Russack, Die Revision in der strafrechtlichen
Assessorklausur, 10. Auflage, C.F. Müller, 2015
Von Richter am Amtsgericht Carsten Krumm,
Lüdinghausen
Das
Rezensentenherz schlägt höher: Nur etwa 180 Seiten dick ist nämlich das Buch
von Russack „Die Revision in der
strafrechtlichen Assessorklausur“. Eine somit eher leichte Aufgabe, dieses Buch
zu besprechen. Aber nicht nur das: Das Buch ist mittlerweile ein Klassiker der
Referendarliteratur – vor allem in NRW. Der Autor Marc Russack ist Richter am OLG Düsseldorf und somit mit dem Revisionsrecht
in der täglichen Praxis vertraut. Gleichzeitig hat er im 2. Staatsexamen
Erfahrungen als Prüfer gesammelt und ist derzeit als Repetitor im ganzen
Bundesgebiet unterwegs. Genau diese Erfahrungen hat er in das vorliegende Buch
eingebracht. Er hat dafür 120 Examensklausuren zur Revision ausgewertet und die
bearbeiteten Themen in ein Lehrbuch gegossen.
Dabei ist
natürlich zunächst einmal festzustellen, dass die Themenzusammenstellung einem
„normalen“ Abschnitt zur Revision in einem StPO-Lehrbuch entspricht. Nach einer
kurzen Vorstellung der typischen Klausurarten wird nämlich zunächst mit
allgemeinen Zulässigkeitsfragen begonnen. 15 Seiten lässt Russack hierfür ausreichen. Mehr ist das Thema auch nicht wirklich
wert, spielen die meisten revisionsrechtlichen Klausuren ja auch nicht auf
diesem Gebiet. Der dann folgende Teil „Begründetheit der Revision“ ist quasi
das Herzstück des Buches. So geht es zu Beginn dieses Teils um die stets vorab
zu prüfenden Verfahrensvoraussetzungen bzw. Verfahrenshindernisse. Wichtige
Stichworte hier sind etwa die Verjährung, die Bestimmtheit der Anklageschrift
oder auch das Vorliegen eines Eröffnungsbeschlusses.
Sodann nimmt
sich der Autor der Problematik der Verfahrensrüge an, also der Rüge der
Verletzung formellen Rechts. Dabei werden systematisch korrekt natürlich zunächst
die absoluten Revisionsgründe abgehandelt. Es handelt sich hierbei
bekanntermaßen um die Gründe des § 338 StPO, also etwa um die vorschriftswidrige
Besetzung, die vorschriftswidrige Abwesenheit von Verfahrensbeteiligten oder
auch die unzulässige Beschränkung der Verteidigung.
Im Anschluss
befasst sich Russack mit den so
genannten „relativen“ Revisionsgründen. Hier finden sich alle erdenklichen
formell-rechtlichen Fehler. Populäre Probleme, wie Fragen der Beweisverwertung
fehlerhafter Zeugenaussagen oder der Behandlung von Beweisanträgen finden sich
hier. Natürlich finden sich auch Themen, die auf den ersten Blick in der
Ausbildung wenig relevant scheinen, wie z:B. das Problem des in der
Hauptverhandlung nötigen Dolmetschers.
Schließlich wird
auch die Sachrüge dargestellt, wobei die Ausführungen hier in Darstellungsprüfung,
Gesetzesanwendung (an dieser Stelle wird das aus dem ersten Staatsexamen
bekannte materielle Strafrecht geprüft!) und Rechtsfolgenausspruch geteilt
sind. Insbesondere in letztgenanntem Bereich sind Fehler schnell gemacht. Das
Buch schließt dann noch ab mit einem Teil, der sich mit
Zweckmäßigkeitserwägungen und Revisionsanträgen befasst, also letztlich der
sinnvollen Umsetzung der gelernten Materie.
Das Buch ist dabei
natürlich ein Werk, das die herrschende Meinung darstellt. Es folgt den
Vorgaben zum Revisionsrecht, wie sie die OLGe und der BGH machen. Literatur
wird sparsam zitiert – vor allem Fischer, StGB und Meyer-Goßner/Schmitt, StPO.
Das ist konsequent, um die straffe Struktur des Buches nicht zu sehr zu
belasten. Literatur- und Abkürzungsverzeichnis kommen auch so mit nur zwei
Seiten aus, ohne dass dies unangemessen verkürzt wirkt. Ganz hervorragend für
den Leser in Ausbildung sind die Klausurhinweise, die im gesamten Buch
eingepflegt sind. Hier wird auf Klausuren hingewiesen, die bereits zu den
jeweiligen Themen „gelaufen“ sind. Russack
zeigt dann an den relevanten Stellen im Buch Argumentationsmuster,
Lösungsansätze und natürlich auch die typischen Fehler bei der
Klausurbearbeitung auf. In diesem Bereich ist das Buch auch besonders stark.
Nahezu auf jeder Seite findet sich so auch ein leicht eingerückter und in
kleinerer Schriftgröße verfasster Teil, in dem die einschlägigen Klausuren der
letzten Jahre ausgewertet werden. Das Buch ist für die Vorbereitung im 2.
Staatsexamen unbedingt zu empfehlen, zumal es kostengünstig daher kommt! Aus
meiner Sicht wäre es schön, wenn das Buch zumindest einige wenige Musterstücke
aufweisen würde, so dass der Leser wenigstens im Groben für sich prüfen kann,
ob er das Gelernte auch in einer Falllösung richtig umsetzen würde.







