Böhle (Hrsg.), Kommunales Personal- und Organisationsmanagement, 2. Auflage, C.H. Beck 2022
Von
Ass. iur. Fabian Bünnemann, LL.M., LL.M., Essen
Wer in der öffentlichen Verwaltung mit Fragen von Personal und Organisation befasst ist, dem stehen zweierlei Arten von Literatur zur Verfügung: Auf der einen Seite allgemeine, insbesondere arbeitsrechtliche Werke, die nicht speziell auf die öffentliche Verwaltung zugeschnitten sind; auf der anderen Seite solche Werke, die ihren Fokus auf den öffentlichen Dienst legen, sich mithin mit den dort bestehenden Besonderheiten vertieft auseinandersetzen und so vielfach unmittelbar Eingang in die praktische Arbeit finden können. Zwar gibt es eine Vielzahl von Werken mit einer solchen Spezialisierung auf die öffentliche Verwaltung, jedoch bleiben bereits aufgrund der vielen verschiedenen Rechtsvorschriften (bspw. einer Vielzahl von Personalvertretungsgesetzen in Bund und Ländern) sowie des deutlich geringeren betroffenen Personenkreises (weit weniger Personal bei öffentlich-rechtlichen als bei privatrechtlichen Arbeitgebern) oftmals Fragen offen. Dies gilt insbesondere dann, wenn man vom arbeitsrechtlichen Spezialproblem einen Schritt zurücktritt und das gesamte „Personalmanagement“ einer Behörde in den Blick nimmt. In diese Lücke ist vor einiger Zeit das vorliegende, von Böhle herausgegebene Werk „Kommunales Personal- und Organisationsmanagement“ gestoßen, das speziell auf Kommunalverwaltungen abzielt, aber auch in übrigen öffentlichen Verwaltungen entsprechende Verwendung finden kann. Der Autorenkreis speist sich vornehmlich aus Praktikern der öffentlichen Verwaltung sowie der Anwaltschaft, sodass die praktische Nutzbarkeit im Fokus steht.
Doch hinein
ins Werk: Was kann es? Was bietet es? Wo liegt der Mehrwert? Zunächst fällt der
Aufbau in den Blick. Zehn Kapitel, wiederum unterteilt in kleinere Abschnitte,
weisen dem Leser den Weg durch das Werk. Beginnend mit dem überaus wichtig
gewordenen Thema der Personalgewinnung (1. Kap.), hin über die berufliche
Entwicklung (2. Kap.), die interne Kommunikation (3. Kap.) bis hin zum Organisationsmanagement
(4. Kap.) werden eine Vielzahl von Fragestellungen behandelt. Es schließen sich
Ausführungen zu Arbeitsbedingungen (5. Kap.), zur Erhöhung bzw. Förderung der
Leistungsfähigkeit (6. Kap.), zu Dienstaufsicht und Disziplinarrecht (7. Kap.)
sowie zur Haftung (8. Kap.) an. Abgeschlossen und komplettiert wird das Werk
durch die beiden Kapitel zur Beendigung von Arbeits- bzw. Dienstverhältnissen
(9. Kap.) und zum Renteneintritt bzw. Ruhestand (10. Kap.).
Zunächst
habe ich mir den Abschnitt zum Stellenbesetzungsverfahren angesehen (§ 5).
Öffentliche Arbeitgeber konnten hier in der Vergangenheit mit starren
Fragebögen ohne jegliche Orientierung an der bewerbenden Person, zudem mit
einer mehr als fünf Personen umfassenden Auswahlkommission in der Gunst der
Bewerberinnen und Bewerber nicht immer rundum überzeugen. Gleichzeitig müssen
eine Vielzahl von Rechtsvorschriften eingehalten werden, die ein formelles
Verfahren gleichwohl erfordern. Doch ist aufgrund des weithin bestehenden
Fachkräftemangels in den letzten Jahren hier ein deutlicher Wandel zu bemerken.
Mehr und mehr Behörden versuchen, ihre Verfahren effizienter, schneller und
bewerberorientierter zu gestalten. Nach der vorangestellten Inhaltsübersicht
widmet sich Hecht der Einstellung von Arbeitnehmern (Rn. 1 ff.), die sie
in 20 Schritte einteilt. Die logisch sehr gut nachvollziehbaren Ausführungen
haben mich besonders dort überzeugen können, wo die Schnittstellen zum
Personalvertretungsrecht (etwa Rn. 4a f.) oder zum Verfassungsrecht (Rn. 6 ff.)
ausgeleuchtet werden. Bei der Strukturierung der Vorstellungsgespräche lässt Hecht
zwar eine gewisse Orientierung an der bewerbenden Person zu und verlangt, dass
der Schwerpunkt „stets auf den Bewerberinnen und Bewerbern“ liegen müsse
(Rn. 72). Insgesamt rät sie jedoch dazu, sich „möglichst eng“ an einen
strukturierten, einheitlichen Fragebogen zuhalten, um Gleichbehandlung zu
sichern und eine gute Aussagekraft zu erreichen (Rn. 71d). Ein Widerspruch, der
wohl in jeder Behörde auf verschiedene Art und Weise aufgelöst wird. Rechtliche
und personalpraktische Ausführungen greifen prima ineinander und ermöglichen so
ein überzeugendes Bild des Stellenbesetzungsverfahrens. Besonders gut gefallen
haben mir auch die verschiedenen Gestaltungselemente. Hecht wechselt insofern
bedacht zwischen vom Text abgesetzten Auszügen auch Gerichtsentscheidungen
(etwa Rn. 13), dem Einsatz von stichpunkthaften Aufzählungen (etwa Rn. 15),
Mustertabellen (etwa Rn. 14b) und Beispielen zur Verdeutlichung (etwa Rn. 16)
sowie – in Kästen hervorgehobenen – Hinweisen („Beachte“, „Merke“,
etwa Rn. 20 f.). Für die praktische Ausgestaltung hervorragend sind die
Mustertexte und Formulierungsvorschläge (etwa zur bevorzugten Berücksichtigung
von Frauen oder zur möglichen Teilzeitbesetzung in Stellenausschreibungen);
dies gilt besonders für die dem Abschnitt beigefügten Anlagen, etwa zur
Dokumentation der Vorauswahl. Insgesamt eine sehr gute Zusammenstellung über
die Anforderungen an ein Stellenbesetzungsverfahren, die jedem mit
Auswahlverfahren befassten Praktiker – insbesondere zur Einarbeitung – zur
Verfügung gestellt werden sollte.
Doch auch
arbeitsrechtliche Fragen – hier mit besonderem Bezug zur öffentlichen
Verwaltung – erhalten gebührend Raum. So werden Fragen der Bezahlung (§ 23),
des Leistungsentgelts (§ 24), des Homeoffices (§ 25) der Nebentätigkeiten (§
26) oder der Arbeitszeit (§ 29) eingehend behandelt. Gleiches gilt für Fragen
der Beendigung, so der Kündigung (§ 38) sowie dem Auflösungsvertrag (§ 39).
Denn auch die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gehört zum Personalmanagement
dazu, wahrscheinlich mehr denn je. Barby beginnt die Ausführungen zum
„Auflösungsvertrag“ mit einer kleinen Einführung zu Begriff und Zustandekommen
(Rn. 1 ff.), um dann die Inhalte möglicher Aufhebungsverträge zu skizzieren
(Rn. 7 ff.). Dabei gibt sie hilfreiche Praxistipps zur Gestaltung, etwa zur
Urlaubsabgeltung (Rn. 11) oder zur Freistellung (Rn. 21 ff.). Als Anlage
beigefügt sind schließlich eine Checkliste für einen Auflösungsvertrag (Rn. 35)
sowie ein Muster für einen solchen, letzteres verbunden mit verschiedenen
Optionen und etlichen Hinweisen – ein prima Praxishelfer!
Ziel des
Werks soll es sein, aufzuzeigen, „wie ein zukunftsorientiertes Personal- und
Organisationsmanagement in kommunalen Gebietskörperschaften, Unternehmen und
Betrieben gestaltet sein muss, um die wachsenden Herausforderungen der
Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs erfolgreich zu bewältigen und
Leistungsträger dauerhaft zu binden“ (Umschlag) – ein Ziel, das Herausgeber
und Autoren – so kann nach einiger Arbeit mit dem Werk resümiert werden – vollends
gelungen ist. Und nicht nur das! Es handelt sich um ein unverzichtbares Werk
für Praktiker in Personalabteilungen und Personalämtern von Kommunen, aber auch
anderen öffentlichen Verwaltungen. Gerade „Einsteigern“ sei der „Böhle“
daher zur Lektüre empfohlen. Doch auch versierte Praktiker werden ihre Freude
an dem Werk finden, das so viele nützliche Hinweise und Optimierungsideen
bereithält. Ein Werk, das den Blick aufs Ganze wirft und Personalpraxis,
Öffentliche Verwaltung und Arbeitsrecht verknüpft. Der „Böhle“ wird
einen bleibenden Platz auf meinem Schreibtisch erhalten.



