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Sonntag, 23. August 2026

Rezension: Materielles Strafrecht im 2. Staatsexamen

Strauß, Materielles Strafrecht im 2. Staatsexamen, 1. Auflage, C.H. Beck 2026

Von VRLG Dr. Benjamin Krenberger, Zweibrücken

Im Referendariat hat man eines am wenigsten: Zeit. Die Auswahl der Lernmittel muss daher deutlich spezifischer sein als vor dem ersten Staatsexamen. Zudem werden kompakte Werke bevorzugt, um die Verdichtung des Wissens zu optimieren, gerade wenn man mit dem materiellen Strafrecht ein Teilgebiet betrachtet, das man eigentlich schon einmal gelernt hat bzw. gelernt zu haben glaubt. Das vorliegende Werk von Strauß präsentiert sich als Kompendium von Wissen, konkret selektiert aus Examensklausuren der vergangenen 25 Jahre, und bietet damit genau die Schwerpunktsetzung, die sich Referendare als Vorleistung eines Autors wünschen. Dass gerade der Autor dazu in der Lage ist, ergibt sich zwangslos aus seiner früheren langjährigen Tätigkeit als hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter und Prüfer in beiden Examina.

Die Einschätzung des Autors im Vorwort, dass es den Probanden oft (erstaunlicherweise) am sicheren materiell-rechtlichen Wissen in der Prüfung mangelt, kann ich aus bisherigen Prüfungserfahrungen nur bestätigen: Die Basics sitzen nicht mehr, obwohl das erste Examen gar nicht so lange her ist. Umso wichtiger ist es daher, dass Strauß mit klarem Wertungssystem die materiell-rechtlichen Probleme des StGB zusammengetragen und aufbereitet hat, die tatsächlich eine Examensrelevanz besitzen und das auf deutlich weniger als 300 Seiten (inklusive Verzeichnissen).

Um die gewohnte Lektürereihenfolge beizubehalten, hat der Autor die Themen nicht nach Wichtigkeit sortiert, sondern den Aufbau des StGB beibehalten, sodass erst Fragen des Allgemeinen Teils, dann Probleme des Besonderen Teils bearbeitet werden. Das Schlusskapitel widmet sich den Zahlungskarten, meiner Ansicht nach eine hervorragende Wahl für einen gesonderten kleinen Schwerpunkt.

Das Schriftbild ist ein wenig unübersichtlich: Man mag nicht von Textwüste sprechen, aber es wäre optisch angenehmer gewesen, z.B. die Fälle grau zu hinterlegen anstatt sie kursiv zu drucken, oder mit Randnummern zu arbeiten. Es wird mit echten Fußnoten und Binnenverweisen gearbeitet (auch dafür wären Randnummern klug gewesen), mit gesonderten Kästchen für konkrete Hinweise und Fettdruck für die Hervorhebung wichtiger Begriffe oder Passagen. Zusätzlich finden sich Aufbauschemata, z.B. zum Fahrlässigkeitsdelikt, sowie graphische Schemata, um eine Norm genauer zu erläutern, z.B. zur falschen uneidlichen Aussage oder zu den Brandstiftungsdelikten.

Wenn man die einzelnen Kapitel durchblättert, entdeckt man von Beginn an Ausführungen, bei denen man als erfahrener Praktiker und Prüfer denkt: Ja, genau, das ist eine gut getroffene Auswahl. Dies beginnt schon im StGB AT, wenn § 11 Abs. 2 StGB und dessen Auswirkung auf die Tenorierung einer Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination thematisiert wird (weiter hinten wieder aufgegriffen bei § 315c StGB), oder wenn später die eigenverantwortliche Selbstgefährdung eines Dritten zur Straflosigkeit des Angeklagten bei vorgeworfenem Fahrlässigkeitsdelikt führt. Ebenfalls vorteilhaft ist die plastische Darstellung der eigentlichen Strafzumessung: Wie wird der Angeklagte eigentlich bestraft, wenn er mehrere Tatbestände verwirklicht hat? Wichtig ist der Hinweis des Autors, dass die Konkurrenzverhältnisse sich natürlich auch schon auf der Ebene des Schuldspruchs auswirken und der Prüfungskandidat beide Ebenen im Blick behalten muss. Neben dem reinen Problemaufriss erläutert Strauß dann am Ende des Kapitels auch, wie man die Prüfung in der Klausur am besten angeht. Diese Verzahnung zwischen Wissenszuwachs und direkter Anwendung ist ein unschätzbarer Pluspunkt des Werks. Dazu gehört auch die konsequente Vermittlung richtiger Fachsprache in Tenorierung und Urteilsgründen. Jüngere Gesetzesänderungen wie etwa die Aufgabe der Formvorschrift des Strafantrags, § 158 Abs. 2 StPO, werden ebenfalls aufgegriffen, aber es wird auch wie nebenbei ein kompakter Überblick über das Einziehungsrecht und die verschiedenen Handlungsoptionen des Gerichts gegeben.

Im Besonderen Teil werden die Tatbestände selektiv besprochen, sodass dem Leser schnell klar ist, mit welcher Wahrscheinlichkeit Prüfungsaufgaben drohen können. In Klausuren beliebte Delikte werden daher mit 5 Sternen bewertet, wobei bei anderen Delikten klar gekennzeichnet ist, wenn diese ohne Examensrelevanz sind. Auch die Ausführungen zum StGB BT überzeugen (mich) durchgehend. Sehr schön erläutert wird bspw. der Charakter des § 114 StGB als Unternehmensdelikt, bei dem folglich zwischen Angriff und Angriffserfolg getrennt werden kann, oder auch die Problematik des vorsätzlich herbeigeführten „Unfalls“, der die Anwendbarkeit von § 142 StGB ausschließt. Auch Details der gefährlichen Körperverletzung, auf die man bei entsprechender Fallgestaltung leicht hereinfallen könnte, werden kompakt erläutert, z.B. die Notwendigkeit der Beweglichkeit des gefährlichen Werkzeugs oder die Frage ob „gemeinschaftlich“ gleichzusetzen ist mit „mittäterschaftlich“. Auch wenn wie nebenbei wichtige Hilfen für die Tenorierung eines Regelbeispiels gegeben werden, bspw. bei § 243 StGB, zeigt sich der umfassende Ansatz des Autors. Streitpunkte zwischen BGH und Literatur werden, soweit sie in der Praxis überhaupt von Relevanz sind, gut verständlich aufgegriffen und die Leser werden zu einer gut nachvollziehbaren Lösung geführt, so zu sehen bei der Abgrenzung zwischen Raub und Erpressung.

Schließlich noch ein Wort zum herausragenden Schlusskapitel zur Verwendung von Zahlungskarten: Dass hier sogar die jüngste Rechtsprechung aufgegriffen wurde, die bei Verwendung einer gefundenen Girokarte mit Bezahlmöglichkeit ohne PIN bis zu einem Betrag von 25 oder 50 EUR (nur und zutreffenderweise) die Verwirklichung von § 274 StGB und v.a. § 303a StGB bejaht (so zuletzt auch BGH Beschl. v. 28.1.2026 – 4 StR 672/25, BeckRS 2026, 8088), ist für die mündliche Prüfung ein unschätzbarer Vorteil.

Hat man das Werk zum ersten Mal in der Hand, denkt man sich vielleicht: Wozu denn noch ein Werk zum materiellen Strafrecht und das noch im Repetitorenstil? Aber weit gefehlt: Dieses Werk bietet verdichtetes und dazu gewichtetes Wissen, bestens verzahnt mit praktischer Umsetzung und das aus kundiger Hand und dazu noch unterhaltsam geschrieben. Aus meiner Sicht eine absolute Empfehlung für die Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen.

Samstag, 21. März 2026

Rezension: Beck’sches Prozessformularbuch

Mes, Beck’sches Prozessformularbuch, 16. Auflage, C.H. Beck 2026

Von RAin Jennifer Schäfer-Jasinski, Offenbach a.M.

Das Beck’sche Prozessformularbuch, herausgegeben von Peter Mes liegt seit 2026 in seiner 16. Auflage vor und bestätigt seinen Status als unverzichtbares Standardwerk für die anwaltliche Praxis mit über 3.266 Seiten.

Diese Auflage steht zugleich unter besonderen Vorzeichen: Der langjährige Herausgeber Peter Mes, der das Werk seit der 11. Auflage allein verantwortete und bereits seit der Erstauflage 1980 prägend begleitet hat, ist am 19. Juli 2025 im Alter von 82 Jahren verstorben. Dass er die Neuauflage noch bis zuletzt betreut hat, unterstreicht seine außergewöhnliche Verbundenheit mit diesem Werk, das er über Jahrzehnte hinweg maßgeblich entwickelt und geprägt hat.

Es handelt sich um ein ausgesprochen umfangreiches Werk, das jedoch – typisch für juristische Großkommentare und Formularsammlungen – auf sehr dünnem Papier gedruckt ist, wie man es etwa auch aus klassischen Examenswerken kennt. Dies ermöglicht die enorme Stofffülle in einem Band, erfordert aber zugleich einen gewissen sorgsamen Umgang. Vor diesem Hintergrund wäre die Ergänzung durch ein oder mehrere Lesebänder wünschenswert gewesen, um das Arbeiten mit dem Werk im Alltag weiter zu erleichtern.

Besonders hervorzuheben ist die durchgehend praxisorientierte Struktur. Das Werk beginnt im ersten Teil mit dem allgemeinen Zivilprozessverfahren und setzt dabei bereits beim Mandatsverhältnis (Vergütungsvereinbarung, Haftungsbeschränkungsvereinbarung, Impressum etc.) an. Diese chronologische und lebensnahe Herangehensweise erleichtert die intuitive Nutzung erheblich. Man findet sich nicht nur systematisch, sondern auch praktisch „entlang des Mandats“ im Werk zurecht – ein klarer Vorteil gegenüber rein abstrakt aufgebauten Formularsammlungen. Das Prozessformularbuch gliedert sich in insgesamt zehn große Teile, in denen sich so gut wie alles finden lässt: I. Allgemeines Zivilprozessverfahren, II. Klagen und Anträge im Zivilprozess zu ausgewählten Gebieten des materiellen Rechts, III. Zwangsvollstreckung, Anfechtungsgesetz, Insolvenzordnung, IV. Arbeitsgerichtsprozess, V. Verwaltungsstreitverfahren, VI. Verfassungsrecht, VII. Finanzgerichtsprozess, VIII. Sozialgerichtsprozess, IX. Rechtsschutz vor den Gerichten der Europäischen Union, X. Rechtsschutz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Unterstützt wird dies durch ein außergewöhnlich umfangreiches Sachregister. Gerade in einem Werk dieser Größenordnung ist ein derart detailliertes Register von unschätzbarem Wert für die schnelle Navigation im Arbeitsalltag. Seit der Vorauflage sind rund vier Jahre vergangen, in denen zahlreiche Gesetzesänderungen und Entwicklungen in der Rechtsprechung erfolgt sind.

Inhaltlich wurde das Formularangebot gezielt erweitert. Hervorzuheben sind insbesondere neue Muster im Bereich der Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherungen im Teil I.A.8. ff. (S. 37 ff.) Diese Ergänzung ist praxisrelevant, da entsprechende Abstimmungen regelmäßig erforderlich sind und standardisierte Vorlagen die Prozesse hier erheblich beschleunigen.

Ebenfalls neu ist ein Formular für den Antrag auf Durchführung einer Videobeweisaufnahme, I.H.1. (S. 265 f.). Darüber hinaus wurde das Werk auch in Spezialmaterien ergänzt, etwa durch ein neues Beschwerdemuster im Kartellrecht, II.N.14. (S. 1725 f.)

Das Werk geht weit über eine bloße Sammlung von Mustern hinaus. Die umfangreichen Anmerkungen zu den einzelnen Formularen enthalten vertiefende Hinweise, taktische Überlegungen und Verweise auf aktuelle Rechtsprechung und Literatur. Dadurch erhält das Formularbuch darüber hinaus einen ausgeprägten Handbuchcharakter.

Die Verweisstruktur ist anfangs kurz gewöhnungsbedürftig: Die im Text enthaltenen Ziffern stellen keine klassischen Fußnoten dar, sondern verweisen auf separate Anmerkungen im Nachgang des jeweiligen Formulars. Diese füllen selbst ganze Seiten und machen das Herzstück des Prozessformularbuchs aus.

Ein erheblicher Mehrwert bleibt die Möglichkeit, sämtliche Formulare als bearbeitbare Word-Dateien herunterzuladen. Dies ermöglicht eine direkte Übernahme in die eigene Mandatsarbeit und macht das Werk besonders effizient nutzbar.

Sehr positiv ist ebenfalls die Aufnahme amtlicher Formulare in ihrer originalen Gestalt, etwa des Antrags auf Prozesskostenhilfe (S. 104 ff.), des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids (S. 70) oder der Klage im europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen (S. 646). Diese Praxisnähe ist ein großer Vorteil, da die Formulare genau so dargestellt werden, wie sie auch tatsächlich verwendet werden. Allerdings zeigt sich hier eine klare Schwäche des Werks: Die Qualität dieser abgedruckten Formulare ist teilweise enttäuschend. Die Darstellungen wirken mitunter wie gescannte Kopien und sind oftmals nicht ausreichend scharf. Gerade bei einem ansonsten sehr hochwertig konzipierten Werk fällt dies negativ auf. Hinzu kommt, dass insbesondere bei komplexeren Formularen die Schriftgröße teilweise sehr klein ist, was die Lesbarkeit erschwert. Angesichts des insgesamt hohen Anspruchs und Preissegments des Buches wäre hier eine deutlich bessere Qualität wünschenswert gewesen.

Die 16. Auflage des Beck’schen Prozessformularbuchs überzeugt durch ihre enorme inhaltliche Tiefe, ihre praxisnahe Struktur und ihren hybriden Charakter als Formularsammlung und Handbuch. Die gezielten inhaltlichen Erweiterungen, die Berücksichtigung aktueller Entwicklungen sowie die digitale Nutzbarkeit machen das Werk zu einem unverzichtbaren Begleiter im anwaltlichen Alltag. Das Werk bleibt ein zentrales Arbeitsmittel für jede Kanzlei – und zugleich ein Vermächtnis eines Herausgebers, der die anwaltliche Praxis über Jahrzehnte hinweg maßgeblich mitgeprägt hat.

Donnerstag, 12. März 2026

Rezension: Tipps für die Vertretung von Menschen mit Behinderung

Conrad-Giese / Eberhardt / Feldes / Koch / Ramm / Rennebeck / Ritz, Tipps für die Vertretung von Menschen mit Behinderung, Aufgaben – Rechte – Kompetenzen, 5. Auflage, Bund 2026

Von Rain, Fain SozR Marianne Schörnig, Düsseldorf

„Moderne Arbeitswelt – kein Platz für Menschen mit Behinderungen?“ Diese provokante These ist der Einstieg in das vorliegende Werk. Ausgangspunkt ist eine nüchterne Bestandsaufnahme: Während sich Politik im Kreis dreht, Unternehmen in Krisenstimmung verharren und Digitalisierung wie Künstliche Intelligenz als Heilsversprechen gehandelt werden, bleibt das enorme Potenzial von Beschäftigten mit Behinderungen weitgehend ungenutzt. Fach- und Arbeitskräftemangel, Softwareinfrastrukturen – überall herrscht Mangelverwaltung, dabei liegen Förderprogramme, Eingliederungshilfen und rechtliche Grundlagen längst bereit. Man muss sie nur kennen – und wirksam nutzen.

Gerade hier setzt das Buch an. Es zeigt, welche Rahmenbedingungen längst existieren und wie sich Schwerbehindertenvertretungen in dieser „Arbeitswelt 4.0“ behaupten und positionieren können. Der DGB-Index „Gute Arbeit“ wird kritisch in Beziehung gesetzt zur Realität in den Betrieben: Wie weit ist die vielzitierte Industrie 4.0 wirklich in der Inklusion angekommen? Statistiken belegen, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen je nach Behinderungsart, Geschlecht und Betriebsgröße weiterhin ausgesprochen ungleich verteilt ist. Wer sich die Daten anschaut, erkennt sofort: Digitalisierung und Inklusion verlaufen bislang auf getrennten Gleisen – digitale Assistenten könnten hier Brücken schlagen, tun es aber selten.

Nach der analytischen Bestandsaufnahme folgt der praxisnahe Teil zur Arbeit der SBV. Hier überzeugt das Werk besonders. Übersichtlich werden die gesetzlichen Grundlagen erläutert und zugleich verdeutlicht, was die alltägliche Arbeit tatsächlich ausmacht: aufmerksam sein, zuhören können, überzeugen, kreativ bleiben. Hinzu kommen handfeste Hinweise zu notwendigen Arbeitsressourcen – vom Beratungsraum und technischer Ausstattung bis zu mobiler IT-Unterstützung.

Einen Mehrwert bietet das Kapitel über Werkzeuge und Vernetzung: Schulungen, Verhandlungsführung, aktuelle Fachliteratur, digitale Informationsquellen und Netzwerke werden nicht nur genannt, sondern in ihrer strategischen Bedeutung eingeordnet. Besonders gelungen ist die Darstellung der „Bausteine des Networkings“ – Transparenz, Ressourcenverfügbarkeit, Öffentlichkeitsarbeit – als zentrale Erfolgsfaktoren wirksamer SBV-Arbeit. Auch das Umfeld kommt nicht zu kurz: Rehaträger, Bundesagentur für Arbeit, Krankenkassen und andere Partner werden praxisnah eingebunden.

Im Hinblick auf die anstehenden SBV-Wahlen im Herbst 2026 will das Buch Mut machen für die Übernahme eines Amtes und den Einstieg ins Amt erleichtern. Die Autoren wechseln nun von der Statistik des ersten Teils nahtlos zur Praxis: Weg vom Einzelkämpfertum, hin zur Teamarbeit. Neue Reha-Instrumente sollen verstärkt genutzt werden – Ausbildung, Übernahme von Azubis, Budgets für Ausbildung und Arbeit. Besonders betont wird die Gestaltung einer demografisch sensiblen Personalpolitik inklusive Weiterbildung, Qualifikation und Prävention. Kritik bleibt nicht aus: Zwar wurden SBV-Rechte gestärkt, doch vieles hinkt hinterher – allen voran der Kündigungsschutz.

Hauptaufgaben der SBV kristallisieren sich klar heraus: Anerkennung des Grades der Behinderung (GdB), Probleme am Arbeitsplatz durch Behinderung oder Erkrankung, Verschlimmerung von Erkrankungen, Gleichstellung. Die Schweigepflicht ist zentral – SBV-Mitglieder hören oft „offenherzige“ Probleme, müssen aber beraten, Abstand halten und Grenzen ziehen. Strategien werden mit Betroffenen entwickelt, ohne ihnen Wege abzunehmen; bei Langzeiterkrankungen ist langer Atem gefragt. Für Einsteiger bietet das Buch praxisnahe Checklisten wie „Arbeitshilfen für den SBV-Amtsantritt“: Nicht nur Gesetze und Zeitschriften, sondern auch Prüfung der Arbeitsstruktur und Büroausstattung.

Innerhalb der Vertretung müssen Zuständigkeiten, Gesamtorganisation, Stufen der SBV, Freistellung, Vorsitzende, Stellvertreter, Gewerkschaften, Betriebsrat (BetrR) und Personalrat (PersR) geklärt werden. Praktisch konkretisiert: Büroausstattung mit Medien, Periodika, Möbeln. Der erste Auftritt – die erste Sprechstunde – wird vorbereitet: Aufgaben und Erwartungen klären, Distanz wahren. Arbeitsmethoden umfassen Checklisten wie die „5 Projektphasen“ und das „100-Tage-Programm für die SBV“.

Die Schwerpunkte der SBV-Arbeit werden im vierten Teil des Buches detailliert und praxisnah beleuchtet. Zunächst widmet sich das Werk dem Anerkennungsverfahren, in dem versorgungsmedizinische Grundsätze und Nachteilsausgleiche zentrale Rollen spielen. Es zeigt klar auf, wie sich Beteiligte am besten verhalten sollten, um den Grad der Behinderung (GdB) erfolgreich durchzusetzen, und liefert dafür konkrete Handlungsempfehlungen.

Ebenso detailliert wird der besondere Kündigungsschutz behandelt. Hier finden SBV-Mitglieder eine umfassende Checkliste für die Stellungnahme im Kündigungsschutzverfahren, die Schritt für Schritt durch die wesentlichen Argumentationslinien führt und typische Fallstricke benennt. Die Autoren machen damit deutlich, wie entscheidend eine präzise und rechtlich fundierte Positionierung in solchen Verfahren ist.

Der Gleichstellungsantrag bildet einen weiteren Kernpunkt. Das Buch fächert die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema auf und stellt praxisreife Musterformulierungen bereit, die als Bausteine einer Inklusionsvereinbarung dienen können. Diese Vorlagen erleichtern nicht nur die Formulierung, sondern stärken auch die Verhandlungsposition gegenüber Arbeitgebern.

Weiterhin gehen die Autoren auf begleitende Hilfen und Arbeitsassistenz ein, beleuchten die Rente für Schwerbehinderte sowie den Teilzeitanspruch. In all diesen Bereichen verbindet das Buch theoretisches Wissen mit unmittelbar einsetzbaren Hilfsmitteln, sodass SBV-Mitglieder hierfür sofort handlungsfähig werden.

Diese Abschnitte liefern nicht nur Wissen, sondern umsetzbare Werkzeuge für den SBV-Alltag – von Checklisten bis zu Mustertexten. Eindrücklich ist der Abschnitt zur Arbeitsgestaltung: Arbeitsintensität, Anforderungen und Ausstattung hinken der Idee eines wirklich behindertengerechten Arbeitsplatzes deutlich hinterher. Die Autoren arbeiten mit einer anschaulichen Tabelle zur menschlichen Leistungsfähigkeit – was im Alter zunimmt, was abnimmt, was konstant bleibt – und machen klar, dass gesundheitsfördernde und behinderungsgerechte Bedingungen keine Kür, sondern Voraussetzung sind. Dazu findet sich eine kompakte Übersicht über zentrale arbeitsschutzrechtliche Normen und Rechtsprechung und deren Bedeutung für Weiterbildung, Fort- und Qualifizierungsmaßnahmen, Inklusionsvereinbarungen, Gefährdungsbeurteilung, Präventionsverfahren, BEM und Rehabilitation. Ein eigener Schwerpunkt liegt auf der Arbeit mit Sinnesgeschädigten: Wie Kommunikation, Technik und Organisation angepasst werden müssen, wird praxisnah beschrieben.

Beim Budget für Arbeit nimmt das Buch sich „nur“ eine Seite Zeit – ein Missverhältnis, das deutlich auffällt. Gerade dieses neue Teilhabeinstrument wird aus Sicht der Rezensentin viel zu knapp behandelt und spiegelt die tatsächliche Praxis wider: Ein Instrument mit großem Potential, das in Betrieben wie in der Beratung noch viel zu sehr vernachlässigt wird. Der Text zeigt damit indirekt: Jammern über Fachkräftemangel hilft wenig, wenn die vorhandenen Instrumente nicht aktiv genutzt und weiterentwickelt werden.

Im anschließenden Teil zur betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit widmet sich das Buch der Frage, wie SBV-Arbeit überhaupt sichtbar wird. Klassische und moderne Kommunikationswege werden nebeneinandergestellt: E-Mails, Newsletter, Intranet und (!) das „Schwarze Brett“, dessen Ernsthaftigkeit in Zeiten digitaler Kommunikation durchaus hinterfragt werden darf. Die Autoren verorten diese Instrumente sauber in den gesetzlichen Grundlagen und der Rechtsprechung und zeigen, an welchen Stellen SBV, Betriebsrat und Personalrat zusammenspielen sollten. Damit wird deutlich: Ohne systematische, gut geplante Öffentlichkeitsarbeit bleiben viele gute Ansätze der SBV unsichtbar – und wirken dann auch nicht.

Vieles in dem Buch erweist sich als ausgesprochen praxistauglich – etwa die zahlreichen Checklisten, Musterformulierungen und der konsequente Verweis auf Rechtsprechung und gesetzliche Grundlagen. Für den Alltag der SBV bietet es damit durchaus solide Orientierungshilfen, die gerade für Einsteiger eine echte Arbeitserleichterung sein können.

Gleichzeitig wirkt der gesamte Duktus auffallend geprägt von einem Bild der Arbeitswelt, das deutlich im 20. Jahrhundert verhaftet ist. Zwar wird digitale Belastung problematisiert – allerdings eher im Ton einer Kulturkritik („wie schlimm das alles ist“), während die Beispiele aus der Arbeitswelt bei „Putzer“, „Vorarbeiter“, „Kranführer“, „Anstreicher“ stehen bleiben. Die Realität hybrider, wissensbasierter und digitalisierter Arbeitsformen, in denen Beschäftigte mit Behinderungen heute tatsächlich ihren Platz finden (oder verlieren), kommt nur am Rand vor.

Besonders schwer wiegt der Umgang mit den rechtlichen und strategischen Zukunftsinstrumenten. Die Anforderungen an die Rechtskenntnisse der SBV – etwa im Hinblick auf Vertretung im GdB-Verfahren oder bei Änderungsanträgen – erscheinen als reines Wunschdenken und markieren letztlich den gravierendsten Fehlgriff: Hier wird eine fachliche Überfrachtung suggeriert, die an der Praxis vieler SBVen vorbeigeht. Noch problematischer ist die Schieflage bei den zentralen Teilhabeinstrumenten: Das Budget für Arbeit wird auf kaum einer Seite abgehandelt, das Budget für Ausbildung praktisch gar nicht. Gerade diese Instrumente sind jedoch für eine zukunftsorientierte Inklusionspolitik im Betrieb zentral.

Damit stellt sich die Frage, wozu sich Gesetzgeber, Politik, Medizin und Verwaltung um neue, differenzierte Teilhabemöglichkeiten bemühen, wenn ausgerechnet in einem SBV-Praxisbuch deren Potenzial so marginalisiert oder ignoriert wird. Genau an diesem Punkt verliert das Werk einen erheblichen Teil seiner Überzeugungskraft: Aus einem „guten Buch“ mit vielen brauchbaren Bausteinen wird ein Band, bei dem man als engagierte SBV irgendwann die Lust verliert, weiterzulesen – weil ausgerechnet die Zukunftsthemen zu kurz kommen.

Mittwoch, 6. August 2025

Rezension: Verteidigung im Revisionsverfahren

Schlothauer / Wollschläger / Piel, Verteidigung im Revisionsverfahren, 4. Auflage, C.F. Müller 2025

Von VRLG Dr. Benjamin Krenberger, Zweibrücken

Die Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ aus dem C.F. Müller Verlag bietet zu vielen verschiedenen Themen des Strafrechts Handbücher an, die ganz auf die Anwendung in Kanzlei und Dezernat fokussiert sind. Manche Titel bieten einen Überblick zu ganzen Rechtsgebieten, manche zu Teilbereichen des materiellen Rechts und andere zu Einzelfragen des Strafverfahrensrechts. Der Umfang der jeweiligen Werke variiert natürlich stark und es verwundert kaum, wenn das vorliegende Werk zum Revisionsrecht (inklusive Verzeichnissen) fast 1300 Seiten stark ausfällt.

Die schiere Masse an Informationen ist jedoch trotz der gewichtigen Erscheinung des Handbuchs nicht erdrückend, da der Inhalt sehr lesefreundlich aufbereitet wurde. Die Textpassagen sind gut unterteilt und in angenehmer Schriftgröße gehalten. Die Dicke der Seiten verhindert ein Durchscheinen von Text und sorgt zudem für eine gute Haptik während der Lektüre. Die Fundstellen sind als eigene Fußnoten ausgestaltet worden. Fett gedruckte Schlüsselwörter erleichtern die Orientierung in den Textteilen. Ergänzend kommen Aufzählungen, Übersichtskästen und natürlich die grau hinterlegten weit über 300 Revisionsrügen hinzu, anhand derer sich das Werk entfaltet.

Inhaltlich werden zuerst die allgemeinen Grundsätze des Revisionsverfahrens vorgestellt, bevor es in Teil II dann um ausgewählte Verfahrensrügen geht. Das demgegenüber deutlich schlankere Schlusskapitel behandelt dann noch die Begründung der Sachrüge.

Innerhalb der allgemeinen Grundsätze geht es um die Formalia der Revision für Form und Frist der Einlegung und der Begründung des Rechtsmittels samt Wiedereinsetzungsmöglichkeiten. Die Verwerfungsmöglichkeiten des Ausgangsgerichts nach § 346 StPO werden ebenfalls erwähnt (S. 41), wenngleich ich mir hier noch gewünscht hätte, dass als Beispiel für die Unzulässigkeit der Verwerfung der Formverstoß bei der Einlegung der Revision konkret benannt wird, da gerade die Details der inzwischen zwingenden elektronischen Einlegung durchaus streitig sein könnten (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 27.5.2022 – III-5 RVs 53/22, juris). Schön zu lesen sind auch die Ausführungen zur Hauptverhandlung im Revisionsverfahren und den Unwägbarkeiten, die dem Verteidiger während seines Plädoyers begegnen können (v.a. Zwischenfragen; Überleitung in eine Rechtsgespräch etc.) (S. 52).

Ab Teil II kommen dann die bereits erwähnten konkreten Rügen zum Tragen, die entlang der jeweiligen Unterthemen präsentiert, ausgearbeitet und bewertet werden. Durch den ähnlichen Aufbau kann die Leserschaft rasch eine Routine für die (Selbst-)Prüfung eigener Revisonsfälle entwickeln: Es werden die Rechtsgrundlagen der Rüge genannt, die Anforderungen an die Rüge selbst erläutert oder Beruhensfragen angesprochen. Wenn passend wird auf verwandte Rügen hingewiesen oder es werden im Zusammenhang mit der Rüge typischerweise auftretende Verfahrensfehler erwähnt. Wenn zusätzliche Voraussetzungen für die Verteidigung zu beachten sind, werden auch diese zielgerichtet besprochen (z.B. das Widerspruchserfordernis, § 257 StPO, bei bestimmten Rügen).

Angesichts der Vielzahl der eingearbeiteten Rügen ist klar, dass die Unterkapitel immer nur einen ersten Überblick bieten und die wichtigsten Problemfelder ansprechen können. Einzelne Kapitel bieten allerdings einen so detaillierten und variantenreichen Überblick über ein Teilgebiet des Verfahrensrechts, dass man es schon fast zu Ausbildungszwecken nutzen könnte. Zu nennen ist hier ganz klar das Kapitel 21 zur Nichterhebung von Beweisen (S. 578 ff.). Hier kommt bspw. die Abgrenzung zwischen Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag zur Sprache, aber auch zum Antrag auf Aktenbeiziehung. Ausführlich werden die verschiedenen Ablehnungsgründe des § 244 StPO durchexerziert oder auch Abweichungen von Beweisanträgen thematisiert. Zur konkreten Ausgestaltung der Rüge wird zudem darauf hingewiesen, dass man nicht sicher sein kann, ob das Revisionsgericht den Antrag des Verteidigers als Beweis- oder Beweisermittlungsantrag ansieht, sodass zugleich die Aufklärungsrüge erhoben werden sollte (S. 595 und dann S. 700 zur Aufklärungsrüge selbst).

Manchmal fallen die Erläuterungen hingegen auch etwas zu knapp aus, was mir bspw. bei der Verfahrensrüge der Verletzung des § 329 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 StPO aufgefallen ist (S. 1007). So hat gerade erst das BVerfG (Beschl. v. 27.3.2025 - 2 BvR 829/24) zur Frage der erforderlichen Anwesenheit i.S.d. § 329 Abs. 2 StPO eine Entscheidung getroffen, die zeigt, wie viele Aspekte in die Bestimmung der Erforderlichkeit einfließen können, die das Berufungs- und später das Revisionsgericht verletzen können. Natürlich konnte wegen des Redaktionsschlusses für das Werk diese Entscheidung nicht verarbeitet werden, aber in der Folgeauflage könnte zu diesem Thema ein wenig mehr Stoff für die Leser angeboten werden.

Im wie bereits erwähnt kurzen Schlussteil zur Sachrüge lesen sich die Erläuterungen zu Beweiswürdigungsfehlern sehr schön, da hier eindringlich davor gewarnt wird, die eigene Beweiswürdigung des Verteidigers durch die des Richters zu ersetzen, und daher nur nach für das Revisionsgericht relevanten Rechtsfehlern gesucht werden darf (S. 1098 ff.).

Das Werk bietet einen tollen und wirklich umfassenden Überblick über die wichtigsten Revisionsrügen. Die Lektüre ist daher ein guter Einstieg in die Thematik. Man muss sich aber im Klaren darüber sein, dass ein Praxishandbuch kein Kommentar und kein Formularbuch sein kann, sodass im konkreten Praxisfall der Leser und Rechtsanwender nicht davor gefeit ist, vertiefte eigene Recherche in anderen Werken zu betreiben, um sein Rechtsmittel inhaltlich abzusichern.

Sonntag, 9. März 2025

Rezension: Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung

Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 11. Auflage, ZAP 2024

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Zweibrücken

Das bewährte Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung geht in seine elfte Auflage und ganz langsam wird ein Wechsel in der Autorenschaft vollzogen. Der Gründer des Werks gibt den Staffelstab an andere Autoren weiter, sodass inzwischen weitere vier Fachautoren aus dem Strafrecht für das Werk verantwortlich zeichnen. Dadurch dass diese Autoren schon längere Zeit mit Burhoff auch an anderer Stelle zusammenarbeiten, können die Nutzer des Werks sicher sein, dass der hohe Qualitätsanspruch, den Burhoff selbst an seine Bücher hat, auch in Zukunft erhalten bleibt. Über 1500 Seiten mit Ausführungen, Mustern und Verzeichnissen harren fortan der Bearbeitung.

Das Konzept des Handbuchs ist seit Jahren identisch, nämlich die Aufbereitung der Thematik anhand alphabetisch sortierter Stichworte und nicht nach einer anderen Systematik. Das hat dann zwar zur Folge, dass man manche Aspekte einer Themengruppe nicht direkt aufeinanderfolgend lesen kann, aber durch viele Querverweise geht keine Information verloren. Die Themen beginnen mit der Ablehnung der verschiedenen am Verfahren beteiligten Personen (Dolmetscher, Richter, Staatsanwalt, Sachverständiger, Schöffe, Urkundsbeamter) und enden mit dem Stichwort „Zwischenberatung des Gerichts“. Dabei finden sich nicht nur klassische Begriffe wie „Aussetzung der Hauptverhandlung“, „Plädoyer des Staatsanwalts“ oder „Videovernehmung in der Hauptverhandlung“, sondern auch sehr detaillierte Unterkapitel wie das „Kreuzverhör“, das „Tragen der Robe“ des Verteidigers oder auch neue Rechtsinstrumente wie die „Psychosoziale Prozessbegleitung“.

Auch wenn ich ein großer Anhänger der assoziativen Darstellung von Themen bin, finde ich es überflüssig, dass zahlreiche Stichworte enthalten sind, die mit der „Hauptverhandlung“ nicht allzu viel zu tun haben. Dazu gehören meiner Ansicht nach die Zulassungsvoraussetzungen der Berufung sowie das gesamte Revisionsrecht. Diese Bereiche werden durch das Handbuch zu den strafrechtlichen Rechtsmitteln schon bestens abgedeckt. Hier könnte man in den Folgeauflagen durchaus an Verschlankung denken bzw. sich auf die Verhandlungssituation in der Rechtsmittelinstanz fokussieren. Stattdessen wären ausdrückliche Stichworte zum Urteilsaufbau in erster und zweiter Instanz interessant, um die dort vorhandenen Fehlerquellen darzulegen.

Neben der Detaildichte der Stichworte zeichnet sich das Handbuch seit je her durch hohe Aktualität der Nachweise aus. Hier mag pars pro toto Rn. 1287 genannt werden, wo die Rechtsprechung des BGH zum Beweisverwertungsverbot mit der Neuregelung der Pflichtverteidigung in Bezug gesetzt und die Entwicklung – wie gewohnt – pointiert bewertet wird. Auch die Nutzung des Selbstleseverfahrens mitsamt der daraus resultierenden Einhaltung von Förmlichkeiten wird unter Bezugnahme auf Rechtsprechung bis zum Jahr 2024 erläutert, Rn. 3299 ff. Gleichermaßen könnten auch allgemein das Stichwort „Gesetzesnovellen“ bzw. die korrelierenden Hinweise auf Neuentwicklungen in den jeweiligen Stichwörtern benannt werden, etwa Rn. 2063 zur Digitalen Dokumentation der Hauptverhandlung anstelle oder neben dem klassischen Protokoll.

Hinzu kommen unzählige Hinweise und taktische Tipps für das Verhalten des Verteidigers rund um den Strafprozess. Diese finden sich in einzelnen, extra benannten Unterkapiteln, aber auch immer wieder in den grau hinterlegten Textpassagen, die besondere Aufmerksamkeit einfordern. Bspw. könnte hier Rn. 1849 zum „opening statement“ genannt werden, in welcher abgewogen wird, in welchen Fällen besser auf eine Erklärung verzichtet werden sollte, oder auch Rn. 2122, wo es um die Aufhebung des Haftbefehls und die nachfolgenden Handlungspflichten des Verteidigers geht, um die Haft des Mandanten tatsächlich zu beenden. Unverzichtbar sind die Ausführungen stets dann, wenn konkrete Prozesserfahrungen der Autoren einfließen und sich die Rechtsanwender so ein besseres Bild von der zu meisternden Situation machen können (z.B. Vernehmung von Polizisten, Rn. 3804).

Für den engagierten Strafrechtler, egal in welcher beruflichen Position, ist das Handbuch eine unerschöpfliche Wissensquelle und neben klassischen Kommentaren eine echte Bereicherung im Alltag und Dezernat. Man muss nicht in jeder Situation mit den oftmals eindeutig anwaltlich orientiert schreibenden Autoren übereinstimmen, aber schon die geistige Auseinandersetzung mit einer streitigen Frage bringt den Leser selbst bei vorhandener Gegenmeinung qualitativ weiter. Auch in der elften Auflage kann das Handbuch also guten Gewissens empfohlen werden.


Samstag, 16. November 2024

Rezension: Kanzleigründung

Klagges / Schrader, Kanzleigründung – Die Gründung der Kanzlei Ratgeber von der Gründung, Organisation bis hin zum Mandat, 1. Auflage, C.H. Beck 2024

Von Rechtsanwältin Jennifer Schäfer-Jasinski, Offenbach am Main

In der ersten Auflage des Werkes „Kanzleigründung – Die Gründung der Kanzlei: Ratgeber von der Gründung, Organisation bis hin zum Mandat“ führen die Autoren Dr. Rhea-Christina Klagges und Prof. Dr. Peter Schrader ihre Lesenden durch die essenziellen Phasen und strategischen Überlegungen einer Kanzleigründung. Mit fundierter Praxiserfahrung und einem realitätsnahen Blick auf die Herausforderungen des selbstständigen Berufswegs präsentieren die beiden erfahrenen Anwälte auf 206 Seiten Wissen für angehende Kanzleigründende.

Das Buch gliedert sich in sieben Kapitel, wobei der Kern des Werks – das zweite Kapitel – die acht Phasen der Kanzleigründung detailliert behandelt und damit einen klaren Leitfaden vom Entschluss bis zur Umsetzung der Selbstständigkeit bildet. In einer gelungenen Mischung aus Erfahrungsbericht und Ratgeber liefern die Autoren besonders für jene Volljuristen wertvolle Einsichten, die bereits einige viele Jahre Berufserfahrung mitbringen und nach einer Orientierung für den Schritt in die Selbstständigkeit suchen. Mit der Zielsetzung, dass Volljuristen jeder Erfahrungsstufe von den Inhalten profitieren können, richtet sich das Buch auch an Interessierte, die sich bereits länger mit der Idee der Selbstständigkeit auseinandersetzen, oder auch an Kanzleigründende, die ihr Geschäftsmodell verfeinern möchten.

Das Motto des Buches – „Nichts ist so beständig wie der Wandel“ (Heraklit) – zeigt sich bereits im ersten Kapitel: Hier beleuchten die Autoren auf 11 Seiten eine Reihe von Gründen, die den Entschluss zur Kanzleigründung tragen können. So gehen sie auf typische Herausforderungen im Angestelltenverhältnis ein, aber auch auf den Reiz, als Unternehmer etwas Eigenes aufzubauen – Aspekte, die oft jenseits einer bloßen Unzufriedenheit im Angestelltenverhältnis liegen. Eine systematische „Pro-und-Contra“-Gegenüberstellung für Kanzleigrößen hilft Lesenden dabei, eine erste Orientierung hinsichtlich des idealen Kanzleimodells zu finden.

Ein weiteres zentrales Thema ist die Mandantenakquise – ein Aspekt, den viele Kanzleigründende unterschätzen, der jedoch entscheidend für den langfristigen Erfolg ist. Hier greifen die Autoren auf erprobte Strategien zurück und geben alternative Wege zu Bedenken, Mandanten zu akquirieren. Beispielsweise könne man durch Publikationen, Vorträgen und/oder den Aufbau einer professionellen Webseite auf sich aufmerksam machen. Ergänzt werden diese Hinweise durch einen umfassenden Abschnitt zur Suchmaschinenoptimierung (SEO), die heutzutage eine immer wichtigere Rolle spielt. Die Ausführlichkeit, mit der die Autoren SEO erläutern, ist für ein solches Werk eher unüblich und aufgrund seiner Praxistauglichkeit dennoch besonders lobenswert, damit die Online-Sichtbarkeit der Kanzlei effektiv gesteigert werden kann.

Das Werk enthält eine Vielzahl von Statistiken, die teils nützlich, teils weniger relevant erscheinen. Während eine Altersstrukturanalyse (S. 33) oder die Statistik zu neuen Ausbildungsverhältnissen (S. 45) interessante Einblicke geben, lässt sich streiten, wie hilfreich diese Informationen konkret für Kanzleigründende sind. Hingegen überzeugen die umfangreichen Vertragsmuster, die ab S. 80 den Lesenden zur Verfügung gestellt werden. Je nach Kanzleiform können Gründende zwischen verschiedenen Mustern wählen, wie einem Gesellschaftsvertrag für eine GbR, einem Partnerschaftsvertrag oder einer Satzung für eine Anwalts-GmbH. Auch eine Vorlage zur Vergütungsvereinbarung (S. 180) ist enthalten – ein wertvolles Werkzeug für die erste Mandantenbindung. Allerdings hätte das Inhaltsverzeichnis an dieser Stelle optimiert werden können. Da die Vertragsmuster eine zentrale Rolle spielen, wäre eine separate Übersicht der verfügbaren Muster im oder nach dem Inhaltsverzeichnis hilfreich gewesen, um die Handhabung des Werkes zu erleichtern. Dies würde den Lesenden eine gezieltere Navigation im Buch ermöglichen und die Praxisrelevanz des Inhaltsverzeichnisses erhöhen.

Ein weiterer Abschnitt widmet sich der Personalführung, die ab einem gewissen Wachstum jeder Kanzlei unausweichlich wird. Hier hätten etwas detailliertere Ausführungen gutgetan, da Personalentscheidungen und die Führung von Mitarbeitenden wichtige Erfolgsfaktoren darstellen. Trotz der knappen Behandlung dieses Themas bietet das Kapitel hilfreiche Impulse und Ansätze für Gründende, die das Thema eigenständig weiter vertiefen möchten.

Insgesamt besticht „Kanzleigründung – Die Gründung der Kanzlei“ durch eine klare Struktur und fundiertes Wissen, das den Lesenden auf Augenhöhe vermittelt wird. Dr. Rhea-Christina Klagges und Prof. Dr. Peter Schrader bieten hier einen Ratgeber, der insbesondere für erfahrene Anwälte eine wertvolle Unterstützung auf dem Weg in die Selbstständigkeit darstellt.

 

Samstag, 9. November 2024

Rezension: Juristische Recherche – analog und digital

Schäfer / Schimmel, Juristische Recherche – analog und digital, 1. Auflage, utb 2024

Von RAin, FAin SozR Marianne Schörnig, Düsseldorf

Das Arbeitsbuch „Juristische Recherche – analog und digital“ von Schäfer und Schimmel hätte es in den 80er Jahren schon geben müssen! Hier zeigt sich deutlich der Unterschied der damals noch üblichen Recherche "anhand von Papier" und dem Fortschritt für die Digital-Natives. Schon die erste Frage „Quick & dirty oder professionell belastbar?“ führt hervorragend in die Thematik ein. Dabei ist „Q & D“ keine abwertende Beschreibung, sondern bezieht sich auf die weit verbreitete Methode, eine schnelle Recherche über die Eingabe in einer Suchmaschine zu starten. Diese Methode liefert in vielen Fällen recht solide Ergebnisse, die für einen ersten Überblick durchaus genügen können. Warum aber weitergehen und sich vertiefen?

Hier setzen die Autoren an und zeigen, wie viel wertvoller eine gut strukturierte, professionelle Recherche sein kann. Die Zielgruppe sind laut Einleitung Studienanfänger und Nichtjuristen, denen grundlegende Techniken vermittelt werden sollen. Aus meiner Sicht greift diese Zielgruppenbeschreibung jedoch zu kurz: Selbst erfahrene Juristen können durch die systematische Herangehensweise an die Recherche erheblich profitieren. Ein Beispiel, das die Autoren vorstellen, ist das Szenario eines Referendars, der für seinen Anwalt ein bestimmtes Thema recherchieren soll. Wie strukturiert er seine Suche, um relevante, verlässliche Informationen zu finden?

Doch auch für Anwälte mit langjähriger Berufserfahrung ist dieses Buch ein Gewinn. Angesichts der Tatsache, dass juristische KI in spezialisierten Rechtsgebieten noch nicht ausgereift ist und teilweise haarsträubende Ergebnisse liefert, muss der (Fach)Anwalt wohl oder übel selbst 'ran, wenn es um eine tiefergehende Recherche geht. Dieses Buch bietet dabei eine methodische und strukturierte Anleitung, die zeigt, wie man Informationen effizient und präzise beschafft – mit wertvollen Tipps nicht nur für Anfänger, sondern für jeden, der mit juristischen Texten arbeitet.

Ein besonders lesenswertes Kapitel ist „Ergebnisse auswählen und bewerten“, das mit einer direkten, fast respektlosen Offenheit an die Bewertung von Quellen herangeht. So beschreiben Schäfer und Schimmel die Hierarchie in der Rechtsprechung mit der prägnanten Formel: „oben schlägt unten“. Damit ist gemeint, dass Entscheidungen höherer Instanzen vorrangig zu beachten sind, während Urteile aus unteren Instanzen in der Regel weniger Gewicht haben. Dieser pragmatische Ansatz zeigt, wie klar und zielgerichtet das Buch vorgeht – hier geht es um praxisnahe Effizienz, nicht um akademische Feinsinnigkeit.

Allerdings relativieren die Autoren diese Hierarchie auch. Sie machen darauf aufmerksam, dass auch in Entscheidungen unterer Instanzen durchaus wertvolle Argumente zu finden sein können. Es erfordert allerdings die Fähigkeit und Geduld, diese oft „verborgenen Schätze“ zu entdecken. Das Buch liefert dazu hilfreiche Werkzeuge und wertvolle Hinweise, die gerade dann nützlich sind, wenn man tiefer in die Materie einsteigen und auch solche Argumente gezielt herausfiltern möchte.

Das Problem: Diese Urteile werden nur selten veröffentlicht und sind meist nur dann zugänglich, wenn sie von höheren Instanzen zitiert werden. Hier findet man dann gelegentlich interessante Erwägungen, die aber meist gerade dazu dienen, vom Tisch gewischt zu werden. Das Buch unterstützt die Leserschaft dennoch dabei, auch diese „indirekt“ sichtbaren Argumente zu erkennen und gezielt in die Recherche einzubeziehen.

Diese ehrliche Herangehensweise an die Bewertung von Rechtsquellen macht das Buch umso wertvoller – ein unverzichtbarer Leitfaden für jeden, der effizient und fundiert arbeiten will, ohne in der Fülle der Informationen unterzugehen.

Ein leider nur kurzes Thema des Buches ist die Wichtigkeit der Dokumentation – sprich: Daten sichern. „Wer sichert, ist feige“ war ein beliebter Spruch unter Jurastudenten, als die sich noch mit Heftern, Papierakten, Lochern u. ä. 'rumschlagen mussten. Die Autoren betonen immer wieder, dass eine sorgfältige Dokumentation der Rechercheergebnisse das A und O ist, um Erkenntnisse später strukturiert abrufen und verwerten zu können. Ohne eine gute Organisation der Fundstücke geht bei komplexen Themen der Überblick leicht verloren. Das Buch bietet hierzu sinnvolle und praxisnahe Tipps für die Datenablage, die auch in hektischen Arbeitsphasen gut umzusetzen sind. Jeder, der einmal in mehreren Kilogramm Blättern eine bestimmte Fundstelle gesucht hat, weiß die Digitalspeicherung, insbesondere die Durchsuchbarkeit von Dokumenten, zu schätzen.

Umfassend wird der Aufbau juristischer Datenbanken erläutert, darunter die zentralen Plattformen wie Beck-Online, Juris, Wolters Kluwer, Nomos eLibrary und InfoCuria. Die Autoren führen die Leserinnen und Leser durch die unterschiedlichen Startseiten und Benutzeroberflächen der Anbieter, erklären nützliche Funktionen und geben Hinweise, wie sich die Navigation und die Suchoptionen in den Datenbanken unterscheiden.

Am Beispiel typischer juristischer Quellen wie Rechtsvorschriften, Gerichtsentscheidungen und rechtswissenschaftlicher Fachliteratur zeigen Schäfer und Schimmel Schritt für Schritt, wie man gezielt nach diesen Dokumenten suchen kann. Dabei wird deutlich, wie sich die verschiedenen Dokumenttypen am effizientesten finden lassen, welche Suchstrategien jeweils zum Ziel führen und welche Fallstricke bei der Recherche zu beachten sind. Die Stärken und Schwächen der einzelnen Datenbanken lassen sich so am besten herausfiltern. Für Praktiker besonders beruhigend: Wenn es um die Recherche von Gerichtsentscheidungen geht, bieten alle großen Datenbanken – ob Beck-Online, Juris, Wolters Kluwer oder Nomos eLibrary - eine zuverlässige Basis und eignen sich gleichermaßen gut. Dies erleichtert die Auswahl und schafft Sicherheit, da die entscheidende Information praktisch immer zugänglich ist, unabhängig vom gewählten Anbieter.

Das Buch endet mit einem aktuellen Ausblick: Wird man all diese Recherchefähigkeiten im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz noch brauchen? Die Antwort der Autoren ist realistisch und pragmatisch. Auch wenn KI zweifellos vieles erleichtert, bleibt die eigene Recherchekompetenz in den nächsten Jahren unverzichtbar. Solange künstliche Intelligenz „halluziniert“ und häufig fiktive Informationen generiert, bleibt die natürliche Intelligenz klar im Vorteil (gerade Aktenzeichen von Gerichtsurteilen sollte man nie „blind“ übernehmen!) – ein Fazit, das dem Leser Vertrauen in die eigene Expertise und den Wert systematischer, eigenständiger Recherche vermittelt.

Eine klare Kaufempfehlung, sowohl für Anfänger als auch „alte Hasen“ (und Häsinnen).

Mittwoch, 16. Oktober 2024

Rezension: Digitale Sozialverwaltung

Müller, Digitale Sozialverwaltung – Leitfaden für die Praxis, 1. Auflage, Boorberg 2024

von RAiN, FAin SozR Marianne Schörnig, Düsseldorf

Das Buch „Digitale Sozialverwaltung“ von Prof. Dr. Henning Müller, Direktor des Sozialgerichts Darmstadt, widmet sich einem hochaktuellen Thema: der Digitalisierung im Bereich der Sozialverwaltung. In einer Zeit, in der sowohl die Verwaltung als auch das Justizsystem zunehmend digitalisiert werden, stellt dieses Werk eine fundierte und detaillierte Analyse der damit verbundenen rechtlichen, technischen und organisatorischen Herausforderungen bereit.

Der Autor behandelt in seinem Buch eine breite Palette von Themen, die für den digitalen Wandel in der Sozialverwaltung von zentraler Bedeutung sind. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem elektronischen Rechtsverkehr (ERV), der aus den Perspektiven von Anwälten, Gerichten und vor allem Behörden beleuchtet wird. In den Kapiteln dazu beschreibt er die rechtlichen Grundlagen und die praktischen Auswirkungen der Digitalisierung im Bereich des Rechtsverkehrs. Interessant sind dabei seine Ausführungen über den elektronischen Postein- und -ausgang der Behörden (wobei nach Erfahrung der Rezensentin der Postausgang seitens der Behörde praktisch nicht genutzt wird).

Darüber hinaus bietet das Buch Einblicke in Themen wie die elektronische Behördenakte, die Digitalisierung papiergebundener Vorgänge oder die Akteneinsicht in elektronische Verwaltungsakten. Gerade die Digitalisierung papiergebundener Vorgänge „frisst“ im Moment viel Zeit und trägt nicht zum erhofften Ersparnis von Zeit bei.

Das Buch besteht aus vier Teilen:

  • Elektronischer Rechtsverkehr im Sozialgerichtsprozess,
  • Elektronischer Rechtsverkehr im Sozialverwaltungsverfahren, § 36 a SGB I,
  • Elektronische Behördenakten,
  • Checklisten, Übersichten und Formulierungsbeispiele.

Ein großer Pluspunkt des Buches ist die umfassende Darstellung der unterschiedlichen Aspekte des elektronischen Rechtsverkehrs. Gut gelungen finde ich die Unterscheidung der Auswirkungen des ERV auf Anwälte, Gerichte und Behörden. Der Autor beschreibt anschaulich, wie Anwälte inzwischen verpflichtet sind, den ERV zu nutzen, um Anträge und Schriftsätze einzureichen, während Gerichte und – besonders auffällig – viele Behörden immer noch auf Papierform setzen. Diese Diskrepanz wird detailliert erläutert und bietet einen interessanten Einblick in die aktuellen Herausforderungen bei der Umsetzung der Digitalisierung. „Der Scanvorgang ist bei (noch) vorherrschender Papierkorrespondenz allerdings ein organisatorisches Nadelöhr“ urteilt der Autor. Bereits in vorherigen Abschnitten hat er anschaulich geschildert, wie – aus Laiensicht umständlich – einzelne Signaturen voneinander getrennt zu beurteilen sind. Da gibt es die einfache Signatur, die elektronische Signatur, die qualifizierte elektronische Signatur. Wer darf wann welche Signatur nutzen und in welchem Verfahrensstadium ist welche Signatur rechtssicher?

Die ausführlichen Analysen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen sind ebenfalls ein starkes Element des Buches. Hier zeigt sich die Expertise des Autors, der in der Lage ist, komplexe juristische Sachverhalte verständlich und gut strukturiert darzustellen. Besonders hilfreich sind die Abbildungen von „Transfervermerk“ oder „Prüfvermerk“, die das Buch nicht nur theoretisch fundiert, sondern auch praxisorientiert machen. Auf jeder Seite des ERV – Justiz, Verwaltung, Anwälte - sehen diese Vermerke anders aus, aber der Inhalt, die einzelnen Komponenten, ist immer der gleiche.

Trotz der vielen positiven Aspekte hat das Buch für mich persönlich einige Schwächen. Besonders enttäuschend finde ich die Tatsache, dass zwar Anwälte gesetzlich verpflichtet sind, den elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen, aber Gerichte und insbesondere Behörden noch häufig auf Papier setzen. Der Autor beschreibt diesen Zustand zwar, jedoch hätte ich mir eine kritischere Auseinandersetzung mit den daraus resultierenden Problemen gewünscht. Für Anwälte, die den ERV zwingend nutzen müssen, ist es äußerst frustrierend, dass Behörden und einige Gerichte weiterhin auf herkömmliche Papierform bestehen, was nicht nur die Effizienz bremst, sondern auch den digitalen Fortschritt insgesamt behindert. Hier hätte ich mehr Lösungen oder zumindest Vorschläge erwartet, wie dieser Missstand behoben werden könnte.

Ein weiterer Punkt, der mir negativ aufgefallen ist, ist die Verwendung der Abkürzung von Gesetzesregelungen einerseits (RAVPV), die Verwendung von technischer Sprache (z. B. <tns:ruecksendung_EEB_erforderlich>true</tns:ruecksendung_EEB_erforderlich<). Diese Kapitel könnten für einige Leser zu detailliert und zu spezifisch sein, besonders wenn man weniger technikaffin ist.

Da ich das Buch unter anderem in der Hoffnung gelesen habe, fundierte Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) zu finden, war ich von der Tiefe der Ausführungen in diesem Bereich etwas enttäuscht. Zwar wird das beA in den Kapiteln zum ERV erwähnt, jedoch hätte ich mir eine noch umfassendere Behandlung der praktischen Herausforderungen und alltäglichen Hürden gewünscht, die Anwälte bei der Nutzung des beA erleben. Auch die Probleme bei der praktischen Anwendung in der Kommunikation mit Gerichten und Behörden hätte der Autor eingehender analysieren können. Es ist z.B. absurd, wenn ein Schriftsatz des Gerichtes von der Geschäftsstelle bis zum elektronischen Postfach des Anwaltes sieben Wochen benötigt, weil er scheinbar sieben Wochen in der Postausgangsstelle des Gerichtes gelegen hat. Parallel dazu schickt die gegnerische Behörde ihre Schreiben in der gleichen Sache per Post – und ist damit sechs Wochen schneller.

Insgesamt ist Digitale Sozialverwaltung ein fundiertes und gut strukturiertes Werk, das sich insbesondere an Verwaltungsmitarbeiter und Digitalisierungsbeauftragte in der öffentlichen Verwaltung richtet. Es bietet einen umfassenden Überblick über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der Digitalisierung der Sozialverwaltung.

Allerdings bleibt das Buch in bestimmten Bereichen hinter meinen Erwartungen zurück. Insbesondere die ungleiche Umsetzung des ERV zwischen Anwälten, Gerichten und Behörden – ein Problem, das ich persönlich als besonders gravierend empfinde – wird zwar beschrieben, aber nicht tief genug hinterfragt. Dies könnte für Praktiker, die sich praktische Lösungen erhoffen, eine Enttäuschung darstellen.

Für Leser, die sich jedoch einen allgemeinen Überblick über den Stand der Digitalisierung in der Sozialverwaltung verschaffen möchten, ist dieses Buch durchaus empfehlenswert. Es liefert einen soliden theoretischen Unterbau und bietet interessante Einblicke in die rechtlichen Grundlagen sowie die technischen und organisatorischen Herausforderungen, die mit der digitalen Transformation in diesem Bereich einhergehen.

Mittwoch, 19. Juni 2024

Rezension: Strafrichter-Leitfaden

Ziegler, Strafrichter-Leitfaden, 2. Auflage, C.H. Beck 2023

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl

Der Strafrichter-Leitfaden von Ziegler ist natürlich vornehmlich für Richter gedacht und geschrieben, aber er eignet sich zur Lektüre genauso gut für Referendare während der Strafstation und zur Examensvorbereitung, zudem für Strafverteidiger, um sich (nochmals) in die Denkweise des Strafrichters hineinzuversetzen. Auf mehr als 350 Seiten zu einem unschlagbar günstigen Preis wird das erstinstanzliche Verfahren Stück für Stück anhand von Mustertexten, Checklisten und sogar Dialogen aufbereitet, sodass das Prozessrecht plastisch vor Augen geführt werden kann. Auch wenn der Fokus auf der Hauptverhandlung vor den Landgerichten liegt, kommen weitere Bereiche wie das Jugendstrafrecht, das Berufungs- und das Strafbefehlsverfahren und sogar das Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Sprache. So können Rechtsanwender von der langjährigen Erfahrung des Autors profitieren.

Der Aufbau des Inhalts beginnt mit dem Zwischenverfahren – das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gehört ja thematisch nicht dazu. Zuständigkeit und Wirksamkeit der Anklage müssen ebenso geprüft werden wie der Erlass eines Haftbefehls oder die Eröffnung des Hauptverfahrens. Weiter geht es mit der Terminsverfügung samt Ladungen und Besetzungsmitteilung und danach der eigentlichen Hauptverhandlung. Dort kommen viele Details zur Sprache, immer kompakt und nur bei Bedarf variantenreich. So erhält natürlich die Zeugenvernehmung mehr Aufmerksamkeit als es dies für die Verlesung der Anklage bedürfte. Die Beweisaufnahme im Übrigen mit Urkundenverlesung und Inaugenscheinnahme kommt auch nicht zu kurz. Im Anschluss an den Abschnitt werden noch thematisch passende Exkurse zur Hauptverhandlung angeboten, darunter die Formulierung des Beweisantrags und die möglichen Ablehnungsgründe, aber auch „Störungen“ der Hauptverhandlungen wie ein Befangenheitsantrag oder ein Antrag nach § 238 StPO.

Im zweiten Teil geht es dann um besondere Verfahrensarten, die kursorisch vorgestellt werden, bevor dann im dritten Teil die Urteilsgründe wieder breiteren Raum erhalten. Insbesondere die ausführlichen Vorschläge zur Strafzumessung im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht sind wertvoll für die Praxis. Selbst zur Adhäsion und zur Entscheidung nach StrEG finden sich kurze Hinweise. Die Ausführungen werden stets mit gängigen Kommentierungen und Rechtsprechung des BGH untermauert, sodass man sich als Rechtsanwender auf der sicheren Seite weiß.

Nach ca. 200 Seiten Text folgt dann die umfangreiche Mustersammlung (derzeit 80 Stück), die eine Vielfalt von Verfahrenssituationen erfasst. So werden Gutachtensaufträge ausformuliert, der Ausschluss der Öffentlichkeit, eine Einstellungsentscheidung, natürlich Urteilstenorierungen in verschiedensten Fassungen, aber auch eine Revisionsverwerfung nach § 346 StPO.

Mich hat das Werk schon in erster Auflage überzeugt (Link) und auch die zweite Auflage bietet einen rundum guten Eindruck. Für Berufseinsteiger bzw. Dezernatswechsler ist das Buch eine unschätzbare Hilfe. Für erfahrene Praktiker sind die vielen Muster ein guter Leitfaden, um die eigenen Vordrucke ab und an einmal wieder kritisch auf Richtigkeit und Aktualität zu prüfen. Aus meiner Sicht eine klare Empfehlung für Strafrechtler in Ausbildung und Praxis.

Freitag, 10. November 2023

Rezension: Einführung in die systemisch-lösungsorientierte Gesprächsführung und Beratung

Lindemann, Einführung in die systemisch-lösungsorientierte Gesprächsführung und Beratung, 1. Auflage, UTB 2023

Von RAin, FAin für Sozialrecht Marianne Schörnig, Düsseldorf

Es ist ein umfassendes und praxisorientiertes Lehrbuch, das die Grundlagen und Methoden systemischer Gesprächsführung und Beratung vermittelt. Das Buch ist in drei Teile gegliedert.

Teil 1: Grundlagen der systemischen Gesprächsführung und Beratung

In diesem Teil werden die grundlegenden Konzepte und Methoden der systemischen Gesprächsführung und Beratung vorgestellt. Dazu gehören unter anderem:

  • Die systemische Sichtweise auf die Welt
  • Die Grundhaltung der systemischen Beratung
  • Die wichtigsten Gesprächsführungstechniken (sog. „Rollenklärung“)

Teil 2: Basistechniken der systemischen Gesprächsführung

In diesem Teil werden die wichtigsten Basistechniken der systemischen Gesprächsführung detailliert erläutert. Dazu gehören unter anderem:

  • Zur Gesprächsteilnahme einladen. Rückmeldungen zur Körpersprache: Der Berater gibt dem Klienten Rückmeldung zu seiner Körpersprache. Dies kann hilfreich sein, um die Kommunikation zu verbessern und den Klienten besser zu verstehen.
  • Gesprächsbeiträge zusammenfassen: Der Berater fasst die Gesprächsbeiträge des Klienten zusammen. Dies kann hilfreich sein, um den Klienten zu zeigen, dass er verstanden wurde, und um die Gesprächsthemen zu strukturieren.
  • Fragen stellen.
  • Hypothesen formulieren.

Teil 3: Bausteine der systemischen Gesprächsführung und Beratung

In diesem Teil werden die verschiedenen Phasen und Bausteine der systemischen Gesprächsführung Schritt für Schritt erklärt. Dazu gehören unter anderem:

  • Die Gesprächsauftaktphase
  • Die Explorationsphase
  • Die Interventionphase
  • Die Abschlussphase

Vorteile des Buches

  • Das Buch bietet eine fundierte und praxisorientierte Einführung in die systemische Gesprächsführung und Beratung. Die einzelnen Themen sind anschaulich und nachvollziehbar dargestellt.
  • Anschauliche Fallbeispiele: Das Buch enthält zahlreiche Praxisbeispiele, die die Theorie veranschaulichen. Die Fallbeispiele sind in Kästchen dargestellt und bieten einen schnellen Überblick über die wichtigsten Aspekte des jeweiligen Falles.
  • Die Übersichten in Schaubildern bieten einen schnellen Überblick über komplexe Zusammenhänge.
  • Das Buch enthält viele Grafiken, die die Theorie und Praxis veranschaulichen. Dies ist eine hilfreiche Möglichkeit, die Inhalte besser zu verstehen.
  • Das Buch ist als Lehr- und Lernmaterial konzipiert. Es enthält zahlreiche Übungen und Aufgaben, die den Leser zum Lernen und Üben anregen.

Nachteile des Buches

  • Das Buch ist in einigen Passagen etwas theoretisch. Dies ist jedoch verständlich, da das Buch eine umfassende Einführung in die systemische Gesprächsführung und Beratung bietet.
  • Die Praxisbeispiele sind teilweise etwas konstruiert. Dies ist jedoch nicht weiter schlimm, da die Beispiele die Theorie gut veranschaulichen.

Fazit

Die Zielgruppen für das Buch sind Berater und Coaches, Therapeuten, Pädagogen und Führungskräfte.

  • Berater und Coaches: Das Buch bietet eine gute Grundlage für die Ausbildung und Weiterbildung von Beratern und Coaches.
  • Therapeuten: Das Buch bietet eine Einführung in die systemische Therapie.
  • Pädagogen: Das Buch kann für die Ausbildung und Weiterbildung von Pädagogen genutzt werden.
  • Führungskräfte: Das Buch kann für die Ausbildung und Weiterbildung von Führungskräften genutzt werden.

Das Buch ist als Lehr- und Lernmaterial konzipiert. Es enthält zahlreiche Übungen und Aufgaben, die den Leser zum Lernen und Üben anregen und in verschiedene Schwierigkeitsgrade unterteilt sind:

  • Übungen: Die Übungen bieten die Möglichkeit, das Gelernte zu vertiefen und zu festigen.
  • Aufgaben: Die Aufgaben bieten die Möglichkeit, das Gelernte anzuwenden und zu reflektieren.

„Einführung in die systemisch-lösungsorientierte Gesprächsführung und Beratung“ ist ein empfehlenswertes Lehrbuch für alle, die sich mit systemischer Gesprächsführung und Beratung beschäftigen möchten; sprich: Fachfremde. Das Buch ist sowohl für Anfänger (für jemanden, der z. B. erstmals eine Diskussion moderiert) als auch für Fortgeschrittene geeignet.

 

Mittwoch, 14. Juni 2023

Rezension: AnwaltFormulare Strafrecht

Breyer / Endler / Sturm, AnwaltFormulare Strafrecht, 5. Auflage, C.F. Müller

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl

Fast 1500 Seiten für eine monothematische Formularsammlung zeugen zum einen von einem umfassenden Ansatz der beteiligten Herausgeber und Autoren, zum anderen aber auch von der schieren Notwendigkeit, die Materie mit Arbeitshilfen zu durchdringen. Das Werk erscheint inzwischen in fünfter Auflage und dies auch in erfreulicher Regelmäßigkeit. Die Besprechungen zu den Vorauflagen (4. Auflage, 3. Auflage) waren positiv, gerade auch was das Preis-Leistungs-Verhältnis anging. Dass das Werk in Zeiten gestiegener Kosten für Energie und Papier dennoch weiterhin nur 136 EUR kostet, ist bemerkenswert.

Die Zusammensetzung des großen Autorenteams zeigt die überwiegende Beteiligung von Fachanwälten für Strafrecht, nur drei Richter sind als Autoren beteiligt. Die Kapitel sind – natürlich – stilistisch leicht unterschiedlich, aber ist bei einer großen Bearbeiteranzahl kaum zu vermeiden. Neben den titelgebenden Mustern am Ende der Abschnitte oder Kapitel werden Checklisten und viele Praxistipps angeboten, um die assoziativen Elemente rund um das jeweilige Einzelthema herauszustellen. Das ist auch nötig, da ein Formular immer nur ein abstrakter Vorschlag sein kann und den Rechtsanwendern das Denken nicht abgenommen werden soll.

Es existiert ein echter Fußnotenapparat, der vornehmlich auf der höchstrichterlichen Rechtsprechung, gängigen Kommentaren und Praxishandbüchern beruht. Auch dies zeigt, dass man sich auf die Vorarbeit der jeweiligen Autoren dem Grunde nach verlassen, zugleich aber auch die Stichhaltigkeit der Formularvorschläge prüfen kann. Mitunter wirken mir die Nachweise aus der Rechtsprechung jedoch ein wenig betagt, was in der Folgeauflage einmal kritisch geprüft werden sollte. Gerade wenn elementare Entscheidungen von BVerfG oder BGH fehlen, fällt das negativ auf.

Die insgesamt 238 Muster verteilen sich auf 23 Kapitel. Begonnen wird mit der Übernahme des strafrechtlichen Mandats und dann kann man sich im strafrechtlichen Verfahren sukzessive voranarbeiten: Ermittlungsverfahren, Untersuchungshaft, Zwischenverfahren, Hauptverfahren, Beweisantragsrecht und Rechtsmittel nehmen zusammen mit dem Kapitel zum Mandat gut die Hälfte des Buches ein. Sodann folgen Abschnitte zur Tätigkeit für den Geschädigten und ausgewählte materiell-rechtliche oder verfahrensrechtliche Schwerpunkte: Kapitaldelikte, Betäubungsmittelverstöße, Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht mit kleinem Bußgeldanteil. Hinzu kommen das Wirtschaftsstrafrecht im Allgemeinen, einige Erläuterungen zu Umfangsverfahren, Steuerstrafrecht, Strafvollstreckung und Strafvollzug sowie weitere abrundende kleinere Kapitel. Es ist klar, dass das Darstellungsvolumen immens ist und nicht alle Varianten erfasst werden können, aber die Auswahl der Themen ist erfreulich breit gefächert.

So geht es bei der Mandatsübernahme auch um viele andere Themen, die bedacht werden müssen: Wann ist der Verteidiger verhindert, das Mandat zu übernehmen? Wie kann er sich schlimmstenfalls selbst strafbar machen? Welche Folgen drohen außerstrafrechtlich, also z.B. für das Gewerbe, für die Anstellung im öffentlichen Dienst, für das Aufenthaltsrecht des Mandanten etc.? Auch der Umgang mit der Presse, d.h. der eigenen Äußerung, der Bewahrung des Mandanten vor der Presse und der Unterbindung von Pressemitteilungen durch staatliche Organe wird zutreffend gewürdigt. Das Formular zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs (S. 100) ist da folgerichtig, auch wenn man das an sich gar nicht als strafrechtlichen Handlungsvorschlag erwartet hätte.

Neuerungen wie die Auswechslung des Pflichtverteidigers (leider mit Druckfehler bei der Norm, S. 160) sind aufgenommen und in ein Formular gegossen worden. Im Rahmen einer (recht kurzen) Beschwerde gegen eine Maßnahme im Ermittlungsverfahren wird gut auf die Notwendigkeit tatsächlicher und rechtlicher Erwägungen hingearbeitet (S. 206). Auch die Anträge auf Einstellung des Verfahrens (S. 267/270) kombinieren gleich mehrere Aspekte, um Staatsanwaltschaft bzw. Gericht zum entsprechenden Ermessen zu bewegen, sodass auch hier klar dokumentiert wird, dass eine sorgfältig vorbereitete Eingabe mehr Aussicht auf Erfolg hat als eine bloße Wiedergabe von Plattitüden.

Die Formulare zu Terminsabstimmung, Terminsverlegung und (selten zulässiger) Beschwerde gegen eine Nichtverlegung (S. 471 ff.) sind ebenfalls gut gelungen. Ergänzen würde ich bei der Terminsabstimmung das Angebot des Verteidigers, das Gericht zu einer von diesem vorgeschlagenen Zeit telefonisch zu kontaktieren, oder das Angebot, einen geeigneten Termin über beide Geschäftsstellen zu koordinieren. Es kommt nämlich nie gut an, wenn der Verteidiger den Richter auffordert, sich bei ihm wegen einer Terminsabstimmung zu melden.

Im Beweisantragsrecht wurde das gesetzlich inzwischen verankerte Prinzip der Konnexität aufgegriffen. Die Thematik wird mit vielen Praxistipps ergänzt und mit vielen verschiedenen Mustern begleitet (S. 653 ff.). Vor allem die Umschreibungen zu einer negativen Beweistatsache sind lehrreich, um Abweisungen eines Antrags als unzulässig möglichst zu vermeiden.

Etwas ungünstig erscheint mir, wenn bei einem Kapitel mit verschiedenen Unterthemen nicht zu jedem wenigstens ein kurzes Formular verfasst wurde. Immerhin kauft man sich ja kein reines Handbuch, sondern ein kombiniertes Formular- und Erläuterungsbuch. So ist im Kapitel zum Verkehrsstrafrecht nur ein einziges strafrechtliches Muster enthalten, dafür dann aber einige zum Bußgeldrecht. Weiterhin gibt es dort keine Checkliste und keine Praxishinweise zum Strafrecht, stattdessen wiederum nur eine Checkliste zum OWi-Mandat. Das ist zwar jeweils eine nette Beigabe, aber geht klar am Ziel des Werks vorbei.

Dass Muster nicht nur exemplarisch kurz, sondern auch einmal in erfreulichem Umfang verfasst werden, zeigt das Schlusskapitel zum Wiederaufnahmeverfahren, das sich – entsprechend der Bedeutung des Antrags – über mehrere Seiten erstreckt (S. 1365).

Was bleibt als Fazit? Das Werk ist variantenreich, deckt viele Bereiche des materiell-rechtlichen und prozessualen Strafrechts ab und bietet in vielen Fällen konkrete Umsetzungshilfen in Form von Formularen. Wenn solche nicht oder nicht für alle Fallgestaltungen erstellt wurden, so unterstützen die Autoren die Rechtsanwender immerhin mit Praxistipps und Checklisten. Wenn es Kapitel gibt, die nur erläuternd aufgebaut sind, wird damit das Ziel des Werks verfehlt und diese sollten in der Folgeauflage dringend angepasst und ergänzt werden. Das Werk ist auch für mich als Richter lesenswert und lehrreich, gerade um zu verstehen, warum und mit welcher Formulierung manches beantragt wird. Für Berufseinsteiger sehe ich einen Mehrwert neben der verbesserten Rechtsanwendung vor allem in den vielen Tipps und Warnungen, die wie nebenbei erteilt werden, um berufliche folgenschwere Fehler für den Mandanten und den Verteidiger selbst zu vermeiden.