Verkehrssicherungspflichten
bei Gesellschaftsjagden und betreffend des Straßenverkehrs. Die Kommentierung weist
auf Abweichungen im Bereich landesrechtlicher Regelungen hin, z. B. bei den
Fütterungs- und Schonzeitenregelungen. Sofern sich Besonderheiten ergeben, sind
die Landesvorschriften an der
einschlägigen Stelle nicht nur zitiert, sondern ausführlich behandelt.
Layout, Inhalts-, Abkürzungs-
sowie Sachverzeichnis des knapp 760 Seiten umfassenden Werkes sowie dessen reichhaltiger Fundus an
weiterführender Literatur und Rechtsprechung lassen keine Wünsche offen. Wichtiges
ist im Fließtext durch Fettdruck hervorgehoben, so dass schnelles Auffinden und
gute Lesbarkeit gewährleistet sind. Weiter erleichtern zahlreiche
Querverweisungen im Werk das Auffinden aller sachverwandten Regelungen und weiterführenden
Kommentierungen.
Fazit: Für Behörden, Gerichte
und Rechtsanwälte stellt der Kommentar erstklassiges Handwerkzeug bei der
Arbeit mit dem und am Jagdrecht dar. Die Kommentierungen zu den einzelnen
Paragraphen sind so übersichtlich und gut verständlich, dass aber auch
Einsteiger, die nicht auf die Materie spezialisiert sind, und juristische Laien
einen hervorragenden Überblick bekommen. Der Kommentar kann daher jedem vom
Jagdrecht Betroffenen uneingeschränkt empfohlen werden. Vor dem Hintergrund der
aktuellen Entwicklungen im Bereich des sich verändernden Jagdrechtes und der
damit einhergehenden Veränderung der Jagdausübung kann es nur wünschenswert
sein, dass sich jeder mündige Jäger auch über solch lesenswerte
Fachpublikationen informiert hält.


